Nr. 297 Drittes Blatt
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesien)
Steigender Papierverbrauch.
Papier, zuerst aus Schilf und Bast, später aus Leinwand, heute aus Holz. Stroh und zum geringsten Teil aus Lumpen hergestrllt, ist ein in allen Lebenslagen für uns nützlicher und unentbehrlicher Stoff geworden Kein Mensch, der täglich nicht mindestens einmal ein Stück Papier zur Hand nähme. Kennen wir doch allein mehrere Dutzend Sorten und tausend Formate. Da haben wir das Dokumenten- und Wertzeichenpapier, das aus Maschinen» oder Büttenpapier bestehende Buchpapier. das Schreib- und Zeichenpapier. Kanzlei-, Konzept- und Postpapier gibt es in allen möglichen Zusammensetzungen. Die Druckpapiere sind meist halbgelcimt, die Kupserdruckpapiere dagegen ungeleimt. Dünn ist das Zeitungspapier, dick das Werkdruckpapier. Ganz ungeleimt bl'.iben auch das Löschpapier, das Schrenz- und Fließpapier. Kartonpapier, aus dem auch Postkarten hergestellt werden, ist nicht so stark wie Packpapier, Zigarettenpapier wiederum dünner als Seidenpapier. Auch das Pergament und das Rotendruckpapier gehören in diese Rubrik.
Auf der Erde dürfte es rund 6030 Papierfabriken geben, wovon 1500 in den Bereinigten Staaten und 1100 sich in Deutschland befinden. 3m 3ahre 1900 besah Deutschland 1300 derartiger Fabriken, darunter allerdings eine Menge kleiner Betriebe, stellte aber damals nur 777 003 Tonnen jährlich her, während heute die in unseren 1100 Fabriken beschäftigten 115 000 Personen jährlich 2 Millionen Tonnen herzustellen imstande sind. Hierzu werden benötigt bzw. verbraucht 8 Mill. Raummeter Holz (Fichten. Tannen, Kiefern) für 165 Millionen Mark. 180 000 Tonnen Stroh und nur mehr 60 000 Tonnen Lumpen. Der Verbrauch ist ganz enorm gestiegen, nicht nur bei unS, sondern auf der ganzen Welt. Um die Jahrhundertwende verbrauchte in England jeder Einwohner pro 3ahr 11 Kilogramm, in Deutschland 8.5 Kilogramm, in Frankreich und Oesterreich 8,3 Kilogramm. Damals führte Deutschland jährlich für 90 Mill. Mark Papier aus, während die vier darausfolgenden Länder, England, Oesterreich, Frankreich und Belgien, zusammen diese Summe erreichten. Das waren, bei einem Preis von 280 Mark für die Tonne 340 GOO Tonnen. Heute stößt unsere Ausfuhr auf viel stärkere Konkurrenz, allerdings wird der größte Teil des bei uns erzeugten Papiers von uns selbst verbraucht. Der Verbrauch stieg pro Kopf auf 26 Kilogramm im 3ahre. Das wären 1,664 Mill. Tonnen. Da wir rund 2 Mill. Tonnen erzeugen, müssen wir 336 030 Tonnen int 3ahre ausführen. Recht wenig, wenn man bedenkt, daß auch in anderen Ländern der Verbrauch ebenfalls stark gestiegen ist, so in Amerika auf 62 und in England auf 37 Kilogramm. Das meiste Papier wird verbraucht für Verpackungen aller Art (33 Proz.). Dann folgen Zeitungen (18 Proz.), Bücher, Bilder (16 Proz.), Schreibpapier (8 Proz.), Postverwaltung (6 Proz.). Die Einfuhr nach Deutschland ist sehr gering, sie beträgt kaum zehn Millionen.
Erweitertes VezirlSschöffengericht Gießen.
