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| Die AsWndsaktion Br den oberen Vogelsberg

notwendig. Es ist deshalb an,

Urteil:

Mordes zum

das

Erwerbslosenunter st ützung

und

47

Lg5-d8

48 Kg7-f8

Amtsgericht Wetzlar

Gegen spröde Haut:

\ NIVEA-CREME

I' wirkt sofort und ßibt

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an

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zur Beratung der Vorsitzende

49

50.

Ein gutes

Ld8-c7 h3-h2

sammetweichen Teint

Sdiadilrln zu 20.30. V). <20 Pt

Tuben zu 60 und 100 Pt

43 Lh4-g5+

44. h5-h4

45. c5-c4

46. h4-h3

war dem vor­an» e I d

Buntes Allerlei

Phantom im Flugzeug.

Gießen, den 17. März 1928.

I. A. des Hess. Amtsgerichts Gießen: Leo, Ortsgerichtsvorsteher.

Zwangsversteigerung 4U27

Am Douucrötag, dem 26. April 1928, vormittags 9 Uhr, wird auf dem Amts­gericht Gießen, Zimmer 112, das im Grundbuche von Gießen den Ludwig Ranft Eheleuten in Gießen zugefchricbene

51. Kf8-e7

52. Lc7-b6

53. Ke7-f8

54 Lb6-gl

55. KfS-e7

56. LglxaT

57. La7-c5

53. Ke7-t8

59 K'8-e7

60. Ke7-d7

61. Kd?-d8

62. L6-c8

63. I7xe6

64. Lc5-d6

65. e6-eS

66 Lc8-b7

67. Kd8-f7

68 Lb7-c8

69. Kc7-b8

70 Ld6-c7

71. Lc8-b7

72. e5-t4

73. Lb7-*d5-b

74. Kb8-c8

75 Lc7-d8

76. Kc8-c7

77. Kc7-dS

daß nach den Vorverhandlungen mit den einzelnen Gemeinden wiederum eine Bauer nversammlung auf denr Ho h e »

klagten verbraucht. Eine Reihe von Geschasts» üorgdngen wurde nicht in die Handelsbücher ein­getragen. Diese waren so unordentlich geführt, daß sie keinen Lieberblick über den Bormögens­zustand gewährten. Bach etwa einem halben Jahr wurden die Zahlungen eingestellt. Die beiden Angeklagten, die außerhalb vernommen waren, wurden wegen Konkursvergehens zu je c 5 m L Geldstrafe, im Fall der Uneinbring­lichkeit zu je 15 Tagen Gefängnis verurteilt.

Das Gericht zieht sich darauf zurück. Hm 7 Hhr verkündet folgendes

MflffienoMtt ^aerotinWii

Ausstalwols sNlrein HDteisroeti öle Brtihildie jtolo.-tmtierei L. Longe, «legen, efluffir. 7.

Hrteil gelassen auf.

Amtsgericht Gießen.

Gießen, 13. März. Ein Erwerbsloser krank geschrieben, hatte dies jedoch bei Emplang seiner Crwerbslosenunterstühung schwiegen, obgleich er verpflichtet war. dies zugebcn. Jnfolg d ssen erhie t er Krankeng

versteigert.

Die amtsgerichtliche Verfügung ist der Ortstafel, Bergstraße 20, zur Einsicht ausgehängt. 3035D

Der Angeklagte wird wegen

Tode verurteilt. Der Angeklagte nahm

f'rlihjahrskur für

Merv®KiSer«inl<e

und Nervös-Erschopfle. SpezlaJkaranstali Boihehn im T unus be. Prank urf a M. Prospekte duren Dr. M. .chuixe-Kahleyss, Nei venarz

Nachtrag

zur Ortssatzung über die Erhebung einer Bierfteuer in der Stadt Gießen.

