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Nr. 74 Drittes Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhefsen)

Donnerstag, 28. März 1929

Industrie- und Handelskammer Gießen.

lieber die Verhandlungen der jüngsten V o l l - versammln ng der Industrie- und Handelskammer Gießen ist zu berichten:

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt Herr Kommerzienrat Schirmer des verstorbenen Mitglieds Herrn Fabrikdirektor Friedrich May, welcher seit 1920 der Kammer angehörte und ihr während dieser Zeit durch seine treue Mitarbeit überaus wertvolle Dienste geleistet habe. Die Anwesenden erhellen sich zu Ehren des Heim­gegangenen von ihren Plätzen.

Dem im Entwürfe vorgelegten Jahres­bericht für 1928 wird zugestimmt. Der Vor­anschlag für das Rechnungsjahr 19 2 9 wird genehmigt.

Der preußische Minister deS Innern Hut in einem Erlaß an die Regierungspräsidenten und Landräte Richtlinien aufgestellt, deren Zweck es sein soll, die zahlreichen

polizeilichen Strafverfügungen und Verwarnungen

einzuschränken. Diesen Richtlinien liegt der Ge­danke zugrunde, daß Polizeibehörden im modernen demokratischen Staat in erster Linie durch Auf­klärung, Einsicht und Verständnis für polizeiliche Rotwendigkeiten schaffen und finden müssen. Da auch in Hessen Klagen und Beschwerden über hohe Polizeistrafen, oft aus geringfügigen Ver­gehen, laut geworden sind, haben die hessischen Kammern bei dem Ministerium des Innern die Rachahmung des preußischen Vorgangs angeregt.

Zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Aen- derung des

vranntweinmonopolgesehe»

haben die hessischen Kammern erklärt, daß sie die im Entwürfe vorgesehenen Maßnahmen^ nämlich

1. das Verbot des privaten Handels mit Brannt­wein zu einem Preise, der niedriger als der regelmäßige Verkaufspreis der Monopolver­waltung ist und

2. die Beseitigung der Steuerbegünstigung für die kleineren und Abfindungsbrenner, sowie die Ablieferungsfrist für deren Branntwein für wohlgeeignet halten, die z. Z. im Handel mit Branntwein bestehenden Mißstände zu be­heben. Eine Erhöhung der Branntwein- beftcuerung müssen sie in Wahrung der Interes­sen des Spiritusgewerbes unter allen Umständen ablehnen.

Gegenüber den Bestrebungen der Angestellten­verbände auf Einschränkung der

Arbeitszeit an Vorabenden von Festlagen stehen die hessischen Kammern geschlossen hinter den Organisationen des Einzelhandels, welche besonders im 5-Hhr-Ladenschluß am Heiligen Abend eine schwere Beeinträchtigung ihrer ge­schäftlichen Interessen erblichen.

Für die Erteilung der

Erlaubnis

zum handel mit Waffen und Munition werden in Hessen Gebühren erhoben, die sich zwi­schen 50 und 100 Mk. bewegen. Klagen aus den Kreisen des Einzelhandels über diese ungewöhn­lich hohen Gebührensätze haben Veranlassung ge­geben, 6« dem Ministerium für Arbeit und Wirt­schaft eine Herabsetzung der Gebühren zu be- aniragen, leider ohne Erfolg. Rachdem fest- gestellt worden ist. daß in Preußen, Bayern, Württemberg, Baden und Sachsen wesentlich nie­drigere Gebühren erhoben werden, ist auf An­trag der Kammer der Vorort erneut bei dem Herrn Minister vorstellig geworden.

