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Mittwoch, 10. Juli 1929

179. Jahrgang

Nr. 159 Erster Blatt

Erscheint täglich,außer Sonntags und Feiertags.

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Die Illustrierte Gießener Familienblätter

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm hohe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re- klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Rcichspfennig, Platzoorschrift 20% mehr.

Ehefredakteur:

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.

Das preußische Konkordat angenommen.

Scharfe Auseinandersetzungen über das preußische Kundgebungsverboi am Tage von Versailles.

Berlin, 9.3uli. (DDZ.) Der Preußische Landtag beschäftigte sich heute mit der dritten Lesung des Vertrages mit dem Heili­gen Stuhle. Hierzu lag u. a. ein mit dem Konkordatsabschluh begründeter kommunisti­scher Mihtrauensantrag gegen das Staatsministerium vor, ferner ein Volks- parteilicher Aenderungsantrag, der die Regierung um unverzüglichen Abschluß von Verträgen mit den evangelischen Kirchen veranlassen will, während der Hauptausschuß­antrag nur unverzüglich Verhandlungen fordert. Schließlich lag noch der deutschnationale Antrag vor, der Regierungserklärungen über die Freilassung der Schulen durch den Staatsvertrag und die Unmöglichkeit der Anrufung eines ausländischen Schieds­gerichts dem Gesetzestext beigefügt haben will. Ferner haben die Deutschnationalen abermals beantragt, im Rahmengesetz zum Staatsvertrag festzulcgen, daß das Gesetz nurzugleich" mit den evangelischen Verträgen in Kraft treten soll.

Ruf den Publikumstribünen wohnen heute zahl­reiche katholische und protestantische Geistliche den Verhandlungen bei. Auf der Regierungsbank sind der Ministerpräsident, der Kultusminister und der Finanzminister mit ihren Beamten er­schienen.

In der allgemeinen Besprechung behauptet Abg. B e n s ch e i d (Komm.), zwischen der Wirt­schaftspartei und dem Zentrum sei verhandelt worden mit dem Ergebnis, daß am Ende dieses Jahres die Miete erhöht werden sollte. (Leb­haftes Hört! Hört! bei den Kommunisten. Gelächter im Zentrum und bei der Wirtschafts­partei.) Auch die finanzielle Mehrbelastung durch das Konkordat sei sehr bedeutend. Die Kommu­nisten beantragten daher, dem Staatsministerium dos Vertrauen zu entziehen.

Abg. Dr. Heß (3 )

erklärt u. a.: Rach menschlichem Ermessen wird das Konkordat heute verabschiedet werden. Die politisch organisierten preußischen Katholiken sehnten sich seit langer Zeit danach, vom Staat einmal einen besonderen Beweis seines guten Willens zu erhalten. (Gelächter und lärmende Zurufe bei den Kommunisten.) Im alten Staate war diese Sehnsucht vergeblich. Der neue Staat hat jedoch mit dem Konkordat eine große Mani­festation im Sinne des guten Willens gegeben. Erste Voraussetzung ist der allseitige Wille zur religiösen Toleranz, zur gegenseitigen rücksichts­vollen Duldung auf dem Gebiet, auf dem Menschen nun einmal am empfindlichsten find. (Andauernder Lärm bei den Kommunisten.) Diese religiöse Toleranz ist auch die beste Garantie für die Stabilität des Staates. Wir freuen uns, daß endlich einmal mit den Zeiten gebrochen ist, in denen in Preußen die Katholiken als Men­schen minderen Rechtes angesehen wurden. Ra- mens der Zentrumssraktion beglückwünsche ich den Herrn Ministerpräsidenten und die preußische Staatsregierung zu der ebenso vornehmen, wie glücklichen Art, in der der Vertrag zustande gebracht wurde. (Leibhafter Beifall beim Zentr.)

Abg. Stendel (D»p.)

Unsere schwerwiegenden Bedenken gegen den vorliegenden Vertrag mit der Kurie sind durch die bisherigen Erörterungen nicht beseitigt. Un­abhängig hiervon müssen wir nach wie vor daraus bestehen, daß gleichzeitig gleichwertige Verträge mit den evanglischen Kirchen ver- abschiedet werden, erst dann ist die von uns immer geforderte Parität gewährt. Wir müs­sen deshalb den Gesetzentwurf ablehnen.

Abg. Koch-Oeynhausen (On.)

