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Nr. 51 Zweites Blatt

Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)

Zreitag, März 1929

Der halbierte Transfer.

Als der M o r g a n - 2l u s s ch u h sich in daS Labyrinth des Dawesplanes wagte, hat er als Wegweiser den Translerfadcn mitgenommen und abgewickelt. Bis zum Minotaurus, dem Tribut- Götzen. ist der Ausschuß Vergeltungen; bei dem Versuch, den Transfersaden unt das scheusälige Götzenbild zu schlingen, ist der Faden zer­rissen. Run wird 'sich der Ausschuß an den beiden Teilen zurücktasten müssen, wobei noch nicht feststeht, daß der Morgan-AuSschuh den 2[uätDcg wieder findet. Es hilft kein Drehen und Deuteln, eine Entscheidung von unabsehbarer Tragweite ist in Paris gefallen, denn die Hal­bierung des Transferschuhes ist gleich­bedeutend mit seiner Preisgabe.

Auf die einfachste Formel gebracht, sollte der Transferschutz so etwas wie eine Rückver­sicherung für die deutsche Währung und damit auch für die deutsche Wirtschaft sein. Die Sachverständigen des Dawes-Ausschusses gingen davon aus. daß Deutschland -Zahlungen wohl nur aus den Lieberschüssen des Außenhandels würde leisten können, da offenbar die Sachverständigen selber nicht an­nahmen, daß Deutschland zu regelrechten Ueber- schüssen feiner Zahlungsbilanz würde kommen können. Es ist aber wenig beachtet worden, daß der Transferschutz nicht nur die Rückversicherung für die deutsche Wirtschaft war oder sein sollte, sondern auch für die der Gläubiger. Das ist so zu verstehen: Hätte die deutsche Wirt­schaft tatsächlich die Ausfuhr so steigern können, um mit dem Lleberschuh der Ausfuhr den Dawes- Tribut zu bezahlen, so hätte das auf der andern Seite zweifellos zu einer Uebcrschwemmung der Märkte mit deutschen Erzeugnissen führen müssen. Das wäre ohne Rückstöße für die Währung und Wirtschaft der Siegerstaaten nicht abg-gangen, so daß, um diese Stöße abzufangen, nichts anderes übrig geblieben wäre, als den Transferschutz auch gegen Deutschland wirksam zu machen.

Run hat die Erfahrung gezeigt, daß Deutsch­land aus den Überschüssen der Aus­fuhr keinen Tribut bezahlen kann, sondern Laß hierfür finanzielle Maßnahmen anderer Art erforderlich sind. Wenn es gelingt, diese Maßnahmen durchzuführen, also durch die Kom­merzialisierung eines Teiles des deutschen Tri­buts. so ist der Transferschuh für die Gläu­biger allerdings überflüssig. Desha'b legen ihre Sachverständigen auch feinen Wert mehr darauf, um dafür alle Lleberredungslü^ste aufzubieten, auch Deutschland zu der gleichen Auf­fassung zu bekehren. Das deutsche Volk hat alle Ursache, sich gegenüber diesen Versuchen taub und unzugänglich zu stellen. Dabei ist es gleich­gültig. ob die Mitteilungen französischer Blätter über den halbierten TranLserschuh richtig sind oder nicht. Der Excelsior weiß sogar mitzuteilen, daß der Iahrestribut von 2,5 Milliarden Mark unverändert bleiben werde, daß aber 1750 Millionen Mark aus dem Transferschuh her­ausgenommen würden, um den Rest von 750 Millionen Mark weiter als schutzbedürftig zu überlassen!

