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Mittwoch, 2. Oktober 1929

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhefsen)

Ur. 251 Drittes Blatt

Zeitfragen des Mittelstandes

ficherungswesen schwand dahin.

abgelehnt hat.

Zu 2.

waltung.

Zu 1

bittere Enttäuschung. Die Inflation beraubte auch das Handwerk seiner Rücklagen. In jahrzehnte­langer, mühsamer Arbeit aufgesparte Kapitalien gingen verloren, die Versicherungen wurden wertlos, das Vertrauen in die Sparsamkeit und in das Ver-

rnuß auf den Beschluß der Spitzenvertretung des Handwerks verwiesen werden, der eine solche Ein­gliederung als unvereinbar mit einem selbständigen Berufe ablehnt. Auch ist zu bedenken, welche starke Belastung dem einzelnen

gung stellen, wenn nicht in jeder Weise lBewLhr für ordnungsmäßige Verwaltung fremder Gelder

Insbesondere die alten, nicht mehr erwerbsfähigen Meister traf dies Geschick überaus hart, sie sahen sich von aller Welt verlassen, ja der öffentlichen Wohl-

AllersversvWng für das selbständige Handwerk

Von Handwerkskammerdirektor W. Schüttler.

ström der Kunden ist je nach der Tageszeit ver­schieden stark und läßt dazwischen arbeitslose Pausen offen.

Heue Probleme hat sich der Einzelhandel ge­stellt durch das Auftauchen der sogenannten Ab­satzfinanzierungen. Sn der Form der Ab­zahlungsgeschäfte und der Ratenkäufe des Auto­mobil- und Möbelhandels sind diese Methoden nichts Neues. Qlber eine Ausbreitung besonders auf Konfektions-. Manufatturwaren- und Haus­haltungsgeschäfte allgemein hat erst in neuerer Zeit stattgefunden. Es sind hier zwei Systeme im Gebrauch, die nach ihrem Ursprung als das Königsberger und berliner Kundenkreditsystem bezeichnet werden. Bei dem Letzteren ist in­direkt dieFrankfurter Allgemeine" als Geld­geber aufgetreten. Eine Erörterung der außer­ordentlich heiß umstrittenen Frage:Ist eine Kundenkreditfinanzierung volkswirtschaftlich be­rechtigt und gesund oder nicht?" soll an gleicher Stelle in einem späteren Artikel erfolgen. Sm Rahmen dieser Zeilen würde es zu weit führen.

Ein Schlagwort der letzten Sahre heißt Wirtschaftsdemokratie". Man kann darunter alles mögliche verstehen. Es darf nicht bedeuten, daß durch den Einfluß politischer Sn- stanzen der Ausbau der Unternehmungen der öffentlichen Hand gefordert wird, durch steuer­liche Bevorzugung auf Kosten der Privatwirt­schaft. Wir könnten hierin keinen Fortschritt im Sinne moderner Rationalisierung des Wirt­schaftslebens, sondern in diesem System nur eine starke Vermehrung des bureaukratischen Verwal- tungsapparates erblicken, der die wahre wirt­schaftliche Entwicklung nur hemmt. Was unsere Wirtschaft und vor allem der Einzelhandel braucht, ist verständnisvolles Eingehen des Staates auf die Sorgen und Nöte gerade der mittleren und kleineren Betriebe, ist wirtschaftliche Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit, losgelöst von allen kleinlichen, einengenben Vorschriften!

Für die alten, arbeitsunfähigen und nicht mehr versicherungsfähigen Handwerker wurde die Schaf­fung besonderer Nothllfsmaßnahmen empfohlen.

Die Hessische Handwerkskammer beschäftigte sich ebenfalls lebhaft mit dieser Frage. In einer aus­führlichen Denkschrift trat der Vorstand am 2. No­vember 1928 vor die Vollversammlung, in der die ganze Angelegenheit nach der historischen Entwick­lung und den neuzeitlichen Forderungen beleuchtet wurde. Auch wurden einzelne Vorschläge besonders heroorgehoben und am Schlüsse eine Nothilfe für die alten Handwerker angeregt, zu der die Dollver- sammlung zunächst gutachtlich Stellung zu nehmen hatte. .