• Dießen, 18. Dez. Am 5. September fuhr in Dad-Rauheim nach Einbruch der Abenddämmerung ein Motorradler die Frankfurter Straße entlang. Als er an die Stelle kam, wo die Lindenstrahe in die Frankfurter Straße mündet, bemerkte ein hinter ihm herfahrender Zeuge, daß „es sich plötzlich wie eine Wand vor ihn schob"; im nächsten Augenblick flog der Motorfahrer in die Luft und wurde gleich darauf mit zertrümmertem Schädel aufgehoben. Er war mit einem entgegenkommenden Auto zusammen- gestohen. das plötzlich in die Lindenstraße ein- bog. Der Führer des Autos, ein berufsmäßiger Kraftwagenführer aus Bad-Rauheim, hatte fich heute wegen fährlässigerTötung zu verantworten. Rach den Feststellungen und dem Gutachten eines Autosachverständigen war der Unfall darauf zurückzuführen, daß er statt auf der rechten Straßenseite in der Mitte gefahren war und die Kurve nach links nicht im vor-
DasÄrbe
-es Herrn von Anstetten.
Vornan von J. Schneider-Foersil.
Urheber-Rechtsschutz durch
Verlag Oskar Meister. Werdau i. Sa.
SO. Fortsetzung. Nachdruck verboten.
Als sie zurückkam, hatte er seine Stellung kaum geändert. Sie trug ihm das Glas hinüber und sah bittend zu ihm auf. „Was bist du für ein komischer Mann! — Muß ich dir denn wirklich sagen: ich möchte geküßt sein! Willst du mich denn wirklich so erniedrigt sehen — daß ich — daß ich
.Richt!" stöhnte er hilflos.
,Warum quälst du mich dann fo?"
Der leidenschaftliche Ausbruch, mit dem sie sich jetzt an seine Brust warf, ließ ihn taumeln, daß er gegen die Dalkontüre zurückwich, die hell ins Schwh sprang. ..Brunhilde!"
Sie riß sein Gesicht zu stch herab und küßte es in brennendem Verlangen nach feinet Liebkosung, der mit herabhangenden Armen an der auw lehnte und die Augen ins Leere gerichtet hielt.
»Warum bist du noch immer so voll Mißtrauen, Hans Peter? 3ch habe dir doch alles bis in das Kleinste gestanden, was zwischen mir und Oertzen gewesen ist. Dein Benehmen macht mich rasend. Ich möchte beinahe bereuen, mich nicht in Oerhens Arme geworfen zu haben."
„Wenn du es doch getan hättest!"
.Peter!"
.Dann — dann —“
»Was wäre dann?" — Sie wollte erst zormg auffahren, blickte in sein Gesicht und war entwaffnet von der Verzweiflung, die aus ihm sprach. „Du bist mir die Antwort schuldig.
„Dann hätte ich dich beim ersten Geständnis deiner Schuld an mich gerissen und nicht mehr losgelassen. Denn bann — Brunhilde — hätte ich mich nicht mehr schuldig gefühlt."
Sie verstand ihn nicht. Sank nur vernichtet aus das Sofa und barg in lautlosem Weinen das Gesicht in die Hände.
HausangestMe und Weihnachtsgeschenk.
Rachdruck verboten!
»Geben ist seliger denn Rehmen." Zu keiner Zeit hat dies alte Wort mehr Kraft und Geltung als jetzt zur Weihnachtszeit, da die Herzen und Hände mehr als zu sonstiger Zeit geöffnet sind, insbesondere auch denen gegenüber, die uns das ganze Jahr hindurch ihre Dienste geleistet und vielfach Freud und Leid mit uns geteilt haben, viel mehr vielleicht, als wir selbst ahnen und wissen.