Zunächst einmal ist ein Tribut in Höhe von 25C0 Millionen Mark für Deutschland untrag­bar. Deutschland hat biZher noch keinen Pfennig Tribut aus eigener Kraft, d. h. aus dem Er­trag der Wirtschaft bezahlt. Das ist kein böser Wille, sondern liegt in den tatsächlichen Ver­hältnissen begründet. Richt Deutschland treibt hier ein unehrliches Sviel, sondern d ie Gläubiger, insbesondere die Franzosen. Cs ist ein unehr­liches S"iel. Deutschland vorzuwerfen, daß seine berufenen Wirtschaftssührer und Sachverständigen Lage und Aussichten der deutschen Wirtschaft als wenig günstig hinstellen, trotzdem aber bei Auf­nahme von Auslandkrediten dieser Lage keine Rechnung trügen. Der Widerspruch ist leicht zu erklären: Deutschland muß Auslandkredite um jeden Preis aufnehmen, um denIahres- tribut zu bezahlen. 3n den Bestimmungen des Dawesplanes über den Transferschuh liegt aber unzweifelhaft auch die Ver'uchung. auch dann Auslandkredite her'inzunehmen, wenn sich das wirtschaftlich und finanziell nicht rechtfertigen läßt.

OSerhessischer Geschjchtsverein.

3m Oberhcssischen Geschichtsverein hielt Pros. Dr. Vonderau aus Fulda den letzten Dortrag dieses Winters. Der Redner, der sich durch seine Arbeiten am Fuldaer Dom und der Hersfelder Stiftskirche einen Ramen gemacht hat. sprach über seine Ausgrabungen auf dem Bü­ro b e r g bei Fritzlar. Er führte etwa folgen­des aus:

Rach der Rückkehr von der dritten Romreise 733 gründete Bonifatius die drei Bistümer Würz­burg, Büraberg und Erfurt. 3m Begrüßungs­schreiben an den Papst Zacharias 742 sagt der Apostel der Deutschen in bezug auf den neuen hessischen Bischofssitz: letzterer sei errichtetin oppido, quod nominatur Büraburg". Dieser Stadt" Büraburg galten in erster Linie die drei­jährigen Bodenforschungen. Sodann lösten die an- gestellten Erwägungen über die Erbauungszeit der heutigen Kapelle auf dem Büraberg die Frage aus. ob dieser Dau wenigstens in seinen Grundlinien noch in die bonisatianische Zeit zu- rückreichs. Tie auf uns gekommenen Schrift­quellen jener Zeit berichten von keinem Kirchen­bau durch Bonifatius auf dem Büraberg. im Gegensatz zu Amöneburg, Fritzlar und Fulda, an welchen Orten Bonifatius direkt als Bauherr ge­nannt wird. Roch muß mit Rücksicht auf die zeit­liche Eingliederung der gesamten Bauten der Um« stand gewertet werden, daß mit dem Tode des ersten Bischofs Witta das hessische Bistum wie­der einging. Das Todesjahr Wittas steht nicht unbedingt fest. 3n den Schriftquellen wird so­dann die Stärke der Befestigungen auf dem- raberg besonders hervorgehoben für das Jahr 774. Beim Sachseneinfall unterliegt Fritzlar, die Mauern des Büraberges halten dem Angriff stand. Dies sind die wenigen Quellenzeugnisse für dieStadt" Büraberg. Rach dem achten 3ahr- hundert sinkt die Bedeutung des Dischofsihes im­mer mehr. Fritzlar nimmt nun in Riedersachsen an kulturellem Einflüsse zu.

Die Grabungen in und um die Kapelle ergeben folgendes alte Grundrißbild: ein rechteckiges Langhaus mit hinausgereckter östlicher E ornische und im Westen, wie in Fritzlar für das 3ahr 732, einem Westturrn. Don der alten Chornische und dem Langhaus sind nur die Fundamente vorhan-

Wie die Halbierung des Tran-ser- technisch vorgenommen werden soll, das weih der Morgan- Ausschuß auch noch nicht. Soll etwa der Trans­ferschuh gelten für die Zahlungen aus dem Reichshaushalt oder für den Zinsendienst deS mobilisierten Tributs? Währungspolitisch kann dabei kein Unterschied gemacht werden, denn im Verhältnis zum Ausland wirken sich die Vor­gänge in der Zahlungsbilanz gleichmäßig aus. ganz einerlei, ob eS sich um transfergeschützte Maßnahmen handelt oder nicht. Wie soll denn festzustellen sein, daß eine mögliche Erschütterung der Währung von dem Teil der Tributzahlungen ausgeht, der mit der Transferklausel geschützt ist? Das gilt auch für den Teil des Tributs, der ohne Transferschuh geblieben ist. Entschei­dend ist aber doch, daß die Zahlungsbilanz eines Landes sich ausgleichen muh, zumal dann, wenn die Kapitalkraft dieses Landes auf so verhältnismäßig schwachen Füßen steht, wie daS bei Deutschland der Fall ist. Bleibt der