Auf Grund des Art. 15 der Städteord­nung, des § 15 des Finanzausgleichs­gesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Uebergangsregelung des Finanzausgleichs »wischen Reich, Ländern und Gemeinden vom 9. April 1927 (RGBl. I Seite 91) und der Verordnung über die Gemeinde- biersteucr vom 23. Juli 1927 (RGBl. I Seite 238) wird aus Beschluß der Stadt­verordnetenversammlung vom 15. De­zember 1927 nach Begutachtung durch den Oberbürgermeister und den Kreisausschuß und mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 24. Februar 1928 zu Nr. M. d. I. 7346 für den Gemarkungs­bezirk der Stadt Gießen der folgende Nachtrag zur Bierstcuerordnung erlassen.

§ 1-

Im § 1 der Ortssatzung über die Er­hebung' einer Biersteuer in der Stadt Gießen wird folgender Satz 2 hinzugesügt:

Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, die Biersteuer innerhalb des Höchstsatzes von 7 v. H. des Herstellerpreises in Reichs- markbeträgen je Hektoliter festzufetzen.

Dieser Nachtrag zur Biersteuerordnung tritt gleichzeitig mit der ursprünglichen Steuerordnung am 1. Oktober 1927 in Kraft. 30298

Gießen, den 5. März 1928.

Der Oberbürgermeister. Dr. Keller.

schwierig, da Phantom sich mit allen vier Beinen dagegen sträubte, als Zwangspassagier ein Flugzeug besteigen zu müssen. Versuche, das aufgeregte Tier durch musikalische Darbietungen auf dem Dudelsack und einer Ziehharmonika zu besänftigen, verfehlten ihren Zweck. Schließlich gelang es nach langen Anstrengungen, das Pferd in das Flugzeug zu bringen und um 1/i3 Hhr nachmittags startete das Flugzeug von Le Bour- I get mit mehreren kalifornischen Cowboys und

Anwesen am Nahrungsberg 29:

Fl. 4 Nr. 78 = 144 qm Hof-

reite, geschätzt auf..... 4580

Fl. 4 Nr. 78e/10 = 483 qm Grab-

garten, geschätzt auf .... 1690

gel, 1 Speisezimmer (schwer Eiche, fast neu), 3 Schreibtische, 1 Chaiselongue, Sofas, Stühle, Tische, 1 Kleider­schrank, Sitz- und Badewannen, 1 Sen­dung Treibriemen, Nähmaschinen, Bet­ten, neu und gebraucht, 3 Teppiche, 1 Klavier, Herren- und Damenräder, l. n. v. a. 3057 D

Versteigerung bestimmt.

Ludwig Hartmetz, Auktionator und Taxator Neuenweg 28 Telephon 1414.

gleichzeitig. Der Angabe des Angeklagten, er habe seine Verpflichtung nicht gekannt, wurde nicht geglaubt, denn der Angeklagte bezog schon öfters Erwerbslosenunterstühung. Die fragliche Bestimmung ist der Ausweiskarte aufgedruckt, die jeder Erwerbslose in der Hand hat. Ferner hatte der Angeklagte angegeben, er besähe fünf Kinder, während er nur vier hot. Infolgedessen wurden ihm 62 Mk. Familienzuschlag zu Hnrecht auS- gezohlt. Als man der Sache auf die Spur kam, wollte er sich damit hera^sreden. das fünfte Kind sei ein uneheliches. Es sei im Jahre 1917 geboren worden von einem Mädchen, dessen Auf­enthalt ihm nicht bekannt sei. Erst im Jahre 1926 habe das Mädchen ihm wieder geschrieben. Daraufhin habe er in verschiedenen Monaten je 8 Mk. postlagernd an das Mädchen nach Hersseld gesandt. Die Belege habe er sämtlich vernichtet. Seit der letzten Zahlung im Januar 1927 habe das Mädchen nichts mehr von sich hören lassen. Von einer Behörde sei er niemals wegen des Hnterhalts des Kindes in Anspruch genommen worden. Die Vaterschaft habe er nie­mals anerkannt. Der Angeklagte legte auch einen Votizbuchkalender vor. in dem sich an einzelnen Tagen ein Vermerk wegen der 8 Mk. vorsand. Diese Vermerke waren sämtlich mit einem Tinten­stift in durchgängig gleichmähiger Schrift ge­schrieben, während die sonstigen Rotizen mit Bleistift gemacht waren. Die ersteren Notizen erweckten den Anschein, gleichzeitig eingeschrieben worden zu sein, um ein Beweismittel zu schassen. Dem Angeklagten wurden die gesamten Ausfüh­rungen wegen des angeblichen unehelichen Kindes gleichfalls nicht geglaubt. Er wurde deshalb wegen der zwei Betrugs alle zu einer Gesam t- gefüngnisstrase von drei Wochen und drei Tagen verurteilt. Er ist bereits wegen eines ähnlichen Betrugs vorbestraft. In der Hauptverhandlung wurde ferner ein weiterer Be- trugsfoll aufgedeckt. Die öffentlichen sozialen Einrichtungen müssen gegen eine derartig: Aus­beuterei geschützt werden, falls sie nicht in Miß­kredit kommen sollen.

