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Nr. 243 Erstes Blatt

179. Jahrgang

Mittwoch, f6. Oktober $929

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Die Illustrierte _ Gießener Familienblätter

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Fürund wider dasVottsbegehrendesMichsausschuffes

Das Gebot der Stunde.

Der Abgeordnete von Ziardorff ruft zur Sammlung des Bürgertums auf.

Berlin, 15. Oft (prio.-IeL) Die Börsenzeilung veröffentlicht einen Artikel des volksparieilichen Bizepräsidenlen des Reichstags, v. 6 a r ö 0 t f f, in dem es nach einer Kritik des Volksbegehrens, aber auch des Abwehrkampfes u. a. heißt:

Rad) meinem Dafürhalten ift die Voraus­setzung für die Annahme des Zoung- planes eine durchgreifende Reform unserer gesamten Finanzgebarung und eine Reichsreform zugleich. Bringen wir unsere Finanzen in Ordnung und weisen wir unseren Gegnern nach, daß wir trotz sparsam­st er wirtschaft nicht in der Lage sind, die uns auferlegten Forderungen zu erfüllen, so werden wir mit der Möglichkeit einer Revision des Houng- planes rechnen können. Treiben wir dagegen w e i - f e r diejenige unverantwortliche Finanz­wirtschaft, die wir seit der Stabilisierung der Mark getrieben haben, und sagen wir dann unseren Gegnern, daß wir nicht mehr zahlen können, so wird die Folge die sein, daß man uns unter Kuratel, unter eine dette publique, stellt. Die pslicht und die Ausgabe der Deutschen Volkspartei wird es fein, die bürgerlichen Parteien, die gewillt sind, positive Arbeit in diesem Sinne zu leisten, z u einer sesten und engen Arbeitsge­meinschaft im Reichstage zusammenzuschließen. Mit dem Augenblick, wo Volksbegehren und Volks­entscheid der Vergangenheit angehören, wird man hoffen und erwarten müssen, daß auch die siaatsbejahenden Kreise der Deutsch- nationalen Volkspartei bereit sein wer­den, sich an einer solchen Arbeit zu beteiligen, sei es in der Regierung, sei es in Form einer ver­antwortungsbewußten Opposition. Rur ein ge­schlossenes Bürgertum wird Jeine berech­tigten wirtschaftlichen Forderungen, fei es im Ein­vernehmen mit der Sozialdemokratie, sei es im Kampf gegen sie, durchzusehen vermögen. Ein sich gegenseitig befehdendes Bürgertum wird bei jeder Auseinandersetzung mit der Sozialdemokratie den Kürzeren ziehen, wer die einzelnen bürger­lichen Parteien kennt, wird mir recht geben, wenn ich sage, daß die Gegensätze zwischen ihnen in den maßgebenden wirtschaftlichen und politischen Fragen keine unüberwindlichen Hindernisse für eine positive Zusammenarbeit mehr bieten. Die Pflicht und die Aufgabe der Deutschen Volkspartei wird es {ein, dke Führung zu übernehmen und alle diejenigen Parteien zu einer festen Arbeitsge­meinschaft zusammenzuschließen, die gewillt sind, die bessernde Hand an unsere Reichsversassung und un­sere Finanzgebarung zu legen. Zusammenfassend möchte ich sagen: Deutschlands Schicksal ist unser aller Schicksal; es geht um unsere und des Reiches Zukunft. Darum schließt die Reihen? Das ist das Gebot der Stunde.

Gin Ausmf Augenbergs an die deutschnationale Partei.

Berlin, 15. Oft. (TU.) Der Vorsitzende der Deutschnationalen Volfspartei, Dr. H u g e n - berg, erläßt einen Aufruf an die Mit­glieder und Wähler seiner Partei, in dem es heißt:Auf zwei Menschenalter hinaus soll nach dem Willen der jetzigen Parteiregierung das deutsche Volk für das Ausland fronen. Mit ständig wachsender Uebersremdung seines Besitzes und mit zunehmender Verschuldung und Verelendung aller Berufs st ände soll es einen Tribut bezahlen, der mit der Lüge von Deutsch­land s Schuld am Kriege begründet wird. Der Schutz für die deutsche Wärung soll preis­gegeben werden. Deutschland soll die Unter­schrift unter einen neuen Vertrag geben, von dessen Unerfüllbarkeit und Untragbarkeit jeder Deutsche überzeugt ist. Eine solche Unterschrift ist nicht nur unehrlich, sondern auch töricht und gefährlich, weil sie Deutschland neuen Sank­tionen aussetzt. Das deutsche Volksbegehren soll den Tributplan verhindern und das deutsche Volk vor seinen Gefahren bewahren.

