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Hoheitsgebiete greift, und zwar Arbeits Ämtern Schund und Schmutz,

Lander über- die Errichtung von

Das hessische Zentrum zur Reichsrrform

Oer Landiagsabgeordnete Hoffmann gegen einen Anschluß an Preußen.

der durch

uno

Lieber die Sonntagsverhandlungen des Partei­ausschusses wird ein Bericht ausgegeben, laut dessen der Parteiausschuh einen Antrag an­genommen hat, wonach erwartet wird, dah die I der Wirtschaftsdemokratie in den Mittelpunkt des demokratischen Wirtschafts-

Prüfstellen gegen _ von Reichsbauämtern, von ReichsfondZmtcrn und ReiHswasse.st.aheabehvr- den. Als besonders empjindlichrr Mangel un­seres Derfassungslebens sei die Tatsache zu be­klagen, daß die Einzelstaaten nicht mehr die genügenden Einflußmöglich reiten auf Gesetzgebung und Verwaltung hatten, um der Rotlage des Mittelstandes und insbesondere der Landwirtschaft zu steuern.

oder reichsländisch werden. Denn glaubt einer im Ernste, die Preußen ließen uns im althessischen Ge­biete auch nur einen Pfennig zum allgemeinen Fi- nanzbedarf mehr zukommen als in ihren alten Pro­vinzen? Das Wort von der Unmögl.chkeit der Ein­sparung auf kulturellem Gebiet klingt sehr stolz die Preußen würden uns mit der Zeit die Möglichkeit nachweisen. Glaubt etwa jemand im Ernst daran, daß wir auf die Dauer trotz aller Sicherungen" gegen die Berliner die Uni- versität Gießen neben Marburg und Frank­furt behielten?

Aber wie praktisch vorankommen? Es bleiben zwei Weae: Frankfurt fühlt sich in dem preußi­schen Schlauche zwischen den beiden Hessen nicht wohl. Uns stört der preußische Schlauch ebenso. Was wäre natürlicher, um sofort, also vor der gro­ßen Regelung, diesen Zustand zu beseitigen, als daß über den Artikel 18 eine Bereinigung vor­genommen würde?

D a r m st a d t, 22. Oft. Unter der Lieberschrift Untergang in Preuß en?" seht sich der hessische Zentrumsabgeordnete Oberschulrat Hoffmann in einem Artikel mit der begeistert zustimmenden Stellungnahme aus. inander, die sein Parteikollege von Papen in derGer­mania". dem Berliner Zentrumsorgam zu den bekannten Reformvorschlägen des Lutherbundes eingenommen hat. Der hessische Zentrumsführer schreibt u. a.:

Der Weg für eine endgültige Lösung der Frage ReichPreußen würde durch die Verwirklichung der Vorschläge von Luther erheblich kompliziert. DemZweidrittelreich" im Reich würden 7 Mil­lionen Menschen mehr zugeführt: der Klotz, der die organische Gliederung des Reiches unmöglich macht, würde noch vergrößert: die Röte des rhein-mainischen Wirtschaftsge- b i e t e s (Frankfurt und Hessen) blieben in vol­lem Umfang bestehen, denn Hessen soll Kommunalverband neben Rassau und Hessen- Kassel werden. Eine Lösung? höchstens eine solche zugunsten Preußens: es hätte sich diesmnl auf kaltem Wege ..arrondiert" zum erstenmal ohne die Hohenzollern!

Eins ist mir nicht recht verständlich: Warum gehen wir nicht den Weg über Artikel 18 der Verfassung? Darauf muß losgesteuert werden. Auch das besetzte Gebiet könnte mitmarschieren, denn die Gefahr des Separatis­mus ist endgültig vorüber. Mittlerweile geht es uns in Hessen nicht schlechter als den andern Lan­dern. sofern das Reich die Besahungsschä- den erseht. Rur eins kann uns als Hessen helfen: uns erhalten bis zum nächsten Fi­nanzausgleich! Lind der muß kommen und muß dem Reich die Fondswirtschaft legen, mit dem es in die Länder h.neinreaiert. Mit über einer Milliarde Zuschüsse (soviel betragen wohl die Fonds!) an die besetzten Lander für die ihnen als dringend erscheinenden Bedürfnisse wäre ge­holfen I

Und wie wird eben verteilt? Es ist doch keine großzügige Politik, daß man z. B. 30 Millionen als Grenzfonds verteilt und dabei Hessen von den Empfängern ausschaltet! und es den Handelskammern und Gewerkschaften überläßt, ich Kopfweh über die Art der Verteilung ziz machen. Denn diese Politik aufhört, wenn klare S-ch e i - düng der Steuerquellen zwischen Reich, Ländern und Kommunen vorgenommen ist und die Besatzungsschäden vom Reich an die Länder ersetzt werden aber nicht als Zuschüsse unbekannt an wen, wie im Falle des Grenzfonds, dann hat Hessen gar keine Veranlassung, sich an ein großes Preußen anzuschließen denn etwas anderes ist das Reichsland nicht.