Die am 27. Februar in Alsfeld von der Reichs­bahndirektion Frankfurt a. M. abgehaltene

Fahrplanbcsprechung

hat zu einer weiteren Verbesserung des Iahresfahrplans für 1929 geführt, soweit die Strecken Gießen Fulda, Alsfeld Riederaula--Hersfeld, Bad-Salz­schlirfRiederaula und L a u t e r b a ch Gedern in Betracht kommen. Wenn auch der langjährige Wunsch nach Einlegung eines Cil- zugspaares auf der Strecke GießenFulda noch auf Erfüllung warten läßt, so muh doch mit Ge­nugtuung festgestellt werden, daß die Zahl der fahrplanmäßigen Züge auf dieser Strecke den Vorkriegsstand erreicht hat, d. h., daß nunmehr wieder sechs Personenzugpaare ver­kehren. Hingegen konnte die Kammer die für den Sommerfahrplan vorgesehene Umwandlung der D 191/192 und D 153/154 in

FD.güge auf der MainWeser-Bahn

nicht gutheißen, weil hierin eine wesentliche Ver­teuerung und Verschlechterung des Reiseverkehrs erblickt werden muh. Die Einlegung eines Flü­gelzugpaares auf der Strecke Köln Siegen zu den D 275/276 auf der Strecke Dort­mund Hagen Siegen Frankfurt Fried­berg wurde erneut beantragt.

In ihrer letzten Dertreterbesprechung haben die hessischen Kammern sich erneut gegen die Wiedereinführung von Gerneindegeiränkesleuern ausgesprochen. In einer Eingabe an die Ober- postdirektion Darmstadt hat der Berg- und hüttenmännische Verein im Interesse der ober- hessischen Gruben die Rotwendigkeit eines

früheren Fernsprechdienstes

auf den Qlemtern Hungen, Grünberg, Laubach beantragt, und zwar im Sommer um 6 und im Winter um 7 ähr. Einem Wunsche des Ver­eins entsprechend hat die Kammer den Antrag bei der zuständigen Oberpostdirektion Darmstadt fürtoortet. Das Gesuch der Kammer um Ge­währung eines

Slaalszuschusses

zur Anlerhallung der Handelslehranstatt

hat das Ministerium für Kultus und Dildungs- wesen abgelehnt und mit der ungünstgen finan­ziellen Lage des Landes begründet.

Die vom Reichsverband des süddeutschen Süß- waren-Grohhandels und von anderen Verbänden bei der Reichsregierung beantragte gesetzliche Frei­gabe des

Warenverkaufs durch Automaten

nach Ladenschluß, sowie an Sonn- und Feiertagen kann die Handelskammer nicht befürworten, da sie hierin eine gänzlich unberechtigte Bevorzu­gung gegenüber dem Einzelhandel erblickt.

Aus dem Referat des Herrn Steuersyndikus Will (Gießen) über

Zeitgemäße Sieuerfragen"

ist als besonders bemerkenswert folgendes hervor­zuheben:

Wenn der Steuerpflichtige eine ordnungsmäßig aufgestellte Bilanz eingereicht hat, kann das Finanz­amt eine völlige Abschrift der gesamten Inventur nicht verlangen und durch einen Finanzbefehl auch nicht erzwingen. Ein solches Verfahren wäre unbe­rechtigt. Auch die Ausfüllung eines besonderen Fragebogens, in dem eine Reihe allgemeiner Fra­gen aufgestellt wird, kann nicht verlangt werden, falls der Pflichtige Bucheinsichtnahme anbietet.

Bietet der Steuerpflichtige Bucheinsichtnahme an, so kann dieses Anerbieten vom Finanzamt grundsätz­lich nicht abgelehnt werden.

Ein endgültiger Steuerbescheid, durch den ein vor- läufiger Bescheid berichtigt wird, kann von Dem Steuerpflichtigen nicht ohne weiteres in vollem Um­fange durch Rechtsmittel angefochten werden. Diese Anfechtung ist nämlich nur insoweit zulässig, als die Aenderung im neuen Bescheide reicht. Wenn also z. B. aus dem Bescheid ersichtlich ist, daß die vorläufige Festsetzung erfolgt war, weil die Werte der Maschinen und Einrichtungen nicht sofort er­mittelt werden konnten, kann der endgültige Be­scheid nicht etwa deshalb angefochten werden, weil schon im vorläufigen Bescheid die Warenbestände 3ii hoch bewertet waren. Allerdings wird bei dem Bescheid häufig gegen die Auffassung verstoßen, die der Reichsfinanzhof in seiner Entscheidung vom 8. März 1922 niedergelegt hat, daß nämlichaus dem Bescheide stets klar hervorgehen müsse, daß und inwieweit er vorläufig sein soll".