3ahreStribut von 2.5 Milliarden Mark unver­ändert. so hat Deutschland mit einem von 3ahr zu 3ahr wachsenden Fehlbe­trag in der Zahlungsbilanz zu rechnen. Auf der Ausgabenseite kommen nämlich die Zinsen für die Auslandverschuldung hinzu, die aber keine Begebene Gröhe ist, sondern weiter von 3ahr zu 'ahr wachsen wird in dem Maße, als wir ge­zwungen sind oder werden, den Iahrestribut durch neue Auslandverschuldung zu decken. Rur wird der neue Auslandkredit dann immer schwieriger und teuerer werden. biS dies Mittel der Kapitalvcrsorgung von selbst aufhört. Rur wenn der 3ahrestribut sich der wirllichen Leistungsfähigkeit Deutschlands anpaht. kann die Preisgabe des Transferschuhe 5 bedingungsweise in Frage kommen. Wenn Deutschland die Preis­gabe ablehnt, der DaweStribut weiter läuft, so wird und muh der Dawesplan zusammen­brechen. Hilfcrdings Steuerpläne werden diesen Zusammenbruch nur noch beschleunigen.

AMschutz und Aationaipark ans Island.

Don Hellmut Loh.

Auf der sagenumwobenen, weltfernen Eis- und Feuerinsel hoch droben am Polarkreis hat unser germanisches Brudervolk, das sich in bereits tau­sendjähriger Verbundenheit mit dem Leben und Weben der Natur, ihrer unbeschreiblichen Phäno­mene der Polarzonen und den gewaltigen, men­schenfeindlichen Elementen eine freie Heimat er­kämpft, seit der letzten Halste des vergangenen Jahrhunderts ein modernes Naturschutzgesetz ge­schaffen, dessen Höhepunkt wohl mit der Einrich­tung eines Naturschutz, und National-Parkes im Sommer 1928 erreicht wurde.

Während auf den Inseln der tropischen Gewässer hauptsächlich die Üppige Pslanzcnvegetation den Menschen zur Besiedlung anregte, ermöglichte in den nordischen Zonen nur der'Reichtum der Tierwelt auf den meist steil aufragenden Fel­sen und in den unmittelbar angrenzenden Meeres- teilen eine sichere Existenz ihrer Bewohner. Auch den im 9. Jahrhundert an Islands Felsenküsten landenden Wikingern, den ersten ständigen Ansied­lern auf diesem unbekannten Neuland, war baupt- sächlich durch die zahllosen, dort nistenden Wasser- vögel, und die reich besetzten Fischbänke der Küsten die vorläufige Seßhaftigkeit gesichert. Ob­zwar sie in ihrer norwegischen Heimat in erster Linie die Tiere des Waldes und der freien Wild­bahn nutzten, verstanden sie es doch, durch ihre oft unternommenen See- und Heerfahrten recht wohl, die Wasserweid zu betreiben und ihre Lebensweise darauf einzustellen.

Der nördliche Polarkreis schneidet bereits den eisigen Fels im Meer", fein Nordland steht schon wesentlich unter dem Einfluß der Polarströmungen und der Engpaß von 330 Kilometer zwischen Islands nordwestlichstem Punkt und der grönlän­dischen Ostküste bildet ein Strombett für gewaltige Eruptionen polarer Luft, deren periodisches Vor- brechen ja als Depyffionen, als Tiefdruckwettc mit starken Niederschlägen und erheblichen Stuimen aus dem Studium der Wetterkarten ersichtlich sind. Die mittleren und Extrem-Temperaturen sind als relativ niedrig zu bezeichnen und das isländische Sommerklima ist nicht viel besser, als das der Birkenzone im norwegischen Gebirge, wo schon die Birke verkümmert und allmählich verschwindet. So ist es verständlich, daß wir in den Atlanten auch die nördliche Baumgrenze über Island hinweg- ziehen sehen und daher keine allzu üppigen Wälder erwarten können, die einer höheren Säugetierwelr genügend Schutz und Entwicklungsmöglichkeit bieten könnten. Ja, man kann behaupten, daß bis auf wenige Stellen, im wesentlichen nur noch Birken- bnsch und einzelne andere Zwerg-Bäume und Stauden zur Bildung geschlossener Bestände be­fähigt sind. Im allgemeinen ist die isländische Natur, wie Hantzsch in einer schönen Abhandlung über diese Landschaftsformen sagt, nur eine Z u - sammensetzung vonW ass er, Stein und Gras". Und doch gibt das Fehlen des Wal­des dem Lande in feinem eigentümlich kohlen Aus­