Gegenüber den Zentrumsabgeordneten, die dem jetzigen Staat ihren Dank ausgesprochen und auch auf die Rolle der katholischen Kirche unter der früheren Staatsform hingewicsen hätten, ver­weist der Redner darauf, daß man auf der 59. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands von 1912 in Aachen dem damaligen Kaiser den lebhaften Dank der Katholiken ausgesprochen habe. Auch der Kardinalbischof in Köln habe in lebhaften Worten die Treue der Katholiken gegenüber dem Kaiser zum Ausdruck gebracht.

Abg. Dellen (ID. p.)

erklärt, der preußische Ministerpräsident habe durch seine letzte Erklärung die noch vorhandenen Bedenken ans dem Wege geräumt. An der For­derung der Gleichzeittgkeit dürfe die Frage nicht scheitern. Der Staatsvertrag mit den evangeli­schen Kirchen müsse möglichst schon beim Wieder­zusammentritt des Landtags vorgelegt werden. Eine beschleunigte Verabschiedung sei im Inter­esse des konfessionellen Friedens notwendig.

Abg. Gieseler (Völk.vl.)

verliest eine Erklärung gegen das Konkordat, das dem völkischen Geiste widerspreche.

Abg. Vollmers (Lhr.-V. v.p.)

betont den Gedanken der Parität und weist darauf hin, daß aus diesem Gedanken heraus die Abstimmung in der Deutschen Fraktion frei­gegeben sei.

Abg. G o l d a u, der bisher der deutschnatio- nalen Fraktion angehörte, gibt die Erklärung, daß er im Gegensatz zu den Deutschnationalen

für das Konkordat stimmen werde. Hierauf gibt für die deutschnationale Fraktton

Abg. Or. Steinhoff (Ori.)

die folgende Erklärung ab: Der Abgeordnete G o l d a u ist heute aus der deutschnationalen Fraktion des Preußischen Landtags ausgeschlossen worden. Im Verlauf eines Briefwechsels zwi­schen ihm und dem Fraktionsvorsitzenden über die Abstimmung beim Konkordat hat der Abge­ordnete Goldau eine schwer beleidigende Rede­wendung (entehrende Haltung") gegen die katho­lischen Fraktionsmitglieder gebraucht, die sich selbst dadurch schwer beleidigt fühlten und mit ihnen die evangelischen Mitglieder der Fraktion. Trotz eindringlicher Vorstellungen hat der Ab­geordnete Goldau sich nicht bereitfinden kön­nen, diese Beleidigung zurückzunehmen. Er hat außerdem an eine dritte Persönlichkeit ein Schrei­ben gerichtet, in dem er angekündigt hat, daß er bei der dritten Lesung des Konkordats ohne Wissen der Fraktion zur Rechtfertigung seiner Haltung eine Erklärung vor dem Landtage ab­geben werde. Er hat es ferner abgelehnt, sich der einmütigen Stellungnahme aller katholischen und evangelischen Mitglieder der Fraktion an» zuschließen, trotzdem von ihm nicht die Stimm­abgabe gegen das Konkordat, sondern nur die gebotene Rücksichtnahme auf die einhellige Hal­tung der Fraktion verlangt würde.

Abg. heslermann (2D. p.) beantragt, daß das Gesetz zugleich mit dem Vertrage mit den evangelischen Landeskirchen in Kraft treten soll, spätestens mit dem 1. Ja­nuar 1930.

Abg. Schulz-Neukölln (fi.)

fordert Aussetzung der Abstimmung, bis das Staatsministerium einen genau speMzierten Plan über die Eiaentumsrechte der Kirchen vorge- legt habe uno fordert namentliche Abstimmung.

DaS Haus nimmt hierauf zunächst diese na­mentliche

Abstimmung

vor. Der kommunistische Antrag wird gegen die Antragsteller abgelehnt.

Artikel I des Konkordatsvertrages druckt die Zustimmung zu dem Vertrage, sowie zu dem Schluhprotokoll aus. Das Ergebnis der Ab­stimmung ist Annahme des Artikels I mit 324 gegen 92 Stimmen. Dagegen stimmen die Kom­munisten, die Deutsche Volkspartei, die Ratio­

nalsozialisten und weitere Abgeordnete aus ein­zelnen Parteien.

