!<r. 26 Zweller Blatt
Die Abgabe zur zSrderung
-es wohnungrdaaer.
Berlin, 29. Ian. Der Sefetzeittwurf über •, kidjtbunn er-er Abgabe *itr ^ctrnm« des i*mnx*baue< ist dem RrichStoa mi gegangen unb ohne Debet« dem Wo fr h überwieien
norden, der bereit- am Samstag die SrdKmbluW' <rm begonnen bat Die Vortage cnibdlt den Ent- mutf der SRrid>6regtt'rung, de» Vorschlag des Strich-ratS mb bie Stell ungnahaE der Reichs- regiere ng ju diesem Gegenenrwurs.
ter Entwurf Der ReichSregierun« enthält folgende Ginylbcüni:
Rach ß 1 sollen Länder JeWtti jur Tfor- berung der Wohn ungSbejchafsung unb oer Chcbe* hing auf förunb imb nach Maßgabe diese- (Aperes für die »«fymmgtidfrc 1921 biS 1941 eine Ab- gäbe von den Nutzungsberechtigten solcher Gebäude" roheben, d« vor dem 1 Iutt 1918 fertig- gHlffif sind Da Einkünfte auS der Abgabe sind ui eri'ier Linie jur Ceninfun« und Tilgung der tut Förderung der Wohnungsbrick»offung ausge- nenbeten Beträge tu verwenden. Mil fcilfe dieser Abgabe dürfen Bofrmmgsbauten nur gefördert
1 rootn die Kosten der Bauausführung der tiefHetnmg oder Son t volle einer öffentlich rechtlichen Stelle unterstehen
2 wenn die Bauten dauernd im (rinmtum öffentlich rechtlicher ober grmrimtü folger Stellen verbleiben oder wenn bmrf) «tiflTtetc Maßnahmen verhindert tvt'b, daß der Bauherr fSigenf'äner) au» der Vernietung ober dem Berkaus einen über- mäßigen Gewinn etwidt
Nach 8 2 soll Wgabeschuldner im allgemeinen sein, wer gunr Gebrauche des (gehäutet ÜeS be» rechtmi ist, für die Dauer feiner Berechtigung.
Nach ß 3 bleiben von der Wgrbe befreit dffentlide Gebäude des Reiches, bet Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlichen Verbände, Gebäude, die Unter-rchtSzwecken, kirchlichen und wohl- tätigrn und qtmvhnüfoigcn Zwecken bieten Außerdem bleiben besteu Nu tzungSberechtigte von Wohn- räumen, wenn ihr steuerbares Jahreseinkommen nicht mehr beträgi alS 6000 Mark in Ortsklasse E, 6500 Mark m Ortsklasse D 7000 Mark in Ortsklasse C, 8000 Mark in Ortsklasse B und m Ort-klasse A, wöbet für die Ortsklasseneinbetluwz daS Reicksbesoldunasgesetz und feine Ergänzung gelten Bei Gebäuden solcher §e nischt wirtschaft- licken Unternehmungen, denen De^mögenSanteile vn mehr als 50 vom Hundert im Eigentun» dffent- V1*- rfifyii'V- Verbände stehen ermäßigt sich die fKbgabc entsprechend dem Berchiltnis der im Eigen- tuni i fb n lülvreilMlidrr Ve bände befindlichen Bemrr*grrsmtteile zum Geschäsls^ermö en.
Nach ß 4 wird der Abgabe der iährliche Nut- zungSweri 'MietSwert) der Gebäude oder (^ebtofe- teile nach dem Stande vorck 1. Juli 1914 zu Grunde gelegt
Nach £ 5 beträgt die Abgabe 5 vom Hundert des Nutzungswertes
Nack ß 6 haben die Gement den für den in 8 1 bezeichneten Zweck Zuschläge von 5 vom Hundert des Nutzungswertes zu der vom Lande erhobenen Abgabe zu erheben Mit Zustimmung der ober'en LandeSbechövde kann von der Erhebung der BufcMäge ganz ober teihveiit Abstand genommen ober der Hundertsatz erhöht werben.
