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Aus der Provinzialhaupistadt.

Gießen, den 20. Oktober 1928.

Die Gießener Schühenkompagnie und der Wasenmeister aus Amöneburg.

(Sin Kulturbild aus alter Zeit.

Im Jahre 1772 hatte die Gießener Schützenkompa nie, aus der später die Gießener Schützengesellschaft und dann der heutige Schützenoerein heroorgegangen ist, über eine merkwürdige Frage ein Urteil abzugeben. Bekannt­lich galten in alter Zeit Wasen in ei st er und Scharfrichter oft waren oiese beiden Aernter in einer Person vereinigt, als unehrlich. Unehr­lich bedeutet hier nicht so viel wie betrügerisch, son­dern jedermann mied den Umgang mit diesen Leuten, in der Kirche hatten sie einen gesonderten Platz, sie durften nicht gleichzeitig mit den anderen Christen am heiligen Abendmahl teilnehmen. Nun war damals in Amöneburg bei Kirchhain der Wasenmeister gestorben, und ein der dortigen Schützenkompagnie angehörender Mann hatte geholfen, den Verstorbenen zu Grabe zu tragen. Darüber entstand allenthalben große Un­ruhe, nicht zum wenigsten unter den Amöneburger Schützen, und sie wandten sich an die Gießener Scyüßenkompagnie mit der Bitte, darüber ein Urteil abzugeben, wie sie sich in diesem Falle verhallen sollten. Sie schilderten die Sachlage und fragten dann 1.ob dieser Mann unter der Compagnie zu dulden". 2.ob der Compagnie, wenn dieselbe durch amtliche Zwangsmittel zu Beybeholtung dieses Mannes ge­zwungen werde, ein Nachtheil oder Vorwurf ge­macht werden könne."

Zur Beratung über diese Fragen setzte die Gießener Schützenkompagnie für den 23. Mai 1772 einGebott", eine Sitzung, an und gelangte dabei zu folgendem Gutachten:Ob zwar dieser Schütz, da er sich zu einer so nieder­trächtigen und ohne diesem eine Beschimpfung nach sich ziehenden Arbeit gebrauchen lassen und deß- falls wohl verdienet hatte, daß man ihn schlechter­dings aus der Schühencompagnie um so mehr auf ewig verbannen möchte, als bekanntlich beh vorfallenden grosen Frehschießen Prinßen, Gra­fen, Cavaliers, Civil- und militaire Bediente nebst anderen honetten und distinguirten Personen erscheinen und mitschiehen, folglich in diesen ihren Augen ein solcher Mensch wie ein horrender Ab­scheu ist, ja außerdem eine gantze Schützencom- pagnie, welche dergleichen Leuthe in ihrer Ge­sellschaft duldet, deßfalls allerhand nachtheilige Dorwürfe beh auswärtigen Schützenhöfen sich exponirt sehen könnte, so militiret (spricht zu seinen Gunsten) ernestheils vor denselben, daß der Vorgang ohnwissend geschehen, anderntheils disponiret auch der Reichsschluß de anno 1731 von Abstellung der Handwerksmißbräuchen, § 13, mit deutlichen und dörren Worten:daß diese eingeschlichene Mißbräuche unter dem falschen Wahn daraus fließender, jedoch so gar keinen Grund habender Llnredlichkeit, sewst denenjenigen, welche öfters auch wohl blos aus Llnwissenheit mit Abdeckern getrunken, gefahren oder gangen oder derselben einen oder chr Weib und Kinder zu Grab tragen helfen oder von der Leichen- begängniß gewesen, im geringsten nicht nachtheilig sondern dergleichen Possen von nun an gäntzlich abgeschafset seyn sollen, da überdieß drittentheils aus denen Zeitungen bekannt ist, daß in einem ehestens bekannt werdenden abermahligen Reichs- gutachten so gar der Schinder ihre Kinder, in­sofern solche noch nicht würcklich abgedecket, zu allen Professionen admittirt werden sollen, so wäre also vorligenden llmständen nach sothaner Schutz 1. fernerhin beh der Compagnie zu dulden, ohne daß sich 2. die Amöneburger Schützencom- pagnie deßfalls den geringsten Vorwurf von auswärtigen Schützenhösen zu gewärtigen hätte. Inzwischen sind wir jedoch der ohnziehlsetzlichen Mehnung, und es kann wenigstens nichts schaden, wenn über diesen nemlichen Vorgang ein be­nachbarter Schützenhof mit feinem Gutachten auch noch gehört würde."

