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Nr. 90 Zweites Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberheffen)Donnerstag, 18. April (929

Die Reform der Ehescheidung.

Die schon lange schwebenden Verhandlungen über die Chescheidungsreform haben durch die im Anfang dieses Monats stattgesundene Be­ratung des Rechtsausschusscs des Reichstages neue Anregungen erfahren. Der Rechtsausschuh besahte sich einmal mit verschiedenen Anträgen, die insbesondere von feiten der Demokraten und Sozialdemokraten ausgcgangen waren, ferner beriet er über einen vom Reichsjustizministerium vorgelegten Entwurf. Dieser neue Gesetzentwurf will die im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgeführten Scheidungsgründe dahin ergänzen, daß auch die objektive Ehczerrüttung als Schei­dungsgrund zu gelten habe, wenn eben diese derartig sei, daß dem klagenden Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zuge­mutet werden könne. Voraussetzung für das Klagerecht ist dabei, dah der klagende Ehegatte Nji ch t etwa s e l b st einen Scheidungsgrund ge­geben hat, oder dah die Zerrüttung der Ehe vor­wiegend durch sein schuldhaftes Ver­halten herbeigeführt worden ist. Als weiterer Schcidungsgrund soll in Ergänzung der schon jetzt bestehenden Bestimmung Geisteskrankheit gelten, und zwar kann ein Ehegatte nach dem Wortlaut der neuen Fassung auf Scheidung kla­gen, wenn der andere Ehegatte in Geisteskrank­heit verfallen und der Krankheitszustand einen solchen Grad erreicht hat, dah die geistige Gemeinschaft zwischen den Ehegatten aufge­hoben ist und kein Anhalt dafür besteht, dah sie wiederhergestellt werden wird.

Die Frage, ob die Geisteskrankheit als Schei­dungsgrund gelten solle, wie fie der eben genannte Wortlaut des Entwurfes zum Ausdruck bringt, hat die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weniger erregt, als die bedeutungsvolle Frage, ob man als Scheidungsgrund die objektive Zerrüttung, der Ehe anerkennen soll. Bei den Beratungen des Reichstagsausschusses zeigte sich, dah die deutsch­nationalen Abgeordneten eine möglichst scharfe Fassung des Zerrüttungsprinzips verlangten, etwa in der Art, dah an Stelle der Zerrüttung ein gewisses, wenn auch leichtes Verschulden eines der Ehegatten vorliegen muh. Demokraten und Sozialdemokraten stellten sich im großen ganzen hinter den Regierungsentwurf. Das Zen­trum lehnt naturgemäß aus naheliegenden Grün­den eine Reform der Ehescheidung ab, während der Dolksparteiler Dr. Kahl sich im allgemeinen mit dem Rcgierungsentwurf einverstanden er­klärte.

ES soll hier nicht die politische Seite der Re­form betrachtet werden und ebensowenig soll an dieser Stelle entschieden werden, welche Geseh- formulierung die bessere oder die beste ist und wie weit überhaupt eine Reform durchgeführt werden muh. Das ganze Problem der Eheschei­dung liegt ja überhaupt weniger auf rechtlichem wie auf ethischem Gebiet und das Ideal wäre es deshalb, wenn der Gesetzgeber sich überhaupt diesen Problemen fernhalten könnte. Die gesetz­liche Regelung des ganzen Gebietes des Ehcrechts sollte praktisch ja überhaupt nur sekundärer Ratur sein, nur da, wo eben die ethischen und mora­lischen Bestimmungen nicht ausreichend sind, muh der Gesetzgeber von sich aus eingreifen. Der Schei­dung geht nun leider meistens ein Zustand vor­aus, der eben das Eingreifen des Gesetzgebers verlangt.

