Samstag, 6. Zull 1929
Eichener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)
Ar. 156 Drittes Blatt
M Gießener Etat-Kompromiß
Deutsches Schühenwesen und deutsches Volkstum
»finden müssen.
Jahrhundert an Pfingsten Schützenfeste veranstaltet. Dieser Brauch geht, wie Edelmann fest-
Goethes „Egmvnt" beginnt bekanntlich mit der uujLtu <,u^u I Schilderung eines Armbrustschiebens in Drüssel.
bei einer anderen, günstigeren Der Schneider Jetter. der Krämer Soest und 1UUH Z^ ...-.t andere Bürger der flämischen Hauptstadt treten
»lern weitere Opfer auferlegen auf, spannen die Armbrust, schießen nach der
" ' Scheibe, und Jet ter, der dreimal den schwarzen
Ring getroffen hat, wird Schützenkönig: für diese Ehre soll er seinen Schützenbrüdern einen Trunk spenden. Heute noch ist das Schützenwesen in Del» gien sehr volkstümlich. Wenn man an einem Sonntag im Sommer durch Brüssel geht oder mit der Eisenbahn durch das ebene Land fährt, so gewährt man allenthalben Bürger, die in einer der Militäruniform angepahten Schützen
der Schneider zu deinem Bater und bat chn, er möchte ihm zu seinem Gelds verhelfen. Lind da ritt er aus und nahm den Kölnern ein Paar Kaufleute weg und plagte sie so lang, brs sie das Geld Herausgaben." Run ist diese Darstellung historisch nicht ganz richtig. Götz von Der- lt o- lichingen erzählt in seiner Selbstbiographie, das)
allzu große er für den Schneider Hans Sindelfinger ein- ' 1 getreten sei, „und wurde der (denen) von Cöln
feind, und warf ihn (ihnen) zween burger, die waren kauffleuth, ein Vatter und ein Sohn darnieder." Damit nicht zufrieden, wollte Götz Kölner Kaufleuten noch neun Wagen abnehmen, aber sein Freund Philipp von Kronberg bat ihn, davon abzustehen, und erbot sich, mit den Kölnern friedlich qU verhandeln. Das geschah auch, die Kölner zahlten an den Stuttgarter Schneider und Schützen 305 Gulden. Götz von Derlichingen verlangte für seine „Bemühungen" 3000 Gulden, erhielt aber nur eine kleine Summe.
Wie August Ede.mann, der verdienstvolle Geschichtsschreiber des deutschen Schützenwesens, fest- gestellt hat, sind die ältesten deutschen Schühen- gesellschaften seit dem 13. Jahrhundert in enger Anlehnung an Mönchsorden als religiöse Bruderschaften in das Leben getreten. Auch sie besahen Schutzheilige, als solcher kam besonders der heilige Sebastian in Betracht. Dieser war cm Hauptmann der prätorianischen Garde und em Christ. Zur Zeit der Christenverfolgung des Kaisers Diokletian wurde er an einen Daum gebunden und mit Pfeilen erschossen. Allerwarts treten in der alten Zeit die Schützengesellschaften als Sebastiansbrüderschaften oder als Seba- stiansgilden auf. Mehr und mehr aber trat eine Verweltlichung der Schützengesellschaften ein, und frühzeitig waren sie, wie das auch in Hessen während des 17. und 18. Jahrhunderts der Fall war, eine Dürgerwehr. Im Anfang des 19. Jahrhunderts wurden daraus freie, mit dem Staate nicht mehr in Verbindung stehende Organisationen, die allerdings überall die Tradition der alten Zeit pflegten.
Die ältesten deutschen Schützen bedienten sich des Vogens und der Armbrust, seit dem 15. Jahrhundert treten an deren Stelle die Feuerwaffen, die immer mehr vervollkommmnet wurden. Das Schühenwesen der deutschen Bürger war seit alten Tagen mit mannigfachen Volksbelustigungen verbunden. An allen Orten wurden schon im 15.
beh dem Schießen alles spiehlen mit Würffel, Karten und dergleichen bey Straff Vvn 3 alb. unterlassen werden."
