Einzelbild herunterladen

Nr. 78 Drittes Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)Samstag, Zs. März 1928

für der

Wohnungsbaues allgemein anerkannt ist, verzichtet das Haus auf eine Aussprache.

Gebührenordnung

Beseitigung

der Vorgärten in der frankfurter Strohe.

Da die Frankfurter Straße sich zu einer Der- kehrSstrahe ersten Ranges entwickelt hat, Wien

Der Bebauungsplan und die Ortssatzung das Gebiet an der Grünberger Straße und Straße nach Rödgen werden genehmigt.

Bauangelegenheiten.

für die Benutzung der städtischen Strahenreinigung.

Im Rechnungsjahr 1928 wird für die städtische Straßenreinigung eine Ausgabe von 121 234 Mk. entstehen. Um dafür Deckung zu schaffen, hat der Finanzausschuß mit Mehrheit beschlossen, den seit­herigen Gebührensatz von 20 Pf. je Quadratmeter Reinigungsfläche auf 32 Pf. zu erhöhen und die Er­hebung noch Maßgabe der Gebührenordnung von 1922 vornehmen zu lassen.

Ein Antrag Launspach, Löber, Haubach, Dr. Krausmüller fordert, für die Besitzer unbebauter Gnmdstücke an dem städtischen Straßennetz eine be­sondere Gebührenregelung zu schaffen, die eine Er­mäßigung der Gebühren für diese Straßenflächen bringt, damit die Besitzer der unbebauten Grund­stücke nicht so hart getroffen werden.

Stadtv. Hornberger (Soz.) weist darauf hin, daß die seitherigen Straßenreinigungskosten in der gesetzlichen Miete mitenthalten waren. Wenn jetzt eine Umlegung dieser Kosten aus die Mieter vorgenommen werden solle, so könne sich diese nur auf die Erhöhung um 12 Pf., aber nicht auch auf die bisherigen 20 Ps. mit beziehen. Stadtv. Schmahl (Dn.) vertritt dieselbe An­sicht wie Stadtv. Hornberger, darüber hinaus, meint er aber noch, eine Umlegung sei über­haupt nicht möglich, denn das Gesetz bestimme anders. Er sei der Aufsassung. daß die Stratzen- reinigungskosten überhaupt von der Allgemein­heit zu decken seien, d. h. aus allgemeinen Steuermitteln, denn der allgemeine Verkehr Jet es ja. durch den die Straßen verunreinigt wür­den. Stadtv. Nicolaus (Wirtsch. Vg.) schließt sich diesem Standpunkt grundsätzlich an, da hicr aber eine Kostendeckung durch Gebühren in Be­tracht komme, mühten diese Beträge auch mit auf die Mieter umgelegt werden. Stadtv. Fischer (Dem.) erklärt für seine Fraktion daß diese grundsätzlich gegen jede indirekte Besteue­rung sei, hier aber doch die Stadtverwaltung i unterstützen wolle und deshalb der Vorlage zu- i stimmen werde. Er sei ebenfalls der Meinung, daß nur der über die bisherigen 20 Pf. hinaus­gehende Betrag von 12 Pf. umgelegt werden könne, wenn überhaupt eine Umlegung m Be­tracht komme. Stadtv. Launsbach (Wirtsch. I Vg.) weist auf das bekannte Schreiben des Mmi-

die Vorgärten von Fall zu Fall aufgehoben wer­den. um für eine spätere Straßenverbreitsrung günstigere 'Bedingungen zu schassen. Dem An­träge der Stadtverwaltung entsprechend, wird beschlossen- Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, im Einzelsall die Genehmigung zur Aushebung von Vorgärten zu erteilen unter der Bedingung, daß das Dorgartengelände nach den Bestim­mungen der Stadtverwaltung zweckentsprechend angelegt, befestigt, entwässert, gereinigt, von Schnee und Eis gesäubert, unterhalten und nur als Gehweg also nicht zum Auf- und Unter­stellen irgendwelcher Gegenstände benutzt wird.

