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Aus der Provinzialhauptstadt.

Dießen, den 27. Mai 1929.

Provinzialausschuß-Gihung.

Der Provinzialausschuh der Provinz Obcrhcffen beschäftigte sich in feiner am Samstag stattge- habten öffentlichen Sitzung mit nachstehenden Der- waltungsstreitsachen:

Klage des Wilhelm Rebhuth in Gießen gegen dieStadtGießen wegen Heranziehung zu den S t r a h e n b a u k o st e n der Straße Hinter den Schiehgärten". Die Stadt Gießen hotte dem Klager eine Anforderung über 1034,64 Mark Strahenkostenbeitrag zugehen lassen, wo­gegen dieser Klage bei dem Provinzialausschuh erhob mit dem Antrag, Entscheidung dahin au treffen, daß der Strahenbeitrag nach den tatsäch- lichen Aufwendungen berechnet werde. Zur Be­gründung führte der Kläger aus, daß sein Rechts- vorgönger, ein Herr Holland, die fragliche Straße bereits früher durch Ausfüllungen u. dgl. habe herstellen lassen, und daß er (Kläger) bei dem Erwerb des Anwesens den erhöhten Preis für das Gelände bereits habe zahlen müssen. Der von der Stadt seinerzeit Herrn Holland, der die ganze Geländefläche erworben hatte, gezahlte Betrag für Aufwendungen, sei zu Unrecht geleistet wor­den. Die beklagte Stadt Gießen, vertreten durch Rechtsanwalt Schneider, beantragte kosten­pflichtige 2ll>weisung der Klage, die unbegründet sei, zumal die Heranziehung zu den Straßenbau­kosten unter genauester Beachtung der Bestim­mungen des Artikel 21 der Allgemeinen Bauord­nung erfolgte. Ferner seien nur die tatsächlich auf» gewendeten Kosten auf die Anlieger ausgeschlagen worden. Der Provinzialausschuh wies die Klage als unbegründet zurück und ver­urteilte den Kläger zu den Kosten des Verfahrens, einschließlich der durch die Vertretung der Be­klagten entstandenen Kosten. Der Streitwert wurde auf 1035 Mark festgesetzt.

Klage des Bezirksfürsorgeverbands des Kreises Hersfeld gegen den Bezirksfürsorgeverband des Kreises Lauterbach wegen Erstattung von Fürsorgekosten für die Familie des Albert Fehling. Der Kläger behauptete, daß durch den längeren Aufenthalt der Familie Fehling in Schlitz (Kreis Lauterbach), wo diese mit einem Wohnwagen stand und während des strengen Winters eine Rotunterkunft in einem Gebäude in Schlitz erhielt, die entstandenen Fürsorgekosten durch den Bezirksfürsorgeverband Lauterbach zu tragen seien, zumal durch diesen Aufenthalt der gesetzlich vorgeschriebene gewöhnliche Aufent- yalt begründet sei. Die mündliche Verhandlung, zu der außer den Parteien eine Anzahl Zeugen geladen und erschienen waren, lieh jedoch einen anderen Tatbestand erkennen. Der Provinzial­ausschuh wies die Klage als unbegrün­det zurück und verurteilte den Bezirksfürsorge­verband Hersfeld in die Kosten des Verfahrens.

Gesuch des Peter Schmoll zu Wiesbaden- Bierstadt um Erlaubnis zur Erbauung einer Kadaververwertungsanstalt inHoPf- g art en, Kreis Alsfeld. Der Kreisausschuh des Kreises Schotten hatte die Einwendungen einer Anzahl Kläger gegen die geplante Errichtung einer Kada»erverwertungsanstalt in der Gemar­kung Hopfgmkten als unbegründet zurückgewiesen. Hiergegen verfolgten die Beteiligten Berufung an den Provinzialausschuh, und machten nochmals in mündlicher Verhandlung geltend, dah die Bewohner der Gemeinde Hopfgarten durch die entstehenden Gerüche einer Kadaververwertungs­anstalt sehr geschädigt und belästigt würden. Die eingeholten Gutachten des Kreisgesundheitsamts, Kreisveterinäramts und Gewerbeaufsichtsamts, sowie die hierzu in der Verhandlung abgegebenen mündlichen Erläuterungen liehen erkennen, dah eine erhebliche Geruchsbelästigung bei einer mo­dernen Anlage, so wie diese errichtet werden soll, keineswegs eintretcn werde. Der Provin­zialausschuh erkannte zu Recht, die Berufung unter Bestätigung des erstinstanz­lichen Urteils (Kreisausschuh Schotten) zu­rückzuweisen und die Kosten des Verfah­rens den Berufungsklägern unter solidarischer Haftbarkeit zur Last zu sehen. Der Streitwert wurde auf 20 000 Mk. festgesetzt.