Ein junger vorbestrafter Mensch erhielt wegen Zuhälterei eine Gefängnis st rase von drei Monaten.

Zwei Kaufleute hatten Anfang 1924 ein Engros­geschäft gegründet. Die Waren wurden gekauft, weiterverkauft und der Erlös von den Ange-

Die Rotstandsaktion dürfte jetzt, was die Er­reichung der Forderungen zur augenblick­lichen Linderung der Rotlage betrifft, soweit als abgeschlossen gelten. 3n dieser Richtung kom­men nur noch Verhandlungen der Rotstands- vertretung mit der Regierung wegen der end­gültigen Verteilung der Staatsbeihilfen zur Eaat- gutbeschaffung in Frage. Bei dieser Gelegenheit sei den Gemeinden, die wegen größerer Anbau­fläche als ursprünglich angegeben, und daher mit ihrer Staatsbcihilfe nicht ausreichen, mitgetcilt, dah die Regierung zugesagt hat. sie bei der end­gültigen Verteilung entsprechend zu berücksich­tigen. Damit dürsten diese Gemeinden auch be­friedigt sein. Höhereinstufungen können wegen des allzu großen Andrangs anderer Gemeinden, die ursprünglich nicht zum Rotstandgebiet ge­hörten, vorerst nicht vorgenommen werden. Die Rotstandsvertretung hat aber die Regierung ge­beten, bei der Verteilung der Reichsmittel diese Gemeinden aus dem eigentlichen Rotstandsgebiet ganz besonders zu berücksichtigen. Weiterhin kann allen Gemeinden, die Hagel- oder unwettergeschä­digt sind, mitgcteilt werden, dah es der Rot- standsvcrtrctung durch ihre verschiedenen Vor­sprachen bei dem hessischen Finanzministerium ge­lungen ist. einen weiteren Erlah der L a n d e s st c u e r n zu erreichen (Grundsteuer), und zwar ist das Finanzministerium erfreulicher­weise noch über die Forderungen hinausgegan- gen. So beträgt jetzt der Rachlaß bei einem Gefamtschaden von 20 bis 39 Prozent = 8/g (früher VJ, bei 40 bis 59 Prozent Desamt­schaden Vfi (statt seither '/»), und bei 60 bis 100 Prozent Gesamtschaden 6 8, also vollständiger Erlaß. (Statt seither 8/o. bzw. */e. bzw. 5/gJ Ein Gesamtschaden unter 20 Prozent kann auch jetzt nicht berücksichtigt werden. Der obengenannte Rachlah wird von Amts wegen gewährt, eines besonderen Antrages oder Gesuches der ein­zelnen Landwirte oder Gemeinden bedarf es also nicht.