Umgestaltung der Westanlage.

Auf Antrag des Dau-Ausschusses wird ein­stimmig beschloßen, eine Umgestaltung der Bau­fluchtlinie in geringem Ausmaß nach früher schon genehmigten Plänen vorzunehmen.

Orlssahung

für das Gebiet an der Grünberger Straße und der Straße nach Rödgen.

Das Gießener Wohnungsbauprogramm 1928 genehmigt.

Neuordnung der Giraßenreinigungs- und Müllabfuhr-Gebühren. Eine interessante Straßenbahn-Rechnung

__i bisher 20 Pf. für jeden ^Quadratmeter" Reinigungsfläche auf 32 Pf. ür jeden Quadratmeter erhöht. Die Erhebung er- olat nach Maßgabe der Gebührenordnung von «''«'2. __ Der Antrag Launspach-Löber-Haubach-

Krausmüller wird einstimmig dem Finanzaus-

Gießen, 30. März 1928.

Rach mehrwöchiger Pause trat das Stadt- parlament heute wiederum zu einer Sitzung zusammen, die jedenfalls die letzte vor den Reichstagswahlen gewesen ist. 3n dieser Sitzung wurde durch die Erledigung zahlreicher Vorlagen freie Dahn geschaffen für die Beratung des städtischen Haushaltsplans 1928, der nach einer Aeußerung des Oberbürgermeisters Dr. Keller auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung stehen soll.

Die heutige Sitzung brachte in ihrem öffent­lichen Teil die Entscheidung über einige sehr bedeutsame Vorlagen. Zunächst ist hier auf die Finanzierung des Wohnungsbau­programms für 1928 hinzuweisen, die von den Stadtverordneten in erfreulicher Einmütig­keit bewilligt wurde. Daß man bei dieser Vor­lage. nach chrer eingehenden Begründung durch den Abdruck der bekannten Denkschrift in der Presse, auf eine Aussprache verzichtete, war angebracht, aber im Hinblick aus die unbestreit­bare Wohnungsnot auch nur eine Selbstverständ­lichkeit, über die man weiter keine Worte zu verlieren braucht. Immerhin verdient der groß­zügige Beschluß der städtischen Körperschaften in dieser Angelegenheit volle Aneriennung.

Die Geschäftsanteile beim Elsenbahnerheimställenverein.

Der Erhöhung der drei Geschäftsanteile beim Eisenbahnerheimstättenverein, e. G. m. b. H.. von je 50 Mari aus je 100 Mari wird zugestimmt und die Aufzahlung von insgesamt 150 Mark bewilligt.

Urbarmachung

von früherem Daldgelände beim Flughafen.

Die sämtlichen Arbeiten zur Urbarmachung von früherem Waldgelände beim Flughafen, so­wie zum Ausbau von Feldwegen in Flur 56 der Gemarkung Gießen werden der Firma Gebr. Gerl ach in Krofdorf zum Angebotspreis von 16 656,50 Mari übertragen.

Anschaffungen für das Elektrizitätswerk.

Die Lieferung von 425 Holzmasten im Gesamt­betrag von 15 000 Mari wird der Firma Katz & Klumpp in Gernsbach übertragen.

Für die Beschaffung eines Kabeltransport­wagens und der erforderlichen Einrichtungs- gegenstände für diesen wird ein Betrag von rund 4000 Mari zur Verfügung gestellt. Die Lieferung wird der Firma Hermann Rüter in Langen­hagen übertragen.

Gleiserneuerungen bei der Straßenbahn.

Für die Beschaffung von Ersatzteilen des Stra- ßenbahngleisnetzes wird ein Betrag von 10 305 Mark zur Verfügung gestellt. Die Lieferung wird der Firma Phönix A. - G. in Duisburg- Ruhrort übertragen.

Die Straßenbahnrechnung für Kj. 1926.

