Einzelbild herunterladen

- M5 soll er denn W

und entnahm ihr f'i*, a er °u!h ,Lonnen ö*e

r^rs

fftS«***

^h.

®erbt e> ? itoei ^r10- MK ÄftSS afi m brachlte. Sseld.

29. Oft> ^uert,

&

Di« n bet

9b in ^chen & Wiäfc Ergebnis ist 9m ÄLW «Mr

**«?&$:

Prozeß.

*flk etfiörte, diese E 0.1s tot Inflation scht DrschWMrek bet »ak dann über­quer Dan! eine Schuld en. Lors.: Tiun toiri> 2'.e die 20 030 M mit Rücksicht auf tyn it Zentrale? Der ',-. auf. daß ein« r die Zentrale« Huld abgrtrage-teii eL acht, das, «reniWnS men. dah tu Teil der k. Der LAe^e M rderschla^z drL ^vsKnZ dann di« 8-rachr daraus, ästsführer der Zentrale men fiatte, unb daß « Kgenüfa bei Dühne» foS azti dieser 2w n, aber der Arrtzetlagr Lvr. TSot 'LvzrM btt iuv noch die

t van 16 500 Mark au» Büfjnen - A.-G.

klagte lvollte das .fyniS laufen. Es tomde cm arieller Drrtiag genaht, ahl das Haus für 48000 -es Angeklagten verkaufte, te die Anzahlung von i am 1. Dezember sollte 30 Mark bezahlen. Der daß ihm die Summe von n Freund, den et nicht Mlen fei, es seien dann crten. die es dem Freund Summe zu diesem Temm ite schrieb nun «me Ror- im°b Lch-L ib°- yt mjfjg Sanftoto jet

nn von altem Schrot UNS Ster selig immer zu sagen m Nussischen?'

, _ schkl Ser W**|ft f«H » italismus 7'- tdnn W»

*»*0*!*

,ar 0'l<r

BüHnen^elllchaft bei der Städtischen Sparkasse he rausg« sch rieben. Den Barscheck unterschrieben der 2lltgeklagte und Burcaudirektor W e h r - heim. Der Borschuh wurde nicht verbucht, son­dern statt des Bargelds wurde die Dorschuh- quittung des Angeklagten in die Kasse gelegt, in der sich ausschließlich Bargeld befinden durfte. Der Angettaate will sich für berechtigt gehallten haben, er ne Summe von 16 500 Mark der Kasse für sich zu entnehmen. Der Vorsitzende hielt dem 'Angeklagten vor, dah er nur zwei seiner Unter­gebenen Mitteilung davon gemacht hab«, während er sich doch am den Oberbürgermeister um Er­laubnis hätte wenden müssen. Der Angeklagte sagte, er habe das Geld ja nur lurze 3eit gebraucht und mit einer zeitigeren Rückgabe ge- r«hnet.

Aach der Mittagspause wurden die angeb­lichen Verfehlungen des Angeklagten, die er sich bei den

Rundfunkgebühren.

die von der Südwestdeutschen Rundfunk-A.-G. an die Städtische Bühnen-A.--G. für Vorstellun­gen zu zahlen waren, die durch den Frankfurter Sender übertragen wurden, habe zuschulden kom­men lassen, besprochen. Der Angeklagte hat sich im Lauf« der Jahre für jede Vorstellung, die vom Frankfurter Dender übertragen wurde, für sich einen Betrag von 30 Mark gutgeschrieben. Gr rechtfertigte drese Entnahme mit der Dehaup- tung, dah er das Geld nicht von der Dühnen- A.-G. «vhalten habe, sondern die Süddeutsche Rundfunk-A.-G. sei in diesen Fällen die Schuld­nerin gewesen. Der Vorsitzen!^ verwies darauf, dah dl« Solisten der Frankfurter Oper diese Forderung in aller Oessentlichkeit vor dem DüHnenschiedSgericht verfochten haben und mit ihrer Forderung durchgedrungen seien. Der An­geklagte aber habe sich selbständig, ohne mit irgendeinem Mitglied des Aufsichtsrats darüber zu sprechen, die Beträge entnommen. Aach den vorliegenden Schriftstücken soll die Rundfunk- L-G. die Betrag« an die Theater-A.-G. ab- aMhrt haben, so dah Müller-Wieland unter keinen Umständen der Annahme sein konnte, dah nicht die Buhnen-A.-G. den Künstlern die Sonder- Honorare schuldete. Die Forderung des Ange- klagte-n, für