Und die von Abegg (Staatssekretär im preußi- chen Innenministerium) gerühmte Güte der p r e u- zischen Verwaltung? Der Sparkommissar ist icher anderer Meinung, nachdem er die hessische Verwaltung studiert hat. Er hat bereits zugegeben, daß sie sehr einfach ist einfacher als an andern deutschen Ländern. Allerdings müssen wir uns mit der Notwendigkeit weiterer Erspar- nismaßnahmen vertraut machen, und die kommen auf alle Fälle, auch wenn wir preußisch

dem geltenden Zustand ausgeht. Die Denkschrift erörtert diese Lage im einzelnen.

IH. Der preußische Z e n t r a l l a n d t a g bleibt gewissermaßen alsVereinigt. Landtag der preußischen Länder" bestehen. Bei der Reuwahl wird eine enge Verbindung mit den Einzellandtagen der bisherigen Provin­zen geschaffen, z. B. dadurch, daß für beide Wahlen die gleichen Listen gültig sind, nur mit dem LInterschied, daß zum ZentraUandtag eine größere Stimmenzahl auf einen Abgeord­neten gehört, so daß nur ein Teil der Ab­geordneten des Provinziallandtages, die Spitzenkandidaten, gleichzeitig Abgeordnete des Zentrallandtags würden.

IV. 3m Reichsrat muh ein Teil der Stim­men der preußischen Lander, etwa ein Drittel, in zentraler Hand bleiben. 3m übrigen ihnen nach der Einwohnerzahl zufaNen. Landtags-und Reichsratsproblem müssen in Llnterausschüssen geklärt werden, jenes unter Zuziehung preu­ßischer Sachverständiger.

V. Die Verhandlungen mit den kleinen und mittleren Ländern müssen getrennt nebenher­gehen. Hier werden besondere Liebergangsver­träge notwendig, die von Fall zu Fall ganz verschieden lauten werden.

Am Schluß entwirft Brecht auf dieser Grund­lage zehn formulierte Vorschläge, in denen es u. a. heißt:

1. Die Gebiete der Länder Preußen, (Bayern), Sachsen, (Württemberg. Baden), Thüringen, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, Ol­denburg, Braunschweig. Anhalt, Bremen. Lippe, Lübeck, Mecklenb.-Strelih, (Waldeck), Schaumb.- Lippe werden Länder nach Maßgabe der fol­genden Vorschriften (neue Länder). Bis zur anderweitigen Abgrenzung durch einfaches

Als letzte Folge einer mangelnden Aussta :ung der Landerrechte ftcllt der Bericht die Zentra­lisierung des Geldwesens in Berlin hin. Richt im bundesstaatlichen System, sondern in der Richtachtung dieses Systems seien die Mängel unseres Verfassungslebens begründet. Dazu komme, daß das Werk von Weimar viel­fach die für die Verfassung einer großen Ration unerläßliche Klarheit und Festigkeit vermissen lasse und den Ländern die für ihren Lebensraum nötige Bewegungsfreiheit nicht gewähr­leiste. Der Bericht schließt: Llnsere Währung ist stabilisiert worden. Das war eine große Aufgabe. Heute fordert ebenso wichtige Rot Stabili­sierung der R ei chs ve r f a s s un g auf der Grundlage des Rechtes. Bayern müsse aus grundsätzlichen Erwägungen heraus fordern:

1. klare Grenzen zwischen Reich und Län­dern auf dem Gebiete der Gesetzgebung wie der Verwaltung, 2. ver a sungsmähige Sicherung und Festigung der Länder bezüglich ihrer Gebiete, ihrer Rechte und ihres staatlichen Be­standes, sowie ihrer kulturellen und wirtschaft­lichen Selbständigkeit, 3. unbedingte Gewährlei­stung der finanziellen Lebensfähig­keit der Länder, und schließlich 4. Ausbau des Reichsrcttes, bezogen auf verstärkte Mit­wirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Reiches. Dies seien und blieben nun einmal die Grundfvrderungen. dis nicht nur Bayern, sondern eigentlich jedes Land erheben müsse. Alles drehe sich einzig und allein um die Entscheidung darüber, ob den Län­dern ein Eigenrecht als oberste 3nstanz verbleiben soll oder nicht. Bayern werde sich auf das entschiedenste dagegen wehren, daß seine Ei^en- staattichkeit dem machtlüsternen Zugr.sf des Llni- tarismus zum Opfer falle.