Die derzeitige Regierung hat das Volksbegeh­ren zulassen müssen. Damit ist es zu einer ge­setzlich erlaubten Abstimmung geworden, an der teilzunehmen das verfassungsmäßige Recht jedes Deutschen ist. Um ihre Po­litik nicht als verfehlt entlarven zu lassen, kämpft die Regierung mit allen Mitteln eines schlechten Gewissens gegen das Volksbegehren. U nter Mißbrauch der amtlichen Propa- ganbamittel, insbesondere des Rundfunks, und unter kostspieliger Einschaltung des Staats­apparates läßt sie einseitige und fische Dar­stellungen ins Land gehen. Sie versucht, die von ihr Abhängigen unter unerhörten Druck zu setzen. Das Volksbegehren, der nach der Verfassung ge­setzmäßige Ausdruck des Volkswillens, wird als Bruch der Verfassung bezeichnet. Beamte die dafür stimmen, werden beschimpft. Herr Hor- sing droht mit dem Terror. Die Regierung

führt ihn bereits aus. indem sie Beamte, die für das Volksbegehren eintreten, verfassungswidrig durch Disziplinarverfahren verfolgt. Aus faden­scheinigen Gründen und in klarer Verletzung der Verfassung werden Verbände aufge­löst, die die Bewegung des Volksbegehrens tragen, um damit das Volksbegehren selbst zu schädigen. Diese rechtswidrige Kampfesweise wird nur das Gegenteil ihres Zweckes erreichen. Lüge und Terror werden nur die Zahl derjenigen verstärken, die durch Eintragung in die Listen ihren sachlichen Willen und den Widerspruch gegen solche Kampfmethoden zum Ausdruck brin­gen. Ich rufe die Deutschnationale Volkspartei auf, hierbei in vorderster Linie zu stehen." Zentrum und Vayensche Volks- partet, gegen das Volksbegehren.

Berlin, 15. Oft. (WB.) Der Vorsitzende der Deutschen Zentrumspartei Dr. Ludwig Kaas und der erste Vorsitzende der Landesvorstandschaft der Bayerischen Volfspartei Schäffer veröffentlichen folgende gemeinsame Erflärung:

Die Deutsche Zentrumspartei und die Bayerische Volfspartei erblicken in dem am 28. September ein- gcbrachten Volfsbegehren gegen den Poungplan feinen geeigneten Weg, das deutsche Volf von dem Unrecht der Kriegsschuldlüge und von den Ketten des Versailler Diftats zu befreien. Sie sehen in dem Volfsbegehren vor allem in seiner verhetzendzugespitzten Formulierung einen verhängnisvollen Schritt zur weiteren Zerreißung des deutschen Volkes im Inneren und eine verurteilenswerte Ausnutzung des deutschen Freiheitswillens für die Zwecke ein­seitiger Parteiagitation. Der in dem Volfsbegehren gewählte Weg ist nach der gemeinsamen Ueberzeu- gung beider Parteien nur geeignet, die in hartem und mühseligem Ringen erfämpsten Ansätze zu einem Aufstieg Deutschlands zu hemmen und eine rückläufige Entwicklung hervorzurufen, für deren Gefahren fein besonnener Staatsmann die Verantwortung übernehmen kann. Beide Parteien lehnen daher sede Unkerstützung des Volksbegehrens mit Entschiedenheit ab und fordern ihre Anhänger auf, ihm mit allen Kräften entgegenzuwirfen. Zu gleicher Zeit erklären sie dem deutschen Volke und dem Auslande, daß sie nach wie vor entschlossen sind, den geistigen und politischen Kampf gegen die Kriegsschuldlüge und für den friedlichen Aufstieg Deutschlands zu nationaler Freiheit und internationaler Gleichberech­tigung unentwegt w e i t e r z u s ü h r e n."

