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den

Ausgaben in

54

50

120

genden Jahren

1925

377

313

169

16

1927

367

325

162

20

Davon für Wohlfahrtswesen

hier von 1000 Mk. aller Jahren

Wohlfahrtswesen Allgemeine Verwaltung Schulen

Polizei

Zuschußbetriebe und Unter»

1913

147

252

293

7

nehmungen

Hm was es sich bei den Ausgaben für Wohl­fahrtswesen handelt, ist zu bekannt, als daß es nötig wäre, nod) im einzelnen darauf einzugehen. Dabei haben die Ausgaben der Stadtgemeinden in den allerlehten Jahren noch eine steigende Tendenz gehabt. Es betrug der gesamte Zu­schuhbedarf der Gemeinden mit über 10 000 Ein­wohnern und der Gerneindeverbände in den fol-

1925/26 3076 Mill. Mk. 979 Mill. Mk.

1927/27 3551 1263

1927/28 3798 1191

Also erst, wenn man die Ausgaben in dieser Weise zerlegt, läßt sich erkennen, woraus in erster Linie der steigende Finanzbedarf der Städte in den letzten Jahren beruht. Betrachtet man d:e gesamten Ausgaben der Stadtgememdcn so tmrb man im allgemeinen nicht sagen können, daß hier, vielleicht abgesehen von Vereinfachungen in der Verwaltung, viel gespart werden kann. Die mei­sten Ausgaben sind zwangsläufige, sind sog. Auftragsausgaben, und auch bei den anderen, die fakultativer Statur also in das Belieben der Stadtverwaltung gestellt sind handelt es sich um solche, die ebenfalls einen relativ zwangsläufigen Charakter tragen. Es sei nur auf die Gebiete der Strahenreinigung, der Kanalisation, der Beleuchtung usw. verwiesen. Freilich darf man kein allzu großes Gewicht auf diese Tatsache der Zwangsläufigkeit von Aus­gaben legen. Wo eben nicht genügend Mittel vorhanden sind, müssen auch wichtige und nütz­liche Ausgaben zurückgestellt werden. Wenn aber heute noch da und dort Ersparnisse möglich sind die Fälle liegen natürlich von Stadt zu Stadt verschieden so wird man doch sagen können, daß es sich dabei jetzt um Beträge handelt, die nicht allzusehr ins Gewicht fallen. Man kann ruhig sagen, das kommunale Finanzproblem liegt nicht so sehr auf feiten der Ausgaben, als darin, daß die entsprechenden erforderlichen Ein­nahmequellen nicht zur Verfügung stehen. Wesentlich für die Gestaltung der Ausgaben ist die Höhe derjenigen für Wohlfahrtszweck«. 3m allgemeinen wird man mit einer gewissen Ten­denz zu einer Verringerung dieser Ausgaben rechnen können, wenngleich die Schwankungen der Konjunktur und Veränderungen auf dem Ar­beitsmarkt recht Wohl imstande sind, diesen Posten noch recht stark ansteigen zu lassen. Aber im Mittelpunkt der kommunalen Finanzprobleme ste­hen heute, genau wie bei dem Reich und bei den Ländern, die Einnahmen, deren Betrachtung wir uns nun zuwenden wollen.

2. Die Einnahmen.

Im wesenllichen stehen heute den Stadtgcmein- den zwei Gruppen von Einnahmen zur Ver­fügung : Steuern und Heberschüsse aus eigenen Betrieben. Zu den steuerlichen Einnahmen gehören in erster Linie die Anteile, welche die Gemeinden vom Reich aus der Ein­kommens-, Körperschafts- und Hin - sahsteuer beziehen. Die folgende Tabelle ver­gleicht die Einnahmen der Gemeinde und Ge­meindeverbände (ohne Hansastädte) in der Vvr- und Rachkriegszeit. Sie erhielten in der Gesamt­heit in den folgenden Jahren aus den neben­stehenden Steuern in Millionen Mark:

1913/14 1925/26

Einkommensteuer 782 919

Grund- und Gebäudesteuer 378 509

Steuer vom Gewerbebetrieb 161 471

Gebäudeentschuldungssteuer (für

den allgemeinen Finanzbedarf) 225

Steuern vom Umsatz, Grund-

und Vermögensverkehr 76 385

Steuern vom Verkehr 1 43

Steuern vom Verbrauch und

Aufwand 62 225

Verschiedenes 49 103

Zusammen 1509 2880

Die Erträge aus der Einkommensteuer haben nicht einmal mit der Geldentwertung Schritt gehalten. Als Ersatz dafür erhielten die Ge­meinden Teile aus der Umsatzsteuer und aus der Gebäudeentschuldungssteuer, Einnahmen, die es früher bei uns nicht gegeben hat. Daneben wur­den ihnen noch Teile aus der Getränkesteuer zugebilligt.