Die Entscheidung, ob und in welcher Weise die Reform des Eherechts durchgeführt werden soll, wird für den einzelnen nicht leicht zu treffen sein, denn alle die Kreise, die sich ernst­lich mit dem Gedanken der Reform besaht haben, führen für ihre Stellungnahme wichtige An­sichten an, mit denen sich zu beschäftigen dem ernstlich Rachdenkenden wohl lohnenswert er­scheinen muh. Es ist durchaus anzuerkcnnen, wenn von der einen Seite angeführt wird, dah die heutige Zeit in ihrer Schnell- und Leicht­lebigkeit eine Erleichterung der Eheschei­

dung in einer der Einrichtung der Ehe durch­aus widersprechenden Weise Gebrauch machen könnte. Reibungen und Streitigkeiten, die sich, ohne die Ehe in ihrem Bestände zu gefährden, beseitigen liehen, könnten als Grund zu ihrer Auflösung herangezogen werden. Auf der anderen Seite ist es richtig, dah es dem Wesen der Ehe ebensowenig entspricht, wenn diese nur durch den Machtspruch der Gerichte ausrecht erhalten wird, obwohl von einem ehelichen Gemeinschaftsleben wegen völ­liger Entfremdung der Ehegatten und der da­durch bedingten Zerrüttung der Ehe nicht mehr gesprochen werden kann. Unsittlicher vielleicht als eine Auflösung der Ehe wäre in solchem Falle die zwangsweise Zusammenkettung zweier Menschen. Man wird bei ernster Ueberlegung der hier von den Befürwortern der Eheschei­dungsreform ausgesprochenen Grundsätze an die­sen nicht ohne weiteres vorübergehen können.

Das Problem ist fast von allen Seiten richtig erkannt. Die Schwierigkeit seiner Lösung .liegt aber nur darin, der geschlichen Formulierung einen solchen Wortlaut zu geben, dah eben ein Mißbrauch der Reform ausgeschlossen ist. Andererseits wird es fast immer Möglichkeiten geben, selbst genau formulierte gesetzliche Tat­bestände zu umgehen. Die Praxis der Gerichte zeigt ja heute schon, wie vielfach die zur Zeit so scharf umrittenen Tatbestände, deren Dor­liegen zur Begründung einer Ehescheidung ver­langt wird, umgangen werden. Voraus­setzung ist nur, dah sich beide Ehegatten i n ihrem Willen, die Scheidung durchzusühren, einig sind, und dah einer von ihnen sich bereit erklärt, die Schuld auf sich zu nehmen. In dieser Beziehung spielt ja in den Schei­dungsprozessen der bekannte fingierte Ehe­bruch eine auherordentliche Rolle. Bei ihm gibt der eine Ehegatte einen Ehebruch zu, den er nie begangen hat. Zeuge oder Zeugin, mit denen dies geschehen sein soll, verweigern unter Hinweis auf die evtl, strafrechtlichen Folgen die Aussage und schon spricht das Gericht die Scheidung aus. Rur wenn die Eheleute sich nicht einig sind, versagt naturgemäß diese Um­gebung des Gesetzes. Gerade das sind aber nicht selten solche Fälle, die besonders ernst liegen und bei denen eine Scheidung gerecht­fertigt wäre, jedoch an dem Widerstand des einen der Ehegatten scheitert. Ein wichtiger Punkt, der weiter im Zusammenhang mit der Ehescheidung betrachtet werden muh, ist die Frage nach der gegenseitigen Unterhalts­pflicht der Ehegatten. Trotz aller Gleichheit zwischen Mann und Frau liegen die Verhältnisse in den meisten Ehen so, dah die Frau die wirtschaftlich schwächere ist und daher naturnotwendig die Stellung des Mannes im Scheidungsprozch die stärkere sein wird. Auch hier ist es Sache des Gesetzgebers in Verbindung mit einer evtl. Ehescheidungsreform den nötigen Interessenausgleich zu suchen. Ihn zu finden ist außerordentlich schwierig.