*

Der am Dienstag veröffentlichten Kundgebung des Fürstbischofs von Breslau Kardinal Bert­ram gegen das Volksbegehren hat sich der gesamte Episkopat angeschlossen. Es haben sich somit sämtliche deutschen Bischöfe gegen das Volksbegehren erklärt.

Gtahthelmverbot und Volksbegehren.

Grzeftnski erklärt: Ein großes Mißver­ständnis trotz ansdrücklichcr Instruktionen.

Berlin, 16. Oft. (Wolfs.) Amtlich wird mit» (geteilt: Der preußische Innenminister hat in seiner Antwort an die Stahlhelmleitung, die Einspruch gegen das Verbot der Gaue Rhein­land und Industriegebiet erhoben hatte, daraus hingewiesen, daß nach den gesetzlichen Bestim­mungen keinRaum für einen Einspruch bestehe. Auch eine Rachprüfung des Ver­botes komme nicht in Frage; ebenso sei ein Einspruch bei den Reichsbehörden ausge­schlossen, da diese vorher über die Maß­nahmen des preußischen Innenministers unter­richtet gewesen seien. Der Einspruch werde daher zurückgewiesen.

Auf die Behauptung des Reichsausschus­ses für das deutsche Volksbegehren, daß die ausführenden Polizeibeamten Anweisun­gen hatten, auch das Material der ört­lich e n A u s s ch ü s s e für das Volksbegehren zu beschlagnahmen, hat der preußische Innenminister geantwortet, daß im Gegenteil die Beamten be­sonders daraus hingewiesen worden sind, daß die Auflösung des Stahlhelms mit dem Volksbegehren in keinem Zu­sammenhang stehe. Wenn irgendwo ein Be­amter gesagt haben soll, auch das Material für das Volksbegehren sei zu beschlagnahmen, so kann dies nut auf einem Mißverständnis be­ruhen. Irgendein schriftlicher Befehl kann über­haupt nicht vorgelegen haben, da es vermie­den worden ist, um ein vorzeitiges Dekannt- toerben der Maßnahmen zu verhindern, schrift­liche Anweisungen herauszugeben. Wenn wirklich ein Beamter eine derartige Aeußerung getan haben soll, so wird dies vom preußischen Innenministerium mißbilligt. Bezugnehmend auf die weitere Behauptung, daß der mehrfach genannte Major Heiden, bei dem ebenfalls eine Haussuchung vorgenommen ist, nicht Mit­glied des Stahlhelms sei, ist dem Reichs­ausschuh für das deutsche Volksbegehren geant­wortet worden, daß Major Heider wiederholt in stahlhelmamtlichen Bekanntmachungen a I s Sportreferent der örtlichen Stahl­helmorganisation bezeichnet worden ist und bei allen Veranstaltungen des Stahl­helmes, so auch bei der beanstandeten Sport-

Übung, führend beteiligt gewesen ist. Die Haussuchung bei Maior Heider stand nicht im Zusammenhang mit Der Tätigkeit Hei der s für das Volksbegehren.

Beamte und Volksbegehren.

Eine Erklärung der dcutschnationalcn Beamtenschaft.

Berlin, 15. Oft. ($11.) Der Reichsaus­schuß der d e u t sch n a t i 0 n ale n Beam­tenschaft gibt eine Entschließung bekannt, in der es u. a. heißt: Gegenüber den Cinschüchte- rungsversuchen der Reichs- und der Preußischen Staatsregierung wird festgestellt, daß Artikel 73 der Reichsverfassung jedem deutschen Staatsbürger das Recht gibt, sich an einem Volksbegehren zu beteiligen. Die Beamten sind von diesem Recht nicht ausgeschlossen; auch eine Einschränkung etwa derart, daß Beamte sich nur an einem der Regierung und den hinter ihr stehenden Parteien genehmen Volksbegehren beteiligen dürfen, kennt die Verfassung nicht. Dieses verfassungsmäßige Recht der Be­amten wird weder durch das Reichsbeamtengesetz noch durch das Gesetz über die Pflichten der Beamten zum Schuhe der Republik beschränkt. Dieses letztere Gesetz verbietet den Beamten nur, in Der Oefsentlichkeit gehässig oder auf­reizend Bestrebungen zu fördern, die gegen den Bestand der Republik ge­richtet sind. Mit der Staatsform hat das

Volksbegehren nichts zu tun. Es erstrebt ledig­lich die Befreiung des deutschen Volkes von jahrelanger Tributtnechtschaft. Rach alledem steht ein Beamter, der sich für das Volksbegehren einzeichnct, auf unantastbarem Rechtsboden, ihm kann kein Härchen gekrümmt werden, solange Die Regierung die Verfassung achtet und Deutsch­land Anspruch darauf erhebt, ein Rechtsstaat zu sein.