sehen eine eigene Schönheit die Schönheit der Polarländer.

Seine ganze Liebe zu dieser eigenen Schönheit die­ser nordischen Felseninsel mit ihren gewaltigen Eis­riesen, den immer noch tätigen Feuerschlünden, von deren Macht und Schrecken die ewig wallenden, siedend heißen Wasserbecken mit den tagaus iag- ein wehenden Dampffahnen zeugen, mit den schwin- genden und fließenden Nordlichtern am sternen­funkelnden .Winterhimmel und dem farbenpräch­tigen Scheine der Mitternachtssonne in monatelan- gcr, tagheller Sommernacht, mit den weiten, unbe- siedelten Landstrichen und einer eigenen Pflanzen- und Tierwelt, Hot die isländische Nation durch Schaffung eines etwa fünfzehn Einzelgesetze um­fassenden Naturschutzgesetzes und die Einrichtung eines mit ihrer Geschichte aufs engste verknüpften Naturschutz. und National-Parkes vor aller Welt bewiesen.

Da sich das isländische Naturschutzgesetz hauptsäch­lich mit der für die Wirtschaftsweisen der Besiedler besonders bedeutungsvollen Tierwelt beschäftigt, müssen wir uns vergegenwärtigen, daß die Insel mit ihrer Umgebung an der Grenze des paläarkti- fchen, nearktischen und arktischen Faunengebietes liegt. Obzwar durch diese einerseits bevorzugte Lage eine Reihe befiederter und befloßtcr Arten nur periodisch ihr Standquartier auf Islands Felsen oder in seinen Gewässern aufschlagen, bann also der Bevölkerung durch ihr massenhaftes Auftreten grö­ßere Nutzung ermöglichen und zu anderer Jahres- zeit die Gaststätte wieder verlasfen, um geeignetere Wohnstätten aufzusuchen, genießen doch eine ganze Reihe von ihnen den Schutz des Gesetzes, der von der edlen, naturliebenden und verbindenden Denk- weiss dieses nordischen Germanenstammes zeugt. Die genauen Kenntnisse über die Fauna Islands und zum Großteil auch die der Flora-Vertreter der abgelegenen, noch immer recht unwegsamen Insel verdankt die Welt in erster Linie deutschen For­schern, die schon in frühester Zeit begannen, im Verein mit Isländern auf mühsamen Reisen, unter schwersten Strapazen die abgelegenen und unzu- gänglichsten Gebiete zu erkunden. Das isländische Naturschutzgesetz beschäftigt sich, entsprechend der quantitativ überwiegenden Vertreter der Lebewelt, in erster Linie mit unseren befiederten Freunden. Das neuere Grundgesetz von 1913 erwähnt nicht weniger als dreißig Arten, die samt ihren Eiern und Jungen ständig geschützt werden sollen und siebzehn Arten, die einen Teil des Jahres geschont werden. Neben ihm bestehen mehrere Einzeloerord­nungen, die verschiedenen, besonders seltenen, oder wirtschaftlich bedeutungsvollen Vertretern der Vogel- welk ständigen ober zeitlich beschränkten Schutz ge­währen.