Weihnachtsgeschenke an unsere Hausangestellten, vielfach eine Selbstverständlichkeit, mögen da oder dort auch Kopfzerbrechen verursachen, zumal ihre rechtliche Ratur — sind sie ein Teil des Lohnes, oder freiwillige Gabe? — immerhin nicht unbestritten ist. Keinesfalls kann angenommen werden, daß die Weihnachtsgabe an die weiblichen häuslichen Angestellten unter den Begriff der Schenkung des Bürger.ichen Gesetzbuchs fällt. Ohne Zweifel gilt dieser Satz für die städtischen Hausmädchen und Köchinnen. Bei ländlichen weiblichen Dienstboten, deren Stellenwechsel in den einzelnen deutschen Landesteilen ganz verschieden ist, ist der Wertbetrag der Weihnachtsgabe in der Regel schon im Gesindevertrag eingehend festgelegt, da er vielfach nicht in barem Geld, sondern auch in Klei- dungs- oder Ausstattungsstücken, ja vielleicht gar in Raturalien (Getreide) zu bestehen pflegt. Rirgends ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich von Weihnachtsgaben die Rede. Sie sind aber allgemein üblich und stellen sich als eine belohnende Schenkung dar. Wie aber die Hausangestellten den vereinbarten Lohn erhalten, so rechnen sie auch mit der Weihnachts- gabe als etwas Selbstverständlichem und Feststehendem, und der Arbeitgeber ober vielleicht noch mehr bie Hausfrau stellt von vornherein bie Summe für ' das Weihnachtsgeschenk, das „Christkindchen", als Rechnungsposten in Ausgabe. Er ist Dank und Anerkennung für die int Laufe des Jahres geleisteten Dienste.
Solche Weihnachtsgaben, die der staatliche Beamte niemals kennt, tont men auch recht häufig in kaufmännischen und gewerblichen Betrieben vor. Reben Dank und Anerkennung bringen sie wohl auch int stillen die Hoffnung auf künftige zufriedenstellende Leistungen zum Ausdruck.
In der Regel wird das Geschenk, das die Hausangestellte im Kreise der Familienmitglieder unter dem Weihnachtsbaum vorfindet, der Höhe des vereinbarten Monatslohnes gleichkommen und wird sich auch wohl mehr oder weniger nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der betreffenden Familie richten. Rirgends aber wäre Sparsamkeit weniger angebracht als am Tage der weihnachtlichen Freude. Immerhin kommen Ab
stufungen vor und Abweichungen von der vorgenannten allgemeinen Regel. Keine Hausangestellte wird ein hohes Geschenk erwarten, wenn sie erst flirre Zeit, vielleicht nur einen Monat, int betreffenden Hause tätig ist. Stellenwechsel vor Weihnachten gehört zudem nach allgemeinen Erfahrungen aus leicht ersichtlichen Gründen zu den Seltenheiten. Aber auch die Art der Dienste bildet bei Bemessung des Geschenkes eine große Rolle. Ist beispielsweise mit dem Dienste auch noch die Pflege eines schwer kranken und gar mit einer unangenehmen Krankheit behafteten Menschen verbunden, so ist es nur natürlich, wenn die weihnachtliche Gabe besonders reichlich aussällt. Aber auch hier gilt vielleicht der alte Sah, daß niemand mehr leisten kann, als es seine wirtschaftlichen Kräfte erlauben. Krankheiten sind teuer, und besonders der Mittelstand weih ein Wort hierzu zu sagen.
Enthält also nach dem Gesagten die Weihnachtsgabe auf der einen Seite eine Entlohnung seitens des Arbeitgebers, ist sie also eine Leistung im gesetzlichen Sinne an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer, so ist ihr doch auch wieder der geschenkartige Charakter nicht abzusprechen. Und di ser Charakter d:r Gabe ist es doch wohl, der ihr einen höheren sittlichen Inhalt gibt. Geben ist seliger denn nehmen!