Zu Artikel!! des Gesetzes, der ausspricht, daß das Gesetz mit dem aus die Verkündung fol­genden Tage in Kraft tritt, liegt der Antrag Dr. v. Winterfeld (Dn.) vor, der fordert, daß das Gesetz zugleich mit dem Gesetz zu dem Vertrage mit den evangelischen Landeskirchen in Kraft treten soll. Auch über diesen Antrag wird namentlich abgestimmt. Der Antrag wird mit 265 gegen 127 Stimmen aus den Rechts­parteien abgelehnt.

Hieraus findet die namentliche Abstimmung zu dem von der Wirtschaftspartei beantragten Aen- derungsantrag statt, wonach das Gesetz zugleich mit bem Vertrage mit den evangelischen Landes­kirchen, und zwar spätestens mit dem 1. Januar 1930 in Kraft treten soll. Der Antrag wird mit 275 gegen 111 Stimmen der Rechtsparteien ab­gelehnt. .

Hierauf nimmt das Haus die namentliche Ab­stimmung zu Artikel II vor, wonach das Gesetz mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft treten soll. Artikel II wird mit 243 gegen 173 Stimmen der Opposition angenommen.

Die Schlußabstimmung zu dem ganzen Gesetz ist auf kommunistischen Antrag wiederum namentlich.

In der Schluhabsiimmung wird der vertrag mit dem heiligen Stuhl mit 243 gegen 172 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten Deutschnationale, Deutsche Volkspartei, Nationalsozialisten und ficm- munisten sowie Teile der Deutschen Fraktion. (Leb­hafte Pfuirufe der Kommunisten.) 35 Abgeordnete haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt, da der Landtag 450 Abgeordnete zählt.

Ministerpräsident Dr. Braun tritt auf den Kultusminister Dr. Becker zu, reicht ihm die Hand und beglückwünscht ihn zur Erledigung dieser Materie.

Abgestimmt wird dann über die Entschließung des Ausschusses, die auf den Antrag Graue (D.) zurückgeht und im wesentlichen fordert, daß un­verzüglich in Verhandlungen mit den evangelischen Kirchen eingetveten wird. Ein volksparteilicher Aenderungsantrag, wonach unverzüglich mit den evangelischen Kir­chen Verträge abgeschlossen werden sollen, wird gegen die Antragsteller und die Deutschnativnalen abgelehnt. Die Ausschuhentschliehung selbst wird mit 231. gegen 60 Stimmen bei 109 Enthaltungen

Michswehrminister Groener über die Ausgaben des Soldaten.

B e r l i n, 9. Juli. (WTB.) Reichswehrmunster G r o euer besuchte vor einigen Tagen die Ma­rineschule Mürwik, wo er eine längere An­sprache hielt. Er sprach seine Anerkennung für die Leistungen von Lehrern und Schülern aus und führte bann u. a. aus:

In der Lage, in der wir uns befinden, ge­nügt es nicht, nur eben ein Durchschnittssoldat zu sein. In unserer Lage wird von jedem Ein­zelnen gefordert, daß er ein ganzer Soldat sei, ohne Schwächen, leistungsfähig über das hinaus, was etwa anderswo geleistet wird, ilnb so ist die Lebensaufgabe des deut­schen Offiziers in der heutigen Zeit ü b e r- aus schwierig, weil Anforderungen an ihn herantreten, die höher sein müssen als vor dem Kriege. Sie alle wissen, unter wie nie­derschmetternden Beschränkungen wir leben müs­sen. daß wir vieles nicht haben können, was not­wendig ist für eine moderne Wehrmacht. Aber eines können wir haben: das ist die Lleber- legenhert des Geistes, des Willens und des Charakters. Die Grundgesetze des Soldatentums sind von altersher die gleichen. Es ist daher unmöglich, einen Schnitt machen zu kön­nen zwischen der Wehrmacht, die vor dem Welt­kriege bestanden hat, und der Wehrmacht von heute.

wir brauchen eine organische Verbindung zwi­schen dem, was war und dem, was werden soll.

Man nennt diese Verbindung Tradition.

Mit diesem Wort wird heute Unfug getrieben. Falsch ist, an Äußerlichkeiten der Vergangenheit hangen zu bleiben, die Vergangenheit im Uebermaß zu feiern und damit der Zukunft das Recht auf neues Leben zu bestreiten.