Aus dem großen Problem gelang es, drei Haupt­fragen herauszuarbeiten, zu denen Stellung zu neh­men war, und die auch zum besseren Verständnis hier kurz behandelt werden dürfen. Die Haupt­forderungen gingen dahin:

1. Eingliederung in eine bereits bestehende soziale Einrichtung (Invalidenversicherung, Angestell­tenversicherung).

2. Schaffung einer besonderen Versicherungsem- richtung für das Handwerk im Reichsgebiet auf Zwangsgrundlage. m r_,

3. Schaffung . einer zwangsweisen Versicherung durch die Handwerkskammern in eigener Ver-

Gegen die Schaffung einer besonderen Zwangs­versicherung durch das Reich für das Handwerk sprechen zunächst die gleichen Gründe, wie zu 1. Hier wie dort kommt aber noch hinzu die Schwie­rigkeit der Versorgung der alten Handwerker, die bereits jetzt in den Genuß einer Rente kommen müßten, ohne daß überhaupt Beiträge gezahlt wur­den. Die für diesen Zweck erforderlichen Mittel könn­ten z. Z. weder von dem Reich, noch von dem Handwerk in seiner Gesamtheit aufgebracht werden.

Ferner ist zu beachten, daß sofort andere Wirt­schaftsgruppen mit gleichen Forderungen auf den Plan treten würden.

Man muß doch bedenken, daß das Reich, wie je­der Berufsstand und jeder Betrieb, heute finanziell schwer zu ringen hat. Besondere Mittel für die ge­dachten Zwecke flüssig zu machen, würde doch nur eine erneute Anspannung der bereits schon über Ge­bühr belasteten Steuerkraft bedeuten.

Zu 3.

Die Schaffung besonderer Zwangseinrichtungen durch die Handwerkskammern für ihre Bezirke ist nach der derzeitigen Rechtslage unmöglich. Die Hand­werkskammern sind keine Dersorgungs-, oder Ver­sicherungseinrichtungen, diese Aufgaben sind ihrem Wesen, ihrem Tätigkeitsgebiet völlig fremd. Auch wird sich niemals eine gesetzaebende Körperschaft finden, die einer berufsständischen Interessenvertre­tung eine solche Aufgabe übertragen könnte.

Alle diese Erwägungen führen zu dem Schluß, den neuerdings auch wieder der Sonderausschuß des deutschen Handwerks- und Gewerbekammertags festgestellt hat, daß das Problem auf diesen Wegen nicht gelöst werden kann.

Es bleibt für das Handwerk nur der Weg der Selbsthilfe übrig. Das deutsche Handwerk hat sich bereits selbständige Versicherungseinrichtun­gen geschaffen, die zu günstigen Prämiensätzen Handwerker und Gewerbetreibende in Kapital- und Rentenversicherung nehmen. Jeder Handwerksmeister sollte sich im eigenen und im Interesse seiner Fa­milie um diese Einrichtungen kümmern und mit diesen wegen des Abschlusses eines Versicherungs­vertrags in Verbindung treten. Bieten doch die selbstgeschaffenen Einrichtungen des Handwerks die Gewahr sicherer Kapitalanlage, sowie daß das Ka­pital aus Prämienzahlung, soweit es nicht zur Be­friedigung fälliger Ansprüche und Sammlung der Reserven benötigt wird, wieder in Form von Dar­lehen in der Handwerkswirtschaft arbeitet.

Das begreifliche Mißtrauen, heroorgerufen durch Jnflatton und sonstige betrübliche Erscheinungen auf dem Geldmärkte, muß wieder verschwinden. Das Experiment einer Inflation wird kein verantwort­licher Staat mehr auf sich nehmen. Für die Solidität der vom Handwerk geschaffenen Einrichtungen bür­gen die Handwerkskammern. Sie würden sich nicht als gesetzliche Berufsoertretung hinter diese Bewe-

vorhanden märe.

