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Samstag, 26. Januar 1929

Nr. 22 Erstes Blatt

179. Jahrgang

Erfcheink lägtich,außer Sonntags und Feiertags Beilagen

Die Illustrierte Gießener Familien blätter Heimat im Bild Die Scholle.

Bezugspreis für 2 Wochen: 1 Reichsmark und 15 Reichspsennig für Träger, lohn, auch bei Nichter­scheinen einzelnerNummern infolge höherer Gewalt. Fernsprechanlchlüsse: 51, 54 und 112.

Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Lietzen. Postscheckkonto:

Zranlfurt am Main 11686.

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General-Zlnzeiger für Oberhesten

Vrva «nd Verlag: vrähl'Iche UnIversitSts-Buch- und Lteindruckerel B. Lange in Sieben. Schristleitung und s-schäst-ltelle: Schnlltrabe L

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re­klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20" mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Will). Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Will). Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den An- zeigcntcil Kurt Hillmann, fämtlich in Bietzen.

Randnoten.

Weit jenseits der deutschen Grenzpfähle, im stillen £oom, begeht morgen ein Mann seinen siebzigsten Geburtstag, dem es an der Wiege wahrlich nicht gesungen nxir, daß er nach drei Dezennien einer Regierung des Glanzes und der Pracht, in einem holländischen Landschlößchen ein Asyl für seinen Lebensabend finden werde. Der unerbittliche Lauf der Geschichte hat Wilhelm II., den dritten Hohenzollernkaiser, hart angepacki. Wie weil er mit seinem Sturz aus der Höhe und der freiwilligen Verbannung aus der Heimat eigene Schuld sühnt, wie weit er Opfer ist, vom Volke den erzürnten Göttern dargebracht, darüber steht das Urteil allein der Geschichte au. Wir stehen den Dingen heute noch zu nah, als daß wir wagen könnten, zwischen Schuld und Unglück, eigenen Fehlern und den Mißgriffen anderer gerecht zu entscheiden.Von der Parteien Haß und Gun t verwirrt, schwankt sein Charakterbild in der Ge chichte" trotz aller Me­moiren, Brief- und Akten ammlungen, Randglossen und Anekdoten. Es wird keiner uns die Geschmack­losigkeit zutrauen, in falscher Sentimentalität am heu­tigen Tage alles, was im November 1918 in Schutt und Trümmer sank, in rosigster Beleuchtung und schimmerndem Glanze sehen zu wollen. Wir wissen, cs war schon lange vieles hohl und morsch, viel eitler äußerer Glanz, viel falsche Pracht. Aber ge­rate weil wir dies wissen, und niemals geleugnet haben, haben wir auch heute das Recht, dessen frei­mütig zu gedenken, der wie kein anderer das Deutschland der Jahrhundertwende, das nach außen saturierte, im Innern sich z» gewaltiger Wirt­schaftsmacht entwickelnde, nach höchster Weltgeltung strebende deutsche Volk, durch drei Jahrzehnte re­präsentiert hat. Und gerade weil wir uns niemals oescheut haben, den innen- wie außenpolitischen Kurs der wilhelminischen Aera kritisch zu betrach- len, nehmen wir uns heute das Recht, an das Wort zu erinnernJedes Volk hat den Kaiser, den es verdient!" Entsinnen wir uns doch, wie das deutsche Volk Jahr um Jahr dem jetzt Verbannten zu- gejubelt hat, wie cs sich von der glänzenden Fassade des Reichsbaus blenden ließ und die Risse nicht sehen wollte, die sich seit Bismarcks Sturz immer deutlicher zeigten. Wohlmeinende Männer, meist überzeugte Monarchisten, haben gewarnt. Aber umsonst. Gelegenlliche Entrüstungsstürme über das persönliche Regiment, über außenpolitische Echecs, über peinliche Reden des Monarchen, über den Byzantinismus am Kaiserhofe, wichen allzubald wieder ter breiten behaglichen Trägheit im deutschen Bürgertum, das aus Bismarcks Tagen her daran gewöhnt worden war, den politischen Dingen ihren Lauf zu lassen und sein Interesse der Förderung des materiellen Wohlstandes zuzuwen­den. So trägt das deutsche Volk und nicht zuletzt das Bürgertum ein gerüttelt Maß Schuld an sei­nem Schicksal. _