Was nun die Frage der ferneren Hilfe, insbesondere die Fcldbereinigungen im Rahmen eines allgemeinen Kulturplanes für die Hm- fteIIung auf Viehzucht und Weide­wirtschaft anbelangt. fo kann mitgeteilt wer­den, dah die Vorarbeiten dafür im Gange sind. Der Minister für Arbeit und Wirischakt wird

der Besitzerin Phantoms, Betty Rand, an Bord, nach Lor kwn. Zwei Stunden später landete das Flugzeug wohlbehalten auf dem Flugplatz Croy­don bei London. Phantom hatte sich mittler­weile an die ungewohnte Umgebung und an den Lärm des Propellers gewöhnt und verlieh seine improvisierte Bor im Aeroplan nach der Lan­dung ohne jedes Zeichen von Unruhe.

Ein unbetannles Tagebuch über Shakespeare.

Die Londoner Meoizinifchc Gesellschaft hat beschlossen, ihren kostbarsten literarischen Besitz im kommenden April zur Versteigerung zu brin­gen. Es ist dies das bisher unveröffentlichte handschriftliche Tagebuch des Rev. John Ward, der Geistlicher in Shakespeares Geburtsort Stratford-on-Avon war und während der Jahre 1648 bis 1679 in sechzehn dicken Taschenbüchern alle möglichen Erlebnisse und Erfahrungen aus­gezeichnet hat. Wie so mancher Geistliche in jenen Tagen, war Ward nicht nur ein Arzt der Seele sondern auch des Leibes und berichtet In seinem Tagebuch über so manche Heilmethoden, die er angewendet hat. Aber der Hauptinhalt der umfangreichen Handschrift ist nicht, wie man früher annahm, medizinischer Ratur, und deshalb entschließt sich auch die Gesellschaft zum Ver­kauf. um dadurch ihre große ärztliche Fach- bücherei ausgestalten zu können. Man erwartet, dah die Versteigerung eine fünfstellige Zahl ergeben wird, denn die Amerikaner werden große Anstrengungen machen, um ein Dokument zu gewinnen, das noch Rachrichten über Shake­speare enthält, die aus dem Munde seiner Zeit­genossen stammen. Als Ward 1648 das Tage­buch begann, konnte er wohl noch viele Leute kennen, die persönlich mit dem grohen Dichter in Berührung gekommen waren, und tatsächlich finden sich verschiedene Mitteilungen über Shake­speare. die freilich zum Teil schon von der For­schung verwertet sind. In dem Tagebuch findet sich z. B. die berühmte Eintragung über die Hrsache seines Todes:Shakespeare, Drayton und Den Jonson hatten eine fröhliche Sitzung, und es scheint, dah sie zu viel tranken, denn Shakespeare starb an einem Fieber, das er sich dabei zuzog." An einer andern Stelle erzählt uns das Tagebuch, dahShakespeares Ein­nahmen für zwei Stücke im Jahr so groß waren, dah er 1000 Pfund im Jahr ausgeben konnte." Dah der Geistliche sich für den gröhten Bürger seiner Pfarrei interessierte, geht auch daraus her­vor. dah er ein Exemplar der Folio-Ausgabe seiner Werke besah, das das Autogramm ..W. Shakespeare" hatte. Das Buch ist aber bisher noch nicht ans Licht gekommen. Ein genaueres Studium des Tagebuchs, aus dem bisher nur Einzelheiten bekannt geworden sind, dürfte noch weitere Kunde über Shakespeare bieten, wenn es ganz veröffentlicht wird, und diese Mittei­lungen haben dadurch ihren einzigartigen Wert, dah sie früher aufgezeichnet sind als alles andere, was wir nach Shakespeares Tod über ihn er­fahren haben. Ward verzeichnete Tag für Tag alles, was ihm begegnete, und berichtet auch vielerlei Klatsch. Darunter befinden sich manch lustige Einzelheiten. So schreibt er z. B. an einer Stelle:Dr. Eonvers sezierte eine Person, die in London aus Liebesgram starb, und man fand oder glaubte wenigstens zu finden den Abdruck eines Gesichtes auf ihrem Herzen." Werd war ein groher Leser, der viele Werke der zeit­genössischen Literatur nennt, und auch von dem Besuch mancher Theaterausführungen berichtet.