Diese vom Reich überwiesenen Einnahmen sind nach oben hin fest begrenzt und können von feiten der Gemeinden keine Erhöhung erfahren. Beginnt das Reich bestimmte Steuern abzubauen, was in den letzten Jahren bereits der Fall gewesen ist, so müssen die Gemeinden mit sinken­den Heberweisungen rechnen, wenn nicht ihr Prozentanteil an diesen Steuereingängen ent­sprechend in die Höhe gesetzt wird. Weil das Mehr an diesen vom Reich überwiesenen Steuern nicht zur Deckung der Mehrausgaben genügte, sahen sich die Städte veranlaßt, vor allem die Steuern auszubauen, die noch in gewissen Gren­zen ihrer Steuerhoheit unterstanden: die sog. Real steuern, diejenigen auf den Grund­besitz und den Gewerbebetrieb. Diese Steuern haben bekanntlich heute eine Höhe er­reicht, die für unsere Wirtschaft, vor allem auch für den kaufmännischen und gewerblichen Mittelstand recht bedrohlich ist. Wir haben eben gesehen, daß gegenüber der Zeit vor dem Kriege allein die Einnahmen der Gemeinden aus der Gewerbesteuer von 161 auf 471 Millionen ge­stiegen sind.

Die Anspannung dieser Realsteuern hat aber abgesehen von der starken Belastung, die darin liegt noch andere bedenkliche Seiten. Die Uebernahme der Einkommensteuer auf das ganze Reich hatte die Wirkung, daß diese Steuer im ganzen Reich gleichmäßig ausgebaut ist. So lange, wie vor dem Kriege, diese Steuer in ihrer Höhe der Gesetzgebung von Ländern und Gemeinden unterstand, war die dadurch herbei- geführte Belastung regional sehr verschieden. Es gab sog. Steueroasen, in denen diese wichtige Steuer weit geringer war als in anderen Ge­bieten. Was an dieser Stelle gebessert worden ist, wurde nun dadurch nach der ungünstigen Seite hin wieder wettgemacht, daß wir bei den Real­steuern, vornehmlich bei der Gewerbesteuer, einer sehr starken Ungleichmäßigkeit der Belastung begegnen. 3n einer ungemein

lehrreichen Untersuchung hat im Jahre 1928 daS Statistische Reichsamt festgestellt, daß ein ge­werblicher Betrieb der gleichen Große und Ren­tabilität an steuerlicher Belastung durch diese Abgaben zu leisten hatte in

Bremen 147 000 Mark

Leipzig 314 000

Bochum 452 000 H

Stuttgart 483 000

Rostock 575 000

Wenn wir nach den Ursachen dieser so sehr ver­schiedenartigen Belastung fragen, so hängt sie natürlich z. T. mit der verschiedenen Steuer- und Finanzpolitik der betreffenden Städte zu­sammen. Auch zum andern Teil doch auch wieder damit, daß der Wohlstand der Bevölkerung regional verschieden ist. Bei gleichen Aus­gaben muß natürlich die Steuerlast um so höher sein, je weniger wohlhabend eine Stadt ist. Welche Unterschiede hier vorkommen, zeigt die folgende kleine Aufstellung:

Es kamen auf Steuerbares 1000 Personen Vermögen auf Steuerpflichtige den Kopf in Mk.