Ursprünglich lag das Gießener Schützen- Haus in der Rühe der Pulvermühle, später an der Gabelung der Kaiferallee und der Lichor Straße, also für die damaligen Verhältnisse, als die Stadt Gießen am Reuenweger Tore zu Ende war, weit draußen vor der Stadt. Das Schieß- Haus war zugleich ein Ort des Vergnügens und der Erholung. Justi und Winkelmann schreiben in den 1789 erschienenen „Annalen der deutschen Universitäten", daß in Gießen zu den Vergnügungsstätten außerhalb der Stadt gehören: „mehrere Dörfer, der Duschische Garten und das Schießhaus." Zuletzt war das Haus als Privateigentum an einen Gastwirt übergegangen, um das Jahr 1840 scheint es niedergelegt worden zu sein.
Daß die Schühenkompagnien im 18. Jahrhundert bei der Etaatsregierung in besonderer Gunst standen, geht daraus hervor, daß sich Adlige, Offiziere, hohe Beamten, also wie man früher sagt, „Personen vom Stande", an dem Preisschießen beteiligten. Im Jahre 1769 fand in Gießen ein großes Schützenfest statt, über das in der letzten Rümmer der „Heimat im Bild" berichtet worden ist, im Jahre zuvor veranstaltete man hier «in „Pläsier- und Gesellschaftsschieben". Das Verzeichnis der Schützen, die sich hieran beteiligten, ist erhalten: hiernach schossen auch mit der General von Schwalbach, der Leutnant von Linstvw, der Leutnant von Rodenhausen, der Dr. Rebel, der Leutnant von Wrede, der Kapitän von Duseck und ein Herr von Banz. Aus diesen Akten geht auch hervor, daß der Schütze, der am meisten in das Schwarze getroffen hatte, als Gabe den „Hauptritter", und der, der nach ihm kam, den „Rachritter" bekam, das waren Fahnen mit entsprechenden Bildern. Der „Hauptritter" wurde auch als „Schwarzritter" bezeichnet, er stellte einen in schwarze Gewandunng gekleideten und auf einem Pferde sitzenden Ritter dar. Mit dem „Hauptritter" war eine Gabe von 20, mit dem „Rachritter" eine solche von 10 Gulden verbunden, die übrigen Geldgaben schwankten zwischen 1 und 8 Gulden.
Das Schühenwesen in der halbmilitärischen Form hatte am Ende des 18. Jahrhunderts mit dem Aufkommen der großen, stehenden Heere und mit den Kriegen, die eine Folge der französischen Revolution waren, sein Ende erreicht, die Regierungen förderten es nicht mehr. Offenbar sah man es in den ersten Jahrzehnten nach den Befreiungskriegen nicht gern, wenn die Bürger sich in den Waffen übten. So wurde das Schühenwesen eine Angelegenheit freier Vereine. Eine neue Blütezeit erlebte es um die Witte des 19. Jahrhunderts. In dieser Zeit waren die deutschen Turner, Sänger und Schützen die Träger des deutschen Cinheitsgedankens. Hoch gingen die Wogen vaterländischer Begeisterung auf den großen Schützenfesten der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts, so auf dem Frankfurter Feste des Jahres 1861. Dort wurde am 11. Juni unter dem Vorsitz des Herzogs Ernst von Sach- sen-Koburg-Gotha, der selbst im Festzuge mitgegangen war, der „Allgemeine Deutsche Schützenbund" gegründet. 2m nächsten Jahre wurde das Deutsche Schützenfest in Gotha gefeiert, wobei der Herzog sich wieder als ein regsamer Förderer der Schützensache, zugleich als ein Vorkämpfer für die deutsche Einheit erwies. Hierdurch erregte er allerdings nicht Bismarcks Wohlgefallen und Zustimmung: denn der große Politiker traute dem thüringischen Fürsten zu, daß er bei seiner Beliebtheit bei dem deutschen Volle deutscher Kaiser werden wolle, und sprach einmal aus, er werde den Herzog gelegentlich durch eine Schwadron Husaren ausheben lassen. Ohne Zweifel haben sich die deutschen Schützen durch ihr Eintreten für ein einiges und starkes Deutschland in einer Zeit der politischen Zerrissenheit große Verdienste um unser Voll erworben, nachdem sie in den vorausgegangenen Jahrhunderten ein kraftvolles und freies Bürgertum repräsentiert hatten.
Auf alle Fälle ist die Schützensache nicht die Sache von Vereinen, die abseits von dem nationalen Leben tätig sind, sondern das deutsche Schühenwesen ist durch die Geschichte vieler Jahrhunderte mit dem deutschen Dollstum auf das innigste verwachsen.