Hat aber der Arbeitgeber oder die Hausfrau, die sich bei der Bemessung der Gabe in ihren Erwartungen künftig getäuscht sieht, ein Rückforderungsrecht? Oder kann sie den Wert ihrer b.sonderen Weihnachtslcistung ganz oder teilweise bei künftigen Lohnzahlungen aufrechnen? Mit Nichten! Denn § 534 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besagt, daß Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, weder der Rückforderung noch dem Widerruf unterliegen. Rech geltender Auffassung fallen hierunter die sog. remuneratorischen Geschenke des alten römischen Rechtes, d. h. die gewissermaßen entlohnenden Geschenke, die besonders dem Gefühle der Dankbarkeit entspringen. Die sog. Gelegenheits- geschenke, beispie^weise zum Geburts- oder Ra- menstage oder zu Weihnachten, sind ähnlichen Charakters.
Mit Freuden wird der Arbeitgeber oder die Hausfrau sich der Weihnacht ichen Pflichten entledigen. Sie sollten sich vor ihren Hausangestellten nicht zu schämen brauchen und durch falsch angebrachte Sparsamkeit keinen Mißmut erregen. Leben wir auch in einer schweren Zeit, so gilt doch immer noch das alte Sprichwort: Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb. G.
geschriebenen weiten Bogen genommen, sondern geschnitten hatte. Wäre er richtig gefahren, so hätte er den Motorfahrer vor sich vorbeigelassen und der Unfall wäre vermieden worden. Zu seinen Gunsten wurde berücksichtigt, bah der Motorfahrer selbst etwas zu rasch gefahren war und sein Rad nicht güt beleuchtet hatte, ferner die Unbescholtenheit des Angeklagten, der als sorgfältiger Fahrer bekannt und dessen Unvorsichtigkeit wohl nur so zu erklären war, daß er es einer plötzlichen Bestellung wegen eilig gehabt hatte. Die Strafe lautete auf sechs Wochen Gefängnis.
Wegen fahrlässiger Tötung bestraft wurde ein Fuhrmann aus Udenhausen, der am 6. August auf der Landstraße Lauterbach—Wernges den Tod eines Motorfahrers verursacht hat. Er fuhr in der Dunkelheit mit feinem beladenen unbeleuchteten Fuhrwerk auf der linken, statt der rechten Seite der Landstraße dahin und wich, vielleicht unter dem Einfluß des Alkohols, den er zuvor genossen hatte, auch nicht nach rechts aus, als ein hinter ihm herkommender Motorfahrer durch wiederholtes Hupen seine Absicht, zu überholen, anzeigte. Als dieser schließlich auf dem schmalen Raum zur Linken an ihm vorbeifuhr, ließ er feine Pferde noch weiter nach links gehen, so daß der Motorfahrer stürzte und einen Schädelbruch davontrug. Durch bie Explosion der
Karbidlampe gerieten die Kleider des Verletzten in Brand. Statt zu halten und Hilfe zu leisten, schlug er auf seine Pferde ein und suchte das Weite. Der Motorfahrer starb an Wundstarrkrampf, der durch eine Tetanusferumsprihe nicht mehr gebannt werden konnte. Der Angeklagte erhielt eine Gefängnisstrafe von drei Monaten.
Ein vielfach bestrafter Rückfallbetrüger, der einen Landwirt beim Obsteinkauf um 12 Mk. b e - trogen hatte, erhielt drei Monate, eine bisher unbescholtene Frau, die in bedrängter Lage eine Postquittung gefälscht und sich einen nicht unerheblichen Betrag erschwindelt hatte, eine Gefängnisstrafe von sechs Wochen.
Große Strafkammer Gießen.
* Gießen, 17. Dez. Ein wegen Diebstahls und anderen Delikten mehrfach vorbestrafter junger ländlicher Arbeiter war wieder des Diebstahls, und zwar in vier Fällen, beschuldigt. Das Erweiterte Schöffengericht Gießen hatte ihn auf Grund eines Indizienbeweises in allen Fällen schuldig erkannt und eine Strafe von 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis ausgesprochen. Gegen dieses Urteil hatten sowohl ter Angeklagte wie bie Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt
Schrittweise kam er näher, glitt vor ihr in bie Knie und legte ben Kopf in ihren Schoß. Sie hörte fein Stöhnen und vergaß darüber alles, was in Zorn und Empörung über feine Worte in ihr hochkeimen wollte.