Bei der Betrachtung der finanziellen Aus­einandersetzung im Falle der Ehescheidung ist auch die derzeitige Rechtsprechung unserer Ge­richte zu beachten, die Verträge zwischen Ehegatten jeder Art als unsittlich bezeich­net, wenn sie den Zweck haben, die beabsich­tigte Scheidung zu erleichtern. Betroffen werden dabei insbesondere alle die Verträge, die v or der Scheidung zwischen den Ehegatten über die gegenseitige Unterhaltungspflicht für den Fall der Scheidung geschlossen werden. Gewiß ist cd richtig, dah man sich nicht ohne weiteres mit allen solchen Verträgen einverstanden er­klären kann. Auf der anderen Seite muß man aber beachten, dah diese Verträge es vielfach gerade sind, die der wirtschaftlich schwä­cheren Ehefrau eine gewisse Sicher- stellung bieten, eine Sicherstellung, die ihr

der Richterspruch in derselben Weise oft genug nicht geben kann. Die zur Zeit geltenden Ge­setzesbestimmungen verbieten es unseren Gerich­ten, anders als in der bisherigen Art zu ur­teilen. Es wäre Sache der gesetzgebenden Par­teien, durch gesetzliche Bestimmungen einen Aus­gleich zu schaffen, der begründet anerkannten Lagen gerecht wird.

Das wenige, was in bezug auf die Probleme, die bei Erörterung der Reform der Eheschei­dung aufgerollt werden, hier gesagt werden konnte, beweist schon die Schwierigkeiten, denen der Rechtsausschuh des Reichstages sich bei seinen Beratungen gegenüber sieht. Hoffent­lich gelingt es ihm, einen sowohl im Interesse des Staates wie auch im Interesse der unmittel­bar Beteiligten liegenden Ausgleich zu finden.

Krach um Andorra.

Von den sechs europäischen Zwergstaaten: An­dorra, Danzig, Liechtenstein, Luxemburg. San Marino, Monaco ist Andorra zwar nicht der kleinste das ist Monaco, aber der am wenigsten bevölkerte. Rur 5200 Menschen leben in der pyrenäischen Liliputrepublik. Dafür hat sie aber den Ruhm, dah sie seit mehr als tausend Jahren ohne Krieg ausgekommen ist. Bei­nahe so lange sie besteht, lebt sie in Frieden mit ihren Rachbarn. Der Sage nach ist Andorra von Karl dem Großen gegründet worden. Von seiner Kricgslust ist aber nichts auf die Männer von Andorra übergegangen. Militärdienst war und ist dort unbekannt. Das Ländchen hat sich schon im 13. Jahrhundert unter den Schutz des spanischen Bischofs von Urgel und der Könige von Bearn-Ravarra gestellt, und es blieb auch so, als die Bourbonen mit Heinrich IV. vom Thron von Ravarra auf den von Frankreich avancierten. Rapoleon, als Rechts­nachfolger der Bourbonen, hat stets die Freiheit von Andorra respektiert, und weder das 3uli- königtum noch das zweite Kaiserreich, noch die zweite oder dritte Republik haben an den Be­ziehungen zu Andorra etwas geändert. So kommt es. dah noch heute der Präsident der französischen Republik den Titel eines Fürsten von Andorra" führt, und er sowohl wie der Bischof von Urgel in Spanien beziehen jähr­lich einige hundert Franken Tribut dafür, dah sie Andorras Freiheit nicht antasten und gegen andere Mächte zu schützen sich verpflichtet haben. Auch auf spanischer Seite hat man nie etwas gegen das Gebirgsländchen unternommen, gleich­viel, ob in Spanien absolute oder konstitutionelle Monarchie oder Republik bestand.

Erst der Diktator Primo de Rivera fand eine Aenderung nötig. Es geht ihm wie dem altgewordenen Faust:Die wenigen Bäume nicht mein eigen, verderlwn mir den Weltbesih." Also dekretierte er, dah die waffenfähige Bevölkerung Andorras insgefamt 540 Mann jiim spanischen Heeresdienst einzuziehen fei. Daraufhin beschloß der Generalrat von An­dorra am 1. April aber es ist kein April­scherz die Mobilmachung dieser 540 Mann gegen Spanien und rief den Bischof von Urgel und gleichzeitig den protestantischen Präsidenten von Frankreich, den guten, alten Papa Dou- merguc, um Hilfe an. Was Herr Doumergue oder vielmehr: was die Herren Poincare und Briand zu tun gedenken, ist noch nicht bekannt. Immerhin weih man, dah Briand Sinn für Hu­mor hat.