Die Gemeinden sind außerdem berechtigt, «Ai dem in 8 1 genannten Zwecke von Wohnungen, welche im Verhältnis zur Zahl der Bewohner ober zur Zweckbestiinmuna der Räume alS übergroß auzusehen sind, rnte besondere Abgabe zu erhellen (DohnungSluruSsteuer).
Nach § 7 haben die Länder und Gemeinden 20 v H. deS Rphertrages der Abgabe bzw der 3ufrf>Iäge, ftewit diese 5 Prozent nicht übersteigen. an das Reich abzugeben.
Nach 8 8 sind von diesen dem Reiche zufliehenden Mitteln 50 v. H zur Verzinsung und Tilgung deS Betrages von 650 Mill Mark zu verwenden, welcke daS Reich für das Rechnungsjahr 1920 »ur Unterstützung der Bautätigkeit jur Verfügung gestellt hat biS jur endgültigen Tilgung dieses Betragt Der Rest ist sinn Ausgleich zwischen den Ländern bestimmt.
Ter RetchxtrbeitSminister verwaltet die zum Ausgleich zwischen den Ländern bestimmten Mittel Er verwendet sie im Benehmen mit einem Ausschuß, der aus Vertretern der Länder und der Gemeinden »tfammmgefefot ist. Nach 89 muß auf Antrag eine Befreiung von der Abgabe erfolgen: 1. Soweit Gebäude und Gebäudeteile, die wirtschaftlichen Zwecken gewidmet sind, infolge völliger ober teilweiser Einstellung des Betriebes, ganz oder teilweise nicht auJgrnufot werden; 2. bei Gebäuden oder SMymingcn, deren Nutzung durch bauliche Veränderungen narb dem 1. Juli 1918 so verteuert worden ist, daß sie im Preise der Nutzung einer nach dem 1. Juli 1918 neugebauten Wohnung gleich- ober nahekommen.
§ 10 gibt der RerchSvegieruna die Ermächtig' ung, mit Zustimmung des Reichstages bit zur
Das Geheimnis des Allen.
Roman von Sven Elve st ad.
(Nachdruck verboten.) Fortsetzung 4.
„Merkwürdig," konnte ich mich nicht anhalten zu sagen, „mit welcher Sicherheit ein Pferd dahin störst, wo ein Mensch nicht die Hand vor Augen fetzen würde."
„Oh. das kennt den Weg genau!" antwortete Fridtiof. „Das macht ihn bei Nacht genau )o sicher wie bet Tag."
Ich fjt) zu ihm hinüber. Und plötzlich bemerkte tch^wie er sich vornüberbeugte; td> konnte fein GefiÄ nicht unterscheiden, aber eS schien mir, alS starre er angestrengt in die Dunkelheit vor ans hinaus.
Uno da geschah eS .
Tos Pferd machte mitten in fernem Lato Halt and bäumte sich end egt aur . . .
Ter Wagen beton einen geroaltfcmen Stob, daß wir unhörbar hmausgcscktcudert worden wären, wäre es uns nicht noch im letzten Augenblick gelungen, uns an der Rückenlehne festzuhrltoi.
.La. waS m Teufels Namen ist Denn tu loS?" ner ich.
„Gib ackt!" riet Fridtsof. „Svrllig vom Wagen und komme hierher!"
Er selbst hatte bereits das Pferd am Zaum ergriffen und gab sich alle MLhc, es testzuhalten und zu beruhigen.
„Es hat irgend etwas gefeben," sagte er. „Tachte ick? es mir doch! Dasselbe ist an der gleichen Stelle schon mehrmals passrert ..."