Die in Einnahme und Ausgabe mit je 327 116,27 Mari abschließende Rechnung der städtischen Straßenbahn für das Rj. 1926 wird genehmigt. Dem Emeuerungsstock sind als Rück­lage 11 468,04 Mari, dem Reservefonds ebenfalls als Rücklage 820,38 Mari überwiesen worden. Die Kapitalaufnahme bei der Stadtkasse zur Bestreitung der Herstellungskosten der Schleifen­anlage hinter dem Schützenhaus beziffert sich auf 28 240,87 Mari, der Betriebszuschuh für Rj. 1926 beläuft sich auf 15 307,01 Mari.

3m Anschluß an die Rechnungsablage werden zahlreich« Wünsche au« dem Hause vorgebracht.

Sitzungsbericht.

Anwesend: Oberbürgermeister Dr. Keller die j Büraermeister Dr. Seid und Dr. Frey,.die Bei- geordneten Dr. Hamm, Justizrat Dr. Rosen­berg und Kommerzienrat K l i n g spo r, sowie 38 Stadtverordnete. Der Zuhörerraum ist nur mäßig b^efeL Wohnungsbaukredit für 1928.

Aus Antrag bet Stadtoerwaüimg wird einstimmig

1928 au|3un0men.

Mit der direkten Ausleihungi des aus der Souder, fteuer 1928 zur Verfügung stehenden Staat^ntel^ In Höhe von 192 000 Mk. ist man emoerstandem Die Ausleihung des zur Verfügung stehenden ©efamtbe Saas von rund 642 500 Mk. wird der Beschluß- Mung des B°u- und Finnnzauslchuff-- überlas

Da Vie grundlegende Denkschrift für diesen De schluß vor einigen Tagen in der »5«

»urte und die Notwendigkeit und Dringlichkeit de.

u. a. Schaffung von städtischen Pendel-Auto- linicn im Anschluß an die Straßenbahn, Heizung der Straßenbahnwagen, Senkung der Fahrpreise, Einstellung von Anhängern an Sonntagen^ beim Verkehr nach und von den Sportplätzen. Bürger­meister Dr. S e i b erklärt, daß sich die Be­triebsdeputation mit diesen Wünschen beschäf­tigen werde.

Rechnung des städtischen Dolksbades für Rj. 1926.

Die Rechnung wird in Einnahme und Aus­gabe mit je 72 974,47 Mk. genehmigt. Der Zu­schuhbedarf wird auf 3473,58 Mk. festgesetzt und durch Entnahme aus dem Erneuerungsstock ge­deckt.

Stadtv. Fischer (Dem.) regt im Sjinblid auf die sehr gute Frequenz eine Erweiterung des Volksbades durch Schaffung neuer Auskleidezellen an; vielleicht könnten die Zellen in zwei Etagen angeordnet werden. Dem Andrang der Bade- lustigen könne man dann noch besser Rechnung tragen als bisher. Oberbürgermeister Dr. Keller sagt Prüfung dieses Vorschlages durch die Verwaltung zu.

Beschaffung von Schulbänken für die Volksschulen.

Für die Beschaffung von Schulbärcken wird ein Betrag von 4300 Mk. zur Verfügung gestellt. Der Den dem Schulausschuß bereits erteilten Ermächtigung zur freihändigen Beschaffung wird zugestimmt.

Die Anschaffung war dadurch erforderlich, daß sich mit Beginn des neuen Schuljahres die Zahl der Dollsschüler um 244 erhöht. Stadtv. Moos- dorf (Soz.) wünscht bei dieser Gelegenheit, die die Stadt möge auch auswärtigen Firmen ge­genüber, ebenso wie dies in Gießen schon ge­schehe, den Standpunkt vertreten, daß nur solche Firmen städtische Aufträge erhielten, bet denen geregelte Tarifverhältnisse mit der Arbeiterschaft beständen.

Pachtvertrag mit dem Schühenvercin.

Dem mit dem Schützenoerein Gießen abgeschlos­senen Pachtvertrag vom 1. März 1928 über die Verpachtung von 12 Morgen Gelände auf 40 Jahre zum jährlichen Pachtpreis von 335 Mk. wird zuge­stimmt.

