Nr. 142 Zweites Blatt
Donnerstag, 20. Juni 1929
Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesfen)
Staat und Kirche.
Don D. iheol. Hermann Schuster, o. Hon.-Professor an der Universität Göttingen. M. d. pr. L
Das lange sorgfältig gehütete Konkordat s- geheimnts ist jetzt gelüftet. Der preußische Ministerpräsident hat am letzten Freitag in feierlicher Sitzung gemeinsam mit dem päpstlichen Runtius das Dokument unterzeichnet und gleichzeitig ist sein Wortlaut der Presse übergeben worden. Roch den bevollmächtigten Vertretern der Fraktionen, sowohl den Regierungsparteien wie der Opposition, hatte man den Wortlaut vorenthalten und ihnen nur die Hauptpunkte des Inhalts mündlich mitgeteilt. Verschiedene Fraktionen, wie die Deutsche Volkspartei und die Demokraten, hatten deshalb eine endgültige Erklärung über ihre Stellung verweigert, bis ihnen Der Wortlaut vorläge. Die Deutsche Volkspartei hatte allerdings auf Grund der mündlichen Mitteilung schwerste V e d e n k e n erhoben, da ihr der Inhalt des Vertrages mit Len im Aovember 1928 vom Zentralvorstand festgelegten Grundsätzen unvereinbar zu sein schien. Die Demokraten forderten sorgfältige Ausschuß- Beratung. Veide Parteien verlangten vor etwaigem Inkrafttreten des Vertrages entsprechende Sicherungen für die parallel laufenden Rechte der evangelischen Landeskirchen. Aus ihre Zustimmung war also nicht zu rechnen, nicht einmal dann, wenn die letzte Forderung der Parität erfüllt wurde. Trotzdem hat Herr Draun unterschrieben.
Darüber, daß Preußen befugt ist, einen solchen Staatsvertrag mit der Kurie abzuschliehen, herrscht kein ernstlicher Zweifel. Als freilich der Papst durch die Aussöhnung mit dem Königreich Italien wieder Herr eines, wenn auch nur winzigen Staatsgebietes wurde, tauchte die Frage auf, ob damit nicht das Recht, ein Konkordat, d. h. einen Staatsvertrag abzuschliehen, von den Ländern auf das Reich übergehen müsse, La dies nach der Reichsverfassung allein befugt ist, mit auswärtigen Staaten Verträge abzuschliehen. Die Frage erledigt sich dadurch, Laß der Papst dieses Konkordat so gut wie die früheren der jüngsten Vergangenheit (mit Bayern, Polen, Lettland) nicht als Gebieter des winzigen Staates, sondern als Oberherr der katholischen Kirche abschlieht, in welcher Eigenschaft er ja schon früher die Rechte eines Souveräns besah.
Trotzdem ist mit der Unterzeichnung des Dokumentes die Sache keineswegs erledigt. Der Vertrag kann in Kraft treten erst, wenn er durch die Zustimmung der parlamentarischen Instanzen des Landtages und des Staatsrates ratifiziert ist: genau wie bei allen völkerrechtlichen Verträgen. Ob dieser Vertrag verfassungsändernd ist und deshalb einer Zweidrittelmehrheit des Landtages bedarf, wollen wir in Diesem Augenblick nicht umständlich erörtern. Es bedarf immerhin einer sorgfältigen Prüfung. Wichtiger ist ein anderes. Dieser Vertrag wird wie alle völkerrechtlichen Verträge, da er nicht befristet ist, auf ewige Zeiten abgeschlossen. Hier gilt also in vollem Umfang die Warnung Les Dichters: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet I" Man nehme diese Bindung unter keinen Umständen irgendwie leicht; heute im Zeichen des Völkerbundes noch viel weniger als früher. Es steht freilich in Artikel 13: „Die hohen Vertragschließenden werden eine etwa in Zukunft zwischen ihnen entstehende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrages auf freundschaftlichem Wege beseitigen." Das ist eine gegenseitige liebenswürdige Ermahnung, es bei Differenzen zunächst mit dem Wege der freundschaftlichen Verständigung zu
versuchen. Wenn aber diese Verständigung nicht zum Ziel führt? Dann ist die Entscheidung durch eine völkerrechtliche Instanz wie das Haager Schiedsgericht das unabwendbar Gegebene. Sonst hätte ein solches Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen werden müssen. Wir sind also der Gefahr ausgesetzt, mit internen Streitigkeiten uns einem internationalen Schiedsgericht unterwerfen zu müssen. Lind die Erfahrungen, die wir mit derartigen Schiedsgerichten gemacht haben, mahnen uns zu höchster Vorsicht.