Mchsniinister Koch vor dem demokratischen Parteiausschuß.

Berlin, 20. Oft. (W2T.) Auf der Tagung des Demokratischen ParleiauZschmses erstattete &cr Parteiführer, Reichsjustizminister Koch, ein Referat über die politische Lage, in dem er u. a. ausführte: Das Ergebnis von Genf ist nicht so negativ, wie es manche hin- stellen wollen. Tatsächlich ist erreicht, daß die Verhandlungen über die Räumung des Rhein­landes und die Reparationsfrage ausgenom­men werden, ohne daß der Eindruck erweckt ist, als wenn wir die einzigen in Europa sind, die an solchen Verhandlungen 3nteresse haben. Die Locarnopolitik schützt uns heute politisch vordem gewaltsamen Zugriff eines einzelnen unserer früheren Gegner und beseitigt wirtschaftlich durch die Transferklausel die Furcht vor einer neuen 3nflation.

Der Redner wies ferner darauf hin, daß zehn 3ahre nach dem Kriege das Rhein­land noch immer beseht sei und erklärt, daß sich hier unsere Gegner an dem Derständi- gungsgedanken versündigen. Ob die Locarno-Po- litik zu einer Dersöhnungspvlitik führen wird, hängt jetzt von den anderen ab. Don einer völ­ligen Befriedung der Welt kann man leider noch nicht sprechen. Bei dieser Sachlage kann man die Ablehnung des Ersahbaues des Panzer­kreuzers heute nach dem Flottenabkommen zwischen Frankreich und England und nach der Gestaltung der auswärtigen Lage nicht mehr da­mit rechtfertigen, daß wir dem Auslande das Beispiel friedlicher Gesinnung zu liefern hätten. Trotzdem bleibe ich ein Gegner des Panzerkreuzer- baues, weil ich nach den Erfahrungen der Vor- kriegszett seinen militärischen Wert im Verhältnis zu seinen hohen Kosten nicht anerkennen kann

Aus dem Gebiete der Reichsreform schei­nen die Bestrebungen auf Herbeiführung des dezentralisierten Einheitsstaates der Erfüllung näherzukommen 3ch hoffe, daß die Länderkinferenz in der nächsten Woche uns auf dem einzig möglichen Wege einer Endlösung voranbrtngt. Ob die K o a l i t i o n, so führte der Minister aus, in der gegenwärtigen Form Heftchen bleibt, scheint mir nicht von ausschlaggebender Bedeutung. 3edenfalls muß hauptsächliches Ziel der Zusammenhalt der gegenwärtigen Koalitllms- parteien für die Dauer der Wahlperiode sein Der Parlamentarismus diskreditiert sich, wenn man fortfährt, alle 3ahre Regierungen zu wechseln.

Zweiter Weg für den Fall, Preußen verlegt die­sen ersten Weg: Dann bleibt uns gerade so gut die Anbahnung einer D e r w a l t u n g s ge me i n- schäft mit einem süddeutschen Lande, wie derUntergang in Preußen". Heute im Hessenlande bedeuten unsere Städte wie Mainz, Darmsta.dt, Worms, Offenbach und Gießen etwas geradeso auch die mittleren wie Bingen, Bens­heim, Friedberg: bei Anschluß an Berlin sind sie alle nur ganz kleine Nummern. Die rheinhessischen Winzer, sowie die Landwirte im Ried, Vogelsberg und Odenwald bedeuten etwas in Hessen in Preußen nichts.

Unser Vorschlag: Nicht Untergang in Preußen selbständiges Leben zunächst bis zur all­gemeinen Feldbereinigung und bis dahin den andern beweisen, daß wir gerade so gut leben wollen, wie die übrigen Länder, die ja alle unter dem unge­rechten Finanzausgleich jammern Preußen nicht ausgenommen!

Bayerns Forderungen.

Die Münchener Denkschrift für die Länder- konfcrenz.