»Hans Peter, siehst du denn nicht ein, wie bu uns bcibe quälst? — Wenn du nicht verzeihen und vergessen kannst, daß ich mich von Oertzen küssen ließ, bann sage es. Ich werde meine Sachen packen und mit dem Vater nach Dölkin ziehen.
Anstetten überlasse ich dir und Bernd! Schuldenfrei! Wenn du auch nichts von meinem G.lde willst, es gehört dann Bernd als Erbe seiner Mutter. Eine Trennung auf diese Weise ist immer noch besser, als dieses Rebeneinandergehen."
Er hob das Gesicht und überflog ihre Gestalt. „Wenn ich wüßte, daß du mich liebst!"
»Weißt bu denn bas nicht?"
Er schüttelte den Kopf.
Sie war verzweifelt. »Mein Gott, was soll ich beim noch tun, es bir zu beweisen!" Sie nahm sein Gesicht zwischen ihre Hände und begann auf ihn einzusprechen, während ihre Wangen ganz in dunkler Röte brannt:n. „3a, Hans Peter?" — 3hre Augen hingen an ih n und senkten fich unter dem flackernden Blick der seinen.
„Es ist unmög'ich, Brunhilde!'
„Warum soll das unmög'ich fein', Du bist erst vierzig und ich fünfunddreißig. Und du hast dir doch immer noch eine Tocht:r gewünscht! Früher, Hans Peter, weißt du noch? — Es wird das Kind unserer neuen Ehe fein!"
„So oft du es ansiehst, soll es dich daran erinnern, daß ich es mit der gleichen Liebe empfangen und es dir mit derselben großen Freude geboren habe, wie vor siebzeha 3ahren Bernd." „Brunhilde!" Anstctlens G.sicht erblaßte.
»Hast du Sorge, daß ihm Geschwister nicht willkommen find?"
„Er wird mich verachten!"
„Du taxierst ihn vollkommen unrichtig, mein Lieber. Er wird eine rasende Freude haben."
„Er wird sich in seinem Erbe geschmälert sehen!"
Brunhilde unterbrach ihn mit einem Auflachen. „Dafür ist gesorgt! Anstetten gehört Bernd — Dölkin unserem zweiten Kind! Es wird keinen
Streit geben! — Es würbe überhaupt leinen geben, bu bummer Mann, auch wenn wir nicht ein weiteres Gut zu verschenken hätten. Wie schlecht du unseren Jungen kennst! Der teilt den letzten Dissen mit Schwester ober 03ruber.“
Anstetten strich das Haar aus den Schläfen, erhob sich und ging, die Hände in die Taschen seines Deinlleides gelrallt, nach der Dallontüre, sie zu offnen.
2lls ob die zehn Schritte Zwischenraum ihn gegen alles gefeit hielten, sah er nach ihr hinüber und fühlte unter ihrem Blick die Wände um sich kreisen.
Er kam wieder näher, streckte beide Arme nach ihr aus und zog sie an sich hoch. 3hr Gericht weit in seinen linken Arm zurückg:bog:n, suchte er in ihren Zügen, sah, wie ihr Mund dem seinen ent» gegenzittcrte und zwang sein hämmerndes Blut zur Ruhe.
Es konnte — durste nicht sein! Rie und nimmer! Sonst war alles für ihn zu Ende!
„Es wäre besser gewesen, ich wäre nicht gekommen," sagte er tonlos.
3n unbch:rrschtcm Ausschluchzen barg sie das Gesicht an seiner Schulter, machte sich dann unvermittelt frei und lief zur Ture.
Seine Hand lag noch vor der ihren auf der Klinke. „Brunhilde, einen Moment noch! Glaubst du mir, daß ich dich über alles liebe?"
„Rein!" schrie sie ihm erregt entgegen.