Maßgebend für den Bezirk der Hess. Handwerks­kammer ist die Südwestdeutsche Versicherungsanstalt für selbständige Handwerker und Gewerbetreibende Frankfurt a. M., die hinsichtlich der Lebensversic^- rung einen Vertrag mit der Schwestereinrichtung in Hamburg abgeschlossen hat.

Werden in vorstehendem nach eingehender J3rü» ung der ganzen, schwierigen Materie die oersiche­rungsfähigen Handwerker zur Stärkung ihres Ver­antwortungsgefühls für sich und ihre Familie auf den Weg freiwilliger Versicherung bei den vom Handwerk selbst geschaffenen Einrichtungen verwies en, so bleibt immer noch die Frage offen, was nit den alten, nicht mehr arbeits- und versicherungsq ähigen Handwerkern geschieht.

Uebereinstimmend geht hier die Meinung des Handwerks, und zwar in seiner Spitzenvertretung, wie in den bezirklichen und örtlichen Organisationen dahin, daß die Handwerkskammern verpflichtet sind, in Form einer Notmaßnahme für diese Personen! einzutreten. Die Frage ist, ob auf versicherungstech* nischer Grundlage, oder nach dem Prinzip der Für­sorge, d. h. durch Einstellung besonderer Mittel in den Haushaltsplan der Kammer für die Dauer eini­ger Jahre.

Wegen der Durchführung einer solchen Mers- Hilfe auf versicherungstechnischer Grundlage liegt nun ein Gutachten des Prof. Dr. R i e b e {e 11 vor. Dieses geht zunächst von dem Standpunkt aus, die Altershilfe auf 15 Jahre auszudehnen, um ein Her­einwachsen der z. Z. 50jährigen Handwerker in dir Altershilfe mit 65 Jahren zu erreichen. Dies würde eine Hereinziehung sämtlicher aktiv tätiger Hand­werksmeister und nach den ausgestellten Berechnun­gen eine Sonderbelastung von 84 Mark pro Jank bedeuten. Die derzeit unter 50 Jahre alten Hand­werker kämen trotz Zahlung dieser Beitrage nickt mehr in den Genuß einer Rente. Für eine solche Regelung kann die Verantwortung nicht übernom­men werden, und dieses Projekt sand denn auch von! den maßgebenden Instanzen des Handwerks Ableh-

Kursen erneut gemacht werden.

Don nicht geringem Einfluß, aber leider einem zwangsmäßigen, ist die Steuerpolitik. Die jetzt beendeten Verhandlungen des Deutschen Städtetages lassen den Schluß zu, daß auf diesem Gebiet mindestens soweit es die kommunalen Steuern angeht, für die nächste Zeit wenig zu offen ist. Das erneute Bekenntnis des Deut- chen Städtetages für die Beibehaltung der Ge­werbesteuer, dieser von uns mit Recht als Son- dersteuer bezeichneten Abgabe, und die Forde­rung auf erhöhte Beteiligung an der Reichsein- kommensteuer. sowie Ausbau der Geträntesteuer müssen in unseren Kreisen eine entschiedene Ab­lehnung erfahren. Sollte unter der erhöhten Be- teiligung an der Einkommensteuer das Zuschlags­recht der Gemeinden verstanden sein, so können wir uns damit allerdings befreunden, unter der Voraussetzung der Senkung der Realsteuern. Wrr sind nach wie vor der Meinung, daß nicht der Besitz (denn er ist oft ein schlecht rentierender), sondern das Einkommen in erster Linie De­steuerungsgrundlage sein muß. Die für uns

nung.

Muß man hiernach die Unmöglichkeit erkennen, auf versicherungstechnischer Grundlage die Frage der Altershilfe zu lösen, so bleibt nur der Weg, ge­eignete Mittel in den Etat der Kammer als Notmaß- nähme einzustellen.