Wenn das Dokument nicht als Konkordat, sondern als Konvention bezeichnet wird, so ist das ein freundschaftliches Entgegenkommen gegen gefühlsmäßige Empfindlichkeiten, aber sachlich gleichgültig. Eine Konvention ist genau so ein völkerrechtlich binde nder Vertrag wie ein Konkordat. Die Lage des Parlaments dem Konkordat gegenüber ist ganz eigentümlich. Es handelt sich ja nicht um einen „Gesetzentwurf" der Regierung, der hiermit dem Parlament unterbreitet wird. Einen solchen Gesetzentwurf betrachtet die Regierung selbst, auch wenn sie das Gegenteil sagt, immer als etwas Vorläufiges, worüber sie mit dem Parlament verhandeln muh, bei dem sie auf Veränderungen, Streichungen, Berichtigungen, Zusätze von vornherein gefaßt ist. Hier liegen die Dinge völlig anders. Es ist nicht ein Gesetzentwurf, sondern ein internationaler Vertrag, der nach langen mühsamen Verhandlungen zwischen der Kurie und dem preußischen Staatsministerium zustandege- kommen ist, an dem das preußische Staatsministerium also einseitig nichts ändern kann. Das Parlament steht also nur vor der Frage, ob es ja oder nein sagen will, ob es also die Ratifizierung ausspricht oder verweigert. Im letzteren Falle wäre das ganze Dokument trotz der geleisteten Unterschrift illusorisch geworden und es handelte sich nur darum, ob die Staatsregierung aus den etwa gepflogenen Ausschußverhandlungen den Eindruck gewinnt, es sei möglich, mit der Kurie einen neuen Vertrag zu vereinbaren, für den man dann, weil er den geäußerten Bedenken und Forderungen des Parlaments entspricht, dessen Zustimmung gewinnen könne. Wir bekennen offen, daß wir wünschen und hoffen, die Dinge möchten sich so entwickeln, denn wir sind uns nicht im Zweifel darüber, dah die Abmachungen von 1821 zwischen dem damaligen preußischen Könige und der römischen Kurie in verschiedenen Punkten eine Anpassung an d i e veränderte Lage bedürfen, daß also irgendeine Abmachung getroffen werden muß, um der römischen Kirche zu geben, was ihr gebührt und um einen modus vivendi zu finden, der auch dem konfessionellen Frieden dient.
Wenn er das tun soll, ist unerläßliche Vorbedingung, daß gleichzeitig mit der römischen „Konvention" auch den evangelischen Landeskirchen in vereinbarten Verträgen die ihr gebührenden Rechte gegeben werden. Es ist eine Irreführung, wenn der Herr Kultusminister die Dinge so darstellt, als ob den evangelischen Landeskirchen durch das Gesetz vom 15. Oktober 1924 schon vorab etwas gegeben wäre, was jetzt erst durch das Konkordat für die katholische Kirche n a ch g e h o l t werden müßte. Dieses Gesetz vom 15. Oktober 1924 nennt sich ausdrücklich Gesetz über die vorläufige Kostenregelung für die evangelische Kirchenverwaltung. Lind die evangelischen Landeskirchen haben auch sogleich unmißverständlich erklärt, sie
könnten dies Gesetz nicht als endgültig anerkennen. Es war aber damals eine solche vorläufige Regelung für die Kosten der evangelischen Kirchenverwaltung nötig, weil es ja im alten Staat überhaupt noch keine selbständige evangelische Kirchenverwaltung gab, sondern nur königliche Behörden, im Unterschied von der seit alters selbständigen katholischen Kirchenverwaltung.