Slehener Anzeiger (Seneral-Anzeiger für Dberhefsen)
Dienstag, Sebruar 1921
Tirafrffltrnmq deS Gesetzes notwendigen Bestim- rnnnaen zu erlassen unb allgemeine Grundsätze über die Sertoenbung der Abgabe auijufteUaL
Zur Vegründun-
i!jre5 Gntwurfs weist die Regierung daraus hin, daß mit Einschluß der Berqmannsfiedlunqen im ganzen dis \r=* etwa 4*/* Milliarden Mark aus öffentlichen SR titeln für die UnternüButfl der Dob- rat ng^bau tätig leit aufgebracht worden feien. Tie W der damit in Angriff genommenen Wohnungen könne mit allem Vorbehalt auf etwa 9 7 0 00 geschätzt werden. Tie Erledigung der «cTempdrtiqen Vorlage sei ganz besonders dringlich, beim Mittel zur UnkrftÜbung der Neubautätigkeit könnten vom Reich für 1921 nur berrit- geuellt werden, wenn Pforr Deckung in irgend einer »vorn gesichert fei. Xie Negierung beabsichtige, zur Unterstützung der Bautätigkeit, abgtft^en non Berg- niannswvhnungen, einen Betrag von 15 Milliarden Mark vor schußwet se sofort nach Annahme deS Gesetzes im Etat anyirorbcrn. Tiefer Betvag würde zunächst genügen, um die Bautätigkeit im Frühjahr 1921 in Gang zu brinnen. Er solle auf die £änbcr verteilt und von diesen auS Anlrihemilteln bezahlt werden, die aus den Erträgen der Abgaben verzinst und getilgt werden sollen. T« Einkünfte aus der fünfomientigen Abgabe werden mit jährlich etwa 190 Millionen Mk. veranschlagt, mit Einschluß der vorgesehenen gemeindlichen Zuschläge mit etwa 380 Millionen Mk. jährlich Tiner Betrag würde bei 20iäbri<ter Tilgung die Verzinsung und Tilgung eines Betrages von etwa 3,2 Milliarden Mark ermöglichen.
Ter Entwurf deS R/ichSrats schließt sich in we,enllichen Teilen an die Vorlage Der Reichs regierung an. Er enthält aber im § 1 Du ausdrückliche Verpflichtung ter Län er, zur Fördenri'g des Wohnungsbaues in den Rolmungs- lachren 1921 und 1922 zusammen wenigstens einen betrag von 30 Mark auf den Kops der Devölreruno aufzuwenden. Tee Äon» struktstm der Abgabe ent'p itt im übrigen rem voisrt'laq der Reichsregieru' g Es feilt tedoch m dem Entwurf des Rrichöiats die Berrriung Der minderbemittelten Wöhmingsindaber: dafür soll bet Vorliegen besonderer Bil.igkeit^gründe, btc nickt festgelegt sind, völliger und teüroeifer Erlag ter Abgabe möglrch fein. Außerdem — und dies ist em er der grundlegenden Unterschiede — sielst der 8 7 des Reichs rätselt twurses vor, daß die oberste LandeSbehörde an Stelle des Nu tzungsbereckrig- ten den Grundeigentümer cd r den enigen, von Dem bie l*a”b.'Sfteuer vom Grundvermögen erhoben wird, als Schuldner der A gibt bestimmen Bann. Sfn diesem Fall soll der Abgab^ touEbnet berechtigt fern, die Abgabe von dem Nutzungsberechtigten toterer einyujiefoen. Nach? 8 soll Die oberste Itob'Äebc d ferner ermächtigt fern, zu bestimmen, daß von der (crlxbung ter Abgabe m der von der ReichSregierung trorqefd)fa- genat Jvrm überbauet abgefeien wrrd und baß die vom Lande für die Förderung des Wohnunas- terurt aufg wandt'M Beträge aus beflefoei ten ober emzuführenden Steuern von Gtundvermögen ob r aus Zuschlägen dazu gedeckt werden Endlick w.ll der Entwurf des Reichsnatü die zur Turckfsützi-.nig des Gesetzes notwendigen Bet'timmungen und btc allgememen Gru'd'ätze über die Verwendung der Abgche ansschliefilich bet Ävmvrte-iz Der Landes- bckhörden cknd nicht dem Reick» vorbelattrn reif len
J-n der Begründung befer Vorlage vet- sucht der Reichs rat die Einwendungen der Retck)s- regrenmg argen seinen Entwurf zu widerlegen und weist schließlich ixnmii Hot, bafi sowohl der Entwirrt "Der RcicktSregterung wie lern eigener Entwurf a<S versafftrngsändernde Geetze anyneben seien. Tas RrichS u iivmmi erium h t demgegenüber m einem Gutachten bereite sestgestellt ten öw beixn Entwirrte nicht als rcrtafiungöäjibernbc Gesetze m Betratst kommen können.