Wochenmarktordnung der Stadt Gießen.

Dem Entwurf zum Erlaß einer neuen Wochen- markwrdnung für die Stadt Gießen wird zuge­stimmt. Die neue Ordnung hebt überholte Bestim­mungen auf, faßt manche Nachträge zusammen und bringt Verbesserungen. Mit der üblichen amtlichen Bekanntgabe der neuen Vorschriften dürfte in Bälde zu rechnen sein.

Arbeitsgemeinschaft

der deutschen Zucht- und Ruhviehmärkte.

Dem Beitritt der Stadt Gießen zur Arbeitsge­meinschaft der Deutschen Zucht- und Nutzvieh­märkte e.D. mit einem Jahresbeitrag von 200 Mk. wird von 1927 ab zugestimmt.

Schankkouzessionsgesuche.

Befürwortet werden die Gesuche von Adolf Hop­fe l d für Friedrichstraße 4, Erwin Haas zum Aus- schank von Kaffee im Hause Neuenweg 2, Heinrich Dörr für Schillerstrahe 14. Abgelehnt wird ein Gesuch von Fritz T e i g l e r für Wiesecker Weg 44.

Die Baugesuche von Heinrich Ehrhardt für die Friedhvfsallee und Prof. Dr. Brügge- mann für den Wartweg werden antragsgemäß güj-1 Beschaffung von 3x3- und 3X4* Zimmerwohnungen, sowie zwei Mansardenwoh­nungen, bestehend aus zwei Zimmern mit Küche, durch Valentin Dittmar auf seinem Grund­stück in der Löwengasse (das bisherige Haus- grundstück Dittmars muhte bekanntlich unter städtischer Einwirkung wegen Baufälligkeit nie- bergelegt werden. D. Red.) wird ein städtisches Daudarlehen von 60 000 Mk. bewilligt.

Für den Einbau einet Kammer im Dachgeschoß des Hauses Ederstraße 30 wird ein Betrag von 600 Mk. bereitgestellt.

Kredit für das Männerfreibad.

Zum Wiederaufbau und zur Vergrößerung der Halle und der Aus- und Ankleidezellein des Männerfreibades wird ein Kredit von 1500 Mark bewilligt. Bekanntlich wurde das Männerfreibad durch den gewaltigen Sturm in der Rächt zum 11. 3anuar schwer beschädigt. Diese Schäden sollen nun mit städtischer Kre* dithilse wieder behoben werden. Stadtv. Sch wieder (Dt.Vp.) empfiehlt, dem seiner Zeit ebenfalls durch den Sturm schwer geschä­digten Badeanstaltsbesitzer Müller auch eine Beihilfe zum Wiederaufbau der Badeanstalt zu gewähren. Beigeordneter Dr. Hamm bemerkt, daß die Stadt hier mit Holzlieferungen au8 dem Stadtwald helfe. Frau Stadtv. Bi er mann (Dem.) regt bet dieser Gelegenheit an, doch die Sandkästen auf den Kinderspielplätzen in den Anlagen mit frischem Sand füllen und fortlaufend in Ordnung halten zu lassen.

Beleuchtung der Bahnhofsbrücke.

Die Anbringung einer Straßenlampe auf dem nördlichen Brückenkopf der Fußgänger­brücke vom Bahnhofsvorplatz nach der Friedrichstraße wird genehmigt. Die erforderlichen Kosten in Höhe bis zu 500 Mark werden bewilligt.

Stadtv. Schwjeder (Dt.Vp.) regt an, auch in der äußeren Marburger Straße die Beleuch­tung zu verbessern. Stadtv. Dr. Krausmül­ler (Dt.Vp.) tritt für die Beleuchtungswünsche der AnwohnerOlm Stadtwald" Grünberger Straße bei der Straßengabelung RödgenReis­kirchen) ein, Beigeordneter Dr. Hamm weist bemgegenübet aber darauf hin, daß dieses Straßenstück bisher noch gar nicht der Stadt gehört, sondern Provinzialstraße ist, außerdem hätten ja diese Anlieger vor ihrem Baubeginn sich unterschriftlich damit einverstanden erklärt, daß die Stadt für diese außerhalb des Be­bauungsplanes liegenden Wohnstätten keine Straßenbeleuchtung stelle.