Wenn aber die deutschnationale Erklärung den Anschein erweckt, als ob mit dieser geforderten Parität für die evangelischen Kirchen die Zustimmung zum Konkordat schon gesichert sei, so müssen wir diesen Standpunkt nachdrücklichst ablehnen. Der oberste Gesichtspunkt für die Beurteilung des Konkordats ist doch der, ob die staatlichen und die nationalkulturellen Belange darin genügend gewahrt sind. Lind diese Frage können wir nur mit nein beantworten. Wir weisen auf drei Hauptpunkte hin:
Erstens: Die alten Rechte des Staates gegenüber der Zusammensetzung der Domkapitel und bei der B i s ch o f s w a h l sind restlos preisgegeben. Das Schwergewicht ist jetzt ganz nach der Kurie verlagert. Sie benennt unter Würdigung der von den Domkapiteln und der Dischofskonferenz aufgeftellten Listen aus eigener Machtvollkommenheit drei Personen, unter denen das Domkapitel zu wählen hat, und dann wird der Staat gefragt, ob er gegen diesen vom Papst vorgeschlagenen und vom Domkapitel gewählten Mann „aus politischen Gründen" etwas einzuwenden habe. Dieses „Einspruchsrecht" des Staates ist praktisch völlig bedeutungslos; denn gegen einen Papstkandidaten wird ein preußisches Staatsministerium heute und in absehbarer Zeit niemals Einspruch erheben. Also ist der Staat ausgeschaltet. Lind wir haben doch das alleröringe.nöfte Interesse daran, starke Bürgschaften zu erhalten, daß, zumal an den gefährdeten Grenzen des Reiches im Westen und im Osten, nur Männer von deutscher Gesinnung und starkem deutschen Wollen zu diesem hohen und einflußreichen Amt berufen werden.
Zweitens: Für die Prälaten und Pfarrer wird an Vorbedingung und Vorbildung gefordert a) die deutsche Reichsangehörigkeit, b) ein zum Studium an einer deutschen Universi- tät berechtigendes Reifezeugnis (im bayerischen Konkordat heißt es erheblich besser: ein deutsches Reifezeugnis), c) ein mindestens dreijähriges Studium an einer deutschen staatlichen Hochschule oder einem bischöflichen Priesterseminar oder an einer päpstlichen Hochschule in Rom. Diese Gleichstellung der päpstlichen Hochschulen mit deutschen Hochschulen ist unerträglich. Ebenso unerwünscht ist, daß dieses Hochschulstudium laut Artikel 10 nur von den Geistlichen gefordert wird, denen dauernd ein Pfarramt übertragen wird; also für die große Masse der Hilfsgeistlichen und Kapläne wird es nicht gefordert. Damit werden stillschweigend alle die O r d e n s g e i st l i ch e n, die keine universitäts- mähige Bildung besitzen, und die von ausländischen Oberen abhängig sind, zur deutschen Seelsorge zugelassen. Das Schlimmste aber ist, dah in Artikel 9 Absatz 2 dem Staate zugemutet wird, gegebenenfalls auch auf Punkt a und b zu verzichten. Das liegt freilich dem Buchstaben nach in seiner Hand, aber über eine solche Frage dürfte gar nicht diskutiert werden. Es wäre ja eine Quelle ständiger Konflikte, wenn der Staat derartige kirchliche Wünsche ablehnen würde.