Klage des Wilhelm Rahn zu Altenhain ge­gen den Polizeibefehl des Kreisamts Schot- t e n vom 28. Oanuar 1929 wegen Fällung eines Rutzbcmmes. Dem Kläger war durch Polizei­befehl des Kreisamts Lotten aufgegeben wor­den, einen verkehrsstörenden Ruhbaum in seiner Hofreite zu entfernen. Gegen Polizeibefehl erhob Rahn Klage, hielt jedoch die zur Ein­reichung vorgeschriebene Rotfrist von einer Woche nicht ein. Der Provinzialausschuh ließ unterm 6. April 1929 Bescheid ergehen, wonach die Klage kostenpflichtig abgewiesen wurde. 3n der von Rahn beantragten mündlichen Verhandlung nahm dieser die Klage zurück.

Bornotizen.

Tageskalender für Montag: D.L.R.G.: Jahreshauptversammlung um 21 Alfjr im Hotel Köhler. Lichtspielhaus Bahnhofstraße: 3n den Alpen", 2. Teil, nebst Beiprogramm.

Stadttheater Gießen. Aus dem Stadt« theaterbureau wird uns geschrieben: Morgen Diens­tag, 28. Mai, findet die erste Wiederholung von Slobodas LustspielAm Teetisch" statt. Ein wirk« lichfreundlicher und wohlgelungener Abschluß des Theaterwinters" schreibt die Strilit zur Erstauffüh­rung dieses Lustspiels. Das Stadttheater schließt auch am Freitag, 31. Mai, mit diesem Stück die Winterspielzeit ab. Am Donnerstag, 30. Mai, wird zum letztenmal, auf besonderen WunschGroß« stadtluft" (Schwank von Blumenthal und Kabel- bürg) im Mittwoch-Abonnement gegeben. Rudolf Goll, dessen Abschiedsvorstellung ausverkauft war, gibt dadurch vielen, die bei seiner Benefizvor« stellung keine Karten mehr bekommen konnten, Ge­legenheit, ihn nochmals als Crusius zu sehen. Mit dem 31. Mai scheidet Goll aus dem Ensemble des Stadttheaters Gießen aus.

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** Von der Landes-^lniversi- t ä t. Dr. jur. Karl E n g i s ch , der sich für das Fach der Rechtsphilosophie, des Strafrechts, des Straf- und des Zivilprozchrechts an unserer LIniversität zu habilitieren wünscht, wird Diens­tag, 28. Mai, 17 Llhr, im Großen Hörsaal seine öffentliche Probevorlesung halten über das Thema:Schuld und Gefährlichkeit."

** Sonntagskarten werden bei der Reichs­bahn am Donnerstag, 30. Mai, als am Fron- leichnamstag, wie Sonntags ausgegeben. Sie gel­ten von Mittwoch 12 llfjr bis zum Freitag 9 AIßr. Die Rückreise mutz spätestens bis Freitag 9 Ahr angetreten sein.

Eine Schlägerei mit ernsten Fol­gen ereignete sich in dem Wohnviertel bei der Margarethenhütte in der Rächt zum Sonntag gegen 11 Ahr. Dort kamen zwei Einwohner in heftigen Wortwechsel, in dessen Verlauf schließ­lich der eine Mann ein Lattenstück ergriff und seinem Gegner damit an den Kopf schlug. Hier­bei wurde das linke Auge am Ober- und Unter- Hb sehr schwer verletzt. Der bedauernswerte Mann wurde von der Freiwilligen Sanitäts­kolonne vom Roten Kreuz sofort der Augen­klinik zugeführt. Ob das Auge erhalten bleiben kann, war heute vormittag noch ungewiß.

** Tagung des Alice-Frauenver- eins in Dad-Rauheim. Am nächsten Mitt­woch hält der Alice-Frauenverein (Hessischer Landes-Frauenverein vom Roten Kreuz) seine 28. ordentliche Mitgliederversammlung in Dad- Rauheim ab. Die Tagesordnung der Versamm­lung, die vormittags im Kurhaus stattfindet, verzeichnet neben Berichten über die Entwicklung und Tätigkeit des Vereins und seiner Abteilun­gen, sowie außer der Beratung und Beschluß­fassung über vorliegende Anträge einen Vortrag des Chefarztes des Rauheimer Krankenhauses, Dr. Häberlin, überLeib und Seele in der Klinik".