Restaurant
7. Juli 1929
essen
zu Mk. 3.50 KraftbrüheMirette.Limandes Sol in Weißwein, amenk. Art, Toumedos Excelsior Charlotte Carmen
ru Mk. 3.50
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n-Telephon Nr. 25^
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stellungen der Mehrheit brüchig erscheint. Man kann nur bedauern, daß die Fraktton der Wirtschaftlichen Vereinigung sich in dieser Sache selbst aus der Front positiv schaffender kommunaler Arbeit ausschaltete und einen Haushalt ablehnte, dessen Mittel doch zum größten Teile der heimischen Wirtschaft wieder zugute kommen.
Als besonders bemerkenswert sei zum Schluß noch auf die scharfe Krittk hingewiesen, die der Führer der demokrattschen Stadtratsfraktion an dem Verhalten der Hessischen Regierung gegenüber dem Gießener Stadttheater übte. Er sprach mit Recht von einem skandalösen Zustand bei der Zuschuhleistung des Landes an die Theater in Gießen, Darmstadt und Mainz. Wenn man bedenkt, daß der hessische Staat dem Gießener Stadttheater jährlich nur 5000 Mk. Zuschuß gibt, während er für das Landestheater in Darmstadt über 600 000 Mk., und für das Mainzer Theater weit über 100 000 Mk. Zuschuß leistet, so kann man die scharse Kritik von führender demokratischer Seite nur als vollkommen gerechtfertigt bezeichnen. Leider nahm der Vorsitzende der sozialdemokratischen Stadtratsfraktion, der auch Mitglied des Landtages ist, keine Gelegenheit, sich zu diesem Punkte zu äußern. Hoffentlich wird er aber die demokratische Kritik zum Anlaß nehmen, im Landtage — wo bisher die deutschvolksparteiliche Abgeordnete Frl. Birnbaum - Gießen immer nur allein mit ihrer Fraktion für eine gerechte Berücksichtigung des Gießener Theaters eintrat — mit den Gießener Landtagsabgeordneten Frl. Birnbaum und Amtsgerichtsdirektor K e l - 1 e r einen gemeinsamen Antrag einzubringen und bei der Mehrheit durchzudrücken, durch den nun endlich nach jahrelangem schwerem Anrecht auch dem Gießener Stadttheater, dem bisherigen Stiefkinds des Landtages und der Regierung, die berechtigte Förderung zuteil wird.
.... durch der Schützen Geschicklichkeit Erhallen wird oft Land und Leudt. Durchs Schießen in Gefahr und Roth Beschützet wird ein ganze Stadt Ein ganzes Land und Fürstenthum Erhalten wird durch ^Schützen-Ruhm." (Inschrift an einem alten Leipziger Schützenhause.)
Vereinigung u. a. einen Betrag von rund 15 000 Mark für außerordentliche Herstellungsarbeiten am Gebäude des Realgymnasiums, die nach dem Gutachten von Fachleuten dringend erforderlich sind und von deren Durchführung doch das heimische Handwerk eine gute Verdienstmöglichkeit erwarten kann, für dieses Jahr streichen und zunächst auf das kommende Jahr verschieben will, wo dann aber voraussichtlich auch wieder nichts aus der Erfüllung dieser Rotwendigkeit geworden wäre. Ebenso verstehen wir noch manche andere Anträge dieser Fraktion nicht ganz, deren Andurchführbarkeit von vornherein doch wohl auf der Hand lag. Wir sind ferner der Meinung, daß man bei der Forderung nach Abstrichen an Doranschlagskapiteln doch auch hätte angeben müssen, in welcher Weise die gewünschten Streichungen auf die einzelnen Posittonen der Kapitel zu verteilen gewesen wären: es geht u. E. nicht cm, daß man einfach die Herabsetzung der Endsumme fordert und im übrigen der Verwaltung alles weitere überlassen will: hier hätte man doch der Verwaltung einmal zeigen müssen, in welcher Weise es besser zu machen gewesen wäre. Aus allen diesen Erscheinungen bei der Prüfung der Anträge der Wircicyafllichen Vereinigung mußte man auch als kritischer Beobachter den Eindruck gewinnen, daß diese Fraktton bei allem guten Willen zur aufbauenden Mitarbeit diesmal mit ihren Einträgen zum großen Teile nicht das Richtige getroffen hatte. Es ist daher nicht verwunderlich, daß für diese Anträge keine Mehrheit im Stadtrat zu finden war. Auf die merkwürdige Erscheinung bei der Stellungnahme der Fraktionsleitung der Wirtschaftlichen Vereinigung zu der Frage der Gewerbesteuererhöhung toolfen wir hier kritisch nicht eingehen, da in dieser Sache offensichtlich die Position der Opponenten gegenüber den übereinstimmenden Fest-