Drittens: Die Professoren der katholischen theologischen Fakultäten sollen in Zukunft nicht nur bei ihrer Berufung von der Zustimmung des Bischofs abhängig fein, sondern auch gewärtig sein, auf Verlangen des Bischofs jeder
zeit vom Staat wieder abberufen zu werden. Das ist eine Bindung der Wissenschaft an die kirchliche Autorität, die Über das erträgliche Maß hinausgeht, zumal wenn sie nicht auf freiwilligem staatlichen Entgegenkommen beruht, sondern völkerrechtlich bindend feftgelegt ist. Damit ist im Grunde auch die Schulfrage, deren Ausscheidung immer als ein besonderer Vorzug des Konkordats gerühmt wird, wieder hinemgebracht. Denn von diesen Hochschullehrern empfangen alle katholischen Religionslehrer ihre Ausbildung und von denen wieder alle katholi- scheu Dolksschullehrer. So wird unsere nationale Kultur noch mehr als bisher der Gefahr der Verengung und Verknüpfung ausgesetzt. — Summa: In dieser Form geht es nicht. Möge das Parlament wissen, welche Verantwortung es auf sich nimmt, wenn es nicht den Mut findet, einen anderen und besseren Vertrag zu erzwingen.
Aus der provinzialhauptfiadt.
Gießen, den 20. Juni 1929.
Rosen!
Sonnenglanz und Rosenduft l
Wir nähern uns der Höhe des Jahres. Zusammengedrängt waren die paar schönen Frühlingstage nach harter, schwerer Winterszeit. In vollem Sonnenschein grüßt uns nun die Königin der Blumen: die R o s e I
Es ist, als ob die Ratur ihre ganze Liebe, ihren ganzen Dust für die Herrlichkeit der Rosen ausbewahrt. Oder ist es nicht ein Wunder, wenn wir am srühen Morgen, bei Sonnenaufgang, das Aufblühen einer Rosenknospe erleben? Roch glanzen die Gräser und Pflanzen vom Tau der kühlen Rächt. Geschlossen sind die Blüten der Son- nenkinder. Da leuchten die ersten Strahlen auf, treffen mit sieghafter Kraft die zarten Rosen- knospen, und langsam entfalten sich die Blütenblätter. Vom Tau benetzt, umflutet vom Sonnenglanz, strömt der köstliche Duft in die Morgenluft. Ist es nicht wie ein Gruß aus einer schöneren Welt?
Lind was wäre das Leben ohne Rosen? Das neu geborene Kindlein ahnet Len Dust des Straußes, den wir der glücklichen Mutter in die Hand drücken. Wie will der Liebhaber seine Liebe anders bezeugen als mit prächtigen Rosen? Die schönsten Feste feiern wir im Schmuck der Rosen, und am Grabe unserer Lieben trauern sie mit uns.
Es ist ja bei uns nicht so wie in südlichen Ländern, in denen die Rosen fast das ganze Jahr blühen, in solcher Pracht und Lleppigkeit, daß z. B. in Andalusien die Mädchen sich jeden Tag ihr Haar mit Rosen schmücken. Bei uns sind sie — von Treibhausblumen abgesehen — nur Sommerblumen. Dafür haben sie aber auch unsere ganze Liebe. Von keiner Gartenblume hat der Züchtersleih mehr Arten und Formen herangezüchtet. In allen Farben leuchten sie, vom reinsten Weih bis zum dunkelsten Rot, goldgelb, orangefarben, kupferrot, alle Schattierungen, alle Töne finden wir. Keine Blume eignet sich so wie die Schnittrose als Zimmerschmuck. 2llle Räume werden schöner, lebensvoller, wenn uns leuchtende Rosen entgegengrühen.