Diesen Weg hat die Hessische Handwerkskammer auch beschritten. Die Vollversammlung 1929 be­willigte unter Anerkennung der vorgelegten Richt­linien zunächst auf die Dauer eines Jahres einen Be­trag von 60 000 Mark, der ohne Erhöhung der seit­herigen Umlagesätze aufgebracht wird. Hieraus er­halten arbeitsunfähige, bedürftige und würdige Handwerker, die z. Z. das 65. Lebensjahr über. schritten haben, eine monatliche Zuwendung, ledoch ohne Rechtsanspruch. Die Entscheidung hegt bet einer von der Vollversammlung gewählten Kom­mission, die auch die Höhe der Unterstützuna nach Prüfung der eingehend erforschten Verhältnisse sesd- setzt. Bericht über die Zuwendungen ist der Voll­versammlung 1930 zu erstatten.

Bemüht sich so das hessische Handwerk, durch seins Berufsvertretung im Rahmen eigener Mittel die Not der Veteranen des Handwerks einigermaßen ztt lindern, so kann diese ganze Aktton doch nur als eine vorübergehende Notmaßnahme betrachtet wer­den Und nur von diesem Gesichtspunkt aus ist bfe Angelegenheit zu beurteilen. Dem jüngeren Gs« schlecht muß aus Verantwortungsgefühl heraus für die Sicherstellung im Alter der Weg der Selbffr Hilfe, d. h. der Anschluß an eine bestehende Ver­sicherungsanstalt empfohlen werden.

Gewerbesörderung durch Beiriebsberatung

Von Or. K Bönnings, Leiter der Gewerbeförderungs- und Betriebs- deratungsstelle der Hess. Handwerkskammer. Allgemein war und ist auch heute noch ÄS Meinung vertreten, daß dieWissenschaft^ liche Detriebsführung" und die dadurch erzielte Rattonalisierung für die Industrie unbedingt zweckmäßig und notwendig ist, daß aber die Beschäftigung mit diesen Fragen sup das Handwerk von nebensächlicher Bedeutung sei. Hierbei läßt man sich von der Unterstellung leiten, daß man nur in bezug auf die vermehrte Einführung und Ausnutzung maschineller und technischer Vorrichtungen von einer Ratwnalisie- rung sprechen und hierdurch eine verbesserteBe- triebsführung" erzielen kann. Diese Auffassung ist insofern nicht zutreffend, als diese Fragen mix einen Teil der für die Rationalisierung eines Be­triebes in Betracht kommenden Fragen umfassen Gibt es doch zahlreiche Handwerksbetriebe, bei denen die Verwendung von Maschinen und an­deren technischen Vorrichtungen eine untergeord­nete Bedeutung hat. ,rt _ ,

Es werden also die Kostenersparnisse durch zweckmäßige Art, Aufstellung und Ausnutzung der Maschinen und der technischen Einrichtungen nicht von ausschlaggebender Bedeutung sein, son­dern vor allem auch andere Momente, wie Ma­terialeinkauf, Materialverwendung, das Ferti­gungsverfahren, die Frage der produktiven und unproduktiven Arbeit, Verwaltungsfragen, hier­bei besonders die Kredittoirtschaft, und eine für das Handwerk zugeschnittene Buchführung alS Grundlage für die Kalkulation.

Die Betriebsberatung für das Hand­werk wird sich also auf alle als Gesamtaufwand für Arbeitsleistung in Betracht kommenden Fak­toren erstrecken, auf 1. Materialkosten, 2. Ferti­gungskosten, 3. Verwaltungskosten, wobei unter Fertigung alle bei der Arbeitsausführung nött- gen Verrichtungen zu verstehen sind.

Kann nun trotz der Sndustrialisierung und der dadurch für viele Handwerkszweige entstandene ungeheueren Konkurrenz das Handwerk mit Hilfe derBetriebsberatung" als Kleinbetrieb Weiterbe stehen?

Namhafte Führer der deutschen Volkswirtschast haben diese Frage in durchaus bejahendem Sinn beantwortet. Sie machen vor allem darauf aufmerksam, daß für erloschene Handwerkszweige stets neue auftauchen, wie z. D. die Auto- uno Schreibmaschinen-Reparaturwerkstätten und ühn-

geleitet wurden.