Die kleine Gruppe der Reinsager gegenüber dem Voranschlag setzte sich aus der Fraktion der Wirtschaftlichen Vereinigung und dem einzigen, in unserem Stadtrat sitzenden kommunistischen Vertreter zusammen. Auf die Gründe der Etatablehnung des kommunistischen Stadtratsmitgliedes näher einzugehen, dürste sich erübrigen, da ja die Kommunisten grundsätzlich jeden Haushalt der gegenwärtigen Staats- und Gesellschaftsordnung ablehnen. Dagegen dürften hier einige Bemerkungen zu der Etatablehnung durch die Wirtschaftliche Vereinigung wohl am Platze sein. Wir bezweifeln nicht im geringsten, daß auch die Stadtratsmitglieder der Wirtschaftlichen Vereinigung bei ihrer Arbeit am Voranschlag sich von ernster Sorge um unser Gemeinwesen haben leiten lassen. Allein die Wege, die diese Fraktion mit ihren Anträgen wies, halten auch wir, .in Hebereinstimmung mit_ der „Front von Schmahl bis Mann", zum größten Teile für ungangbar, da man auf diesen Wegen sicherlich das Gegenteil von dem erreicht hätte, was im Interesse der Gesamtheit gelegen ist. Wir sympathisieren von vornherein mit jedermann, der brauchbare Vorschläge zur S)erbeifit9* rung von Ersparnissen im städtischen Haushalt macht. Aber — um einige Beispiele zu nennen— wenn man, wie die Fraktion der Wirtschaftlichen Vereinigung, an den auf der Grundlage des Vorjahres einwandfrei als erforderlich festgestellten Portokosten, oder an den Mitteln des unabweisbar notwendigen Bureaubedarfs, oder an einer im Interesse der Erleichterung des Geschäftsverkehrs zwischen Behörden und Publikum nicht zu entbehrenden Telephonstelle ein Paar Hundert Mark streichen will, so vermögen wir hierin kaum ein Mittel zu erblicken, das man als wirkliche Sparmaßnahme hätte bezeichnen müssen. Wir können es auch nicht als annehmbar ansehen, daß die Fraktion der Wirtschaftlichen
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Telephon^
Von Heinrich Bechtolsheimer.
gestellt hat, auf uralte Vorstellungen zurück, man feierte den Sieg des Frühlings über die Mächte des Winters. Das Schühengrün ist das Grün der Ratur in der Maienzeit. Am Psingstfeste schoß man nach dem „Vogel". Schon die griechischen Schützen schossen, wie das Homer berichtet, nach einer Taube, die mit einem Faden an einen Schiffsmast gebunden war. In Deutschland bildete, abgesehen von einigen wenigen Fällen, in denen man nach dem Kopfe einer in einem schußsesten Behälter untergebrachten Gans zielte, erfreulicherweise kein lebendiger Vogel das Ziel, sondern man befestigte an einer Stange das Bild eines Vogels. Das war in der Regel ein Papagei, ein Kuckuck oder eine Taube. Der beste Schütze wurde mit einem grünen Kranze geziert. Die Schützenkönige wurden sehr geehrt, sie hatten hohe Einkünfte, auch mancherlei Vorrechte: so waren sie von Kontributionen, Einquartierung und anderen Lasten frei. Wenn die Gießener Schützen ein Fest veranstalteten und auf dem Festplahe Wein verzapften, so brauchten sie keine Tranksteuer zu b^ahlen.
Rachweisbar seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts bestand m den hessischen Städten eine Türgermiliz. Die Bürger formierten sich zu Kompagnien und hielten militärische Hebungen ab. In erster Linie dachte man dabei an eine Verwendung gegen räuberisches Gesindel, wie es namentlich im Dreißigjährigen Kriege massenhaft auftrat, auch zu polizeilichen Streifen wurden diese in den Waffen geübten Bürger beordert, an eigentlichen Kriegsdienst war dabei nicht gedacht. Unter diesen Kompagnien erlangte die Schützenkompagnie schon frühzeitig gewisse Vorrechte, sie stellte gewissermaßen die Elite des bürgerlichen Militärs dar, was allerdings oft zu Konflikten mit den anderen Kompagnien und mit den Stadtverwaltungen führte.