Lind wenn du nach langer Krankheit zum ersten Male wieder die Augen öffnest und teilhaben willst am Leben, und ein Strauß duftender Rosen steht vor dir, dann werden deine Augen vor Freude glänzen und die Schönheit, der Duft, sie werden dich lange, bange Wochen vergessen lassen. Ein Klang aus fernen Tagen dringt zu dir, eine Melodie rauscht heraus: Roch sind die Tage der Rosen! —
Roman von Edgar Wallace.
6. Fortsetzung. Nachdruck verboten.
„Er war gezwungen, auf der linken Seite zu schreiben, wenn er die rechte Hand gebrauchte, sagte sie.
„Aber warum denn nur auf der Innenseite?" Sie schüttelte den Kopf.
Ich hab's!" rief Larry triumphierend. „Er hat seinen letzten Willen dahin geschrieben, damit die Aufzeichnungen nicht von irgend jemand anders entdeckt werden konnten. Hätte er auf Bie Außenseite geschrieben, wäre es wahrscheinlich gesehen und sicherlich vernichtet worden."
Sie schauderte zusammen.
„Ich bin noch nicht ganz abgehärtet", sagte sie mit einem halben Lächeln. „Dahinter verbirgt sich etwas ganz Schreckliches, meinen <5ie nicht auch? Aber ich glaube, Sie haben recht. Wenn wir wirklich von der Annahme ausgehen, Stuart hat das in dieser Weise aus dem Grunde niedergeschrieben, um es vor den Augen einer brüten Person zu verbergen, müssen wir auch an- nehmen, dah eine solche dritte Person existiert. Mit anderen Worten: es war jemand zugegen, den er fürchtete — der ihm, wenn Sie wollen, Todesangst einjagte — und der Mord war vor» sählich, denn Stuart muhte ja eine Zeitlang unter Der Aufsicht von irgend jemand gewesen sein, bevor er sein gewaltsames Ende fand."
Sie stockte plötzlich und senkte errötend ihre Augen, als sie Larrys Blick begegnete, der fest auf sie gerichtet war.
„Sie sind ein Prachtmädel," sagte er leise „und ich muh mich sehr in acht nehmen, dah ich meinen Posten hier nicht verliere."
Als er den ungewissen Ausdruck in ihren Augen bemerkte, lachte er.
„Run, Mih Ward, wir wollen gemeinsam an Liese Arbeit gehen, aber Sie müssen mich erst mal von jedem Verdacht berufsmäßiger Eifersucht freisprechen."
„Eifersucht!" sagte sie spottend. „Das wäre ja albern."
„Richt ganz so albern," erwiderte Larry. „Ich Hobe Männer gekannt, die aus viel geringeren Gründen auf Frauen eifersüchtig waren." — Er sah auf seine Llhr. „Jetzt ist es aber höchste Zeit, daß Sie nach Hause gehen. Ich will ein Taxi bestellen — wohnen Sie weit von hier?"
„Rein, nicht besonders. Sharing Croß Road." „Ich werde Sie nach Hause bringen," sagte Larry. „Es ist ja beinahe ein Llhr."
Sie hatte ihren Mantel bereits angezogen und sagte, als sie ihren Hut aufsetzte:
„Danke bestens, ich gehe lieber allein, es ist wirklich nicht weit. Lind übrigens, Mr. Holt, möchte ich Sie bitten, mich nicht immer nach Hause bringen zu wollen, wenn es wirklich mal später geworden ist. Ich bin daran gewöhnt, allein zu gehen, und möchte auch keinen Wagen haben."
„Darüber sprechen wir noch," versetzte Larry, der eilig das Formular einer Kabeldepesche aus- füllte. „Wenn das Kabel sofort expediert wird, muß es noch gestern zur, Teezeit beim Polizeichef in Calgary ankommen!"
„Gestern?" fragte sie erstaunt. „Gestern? — Aber natürlich, die sind ja dort um neun Stunden gegen die Greenwichzeit zurück."
Larry stöhnte. „Lim Sie zu fangen, muß man, weiß Gott, früher aufstehen."
