Aus -er Provinzialhaupistadi.
Dießen, den 19. September 1929.
Du und deine Nachbarn.
Lieber Freund!
Du schließest Deinen Brief mit dem bekannten Wort aus Schillers Tell: „Es kann der Frömmste nicht im Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nach, bar nicht gefällt." Ich muß die Wahrheit dieses Spruches bestätigen, kann D i r aber nicht in allem recht geben. Und da Du mir nicht nur etwas vor- klagen willst, sondern auch meinen Rat begehrst, will ich Dir einiges mitteilen, obgleich ich nun schon über dreißig Jahre in der Stadt lebe und kaum noch weiß, wie Eure Nachbarschaft auf dem Lande zur Zeit aussieht. Aber aus meiner Jugendzeit weiß ich noch, was treue Nachbarn bedeuten. Wenn ich so rückblickend diese Jahre überschaue, dann sehe ich immer mehr ein, daß an dem guten Verhältnis zu unfern Nachbarn in der Hauptsache meine Eltern schuld waren, besonders meine Mutter. Und ich glaube Dir keinen besseren Rat zu geben, als wenn ich Dir einiges davon erzähle, wie meine Mutter es fertig brachte, mit unfern M»ch- barn in so guter und herzlicher Freundschaft zu leben.
Da kam es häufig vor, daß gerade wie bei Dir, wir Kinder die Störensriede waren. Kinder wägen ihre Worte nicht, sie sind Eintagsfliegen in ihrem Tun und Denken. Einer unsrer Nachbarn war ein wenig komisch und hatte einen besonderen, nicht gerade hübschen Beinamen. Aber wehe uns, wenn wir uns erlaubten, diesen Namen auch nur anau- deuten. Da konnte unsere Mutter, die sonst so selten schlug, mit irgendeinem Gegenstand so wähl- los drauflos prügeln, daß uns Seyen und Hören verging.
Die Hühner der Nachbarn flogen auch einmal in unfern Garten, darüber hat es nie Streitigkeiten gegeben. Das waren Kleinigkeiten bei meinen El- lern. Aber andere Verdrießlichkeiten stellten sich ein. Manchmal wurde beim Abendessen etwas verhandelt. Aber fast stets sagte meine Mutter: „Wir wollens noch einmal überschlafen". Der andere Tag ließ dann mit seiner Arbeit, besonders im Sommer, den kleinen Aerger bald vergessen.
Es kam der Brand unserer Scheuern. Der eine Nachbar hätte gern seine Scheidemauer nach un- ferm Grundstück zu auf unser Eigentum gesetzt. Das wurde in aller Freundschaft geregelt. Aber es wurde schriftlich aufgesetzt, und beide Parteien erhielten ihre beglaubigte Abschrift. Ich habe dieser Tage den Vertrag in Händen gehabt. Es kann niemals ein Streit oder gar eine Gerichtsklage daraus entstehen.
Aber ich darf auch nicht vergessen, welch schöne Abende wir bei unfern Nachbarn und in meinem Elternhause verlebt haben. Wenn die Nachbarn zu uns kamen, bann wurden sie stets als Ehrengäste behandelt. Es wurde ihnen vom Besten aufgewar- tet. Sie sollten sich geehrt fühlen. Wenn sie es auch nicht immer so zurückgaben, fo machte das meiner Mutter gar nichts aus, Sie hielt daran fest, auch bei kleinen Verdrießlichkeiten. Und ich habe gefunden, daß es immer Eindruck auf die Nachbarn machte. Ohne daß es ausgesprochen wurde, hieß es: Ihr Nachbarn seid uns lieb und wert, bementfpre- chend werdet iyr auch geehrt.
So tarn es auch, daß wir nie Schwierigkeiten hatten, wenn uns beim Viehstand oder sonstwie etwas vorkam und wir Hilfe in Anspruch nehmen mußten. Es war doch früher so — und ist es wohl heute noch — daß man sich in vielen Lebenslagen auf dem Lande etwas vom Nachbarn leiht. Wenn das Brot ausgegangen war und man noch keine Zeit hatte, neues zu backen, bann ging man zum Nachbar unb lieh sich einen ober zwei Laib. Mit Milch, Butter, vielleicht auch mit Zucker, Salz unb Oel ginge ebenso. Auch Pflug, Egge, einzelne Gar- tengeräte, der Schubkarren, ja der Leiterwagen und bas Zugvieh würben gelegentlich geborgt.