Wenn wir die Tradition richtig pflegen wollen, so müssen wir vor allem eins besitzen: es muß das Sehnen nach geistiger Freiheit in uns lebendig sein, nur dann werden wir die Vergangen­heit so beurteilen können, so schätzen lernen, wie es nötig ist, um für den Fortschritt zu arbeiten Die geistige Freiheit hat niemand besser erkannt und ge­schätzt, als Friedrich der Große, wie überhaupt un­ser ganzes militärisches Fühlen und Denken auf Friedrich den Großen zurückgeht, ganz abgesehen von den Lehren der Kriegskunst, in denen der alte Fritz ein nicht übertroffener Meister war. Die geistige Freiheit muß uns davor bewahren, daß wir nicht nur auf dem Gebiete der Ausbildung und der Weiterentwicklung der Formen des Gefechtes

aehemmt sind, sie muß uns auch weiter bringen als Menschen.

Der Minister begründete hierauf die Bedeutung der militärischen Führerpersönlichkeit aus der Ge­schichte und fuhr bann fort: Das alte Heer und die alte kaiserliche Marine waren wun­derbare Kriegsinstrumente. Das Heer, das 1914 über den Rhein zog, war in einer solchen Verfassung, daß mit ihm alles geschaffen war, und von der alten kaiserlichen Marine habe ich auch die feste Ueberzeugung, daß mit dieser Truppe der Teu­fel aus der Hölle zu holen war. Aber schwere Irrungen und Wirrungen der Führung sind den Leistungen der Truppe nicht gerecht geworden. So gehen heute die Verbindungen der Tradition zurück in allererster Linie auf die Truppe, auf die glän­zende Truppe, die 1914 aufgeboten wurde. Und wenn wir uns die Eigenschaften der Truppe von damals vor Augen führen, so stehen obenan:

Gehorsam, Selbstzucht, Opferwilligkeil, fiamc- radschaft, Staalsgefinnung, Dienst am ganzen Volke und Valerland! Diese Eigenschaften wol­len wir uns bewahren als ein teures Ver­mächtnis der dahingesunkenen alten Wehrmacht.

Der jungen Wehrmacht liegt aber noch eine ganz besondere Verpflichtung der Traditton ob. Wenn heute auf diesem Hause neben der Kriegs­flagge Schwarz-Weiß-Rot die neue Reichsflagge Schwarz-Rot-Gold weht, so soll das bedeuten, daß die beiden zusam­mengehören, daß nicht ein Gegensatz besteht, daß nicht daraus geschlossen werden kann, die Wehr­macht ist etwas anderes als das Reich, ist etwa ein Staat im Staate. Wenn die Flaggen oben fried­lich zusammenwehen, so bedeutet das die Verbin­dung der Vergangenheit mit der Zu­kunft, und zwar die Verbindung einer Vergan­genheit nicht etwa nur von 1914 und kurz vorher ober der Vergangenheit seit 1870, sondern es be­deutet die Verbindung mit einer sehr viel früheren Vergangenheit; denn die Farben Schwarz-Rot-Gold haben eine sehr viel längere Vergangenheit als die schwarz-weiß-roten. Wenn wir nun in Erinnerung an die Einigung des deutschen Volkes und an die Waffentaten der alten Wehrmacht in unserer Ärregsflagge die Farben Schwarz-Weiß-Rot führen dürfen, so entsteht daraus für uns Soldaten die ganz besondere Verpflichtung, auch die Farben der deutschen Republik hochzuhalten, der wir Treue ge­schworen haben.

angenommen. Dafür stimmen die Rechte, das Zen­trum und die Demokraten, dagegen die Kom­munisten, während sich die Sozialdemokraten der Stimme enthalten.

Angenommen wird auch die weitere Ausschuß- entschliehung über die Durchführung der Bestim­mungen des Artikels 137 Abs. VII der Reichs- Verfassung, wonach den Religionsgesellschaften die Vereinigungen gleichgestellt werden, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

Eine deutschnationale Entschließung, wonach das Staatsministerium über die Fragen der Schule und des Schiedsgerichts formulierte Erklärungen dem Einführungsgesetz zum Vertrage als Anlage beifügen soll, wird abgelehnt, ebenso die weitere deutschnationale Entschließung über die Durch­führung der Bestimmung des Artikels 137 Abs. V der Reichsverfassung, wonach auch andere als die bisherigen Religionsgesellschaften auf ihren Antrag Körperschaften des öffentlichen Rechts werden können, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten.