Durch eine landgräfliche Verordnung wurde in Hessen im Jahre 1717 das Schühenwesen in eine feste Form gebracht. Die alte Gießener Schützenlade, eine schwere, aus Eichenholz gefertigte und mit eisernen Spangen versehene Kiste, ist erfreulicherweise noch erhalten, leider sind die Akten, die sie birgt, nichts weniger als vollständig, aber die Verordnung vom Jahre 1717 findet sich darin in einer Abschrift. Diese Verordnung umfaßt nicht weniger als 37 Paragraphen. Die Schützenkompagnie erwählte sich selbst ihre Vorgesetzten: einen Kapitän, einen Leutnant, einen Fähnrich, einen Sergeanten und zwei Korporale. Der Regierung stand die Destätigung der Gewählten zu. Offiziere. und Schützen bestimmten gemeinsam in jedem Jahre zwei Platzmeister, die das Schießen zu überwachen und den Schießplatz zu beaufsichtigen hatten. Die Hebungen begannen kurz nach Ostern, in dieser Zeit fand der „Auszug" der Schützen statt. An einem Montag oder Mittwoch fanden sie sich vor dem Hause des Kapitäns ein, formierten sich dann auf dem Marktplatze vor dem Rathause und marschierten nach dem Schießplätze. Am Abend erfolgte der Rückmarsch, wieder in geordneter Form. Die Hebungen fanden Sonntags nach beendetem Gottesdienste statt und erstreckten sich auf siebzehn Wochen. Wie das auch im späteren deutschen Heere gehandhabt wurde, so durste kein Schütze mit dem Gewehr seines Kameraden schießen, er konnte nur das eigene Gewehr benützen. Kulturgeschichtlich interessant ist, daß den Schützen bezüglich ihres moralischen Verhaltens strenge Destimmungen auferlegt wurden. Es wirkt heute erheiternd, wenn man lieft: „Soll ein jeder auff dem Schieß-Platz sich züchtig und ehrbar Verhalten, insonderheit aber vor fluchen und schwören hüthen, bey 6 alb. und nach befinden einer noch höheren Straffe. Da auch einer oder der andere auff dem Platz Zänckereh anfangen würde, derselbe soll alsdann, wenn es nur beh dem Wort Wechsel verbleibet, 15 alb. zur Straff erlegen, wenn aber harte real oder Verbalinjurien gefallen wären, solche sofort von dem dasigen fürftl. Ober Ambt untersucht und nach befinden gestrafft werden. Wie dann auch keiner den anderen beh Straff von 5 alb. zum Trinken nöthigen sondern alle insgesambt fein nüchtern und mäßig sich verhalten und sonst vor ejeef) hüten sollen. Wann einer sich sonsten ungebührlich halten, schandbare Worte und andere unanständige Possen treiben würde, derselbe so offt er solches thut, jedesmahl um 15 alb. als auch nach befinden härter gestrafft werden soll, nicht weniger soll
Sie Beratung des Gießener Dor an - sljlages für 19 29, über die wir in unserer : Rinnet 149 eingehend berichteten, wich dies- itnd vtzlli« von dem früher beobachteten Modus int Zunächst schon rein äußerlich: Während man Imbir von einer Generalaussprache, entgegen Ita Wünschen der sozialdemokratischen Fraktion, laial und lediglich eine Spezialberatung vor- i io r wurde diesmal auf die Einzelberatung ver- iik’et und dafür eine Generaldebatte einsttm- inn beschlossen. Diese Abweichung von der irtiieren Linie hatte ihren Grund in den außer- i etlichen Schwierigkeiten, die bei der Fest- Blung des neuen Voranschlages zu überwinden Schwierigkeiten, die sich nicht nur auf 114 ziffernmäßige Bemessung der Etatansätze be° ilLb, sondern auch auf dem Gebiete der Par- 1 !«>insche lagen. Genügten in früheren Jahren | iili oder drei Finanzausschußsihungen, um den : Allaltungsvoranschlag beschlußreif für das ftAwratsplenum zu machen, so waren diesmal | Sitzungen des Finanzausschusses erforder- lid, um mit der Fülle von über 80 Anträgen jppi Doranschlag fertig zu werdqn und eine Basis ijni finden, auf der man die endgültige Feststel- linq des Etats beschließen konnte. Riernand wird ItDdiC behaupten können, daß dieser Kampf der iFokiionen und der Verwaltung, der sich zum ttocillus größten Teile im FinanzauLschuhzimmer lahpielte und nur in einigen Ausschnitten bei der I0meralbebatte sichtbar wurde, sympathisch ge- !iotlcei ist. Wir sürchten vielmehr, daß von diesen !2bs«inandersehungen viel Konfliktsstimmung zu- i tilg «blieben ist. die wenig förderlich für die t fettere Arbeit des jetzigen, bis zum Ende dieses tIchves amtierenden Stadtrats werden dürfte. In rächen mit Stadtratsmitgliedern kann man iiettnialte ein Maß von Erbitterung über die
idilljährige Haushaltsberatung feststellen. das t men früher nicht gekannt hat.