Die Deutsche Landsmannschaft.

1868-1928.

3n diesen Sagen sind es 60 3ahre, daß in Kassel die auf deutschen Hochschulen bestehenden Landsmannschaften sich zusammengeschlossen haben zu einem Landsmannschasterverband, dem späteren Coburger L. C., der heute in derDeutschen Landsmannschaft" 106 Lands­mannschaften auf allen Hochschulen des deutschen Sprachgebietes umfaßt.

Rach den Freiheitskriegen gingen die Lands­mannschaften, die vier 3ahrhunderte auf Deutsch­lands hohen (Schulen die Vorherrschaft hatten, zum größten Seil in neu benannte Korporationen, den Corps auf: die burschenschaftliche Bewegung setzte ein mit dem 3deal der Einhett der Bur­schen entgegen der vorhandenen Zersplitterung. Getreu dem heute noch geltenden Wahlspruche: Ehre Freundschaft Vaterland" setzte sich die Landsmannschaft ein für Reinhaltung der Burschenehre mit der eigenen Waffe im Sinne der Gleichberechtigung, und trat ein für Freund­schaft untereinander, bei bewußter Ablehnung polittscher und religiöser Bestrebungen, für das einige deutsche Vaterland.

Am 2. 3uni 1863 fand in Zwingenberg an der Bergstraße imLöwen" die Unterzeichnung der in Kassel festgesetzten Statuten statt. Run war der Unterbau gelegt für ein gesundes Wachstum des landsmannschaftlichen Lebens, das ganz be­sonders durch die Einführung der Bestimmungs­mensur im Wettbewerb mit den Corps fein Ge­präge erhielt. Seit dem 3ahre 1873 tagt der Verband jährlich einmal in Koburg.

Am Weltkriege haben sich die Landsmann­schaften in hervorragendem Maße beteiligt; mehr als 1300 sind gefallen. Rach der Rückkehr aus dem Felde fanden sich bie studentischen Verbände wieder zusammen und stärkten ihre schon vor dem Weltkriege begonnenen Einheitsbestrebungen in Bildung von großen Gruppen. An diesem Zu­sammenschluß haben die Landsmannschaften in ihrer neuen BezeichnungDeutsche Lands­mannschaft" in erster Linie mitgewirkt. Bei ihrer Arbeit ging sie von der Erwägung aus, daß dem Ehrgefühl die entscheidende Bedeutung für den Wert und die Stärke und für das Selbstbewußtsein des deutschen Menschen und ent­sprechend für das Rationalbewußtsein des Volkes zukommt, und daß im Freundschaftsgefühl, dem umfassenden Begriff für Treue und Hingabe, die Urkraft liegt, die der Persönlichkeit den Auf­trieb gibt zur höheren Gemeinschaft im deut­schen Volkstum. Die ganze Entwicklungsgeschichte des deutschen Volkes umfassen diese beiden Worte Deutsche Landsmannschaft, die heute ein Be­griff sind, verwirklicht im Leben alter und junger Akademiker: die Wurzeln, die in den germanischen Vvlksstämmen, In ihren Heimatländern liegen, die deutschen Gaue mit ihren deutsch sprechende« Bewohnern, die deutsche Einhett im Kampfe, daS deutsche Volkstum!