Wiesbaden 53 3678

Bremen 47 1870

Leipzig 29 1590

Bochum 24 899

Essen 19 1004

Hamborn 12 418

Es ist jedoch nicht nur der Unterschied im Wohlstand, der die einzelnen Städte zu einer so verschieden großen Anspannung der Steuern zwingt auch die verschiedenartige Zu­sammensetzung der Bevölkerung nach Alter und Beruf bemerkt recht große Unterschiede in den zwangsläufigen Ausgaben. So kamen z. D. in den folgenden Städten auf 1000 der Bevölke­rung Volks- und Mittelschüler:

Gelsenkirchen 151

Hamborn 141

Essen 125

Kassel 101

Frankfurt a. M. 86

Wiesbaden 73

Infolge der unterschiedlichen beruflichen Zu­sammensetzung der Bevölkerung ist dann auch

der Sozialbedarf der Städtö sehr ver­schieden geartet. Man sieht also, welch große Unterschiede unter den Städten im Hinblick auf den Wohlstand und auf die Ausgaben bestehen. Damit hängt in hohem Maße die regional so ungleich große Anspannung der Grund- und Gewerbesteuern zusammen, und auf diesen Unter­schieden baut sich das Bestreben auf, durch ein Reichsrahmengesetz für Realsteuern eine größere Gleichmäßigkeit in Deutschland herbeizuführen.

Auch vom Standpunkt der Stadtgemeinden selbst aus können zu hoch angespannte Real- fteuern ihre bedenklichen Seiten haben. Je höher nämlich damit Industrie und Handel belastet werden, am so mehr wird dadurch ihre Absatz­möglichkeit nicht nur nach dem Ausland, sondern auch anderen, im Inland steuerlich gün­stiger gestellten Industrien gegenüber, bedroht, daß damit dann ein ungünstiger Einfluß auf den Arbeitsmarkt in der betreffen­den Stadt und somit auf die Höhe ihrer Ein­nahmen und Ausgaben entstehen muh, liegt auf der Hand. Aber die meisten Gemeinden befinden sich heute in einer gewissen Zwangslage, weil sie eben angesichts ihrer hohen Ausgaben keine andere Wahl haben, als zur Deckung ihres Bedarfs immer wieder auf die heute bereits so stark angespannten Realsteuern zurückzügreifen.

Es gibt nur noch einen Weg, den die Ge­meinden, von kleineren Steuerquellen abgesehen, noch bestreiten können: hierbei handelt es sich um die Steigeren gihrersog. privatwirt­schaftlichen Einnahmen, deren Betrach­tung wir uns nun zuwenden wollen. Fast alle unsere Städte haben eigene wirtschaftliche Unter­nehmungen, wie vor allem Gas-, Wasser, Elek­trizitätswerke und Straßenbahnen. In vielen Städten hatten schon vor dem Krieg diese Bei­träge nicht unerhebliche Einnahmen abgeworfen, und nach dem Kriege ging das Bestreben dahin, diese Ueberschüsse noch beträchtlich za steigern. Hatten diese im Jahre 1913/14 für die Gesamt­heit aller deutschen Gemeinden noch 189 Millio­nen betragen, so waren diese Ueberschüsse im Jahre 1925/26 auf 309 Millionen gestiegen und haben seitdem sicherlich noch weiter zugenom­men. Freilich darf eine so weitgehende finanzielle Ausnutzung dieser Unternehmungen nicht dazu führen, daß an Abschreibungen und an Rücklagen für den Erneuerungsfonds gespart wird. Sind bann einmal die technischen Anlagen veraltet und stehen aus den Ueberschüssen der Vorjahre keine ausreichenden Rücklagen zur Verfügung, um den technischen Apparat dieser Anlagen auf der Höhe zu halten, barm wirb nichts anderes übrigbleiben, als durch Schuldenaufnahme die Mittel für die alsdann erforderlichen Umgestal­tungen zu beschaffen. Es ist vor allem die oben bereits bargestellte Einengung der städtischen Finanzkraft, die heute fast alle Städte dazu zwingt, in steigendem Maße diese Detriebsüber- schüsse finanziell nutzbar zu machen.

Alle bisherigen Darlegungen bezogen sich nur auf die ordentlichen Einnahmen der Städte. Reben diesen Einnahmen stehen ihnen aber noch Wege offen, solche Einnahmen außerordentlicher Statur auf dem Wege des öffentlichen Kredits zu erhalten.

(Schluß folgt.)