Die Spitzenoertretung des deutschen Handwerks beschäftigte sich eingehend mit dieser Frage und ließ ein ausführliches Referat von einem maßgebenden Sachverständigen, dem Professor Dr. R i e b e \ e 11 (Hamburg), auf dem Dertretertag in Köln im August 1928 erstatten. Die ausgiebigen Verhand­lungen versuchten in das schwierige Problem einzu- bringen, sie tarnen zu einer Ablehnung der von vielen Seiten geforderten Zwangsversiche- rung, da unvereinbar mit dem Charakter des Handwerks als selbständiger Berufsstand, und emp­fahlen den Abschluß freiwilliger Versicherungen.

fahrtspflege preisgegeben.

In solchen Zeiten ist es nur zu verständlich, daß der Ruf nach Versorgung für die Zukunft sich in den Reihen des gesamten deutschen Handwerks erhob. Man wies auf die Sicherungen hin, die den Be­amten, den Arbeitern und Angestellten gewährleistet ist und forderte auch für das Handwerk Schaffung gleichartiger Einrichtungen.

Daß die berufenen Vertretungen des Handwerks aus eigener Ueberlegung an dieser äußerst wichtigen Frage nicht oorübergehen konnten, lag auf der Hand. Drangen zudem doch die handwerklichen Organisa­tionen aller Art auf irgendeine Lösung, faßten Be­schlüsse, die an die gesetzlich eingerichteten Instanzen

Betriebe, der ja voll die Beiträge zu leisten hätte, auferlegt wird. Nach den Sätzen der Jnvalidenver- icherung wären z. B. zur Sicherstellung einer Rente von 864 Mark jährlich nach Erreichung des 65. Le­bensjahres und einer Versicherungszeit von dreißig Jahren eine jährliche Beitragsleistung von 104 Mk., berechnet nach einem Einkommen von nur 36 Mk. pro Woche, Lohnklasse VII, von jedem Handwerks­betrieb zu erheben.

Weiter stellte sich bei Erhebungen heraus, daß bas Bebürfnis nach einer solchen Versicherung in ber weitaus überrotegenben Mehrzahl ber Hanowerks- betriebe nur vorübergehenb in Notzeiten auftritt.

Bei normalen Wirtschastsverhältnissen wirb ber größte Teil ber Hanbwerksmeifter bie Sorge für seine Zukunft selbst in bie Hand nehmen. Eine ge­setzliche Binbung aber in solch anormalen Zeiten, wie ben heutigen, zu schaffen, müßte sich späterhin als ein schwerer Fehler an bem gesamten Berufs- ftanb erweisen, für ben bie berufenen Vertretungen Des Hanbwerks bie Verantwortung nicht übernehmen können.

In diesem Zusammenhang barf darauf hingewie» fen werden, daß der Reichsverband des deutschen Einzelhandels dahingehende Bestrebungen eines Teils feiner Mitglieder, die, zum Mittelstand ge­hörig, sich z. Z. in einer gleichen Zwangslage wie das Handwerk befinden, mit ähnlichen Erwägungen

_ » «Ar t / 1 so Wichtige Frage des Steuervereinheit- Der moderne Einzelhandel. I äax:

Don Or A. Moeßner, Syndikus des find Wir noch von einem wirklichen Finanzaus- Landesverbands des heffsschen Einzelhandels.

Vor einigen Tagen ging durch die Tages- bänöe, ^er immer wieder energisch zu mahnen presse die Mitteilung von dem Zusammenschluß unb einc baldige Klärung dieser beiden wich- der zwei größten deutschen Banken, der Deutschen tigen fragen zu fordern.