In Andorra wird nicht spanisch gesprochen, sondern katalanisch. Da Spanien einen Der- nichtungskampf gegen die katalanische Sprache schon im eigenen Lande führt, so ist es schließlich nicht wunderbar, dah man nun diesen Kampf über die Grenzen hinausträgt. Es wird aus dem Krach um Andorra kein europäischer Krieg entstehen: aber Svanien ist auf dem besten Wege, sich mit Frankreich gründlich zu verzanken. Hof­fentlich bedenkt Primo de Rivera, dah vom Er­

habenen zum Lächerlichen nur ein Schritt ist. Und Lächerlichkeit untergräbt auch die stärkste Stellung.

Aus der provinzialhaupistadt.

Gießen, den 18. April 1929.

Mutter Grün.

Man gebraucht den Ausdruck meist scherzhaft, aber birgt einen tiefen Ernst, der eben jetzt nahe­tritt, wo sich die Natur anschickt, ihr Grün zu ent­falten. Nur noch eine kurze Weile brauchen wir zu warten, und das erste zarte Grün wird uns er­freuen, die Bäume werden durchsichtig sein wie ein dünnes grünes Schleiergewebe, die Wiesen werden in saftigen Farben leuchten, wenn die helle Sonne die ersten Hälmchen liebkost. Und an uns wird es dann wohl nicht fehlen, das alles mit Bewußtsein zu genießen, es auszuwerten zu unserer Freude.

Eben da können uns aber auch manche Sünden einfallen, die wir an anderen gesehen haben, als sie in Mutter Grüns Garten roanbelten. Die eige­nen Sünden werden wir vielleicht nicht so stark merken, und wenn wir von unserer Vollkommen­heit sogar ganz überzeugt sind, merken wir gar nichts davon, daß auch wir nicht immer rücksichts­volle und dankbare Gäste in diesem schönen, un­übertrefflichen Garten waren. Oder gibt es einen, der von sich sagen kann: Ich habe nie gegen die ungeschriebenen Gesetze, die die Natur anbefiehlt, gefehlt? Wohl kaum. Der eine sündigt mehr, der andere weniger, der eine hat Verständnis für die Schönheit der Natur, der andere bringt weniger Verständnis dafür auf. Aber ganz ohne Fehl sind wir alle nicht, auch der Natur gegenüber nicht. Und wie nicht jeder, der seinenKnigge" zu beherrschen glaubt, dafür bürgen kann, stets in seinem Sinne zu handeln, so auch demKnigge" der Natur ge­genüber nicht. Ganz abgesehen davon, daß ein Vergehen gegen Mutter Grüns Kinder nicht immer so unmitelbar gerügt wird, wie ein Vergehen gegen die andern Kinder dieser Erde. Daß es aber nicht von ungefähr erforderlich ist, sich dieser Pflicht der Rücksicht zu erinnern, das muß jedem klar wer­den, der sich nur einmal die Frage vorlegt: Was wäre das Dasein ohne den Segen aus Mutter Grüns freundlicher Hand? Unendlich viel Freuden gingen uns verloren, viele der reinsten Freuden, die uns auf unferm Wege durchs Leben zuteil wer­den können. Ein armseliges Dasein führten wir, dem etwas Kostbares fehlte, daß durch nichts an­deres zu ersetzen ist.

Und wenn man das weiß, so ergibt sich von selbst, daß man auch zu Rücksichten gegenüber den Gaben ber Mutter Grün verpflichtet ist. Schon oft find von berufener Seite Warnungen und Ratschläge erteilt worden, und vieles ist auch besser geworden als es früher war. Setzten sich die Schutzbestrebungen und die Erkenntnis von der Not­wendigkeit des Schutzes der vom Menschen der Technik bedrohtten Natur nicht immer mehr durch, unsere Natur würde in kurzer Zeit ganz arm wer­den an vielem, was wir heute bereits als Selten­heit schätzen gelernt haben. Allerdings muß manches noch mehr in Fleisch und Blut übergehen. Gerade der von Technik und hastendem Leben eingepferchte und in vieler Hinsicht gehetzte Mensch von heute braucht die Mutter Grün zur Erholung und Ent­spannung, braucht sie dringender als je eine Zeit sie gebraucht hat. Was läge da also näher als der Wunsch aller Einsichtigen, den Gaben der Natur mit aller Ehrerbietung und aller Rücksicht gegen- überzutreten? $.