Der Gießener Rechnungsabschluß für 1926

Der Stadtverwaltung ist es bisher noch nicht möglich gewesen, die gesamten Verwal­tungsberichte über die Arbeiten in unserer Kommunalverwaltung seit dem Ende des Krie­ges, insbesondere feit der Stabilisierung der Währung, herauszubringen. Als Teilstücke hat sie bisher die Rechnungsabschlüsse für die Rechnungsjahre 1924, 1925 und 1926 im Druck erscheinen lassen. Der Rechnungsbericht für 1926, auf den sich da er das jüngste Stück dieser Veröffentlichungen ist natur­gemäß das stärkste Interesse richtet, ist in den letzten Tagen dem Stadtrat und der Presse zu­gänglich gemacht worden.

Der Kassenabschluh für 1926 weist er­freulicherweise einen guten Stand aus. In der Betriebsrechnung ist die Einnahme für dieses Rechnungsjahr auf 4120 767,71 Mk. ver­anschlagt, die tatsächliche Einnahme beläuft sich aber auf 4 370 820,44 Mk. Auf der Ausgabeseite der Detriebsrechnung steht einer veranschlagten Summe von 4120 767,71 Mk. eine tatsächliche Ausgabe von 4 322 668,75 Mk. gegenüber. Der Abschluß der Betriebsrechnung für 1926 zeigt mithin bei einer tatsächlichen Einnahme von 4 370 820,44 Mk. und bei einer tatsächlichen Aus­gabe von 4322668,75 Mk. einen Rechnungs­rest von 48 151,69 Mk. In der Dermögens- r e ch n u n g für 1926 war die Einnahme auf 1 087 555 Mk. veranschlagt, während sich hier die tatsächliche Einnahme infolge größerer An­leiheaufnahmen auf 4 486 906 Mk. belief. Auf der Ausgabeseite stehen der veranschlagten Summe von 1 087 555 Mk. als tatsächliche Aus­gabe 4 163 320,02 Mk. gegenüber. Der Abschluß Der Vermögensrechnung weist hiernach einen Rechnungsrest in Höhe von 323585,98 Mk. auf.

lieber die tatsächliche Einnahme und Ausgabe der bedeutsamsten Titel des Haushalts von 1926 werden in dem Rechnungsabschluß folgende An­gaben gemacht:

Oie Betriebsrechnung.

Gebäude 227 222,24 Mk. Einnahme, 142165,49 Mark Ausgabe.

Grundstücke 77 783,33 Mk. Einnahme, 53 279,43 Mark Ausgabe.

Waldungen 162 588,21 Mk. Einnahme, 87 984,20 Mark Ausgabe.

Die städtischen Werke lieferten an den Etat ab: Elektrizitätswerk 225 000 Mk., Gaswerk 150 000 Mk., Wasserwerk 50 000 Mk.

Schlachthof und Fleischbeschau 154 708,23 Mk. Einnahme, 151 011,40 Mk. Ausgabe.

Jagden 4430 Mk. Einnahme, 974,75 Mk. Aus­gabe.

Märkte 16182,78 Mk. Einnahme, 10 871,11 Mk. Ausgabe.

Waagen 18 723,20 Mk. Einnahme, 6157,49 Mk. Ausgabe.

Friedhöfe 50 391,93 Mk. Einnahme, 63198JO Mark Ausgabe. b

Volks- und Fortbildungsschule, Stadtschulamt und Horte 11 565,44 Mk. Einnahme, 100 429,30 Mark Ausgabe.

Lyzeum und Studienanftalt keine Einnahme 69 329,67 Mk. Ausgabe.

Gymnasium. Realgymnasium und Oberrealschule 622.77 Mk. Einnahme. 195 308,99 Mk. Ausgabe

Stadttheater 265 772.62 Mk. Einnahme (Dor- anschlagsfumme 260 830 Mk.), 352 074.19 Mk Ausgabe (Voranschlagsfumme 315 808 Mk.).

Gewerbe- und Maschinenbauschule, zweijährige Handelsschule keine Einnahme, 6000 Mk. Aus­gabe.

Aliceschule und Fröbelseminar keine Einnahme. 4018,86 Mk. QluSgabe.

Stotde 370 am. Öinna5me 1 oi vuz,iu Jiiii. -2iu$gaoe»

Strahenunterhaltung 35 815,85 Mk. Einnahme, 206 424,76 Mk. Ausgabe.