Sie gingen zusammen fort, und es stellte sich heraus, daß ihre kleine Wohnung auf seinem Wege nach Richmond Park lag.
Er fand den geduldigen Sunnh im Begriff, seinen Pyjama bereitzulegen.
„Sunnh," sagte Larry, als er in Pyjama und geblümtem Schlafrock eine Tasse Schokolade trank, „irgendwo in dieser Stadt lebt ein recht unangenehmer Herr, Rame unbekannt."
„Davon wird's Wohl noch mehrere geben, Sir," erwiderte Sunnh.
„Lind irgendwo in unserem schönen England lebt ein anderer Mann, der Henker. Meine Lebensaufgabe soll es sein, die beiden Menschen zusammenzubringen."
Als er am nächsten Morgen um halb acht nach Scotland 2Zard kam, war zu seiner Lleber- raschung das junge Mädchen schon im Bureau und hatte die umfangreiche Korrespondenz, die täglich bei jedem Abteilungschef im Polizeipräsidium einläuft, sorgfältig auf feinem Schreibtisch sortiert.
„Soeben ist eine Kabeldepesche eingelaufen,“ sagte sie, „aber ich habe sie nicht geöffnet. Sie müssen mir überhaupt sagen, was ich mit Kabeln und Telegrammen machen soll."
„Alle auf machen. — Ich erhalte keinerlei private Mitteilungen nach hier — und sollten wirklich parfümierte Briefchen hierherkommen ... jedes Dabh kann sie lesen, ohne rot zu werden."
Er nahm das Telegramm, das sie ihm hinhielt.
„Calgarh! Das ist ja riesig schnell gegangen.“ Er ritz es auf, und sein Mund öffnete sich vor Erstaunen, als er die folgenden Worte las:
„Stuart hatte kein Kind. War unverheiratet.“ „Reinfall Rümmer eins," sagte er.
Sie nahm das Telegramm aus seiner Hand und sah nach der Zeit der Aufgabe.
„Das ist ein gewöhnliches Auskunftstelegramm."
„Was meinen Sie denn mit einem »gewöhnlichen Auskunftstelegramm' ?" fragte Larry gutgelaunt.
„Es muß direkt nach seinem Einlaufen beantwortet worden fein, und zwar nach den vorliegenden Personalinformationen. Mit anderen Worten: Der Mann, der die Antwort schickte, hat sich nicht die Mühe gegeben, weitere Recherchen anzustellen, hat vielleicht jemand im Bureau gefragt: ,War Stuart verheiratet?' — und hat dann auf die Auskunft hin, datz Stuart Junggeselle war, die Antwort abgesandt."
Larry faltete die Depesche zusammen und legte sie in seinen Schreibtisch.
„Wenn sie drüben wissen, daß Stuart unverheiratet war, so wird dadurch die ohnehin schon unklare Situation noch verwickelter. Wir haben hier einen Mann, der augenscheinlich ermordet wurde und wenige Augenblicke vor seinem Tode heimlich sein Testament auf die Innenseite seines Hemdes schreibt. Es ist übrigens sehr leicht möglich, dah er das in Gegenwart seiner Mörder ausgeführt hat, ohne dah diese es bemerkten, und ich glaube, ich irre mich darin nicht."
„Denselben Gedanken habe ich auch gehabt," gab sie zu. „Er wurde ermordet und hinterlietz auf feiner Hemdfront ein Testament, in dem er sein gesamtes Vermögen seiner Tochter vermachte. Ein vernünftiger Mann — und wir haben keine Veranlassung, ihn für etwas anderes zu halten — erfindet doch in einem solchen Augenblick wirklich keine Tochter, folglich muh der Polizeichef in Calgary unrecht haben."
„Es steht aber ebenfalls fest, datz er weder in Calgary noch in Kanada verheiratet war. Das wäre doch sicher bekannt geworden," sagte das junge Mädchen. „Geheimtrauungen sind vielleicht in einer großen Stadt möglich, aber niemals in kleinen Plätzen, wo alle einander kennen — augenscheinlich lebte er auf einer Farm, nicht in der Stadt — er hätte dort eine Heirat nicht verborgen halten können."