Eine eingehende Aussprache wurde aber der Gebührenordnung für öle Benutzung der städtischen Strahenreinigung ge­widmet. Hier kam es zu einer Scheidung der Geister: Auf der einen Seite wurde die Ansicht vertreten, daß mindestens der bisherige Ge­bührensatz für die Strahenreinigung in der gesetz­lichen Miete enthatten und demgemäß nicht auf die Mieter umzulegen sei, während die andere Seite sich auf die bekannte Aeuherung des Hess. Ministeriums stützte, wonach die Strahenreini- gungsgebühr, aber auch die Gebühr für die städt. Müllabfuhr für unsere Stadt nicht im Rahmen der gesetzlichen Miete stehen, mit­hin auf die Mieter anteilmähig umgelegt werden können. Der Widerstreit der Meinungen, kam auch bei der Llbstimmung zum Ausdruck, jedoch wurde dabei die Vorlage der Verwaltung, die eine Deitragspflicht der Mieter auf dem Wege der Umlegung der Gebühren vorsieht, ange­nommen. Wir müssen gestehen, dah wir diese Entscheidung des Hauses nur als gerecht be* oeiannre w« -.....-

zeichnen können Denn eS doch unbestreitbar wonach die Strahenreinigungs-

richtig, dah nicht nur die Hausbesitzer die un6° Müllabfuhrgebühren in der gesetz- bisher allem diese Gebühren zu leisten hatten. Miete nicht enthalten seien. Seine Fraktton

die Straße in Anspruch nehmen, sondern daß &er Q}orIagc nur zustimmen, wenn nach

auch alle Mieter gleichermahm zu den Vorschläge der Stadtverwaltung, d. h. ilm-

uiehern des Straßennetzes gehören. Gleiche t der Beträge, gehandelt werde. Stadtv. Dr. Rechte und gleiche Annehmlichkeiten bebmgen ({ » (D.Vp.) bittet, sowohl bei

aber auch gleiche Pflichten. Noch richttger Krau-«un«M Behandlung wäre allerdings eme Regelung, die diese Ge- wirtschaftlichen Dinge die Schlagworte nicht bührenlast aus allgemeinen (Steuermitteln deckte, hervcwzukehren, damit mehr dem Frieden

denn in der Tat hat ia die Verunreinigung der ^ent toer^ Beigeordneter Dr. Hamm weist Straßen ihren Hauptgrund m der Abwicklung §arauc dah das Ministerium daran festhalte, des allgemeinen Verkehrs Iedoch sind zur Zett toag im Fahre 1914 in der Miete

die steuerlichen Möglichkeiten für eine solche nij?t war, auch heute nicht darin ent-

Regelung nicht gegeben, so daß man sich wohl sein könne. Die Kosten der Sttaßenreini-

oder übel mit dem heute Jeftgclcgten Gebühren- 9 6er Müllabfuhr seien 1914 aus allge-

Was hier von den s Mitteln gedeckt worden. Seiner Auf-

faffung nach feien die bisherigen ^Beiträge für Strahenreinigung und Müllabfuhr zu Unrecht von dem Grundbesitz erhoben worden, er warne aber davor, jetzt eine rücklaufende Erhebung vorneh­men zu wollen, da dies nur zu Mihhettigketten führen werde. 3edoch in Zukunft seien die Strahenreinigungs- und Müllabfuhrkosten ent­sprechend den Verhältnissen von 1914 und der Stellungnahme des Ministeriums umzulegeru Stadtv. Horn (D. Dp.) weist darauf hm daß der Finanzausschuß mit überwiegender Mehr^tt zugestimmt hat, die Gebührensätze nach dem OriS-

modus absmden muh ---- ,

Strahenreinigungsgebuhren gesagt ist, gut tn gleichem Mähe auch von der Gebühren­ordnung für die Benutzung der stadt. Müllabfuhr. Rachdem bei der Beratung der erstgenannten Vorlage im Grundsatz alles geklärt war, erübrigte sich eme zweite ausführ­liche Debatte, die denn auch durch einen Schluh- entrag verhindert wurde.