Eine durch Jahrzehnte eifrig und geschickt getrie­bene Hetzpropaganda hat cs fertiggebracht, der Welt den ehemaligen deutschen Kaiser als einen inachtlüsternen, länbergicrigen Imperialisten zu -eigen. Wie völlig falsch dies Bild ist, wissen wir feit der Dehnung der deutschen Archive. Des Kai­sers ganzer Ehrgeiz, sein ganzes Streben ging da­hin, in den Annalen ter Weltgeschichte einmal als der Friedenskaiser zu figurieren. Und viel­leicht wird man ihm dereinst eher den Vorwurf machen müssen, im gegebenen Augenblick nicht den Mut und die Entschlußkraft aufgebracht zu haben, mit starker Hand das Netz zu zerreißen, das die späteren Gegner im Weltkrieg, schon Jahre zuvor, Masche um Masche knoteten, um es uns in den verhängnisvollen Julitagen des Jahres 1914 über den Köpf zu werfen. Wilhelm II. hat das Beste gewollt und wenn zwischen Ziel und Ergebnis ein so ungeheures Mißverhältnis besteht, dessen Kosten in erster Linie das deutsche Volk zu zahlen hat, so ist er daran gewiß nicht ohne Schuld, aber er ist euch nicht der Alleinschuldige. So besteht fort und fort trotz Revolution und Umsturz die Schicksals- Verbundenheit zwischen dem deutschen Volk und seinem entthronten Herrscher, und wenn wir mor­gen des Siebzigjährigen gedenken, so liegt dann nicht zuletzt Achtung und Ehrfurcht vor der Tra­gödie der Wandelbarkeit alles irdischen Glucks, der wir Zeuge waren. *

Im Lohnkonflikt der nordwestdeut- s ch e n E i s e n ° u n d S t a h l i n d u st r i e hat das Reichsarbeitsgericht in Leipzig als höchste Instanz das endgültige Urteil gefallt. Und wenn dies Urteil auch praktisch auf den Streitfall selbst ohne Einfluß bleibt, da der Lohnkompf inzwischen durch den Schiedsspruch des Reichsinnenministers Severing beigelegt ist, so wäre es doch völlig verfehlt, wenn man ihm feine große grundfätzl i ch e. Bedeu- Hing für die künftige Handhabung der Sch.iaztungs- praxis im besonderen und die Entwicklung unserer Sozialpolitik überhaupt absprechen wollte. Um die­ses Grundsätzlichen willen wird man sich die ein­zelnen Phasen des Rechtsstreits wieder kurz vor llugen führen müssen. In dem Lohnkampf zwischen dem Arbeitgeberverband und den Gewerkschaften her nordwestdeutschen Metallindustrie war die zu­ständige Schlichtungskammer im Oktober vorigen Wahres nicht zu einer Einigung über den zu fällen­den Schiedsspruch gelangt. Der Vorsitzende der Kammer hatte darauf aus eigener Machtvollkom­menheit einen Schiedsspruch g.fällt, der, do er nur oon Arbeitnehmerseite angenommen worden war, oom Reichsarbeitsminister für verbindlich erklärt wurde. Der Arbeitgeberverband antwor- tete mit ter Aussperrung in allen zur Gruppe Rordwest gehörigen Betrieben und erhob gleichze'tig Anfechtungsklage gegen die Gültigkeit des 1 Schiedsspruchs und seine Derdindlichkeitserklärung mit her Begründung, daß der vorliegende Schieds- Ipruch nicht zu Recht bestehe, da er nicht mit einer

Das Gteuervereinheiilichungsgefetz vor dem Reichstag

Reichsfinanzminister Or. Hilferdrng begründet die Vorlage.