Gegen einen auf Grund einer Buchprüfung er­gangenen Steuerbescheid kann ein Einspruch nicht erhoben werden. Hat die Buchprüfung eine ge­ringere als die vorläufige Steuer ergeben, so wer­den Kirchen- und Gewerbesteuern nicht automatisch, sondern nur auf besonderen Antrag ermäßigt.

Unter den abzugsfähigen Werbungskosten find nach den Entscheidungen des Reichsgerichts alle durch den Betrieb verursachten Ausgaben zu ver­stehen, die aufgewandt werden, um damit Einkom­men zu erzielen. Voraussetzung ist nur, daß der Betrieb aus seiner Struktur heraus genötigt ist, diese Ausgaben zu leisten. Die Ausdehnung des Begriffes der Werbungskosten auf sämtliche Aus­gaben, die betriebswirtschaftlich auf Gewinn- und Verlustkonto gebucht werden, wird für die Wirt­schaft den Vorteil bringen, daß so manche Härten, die aus der früheren Auslegung des Begriffes Werbungskosten" entstanden sind, von nun an ver­mieden werden. Richt allgemein bekannt dürfte sein, daß als abzugsfähige Werbungskosten auch die sog. Schmiergelder anerkannt werden.

Der Steuerpflichtige hat das Recht, bei Neuan­schaffungen im Jahre 1928 für Gegenstände des be­weglichen Anlagekapitals, die im Steuerabschnitt hergestellt ober angeschafft worden sind, allgemein eine Abschreibung von 20 v. H. vorzunehmen : der so errechnete Betrag darf aber hinter dem in der Han­delsbilanz eingesetzten Wert nicht zurückbleiben. Neben dieser Abschreibung dürfen Absetzungen für Abnutzung im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr nicht Dorgenommen werden.

Auch Waren kann der Kaufmann in der Ab­schlußbilanz anstatt mit dem tatsächlichen Anschaf­fungs- oder Herstellungspreis mit dem gemeinen Wert bewerten, d. h. dem Werte, den ein Erwerber des Gesamtbetriebs am Stichtage dafür zahlen würde. Der gemeine Wert in diesem Sinne kann erheblich unter dem Wiederbeschaffungswert liegen. Vor allem kann eine sinkende Preistendenz die An­setzung mit einem unter dem Marktpreis vom Stich­tage liegenden Wert rechtfertigen. Die Bewertung hängt also unter Umständen davon ab, ob in dem betreffenden Geschäftszweig mit einer günstigen ober ungünstigen Konjunktur gerechnet wirb. Selbst wenn der Wieberbeschasfungspreis für bie betref- fenbe Ware am Stichtage noch nicht gesunken ist, kann nach einem neuen Urteil vom 10. Januar 1928 ein Hänbler unter Umftänben bereits wert- minbernb berücksichtigen, baß bie Fabrikanten, von denen er die Ware bezieht, infolge Sinkens der Rohstoffpreise ihre Verkaufspreise senken werden, da dies auch ein Käufer des Betriebs beachten würde.

Ist ein Delkrederekonto eingeführt, so soll dieses beibehalten und nicht auf einmal etwa eine Einzel- abschreibung ober bgl. vorgenommen werben. Der Steuerpflichtige kann unter Berufung auf bie Bi­

lanzkontinuität nicht verlangen, daß eine vom Fi­nanzamt einmal genehmigte Abschreibung auf Außenstände in derselben Höhe fortlaufend weiter geführt wird ohne Rücksicht auf die inzwischen ver­änderten Verhältnisse. Auch eine Abschreibung auf die Außenstände in Form eines Delkrederepostcns darf nicht willkürlich genommen werden, sondern muß sich den tatsächlichen Verhältnissen anpaffen, will man nicht durch zu hohe Abschreibungen Re­serven schaffen, die immer einmal zur Besteuerung herangezogen werden.