Daß sich bei unferm guten nachbarschaftlichen Verhältnis alles in Güte unb Freunbschaft ab- wickelte, versteht sich von selbst. Ich hatte eigentlich so bas Gefühl, bah meine Eltern mit zweierlei Maß maßen. Sie konnten gegen anbere, selbst bie allernächsten Derwanbten, manchmal hart unb streng in ihrem Urteil sein und sagten bann ihre Meinung klipp unb klar. Bei unfern Nachbarn ba- gegen übersahen sie gar manche Schwäche, ober taten doch wenigstens fo. Immer aus bem Gefühl her
aus: mit ihnen müssen wir unser ganzes Leben zu- fammen sein, auf sie sind wir angewiesen, wenn wir in Not sind.
Nun zu Dir, lieber Freund. Du schreibst. Dein Nachbar hätte seinen Narren an seinem wilden Buben gefressen und nennst das Affenliebe. Bei meiner Mutter hättest Du das nicht sagen dürfen. Wenn nun der Kleine auf Deinem Kirschbaum sitzt, so ist das doch nicht weltbewegend, ober gar teuflisch. Ich finbe bas gatu natürlich. Warum strafst Du ihn benn unb broyst mit ber Anzeige? Du hättest ihn einlaben müssen, in Deinen Garten zu kommen. Mehr als satt essen kann sich kein Junge. Warum tatest Du bas nicht? Weil Dich der Alte geärgert hatte? Warum hast Du bie Sache nicht einmal „überschlafen"?
Ich kann auch nicht glauben, baß bes Nachbars Hühner solch großen Schaben in Deinem Garten angerichtet haben. Dagegen ist bie Sache mit bem gemeinsamen Zaun schon kitzelig. Aber auch hier rate ich Dir: Sprich mit Deinem Nachbar, unb bann setzt Euch schriftlich auf, wie es in Zukunft werben soll. Du wirst sehen, bann ist aller Streit beseitigt.
Im Vertrauen sage ich Dir noch: Du barfft nicht soviel an Deinem Nachbar kritisieren, auch wenn Du in seinen Hof schauen kannst. Du muht ja nicht alles sehen, was er treibt. Unb wenn er einmal Pech hat, wie Du mir schilderst, bann zeige D u ihm, baß Du ein echter Nachbar bist, springe hin- zu, unb hilf ihm! Nimm Anteil an seiner Not! Aber lächle nicht in böser Schabenfreude! Unb wenn Dein Nachbar Sonntags am Gartenzaun steht, bann grüße nicht nur, fonbem labe ihn ein, zu Dir zu kommen, unb behandle ihn wie einen Ehrengast. Du wirst merken, Euer Verhältnis bessert sich von Tag zu Tag.
Du freust Dich an Deinen Blumen im Garten, an Deinen Tieren unb hast sie vielleicht boch nur kurze Zeit. Deinen Nachbar aber hast Du Dein Leben lang. Wilh. v. Humbolbt sagt einmal: „Im Grunde sind es boch bie Serbinbungen mit Menschen, welche bem Leben seinen Wert geben".
Ober willst Du nach bem Spruche handeln: Wir Menschen sind wie eine grüne Staube: wenn man biejelbe nur ein wenig biegt, so schlägt sie zurück (Abraham a Santa Clara)? Ich glaube boch nicht.
Unb nun hoffe ich, baß Du meine Zeilen überdenkst. Für heute nimm noch herzliche Grüße
von Deinem alten Freund
M. Z.
Kyffhäuserbund und Kriegsbeschädigte.
Die 28. Dertreterversammlung des Deutschen Reichskriegerbundes „Khff - Häuser" hat — wie uns von der Kriegerkameradschaft Hassia berichtet wird — am 15. September im Anschluß an einen ausführlichen Bericht des Referenten für Sozialpolitik. Major a. D. G o e d i ck e. über Kriegsbeschädigtenversorgung und Reichsfinanzen, zu dem sich auch der anwesende Vertreter des Reichsarbeitsministers. Ministerialrat Griehmeyer, äußerte, folgende Entschließung einstimmig angenommen:
„Die auf dem Kyffhauser versammelten Vertreter der im Deutschen Reichskriegerbund „Ktz^f- häuser" zusammengeschlossenen mehr als 3 Millionen alter Soldaten haben mit Besorgnis davon Kenntnis genommen, daß die anerkannte Finanznot des Reiches dazu geführt hat, nicht nur die auch von der Reichsregierung als berechtigt anerkannten Wünsche der Kriegs- beschädigtenundKriegerhinterblie- b e n e n auf weiteren Ausbau der Versorgung vor der Hand unerfüllt zu lassen, sondern daß stellenweise sogar der volle Bezug der ihnen auf Grund der Versorgungsgesetze in ihrer jetzigen Fass img zustehenden Gebührnisse gefährdet erscheint. Keinesfalls darf die. Finanznot des Reiches dazu führen, diejenigen vor anderen unter Sparmaßnahmen leiden zu lassen, die die größten Opfer für die Verteidigung des Vaterlandes gebracht haben."