D<nt|d>cr NelchtOtag.
6 2 Sifoung.
Berlin, 31. Januar 1921.
Am Regierung?tisch: ReichskmrzlerJehrenbach, Vizekanzler Dr. Heintze, Außenminister Dr. Si- monS. Koch, Geßler, Gröber u a
Präsident Lobe: Bor Eintritt in die Tagesordnung gebe ich das Dort pi einer Mitteilungs dem Herrn Reichs Minister Dr. Simons.
Aubenminister Dr. SimonS:
Meine Damen und Herren! Gestern abend ist mir durch Fernschreiber der Wortlaut des De. glusseS bekannt geworden, den die Pariser Konen- am Samstag gefaßt hat. Tas Original der itteilung ist von der Konferenz dem Borsifoendei unserer Friedensdelegation in Paris übergeben und wird, tote ich entnehme, spätestens morgen früh m meinen Händen fein. Ich habe veranlaßt, daß der Inhalt des durch Fernschveiber übersandten Textes des Beschlusses sobald als möa'ich ter Presfe zugänglich gemacht wird. Das Schriftstück ist sehr lang unb umfangreich. ES ist dem au8-
Tort, wo wir standen, machte der Weg eine scharfe Kurve. LinkS erhob sich ein aus hohen Felsstrinen gefügter Zaun, der den Wald von der Landstraße trennte, und hinter dem Zaun schien, dem Geräusch nach, ein kleiner Waldvach tert)in* zufliehen, rechts zog sich dichter, undurchdringlicher Hochevold yu den Hügelkämmen hinaus.
Fridtjot Bugge sah eine Weile ängstlich tn das Dalddankel hinein, aber eS war nichts Ver- däck^tiges zu hören noch zu leben; nur der Nacht- wmb sauste dumpf und melancholisch in den Kronen der modrigen Bäume . . .
Aber auch auf der Landstraße selbst rorr nichtS zu entdecken; anr hatten nicht einmal einen Rus oder Schrei gehört. Was tonnte denn aber das Psew in einen fo gewaltigen Schrecken verletzt haben? Es schien, baß es auch letzt noch immer ircenb etwas sah, beim es war mit keinen Mitteln M bewegen, sich auch nur von der Stelle zu rühren . . .
Ich mußte an die mancherlei Geschickten denken, m denen Pferde etwas leben, was dem men- lichen Auge unsichtbar bleibt, aber ich tonnte für bat Boriall mit dem besten Sitten feine plausible Erklärung finden.
Inzwrschon fudjte Fridtsor das Werd, so gut eS tzing, zu beruhigen, und nach etwa einer halben otunbe hatte er es so wett, daß es sich, wenn auch roiberfteebenb, am Zaum vorwörtsstchren ließ, aber es ging dabei so nahe wie mir möglich an den Steinzaun heran und sah sich bie ganze Zeit über mit allen Zeichen der Ängst nach der Stelle bei Landstraße um, wo chm der Schrecken in bte Glieder gestchren war.