Die Rücklagen für bie periodische Grunderwerbs- steuer dürfen weiterhin gemacht werden. Die Ge- samtheit der Rücklagen darf den Steuerbetrug, wie er sich nach der Regelung des Grunderwerbssteuer­gesetzes berechnen würde, nicht übersteigen. Auf- iösung der bisher steuerfrei gelassenen Rücklage, so­wie Nachholung von Rücklagen ist nicht zulässig. Die steuerfreie Rücklage darf jährlich ein Sechstel des voraussichtlichen Grunberwerbssteuerbetrages nicht übersteigen.

Der Vortragenbe kam dann noch auf das neue hessische Kirchensteuergesetz und auf die mit der Industriebelastung zusammenhän­genden Fragen, wie z. B. auf bas llebertragen (transferieren) ber Reparationsgelber an die aus ländischen Gläubiger zu sprechen: er erklärte ferner die Bedeutung des Wohlstandsindexes, der nach dem Dawesschen Plan vom 1. September d. I. als beweglicher Zuschlag bie festenNormal"-Iahres- leiftungen ergänzen sott.

Industrie- und Handelskammer Friedberg.

WSR. Friedberg, 27. März. In ihrer letz­ten Vollversammlung unter Vorsitz von Kom­merzienrat Langsdorfs nahm die I n d u - ftrie- und Handelskammer Fried­berg zunächst den Tätigkeitsbericht der Ge­schäftsführung entgegegen. Aus den Ausfüh­rungen des Syndikus Är. Stahl geht hervor, daß die Handelsschule in Friedberg sich in gün­stiger Entwicklung befindet. Syndikus Dr. Goe­bel beschäftigte sich in seinem Referat im be­sonderen mit dem Reichshaushalt 1929 und be­handelte die neuen Steuervorlagen des Reichs­finanzministers. Der Referent kam zu dem Schluß, daß der Ausgleich des Reichshaushaltes durch weitere Abstriche in den Ausgaben herbei­geführt werden müsse. Die Vollversammlung bil­ligte einmütig die Ausführungen Dr. Goebels. Syndikus Rotar Stahl berichtete über die Ver- treterbefprechungen der hessischen Kammern am 6. März in Frankfurt a. M. Heber hessische Ge­werbesteuern und über die imgang befindliche Ge- toerbeftcuerberanlagung 1928 verbreitete sich Dr. Goebel. Er begrüßte es, daß die hessische Ge­werbesteuer nunmehr auf Grundlagen aufgebaut sei, die den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung tragen. Im weiteren Verlaufe der Aussprache wurden Verkehrssragen. der kommende Fahr­plan. die Dranchenfernsprechbücher, der Fern­sprechschnellverkehr mit Frankfurt a. M., Export­förderung usw. behandelt. Rach längerer Debatte sprach sich die Kammer gegen die Einführung eines Getreidemonopols aus.

Der Marburger Haushaltsplan 1929.

][ Marburg, 27. März. In der gestrigen Stadtverordnetensitzung wurde der Haushaltsplan der Stadt Ollarburg. in dem infolge der Auskreisung derStadt Aenderungen eingetreten waren, beraten und ge­nehmigt. Er schließt in Einnahme und Ausgabe mit 4 006 000 Mk. (gegen 4 091 000 Mk. vor der Aenderung) ab. An Zuschlägen z u den

Nachdruck verboten.

18. Fortsetzung.

Oie Liebe -erBrigiita Hollermann CRomcm von Elisabeth 7ley. Copyright by Martin Feuchtwanger, Halle (Saale).