Daten für Freitag, 19. April.

(Sonnenaufgang 4.57 Uhr, Sonnenuntergang 19.02 Uhr. Mondaufgang 13.42 Uhr, Monduntergang 3.55 Uhr.

1529: Reichstag zu Speyer, 1560: der Refor­mator Philipp Melanchthon in Wittenberg gestorben: 1759: der Schauspieler und Dramatiker August Wilhelm Jfflcmd in Hannover geboren; 1824 der englische Dichter Lord Byron in Missolunghi ge-

Rübenacker.

Don Hans Friedrich Blunck.

Da war einmal ein alter Unterirdischer, der quälte seine Frau solange mit seiner Eifersucht, bis sie zuletzt nicht mehr ein noch aus wußte.

Run war zu der Zeit bei den Menschen auch ein kleiner Däumling gewachsen, der hatte nicht viel Hoffnung, über der Erde je eine Braut zu finden, er muhte schon zu den Wichtelleuten gehen, um dort zu suchen. Aber er war sehr traurig, er wußte ja nicht den Weg dorthin. Endlich er­blickte er die. Frau des Unterirdischen, die als Rübenmutter durch ihr Kraut raschelte und sich nach ihm umsah, und schließlich durch ein Loch wieder in ihr Haus niederging. Auf solch ein Abenteuer hatte der kleine Däumling ja nur ge­wartet, er stapfte gleich hinterher, besuchte die Frau und klagte ihr sein Leid. Und das arme Weib, das selbst Sorge genug hatte, war gut­mütig und versprach ihm, eine Braut für ihn in ihrer Verwandtschaft zu suchen.

Gerade wie sie noch darüber reden, kommt der Mann heim, der Däumling muh Hals über Kopf in den Schrank, der andere ist ja ein schlimmer Griesgram und ohne Gnade gegen jeden Frem­den in seinem Haus.

Run ist der Schrank, in den der Däumling hat kriechen müssen, sehr eng gewesen, kaum auszu­halten für ihn, der die Luft über der Erde ge­wohnt ist. Er war aber doppelt knapp an. Raum, weil sich, gerade vordem Frau und Däumling nach Hause gekommen waren, ein Dieb der Unter­irdischen darin verkrochen hatte. Der Dieb hat ja eine Äappe aufgehabt, der Däumling hat ihn nicht gesehen, wie er in den Schrank mußte, aber er bekommt ihn jetzt zu spüren, er tritt ja mit den Füßen immer auf dem anderen herum und merkt langsam, warum er so wenig Platz hat, für zwei ist der Schrank nicht gebaut. Das -treten läßt sich der Untere aber auch nicht gefallen, der Dieb und der Däumling kommen sich am Ende, ohne an ihre Vorsicht zu denken, wie Schuljungen in die Haare, obschon der Däumling immer noch nicht weih, wer es ist. Er hat den anderen aber schließlich gut beim Schopf gekriegt und hat ihm dabei die Kappe abgerissen die unsichtbar macht; das ist sein Glück gewesen, er wäre mit dem Leben wohl sonst nicht davongekommen.

Der Zwergalte hat nämlich auch den Lärm im Schrank gehört, und weil er längst seinen bösen Verdacht hatte, ist er beigegangen, hat den Schlüssel abgezogen und gleich nach den drei

Schöffen geschickt, die stehen im Rathaus der Unterirdischen zu jeder Zeit bereit, wenn irgendwo Gericht abgehalten werden soll. Wie diese drei Herren nun eintreten, hat der Alte sie einge­laden, den Schrank aufzuschliehen. Und er hat kaltblütig danebengestanden und hat ein großes Messer bereitgehalten, er war ja selbst zum Borsten neugierig, wer da nun zum Vorschein käme. Aber er und die arme Frau, die auch zu­sehen mußte, haben sich baß erstaunt: es ist nur ein alter zerlumpter Dieb gewesen, der da leib­haftig und kopfüber zum Schrank herauspurzelte, mehr ist nicht zu sehen gewesen. Die unsichtbare Mühe hat ja der Däumling aufgehabt, lautlos hat er sie sich über die Ohren gezogen und ge­wartet, was kommen würde.