Unterzeichnet ist dieses Gutachten von den beiden damaligen Schützenmeistern Johann Philipp Busch und Eberhard Busch. Beide gehörten zu einer in Gießen sehr angesehenen Familie, deren Ahne Abra­ham Busch einst aus der Schweiz nach Darmstadt gekommen war; die Nachkommen sind in Gießen eingewpndert. Johann Philipp Busch war Wein- Händler und starb am 6. September 1814 im Atter von 80 Jahren; Eberhard Busch war Stadtküfer und starb am 28. März 1795 im Alter von 70 Jah- ren; er war zugleich Gastwirt und wird von Lauk- hard in seinen Lebenserinnerungen öfter erwähnt. Nachkommen dieser Familie haben Steins, früher genannt Wenzels und in der ersten Zeit genannt Buschs Garten besessen.

Jedenfalls ist das Schreiben der Amöneburger und das Gutachten der Gießener Schützen kultur­geschichtlich interessant. Scharfrichtern und Wasen­meistern war es in alter Zeit verwehrt, mit anderen Menschen Umgang zu pflegen, ihren Kindern war es sogar verboten, einen anderen Beruf als den des Vaters zu ergreifen. Daher kam es, daß diese Berufe sich immer von dem Vater auf den Sohn forterbten, das galt von der Gießener Wasenmeisterfamilie Rord. Der letzte Gießener Wasenmeister erfreulicherweise war er kein Scharfrichter war der im Jahre 1913 verstorbene Johannes Bender, gebürtig aus Mornshausen im Kreise Biedenkopf. Er be° wohnte in der Wolkengasse ein baufälliges Haus und wurde weithin gesucht, weil er es ver­stand, eine Salbe zu bereiten. Allerdings wurde diese zu Heilzwecken viel gebrauchte Salbe von der Ehefrau, die aus der Wasenmeistersamilie Steinmeher stammte, hergestellt, während Bender selbst mehr der geselligen Freude nach-- ging und gern sich an einem guten Trunk labte. Er war ein Mann von großer Menschenliebe und hat, selbst kinderlos, mehrere verwaiste Kin­der erzogen, ohne dafür einen Pfennig Ver­gütung zu beanspruchen und zu bekommen. Von seinem Berufe hatte er keine hohe Meinung, er übte ihn auch spärlich aus und überließ die Arbeit lieber seiner Frau. Doch hat der sehr witzige Mann öfter gesagt:In Gießen gibt es nur drei Meister, nämlich den Oberbürgermeister, den Strahenmeister und den Wasenmeister." Lan-wirtschastliche Schule in Grünberg

Die Landwirtschaftliche Schule in Grünberg beginnt am Montag, 5. Rovember, ihr diesjähriges Winterhalbjahr. Das Leben in jedem Berufsstande ist heute ein Kampf, und gerade auch im landwirtschaftlichen Berufe stellen sich dem Betriebssührer mit jedem Jahre mehr materielle und sachliche Schwierigke ten ent­gegen, die ihm seine Existenz immer mehr er­schweren. Derjenige, der durch eine gute Praxis und auch gleichzeittg durch eine gute geistige

Die Gießener Ferienkurse 1928.

Don Or. med. Wiedemann, Bremen.