Dieses „Rein" beraubte den armen, noch kaum genesenen Menschen der letzten, fo lange geübten Selbstbeherrschung. Mit einem Aufstöhnen riß er sie in die Arme und preßte sie an sich.
Draußen schoben sich seinsilbr ge Wölkchen über die schlafende Erde. Der Rachtwind koste nm bie Blutbuchen und machte sie leise erschauernd. Tränenschwer neigten sich die Wipfel über die Schuld einer Stunde. •
Capri lag sonnengebadet ganz in das Blau des Meeres getaucht. Wie der Garten Eden hob es sich aus ben spiegelnden Fluten, von tausend Düften geküßt, von tausend Wogen ringöherum umschmeichelt. Bräutlich umfingen die R.ben den Stamm der Palme. Agaven wucherten fast- strotzend über die heiße Felswand und streckten ihre mächtigen Dlütenschäjte zum Himmel. Mär-
Donnerstag, 19. Dezember (929
Auch in der Berufungsinstanz leugnete bet Angeklagte, bie Diebstähle begangen za Haden» Rach längerer eingehender Beweisaufnahme sah das Gericht zwei Fälle für erwiesen an. 3n einem Falle hatte er einen Bestand von Zi<« garren aus einer Wirlsü - in der er verkehrte, mittels Einste! gens durch das Dachfenster gestohlen; in dieser Handlung..e^e wurde gemäß 8 243 StGB, ein schwerer Diebstahl erblickt. 3m zweiten Falle stellte das Gericht fest, daß der Angeklagte aus einem Hause Wurst und einen Geldbetrag entwendet hatte; dieserhald wurde er nur wegen einfachen Diebstahls bestraft, da nicht erwiesen sei, daß er, wie ursprünglich angenommen wurde, über das Hoftor geklettert ist. Wegen dieser beiden Fälle wurde auf bi« Minimalstrafen für schweren und einfachen Diebstahl im Rückfall von 1 Ihr bzw. 3 Monaten Gefängnis erkannt und diese Emzelstrafen auf eine Gesamtgefängnisstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten zarückgeführt. Die Untersuchungshaft wird mit drei Monaten in Anrechnung gebracht. Wegen der zwei weiteren Diebstähle erfolgte Freisprechung, da ein voller Beweis für die Täterschaft des Angeklagten nicht erbracht war.
Oie Frankfurter Tumulte.
WSR. Frankfurt a. M., 18. Dez. Zu den gestrigen Erwerbs losenunruhen teilt der Polizeibericht mit: Bei den gestern abend in der Altstadt im Anschluß an die Demonstrationen erfolgten Zusammenstößen der Polizei mit dem Mob (als Demonstranten konnte dieser nicht mehr angesehen werden) sind sieben Verletzte festgestellt worden, von denen fünf dem Heiliggeist-Hospital und zwei dem Städtischen Krankenhaus zugeführt wurden. Die Rettungswache hat drei Transporte und elf Hilfeleistungen ausgeführt. Bei diesen Personen wurden keine Schußverlehungen festgestellt. Eine Person wurde von dem Mob wegen einer Fußverletzung (wahrscheinlich Schußverletzung) abgeschleppt. Durch Steinwürfe wurden drei Po- lizeibeamte verletzt, jedoch nicht ernstlicher Ratur. Ein Kraftfahrer wurde durch einen Steinwurf leicht verletzt. Durch einen Schuß aus der Richtung Gelnhäuser Gasse wurde die Windschutzscheibe eines Krastwagens beschädigt. 2 7 Personen wurden fe ft genommen, davon zwölf wieder entlassen und 15 wurden dem Richter vorgeführt.
Verbot aller Auf- und Umzüge unter freiem Himmel.
WSR. Frankfurt a. M., 18. Dez. Der P o - lizeipräsident hat im Hinblick auf die Ereignisse der letzten Tage alle Auf- und Umzüge unter freiem Himmel mit sofortiger Wirkung auf Grund des Artikels 123 Absatz 2 der Reichsverfassung in Verbindung mit den Vorschriften des allgemeinen Landrechts bis auf weiteres verboten.