rodskopf stattfinden soll, in der dieses für den ganzen Vogelsberg und damit auch für ganz Hessen so äuherst wichtige Problem auf möglichst breiter Basis und in größter Öffentlichkeit be­handelt werden soll. In der Frage der Hm» ftellung auf Viehzucht werden wir in Kürze einen bedeutenden Schritt weiterkommen. Cs sollen nämlich im oberen Vogelsberg, nach den einzel­nen Zonen getrennt. Derfuchswirtschaf- ten für Viehzucht mit Weidebetrieb eingerichtet werden. Es ist vorläufig vorgesehen, bäuerliche Wirtschaften mit Staatsmitteln für Diehzuchtbetrieb einzurichten. Die Besitzer dieser Wirtschaften müssen dann alle Arbeiten usw. nach den Anweisungen eines Sachverständigen durch­führen. Auf diese Weise sollen Erfahrungen ge­sammelt und es sollen Anweisungen uno Rat­schläge für die Selbsthilfe bei der Hmstellung gegeben werden. Vor allem, und das ist mit der Hauptzweck: Cs soll der Beweis erbracht werden, dah die Viehzucht mit Weide- betrieb d i e einzige Wirtschaftsform für d i e Landwirtschaft des oberen Vogelsberges ist. die ihm eine sorgenfreie Existenz für alle Zukunft verschallt. Hnd des find wir gewiß, diese Versuchswirtschaften werden auch die Landwirte, die der Hmstellung bis jetzt noch feindlich oder ablehnend gegenüberstehen, schon zu überzeugen wissen.

Aber auch noch ein anderes Gebiet hat die Regierung in Erwägung gezogen. Es betrifft dies die Veredelung und den Absatz der Produkte aus der Viehzucht. För­derung des Molkereiwesens, evtl. Reugründung von Molkereien, weiterhin die Regelung des Absatzes und hier vor allem eine direkte Ver­bindung zwischen Erzeuger und Verbraucher find die wichtigsten Punkte der staatlichen Erwägungen.

St.

Q Zwei Arbeiter aus Wetzlar, sowie ein Fuhrunternehmer von d a hatten sich wegen Dieb­stahls im Rückfälle bzw. Hehlerei zu verantworten. Die beiden ersten Angeklagten, zwei Brüder, trafen gelegentlich eines Spaziergangs in der Ge­markung Hermannstein einen jungen Burschen, der einen toten Fuchs hatte, den er angeblich im Felde gefunden hatte und dem zuständigen Jagd­pächter abliefern wollte. Von einem der beiden Angeklagten eingeschüchtert, lieh er sich den Fuchs wegnchmen. Die Angeklagten nahmen den Fuchs mit n ach Wetzlar und fe ,ten ihn bei dem dritten Angeklagten, der dafür 20 Wk. gab, ab. In den Erlös teilten sie sich, und zwar erhielt einer 12.50 Mk. und der andere 7.50 Mk. Vor Gericht gaben sie den Tatbestand gu; der eine behauptete, die Absicht zur Wlieferung gehabt zu haben, doch aus Rot habe er schließlich den Fuchs verkauft, der zweite Angellagte will sich nichts Böses gedacht und den Betrag von 7,50 Wk. unbedenklich angenommen haben. Das Gericht verurteilte den einen Angeklagten wegen Rückialldiebstahls zur gesetzlichen Mindeststrafe von 3Monaten Ge- f ä n g n i s, während der zweite Angellagte wegen I naa Hehlerei 2 Wochen Gefängnis erhielt. Der I get

Aus dem FlugzeugLe Bourget" wurde kürz­lich, wie aus Paris gemeldet wird, zum ersten­mal in der Geschichte der Aviatik ein Pferd im Flugzeug befördert. Die amerikanische Zirkus­reiterin Betty Rand, die ein Engagement in London antreten soll, lieh ihr Pferd Phantom in einem eigens für diesen ungewöhnlichen Trans?ort hergerichteten Aeroplan nach London verladen. Die Verladung gestaltete sich überaus

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Todesurteil

im MordproZsß Harth.