Ds die gefährliche Stelle ein Stückchen hinter
toärtigen Amt fotort mttgrteilt worden unb unterliegt gegenwärtig der Brichtust'aiiung des SObi- nettS Ich habe heute morgen darüber dem Kabinett Dottra« gehotten unb werde es nachmittags witskfoen. Ich habe nicht die Abiicht. idv?n heute auf den Inhalt einzugeoen, ich »tO vielmehr nur so viel sagen, daß der BeickMß aus einer Note unb »weiAnlagen Hestedt. The Note nimmt B«ua auf bte Anlagen unb charakterisiert sie als Beschlüsse, die gefaßt sind einerseits in der Entwaffnunc>sf raae, andererseits in der ReparationSfrage Zur Re- parationSfrage ist eine Reihe von ^hjrjeuwiungeti beigegeben. Während bte Entscheibung m der Ent- woffnungsfvage als endgültig bezetchnet wird, find die Entsckeibui gen in der ReparakionSfrage derart, daß eS iunarfit Provositumen sind, oon denen allerdings mit Nachdruck gesagt wild, daß sie etn- liinrmig angenomnten worben sind GleichGettig wird die deutsche Regierung ringet oben, aualifi- jierte Vertreter Ende Februar noch Lorwon zu senden.
Ich bin nicht in der Lage, bevor bte Beratungen des Kabinett- obgeidüoifen sind näher auf den Inhalt einzugehen unb meinerieito Stellung zu nehmen ES liegt mir ober außerordentlich daran, daß Sie den von der Regieruna unb mir oeriönlich eingenommenen Standvunkl möglichst bald erfahren Ich würde es dankbar begrüben, wenn da- hohe Haus beschließen roottte. morgen an allererster Stelle die Beratung über die Beschlüsse der Pariser Säuieren^ auf die Tagesordnung zu setzen, so daß wir in der Lage sind, jkijwmq hier im hohen Hause un- sowohl von Regierungs al- von Reichstags wegen mit her Angelegenheit zu be- fdjäfriqen. Ich möchte bitten, daß Urin anderer Gegenstand vor diesem Punkt auf die Tagesordnung gesetzt unb daß Zell gelassen wird, diese wichtige Angelegenheit vorzuberei.en und deS weiteren zu sagen was irgenbrote an Vorschlägen gemacht werden soll.
Das Haus hörte diese Mitdellungoi deS Ministers unter lautlosem Schweigen an.
Präsident Löbe: Unter dem Eindruck der soeben gehörten Mitteilungen möchte ich Ihnen Vorschlägen. in bie Beratung brr heutigen Tagesordnung nicht ein-utre:en. sondern die Sitzung jetzt abzubrechen Für den Fall Ihrer Zustimmung möchte ich Ihnen weiter Vorschlägen eine Sitzung abzuhalten morgen Dienstag 1. Februar, nach- mriagS 4 Uhr, mit ber Tagesordnung: Entgegennahme einer Erklärung der Regierung Falls ich feinen Widersvruch aus dem Hause höre, darf idj annehmen, daß Sie sich meinem Vorschläge anschließen. Die Sitzung ist damit geschlosfen.
Sckstuß 1.40 Uhr.
Schlichtungsausschutz der Provinz Obcrhcssen.
Sitzung vom 20. Januar 1921.