Straßenreinigung und Müllabfuhr 82 143,57 Mk. Einnahme, 107 195,40 Mark Ausgabe.

Straßenbeleuchtung keine Einnahme, 53 894,06 Mark Ausgabe.

Öffentliche Anlagen 5730,99 Mark Einnahme, 42 955,59 Mark Ausgabe.

Bäche und Badeanstalten 168,93 Mark Einnahme, 8715,46 Mark Ausgabe.

Kanäle 163 202,26 Mark Einnahme, 148 424,25 Mark Ausgabe.

Elektrische Straßenbahn keine Einnahme, 15 307,01 Mark Ausgabe (Voranschlagssumme 35 729 Mark).

Feuerlöschanstalten 20 833,61 Mark Einnahme, 51 260,41 Mark Ausgabe.

Wohlfahrtspflege 1393,73 Mark Einnahme (Vor» onschlagsfumme 1444 Mark), 853 346,03 Mark Aus­gabe (Voranschlagssumme 945 580 Mark).

Gewerbegericht, Kaufmannsgericht, Arbeitsgericht, Standesamt und Ortsgericht 1969 Einnahme, 18 816,66 Mark Ausgabe.

Polizei und öffentliche Sicherheit 831,50 Mark Einnahme, 120 729,08 Mark Ausgabe.

Öffentlicher Arbeitsnachweis für das nördliche Oberhesfen 1198,91 Mark Einnahme, 50 551,71 Mk. Ausgabe.

Wohnungsamt, Mieteinigungsamt und Instand­setzungsstelle 6816,61 Mark Einnahme, 21 672,79 Mark Ausgabe.

Allgemeine Verwaltung 74 485,18 Mark Ein» nähme, 446 133,55 Mark Ausgabe.

Ruhegehalte, Witwen- und Waisengelder 3850,34 Mark Einnahme, 116 332,92 Mark Ausgabe.

Schuldentilgung keine Einnahme, 10 571,30 Mark Ausgabe.

Kapitalzinsen 91283,43 Mark Einnahme, 206 979,96 Mark Ausgabe.

Zwecke der Landesuniversität keine Einnahme, 12 330,17 Mark Ausaabe.

Oberhessisches Museum und Gailsche Sammlun­gen 2832,41 Mark Einnahme, 9831,37 Mark Aus­gabe.

Sand- und Kiesgruben, Steinbruch usw. 102 942,77 Mark Einnahme, 102 214,40 Mark Ausgabe.

Anteil an der Reichseinkommen- und Kör­perschaftssteuer 375 052,90 Mk. Einnahme (Vor­anschlagssumme 345 000 Mk.), keine Ausgabe.

Anteil an der Reichsumsahsteuer 102 021 Mk. Einnahme (Voranschlagssumme 100 000 Mk.), keine Ausgabe.

Grunderwerbsteuer 74 732,32 Mk. (Voran­schlagssumme 100 000 Mk.), 1721,52 Mk. Ausgabe (Voranschlag 1800 Mk.).

Vergnügungssteuer 44 360,48 Mk. Einnahme (Voranschlagssumme 40 000 Mk.), Ausgabe 69 Mark (Vorjahr 0).

Hundesteuer 32 739,05 Mk. Einnahme (Voran­schlag 29 000 Mk.), 5125,78 Mk. Ausgabe (Voran­schlag 4830 Mk.) In dieser Ausgabe ist für un­einbringliche und erlassene Hundesteuer allein ein Betrag von 4173,60 Mk. (Voranschlag 4000 Mk.) enthalten, der Rest entfällt auf Hebgebühren.

Ausgleichsmittel 330 995.67 Mk. Einnahme (Voranschlagssumme 525 000 Mk.), Ausgaben­seite nichts. Infolge der höheren Einnahmen war es nicht erforderlich, die veranschlagten Aus- -gleichsmittel voll in Anspruch zu nehmen, so daß eine Herabminderung der Zuschuhmittel aus den Rücklagen um 194 004,33 Mk. gegenüber dem Voranschlag eintrat.