München, 21. Oft. (WTD.) Der Bericht, den der bayerische Ministerpräsident Dr. Held dem Ausschuß der Sonderkonferenz für Verfassungs- ur.d Decwaltungsreio.m bereits vor etwa 14 Tagen übergeben hat. beschäftigt sich im ersten Ab­schnitt mit den von preußischer Seite geltend gemachten Mängeln Er kommt in der Hauptfrage (Preußen und Reich) zu dem Er­gebnis, daß bei der Erörterung des Verhält­nisses zwischen Preußen und Reich die Haupt­ursache der Llnzuträglichkeiten in der Richt­beachtung der verfassungsmäßigen Zuständigkeit Preußens durch das R e ich zu erblicken sei. Genau so wie auch in dem Verhältnis zwischen den übrigen Ländern der Kernpunkt der Mängel des Verfassungs­lebens in dieser Richtbeachtuna der verfassunas- mäßigen Zuständigkeit der Länder liege. 3m zweiten Abschnitt des Berichtes werden u. a. Beispiele aufgeführt, die beweisen sollen, dah das Reich fortgesetzt durch die Errichtung : von neuen Sonderbehör den in die

Oer Brechische Reformplan.

Berlin, 20. Oft. (TL1.) Lieber die beiden Denkschriften des preußischen Mitgliedes des Amt­lichen Reichsreformausschusses, Dr. Brecht, wird folgendes mitgeteilt:

3n der Maidenkschrift werden dieMängel des gegenwärtigen Zustandes und ihre Tragweite" systematisch punktweise zusammengestellt. Die 3unidentschrist soll dem Reichsvesormaus- schuh als Beratungsunterlage dienen. Hier führt Brecht in kurzen Kapiteln aus: Der Ausschuß kann nur arbeiten, wenn er nicht vom Zwang, sondern von der Freiwillig­keit der Entscheidung für alle Länder ausgeht. Wenn er die größten Mißstände nicht ver­gehen will, muh er die preußische Frage ein­beziehen, d. h. die Beseitigung der doppelten Zentralregierung in Berlin. Hierüber kann aber nicht isoliert enftchieden werden, sondern es muß em Gesamtbild ausgearbeitet werden. Erst dann ist die politische Entscheidung möglich. Dabei ist das französische Präfektensystem auSzuschalten. Verschiedene Abstufungen in der Organisation der Lander und ihren Beziehun­gen zur Zenttale sind notwendig und bis zu ge­wissem Grade unschädlich. Trotzdem müssen sie alle einheitlichLänder" heißen. D.e Llnter- schied« dürfen nicht durch verschiedene Bezeichnung künstlich aufgebauscht und im voraus staatsrecht­lich entgegengesetzt bewertet werden. Dadurch wer­den Angleichungen erschwert. Alle Teile sind darüber einig, daß die Länder an Kon­zentration der Behörden gewinnen sollen. Dies darf aber nicht nur für Preußen gelten.

Zar Entlastung des verworrenen Gesamtpro­blems muh abgetrennt und besonders einer

Lösung zugeführt werden:

1. Das territoriale Reugliede- rungsproblem, von dem einige Teile aller­dings besonders eilig zu behandeln sind (kleine norddeutsche Länder, Problem Hamburg, Gestal­tung Lachsen Thüringen Anhalt, Frankfurt- Hessen, Braunschweiz S d annover, Rordhan- nover-Oldrnburg». Dazu gebart die Frage, ob und in welchem Llmsangelandfreie Städte" anzuerkennen sind. Hier soll ein Llnterausschuh eingesetzt werden, ebenso für 2. die Ang'eichung der 'Verwaltungsbezirke. 3n weiser Selbstbe- schrünlung muh ferner verzichtet werden auf die Typisierung" und Rormung des Aufbaues der Regierungen der Länder, d. h. der Gestaltung der Lanie spitze (?a:de r gierung, Landespräsid nt oder a Les a pt.nann) unD ihrer Bestellung (Bestellung auf Zeit und auf die Umgestaltung der Landtage (außer Zentra lpreußeni.