Bank und der Discontogesellschaft. In den De- Einen schweren Kampf kämpft der Einzelhan- trachtungen. die die Presse bei dem Bekannt- öeI dur Zeit mit den für ihn in keiner Weise werden dieser gigantischen Fusion angestellt hat, zurechtgeschnittenen Bestimmungen der so- ist besonders stark der Gedanke der damit ver- ziaipolitischen Gesetze. Die Wünsche und bundenen Rationalisierung dieser Unternehmen Bedürfnisse des Konsumenten sind hier oft nicht und die dadurch zu erwartende günstige Aus- in ($inflang mit dem Geschäftsgang des durch Wirkung auf die Wirtschaft erörtert worden, gesetzliche Vorschriften eingeengten Einzelhandels Nicht unerwähnt dürfte dabei aber bleiben, pao $u ßringen. Wir haben die Bestimmung, daß die eine solche Zusammenlegung auch ihre Schatten- Ladengeschäfte von 7 Uhr abends bis 1 Uhr feiten hat, die sich in ber Entlassung von einer morgens für den geschäftlichen Verkehr geschlos- grohen Anzahl Angestellten und m einem ver- fcn gcf)alten werden müssen. Man denke sich in schärften Konkurrenzkampf der Banken unter» die peinliche Lage eines Einzelhändlers, beson- einander hauptsächlich auswirken muß. Diese Ge- Quf dem Lande, von dem während der

dankengänge kehren wieder, ob es sich nun um @rntcdeit von den spät abends heimkommenden Zusammenschluß in der Bankwelt, in der Jndu- Landwirten oft noch um 10 oder 11 Uhr abends strie oder im Handel dreht. Gerade die vtruk- die Hergabe von Waren verlangt wird. Ver- turtoanblungen bei dem letzteren werden viel fauft er ste, so hat er sich strafbar gemacht, wei-

zu wenig beachtet, obwohl auch sie von einfchnei- I gert stch, so hat er einen Kunden verloren, dender Bedeutung sind, insbesondere für die Ag soll hier ganz gewiß nicht an eine Rückkehr Frage der weiteren Existenzberechtigmig und ,u ^en früheren Zuständen gedacht werden, wo

Existenzerhaltung des selbständigen Mittelstan- bie Geschäfte oft bis Mitternacht nutzlos äffen­des. Auch im Einzelhandel sind riesenhafte Unter- gehalten wurden, aber für gewisse ländliche De-

nehmungen durch Aufkauf und Fusion nut an- girf(» ^uh im Interesse der Konsumentenschaft

deren Armen entstanden, es sei hier nur an die eine Ausnahme von der starren Reglementte-

beiden Firmen Tietz, Karstadt und die großen rung möglich sein. Dasselbe gilt für den schema-

Lebensmittelfilialfirmen erinnert. So bestimmt wischen Achtstundentag: der Einzelhändler kann

auf der einen Seite durch diese Rationalisierung ni$t fcin Geschäft nur acht Stunden am Tag

die Schlagkraft dieser Unternehmungen der auf halten; eine weitere Einstellung von Per-

Warenhaus-, Lebensmittelfilialgeschäfte und gro- fonai würde die Spesen wesentlich erhöhen, ohne

her Spezialgeschäfte erhöht worden ist so kami öen Einsatz zu steigern. Auch hier muß verlangt

man doch nicht ohne ernste Sorge an die Ruck- werden, daß im Einzelhandel die sogenannte

Wirkungen auf die übrigen Kreise des w Arbeitsbereitschaft anerkannt wird; denn der Zu-

zelhandels denken. Das Strahenbild im Ge­schäftszentrum unserer Stadt hat sich gewandelt, die Zahl der Großfirmen hat zugenommen, die Zahl der kleineren und mittleren Geschäfte ist zurückgegangen, und wer von älteren Leuten noch bie Firmenschilder feiner Jugendzeit sucht, der wird die übergroße Mehrheit nicht mehram- i Q um bie Zukunft bei Arbeitsunfähigkeit treffen. Es kann daher Es^n b^s Emlel^ und Alter hat bie Angehörigen bes Handwerker- to man auch ^..>n drecken des Emzel- g alten Zeiten beschäftigt. Schon bie alten Handels der Modernifierung des Geschäftes gro i, Eimichtungen zur Hilfe bei Kränk­stes Interesse entgegenbringt, und daß die 1 unb Mer ins lieben, stets aber war ber