Gießener Wochenmarktpreise.
Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt. Butter 210, Matte 30 bis 35, Wirsing 20 bis 25, Weißkraut 15 bis 20, Rotkraut 20 bis 25, gelbe Rüben 10 bis 15, rote Rüben 10 bis 15, Spinat 20 bis 30, Römischkohl 10 bis 15, grüne und gelbe Dohnen 25 bis 33, Feldsalat 120 bis 150, Tomaten 15 bis 20, Zwiebeln 10 bis 20,
Meerrettich 70 bis 150, Kürbis 5 bis 8, Pilze 40 bis 45, Kartoffeln 5, FallLpsel 4 bis 5. Aepsel 10 bis 20, Birnen 10 bis 20, Preiselbeeren 35 bis 40, Pfirsiche 45 bis 70, Brombeeren 60 bis 65, Zwetschen 8 bis 12. Mirabellen 15 bis 20. Reineclauden 15 bis 20, junge Hähne 120 bis 130, Suppenhühner 100 bis 120 Pf. das Pfund: Käse (10 Stück) 60 bis 140 Pf.: Tauben 70 bis 90. Eier 15, Blumenkohl 30 bis 80, Salat 15 bis 20, Salatgurken 10 bis 25, Einmachgurken 2 bis 4, Endivien 10 bis 20. Ober-Kohlrabi 10 bis 15, Lauch 5 bis 10, Rettich 10 bis 20, Sellerie 10 bis 30 Pf. das Stück: Radieschen 10 bis 15 Pf. das Bund: Kartoffeln. 4 bis 4,50 Mk. der Zentner.
Bornotizen.
— Tageskalender für Donnerstag: Verein Rudersport Gießen 1913: Monatsversamm- lung im Bootshaus, 20.30 Uhr. — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Verdun".
— Die Klavierschule Körner veranstaltet am nächsten Sonntag ein Schülerkonzert unter gesanglicher Mitwirkung von O. S ch w i e - der und instrumentaler von L. Hillenbrand, P. Köhler und K. Rabenau. Zum Vortrag kommen, wie man uns schreibt, neben Werken älterer Meister, wie dem Violinkonzert op. 121 von Mozart, Lieder von Schumann und Brahms, ferner Werke von Raff und Draeseke, ein Trio für Klavier, Cello und Violine von Cesar Frank und anderes. Räheres im heutigen Anzeigenteil.
— Liebig-Vortrag. Am Sonntag, 29. d. M., vormittags 11.15 älhr, spricht im Liebig- Museum Dr. Hildebrandt, Hannover, über ..Liebig als Mensch, auf Grund neuer Drief- forschungen": anschließend findet eine Führung durch das Museum statt. (Siehe heutige Anzeige.)
** DerGießenerHerbstpserdemarkt findet am 2. Oktober auf den städtischen Marktanlagen an der Rodheimer Straße statt. Mit dem Pferde- und Fohlenmarkt wird eine Prämiierung verbunden. Der Landwirtschaftskammerausschuß für Oberhessen und der Hessische Landes-Pserdezuchtverein haben sich an der Ausbringung der Prämiierungssumme auch diesmal wieder beteiligt.
** Die Fassade des Realgymnasiums in der Ludwigftraße besteht aus Sandstein unb ist ziemlich verwittert. Mit Hilfe des modernen Sandspritzverfahrens, das bei der Herstellung des Hauptpostgebäudes bereits erfolgreich verwandt worden ist, wird die Fassade jetzt gereinigt und erhält ihre natürliche Farbe wieder.
** B e i ber Autogeschicklichkeitsprü- f u n g, welche, wie berichtet, am vorigen Sonntag auf bem Trieb ftattfanb, erhielt ber Kaufmann Karl Frey, Lang-Göns, Mitglieb des Auto- unb Motorradklubs e. D. Gießen, in ber Wagenklasse VII, wie uns nachträglich noch mitgeteilt wirb, ben ersten Preis.