Eine Rede des preußischen Ministerpräsidenten Braun.

Berlin, 15. Oft. (WTD.) Der preußische Ministerpräsident Dr. Braun hielte heute abend im Runds unk eine Rede, in der er sich gegen das Volksbegehren wandte und zur Stellung der Beamten folgendes erklärte: Wer schon jetzt das Volksbegehren zerschlägt, indem er es ab­lehnt, sich in die Listen einzuzeichnen, handelt wahrhaft im Interesse des deutschen Volkes. Daß mit der großen Mehrheit der Bevölkerung auch die Staatsbeamten so handeln werden, erwarte ich mit Bestimmtheit. Ich würde es für unverständlich halten, wenn Beamte sich für das Volksbegehren mit der schimpflichen Forderung der Zuchthausstrafe für Minister und andere Beamte, die im wohlverstandenen Interesse Deutschlands handeln, einsehen würden, wo es um die Lebensinteressen des Volkes und des Staates geht, wo die Autorität der Regierung und ihrer leitenden Staatsmänner in Frage steht,

Die Vorbereitung der zweiten Haager Konferenz.

Oer Vorsitzende Ministerpräsident Zaspar

drängt auf Beschleunigung der Arbeiten der Organisationsausschüsse.

Paris, 16. Off. (WTB. Funkspruch.)pclil purisien" berichtet von einem Schritt des belgischen Ministerpräsidenten 3 a f p a r in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Haager Konfe­renz. Er habe gestern an die Vorsitzenden der ver­schiedenen im Haag beschlossenen Organifationsaus- fchüsse ein Schreiben gerichtet, in dem er die Aus- fchußmilglieder dringend auffordere, alles zu tun, um mit den Arbeiten gegen den 24. Oktober zum Abschluß zu kommen, damit d i e zweite Haager Konferenz zum 15. No­vember einberufen werden könne. Das Blatt führt als Begründung für diesen Schritt an, man habe den Eindruck, daß wenigstens gewisse Organi­sationsausschüsse ein wenig langsam vor­an k ä m e n , vor allem scheine der Ausschuß für die Liquidierungen, in dem es wegen der L i- quiDietung deutschen Besitzes in po­len zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den deutschen und den polnischen Delegierten gekommen sei, seit der zweiten Septemberhälfte nicht mehr

getagt zu haben. Der Ausschuß für die Ostrepara­tionen warte anscheinend noch die Antwort auf die den Vertretern Oesterreichs, Ungarns und Bul­gariens überreichten Fragebogen ab, die er brauche, um die finanzielle und wirtschaftliche Lage der drei Länder klären zu können, weit sie in dem ersten Memorandum nicht genügend klargelegt worden sei. Mehrere Regierungen hätten sich über dieses lang­same Verfahren erregt. B r i a n b habe die Reise des Präsidenten der Republik nach Brüssel zu einem Meinungsaustausch mit seinem belgischen Kollegen über diese Frage benutzt. Beide hätten an­erkannt, daß es notwendig sei, einen Druck aus­zuüben, damit die Verhandlungen beschleunigt wür­den, um so mehr, als ein Meinungsaus­tausch zwischen den Regierungen, und wäre es auch nur über d i e internationale Zahlungsbank, noch vor Zusammentritt der zweiten Haager Konferenz stattfinden müßte. Des­halb habe sich 3aspar entschlossen, zu handeln.