Doppelvorslellungen,

die jedesmal 35 Mark für ihn ausmachten, hielt Müll«r-Wi«Iand mit Rücksicht auf seinen Dienst­vertrag für angemessen. Er berief sich in seiner Devnehmung darauf, dah nicht nur die Solisten, sondern auch sämtliche Beamte und Angestellte der Dühnen-A.-G. für Doppelvorstellungen ein Donderhonorar erhiellen. Der Vorsitzende be- merkt«, dah in dem Dienstvertrag nichts davon steht, dah der Angeklagte für Dvppelvorstellun» gen ein Donderhonorar verlangen könne. Es kam dann die Sprache auf die

Operetteusommergastspiele 1925/26.

Rach Ansicht des Unterausschusses des Haupt­ausschusses über das städtische Dheaterwesen der Stadtverordnetenversammlung waren diese Gastspiele Veranstaltungen der Städtischen BWnen-A.-G., und der Angeklagte habe 6744 Mark zu Unrecht für sich berech­net und diesen Betrag sich rechtswidrig an­gewiesen. 3m Jahre 1926 habe er sich 969 Mark angeeignet und 400 Mark Reisetagegelder zu­

viel berechnet. Rach der Behauptung deS An­geklagten hat er die Verträge mit den Künstlern für die Sommergastspiele als Privatmann und nicht als Direktor der Städtischen Bühnen-A.-G. abgech lösten. Der Vorsitzende bemerkte hierzu, dah sich diese Behauptung aus den Schrift­stücken, die sich bei den Alten befänden, nicht bestätigt. Das erklärte Müller-Wieland damit, dah davon nichts vermerkt wurde, weil er sonst besondere Auslagen, wie x. D. Steuerabgaben, gehabt hätte. Der Angeklagte berief sich noch auf einen Brief des Prof. Kraus, in dem cs heißt:Jetzt werden Sie ein reicher Mann und die Stadt kann mir fünfzehn weitere Musiker stellen!" Daraus schließt der Angeklagte, daß Prof. Kraus auch der Ansicht gewesen sei, dah er, Müller-Wieland, die Gastspiele für eigene Rechnung arrangierte. Als dem Angeklagten vorgehalten wurde, dah er einige schriftliche Unterlagen verbrannt haben soll, gibt er das zu und rechtfertigt diese Vernichtung:Ich habe geglaubt, daß ich nachdem ich ausgeschieden war. nicht mehr zur Rechenschaft gezogen würde!"

Damit war die Vernehmung des Angeklagten abgeschlossen. Die Verhandlung wurde auf Dienstag vertagt.

Die Zeugenvernehmung.

WSR. F r a n k f u r t a. M 30. Cft. Der Vor- mittag des zweiten Derhandlungstages, an dem man in die Beweisaufnahme eintrat, war mit der Vernehmung des

Oberbürgermeister Dr. Landmann ausgefüllt. Dem Zeugen ist von der Riedev- schlagung einer Schuld der Zentrale für gemein­nützige Kunstpstege nichts bekannt. Der Zeuge äußerte sich allgemein über die Stellung des Austichtsratsvorsitzenden und des Magistrats- Theaterdezerncnteu. Er war stellvertretender Vorsitzender des AufsichtSrats, bis er Ober­bürgermeister wurde. Der stelllvertretendr Dor> sitzende des Aufsichtsrats ist zugleich Dezernent des Magistrats. In der ersten Zeit seiner Amts- tätiget habe er sich im weiteren Maß als sein Amtsvorgänger mit den Geschäften des Auf­sichtsrats besaht. Dies ging bis 1925, dann konnte er den Sitzungen nicht mehr regelmäßig bete wohnen, und eS wurden ihm von dem Justitiar Dr. Seckel Mitteilungen gemacht. Es sei natür­lich, daß ihm so eine Reihe von inkriminierten Vorgängen nicht bekannt geworden sei. Der Vorsitzende verwies darauf, dah im Bericht der lllnterkommission bezüglich der Rundfunk- angelegenheit die nichtetatsmaßige Ver­wendung eines Betrags von 3744 Ma ick gerügt wird. Der Betrag soll für die Einrichtung von Bureaus benutzt worden sein. Belege sind nicht da und es bestehe der Verdacht, dah die Summe überhaupt nicht im Interesse der QI.-©, verwendet wurde. Der Zeuge meinte, es sei tatsächlich unmöglich, jetzt, nach vier Jahren, sich noch an jede Einzelheit' erinnern zu sollen, er habe mit dem Angeklagten viele Hunderte von Defprechungen über tausen­derlei Fragen gehabt. Rach seiner Erinnerung handelte es sich nicht um den Rundfunk in seiner jetzigen Art, sondern um ein technisches Experi­ment, wie man es an der Münchener Oper ge­macht hatte und wobei es sich, soweit er sich dessen noch entsinne, um die telephonische lieber- tragung von Opern drehen sollte. Der Ange­klagte habe ihm damals gesagt, er habe sich mit