Arn 13. Oktober hat der erste Gießener

Ferienkurs fein Ende gefunden. Sein großes Thema:Deutsches Leben in Wissenschaft und Kunst" wurde in fast 50 Vorlesungen behandelt, und die Vorlesungen wurden durch zahlreiche Demonstrationen und durch Ausflüge in die schöne anregungsreiche Umgebung der Stadt wirkungs­voll belebt. Die Vorträge führten die Gäste räumlich und zeitlich in immer weitere Kreise: Prof. Dr. Ebel geleitete sie durch die Stadt und erläuterte Gießens Anlage. Vergangenheit und die wichtigsten Baudenkmäler. In die Um­gebung der Stadt führten die Darlegungen, die am zweiten Tage des Kurses Prof. Dr. Klute zu geben begann; er erläuterte den Charakter der Gießener Landschaft und legte dar, wie die hessi­schen und süddeutsch-rheinischen Landschaften erd­geschichtlich und durch die Eingriffe des Men­schen geformt worden sind und ihre heutige Ge­stalt angenommen haben. Hes en ist ein für prä­historische Forschungen besonders fruchtbarer Boden; Dr. Richter behandelte die Vorzeit, namentlich die Funde aus der frühen Steinzeit. In die Römerzeit führte ein Vortrag des Prof. Helmke, der weiterhin auf einer Exkursion nach dem Johannisberg bei Bad-Rauheim und nach d^r Saalburg über die überraschenden Er­gebnisse der Ausgrabungen und neuen Rekon­struktionen besonders fesselnd sprach und seine Darlegungen am Schluß der Tagung noch durch eine Führung durch das von ihm geleitete Mu­seum vervollständigte. Heber den deutschen Wald, seine früheren itnb seine heutigen Kennzeichen, über feine Auswertung und seine Verjüngung sprach Prof. Dr. Vanselow; Probleme der deutschen Landwirtschaft behandelte Prof. Dr. Sessous. In Idas Mittelalter führten zahl­reiche Vprträge der zweiten Kurswoche. Ueber das deutsche Städtewe'en sprach Prof. Dr. Aubin, über deutsche Kaiserpfalzen, über seine Ausgrabungen in Jngelhei n, über deutsche Dome und deutsche Schlösser Pros. Dr. R a u ch in feinem neuen Hörsaal, auf dessen Projektionswand eine Fülle von Lichtbildern glänzend zur Wirkung kam; seine Vorträge erläuterten das, was die Kursteilnehmer durch Ausflüge nach Marburg, Limburg und Wetzlar bereits aus eigener An­schauung kennengelernt hatten. Was deutsche Gartenkunst geleistet hat, demonstrierte Prof. Dr. Küster mit einer Serie lehrreicher Bilder, die mit dem Mittelalter begann und den Hörern die wichtigsten Begriffe der klassischen Gartenkunst verständlich machte. Hessens einzigartige Stel­lung und besondere Bedeutung für die Reforma­tionszeit unter dem aufgeklärten weitblickenden Philipp dem Großmütigen kam sehr eindrucks­voll durch Prof. Dr. Fricks Vorträge zum Ausdruck; seine Führung durch Marburg füllte einen der schönsten und lehrreichsten Tage un­serer Kurse. Der erste Redner der Veranstal­tung war Prof. Dr. Dehaghel, dessen Vortrag nachwieS, wie stark di? deutsche Svrache durch fremde Einwirkungen beeinflußt worden ist. Prof. Dr. Götze sprach über das deutsche Märchen und über die Richtlinien, welche für die moderne Märchenforschung maßgebend geworden sind. Der junge Goethe", seine Lyrik, seine ®ramen und seine erzähliM'de Prosa waren das ^.hema von Pros. Dr. Dietor; Dr. P rasch trug uns

Die Leiden des jungen Werther" vor; Prof. Dr. Collin sprach über Gerhart Haupttnann, über Thomas Mann und besonders eindringend über Stephan George. Weiterhin sind fünf Vor- lefungen von Prof. Dr. G m eNn über dre Der-

fassung des deutschen Reiches zu erwähnen und Prof. Dr. R o l o f f s Vorträge über das Genie Bismarcks. Mitten in polnische Fragen des Tages führte Dr. Königs Vortrag über das euro­päische Minderheitenproblem. Dr. Themes- v a r y s Ausführungen über die Sendung der deutschen Musik mußten leider kürzer ausfallen als geplant war, da der Vortragende durch Krankheit behindert war; dafür konnten die Kurs­teilnehmer dem größten Genius der deutschen Musik an dem von Frau Lydia Hoffmann- Behrendt veranstaltelen Deethoten" Abend einige unvergeßliche Stunden widmen.

So vielgestaltig die Darbietungen des Ferien­kurses waren, so blieb doch stets der verbindende Faden fühlbar, der die Dorträge unter sich und mit dem Inhalt der Lehrausflüge verband, und der schließlich alle Veranstaltungen zu einer Ein­heit werden ließ. Gerade dieser Umstand hat sicher mibgewirkt, trotz der Fülle des Gebotenen die Aufmerksamkeit und Aufnahmefähigkeit der Gäste bis zum Schluß rege zu erhalten und eine frohe und gehobene Stimmung unter den Teil- nchmern zu fördern. Es war eine Freude, zu sehen, wie die versammelten Damen und Herren das Ausland war durch Holland, Irland, Frankreich, durch die Ukraine und die Dereinig- bem Staaten vertreten; wir sahen Gäste aus Schlesien und Pommern, vom Rhein und von der Weser, wie die Teilnehmer in den beiden Gießener Wochen sich naher traten und beson­ders auf den Exkursionen über ihre Eindrücke und Urteile miteinander debattierten.