Sie meinen es gut, Mister Amery, aber tote kann ich denn? Isa stellt womöglich noch mehr Dummheiten an", antwortete Eggenbrecht end­lich gepreßt. r _ .

Hm, das glaube ich nicht garu, lieber Freund: ein so gehöriger Schreckschuß geht schnehuch doch auf die Rerven. Ich denke, Sie haben in dieser Beziehung nichts mehr zu befürchten."

Eggenbrecht hatte sich erhoben und war zum Fenster getreten. .

Amery unterbrach letzt die Stille mit keinem Wort. , r, .

Plötzlich wandte sich Eggenbrecht ihm zu. und bot ihm die Hand.

Dank. Mister Amery", sagte er etwas belebter. Ich habe es mir überlegt, und nehme Ihr An­gebot an. Eine Vertretung habe ich ja in Lwktor Schmidtborn. einem Schiffsarzt, der ein Jahr in Schanghai bleibt. Hebermorgen reifen wir.

Das ist ein Wort, lieber Eggenbrecht. Run lasse ich Sie ruhigen Herzens nach Hause gehen. Vielleicht versuchen Sie noch heute mit Frau von Salden zu sprechen, so daß Ihre Gattin vor einer vollendeten Tatsache steht. Es ist so das Beste "

Sie haben recht. Amery.. Beben Sie wohl für heute, und nochmals Dank."

Eggenbrecht ging zu Fuß nach Hause.

Der Zufall wollte es, daß er Frau von Sal­den auf der Straße traf.

Er bat sie um eine kurze Hnterrebung. Sie ihrerseits forderte ihn auf, mit ins Haus zu kommen. , , .

Eggenbrecht trug ihr ohne viel Hmschweife seine große Bitte vor, Isa auf einige Monate Gast­freundschaft zu gewähren.

Ri von Salden erklärte sich ohne langes Be­denken einverstanden. Wahrscheinlich wußte auch sie, daß nur eine lange Trennung die zerrüttete Ehe wieder zusammenfügen würde. Dabei dachte sie an das Kind, das Isa erwartete.

Sollte sie es Eggenbrecht sagen? Wie würde er diese Mitteilung auf nehmen?

Rein, damit wäre alles verloren, denn einen solch maßlosen Leichtsinn, in einem solchen Zu­stand eine waghalsige Rennfahrt zu machen, würde Eggenbrecht seiner Frau nie verzeihen können: dazu kannte sie seine Meinung zu gut.

Das Kind sollte das Bindeglied zwischen beiden Eheleuten werden.

Also schwieg sie.

Eggenbrecht dankte ihr in beinah überschweng­lichen Worten für die freundliche Bereitwillig­keit, denn er hatte eigentlich gefürchtet, daß nie­mand seine Frau nach diesem großen Skandal aufnehmen würde. Frau von Salden war also großzügig.

Kaum, daß er ihre Zusage hatte, verabschiedete er sich auch. Es war wie ein Fieber über ihn gekommen. Am liebsten hätte er jetzt sofort, auf der Stelle, Schanghai verlassen.

Isa sah er diesen Abend nicht mehr.

Die Zofe meldete ihm, daß sich die gnädige Frau wohl fühle und bereits zur Ruhe gegan­gen sei.

Er nickte stumm und suchte sein Zimmer auf.

Isa nahm die einstweilige Trennung, die ihr ihr Mann am nächsten Tage vorschlug, sehr kühl auf, ja, es war, als wenn sie befreit aufatmete.

Ohne Widerrede siedelte sie noch am selben Tage zu ihrer Freundin Ri von Salden über.

Doktor Hans-Jörg Eggenbrecht aber fuhr am folgenden Morgen in Mister Arnerys Begleitung mit derBritania" nach Hongkong, ohne sich von seiner Frau verabschiedet zu haben.

Wieder war es Frühling auf Sylt, ein erster, herrlicher, warmer Maientag.