ber technischen Frage besaht und es sei eine Bandubertragung gelungen. QllS die Künstler nach Einführung der Opernübertragungen ein Entgeld vom Rundfunk haben wollten, vertrat der Zeuge den Standpunkt, daß di« KünsUer hierauf keinen Anspruch hätten. Der Vorsitzende betonte, daß das Schiedsgericht diese Frage zu­gunsten der Künstler entschieden hat. Der Zeuge ift_ nicht der Ansicht, dah eine Sonderver­gütung an Müller-Wieland berechtigt war, da er festes Gehalt bezog, auch war er prinzipiell gegen die Bezahlung von Einzelleistungen. die m den Rahmen der allgemeinen Tätigkeit fie­len. Der Zeuge äußerte sich dann über die Z e n - trale für gemeinnützige Kunstpflege. Die Gründung dieses Instituts habe zweifelsohne im Interesse der städtischen Theater gelegen. Sie fiel in die Zeit des Dermögensversalls. und man mußte bemüht fein, Besucher ins Theater zu bekommen. Der Angeklagte habe sich damals groß« Mühe um diese Zentrale gemacht. Der An­geklagte war damals der Ansicht, daß man ein: Theatergemeinde gewissermaßen in eigener Regie und nicht in Privathänden haben müsse, und die Pläne des Beschuldigten gingen darauf hinaus, die Theatergem rinde Daum enger zu erfassen. Es sei wohl möglich, dah Müller-Wieland dabei sagte, man molle ihn in die Direktion eintreten lassen. Dah der Angeklagte eine monatliche Der- gütung von 500 Mark dafür bekam, war dem Zeugen niemals bekannt. Es wurde dann über die Sommergastspiele gesprochen. Der Zeuge erklärte, sich absolut nicht erinnern zu können, dah der Angeklagte ihm gegenüber davon gesprochen habe, dah er von den über­schüssigen Einnahmen einen Teil für sich haben wollte. Der Zeuge bekundete, dah sich die Be­stimmungen bezüglich des Engagements von Bühnenmitgliedern durch den Ang:stellten-Aus- schuß nicht auf die Sommergastspiele bezogen, sondern nur auf die Bühnenangehörigen, mit denen ein ein- oder mehrjähriger Vertrag abzu- schliehen war. An den Zeugen wurden von dem Verteidiger und dem Vorsitzenden noch eine große Reihe Fragen gerichtet, die der Zeuge nicht pofitiv beantworten konnte, weil er an verschiedenen Sitzungen des Aufsichtsrates nicht teilnahm oder ihm die Vorgänge nicht zur Kennt­nis tarnen.

Nach der Mitagspause erfolgte die Vernehmung des Zeugen

verwaltungsinspeklor Paul Witte.

Vorsitzender:Was wissen Sie über den Vorgang daß der Angeklagte einmal 16 500 Mark aus der Kasse der Städtischen Bühnen - A.-G. genommen hat?" Zeuge:Von dieser Tatsache erhiell ich erst seit dem Tage der Ausscheidung des Herrn Muller- Wieland Kenntnis!" lieber die Verwendung von Rundfunkgebühren seitens des Angeklagten ist dem Zeugen nichts bekannt. Auch die Frage, ob der An­geklagte berechtigt war, sich für die Doppeloorstel- langen ein Sonderhonorar anzuweisen und aus der Kaße zu entnehmen, will der Zeuge nicht entschei­den, da er darin zu wenig Erfahrung habe.