Die Eiderenten (Somataria mollissima L.), die ja für die Isländer von großer wirtschastlicher Bedeutung sind und deren Daunen an hervorragen­der Stelle der islönd scheu Export-Daten stehen, sind durch ein eigenes Gesetz mit elf Paragraphen ge-

den. vom West türm auch noch aufAehende Mauer- teile. Das Grundrißbild der in Fulda und Hers» selb aufgedeckten alten Kirchenbauten des achten 3ahrhunderts zeigte im Anschluß an die östliche Schmalseite des rechteckigen Langhauses halbkrciS- runde Apsiden. Rach Georg Weise sind solche alte Grundrisse wie am Büraberg nachgewiesen fränkisch. Tiefe These wird nun noch durch fol­genden Befund gestützt. Unter der Weißen Tünche des Triumphbogens wurde folgende Inschrift frei­gelegt: In honorem Dei et St. Brigidae virginis patronae et St Bonifatii et Wigberti etc ren(ova- tum). Wir ersehen aus dieser Aufschrift, daß die iro-schottische Bekennerin Br.g'.da die Pa­tronin der Kapelle ist. 3n einem Ablaßbrief um 1330 wird Brigida ebenfalls vor Bonifatius genannt. Ramhasie Patrozinien'orscher haben auf Grund dieser Tatsachen eine Missionstätigkeit iro- schattischer Mönche schon in vorbonifatianischer Zeit konstruiert. Auch der feftgeleqte Grundriß der Kapelle steht mit dieser Schlußfolgerung im Einklang.

Beim Fortgang der Ausschachtungen stieß man außerhalb der östlichen Chorwand auf einen Brun­nen, dessen Südmauer im organischen Mauerver­band mit einer kleinen Zelle stand. Die Placie­rung und Einrichtung dieser Anlage schließt aus technischen Gründen eine Wasserversorgungsan­lage in Form eines Brunnens oder einer Zisterne aus. Es kann sich, da die Taufen unter freiem Himmel vorgenommen wurden, nur um einen Taufbrunnen mit daneben liegendem Ankleide­raum für die Täuflinge handeln.

Die Befestigungen deS Büraberges bestehen auS einem kombiniertem Mauershstem; an den schwäch­sten Verbindungslinien im Osten und Westen sind Spitzgräben angelegt. Die Mauertechnik zeigt einen vorzüglichen Mörtel, an den Außenflächen der Mauer Schichtmauer und dazwischen Füll- mauertoert Da, wo zwei alte Wege in die Stadt" führten, befanden sich die Tore. Reben einem der Tore stand ein Turm: ein zweiter Turm inmitten der Südsront rittlings zur Mauer. Das ummauerte Areal umfaßt run) 8 Hektar.

Die Wohnungen sind teils Holzbaracken, teils Steinhäuser gewesen. 3m Neolithikum und den folgenden vorgeschichtlichen Epochen war der- raberg besiedelt. An merowingisch-fränkischen Funden wurden geborgen eiserne Waffen und

Werkzeuge um) reichlich Keramik, darunter frän- sische Stempelware und spärlich terra sigillata. Rach dem Gesamtbefund läßt sich die Errichtung des fränkischen Grenzkastells um die Mitte des 6. 3ahrhunderts ansehen. Die Forschungen sind noch nicht abgeschlossen.

Der Vorsitzende, Geh. Rat Dehaghel. dankle dem Redner für seinen klaren fesselnden Vortrag und gab im Anschluß an eine Bemerkung Von- deraus der Hoffnung Ausdruck, daß die notwen­digen weiteren Forschungen gemeinsam von Hes­sen und Kurhessen durchgefügrt werden möchten.

Oie Segeljacht.

Don Hans Riebau.

Pasch brauchte dringend Geld.Ich will meine Segeljacht verkaufen", sagte er.

Wenn ich mal was höre," nickte Plink,will ich dran denken."

Dreitausend Mark Minimum," sagte Pasch, du kannst gleich fest verkaufen."

Drei Tage später traf Plink den 3ngenieur 3onking.Ich brauche eine Segeljacht", sagte der.

Können Sie haben", schlug Plink ihm auf die Schulter. Sie fuhren zum See hinaus. 3onfing besichtigte die 3acht und kaufte sie. Für vier­tausend Mark in bar.

Plink fuhr zu Pasch.Ich habe die Segel­jacht verkauft, hier ist das Geld."

Pasch sah das Geld.Du hast sie verkauft?" flüfterte er.