Die Sonne lachte vom Himmel hernieder, fröh­liches Lebensgefühl in allen Menschenherzen er­weckend. Auch in der Anstalt der Schwester Chri­stiane zeigt sich diese Auswirkung.

Schwester Brigitta weilte mit ihren kleinen Zöglingen im Park der Anstalt, und tollte mit ihnen' lachend über die Wiesen, die im ersten Grün neu erstanden.

Schwester Christiane saß oben am Fenster, und sah dem frohen Treiben zu.

Ihr Gesicht zeigte ernste Sorgenfalten und wie­der und wieder beugte sie sich über das Schrei­ben, das sie soeben von ihrem Bruder, an den sie sich.in ihrer Rot gewandt, erhalten hatte.

Pastor Wendelin hatte trotz ihrer Bitte seinem Herzen nicht mehr länger gebieten können. Eines Tages hatte er um Brigittas Hand angehalten und sie gebeten, seine Frau zu werden.

Schweigend hatte ihm Brigitta zugehört. Doch daraus ihm geantwortet, daß ihr Herz nicht mehr frei wäre und sie ihm aus diesem Grunde keine bejahende Antwort geben könnte.

Weinend war das junge Mädchen an jenem Abend zu ihr ins Zimmer gekommen, um sie um Rat zu bitten.

Ich kann Pastor Wendelin nicht heiraten", hatte sie, verzweifelt weinend, ausgerufen.O Gott, ich weih, wie weh ich diesem braven Mann mit meinem Rein getan habe. Er wollte und wollte es mir nicht glauben, und verlangte den Grund meiner Absage zu erfahren, Schwester Christiane."

Rach langer Hnterrebung hatte Schwester Chri­stiane das junge Mädchen dann soweit gebracht,

daß sie Pastor Wendelin ihre Geschichte berichtete.

Dieser war mit wehem, aber teilnehmend-ver­stehendem Herzen dann von ihr geschieden, und doch vielleicht nicht ganz ohne Hoffnung, Bri­gitta Hollermann einstmals zu erringen, wenn die Stürme in ihrem Herzen sich gelegt haben würden.

Mitten in die Tage der inneren Erregung war dann an Schwester Christiane ein Brief ins Haus geschneit, der sie in große Hnruhe versetzte.

Ein alter Jugendfreund, der vor mehr als zwanzig Jahren als Missionar nach China ge­gangen war, und dort ein Missionshaus ge­gründet hatte, dem feit Jahren ein großes Kin­dererholungsheim angegliedert war, bat sie, ihm doch eine zuverlässige, junge Kinderpflegerin zu suchen, die Lust und Liebe dazu habe, ins Aus­land zu kommen. Es käme nur ein ernstes, ge­wissenhaftes Menschenkind in Frage, da ihr die ganze, sehr verantwortungsvolle Leitung des Heims anvertraut werden müsse. Antritt sofort. Telegramm genügte.

Lange rang Schwester Christiane mit dem Ent­schluß, Brigitta Hollermann den Vorschlag zu machen, nach China ins Missionshaus zu gehen, und so hatte sie sich in ihrer Rot an ihren Bru­der, den alten Sanitätsrat gewandt.

Die Antwort war heute früh postwendend ein­getroffen. Sie lautete:

Liebe Schwester!