Der Verfasser dieser Zeilen weih, daß er im Ramen vieler, vielleicht aller Teilnehmer spricht, wenn er die Anlage und die Stoffverteilung des Lehrganges als zweckmäßig und wohlgelungen bezeichnet und den Gießenern empsiehlt, die mit dem diesjährigen Ferienkurs erprobten Wege auch bei künftigen Veranstaltungen ähnlicher Art beizubchalten. Im einzelnen könnten die in diesem Jahre gesammelten Erfahrungen die Kursleitung vielleicht veranlassen, hier und da Aenderungen im Stundenplan zu ertragen. Wäre es nicht bieHeUbt empfehlenswert, den einen oder an­deren Rachmittag freizulassen und den aufmerk­samen Hörern Gelegenheit zu geben, auf Wan­derungen durch die abwechslungsreiche Umgebung der Stadt über das Gehörte nachzudenken? Viel­leicht würde es sich bewähren, an den Rachmit­tagen im allgemeinen nicht über zwei Vor­lesungsstunden hinauszugehen und lieber an den Qlbenben die Teilnehmer noch öfter zu künst­lerischen Veranstaltungen einzuladen. Wäre es vielleicht empfehlenswert, für jeden jüngeren Teilnehmer gelegentlich auch eine Exkurfton ein­zuschieiben, für die ein tüchtiger Turnlehrer oder Sport-Spielleiter als Führer gewonnen wor­den ist?

Diese bescheidenen Vorschläge sollen nicht in dem Sinne verstanden werden, als ob auch nur ein einziger Teilnehmer das bargebotene Pro­gramm hätte tadeln mögen. Vielmehr sind alle in hohem Maße befriedigt und von der Reich­haltigkeit und dem hohen geizigen Gehalt des Gebotenen erfüllt von Gießen wieder beim- gekehrt mit dem Wunsche, auch im nächsten Jahre wieder nach Gießen eingeladen zu werden. Wir dürfen daher der llnioersität Gießen zu dem erfolgreichen Kurse Glück wünschen und ihr mit dankerfülltem Herzen für alle künftigen 03et» anstaltunOLN einen ebenso schönen Erfolg wün­schen.

und fachliche Ausbildung geschult ist, hat zwei­fellos gegenüber dem Ungeschulten in der Land­wirtschaft Vorteile, die ihm die auftretenden Schwierigkeiten leichter überwinden h:l en. Jeder junge Landwirt sollte deshalb die geringen Opfer für den Besuch einer landwirtschaftlichen Schule nicht scheuen, damit er in seinem Können und Wissen nicht hinter den Angehörigen anderer Berufe zurücksteht. (Siehe heutige Anzeige.)

** Geschäftsjubiläum. Die Kreuzdrogerie August Noll, Bahnhofstraße 51, konnte kürzlich auf ihr 40jöhriges Bestehen zurückblicken. Herr August Noll eröffnete sein Unternehmen im Jahre 1888 als Drogen-, Kolonial- und Farbwarengeschäft im Haufe Bahnhofstraße 53, verlegte es jedoch im Jahre 1891 in fein neuerbautes Haus Bahnhof­straße 51. Mitte 1899 wurde das Geschäft in eine Fachdrogerie umgeftaltet, die sich im Laufe der Jahre durch die Aufnahme weiterer einschlägiger Geschäftsartikel immer mehr erweiterte. Im Jahre 1911 wurde im Zusammenhang mit diesem Unter­nehmen die Ludwigvlatz-Drogerie eröffnet Der Gründer der Firma ist noch heute neben feinen beiden Söhnen in dem Geschäft tätig.

** Die Bekämpfung d e r Ob st bäum, s ch ä d l i n g e betrifft eine Bekanntmachung der Stadtverwaltung im heutigen Anzeigenteil, auf die unsere Gartenbesitzer besonders aufmerksam gemacht seien.

** Die Hessische Landwirtschaftliche Schule zu Butzbach kündigt im heutigen An­zeigenteil den Beginn des diesjährigen Lehrganges am 5. November an. Interessenten seien auf die An­zeige besonders hingewiesen.

Der Wetzlarer Volksbank-Prozeß.