3a", nickte Pasch.An 3onking. Für 4000 Mart."

Ich habe sie auch verkauft", sagte Pasch.

Um Gottes willen," erschrak Plink,an wen?"

Auch an Ionking," sagte Pasch,und auch für 4000 Mark."

Das ist unmöglich", schüttelte Plink den Kopf. Was will 3onhng mit zwei Segeljachten, und dann - hat er sie besichtigt?"

Rein," sagte Pasch,er hat nur die Zeichnun­gen gesehen.'^

Plink überlegte. Pasch überlegte. Dann fuhr Plink qu Ionling.Ich habe gehört," fing er vorsichtig an,daß Sie noch eine zweite Jacht gekauft haben."

Jawohl," nickte Ionking,die habe ich aber gleich weiterverkauft."

Plink lehnte sich gegen die Wand. Das Geschäft wurde verwickelt.Besten Dank", sagte er, ging in eine Konditorei, trank starken Kaffee und dachte nach.

Um dieselbe Zeit kam Herr Mastrich zu Pasch.

Ich habe", sagte er,von Ionking die Segel­jacht gekauft, die er von Ihnen gekauft hat. Könnte ich sie einmal ansehen? '

Pasch setzte sich sofort auf einen Stuhl.

Sie haben von Ionking ?" fragte er.Und was haben Sie bezahlt?"

5003 Mark," sagte Herr Mastrich.

Ich möchte Ihnen die Jacht wieder abkaufen," flüsterte Pasch.

Unter 6033 Mk. nicht," lächelte Herr Mastrich.

Pasch wischte sich die 6tim. Und zahlte Herrn Mastrich 6000 Mack.Ich komme", überlegte er, wenigstens nicht mit den Gerichten in Konflikt und habe immerhin 2030 Mark für das Boot bekommen."

Plink hatte inzwischen den starken Kaffee aus- getrunfen und war wieder zu Ionking gegangen. Ich muß", sagte er,die Segeljacht, die ich Ihnen verkauft habe, wieder zurücklaufen."

Ionking zuckte die Achsel.Wenn Sie 5030 Mk. zahlen wollen, gern.

Und Plink zahlte 5000 Mark an Ionking. Wir kommen", überlegte er,wenigstens nicht mit den Gerichten in Konflikt und Pasch hat im­merhin seine 3000 Mark für die Jacht bekom­men."

Dann fuhr er zu Pasch.Gott sei Dank," be­richtete er,ich habe für 5030 Mark zurück­gekauft!"

Ich habe für 6030 Mark zurückgekauft," sagte Pasch. Dann wurde er ohnmächtig.

Als er wieder zu sich kam. hatte Plink aue- fierechnet. daß Pasch zwar wieder im Vollbesitz einer Jacht war. daß aber das Geschäft im" übrigen mit einem Verlust von 3330 Mark für Pasch, mit einem Gewinn von 1033 Mark für Mastrich, und von 2030 Mark für Ionking ab­geschlossen hatte.

Was mache ich bloß." stöhnte Pasch.Ich brauche dringend Geld."

Plink dachte nach.Weißt du was?" sagte er . bann,willst du nicht deine Segeljacht ver­kaufen?"

schützt, nach dem es weder erlaubt ist, Eidervögel zu töten, noch lebendig zu fangen o? r zu veräußern. Ucbertretungen werden mit besonders hohen Geld strafen geahndet. Ein anderes Sonderschutzgesctz gilt den Schneehühnern (Lagopus rupestris islandorum Faber), die in ungeahnten Mengen im isländischen Hochgebirge, auf den Heiden und m den Buschwäldern leben und eine kaum geringere Ein­nahmequelle für den Grundbesitzer bilden, als die Eiderenten auf den Küstenbetrieben. Ist es doch gar nicht selten, daß in einem Durchschnittswinter 1000 bis 2000 Schneehühner auf einer gar nicht großen Farm erbeutet werden können, die nach England und den skandinavischen Ländern verkauft, bedeutenden Erlös bringen. Das Schutzgesetz bc stimmt zur Vermeidung ihrer Ausrottung jedes siebente Jahr als volles Schonjahr, und behält sich im Falle sichtlicher Verminderung der Schneehühner weitere Sonderbestimmungen vor.