Mit besonderem Interesse betrachtete man den Be. richt über die Rechnung der städtischen Straßenbahn für 1 9 26, bei dem allerlei Wünsche vorgebracht wurden. Uns interessiert an den 6ugk,|lululu yui, v.v .... o,rthrirx

mitaeteilten Ziffern zweierlei: Einmal die Kosten <tatut von 1922 umzulegen. Stadtv. Leopold fürÖt)ie Schleifcnanlage beim Schutzenhaus Mayer (Dem.) hebt gleichfalls hewor dah nach von über 28 000 Mark, zum andern der B e tr leb s- Finanzausschuhbeschluß die Gebühren auf

z u s ch u ß zur Straßenbahn von über 15 000 Mark, die Hausbesitzer und Mieter umgelegt werden Wir finden daß diese Schleifenanlage mit einem sollen, damit alle Nutznießer der «Straßen zu Kostenaufwand von über 28 000 Mark angesichts der deren Reinigung beizutragen haben.

doch sehr seltenen Benutzung dieser Anlage eine g« der Abstimmung wird dann nut ickerwi^n Pnftf oieliae Sache ist, deren Gebrauchswert der Mehrheit gemäß dem 2lntrag der Stadtverwal. jeden alls im umgekehrten Verhältnis zum investier- tung beschlossen: Um die Kosten für die S paßes len Kapital steht. Es wäre sicherlich besser gewesen reinigung voll, zu decken werden ab 1- Apnl 1928 man hatte seinerzeit, wie wir in unseren Spalten bie Strabenreinigungsgebuhren von 70

Erschlugen,' die Gleisführung bis zur I ^mnnnaefl

Straßengabelung Nödgen - Rel st tr- chen durchgefiihrt, wobei man den Anwohnern ~ jenes neuen Wohnteils eine Fahrverbindung ge° 1922. geben und außerdem auch bessere Grundlagen für jjr.f eine künftige Verlängerung der Straßenbahn nach überwiesen.

dem Flugplatz geschaffen hätte. Wenn spater emmal die Linie dort oben usgebaut wird, durste die letzige kostspielige Schleifenanlage sicherlich gänzlich ad acta gelegt werden Bei dem Betriebszuschuß denken^wir daran, daß durch den Bau der Straßenbahn Gießen-Wicseck sicherlich eine erhöhte §re= auenz der Straßenbahn eingetreten wäre, dre sich aud) im Betriebsergebnis wohl bester geäußert hatte, auaj ihi fcoGAfot iihenfnlle aar

Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Müllabflihr. Auch für diesen Betriebszweig entstehen im neuen Rechnungsjahr infolge Lohnerhöhungen, Matenal- Mehrkosten usw. wesentlich höhere ^Au^gaden, zu

Ä0100 mKÄ

ä Äi» w... & » v

fein Zweifel darüber, daß das Nichtzustandekommen ^^eit für diese Erhöhung ausgesprochen, um des Straßenbahnbaues nach Wieseck in den weitesten Qud) Kosten voll Zu decken.

Kreisen der Bürgerschaft einfach als eine absolute Die sozialdemokratische Fraktion reicht Unverständlichkeit betrautet wird. einen Abänderungsantrag ein der nach der Erlau-

terung durch den Stadtv. Hornberger l^nz.- natürlich mir ein glattesNein" gegenüber der Vor­lage enthalte. Stadtv. N i c o l a u s (Wirtsch. Vg.) tritt auch hier dafür ein, daß aus Gerechttgketts- gründen nur die Umlegung der Gebühren auf alle Einwohner zur Anwendung kommen kann. Da bei der vorhergehenden Angelegenheit alle diese grund­legenden Fragen, die auch hier gellen, schon genü­gend geklärt wurden, wird ein Antrag auf Schluß der Wissprache glatt angenommen ,. .. In der Abstimmung wird mit starker Mehrheit beschlossen: Um die Kosten für die Müllabfuhr voll zu decken, werden ab 1. Avril 1928 Müllabfuhr- gebühren von bisher 25 Pf. für 1« 100 Blatt Grund­miete auf 92 Pfennig für je 100 Mark Grun^ miete erhöht. Die Erhebung erfolat auch hier iwch Maßgabe der Ortssatzung von 1^22. Durch diries Abstimmungsergebnis wird die Enllcheidung über den sozialdemokratischen Antrag hinfällig.