Berlin, 25. 3an. (B. D. Z.) Auf ter Tages- ordnung steht die erste Beratung des Steuer- vereinheitlichungsgesetzes. Sn diesem Einführungsgefeh sind zu^ainmeugesaßt das Grund­steuerrahmengesetz, das Geiverbesteuerrahmenge- setz, das Gebäudeentschuldungssteuergesetz, das Steueranpassungsgesetz und das Gesetz über den älebertrilt von Beamten in den Reichsdienst aus Anlaß der Steuervereinheitlichung. Diese fünf zusammengefahten Gesetze dienen dem g>rmein- samen Zweck ter Bereinheitlichung und Bereinsachung der Steuern selb st und ihrer Berwaltung. Das Steuer- vereinheitlichungsgesetz regelt lediglich das Sn- krafttreten der vorbezeichneten fünf Gesetze. Die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Gebäudeent schuldungssteuer sol­len nach den neuen Gesetzen für dir Zeit vom. 1. April 1930 ab veranlagt und erhoben werten. Die Ein kommen st euer, die Körper­schafts st euer und die Umsatzsteuer sol­len zum erstenmal für die im Kalenderjahr 1929 endenden Steuerabschnitte, die Vermögens­steuer für die Zeit vom 1. Januar 1930 ab nach den Vorschriften des Steuera ipassungs- gesetzes veranlagt werden. Die Feststellung von Einheitswerten nach dem Stande vom 1. Sanuac 1930 soll auf Grund ter Vorschriften des Sleueranpassungsgesehes erfolgen. Die Erb­schaftssteuer soll für die Steuerfälle, in denen die Steuerschuld nach dem 31. Dezember 1929 entsteht, nach den Vorschriften des Steuer­anpassungsgesetzes veranlagt werden. Die Ae- gicrung bezeichnet in Mete rein ft ünnrung mit ter Mehrheit des Reichsrats nur das Gebäude- entschuldungssteuergesetz und das Ge­setz über den Mebertritt von Beamten in den Reichsdienst als verfassungs- ändernd. Das Gebäudeentschuldungssteuer- gesetz ist vom Reichsrat aus dem ©teuer ter ein* heirlichungsgesetz gestrichen worden. Die Regie- rung hält ater daran fest, so das In diesem Falle dem Reichstag eine Doppelvorlage zugegangen ist.

Reichsfinanzminister Or. Hilferding begründet die Vorlage. Der Gesetzentwurf über die Dereinheftlichung des Steuerrechts sei vom Reichsratsplenum verabschiedet Worten. Das Ge­setz werde die Steuern nicht nur vereinheitlichen, sondern auch übersichtlicher und leichter kontrol­lierbar machen. Dadurch werde manches Urteil im Sn- und Auslände über d i e Finanz- Wirtschaft der deutschen Kommunen richtiggesteilt werten.

Der von der Wirtschaft geforderte Abbau der Realsteuern werde erst möglich sein nach einer Vereinheitlichung und Angleichung der Stcuergesehe, wie sie ter vorliegende Gesetz­entwurf erstrebt.

Das große Problem des Lastenausgleichs zwischen den einzelnen Ländern bedürfe zu feiner Lösung gleichfalls einer vorhergehenden Verein­heitlichung ter Steuergesetze. Die Lastengemein­schaft zwischen privater und öffentlicher Wirt­schaft mache ebenso eine Vereinheitlichung der Realsteuern notwendig. Die Anleihegeneh- m i g u n g sei keineswegs ein Eingriff in die Selbstverwaltung. Eine solche Reichsaufsicht diene vielmehr im Snteresse einer richtig verstandenen Selbstverwaltung, die nicht diskreditiert werden soll, auch der Wirtschaft einzelner Selbstverwal­tungskörper. Die Bewegungsfreiheit ter Län­der und Gemeinden solle tunlichst aufrechterhalten werden, aber gewisse Schranken müßten im Snteresse ter Einheitlichkeit gezogen werden. Die Hauszins st euer lasse sich angesichts des immer noch großen Bedürfnisses nach neuen Wohnungen noch nicht entbehren. Die großen Ungleichheiten in der Höhe und im Er­hebungsverfahren müßten ater beseitigt wer­den. Rach ter neuen Vorlage soll die Steuer sich ausschließlich auf der Friedensmiete auf- bauen und in eine Sacherhaltungs- und eine Entschuldungssteuer geteilt werten. Die S a ch - erhaltungssteuer soll im Sahre 1934 ab- gebaut werden. Die Verwendung des

Steueraufkommens für den Wohnungsbau und den allgemeinen Finanzbedarf soll durch die Vorlage einheitlich für alle Länder geregelt wer­den. Sm Reichsrat hat dieser Teil des Gesetzes nicht die erforderliche verfassungsändernde Mehrheit erreicht. Die Regierung hält aber an der Vorlage fest, zumal die Ablehnung der ein­zelnen Reichsratsmitglieter verschiedene Gründe hatte.