Neben diesen besteht noch ein Sondergesetz für die Papageitaucher (Fratercula arctica gla- cialis Steph.), die nur nach den Verordnungen der Bezirksvorsteher jedes einzelnen Bezirkes zur Fleisch­und Balg-Nutzung gefangen werden dürfen, jedoch eine jährliche Mindeftschonzeit vom 10. Mai bis 10. August erhalten. Zwei weitere Gesetze schützen den Großen isländischen Jagdfalken (Hierofalco gyrfalco islandicus Brünn.) und den Seeadler (Haliaetus albicella L.) bis zum Jahre 1940. Ucbertretungen letzterer werden mit 500 Kronen bestraft. Ausnahmen von diesen erwähnten Vogelschutzgesetzen können vom isländischen Mini­sterium für Naturwissenschaftler (Ornithologen), Lehrer der Naturwissenschaften, die für Naturalien Sammlungen arbeiten, in Einzelfällen gewährt werden.

An die Dogelschutzgesetze können die f i s ch e r c i > lief)en Schongesetze angeschlossen werden, unter denen vor allem das Gesetz betr. Schonung des Lachs (Salmo salar L.) Erwähnung finden soll. Zur Zeit der Sommerfangperiode vom 20. Mai bis 20. August (drei Monate) müssen wöchenllich wäh­rend 36 Stunden, von Samstagabend bis Montag­morgen, alle Netze aufgenommen werden und alle Fanggeräte offen stehen, damit der Lachs ungehin­dert in die Flüsse aufsteigen kann.

Und schließlich bestehen noch spezielle Gesetze für die höhere Tierwelt im Wasser und auf dem Lande. Walfische dürfen innerhalb der Hoheitsgrenze (Drei-Meilen-Grenze) rings um Island weder ge­fangen noch getötet werden. Die Robben haben ihre Gaststätte im Breidafjord, wo kein Schuß auf sie abgegeben werden darf. Der S ch n e e h.a s e wird durch zeitweilige Sonderbestimmungen des Ministeriums geschützt und die Renntiere sollen vorläufig bis 1935 ungestört in dem wilden Hoch­gebirge ihrer Vermehrung walten.

Der Pflanzenschutz wird in der Hauptsache durch ein Hauptgesetz mit Nebenverordnungen über die Behandlung der Wälder, Buschwälder und Staudengewächse durchgeführt. Neben den vertre­tenen Bäumen und Büschen sind unter besonderen Schutz gestellt: Calluna vulgaris, Arctostaphylus uva ursi, tmpetrum nigrum, Vaccinium uliginosum, Elymus arsenarius, Cassiope hypnoides, Selagi- nella seaginoides, Betula nana und Salix sp. Sorge für die Einhaltung dieser Verordnungen haben die Forstbeamten und Polizeiorgane des Landes zu tragen. Mit diesem Pflanzenschutzgesetz kommen wir schließlich zur neuesten Einrichtung Islands auf dem Gebiete des Naturschutzes, gleich­sam der Krone der unermüdlichen, verständnisvollen Arbeit des feine Heimat und die ernste, aber auch einzige Natur liebenden Volkes, zu feinem N a - turschutz. und National-ParkThing- oellir". Das Schutzgesek zur Erhebung und Würdi­gung der alten historischen Thingstätte, wo schon vor tausend Jahren die eckten Siedler und Vorfah­ren des heutigen isländiscyen Volke» ihren Reichs, tag abhieltcn, dessen Teilnehmer und Vorgänge in allen Einzelheiten durch das Desiedlungsbuchland- nämaböt", ein einzig dastehendes geschichtliches Werk und die isländischen Sagen in allen Einzelheiten bekannt sind, wurde am 7. Mai 1928 gegeben und erhielt mit diesem Tage seine volle'tigkeit. Nach dem 1. Januar 1930, anläßlich der großen Tausend­jahrfeier des isländischen Reichstages (Althing), wird dieses Tausende von Hektaren umfassende, noch nicht ausgemessene Areal, inmitten einer herrlichen Hochgebirgsszenerie mit dem größten Binnensee des

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