Wie sie den Dieb nun gehängt hatten er hat die drei Schöffen nicht lange aufgehalten, weil er seine Mühe verloren hatte da hat der mißtrauische Hausherr erst den Schrank noch ein­mal gründlich mit der Lampe abgeleuchtet. Es ist aber wirklich gar nichts zu sehen gewesen, der Däumling hat sich ja mäuschenstill gehalten. Der Alte hat das Gepolter indes nicht aus dem Kopf verloren, recht geheuer ist es ihm nicht gewesen, er hat ja zudem nur die halbe Freude gehabt, daß er fein Weib nun nicht mit ihrer Untreue quälen konnte. Er ist deshalb beigegangen und hat, gerade als der Kleine mit einem Schwung bei ihm vorbei nach draußen wollte, die Tür wieder abgeriegelt. Und er hat den Schlüssel umgedreht und in die Tasche gesteckt und barsch zu der Frau gesagt, was da noch drinnen fei, das könne verhungern, da wolle er selbst darauf warten. Und dann hat er sich, das blanke Messer in der Faust, auf den Küchenstuhl gesetzt, hat immer nur den Schrank angestarrt und sich vor­genommen, vierzehn Tage im Zimmer zu warten, ob in dem Schrank nicht doch noch etwas vor sich ging.

Und der kleine Däumling wäre wohl wirklich verhungert und verdurstet zwischen seinen vier Wänden, wenn nicht glücklicherweise die Kammer gerade unter dem Rübenfeld gelegen wäre. Die Frau des Unterirdischen, das ist ja die Rüben­mutter gewesen, hat nämlich genau gewußt, was über ihrer Kammer wuchs, gut hat sie's abge­paßt und der überm Schrank aufgegeben, eine riefenfange Wurzel nach unten bis in ihre Wohn- nung niederzutreiben.

Ja, als der Däumling noch so trübsinnig dasaß und nicht wußte, was aus ihm werden sollte, hat sich auf einmal eine dünne Wurzel von oben in feinen Schrank hineingestohlen und ist in

einigen Stunden schon herrlich dick und seist ge­wesen. Da hatte der Kleine ja erst einmal zu essen und konnte ein wenig neue Hoffnung fassen. Es ist auch wohl an dem gewesen, daß die kleine Frau des Unterirdischen über ihren verrannten Mann sehr erbost war, sie hat alles, was sie an Gutem hatte, der Rübe über dem Schrank ge­schenkt und sie ohne Aufhören morgens und abends begossen. Der kleine Däumling hat es zu­letzt ganz gut gehabt, das gelbe Fleisch hat ihm herrlich gemundet, ja, er hat sich schließlich an der Wurzel hochgezogen und von unten eine richtige kleine Kammer in die Rübe hineinge- fressen. Und er hat das arme Ding immer weiter und weiter ausgehöhlt und hat schon Hoffnung gehabt, sich bis oben durchzuarbeiten und auf diese Weise auf- und davonzukommen.

Da ist eines Tages der Mann über den Acker gegangen, dem die Rüben gehörten. Der hat ja auch die eine gesehen, die, weil der Däumling sich nun schon eine gute Kammer darin gehöhlt hatte, oben lauter gelbe Blätter trug. Und der Mann ist böse geworden und hat sie heraus- gezogen um nachzusehen, was für ein Wurm sie angefressen hätte. Und er hat die Rübe in seinem Zorn mit solchem Ruck hochgerissen, der Däumling ist in weitem Bogen aus der hohlen Wurzel herausgeflogen, er hat Mühe gehabt, seine Mütze festzuhalten. Wie der Dauer aber die Rübe kopfschüttelnd umdrehte schwupp ist er hinter seinem Rücken auf- und davongesprungen. Und wahrscheinlich ist er heil nach Haus gekommen, ich weiß es nicht genau, ich bin nämlich der Mann, der die hohle Rübe noch immer dumm angudt und gar nicht begreift, wer das Riesen» loch hineingefressen hat.