Auf dem Rachhausewege am Abend vorher hatte Larry dem jungen Mädchen alles mitge- teilt, was ihm der Kommissar über den Fall Stuart erzählt hatte. Es war ganz gegen seine Gewohnheit, sein Vertrauen so schnell zu verschenken, aber Diana Ward, ihr Wesen, ihre Stimme, der Blick ihrer klaren Augen hatten in einem einzigen Augenblick sein volles Vertrauen gewonnen.
Sie blickte nachdenklich auf den Schreibtisch.
„Wenn er sich heimlich verheiratet hat," sagte sie langsam, „sollte das nicht in — in —"
„Selbstverständlich in London," nickte Larry.
„Kabeln Sie an den Polizeichef in Calgary und
verlangen Sie Einzelheiten über Stuarts Reisen und Datum seiner vorletzten Reise nach London."
8.
Sie nickte, nahm ein Telegrammformular und begann zu schreiben, während Larry mechanisch die eingelaufenen Rapporte durchflog, die einen zeichnete und die anderen beiseitelegte. Dann holte er die Schale aus dem Schrank und begann noch einmal im Tageslicht die verschiedenen Gegenstände zu untersuchen, und kam zuletzt zu der Papierrolle. Jetzt waren die erhabenen Schriftzeichen deutlich sichtbar, und äußerst vorsichtig fuhr er mit dem Finger darüber hinweg. Er war natürlich nicht imstande, Brailleschrift zu lesen, und war sich darüber klar, daß seine Hand im Vergleich mit der leichten Berührung seiner Sekretärin zu schwer war. Sie hatte inzwischen ihr Telegramm beendigt, klingelte und reichte es ihm zur Durchsicht hinüber.
„Gut so", sagte Larry und übergab die Depesche dem eintretenden uniformierten Boten. „Ist Ihnen nicht irgend etwas Besonderes an diesem Stück Papier auf gefallen?" fragte er und zeigte auf die Braillemitteilung.
„O ja“, sagte sie. „Ich habe es mir schon angesehen, bevor Sie kamen. Sie haben doch nichts dagegen?"
Larry erwiderte lachend:
„Sie können alles prüfen, ausgenommen mein Gewissen! — Haben Sie bemerkt, dah die Farbe an einem Ende des Papiers —“ er Ächtete seine Aufmerksamkeit von neuem auf dasselbe — „mehr verblaßt ist?"
„Gestern ist mir schon ausgefallen, daß das eine Ende trockener als das andere war," entgegnete Diana, „und das erEIärt auch den Unterschied in der Farbe. Das trockene Ende hat uns die besten Resultate geliefert. So war zum Beispiel das Wort „Mörder" beinah gar nicht vom Wasser angegriffen; es war etwas feucht, aber nicht nah geworden."
Er nickte zustimmend. Das junge Mädchen öffnete ein Fach ihres Schreibtisches und nahm ein Blatt braunes Papier heraus.
„Ich habe das heute mitgebracht, eine Seite aus einem Draillelesebuch, und habe mit abgerissenen Streifen Versuche in meiner Waschschüssel angestellt. Lind das ist das Pesultat." Sie zeigte ihm eine kleine Rolle einer weichen, formlosen Masse, die zerriß, als sie den Versuch machte, diese aufzuwickeln.
„So, so!" brummte Larry. Beide waren sie zu derselben Schlußfolgerung gekommen, aber auf verschiedenen Wegen: sie durch praktischen Versuch, er durch ruhige Lieberlegung: die Papierrolle muhte in Gordon Stuarts Tasche gesteckt worden sein, als sein Körper nicht mehr im Wasser lag.
(Fortsetzung folgt)