In ber Antragssache deS Deutschen Bellei- dungsarbeiteroerbanbes gegen die Gi ßcner Tamen- schncidereien Gebrüder Imcheuser, Fr. Oppenheim, Fr. Kugelmann, Frau Gersterrhauer und Anna Kramer wegen Abschlusses eines neuen Tarifvertrages waren bereits am 24. November 1920 die Löhne ber Arbeiterinnen durch Schiedsspruch festgesetzt worden. Inzwischen ist vor dem Staatskommissar eine Ermäßigung dieser Löhne um 20 Prozent als UcbergangSregthmg bis zum 31. Marz 1921 vereinbart worden Bor dem Schlichtungsausschuß wurde in erneuter Verhandlung über die Frage der Bezahlung ber in bie Woche fallenden geglichen Feiertage und ber Urlaubsrrgelung vermittelnd entschieden, baß bte in bic Woche sali enden gesetzlichen Fei rtage mi Ausnahme des zweiten Oster- und Psingsttnges und der beiden Mrhnachts- feiertoge bezahlt werden sollen; der Urlaub der auf SBerffiätttm beschäftigten Arbeiterinnen, der unter Weiterzahlung des Lohnes zu gewahren ist, soll nach einjähriger Deschästigungsdauer zwei Arbeitstage und jedes weitere Jahr einen Tag mehr bis zur Höchstdauer von acht Arbeitstagen betragen, eine Regelung, die auch in anderen Branchen in Gießen so getroffen ist (z. B. K-ollektivabkommen der Metallbearbeitungsbetriebe). Beide Parteien erhielten eine Frist von einer Woche zur Erklärung über Annahme ober Ablehnung des Schiedsspruches gesetzt.
Gegen die Firma Hermann Zanders, Matratzen'ab rik in Groß-Karben, hatte der Schreiner Heppner Antrag auf Weiterbeschüstigung gestellt. Ten Parteien wurde aufgegeben, innerhalb vier Wockxm den Nackmreis zu erbringen, daß rin gerichtliches Verfahren anhängig gemacht ist zur Feststellung, ob ein Gruno zur fristlosen Entlassung gegeben war.
Ten Schrei nermristern Valentin Deppker, Bernhard Ludwig. Karl ©onbermann und Lorenz Weitzel und Glasermeister Leuch in Alsfeld wurde aufgegeben, ihren Arbeitern von 1. Januar 1921 an einen Stundenlohn von 4 Mk., vom 15. Januar 1921 an 4,20 Mk. und vom 1. Februar 1921 an 4,34 Mk »u zahlen, so daß vom 1 Februar 1921 an ber Lohn der 5. Ortsklasse des BezirkötarisS der
Holzboacheitungsbetriebe erreicht wird: btefe Uebefr gang^ragthmg m'dxrr. tem ©djfideung^auoicbifo mit Säkfivfat aui die iduncngv Lage der Möbri- lndustne unb bte hier in Bei rächt kommenden mehr Untbroertoniänigea Betriebe an gezeigt Amragstrller war der Taifdx Holzarbeitrr-Ver. and Brix Pav- teien erhielten eine Dock» Frist iu. Er kl. runi übel Ytnndjme oder Adtehnung des ^ixed-fpruchS.
zet Landnnrt Heinrich Leidner ^Vulmgenl vtzt^e in inner Lohnürritsack» gegen den Land- tmrtschattskammrr - A sschuß ber Provinz O er» wlten zur Gettendmaamng feine? Änfpiiufy auf ben ordentlichen Reckuqveg verioiesen. da c» ihn als Unternehmer erhoben foaite, nid« aU Landarbeiter, war der Schlrchrungsaussctolß für bte Sacke nicht zuständig
In der Lohn fordcrriTigs sack» des Zejtilarbeüw verbandeS Kassel gegen den Arbeitgeber verend iilr die Kreise Lauter dach und Llsield v rfianbigten sich die Parteien dahin, daß den Arbeitern über 23 Jäh« ein Stundenlohn von -1 Mk einschließlich Teuerungszulage und den Arbeiterinnen über 23 Jahre em -skundenlohn von 2.50 Mk gez<ihlt werden soll. Ueber btef eiben Lohn sä einigten sich im Anschluß daran der Fabrikarbetteroerdand xxntau und die DolÜvarensabrik Paul 'Retan in Büdingen.
Gictzcner Strafkammer.
Gießen, den 28 Ian. 1921.