Der Sich tvermerk für Auswan­derer nach Kanada. Wie uns die hiesige Vertretung der Hamburg-Amerika-Linie, das Reisebureau Loeb, Gießen, mitteilt, wird der Sichtvermerk für Auswanderer nach Kanada un­entgeltlich erteilt. Zur Erlangung des Sicht­vermerks müssen vorgelegt werden: 1. Ein in Deutschland ausgestellter deutscher Reisepaß, der bei Antritt der Reife nicht älter als ein Jahr fein darf, oder vor höchstens einem Jahre in Deutschland selbst verlängert worden ist. 2. Ein polizeiliches Führungszeugnis. 3. Landwirte be­nötigen außerdem eine behördlich beglaubigte Bescheinigung über ihre Tätigkeit in der Land­wirtschaft. 4. Ehefrauen mit Kindern, die zu ihrem in Kanada bereits ansässigen Mann reifen, benötigen eine Heiratsurkunde, je einen Geburts­schein der Kinder und Briefe ihres Mannes aus Kanada, möglichst mit dem in Kanada abge­stempelten Briefumschlag. 5. Alleinreisende junge Leute unter 18 Jahren müssen eine behördlich beglaubigte Bescheinigung beibringen, daß die Eltern bzw. der Vormund mit der Auswande­rung einverstanden sind. Richt in Begleitung der Eltern reisende deutsche Mädchen unter 18 Jahren müssen außer dieser schriftlichen Erklärung der Eltern bzw. des Vormunds noch eine Erlaubnis­bescheinigung des Vormundschaftsgerichts vor- legen.

Auftrieb zum heutigen Frank­furter Schlachtviehmarkt: 71 Bullen, 279 Ochsen, 597 Kühe, 398 Färsen, 728 Kälber, 13 Schafe, 5262 Schweine.

Oer Eniomologen-Kongreß in Gießen.

Der dritte lag der 3. Wanderversamm­lung Deutscher Entomologen brachte folgende wissenschaftliche Dorträge: Prof. Dr. W. I. Schmidt (Gießen):Submikroskopischer Bau und Färbung des Chitins". Prof. Dr. E. Mar - k e r (Gießen):Pigmentwanderung im Netzauae von Insekten, hervorgerufen durch ultraviolettes Licht". Dr. h. c. Wasmann (Aachen):Die Bernstein- paussiden". I. B. Corporaal (Amsterdam):De­monstration des amerikanischenUnit"-Systems zur Einrichtung von Jnsektensammlungcn". Oberregie­rungsrat Dr. C. Börner (Naumburg):Sind die

ANZEIGEN

für die Tagesnummer des Gießener Anzeigers werden zweckmäßig am Nachmittag vorher aufgegeben. Nach 9 Uhr vormittags kann die Aufnahme der Anzeigen auch in Ausnahme­fällen nicht gewährleistet werden!

VERLA6 DES GIESSENER ANZEIGERS

Thysanopteren Verwandte der Orthopteren oder Rhynchoten". Dr. F. van Emden (Dresden): lieber die geographische Verbreitung der Sanba­iiben". I. Hubrich (München):Bau unb Vor­räte ber argentinischen Ernte Ameisen". H. o o n Oettingen (Grünhos bei Stolzenburg):Die Rispengrasgallmücke, ein bisher unbekannter Schüb­ling". F. (Stell (München):lieber mechanische unb thermische Entwicklungsstörungen bei Acheron- tia atropos unb Herse convohmu". Reg.-Rat Dr. Zacher:lieber bie insektizibe Wirkung der Kup- feroerbinbungen". Auf fast alle Vorträge folgte eine angeregte Aussprache.

Aus bem kurzen Geschäftsbericht bes Stän­digen Sekretärs erfuhr man bann einige statistische Angaben. Die Mitglieberzahl war im Laust ber Tage auf 231 gestiegen, welche aus 63 Städten zusammengeströmt waren. Im ganzen waren sieben Länder vertreten; der angewandten (Entomologie ge­hörten 28 Vertreter an.

lieber den Sitz der nächsten Tagung konnte noch keine endgültige Entscheidung gefällt werden. Der Verhandlungsbericht wird im Laufe des Jahres er­scheinen.