Gebäude-, Grund-, Gewerbe- * und städtische Eondersteuer vom bebauten Grundbesitz 1 272 493,48 Mk. Einnahme (1 150 000 Mk. Vor­anschlag), 279 143,20 Mk. Ausgabe (Voranschlag 50 000 Mk.). Die starke Steigerung der Ausgabe gegenüber dem Voranschlag erklärt sich derart, daß durch Verfügungen der Regierung der Kreis der Steuererlasse wesentlich erweitert wurde, wodurch der Betrag für

erlassene Steuern infolge Berufung oder SaS* lungsunfähigkeit sich auf 140 090,45 Mk. (Vor­anschlag 45 000 Mk.) erhöhte, und daß in der Ausgabe die Beträge mit enthalten sind, die von der Stadt Gießen für die Kreiskasse und die Provinzialkasse mit erhoben und dorthin abge­führt wurden, endlich auch die an die Kasse des Wohlfahrtsamtes gezahlten Mietbeihilfen (39 450,95 Mk.) aus der Sondergebäudesteuer hier in Erscheinung treten.

Oie Vermögensrechnung.

Rest aus vorhergehenden Jahren 117 743,91 Mark Einnahme, 5910,18 Marl Ausgabe.

An- und Verkauf von Gebäuden und Grund­stücken 60 192,94 Mark Einnahme, 111003,37 Mark Ausgabe.

Erbauung gemeinheillicher Gebäude 10 719,03 Mark Einnahme, 130 508,87 Mark Ausgabe.

Umstellung des Straßenreinigungsbetriebs keine Einnahme, 44 722,70 Mark Ausgabe.

Errichtung von Wohnungsbauten 7345,78 Mark Einnahme, 952 555,12 Mark Ausgabe. Für diesen Titel war im Voranschlag kein Betrag vorge­sehen, die umfangreiche Aufwendung zur Finan­zierung des Wohnungsbauprogramms wurde je­doch durch erhöhte Anleiheausnahme ermöglicht.

Erbauung von Straßen, Wegen und Slinlagen 23 952,55 Mark Einnahme, 373 817,83 Mark Aus­gabe (im Voranschlag war für die Ausgabe ein Betrag von 250 000 Mark vorgesehen.)

Kanal- und Wasserbauten 2073,86 Mark Ein­nahme, 71 248,71 Mark Ausgabe. Lagerverwal­tung 92 575,18 Mark Einnahme, 182 965,22 Mark Ausgabe.

Forstbetriebsstock 54 012,84 Mark Einnahme (Voranschlagssumme 18 000 Mark), 12 694,64 Mark Ausgabe (Voranschlag 4000 Mark).

Zum Zwecke der allmählichen Hebeführung der Volkshalle in das Eigentum der Stadt wur­den auch in diesem Rechnungsjahre Anteilschein« im Betrage von 5000 Mark von der Stadt an­gekauft.

Die Ausgleichsmittel wurden für die Detriebs­rechnung nur mit 330 995,67 Mark Ausgabe in Anspruch genommen, anstatt der vorgesehenen 525 000 Mark.

Kapitalmittel 4103 289,91 Mark Einnahme (Voranschlagsfumme 365 555 Mk.), 1 812 789,59Mk. Ausgabe (Voranschlagssumme 20 000 Mark). Die starke Erhöhung auf der Einnahmeseite um 3 737 734,91 Mark ist darauf zurückzuführen, daß Anleihegenehmigungen des Stadtparlaments aus den vorhergehenden Jahren erst im Rechnungs­jahre 1926 auf dem Geldmarkt realisiert werden konnten. Dadurch wurde es auch ermöglicht, ein recht umfangreiches Wohnungsbauprogramm zu finanzieren, dem Volkshalleverein und einigen Sportvereinen Darlehen für ihre Zwecke zu ge­währen und eine Anzahl Schuldverpflichtungen der Stadt abzutraHen.

Für den Flughafen konnte im Rechnungsjahr 1926 ein Zuschuß des Reichsverkehrsministeriums im Betrage von 15 000 Mark zur Erbauung des Flughafens vereinnahmt werden. Demgegenüber steht auf der Ausgabenseite ein Betrag von 125 848,12 Mark für die Errichtung des Wirt­schaftsgebäudes und für Wegebefestigungs­arbeiten auf dem Flughafengelände.