Wie die Memland-Amneslie aussehen wird

In Koblenz hat in den letzten Wochen eine deutsch- französische Kommission getagt, deren Aufgabe Dar­in bestand, die Möglichkeit und Durchführbarkeit einer Begnadigungsaktion zugunsten der Opfer Der französischen Kriegsge­richte zu prüfen unD entsprechenDe Vereinbarun­gen zu treffen. So war es jeDenfaUs im Haag ver­einbart worDen, nachDem sich Der französische Mi­nisterpräsident BrionD hartnäckig geweigert hatte, Durch einen FeDerstrich Die Urteile Der Militärge­richte aufzuheben. Wir wissen nicht, warum er sich zu Dieser Geste nicht aufzuraffen vermochte, obwohl sie Frankreich nichts gekostet, eher außenpolitischen Gewinn gebracht hätte. Aber .Herr BrianD, Der FreunD Des FrieDens unD Der VerstänDigung", wollte nicht, er war nur bereit, eine Kommissions­beratung zuzugestehen. Sie hat auch stattgefunDen, ist aber Doch so ergebnislos geblieben, Daß es in Der Tat notwenDig erscheint, sic nicht ganz kom­mentarlos Der Berges,enhrit anheim,allen zu lassen. Was wir verlangt haben, war lediglich Die Oeffnung Der Gefängnisse und Zuchthäuser. Unsere Beauftragten haben Den französischen Delegierten in allen Tonarten und mit allen nur irgendmöglichen Begründungen die Rotwendigkeit einer breit angelegten Be­gnadigungsaktion. etwa so wie das nach dem Abbruch des passiven Widerstands und der An­nahme des Dawes-Plans der Fall war, aus- einandergeseht. Die Franzosen blieben taub, sie erklärten sich nur bereit, keine neuen Ver­fahren mehr einzuleiten, im übrigen blei­ben die Gefangenen ihrer Freiheit beraubt. Sie werden lediglich am 30. Juni nächsten Jahres den deutschen Behörden übergeben, wobei noch die Frage unbeantwortet ist. ob nicht vor der endgültigen Unterzeichnung dieses Ab­kommens die Franzosen uns die Pflicht aufzu­erlegen versuchen werden, nach der Räu­mung keine Amnestierungen vorzuneh­men. Das würde ganz zu ihrem bisherigen Ver­halten passen.

Die deutschen Staatsbürger also, die nur zu oft wegen Richtigkeiten zu hohen Freiheitsstra­fen verurteilt worden sind, werden von der

neuenVerständigung" zwischen Frankreich und Deutschland keinen Gewinn haben. Sie bleiben dort, wo sie find, für sie gibt es feine Verzeihung durch die Franzosen, keine Begnadigung, keine Freilasfung. Wir wissen alle, daß die wenig­sten von ihnen etwas begangen haben, was einer gerichtlichen Verfolgung wert gewesen wäre. Die meisten sind doch nur eingekerkert worden, weil sie das Deutschlandlied gesungen oder an Schützenfesten teilgenommen haben, bei denen Pfeifer- und Trommlerkorps mitwirkten. Wieviel belfer haben es doch da die rheinischen Se­paratisten, die während des passiven Wider­standes mit Terrorakten sondergleichen die Be­völkerung am Rhein in Angst und Schrecken verfetzten. Sie wurden aus Frankreichs Drängen durch das Londoner Abkommen von 1924 am­nestiert, sie sind ihrer Freiheit für alle Zei­ten sicher, obwohl sie in die Zuchthäuser gehör­ten. Dasselbe Frankreich hat aber von einer Begnadigung derjenigen, die nicht dauernd die tückischen Bestimmungen Der berüchtigten Or­donnanzen in Erinnerung hatten und deshalb eine leichte Beute der französischen Militärjustiz wurden, nichts wissen wollen. Also kommt die Rheinlandainnestie nur Frankreichs Tra­banten, Den Separatisten, zugute.

Verlegung des Reichskommiffariats nach Wiesbaden.

Berlin, 15. Oft. (TU.) Der Reichsminister für Die besetzten Gebiete hat nunmehr wegen Des künf­tigen D i e n st s i tz e s Des Reichskommissariats für Die besetzten rheinischen Gebiete in Koblenz, Dessen V e r l c g u n anläßlich Der Räumungsmaßnahmen notwenDig wirb, Bestimmungen Dahin getroffen, Daß Das Reichskommissariat unterentsprechenDer Einschränkung^einesPersonalbestan- D e s im Laufe Des Monats Dezember D. I. nach WiesbaDen verlegt wirD. Gleichfalls wirD Der Amtssitz Des PräsiDenten Der Reichs- oermögensverwaltung für Die besetzten rheinischen Gebiete im Dez.'mber von Koblenz nach WiesbaDen verlegt werDen.