Die Beweisaufnahme wurde am zweiten Der- handlungstage fortgesetzt mit der Vernehmung eines Beamten der Bolksbank, der zur Zeit der Geschäftsführung durch den Angeklagten als Kassie­rer dort tätig war. Er bekundete, daß der Ange­klagte Geld nach Bedarf aus der Bank entnahm, was aber nicht besonders auffiel, da ja die Gehälter gutgefchrieben wurden. Er schilderte weiter, daß das Vorstandsmitglied R o m P f einmal das Konto der Metallgießerei revidiert, und hierbei einen Strich darunter gesetzt habe, wobei er gleich, da der Ange­klagte nicht anwesend war, Anweisung gab, dem Angeklagten mitzuteilen, auf dieses Konto nichts mehr auszuzahlen. Ueber die Urkundenfälschung im Falle der Quittung Wenzel sagte der Zeuge, daß er zugegen war, als Wenzel vom Angeklagten für eine persönliche Forderung 25 Mark erhielt. Er unterschrieb eine Quittung25 Mark ä Konto Dre­scher erhalten." Der Angeklagte strichDrescher" weg, und der Betrag wurde Wenzel zur Last ge­stellt.

Als nächster und Hauptzeuge wurde das geschäfts­führende Vorstandsmitglied R o m p f vernommen, lieber die Gewährung von Krediten bekundete er,

daß er öfters mit den beiden anderen Vorstands­mitgliedern Weck und Ulm Besprechungen über kleine Kredite gehabt habe, über welche dann an Hand der Kreditliste, die Angaben über die Höhe der evll. Kredite an Genossen enthielt, beschlossen wurde. Mit U l m will er öfters, etwa drei- vis viermal im Jahre, unvermutet Feststellungen be­züglich der höheren Konten gemacht yaben, wonach Der Angeklagte öfters angewiesen worden sei, Kun­den zur Abdeckung ihres Kontos zu veranlassen. Zum Konto der Metallgießerei erklärte der Zeuge, daß er gewußt habe, daß der Angeklagte Gesell­schafter war. In der Aufsichtsratssitzung seien ihm auch hierüber Vorhaltungen gemacht worden. Als der Zeuge im Jahre 1925 feststellle, daß das Konto der Metallgießerei erheblich überzogen war, wurde in der Aufsichtsratssitzuna oeschlossen, die Firma zur Rückzahlung zu veranlassen, worauf der Angeklagte versprochen hätte, für Abdeckung des Kontos zu sor­gen. Tatsächlich seien bann auch ab und zu kleinere Zahlungen gebucht worden. In einem Protokoll vom Januar 1917 befindet sich eine Niederschrift, daß die Ansprüche an die Metallgießerei erledigt seien. Der Zeuge will in dieser Sitzung nicht zu­gegen gewesen sein. Ihm sei bann die Auskunft geworben, bie Metallgießerei habe eine größere Hy­pothek erhalten. Gemeint ist hier ber Fall Geme- ling, wo ein Guthaben Gemelings von 20 000 Mk. einfach dazu verwandt wurde, das Konto der Me­tallgießerei abzudecken, was aber später, als Geme- ling hiervon erfuhr, wieder rückgängig gemacht wurde, lieber den Ankauf ber Metallgießerei durch Drescher im Zwanysverfteigerungsverfahren hatte ber Angeklagte erklärt, er habe diese im Interesse der Volksbank gekauft und sei vom Zeugen veran­laßt worden, diesen Kauf auf seinen Namen zu tätigen, da keine Genehmigung zum Ankauf der Metallgießerei durch die Volksbank vorlaa. Unter Gegenüberstellung mit dem Zeugen wiederholte der Angeklagte dies, was der Zeuge aber bestritt. Zu den Behauptungen des Angeklagten, daß der Zeuge von den Bllanzfälschungen gewußt hätte, da mit ihm vorher darüber gesprochen worden sei, erklärte der Zeuge, daß er nie für derartige Manipulatio­nen feine Hand hingegeben hätte.

Ein früherer Angestellter der Volksbank, der nach den Angaben des Angeklagten auf feine Anweisung die Urkundenfälschung durch Rasuren in den Bü­chern vorgenommen, verweigerte, nachdem er auf sein Zeugnisoerweigerungsrecht hingewiesen wurde, bie Aussage.