Der Rechnungsbericht bekundet in allen Teilen eine anerkennenswerte Vorsicht und Solidi­tät unserer städtischen Finanzgebarung, die die Grundlage für eine gesicherte Aufwärtsentwick­lung unseres Gemeinwesens bildet.

Drei Jahre Kerker fürdenIrankfurterBücher-ieb.

WSN. Frankfurt a.3)1., 11.Okt. Wie aus Graz gemeldet wird, wurde in dem Prozeß gegen den Privatgelehrten Dr. Arnulf Kogler, der an­geklagt war, im Jahre 1924 in Graz Scheckbetrüge­reien und in den Jahren 1924/27 in der Stadt- bibliothek in Frankfurt a.M. Bücher­diebstähle begangen zu haben, heute das Urteil gefällt. Der Angeklagte wurde wegen Bücher» diebstahls zu 3 Jahren schweren Ker­kers verurteilt. Von der Anklage des Scheckbe­truges wurde er freigesprochen. Er erklärte, die Strafe sofort antreten zu wollen. Eine Haus­suchung, die im Lause der Ermittlungen in der Wohnung Dr. Koglers vorgenommen wurde, för­derte vier Handschriften zutage, die sämtlich der Frankfurter Stadtbibliothek gehören. Der Ange- klagte hatte auch eine große Anzahl von Adressen in Deutschland und in anderen Ländern angegeben, an die er die gestohlenen Bücher und Wiegendrucke verkauft hat.

Der Angeklagte hatte im Laufe der Verhand­lung eingestanden, die Diebstähle in der Frankfur­ter Stadtbibliothek begangen und weitere Dieb­stähle beabsichtigt zu haben. Er habe alle Werke, Handschriften und Inkunabeln, die in der Anklage­schrift aufgezählt sind, genommen, nur den Missale Moguntinurn nicht, den er tatsächlich auf dem Gra­zer Fetzenmarkt kaufte. Kogler gestand weiter, daß er verschiedene Werke noch in den Regalen der Frankfurter Bibliothek versteckt habe, die er später ZU verkaufen gedachte. Der Angeklagte gab genau an, wann er die verschiedenen Wiegendrucke ver­kaufte, und nannte eine Anzahl Händler, die seiner­zeit erklärt hatten, mit ihm nicht in Verbindung gestanden zu haben. Kogler erklärte, er wolle jetzt alles zur Herbeischaffung der oerlorengegangencn Werke beitragen.

Spielplan der Frankfurter Theater.

Opernhaus. Sonntag, 13. Oktober, von 19.30 bis 22.30 Uhr: Fra Diavolo. Montag, 14., von 19.30 bis gegen 22.30 Hbr: Samson und Dalila. Dienstag, 15., von 19.30 bis 22.30 Uhr: Der Zigeunerbaron. Mittwoch, 16., von 20 bis 22.30 Hfjr: Schwanda, der Dudelsackpfeifer. Don­nerstag, 17., von 20 bis nach 22.30 Mr: Der Troubadour. Freitag, 18., geschlossen (2. Mu­seumskonzert). Samstag, 19., von 19.30 bis 22.30 übt: Fra Diavolo. Sonntag, 20., von 19.30 bis gegen 23 Hhr. Carmen. Montag, 21., von 20 bis nach 22 Mr: Orpheus und Eurydike.

Schauspielhaus. Sonntag, 13. Oktober, von 20 bis 22.45 Uhr: Pariser Leben. Montag, 14., von 20 bis gegen 23 Mr: Die andere Seite. Dienstag, 15., von 20 bis gegen 22.45 Hhr, Uraufführung: Der 14. Juli. Mittwoch, 16., von 20 bis gegen 22.45 ilfjr: Der 14. Juli. Don­nerstag, 17., von 20 bis gegen 23 Mr: Die andere Seite. Freitag, 18., von 20 bis nach 22 Mr: Frau Vidal hat einen Geliebten. Samstag, 19., von 20 bis gegen 22.45 Mr: Der 14. Juli. Sonntag, 20., von 11 bis gegen 13 Mr, Gastspiel des Friedrichs-Gymnasiums zu Kassel: Die Per­ser von Aifchhlos in griechischer Sprache,