Das Steuervereinheitlichungvgeseh bringt keine Erhöhung ter Steuern, sondern erleichtert vielmehr den Abbau, weil es das ganze

Steuersystem klar und übersichtlich macht.

Die in letzter Zeit Mode gewordene abfäl­lige Kritik an der deutschen Verwaltung ist zum größten Teil auf die Unübersichtlich­keit der Steuerverwaltung zurückzu­führen. Die Durchsichtigkeit der Verwaltung, die der vorliegende Gesetzentwurf erreichen will, wird auch manche unberechtigte Kritik unserer Verwaltung entkräften.

Abg. Keil (S.) erklärt: Den einseitigen Ab­bau der Realsteuern lehne die Sozialdemokratie ab, sie begrüße aber den Grundgedanken des vor­liegenden Gesetzentwurfes. Angesichts des gro­ßen Steuerbedarses seien die Realsteuern heute noch nicht zu entbehren. Die Einführung eines Zuschlages der Länder und Gemeinden a u f d i e Einkommensteuer werde von den So­zialdemokraten abgelehnt. Die Gestaltung der Realsteuern müsse der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler angepaht werden. Bei der Cin- kommensteuerveranlagung werde iwch immer ter

Großgrundbesitz geschont, besonders in Ost­preußen.

Abg. D r. Rademacher (Dn.) bezeichnet den jetzigen Zustand der Steuerverwaltung als un­erträglich. Ein wirtschaftlicher Betrieb werde gehemmt, wenn 168mal im Sahre Steuern zu zahlen seien, wie es jetzt tatsächlich vorkomme. Die gute Steuerverwaltung der Länder sei durch die überstürzte Steuerreform Erzbergers zer­stört worden. Die großen Finanzamts­bauten würden im Westen und Süden a l s Zwingburgen des Reiches betrachtet.

Das jetzige System kranke daran, daß ter eine die Steuern bewilligt, die ter andere bezahlt.

Die Deutschnationalen können dieser Vorlage nicht zustimmen, denn sie bringt keine Verein­heitlichung. vor allem aber feine Steuer­senkung. Die Tendenz geht vielmehr dahin, die Real steuern für den gewerblichen und landwirtschaftlichen Grundbesitz noch zu er­höhen, obwohl die Landwirtschaft vor dem Zusammenbruch steht. Eine große Reihe berech­tigter Wünsche der Wirtschaft, die auch vom Reichswirtschaftsrat unterstützt wurden, sind in der Vorlage unberücksichtigt geblieben.

Die Hauszins st euer, die nach der Vor­lage erhalten bleibt, ist eine Enteignung, ein Raub gegenüber dem Hausbesitz und der Mieterschaft. Die ganze Frage kann nur ge- I löst werden durch einen klaren Finanz­ausgleich, der den Ländern und Gemeinden das gibt, was ihnen zukommt. Weiterbera- tung Dienstag.

Der Mammut-Etat -es Reichs.

Oie ersten Zahlen. - Wo kann gespart werden?