** Nebenbeschäftigung unb Lohnpfändungsgesetz. In ben von Steuersynbi- kus Hermann Will, Gießen, herausgegebenen „Aktuellen Steuerfragen" lesen wir: Erwerb aus Nebenbeschäftigung wirb bem Lohnpsänbungsgesetz unterworfen unb unterliegt ben Pfänbungsbeschrän- kungen, wenn bie Hauptbeschäftigung fortfällt. Den Pfändungsbeschränkungen unterliegt nach bem Lohnbeschlagnahmegesetz nur ber Lohn, ber für eine Tätigkeit gezahlt wirb, bie bie Erwerbstätigkeit bes Arbeitnehmers oollstänbig.ober hauptsächlich in An- spruch nimmt. Im allgemeinen ist dies bie Haupttätigkeit. Eine Nebentätigkeit ist nicht geschützt. Wirb aber bie Haupttätigkeit aufgegeben, so wirb die Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit unb bie bafür gezahlte Vergütung unterliegt bem Pfänbungsschutz (Kmnmergericht 26. April 1Ö29 — 8. W 3683/29).
** Die Nachteile vorzeitiger Kartoffel- und Obsternten. Von fachmännischer Seite wird uns geschrieben: Seit einer Woche sind viele Landwirte eifrig mit dem Einbringen ihrer Kartoffelernte beschäftigt. Dabei beschränkt man sich nicht nur auf die mittelfrühen Sorten, wie Odenwälder Blaue, deren Kraut schon abgestorben ist, sondern erntet auch die noch grünen Aecker ab. Damit wird die Ausreife der Knollen verhindert, was einem beträchtlichen Verlust an Nährstoffen gleichkommt Außerdem entstehen Nachteile durch das Verbringen in die zur Zeit noch viel zu warmen Kcllerräume, wo sie, auf Haufen geschüttet, mehr
als sonst schwitzen unb durch gesteigerte Atmung viel an Stärkegehalt verlieren. Ob der dadurch erzielte Zeitgewinn für Herbstbestellung unb Obsternte diese Verluste aufwiegt, erscheint fraglich. Faule Kartoffeln gibt es nicht. Daß das vorzeitige Abernten des Winterobstes für den Verbraucher keinen Vorteil bedeutet, ist bekannt. Wenn auch als Folge der Trockenheit manche Sorten viel Früchte abwerfen, bie zudem meist wurmstichig sind, so ist das immer noch besser, es kommt als Fallobst um, als daß man es später als verdorben vom Lager schaffen muß. Zudem läßt sich Fallobst auf verschiedene Weise restlos verwerten.Es gibt in diesem Jahre reichlich unb schönes Obst. Man gönne ihm ben wohltätigen Einfluß der schönen, warmen Herbsttage und halte die Obstversteigerungen, soweit Winterobst in Frage kommt, nicht vor Ende des Monats ab. Fast überall geben bie Obstversteigerungen bas Signal zum all- femeinen Beginn der Obsternte. Finden diese zu rüh statt, so entsteht Schaden.
Amtsgericht Gießen.
* Gießen, 13. Sept. Der Reisende einer hiesigen Firma erhielt für dir von ihm vermittelten Kundenaufträge Provision. Ahn diese zu einem höheren Betrage, als ihm zustand, zu erlangen, fingierte er einige Aufträge, und der Inhaber der Firma hatte, abgesehen von der dem Reisenden zu Alnrecht zugebilligten Provision, noch erhebliche Weiterungen und älnkosten, als die angeblichen Besteller der Waren die Annahme verweigerten. Unter Zubilligung mildernder Umstände, die vorwiegend in den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Reisenden gefunden wurden, erkannte das Gericht wegen Betrugs auf eine Geldstrafe von 1 50 Mark.
Ein junger Mensch eines Rachbarortes beleidigte schwer eine unbescholtene verheiratete Frau, indem er ihr auf moralischem Gebiete schamlose Dinge nachsagte, deren Erörterung das Gericht veranlaßte, die Oeffentlichkeit wegen Gefährdung der Sittlichkeit auszuschließen. Der Ehemann der beleidigten Frau strengte gegen den Ehrabschneider eine Privatklage an, und dieser erhielt heute eine Gefängnisstrafe von zwei Wochen.