Der Zeuge Rokoff bezeichnete bie Bank als bei seiner Uebernahme verlottert. Er schilderte einen Fall, in dem ber Angeklagte ein eigenes Separat­konto von 69 Millionen Mark, entstauben im Juli 1923, im Dezember 1923 sich mit 1000 Golbmark aufwertete.

Ein weiterer Zeuge will von einem Bekannten gehört haben, baß ber Angeklagte in ber Inflation für Rechnung ber Volksbank Papiere gekauft, biefe wieder verkauft und den Betrag sich gutgebracht habe. Mehrere Fälle vpn Kreditgewährungen in der Zeit des Uebergangs aus der Inflation klärten sich dadurch auf, daß die Kredite zwar anfangs nicht

sehr hoch waren, bann aber wegen ber damals un­normal hohen Zinsen zu großer Höhe anwuchsen.

Am dritten Derhanblungstage ging berStaatsanwalt in etwa einftünbiger Rebe zuerst auf bie Persönlichkeit bes Angeklagten unb bann auf bie einzelnen straf­baren Handlungen ein. Er beantragte Verwer­fung ber Berufung bes Angeklagten unb unter Aufhebung bes erstinstanzlichen Urteils Verurteilung bes Angeklagten zu einer Gesamt­strafe von brei Jahren sechs Monaten Gefängnis, außerdem 500 Mark Geldstrafe und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren. Der Verteidiger be­antragte nach etwa einftünbigem Plaiboyer Ver­werfung ber Berufung ber Staatsanwaltschaft und unter Aufhebung bes Urteils erster Instanz milbere Strafe, evtl. Bewährungsfrist für ben Rest ber Strafe.

Das Urteil

lautete; Die Berufung ber Staatsanwaltschaft wird verworfen. Auf bie Berufung bes Angeklagten wird bas angefochtene Urteil aufgehoben. Der Angeklagte wirb unter Freisprechung im übrigen wegen Ver­gehens gegen § 146 bes Genossenschaftsgesetzes, be­gangen in neun Fällen, unb wegen Begehens gegen 8 147 bes gleichen Gesetzes, begangen in brei Fallen, zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren drei Monaten Gefängnis, wovon neun Monate als durch die Untersuchungshaft verbüßt erachtet werden, und zu Geldstrafen von insgesamt 300 Mark, hilssweise für je 10 Mark zu hinein Tag Gefängnis verurteilt. Die Kotten ber Berufung der Staatsanwaltschaft trägt diese. Im übrigen trägt ber Angeklagte bie Kosten bes Verfahrens mit Aus- naljme ber befonberen, burch bie Verhandlung ber- jenigen Fälle entstandenen Kosten, *in denen Frei­sprechung erfolgt ist. Diese Kosten trägt bie Staats­kasse.

Rundfunkprogramm

des Frankfurter Senders.

(Aus derRadio-Umschau".)

Sonntag, 21. Oktober.

8.30 bis 9.30 Uhr: Morgenfeier, veranstaltet von dem Predigerseminar der Bischöflichen Me­thodistengemeinde Frankfurt a. M. 10.30 618 11: Elternstunbe. 11: Von Offenbach: Eröff­nung der Rundfunkausstellung des Arbeller- Aadioklubs. 12 bis 12.30: Die Stunde der Jugendbewegung:Von den Anfängen der Ju­gendbewegung", Vortrag von Adam Piesenecker. 12.30 bis 13: Franz Kreh: Vorlesung aus eigenen Dichtungen. 15.30 bis 16.30: Stunde der Jugend. 16.30 bis 17.30: Konzert des Rundfunkorchesters. 17.30 bis 18: Stunde des Landes. 18 bis 19; Stunde des Rhein-Maini­schen Verbandes für Volksbildung. 19 bis 19.30: Sportnachrichten. 20.30 bis 21.30: Gas- toelt, von Alfons Paquet. 21.30: Volkstüm­liches Konzert des Rundfunkorchesters. - An­schließend: Konzert der Jazzkapelle Briggs.

Montag, 22. Oktober.

6,30 Uhr: Morgengymnastik. 13 bis 14: Rach Stuttgart: Mittagsständchen des Rundfunk­orchesters. 15.05 bis 15.35: Stunde der Jugend. 16.35 bis 18.05: Rach Stuttgart: Konzert des Rundfunkorchesters. 18.10 bis 18.30: Lese­stunde. 18.30 bis 19:Filmsorgen in Afrika", Vortrag von Hans Schoinburgk. 19 bis 19.30: Die Frankfurter Derwalltungsakademie", Vor­trag von Studienrat Liebmann. 19.30 bis 19.45: Englische Literaturproben. 19.45 bis 20.15: Englischer Sprachunterricht. 20.15 bis 21.15: Rach Stuttgart: Sinfonie-Konzert. 21.15 bis 22.15: Rach Stuttgart: Rovellen-Dor- trag. Anschließend: Schallplatten-Konzert: Erinnern Sie ftch?"