Berlin, 26. Jan. (Prio.-Tel.) Die ersten Zah­len aus dem neuen Etat, den Herr Hilferding für 1929 oorgelegt hat, werden jetzt veröffentlicht. Sie bieten nach dem, was bisher bekannt geworden ist, kaum eine Ueberrafchung. Wir wußten ja schon, daß die Zehnmilliardengrenze zum ersten Male erreicht ist. Wir wissen auch, daß die Aus­gaben des Reiches zum großen Teil durch innere und äußere Kriegslasten, durch Pensions- und Ge­haltszahlungen zwangsmäßig festgelegt sind, so daß der freie Faktor, innerhalb dessen gespart werden kann, nicht allzu groß ist. Trotzdem scheint uns der Stolz, womit der Finanzminister auf die A b st r i ch e hinweist, die er bei den ein­zelnen Ressortetats vorgenommen hat, nicht ganz berechtigt. Wenn cs wirklich so schwierig war, bei diesem Etat das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen, dann hätte in einem derartigenNotjahr" ter Rotstift wohl noch ganz anders arbeiten können. Ist es beispielsweise notwendig, daß nur, weil Preußen etwas zu sehr aus dem Dollen gewirtschaftet hat, nun auch die Aufwandsentschädigungen für Minister, Staats­sekretäre und Ministerialdirektoren im Reich gleich um 3,5 Millionen erhöht werden. Die Regierungsparteien haben vernünftigerweise be­schlossen, diesen Posten zu streichen. Vielleicht brin­gen sie noch stärkere Beweise der Selbstüberwin­dung auf, intern sie auch die Anforderung von einer halben Million für den Neubau eines Rcichstagsgcbäudes am Altar des Vater­landes opfern, denn dafür hat schließlich kein Mensch Verständnis, daß in dieser Zeit, wo angeblich jeder Pfennig dreimal umgedreht werden muß, der Reichstag das Bedürfnis hat, sich auszubauen und sich gewissermaßen eine Filiale zu errichten, nur weil der Platz ter Abgeordneten zu eng ist. Soweit das wirklich ter Fall sein sollte, wäre ein sehr viel zweckmäßigeres Abhilfsmittel, die Z a h l d e r A b - geordneten entsprechend zu verringern, und wenn die Bibliothek zuviel Raum frißt, dann wäre auch hier vielleicht eine Zusammenlegung mit anderen Berliner Bibliotheken am Platze. Das sind nur einige, auf den ersten Blick herausgegriffene Beispiele, die zeigen, wie großzügig immer noch mit den Millionen umgesprungen wird. Aller­dings der Hauptschaden des Reichsetats liegt ja bei

den Ueberroelfungtn an die Länder, die diesmal den betrag von 3,25 Milliarden über­fteigen, trotz der von Herrn HUferding schon vor­weggenommenen 120 Millionen. Hier sind in ter Tat starke Ersparnismöglichkeiten, allerdings nur dann, wenn der Finanzausgleich endlich vom Fleck kommt und man gleichzeitig durch rigo­rose Maßnahmen dafür sorgt, daß in den Ländern wie in den Gemeinden peinlichste Sparsamkeit maltet.

Besprechungen des Kanzlers.

Geringe Antzsichten für die Koalition

Berlin, 26. Jan. (v.D.Z.) Nachdem ter Reichskanzler Donnerstag hauptsächlich Bespre­chungen mit den Vertretern ter Sozialdemo­kraten hatte, setzte er im Laufe des Freitags feine Unterhaltungen mit Persönlichkeiten der ver­schiedenen Parteien fort, wobei auch Besprechungen mit Vertretern des Zentrums, ter Deutschen volkspartei und bet Demokraten ge­pflogen wurden. Cs hantett sich hierbei nicht um Verhandlungen über die Regierungsumbildung, son­dern lediglich um Sondierungen, ob es Zweck hat. in Verhandlungen einzutreten. Auch unter den Parteien haben bisher keine Besprechun­gen flattgesunden. Das Zentrum hält nach wie vor daran fest, im Falle einer Regierungsumbil­dung drei Ministerien zu besetzen. Ebenso halt die Deutsche Votkspartei ihre bis­herige Forderung aufrecht, daß eine Regierungs­umbildung im Reiche nur gleichzeitig mit einer sol­chen in P reuhen erfolgen könne, völlig un­geklärt ist auch noch die Haltung der Bayeri­schen Volkspartei. Jedenfalls ist man von einer Regierungsumbildung noch weit entfernt Mehr Aussicht aus Verwirklichung hat dagegen der Vorschlag, einen interfraktionellen Aus­schuß der hinter ter Regierung stehenden Par­teien zu bilden, um eine Verständigung über die zu erledigenden Fragen, insbesondere Etat und Deckungsvorlagen, von Fall zu Fall herbeizufüh-