Zum Schluß dankte der Vorsitzende der Wander- Dcrfammlung, Prof. Dr. M. D i n g l e r noch ein­mal den zur Tagung erschienenen Vertretern von Reich, Staat, Staat und Universität, sowie allen er- schienenen Teilnehmern, die durch ihre rege Mit­arbeit der hiesigen Tagung zu einem großen Erfolg verhalfen haben, und schloß damit den offiziellen Teil der Tagung.

Am Nachmittag sand unter regster Teilnahme eine Besichtigung des Forstinstitutes unter Führung von Prof. Dr. Borgmann statt. Bei dieser Ge- kegenheit wurden von Prof. Dr. Dingtet inter- essante Bilder vom letzten Internationalen Ento­mologenkongreß, Ithaka, N. P. August 1928 vorge­führt.

Der Abend vereinigte noch eine erhebliche Anzahl der Teilnehmer zu einem gemütlichen Zusammen­sein in der Bergschenke.

Evangelisch-Sozialer Kongreß.

WSR. Frankfurt a.M,23.Mai. Die Ver­handlungen des zweiten und letzten Tages der 36. Sitzung des Evangelisch-Sozialen Kongresses begannen mit einem Vortrag des Vorsitzenden des Holzarbeiterverbandes, Fritz Tarnow, Berlin, über

die Berufsethlk des Arbeitnehmers.

Rach der Meinung des Redners ist heute nicht mehr, wie in früheren Jahrhunderten, das De- russethos entscheidend von der Religion her be­stimmt, weil die breiten Massen der Arbeitneh­mer kein unmittelbares Verhältnis zur religiösen Welt mehr hätten. »Ihre persönliche Einstellung zur Arbeit ist daher auch nicht mehr dadurch bedingt, daß sie sie im lutherschen Sinne als ein Gebiet der Gehorsamsübung gegen Gottes Wil­len betrachten, sondern dadurch, daß ihnen die Arbeit ein Mittel zur Erreichung des Glückes ist. Run vermag aber im Regelsalle die Arbeit selbst ihrer Wesensart nach kein reines Glück zu bie­ten. Ilm so mehr mutz daher daraus geachtet werden, daß der Arbeitnehmer außerhalb seiner eigentlichen Arbeitszeit Raum für den Genuß des Lebens hat. Denn in Wahrheit kann näch der Meinung des Redners auch in vergangenen Jahrhunderten nicht eigentlich von einem Ar­beitsethos, sondern höchstens von einem sozialen Ethos gesprochen werden. Die kapitalistische Wirtschaftsform aber hat mit der alten Beruss- gemeinschast zugleich auch die sozialen Genossen­schaften der früheren Berufsstände aufgelöst. Sie hat die persönliche Freiheit des Handelns auf ökonomischem und sozialem Gebiete proklamiert. Damit ist aber die Kraft der Arbeiter zum Wert einer Marktware heruntergesunken. Es hat sich eine proletarische Klasse der Lohnarbeiter ge­bildet, und aus den sozial-menschlichen Beziehun­gen der früheren Berufsstände ist ein ökonomisch- sachliches Verhältnis zwischen Käufer und Ver­käufer von Arbeitskraft entstanden. Erst dann sei das Problem des Derufsethos für die Ar­beitnehmer zu lösen, wenn die Wirtschaft wieder auf ihren natürlichen Sinn zurückgeführt und in ein solches Verhältnis zum gesellschaftlichen

Leben gebracht werde, daß nicht mehr die Men- schen um der Wirtschaft, sondern die Wirtschaft um der Mensähen willen da sei."