Dienstag, 23. Oktober.

6.30 Uhr: Morgengymnastik. 13 bis 14: Vyn Stuttgart: Mittagsständchen. 15.05 bis 15.35: Stunde der Jugend. 15.55 bis 16.05: Haus­frauendienst. 16.35 bis 18.05: Don Stuttgart: Konzert des Rundfunkorchesters. 18.10 bis 18.30: Lesestunde. 18.30 bis 18.45: Don Kassel: Fünfzehn Minuten Ratschläge für Mutter und Kind. 18.45 bis 19.15: Don Kassel: Dort rag. 19.15 bis 19.45: Funkhochschuile:Vom Krick» aus ein Schlagwort und seine Grenzen", Vor­trag von Stadtmedizinalrat Dr. Fürstenheim. 19.45 bis 20.15: Vorn Mannheimer Besprechungs­raum:Wie sammle ich moderne Kunst?", Vor­trag von Dr. G. F. Hartlaub, Direktor der Mannheimer Kunsthalle. 20.15: Von Stutt­gart:Die Großherzogin von Gerolstein", Ope­rette. Anschließend: Von Kassel: Konzert des Staatstheater-Quartetts.

Mittwoch, 24. Oktober.

6.30 Llhr: Morgengymnastik. 12.45 bis 13.15: Schulfunk. 13.15 bis 14.15: Rach Stuttgart: Schallplatten-Konzert, Buntes Programm. 15.05 bis 15.35: Stunde der Jugend. 15.55 bis 16.05: Hausfrauendienst. 16.35 bis 18.05: Rach Stuttgart: Konzert des Rundfunkorchesters. 18.10 bis 18.30: Bücherstunde. 18.45 bis 19.15: Schachstunde. 19.15 bis 19.30: Senckew» berg-Viertelstunde:Die wichttgsten Pelzttere". Vortrag von Dr. R. Mertens. 19.30 bis 19.45: Französische Literaturproben. 19.45 bis 20.15: Französischer Sprachunterricht. 20.15 bis 21.15: Don der Rundfunk - Ausstellung des Arbeiter- Radioklubs Offenbach: Friedrich Sllcher (1789 bis 1860) nn Volkslied. Konzert des Frankfurter Union-Quartetts. Anschließend: Dramatische Ausführung.

Donnerstag, 25. Oktober.

6.30 Uhr: Morgengymnastik. 10 bis 12: Von der Ausreise des HapagdampfersHam- bürg:Aus Hamburgs Hafen nordseewärts". 13 bis 14: Don Stuttgart: Mittagskonzert. 15.05 bis 15.35: Stunde der Jugend. 15.55 bis 16.05: Hausfrauendienst. 16.35 bis 18.05: Don Stuttgart: Konzert des Rundfunkorchesters. 18.10 bis 18.30: Lesestunde. 18.30 bis 18.45: Don Kassel: Eine Viertelstunde Ratschläge für den Gartenfreund. 18.45 bis 19.15: Don Kassel: Dortrag. 19.15 bis 19.45: Esperanto-Unter­richt. --- 20.15 bis 21.15: Don Stuttgart: Konzert des Kleemann-Quartetts. 21.15: Don Stutt­gart: Riederdeutscher Abend.

Freitag, 26. Oktober.

6.30 Uhr: Morgengymnastik. ---- 13 bis 14: Schallplatten-Konzert, Buntes Programm. 15.05 bis 15.35: Stunde der Jugend. 15.55 bis 16.05: Hausfrauendienst. 7 16.35 bis 17.35: Haussrauen-Rachmitlag:Helen Keller, dieblinde Taubstumme, Dortrag von Rektor Merkel. 17.35 bis 18.05: Don Stuttgart: Konzert des Rundfunkorchesters. 18.10 bis 18.30: Lese­stunde. 18.30 bis 19: Stunde des Südwest­deutschen Radioklubs. 19 bis 19.30:Durch sachgemäße Lese zu gutem Wein. II. Keller- und