So bist Du nun in Deiner großen Rot zu mir gekommen, und ich weiß doch selbst nicht recht, was ich Dir als richtige Antwort geben soll. Das Drama, wie wir es damals bezeichneten, hat also begonnen. Pastor Wendelin ging das Herz durch. Kein Kunststück, bei einem so lieben Mädel, wie unserer Brigitta. Run ist ihres Bleibens nicht mehr länger auf Sylt. Die beiden jungen Menschen würden sich in ihrem Leid aneinander aufreiben. Lange, lange bin ich mit mir zu Rate gegangen, sogar die Rächte vermochte ich nicht zu schlafen, und das Endresultat ist doch immer das gleiche geblie­ben. Mir geht es ähnlich wie Dir. Christiane. Ich vermag hier nicht zu raten. China ist ver­flixt weit, und mir wird himmelangst, wenn ich daran denke, daß das Kücken allein die große Reise machen soll. Was kann ihr unter­wegs nicht alles zustohen! Zum Teufel, habe ich mir dann auch gesagt, muß das denn alles sein? Kann denn Brigitta nicht lieber eine lütte Fru Pastor werden, und diesen Doktor, der sich absolut nicht um sie kümmert, ver­gessen? Ja, also Christiane, es bleibt uns da wohl nichts anderes übrig, als Brigitta selbst entscheiden zu lassen. Schreibe mir ihre Antwort, ich werde sie dann wohl in Ham­burg abermals verstauen: wohl zum letzten Male in diesem Leben. Gott schütze fiel

Dein alter Bruder."

Langsam wandte Schwester Christiane den Blick wieder in den Park hinab.

Wie einsam würde es dann fein, wenn nir­gends mehr Schwester Gittas frohes Lachen er­scholl! Doch, wenn es nun einmal galt, eine Ent­scheidung zu treffen, weshalb sollte es dann nicht gleich geschehen!

Sie drückte auf eine Klingel, und befahl einer eintretenden Pflegerin, hinab in den Park zu den Kindern zu gehen, dafür aber Schwester Bri­gitta sofort hierher zu bitten.

Als Brigitta Hollermann nach kurzer Zeit in Schwester Christianes Zimmer trat, nahm sie die gütige alte Freundin sanft an der Hand, und zog sie nach einem Stuhl zum Fenster.

Sie suchte eine Weile vergeblich nach einem Anfang: dann aber berichtete sie Brigitta in Kürze alles, und überreichte ihr zum Schluß zwei Briefe, den des Missionars, und den des Sanitätsrats.

Brigitta war sehr bleich und neigte sich wort­los über die beiden Schreiben.

Wie seltsam, dachte sie dabei, hatte damals in Hamburg ein Brief nicht ebenfalls über ihr Ge­schick entschieden? Hnd nun? Sollte sie die Stel­lung annehmen?

Für einen Moment war es ihr, als sei sie be­reits mit allen Fasern ihres Herzens viel zu fest hier verwachsen, um sich noch losreihen zu können. Da aber tauchten zwei kluge, schwer­mütige, traurige Männeraugen, die Pastor Wen­delins, vor ihr auf, und es war ihr, als wenn sie vor ihnen fliehen müsse, je eher, desto besser.

Schwester Christiane ftörtc die Stille mit keinem Wort, und wartete geduldig auf Brigittas Ant­wort.

Da fühlte sie plötzlich einen weichen Mädchen­kopf in ihrem Schoß und Tränen, die ihre Hände benetzten.

Kindchen, Kindchen", sagte die alte Frau, ganz erschrocken über ihr Haar streichend.Weshalb weinen Sie denn? Wollen Sie lieber bei mir bleiben? Verstehen Sie mich nicht falsch: ich schicke Sie doch nicht fort. Ich möchte Sie nun und nimmer gern hergeben. Aber war es nicht selbst Ihr Wunsch, fortzugehen, um Pastor Wen­delins willen?"

Brigitta hatte sich leise erhoben und war auf ihren Stuhl gesunken.

Sie müssen sich ja heute und morgen noch nicht entscheiden, liebes Kind", tröstete Schwester Christiane.Heberlegen Sie sich die Sache in aller Ruhe."

Brigitta Hollermann nickte und ging, einen leisen Dank murmelnd, aus dem Zimmer.

Abends, als die Kinder zur Ruhe gebracht worden waren, klopfte Brigitta an Schwester Christianes Tür, und dann hatten die beiden Frauen eine lange Hnterrebung, im Verlauf derer Brigitta ihr den Entschluß .mitteilte, die Stellung in China anzunehmen.

(Fortsetzung folgt.)