Durch Abtrennung dieser Fragen läht sich die Arbeit auf die folgenden Hauptfragen kon­zentrieren:

I. Die Provinzen Preußens können auch als Länder, 'bei Vereinigung der Zenrral- regierungen, prinzipiell zunächst nur d.e heu­tigen Zuständig leiten als Ausgang punkt ha en, vorbehaltlich einer Sond:raehandlung neu auf­genommener mittlerer Länder. Es würde ein großer Rückschritt sein, wenn da, wo bisher Preußen einheitliche Gesetze für das ganze Staatsgebiet erläßt, künftig jede Provinz ge­trennte Gesetze machen könnte und müßte, ganz abgesehen von den Kosten einer solchen ver- zwölffachten Gesetzesmacherci. 3n der Verwal­tung sollten den Provinzen zwar weitere Befug­nisse übertragen werden: das kann und muh aber späterem einfachem Reichsge eh bzw. Re- aierungsanordnungen überlassen werden. Die An­sichten sind zu verschieden, um von vornherein mit. Zweidrittelmehrheit hier grundlegende Ent- Icheidungen zu treffen. Der O b e r p r ä s i d e n t toürbe Dann also zunächst alle bisherigen preußischen und Reichsbehörden zu- lamme n f af f e n, mindestens in Fragen der Verwaltungsresorm.

II- Llmgekehrt kann den großen außer» preußischen Ländern nicht mit einem SaHage ihre Gesetzgebung und Verwaltung ab­genommen werden. Die Zusammensüh-rung der

re ® hier auf anderem Wege erreicht loerdem Es muh dazu 1. das 3nftitut der Auf-

9 eingeführt werden, so daß sich das Reich auch zur Erledigung seiner Rerchsaufga^n der Länderbehörden bedienen ®rpolhmg des obersten Anordnungs- 5^$ ""d der Verantwortung vor

dem Reichstag. Hierzu muh kommen, jedenfalls bei den norddeutschen Ländern, 2. die Möglichkeit A."??l^"^szweige der Länder (evtl, mit Ausnahme) durch einfaches Reichsgeseh a u f fa« Reich zu übertragen und auftrags- weise zuruckzugeben: 3. für die in eigener Regie w« Reiches fortgeführten Verwaltungen die .Möglichkeit" den höchstenLandesbeam- ten (unter Llmständen auch in den Provinzen) zugleich zum obersten Chef der Reichs­verwaltung in seinem Gebiete zu ernennen; ünetoeit davon Gebrauch gemacht werden kann muß der Entwicklung überlassen bleiben. Dann ist der tote Punkt überwunden. Denn dann ist die Zusammenfassung der Behörden auch in den auherpreuhischen Ländern so gut wie in den Preußischen möglich, obwohl man in beiden von

Neue Wege zur Neichsverfaffungsreform

Preußens Vorschläge für die Länderkonferenz. - Auch Bayern legi eine Oenkschrist vor.

Reichsgeseh sind die jetzigen Landes­grenzen in Preußen, die jetzigen Grenzen der preußischen Provinzen, maßgebend. Die Vor­schriften der Reichsverfassung gelten auch für die neuen Länder, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist.

2. regelt die Gesetzgebung.

3. Die Verwaltung steht nach Maßgabe der Reichs- verfassung den neuen Ländern mit folgenden Be­sonderheiten zu: a) in den preußischen Landern geht die bisher dem Lande Preußen zustehende Verwal­tung nur so weit auf die neuen Länder über, als sie ihnen durch Reichsgesetz übertragen wird. 9m übri­gen wird die Verwaltung Reichsverwaltung; b) die Justizverwaltung wird in allen neuen Ländern R e i ch s o e r w a l t u n g; c) durch Reichsgesetz können weitere Vermal- tungszweige auf die Reichsverwaltung übertragen werden; d) die Reichsregierung kann Angelegen- Hellen der Reichsverwaltung gegen Erstattung der Kosten auftragsweise durch die Landes­verwaltung ausführen lassen. In Auf- tragsangelegenheiten ist die Landesverwaltung dem Landtage nicht verantwortlich. Die Art der Aufsicht und der Beschwerdeweg werden durch Reichsgesetz geregelt.

4. regelt den Preußischen Zentrallandtag.

5. Für jedes Land ober mehrere von ihnen wird als oberster Vertreter der Reichsbehörden e i n Reichsoberpräsident (andere Bezeichnung vorbehalten) vom Reichspräsidenten bestellt. Als sol- cher kann auch das präsidierende Mitglied der Lan­desregierung bestellt werden, das in diesem Falle die AmtsbezeichnungLandespräsident" führt. Das Verhältnis des Reichsoberpräsidenten (Landespräsi­denten) zu den übrigen Reichsbehörden wird durch Verordnung der Reichsregierung bestimmt.

Die übrigen Punkte regeln die Zusammensetzung des Reichsrats und das Beamtenrecht.

Nr. 249 Erstes Blaff____ 178. Jahrgang Montag, 22. Moder 1928

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