Spielereien des Cäsarenwahns.

Keine andere archäologische Unternehmung der letzten Zeit hat so großes Aufsehen erregt toie die Hebung der aus dem Grunde des Remisees bei Rom ruhenden altrömischen Galeeren. Eins dieser Schiffe ist jetzt bereits an die Oberfläche gelangt, und man wird nun die Wunder be­staunen können, die diese Prunkschisfe darstellen. Die Fahrzeuge, die auf Befehl Caligulas erbaut wurden, hatten nämlich keinen praktischen Wert, sondern muten an wie Spielereien des Cäsarenwahns. Wie F. M Fe Id Haus in der LeipzigerIllustrierten Zeitung" hervorhebt, hatte Caligula, der eine gewisse Aehnlichkcit mit König Ludwig II. von Bayern besaß, eine Vor­liebe für technische Bauten, auf die er ungeheure

Summen verwendete. Schon vor seiner Thron­besteigung ließ er zwischen Bajä und Molo auf eine Entfernung non 5.3 Kilometer zwei Reihen von Luftschiffen nebeneinander verankern; die Schiffe wurden mit Bohlen belegt und diese mit Erde bedeckt. Dann zog Caligula an einem Tag hoch zu Roß, am andern als Wagenlenker auf dieser Schiffbrücke hin und her, und das alles nur deswegen, weil sein Vorgänger Tiberius gesagt hatte:Gajus Caligula wird ebensowenig Kaiser werden, wie über den Meerbusen von Bajä die Rosse seines Rennwagens lausen." Während seiner Regierung begann dieser Kaiser den Bau der zehnten Wasserleitung nach Rom, die aber erst unter Claudius fertig wurde und noch heute Wa'ser nach Rom befördert. Diese Anlage, die alle andern derartigen Bauten an Großartigkeit übertraf, kostete die Riefensumme von 1.2 Millionen Mark. Caligula hat in feinen technischen Bauten binnen eines Jahres über 587 Millionen Mart verbraucht. Ihn reizte nicht der Ruhen dieser Bauten, sondern die Ueberwin- bung des Unmöglichen. ,. Gerade da. wo das Meer unruhig war und tief, wurden Dämme gelegt, Felsen des härtesten Gesteins ausgchauen, Ebenen zu Bergen umgeschaffen. Derg:shänge durch Abtragung geebnetschreibt sein Biograph Sueton.Und alles geschah in größter Hast, ^ede Verzögerung wurde mit dem Leben gebüßt.' Caligula ließ auch ein Schiff bauen, das die besondere Aufgabe hatte, einen großen Obelisken von Aegypten nach Rom zu bringen; es galt als ein Wunderwert der Technik, denn der Obelisk war 25'/. Meter hoch und 487 Tonnen schwer. Wie der Transvort über See geschah, wißen wir nicht aber das Schiff muß ganz ungewöhnliche Vorrichtungen gehabt haben. Der Obelisk, den Caligula nach Rom bringen ließ, und zu dessen Aufrichtung 20 C00 Menschen notwendig waren, stand bis 1586 an seinem Platz, da die Vandalen, die alle Obelisken vernichteten, ihn nicht Um­stürzen konnten. Jetzt erhebt er sich in der Mittz des Petersplahes. Um es den Göttern gleich zu tun. ließ Caligula während eines Gewitters mit Maschinen donnern und blitzen. Von solchen Spie­lereien des Cäsarenwahns werden uns jetzt die Wunderschiffc des Remisees neue Kunde bringen.

Hochschulnachrichten.

Dem Privatdozenten in der rechts- und staats­wissenschaftlichen Fakultät der Universität Mar­burg, Dr. jur. et phil. Gustav Adolf Walz, ist ein Lehrauftrag für Völkerrecht und Steuer­recht erteilt worden.