fahr, schnell rudftantng &u werden, ie^n en der hervorragenbsten Zeichen bes

sichtigen Einzelhändler zwingtz sich mit den Pro- i \) o

blemen der wirtschaftlichen Neuzeit zu befassen. y[s frei*er Beruf, gestützt auf feinen Arbeits- Insbesondere zwingt hierzu das seit einigen eifer, brachte es bie größte Zahl der selbständigen Jahren diskutterte Thema:Wie ist eine Handwerker immer wieder auch in schweren Zeiten Rationalisierung in dem so viel- fertig, durch Sparsamkeit unb Enthaltsamkeit ein gestaltigen und hervorragend auf gewisses Kapital aufzusparen, einen Notpfennig für Menschenkr af t angewiesenen Ein- das Alter zurückzulegen. Vorsichtige schlossen bei- zelhandel möglich?" Hierher gehört be- 3eiten einen Versicherungsvertrag zur Versorgung sonders das Durchdringen und Erkennen des für bie Zukunft.

Geschäfts mit den Mitteln moderner Be- Kriegs- unb Nachkriegszeit brachten allerbings t rieb s statt st ik und Buchführung. Wir auch bem Hanbwerk in diesen, man kann wohl wollen ruhig zugeben, daß es gerade in diesen sagen, berufsüblichen Gepflogenheiten schwerste unb Punkten noch bei vielen Firmen hapert. Gerade der Betriebsstatistik verdanken wir eure gründ­liche Kenntnis der Geschäftsunkosten, einer ver­nünftigen Lagerhaltung, der Saisonschwankimgen und vieles mehr. Don einer ganzer Reihe Fach- verbände find seit einigen Jahren solche Statisti­ken für ganz Deutschland aufgezogen, die fast durchweg auf den Umsatz abgestellt sind und das Verhältnis der einzelnen Unkosten zu ihm klären sollen. Die Jahre 1928 und 1929 haben für den Einzelhandel keine erfreulichen Dilder ge- | zeigt. 1928 brachte eine erhebliche Steigerung 1 der Geschäftsunkosten bei an sich langsam fort­schreitendem Umsatz; 1929 hat sich bis seht als ein ausgesprochenes Krisenjahr erwiesen, auch hier haben die Unkosten, rein absolut, zugenom­men, während die Umsätze allgemein erhebliche Einbußen aufweifen. Desonders sind es die Mo­nate Februar, März und September 1929, die starke Umsatzrückgänge gebracht habem Neben dem herrschenden Geldmangel hat hier das Wetter einen tiefgehenden Einfluß ausgeubt. Auch die Umfatzhäufigkeit und -geschwindigkeit, verbunden mit nicht zu großer Lagerhaltung, gehören in das Gebiet der Gefchäftsrationali- fierung. Um den mittleren und kleineren Ge­schäften die Einführung einer methodischen und praktischen Duchhaltung zu erleichtern, sind schon lange Bestrebungen für die Herausbildung einer Einheitsbuchführung im Gange; eine hierzu bestimmte Kommission bei der Haupt- gemeinschaft des Deutschen Einzelhandels wird gerade in diesen Tagen, am 4. Oktober, ihre Ar­beiten fortsehen. Daneben soll auch das -Interesse von Geschäftsherr und Angestelltenschaft für alle modernen Fragen der Detriebsführung durch Abhaltung von Vorträgen und Kursen angeregt unb wach gehalten werden, die von der Abteilung Derkaussberatung" der Hauptaemeinschaft des Deutschen Einzelhandels ausgehen. Die rich­tige Behandlung des Kunden ist von größter Wichttgkeit, und die Psychologie des Kundendienstes ist eine Wissenschaft, die in jebem Geschäft, ob groß ober klein, gepflegt bzw. an­gewandt werden kann. Speziell für unser Gebiet, Freistaat Hessen, wird von feiten unserer Lan­desorganisation in diesem Winter der Besuch mit Einrichtung von örtlichen ober bezirklichen