Zum Schluß wird abgestimmt über den kom­munistischen Mihtrauensantrag ge­gen das Staatsministerium aus Anlaß der Vor­legung des Konkordatsvertrages. Der Mih­trauensantrag wird mit 227 gegen 52 Stimmen bei 13 Enthaltungen abgelehnt. Deutschnatio­nale und Deutsche Dolkspartei beteiligten sich nicht an der Abstimmung.

Damit ist die Beratung der Konkordatsvorlage abgeschlossen.

Es folgt die

Besprechung der Mißtrauensanträge

die wegen des Kundgebungsverbots am 2 8. Juni bzw. wegen der Zusammenstöhe mit den Studenten von der Deutfchnationalen und der Deutschen Volkspartei, der Wirtschaftspartei, den Rationalsozialisten und den Kommunisten gegen das Staatsministerium, außerdem den Kulttis- minister und den Innenminister vorgelegt sind. Ferner wird die Große Anfrage der Deutfchnatio­nalen Dolkspartei besprochen, die sich u. a. mit der letzten Frankfurter Rede des In­nenministers beschafttgt.

Abg. Steuer (Dn.)

begründet den Mihtrauensantrag feiner Partei. Er meint, das Kundgebungsoerbot für die deutschen Wissenschaftler und Studenten anläßlich der zehn­jährigen Wiederkehr des Tages von VerfaMes und dieLaternenvfahlrede" des preußischen Innen­ministers in Frankfurt kennzeichneten die wahre Auffassung der Preußen beherrschenden Sozialdemo­kratie vom Wesen des Staates. Die Reichsregierung hätte es dankbar begrüßen müssen, wenn sie in einer Lebensfrage unseres Volkes auf den Eindruck einer großen geschlossenen Volksstimmung Hinweisen konnte, die nicht mit amtlichen Regiemitteln erst künstlich hervrgerufen werden mußte. Das Verbot der Kundgebungen sei aber auch ein schwerer Ein­griff in die akademische Freiheit gewesen. Als das Reichsbanner Herrn Severing huldigen wollte, habe man die Bannmeile suspendiert. Als dagegen die Studenten eine Protestaktion ihres Nationalbewußt, seins durchführten, der nicht im geringsten der Cha- ratter einer Gewalttätigkeit anhaftete, sei man mit Polizeirnaßnahmcn oorgegangen, wie sie allenfalls für die Unterdrückung bewaffneten Aufruhrs in Frage kämen. Für die vorgekommenen Gewalttätig- Feiten fei die Staatsregierung verantwortlich. Mit dem Mißtrauensantraa wollten die Deutfchnatio­nalen klarstellen, daß weite Bevölkerungskreise Preußens dem System nicht anhänglich oder wenig­stens unterwürfig zu Diensten feien, sondern es als das beurteilen und bekämpfen, was es sei, als den Krebsschaden unserer ganzen Politik. (Stürmischer Beifall bei den Deutschnationalen.)

Abg. Jendretzky (Komm.)

begründet ben Mihtrauensantrag feiner Frak­tion gegen das Staatsministerium u. a. damit, dah die politische Praxis der Regierung Broun- Grzesmftl sich ausschliehlich gegen die revolu­tionären Arbeiter richte.

Abg. ör. Boelih (OVp.)

begründet die Große Anfrage seiner Fraktion, die das Staatsministerium fragt, ob es die Aus­führung des Kundgebungsverbvts am 28. Juni in der erfolgtem Art billige. Jeder Schüler, der heute die Schule verlasse, so erklärt der Redner, bekomme eine Reichsverfassung in die Hand. Man müßte aber auch jedem Schüler am Schul- schluh einen Katechismus des Friedensdiktats überreichen. (Sehr richtig! bei der Deutschen Dolkspartei.) Es sei zu begrüßen, dah auch bei den älniversitäten mehr als bisher die furcht­baren Folgen des Friedensvertrages bemon-. striert würden. Der Staatsministerialbeschluh vom 18. Juni, der den Behördenvertretsrn die Teilnahme an Dersailles-Kundgebungen^ verbot, beging einen schweren psychologischen, pädagogi­schen und politischen Fehler, als er auch die Schulen und Uniberfitäten darin einbezog. (Sehr wahr bei der Deutschen Dolkspartei.) Tlnvereinbar mit Artikel 118 der Reichsverfassung sei das Verbot der Teilnahme an freien Protestvercrnstcrltungen für Beamte. Die Deutsche Dolkspartei verurtelle auch den Cingrift in die Lehrfreihett, der ein Rückfall m Me Zeiten Metternichs bedeutete.