Ja der heutigen 6tiwbammerfifou g wurde« außer einer Sache wegen scknoeren Tiebuahl» nur Berfungen verbairdelt ,
Ter Maurerg.scÜe Hemrich W aus Bönftabt bat mit 2 anderen Knechten gemeinsam der Wü.ve St. m Bönsdadt einen Sack Weizen gestohlen la#» bei wurde die Scheunenrür mit Ge^valt zurückgedrückt und einer der Täter kroch durch die Oes,- nung, so daß nicht einfacher, loitdern schwerer Diebstahl in Frage kam Wie bet den anderen Beschuldigten, so wurde auch bei D auf die Minimal strafe von 3 Monaten Yteiäugnis erlaiuit.
Ter Wrißbindermeister Dhßivv R. |oü tn Treis eine große Fichtenstange aus entern Baugeschäft gestohlen haben und würbe beierbalb von dem Schostengericht Gießen zu 2 Sorten Gefängnis verurteilt. Er beftreitei bte Tat auch rh der BcrufungSiiischnz. Doch gelangte das Gericht auf Grund einer Längeren eingehenden Bev- banbümp zur Verwerfung der Ltz-rusung.
Gleichfalls verworfen wurde die Beruning des Hilfsfckoswers Job B m Gießen. Dieter wird t*- schuldigt, an ber KreiSstvaßc Gienen—Reiskticch-n 2—3 Zentner Aeptel r- Edelobit — von den dortigen Baumen entwendet zu haben. Auch er bestreitet die Tat. Tas Schöitenge ich« Gtetzen verurteilte ihn am 30 November lJ2u zu einem Monat Gefängnis Gegen den Angeklagten wird aber in der heutigen Verhandlung ein Indizien- beweis erbracht, den daS Berufungsgericht für ausreichend ansah Seine Behauptung, er habe die Aepfet vorher bei einem '.utotn aus Röoqen bestellt und dieser sei ihm, alS er abends nach Rödgen tarn, zufällig mü den Aepieln aui einem Handkarren begegnet, hält das Gericht für um» glauNxift
Die Landwirte Heinrich Z. und Ludwig 3< aus Hungen haben trotz Aufiorverung ds Wieien- vvrstandes, die in ihren Wtrirn liegenden Rohre *u beseitigen, dies unterlassen. Ta» Srttöstengericht Hungen sprach die Beschuldigten frei, t» sie über* zeugt waren, daß der von ihnen getonfftne Zustand besser als der vom Wirienvorstand gewollte fei. Aut Berufung der 6 »itiainoal rtjaft rourt* daS Urteil aufgehoben imt> eine Grid.ttaie von ie 5 Mk. ausgesprochen. Wenn man sich aui den Standpunkt des Dorderricktters stelle, dann wären die Anordnmigen M Wiesenvoritandes zwecklos unb illusorisch; oiete Anoid eungen müßten vielmehr m erster Linie maßgebend Irin. Uebriqcnfo bekundete der Sachverständige, bat; der leyrqe Zustand tatfärtfid) schlechter fei, ba jetzt Berttoptmig drohe.
Auch imrrt* heute eine wichtige Rechtstrage von prinzipieller Bedeutung entfdre^en. y-oti Landwitte mären wegen Schleichhandel- m 11 Fl ei sch in erster Distanz twrurteüt roorben. Inpoischeu erging das ReirtiSgesetz vom 18 To- zember 1920. Nach § 7 dietes Gesetzes sollen Bost oafungen wegen der bisherigen noch nicht rechtskräftig abgnrrtrilten Zuwiderhandsungen gegen Srvarvorschritten, die zum Sckintze einer Verkehrsregelung erlassen sind, nicht mehr statt'inden, to- lveit die VerkehrSreg-kmig aufgeboben iit Es ev» scheint zweifelhaft, ab damit auch die Strafe wegen Sdietckbanbris ent alle. Ent v e ltend den A, 4- füfoanuKm des 2ba.itsanwa.te b.- a!;te bar Gericht diese Rechtsivage und stellte das StrafveNahre« durch Beschluß rin. Tirch bte Aufhebung der Zwängtewinsänrftunq rür Flei ch f i auch daS Anwendungrgeh er der SclLerrtchs d lSoerv dnung eingeschränkt worden. ^LLe diugs bestehe letzte« Verordnung an sich weiter, könne aber nicht mehr für bte Fälle, in baten Fleisch tn Frage käme, in Betracht kommen.