Im Sommer l. I. stießen auf der Kreuzung Moltkestraße — Kaiserallee — Licher Straße ein Auto und ein Motorrad zusammen. Durch den Zusammenstoß war nur Materialschaden entstanden, und deshalb hatte sich der Autoführer lediglich wegen Verstoßes gegen die Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr aus 1928 zu verantworten. Er war offensichtlich, im Gegensatz zu dem Motorradler, zu rasch über die genannte Kreuzung gefahren, deren Gefährlichkeit ihm bekannt fein mußte: er hätte so langsam fahren müssen, daß fein Fahrzeug auf kürzeste Entfernung zum Stehen gebracht werden konnte. Dies war aber nach Ansicht des Gerichts auf Grund der Beweisaufnahme ausgeschlossen. Im Strafbesehlsversahren hatte der Angeklagte eine Geldstrafe von 30 Mark erhalten. Er erhob Einspruch, aber eS blieb heute bei dieser Strafe.
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Bekanntmachung.
In unser Handelsregister, Abteilung A, wurde eingetragen: 7666D
Am 31. August 1929: bei ber Firma Lehfeldt & Schäfer in Gießen: Der Kaufmann Karl Schäfer in Gießen ist mit Wirkung vom 1. August 1929 aus der offenen Handelsgesellschaft ausgeschieden und diese erloschen. Das Geschäft nebst Firma ist auf den Ernst Lehfeldt in Gießen als Einzelkaufmann übergegangen.
Am 7. September 1929: bei ber Firma Gg. heinr. Schirmer in Gießen: Die Prokura des Kaufmanns Joseph Ehrmann in Gießen ist erloschen. Den Kaufleuten Friedrich Schnewer und Karl Kriechbaum, beide in Gießen, ist Gesamtprokura erteilt.
Am 10. September 1929: bei ber Firma A. Schuster & Lo. ;u Gießen: Die Firma ist erloschen.
Am 12. September 1929: bei ber Firma Karl Schmulbach in Lollar: Das Geschäft nebst Firma ist auf Karl Schmulbach Ehefrau, Elisabeth geborene Ringel, in Lollar als Alleininhaberin mit Wirkung vorn 1. September 1929 ab übergegangen. Dem Karl Schmulbach in Lollar ist Prokura er- teill.
Gießen, den 13. September 1929.
__________Hessisches Amtsgericht.__________
^Obstversteigerung.
Samstag, ben 21. September, nachmittags 1 Uhr, soll das (Semcinbeobff, bestehend in Aepfeln und Birnen, an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Zusammenkunft bei ber Bürgermeisterei.
Münster, den 19. September 1929.
Hessische Bürgermeisterei.
_________ Heß.__________7676D
Obstversteigerung.
Montag, ben 23. September l. 3., vormittags 10 Uhr anfangenb, wirb das Obst ber Gemeinde IDefterfelb, vorwiegend gute Apfelsorten, an Ort unb Stelle versteigert. Der Anfang ist bei der Oberst, bei Nr. 1.
Hessische Bürgermeisterei Wetterfelb.
Krauß. 7679D
MW« Konstanzs: o.B Ingenieurschule f.Maschinenbau o II und Elektrotechnik, Flugzeue- £■ bau und Automobilbau. 24tiV
Beschluß.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen ber Gewerkschaft „vorwärts" in Gießen wird Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf: 7667V
Donnerstag, ben 3. Oktober 1929 vormittags S'/i Uhr
Zimmer 112, 1. Obergeschoß.
Gießen, den 16. September 1929.
__________Hessisches Amtsgericht.__________
Vergebung von Abbrucharbeiien. Das städtische Gebäude Neustadt 22 soll auf Abbruch verkauft werden. 7678C Die Bedingungen liegen bei uns offen. Angebote auf Vordruck sind verschlossen, versiegelt unb mit entsprechender Aufschrift versehen bis
Montag, ben 23. September 1929 vormittags 11 Uhr einzureichen.
Gießen, den 18. September 1929.
Städtisches Hochbauamt: Gravert.
Obstversteigerung.
Donnerstag, ben 26., unb Freitag, ben 27. September 1929, jebesmal vormittags 9'Ä Uhr anfangenb, soll bas (Demeinbeobff, etwa 1500 Zentner Aepsel, 70 Zentner Birnen unb mehrere Bäume Zwetschen, baumweise an Ort unb Stelle versteigert werden. Zusammenkunft am ersten Tage auf der Provinzialstraße Butzbach—Hochweisel an der Hochweiseier Grenze, am zweiten Tage auf der Butzbacher Straße am Ortsausgang. 7698V
Nieder-Weisel, ben 19. September 1929. Hessische Bürgermeisterei.
Winter.
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> e v> 3 kV
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