3n der Generaldebatte über den Voranschlag :hta - mit Ausnahme der Wirtschaftlichen Ver- ।eiligung — eine „Front von Schmahl bis Mann" • f ür Las mit viel Mühe und Rot zustande ge- 15r:d)te Etatkompromiß ein. Wie jede Kompro- imstLsung. so hat auch diese auf feiner Seite linier Befürworter ungetrübte Aufnahme gefun- ibr Alle Fraktionen der Ctatmehrheit machten itoaem Hehl daraus, das ihnen bei ihrem Ja wohl zumute war. vloer auf allen Seiten idei Mehrheit sagte man sich mit Recht, daß unter ihnen gegenwärtigen Verhältnissen eine günstigere !2ö'ung nicht gefunden werden konnte und daß
irg / Schönste Aussicht MarbaTäs »»«n diesmal in voller Erkenntnis seiner gro- [e9 Jjjien Verantwortlichkeit Dingen zustimmen muhte,
rhaffe Tan?/cf™«,, a, die man bei einer anderen, günstigeren ahriahAha "a tU0 'Silage nicht zu haben gewesen wäre. Daß man Konzert, abds. Abend-Tanz öen Steuerzahlern weitere Opfer auferleger Unnnnm in die unter den gegenwärtigen wirtschaft-
rlaSEllffl iH ilhen Schwierigkeiten zweifellos als sehr druckend 1UDVUU1 lu UlUjVUepin0i1[nZ)en toetben würden, haben die Mehrheits- ÄfttxA : Dateien des Voranschlags 1929 durch den Mund
UUllfc -Ihor Redner einhellig mit Bedauern hcrvor-
Sonntag, dem 21. Juli 1929, sieben. Zweifellos wird die Erhöhung der^Ge- ««/ inL laxrbc- und der Grundsteuer, wie auch die Her-
, „ »aulicfiunq des Wassergeldes, die nur die klei-
)r.Hildebrandt, Hannover. Bürger schicht der Gewerbetreibenden und, - ---- -
1 Liebi&nUSfcUVfl tot Grund- und Hausbesitzer trifft, für diese tracht mit umgehangtem Gewehr zu Schieß
, n. , _,<n 'Mitbürger eine Einengung ihrer wirtschaftlichen Übungen oder Ähuhcnfesten reisen. Auch in.bet
izelnet Buete. e@ninMaqe bedeuten. Daß man außerdem noch Schweiz ist das Schühenwesen sehr verbreitet,
[Teil .einen Finanzzuschlag zu den Clektrizitätspreisen Gottfried Keller glbt in «inet seiner -Züricher
Der Vorsitzende: Sommer. ßeMof), von dem neben bem Gewerbe und Rovellen eine ausführliche Schilderung eines
Iden Haus- und Grundbesitz auch die Mieter Schützenfestes. Vollends ist das^Schutzenwesen m
ruitbetroffen werden, mag für die am stärksten Deutschland uralt, auch das deutsche Schutzen-
ti-n Anspruch genommenen Steusrzahlerschichten wesen hat seinen Riederschlag in der Dichtung
vicllsicht ein gewisser Trost sein, der aber nicht gefunden. In einem reizvollen Zwiegesprächs,
5ur Folge haben wird, daß aus trüben Gesich- das Goethe in seinem „Goh von Terlichingen
it«m nun lachende Mienen werden. Daß größere dessen Gattin mit ihrem kleinen Sohne Karl
'Mltriche am Voranschlag nicht möglich waren, führen laßt, ist die Rede von einem Stuttgarter
nxr.it man nicht die dringendsten Aufgaben un- Schneider, ter sich auf dem Schützenfeste zu
ftrer kommunalen Arbeit notleiden latsen wollte, Köln den ersten Preis erschossen hyt und dem
I>akn auch die Fraktionen der Mehrheit — wie die Kölner die Geldgabe, die mü dem Preise ver
mu i) wir in unseren verschiedenen Voranschlags- bunden ist, nicht geben wollen - Elisabethsagt zu