uns lag, setzte es ein T-tntdo an, daß ich m der Tat meinte, leben Augenblick würde eures der Räder zum Teufel gehen, ließ den Wald in wenigen Minuten nur noch als einen schmalen fchwar- zen Streifen hinter uns und stürmte nach kurzem bereits, völlig mit Schaum bedeckt, in den GutS- bor rin ...
Tos Licht aus den Fenstern be8 großen Gates fiel weit über den Hot hinaus, und bte Pferdeknechte eilten unter La.ernenschtoingai herber, um da- Pfeck) in Emptoig M nehmen unb in den Stall zu führen.
„23ic em Tonnerwetter hat diese Fahrerei van weitem ge Hungen," sagte irgendein gau bärtig er Mann in Hemdärmetti, der herheigeeilt war, um auSzusvmmen.
.,La . . ich konnte nichts dafür," anürorrete der junge Bugge, während er immer noch das tiefahnenbe Pserd zu beruhigen suchte „ES bat eben wieder mal wckS geteten. Unt> da war es, al- ob der Deubel hmemgeiachren sei."
„So, so/' sagte der Alle und schüttelte bedenklich bat Kvpi, indem er -um Wald hrnüber- safo, der sich wie eint irndurchdrtn«i.tche, schnurze Mauer aus dem nächtlichen Trinker bervorhab. „Ich möchte doch wirklich für mein Leben gern wissen, wer do feit einiger Zeit sein Untiefen treibt!"
Fridtjof toten ihm etwas erwidern zu wallen, aber im gleichen Augenblick geig bte Tür -nm GutSdaus aui irS> mz Geüott trat in den me- brigai Säulengaug hinaus, wo sie adwartend stehen blieb. Ich toraue von ihr nichts aU bte undeutlichen Umrifie sehen, aber ich sah ein Mühen tm Turckes, wie 'von einer Urise oder Zigarre.
„Bist du eS, öater?" Vogte Fridttof.
^q. mrin Junge," antwortete eine fremido licke Sttmme.
„fto habe einen Gast mibgeforacht, einen gutem Freund, den ich in der Stadt aufgeftöbert habe/'
„Sv? DaS freut mich: SNtttommen!" sagte dieselbe namdliche Sttmme. „Uebngato will ich einmal bte Tür aufmachen, damit ihr besser ,ehe» könnt."
Im 'eiben Augenblick ging die Tür aut unb tn ber Ltotsäule, bie über den Hot fier, sah ich mm deutlich des Vaters Gestalt. Ich ertonnrt tfoe sofort wieder, aber ich sah auch, daß er sich tn der Tat ichr verändert hatte; an Stelle seiner sonftz fo straften, aktrechten Haltung schien etwas Müdes, Unsicheres, Bedrücktes getreten zu sein.
„Mach dir nur keine Mühe weiter, toir «ehe» schon genug," tagte der Sohn. „Wenn du htnein- gehen willst — nxr folgen gleich nach "
Aber der Vater murmelte ran irgend etwas vor sich hin und blieb stehen, wo er stand.
Tie Knechte waren btzwischen mit dem Ausspannen des Pferdes fertig geworden. Friedttas wartete, bis es öt den Stoll geführt war, dann nahm er meinen Arm und führte mich aut bai Hans zu.
,,'oac aber nichts von der Sackte zu bent Vater," flüsterte er mir zu, während wir über den Vorviatz gingen.
,/8on welcher Sache?"
,J8ooi dem Scheuen des Hengstes totfotn.*
„Gut," antoortete ich „ich werde tem Stets* foenswörtchen sagen."
(Forijeforms folgt)