Oie Frankfurter Winterbeihilfe.
Vorerst soll nur die Hälfte auSgezahlt werden.
WSR. F r a n t f u r t a. M., 18. Dez. Der Magistrat hat heute in einer außerordentlichen Sitzung zu den Beschlüssen der gestrigen Stadtverordnetenversammlung über die Gewährung einer Winterbeihilfe Stellung genommen. Der Magistrat trat dem Beschluß der Stadtverordnetenversammlung auf Gewährung einer Winterbeihilfe an alle Unterstützungsempfänger in Höhe bis zu 900 000 Mk. bei. unter Zugrundelegung einer Unterstützung von je 20 Mk. je Hauptunterstützungsenrpfänger und je 5 Mk. je Rebenunterstühungsempfänger bei einem Stichtag vom 31. Oktober 1929. Es wird zunächst eine erste Rate von 10 Mk. für Hauptunterstützungsempfänger bzw. 5 Ml. für Rebenunterstützungsempfänger gewährt werden. Die Auszahlung soll so schnell als möglich erfolgen. Die Auszahlung der zweiten Rate soll erfolgen, sobald die Stadtverordnetenversammlung die dafür erforderlichen Mittel im Rahmen der Deckungsvorschläge für den diesjährigen Haushaltsfehlbetrag bewilligt hat. Zur Bewertung der in Frankfurt trotz der schwierigen Finanz- und Kassenlage gewährten Winterbeihilfe sei bemerkt, daß in Berlin und zahlreichen andern Großstädten überhaupt keine besondere Winterbeihilfe gewährt wird.
chenstill lagen die Villen und Hotels im tiefen Grün der großen Gärten.
Auf dem schmalen Pfad, der nach den äußersten Klippen führte, ging Brunhilde mit wiegendem Schritt dem Gatten voran, der in einem halben Meter Abstand folgte.
Ab und zu blieb sie stehen und sah nach ihm zurück, lächelte, errötete wie ein junges Mädchen, ließ sich umfassen und, den Kopf etwas nach hinten geneigt, auf Mund und Wangen küssen.
„Ich bin gestern gefragt worden, wie lange wir verheiratet sind," gestand sie scherzend.
„Was hast du zur Antwort gegeben?“
„Acht Wochen!" Ein leiser Aufschrei! „HanS Peter, nicht —"
Er hatte sie in die Arme gehoben und ging mit ihr raschen Schrittes nach der äußersten Spitze, die wie ein Lug ins Land ins Meer strebte. Sie hielt ganz still und schmiegte das Gesicht an seine Brust.
„Hast du gar keine Furcht?" Er war auf den breiten Stein getreten, der wie ein Sprungbrett mitten über dem Felsen hing.
„Wovor soll ich Furcht haben?"
„Daß ich mit dir herunterspringe."
Sie schüttelle den Kopf. „Das wirst du nicht tun!“
„Aber wenn?"
„Dann bin ich ja bei dir, Hans Peter!"
Sie fühlte das Erzittern seines Körpers und hob ihm die Lippen entgegen. Er stellte sie behutsam zu Boden, hielt aber ihren Arm fest durch den seinen gezogen. „So oft ich den Weg hierher nehme, bin ich in Versuchung, mich da hinunterzustürzen!"
„Du!" — Ihre Augen hingen voll Entsetzen an ihm.
„Hab keine Sorge, Liebes! Ich bin viel zu feige dazu! Jetzt wenigstens noch! Aber später vielleicht — vielleicht schon bald, werde ich dem Glücke doch meinen Tribut zollen müssen."
Da ihr jedes Verständnis für feine Worte fehlte, drängte sie rückwärts. Er sah, wie ihr Blick in Tränen schillerte und legte den Arm um ihre Hüften. „Würdest du sehr traurig fein, Brunhilde, wenn ich ginge?“
(Fortsetzung folgt)