Ixfrad)hingen - anerkennen müssen. Sie sagten ihrem Kinde: „Siehst du, das war ein Schneider
sich durchaus zutresfend, daß eine Zurücksührung von Stuttgart, der war sm vortrefflicher Bogen-
Voranschlagsbeträge auf die vorjährigen Sätze schütz und hatte zu Köln auf m Schießen' baS
nur in einigen wenigen Fällen, in keiner Weise Beste gewonnen .. .Hundert Tha.er. Und dar-
.ifcr bei dem größten Teil des Haushalts durch- nach wollt^i fies ihm nicht geben ... Da kam
zMhren ist, da eben die Anschlagssätze der Der- ’* ..... ,mh W ,hn
tDoltung im großen und ganzen auf den Erfah- iMgen des Borjahres aufgebaut sind und hier- ff«i die Feststellung maßgebend war, daß in vielen 7Li!eln die tatsächlichen Ausgaben die heran» Deträge des Haushalts 1928 überschrit-
----—TT^TKindhabe^ter haben. Weiterhin konnte man nicht zu | >in klavierspieie 5i36D?nhi}naf>men schreiten, die eine u..j_ CEtoffelung der kommunalen Austräge an das - .1 n^.iAvmonn ßwniifdje Handwerk und Gewerbe zur Folge ge- Cmi| HftUerniöWhiabt hätten, ba sonst nicht nur weite Kreise der Biigerschast in ihren Verdienstmöglichkeiten, son- Stan auch die Stadtverwaltung selbst in den C5tcii<rerträgen aus der heimischen Wirtschaft vwfindlid) beeinträchtigt worden wäre. Aus all iltticu Erwägungen heraus kamen die Parteien ita Ctatmehrheit zu bem Entschluß, die mit Vofitecen Opfern verbundene Kompromißlösung «ttiMehmen. die jedoch hinter den Forderungen ita Verwaltung immer noch um ein ansehn- Incjes Stück zurückbleibt. Die Stadtverwaltung telfi erklärte sich in richtiger Würdigung der iSninbe der Mehrhöit mit der im Finanzaus- Ich-si geschaffenen Haushaltsgrundlage einher» ttenien, und sie steckte dabei in anerkennens- 1 ■Krier Weise einige Pflöcke ihrer Steuerpläne jl wütf. Bei aller Würdigung und voller Er- ltaulnis der erheblichen Inanspruchnahme der »Ziuerzahler glauben wir, daß die Stadtrats- imchaheit und die Verwaltung nun eine Etat- «ir.ndlage geschaffen haben, mit der man sich, i »iiiT auch schweren Herzens, schließlich einver- ' Italien erklären kann. Wenn sich keine Mehrheit ,ir ien Haushalt gefunden hätte, der Voranschlag it£.Vi’o abge^hnt worden wäre, dann hätte zweifel- :De |©5 die Gefahr der Zwangsetatisierung durch die :8(gierung bestanden, da die Regierung forderte, ita) nicht nur der vorjährige Fehlbetrag in itasein Jahre mit gedeckt werden müsse, sondern nut) ein neues Defizit nicht entstehen dürfe. H bei einer Zwangsetatisierung eine Regelung toi? die jetzige getroffen worden wäre, erscheint im mindestens sehr fraglich. Wir glauben viel- mtfjr daß dann die über die jetzige Kompromiß- Islung hinausgehenden Steuervorfchläge derCßer- tQtilhmg festgesetzt, die Steuerzahler also noch Wer als jetzt in Anspruch genommen worden Tocren und außerdem noch den Rachteil gehabt leiten, daß dann der Etat viel später in Kraft iCeireten wäre und sie sich mit der Begleichung itai mehreren Steuerzielen auf einmal hätten