Mehrheit der Schlichtungskammer, sondern lediglich durch den Vorsitzenden allein gefällt sei, daß ferner der Schiedsspruch auch deshalb hinfällig fei, da er mit einzelnen Bestimmungen in den noch bestehenden Rahmentarif eingebrochen fei. Eine Verbindlichkeitserklärung habe gar nicht er­folgen können, da der von ihr betroffene Schieds­spruch ja überhaupt nicht zu Recht ergangen sei. Die erste Instanz, das Arbeitsgericht Duisburg, hatte nun sich der Beweisführung der Arbeitgeber angeschlossen. Die zweite Instanz hingegen, das Landesarbeitsgcricht Duisburg, hatte der von Ar­beitnehmerseite aus verfolgten Berufung stattge­geben, wohingegen nun schließlich als letzte und höchste Instanz das Reichsarbe.tsgericht in Leipzig das Urteil der Berufungsinstanz aufgehoben und das der ersten Instanz bestätigt hat, allerdings mit einer im einzelnen abweichenden Begründung. Es wird von ihm fcstgcstellt, daß Has Schlichtung:gefetz selber zwar einen Schiedsspruch von einer Mehr­heit der Sch' chtungskammer gefällt wissen wolle, daß aber die dazu erlassene Ausführungs­verordnung auch einen Spruch des Vorfitzen- | den aus eigener Machtvollkommenheit in dem Falle

vorfehe, wo eine Willensbildung in der Kammer nicht möglich fei. Aus diesem Grunde könne also der ergangene Sch cdsspruch, obwohl er dem Wortlaut des Gesetzes widerspreche, nicht angefochten werden, wohl aber fei der Schiedsspruch ungültig, weil er mit einzelnen Bestimmungen in einen noch zu Recht bestehenden Rahmentarif eingebrochen fei.

Damit wird also der Standpunkt, den der Ar­beitgeberverband bereits zu Beginn des Streits eingenommen hatte, als berechtigt aner­kannt und der Reichsarbeitsminister, der, allen Warnungen und Bedenken zum Trotz, einen end­gültigen Sch edsspruch für verbindlich erklärt hatte und sein Inkrafttreten hatte durchsetzen wollen, oon höchster arbeitsgerichtlicher Instanz auf die denkbar schwerste Weise desavouiert. Damit wird aber auch cndl ch mit der Fabel aufgeräumt, die Nichtanerken­nung der Derbindlichke.tserklärung eines zu Un­recht ergangenen Schiedsspruchs durch die Arbeit­geber feiAuflehnung gegen d i e Staats- autoritär. Nie und nimmer kann durch eine Verwaltungsmaßnahme aus Unrecht Recht werden und die Staatsautorität kann nicht schwerer ge­schädigt werten, als durch Organe des Staates

selber, die aus politischen Gründen über die ihnen gesetzten Schranken hinausgreifen, um dann von der Rechtsprechung zurückgewiesen zu werden. Aber das Urteil des Reichsarbeitsgerichts hat hoffentlich auch eine sehr gründliche Ueberprüfung der Schlich­tungspraxis selber zur Folge, die, wie sie sich in ten letzten Jahren herausgebildct hat, bei beiden Teilen, bei Arbeitgebern, wie Arbeitnehmern, schon oft auf lebhafte Kritik gestoßen ist, ohne daß Jid) freilich die maßgebenden Teile bewogen gefühlt hätten, den Schäden energisch zu Leibe zu gehen. Weid) äußerst prekäre und empfindliche Angelegen­heit jeder Eingriff in die Wirtschaft von außen her ist, wie sie ein Schlichtungsverfahren und die 23er- bindlichkeitserklärung eines Schiedsspruchs barftel- len, das konnte niemals besser demonstriert werden, als an dem nun auch formalrechtlich abgeschlossenen Lehnkonflikt der Eisenindustrie. Um so schwerer wiegt aber auch die Pflicht der zuständigen Verwal­tungsinstanzen, nur mit größter Vorsicht und unter strengster Beobachtung der Wirtschaft! chen Lage so- wohl, wie aller rcchilichen Momente an eine Schlich­tung von Arbeitskonflikten heranzutreten.