Zeuge Sladtrat Meckbach

äußerte sich dann über die Abhaltung der Som­me r g a st s p i e l e in den Jahren 1925 und 1926. An den ersten Besprechungen, die im Aufsichtsrat der Städtischen Bühnen-A.-G. ftattgefunben haben, hat der Zeuge nicht teilgenommen. Es kam erst in einer Sitzung, die im Mai 1925 stattsand, zu seiner

Kenntnis. Der Zeuge sagte mit Bestimmtheit, daß er niemals Der Ansicht gewesen sei, daß der Angeklagte die Sommergastspiele für sich als Pri­vatmann habe abhalten können. Muller-Wieland sollte die Sommergastspiele in eigener Regie alsDirektor d e r S15 d t i s ch e n B u h n e n- A. - G. veranstalten. Dieser Ansicht seien auch sämlliche Herren des Aufsichtsrates gewesen, die an ber Besprechung teilgenommen hatten. Müller- Wicland habe dem Untersuchunasausfchuß gegen­über erklärt, daß er der Auffassung gewesen sei, die Sommergastspiele hätte er in eigener Regie als Privatmann übernommen. Nach einem, Rechtsaut- achten, daß die Städtische Buhnen-A.-G. zur Klä­rung dieser Frage cingeholt habe, sei dem Ange­klagten der gute Glaube nicht abzusprechen, jeden- stills der schlechte Glaube nicht nachzuweisen. Der Zeuge bestätigt die Frage des Verteidigers Dr. F ü r ft, daß dem Angeklagten von keiner Seite gesagt worden ist, daß er die Sommergastspiele als Direktor der Bühnrn-A.°G. abhalten sollte.

Zeuge Schauf eler Alois Bcsni

hat mit dem Angeklagten zusammen die Sommer­gastspiele arrangiert. Rach den Aussagen dieses Zeugen war zwischen ihm und dem Angeklagten vereinbart worden, daß ein Teil der Einnahmen, der als Lieberschuß zu betrachten war, geteilt werden sollte.Sie Saison wurde auf Grund dieser Abmachungen gespielt. Ich erhiell eine Tagesgage von 150 Mark. Am Ende der Saison fragte ich: Ist ein Heberschuh ecziell worden? Es hieß nein! Dann bin ich ge­gangen!" (Heiterkeit.) Der Zeuge gab mit Be­stimmtheit an, dah er der festen Üeberzeugung gewesen sei, dah Müller-Wreland die Sommer­gastspiele als selbständiger Unternehmer abhielt.

Die Verhandlung wurde nun auf Mittwoch vertagt.

nur sie wsscht HJeifoeug unb farbiges [o vollkommen f(honend, nur fie ist rein unö io spgrfsm, Sie gute, gilbe- 55227/7 mährte Sunlidif Seife.

Geschäftliches!

Ein fein geratener Kuchen erfreut die ganze ivamtlie, denn Zunächst schätzt ine Hausstau das sichere unb zuverlässige Backen mtt Dr. Oetker'S Backin-Backvulver unb weiß ferner, was sie durch bie kleine Mühe erfoart bat, trotz Lerwenbung bester ksuiaren. Der gan<e Fainilienk. etS zollt freubiac Anerkennung unb Iaht sich ben nahrhaften Kuchen wohlschmecken. Man kann tüchtig zulangen und sich richtig fatt essen weil man aus Erfahrung weist daß ein Letker-Kuchen leicht verdaulich und ohne jede Beschwerde gut bekömmlich tft. AlsoDen buchen back- mitBackin", dann lobt man immer Dich und tim". 12321V

Reemtsma- Werke sind die

Mr. Ferguson, Direktor der Philip Mor­ris & Co., Ltd., London (England)

De Heer Gersdort, Direktor der Ciga­rettenfabrik Turmac, Zevenaar (Holland) SePior Roetzsch, Direktor der Firma Lon- dres. Rio de Janeiro (Brasilien)

Mr. Louis Mascart, Direktor der Firma Camille Gosset, Brüssel (Belgien)

Signor Rubietti, ital. Regie, Florenz Mr.Sterricker,Generaldirektorder British American Tobacco Company (England) Mr.Melinsky, Abdulla,London (England)

Die Spitzenleistungen der

wird in steigendem Maße von Fachleuten aller Län­der anerkannt und zu Studienzwecken besucht.

x