Demgegenüber betonte Verbands - Sekretär Springer, Ludwigsburg, dah die praktisch« evangelische Berufsethik von dem Versuch aus­gehen müsse, die ewige göttliche Forderung auf das Wirtschaftsleben anzuwenden. Diese Ethik sei ihrem Wesen nach weder mit dem Glücks-, noch mit dem Erfolgsgedanken verbunden; da nun aber die Wirtschaft im Lause der Jahrzehnte sich zu einer autonomen, absoluten Lebensgröße ent­wickelt habe, so sei es die Aufgabe des ethischen Menschen, die sittlichen Gebiete mit zähem Wil­len wieder zurückzuerobern. Die Arbeiterschaft könne für eine sittliche Einstellung zu ihrem Be­rufe aber nur gewonnen werden, wenn ihr die Freiheit der sittlichen Entscheidung, d. h. die Möglichkeit, der Gemeinschaft zu dienen oder sich ihr zu versagen, gegeben werde. Eben diese Frei­heit aber» habe der einzelne Arbeiter heute in vielen Fällen nicht mehr. Es sei daher die Aus­gabe der Gewerkschaften, den Arbeitnehmern den notwendigen Spielraum zur Entfaltung ihres freien Willens, ihres Könnens und ihrer Verant­wortung zu schaffen, darüber hinaus aber sie in strammer gewerkschaftlicher Zucht zur Derufs- treue auch im Kleinen zu erziehen. So ent­spräche also die Verantwortung der Arbeiter­schaft gegenüber der organisierten Gesellschaft der Verantwortung der Gesellschaft, die dazu ver­pflichtet fei, der Arbeiterschaft die notwendige Freiheit zur sittlichen Erfüllung ihres Berufs­lebens zu geben.

An die beiden Vorträge schloß sich eine lebhafte Aussprache an.

In einem Volksabend im Großen Saal des Saalbaues, der sehr gut besucht war, wies Ober­präsident Dr. Schwander, Kassel, auf die schwierige Aufgabe des Evangelisch-Sozialen Kongresses hin, der sich darum bemühe, die wider- streitenden wirtschaftlichen und sozialen Inter­essen zu überbrücken. Professor Martin Rade, Marburg, fand herzliche Worte der Erinnerung an Friedrich Raumann, den großen wegweisenden Dorckämpser der christlich-sozialen Arbeit. Stadt­rat Ernst May, Frankfurt, hielt dann einen Lichtbildervortrag über moderne Siedlungsfor­men und die Bemühungen zur äleberwindung des Wohnungselends.

Schwerer Motorradunfall bei Homburg

WSR. Bad Homburg, 25. Mai. In der vergangenen Rächt gegen 11 Ufjr ist auf der Fahrt von Ufingen nach Hausen ein Hombur­ger Motorradfahrer schwer verun­glückt. In der Dunkelheit stieß er in voller Fahrt auf ein mitten auf der Chaussee ohne Aufsicht stehendes Motorrad, dessen Besitzer sich in der Rähe mit einem jungen Mädchen unterhielt. Während sein So- Aius mit leichten Verletzungen davonkam, erlitt Der Motorradfahrer selbst einen schweren Schädelbruch und mußte nach Homburg ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Besitzer des alleinstehenden Motorrades wurde von dem sich überschlagenden Motorrad des Homburger Fahrers so schwer am Dein getroffen, daß er mit einem schweren Beinbruch nach Frank­furt geschafft werden muhte.

Kunst und Wissenschaft.

Verleihung der Liebig-Denkmünze.

Dom Verein Deutscher Chemiker ist dem Pro­fessor der organischen Chemie an der Münche­ner Technischen Hochschule, Geh. Regierungsrat Dr. phil. et med. Hans Fischer die Liebig- Denkmünze für feine meisterhaften Forschun­gen über Blut- und Gallenfarbstosfe verliehen worden. Durch die Arbeiten von Fischer wurde Licht in die Beziehungen zwischen Blattgrün und Blutfarbstoffen gebracht, und diese Arbeiten wur­den dann noch gekrönt durch den künstlichen chemischen Ausbau des Hämins. Geheimrat Fischer, der aus Höchst a. M. gebürtige Chemiker, erhielt 1912 die venia legendi für innere Medizin in München, später ebenda für das Fach der Physiologie und 1915 die Ernennung zum außer­ordentlichen Professor. 2m Jahre 1916 kam Fischer als Ordinarius für angewandte und medizinische Chemie nach Innsbruck, später nach Wien und Ostern 1921 an die Technische Hoch­schule in München als Rachfolger von Professor H. Wieland.

Berliner Börse.

Berlin, 27. Mai. (WTB. Funkspr.) Da weder anregende noch verstimmende Momente vorliegen, hat sich im heutigen Vormittagsverkehr eine ausgesprochene Tendenz noch nicht entwickeln können. Das Geschäft ist' bis jetzt gleich Rull. Es ist mit der Möglichkeit zu rechnen, daß an der Börse noch verschiedene Werte herauskommen werden. Kurse sind noch nicht zu hören. Am Devisenmarkt nennt man LondonKabel 484,97V,; LondonMadrid 34,20; LondonBer­lin 20,35; KabelBerlin 4,1945.

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