WSR. Limburg, 19. März. Zu Beginn des vierten Derhandlungstages wurde Medizinal- assefsor Dr. Bosch nochmals vernommen, der gestern die Bettstelle auf Blutflecke untersucht hat. Das Bett ist im Gerichtssaal aufgebaut, und der Sachverständige hat zvci Heine Blutstropfen auf der Bettstelle tatsächlich festgestellt. Rachdem noch der frühere Lehrherr des Helmut Bis- quart diesem ein gutes Leumundszeugnis aus­gestellt hat wurde die Beweisaufnahme ge» schlossen. Staatsanwaltschallsrat Schmidt erhob sich sodann zu seinem Plädoyer. Der Staats­anwalt ist der Ansicht, dah längst nach Abschluh des Streits zwischen dem Qlngetlagten und Frau Bunke die Tat in der Küche verübt worden ist. und zwar mit voller Heberlegung. Am Ende des dreistündigen Plädoyers beantragte er gegen Harth wegen Mordes die Todesstrafe. Rach der Mittagspause ergriff der Verteidiger das Wort. Seiner Ansicht nach ist die Darstellung des Angeklagten, dah er Frau Bunke im Streit er­stochen habe, nicht widerlegt. Es liege Totschlag vor. und zwar Totschlag auf Provokation hin.

wegen dieser Sache in Kürze mit den Vertretern der einzelnen Gemeinden fernst in Verhandlungen treten. Gerade diese letzte Frage macht das

dritte Angellagte. der angab, in gutem Glauben gehandelt zu haben, wurde freigesprochen.

Der Kraftwagensührer eines Autos von Wih- m a r kollidierte vor einiger Zeit an dem Bahn­übergang bei der Haltestelle Wißmar beinahe mit dem gerade von Wetzlar ankommenden Perfonen- zug. Da der Lokomotivführer noch rechtzeitig die Fahrt verminderte, wurde Hnheil verhütet. Durch das Eifenbahnbetriebsamt e-h'.elt der Krastwagen- führer eine 6 t r a f D e r f ü g u n g über 30 Mark, weil er trotz der Läute- und Peifen- fignale der Lokomotive das Gleise überfuhr. Sein Antrag auf Gerichtsentscheidung hatte keinen Er- solg, denn nach dem Ergebnis der Beweisauf­nahme gelangte auch das Gericht zur Verurtei­lung, die auf die gleiche Strafe und Kosten lautete.

Der Voranschlag der Gemeinde Bellers- Hain für Rj. 1928 liegt vom 20. bis einschl. 26. l. M. auf unserem Bureau zur Einsicht der Interessenten offen; es ist die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der auch die Ausmärker beizutragen haben.

Beltershain, 18. März 1928. 3038O Bürgermeisterei Beltershain. Hornmann.

Mtttwoch, den 21. März 1928, nachm. 2 Uhr, versteigere ich Neuenweg 28 (im Löwen) zwangsweise gegen Barzahlung:

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1 Schreibtisch, 1 kl. Bücherschrank, 2 Ladentheken, 3 Ladenregale, 1 Holz- kasse, 20 Flaschen Sekt, mehrere Dosen Spargel, 1 Fahrrad, 1 Klavier, 1 Tru- meauspiegel, 1 Tisch, 2 Sessel, 1 Eis­schrank, 1 Schreibtisch, 1 Poliphon.

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Gerichtsvollzieher in Gießen, 30560 Goethestraße 29. Telephon 1383.

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< Uhr morgen- zum

Holzvsrkause.

Montag, den 28. März, 9 Uhr, im Gast- Haus zum Rappen-Grünberg, aus Försterei Harbach, Forstorte: Atzwald, Bettenwald, Göbelnrödertannen, Grauwinkel, Krumm­strauch, Pfaffenloch und verschiedene:

Stammholz: 20 Stück Eiche !.5. Kl. ---10 km: 5 Stück Buche 3. u. 4. Kl. = 5 fm (Klösgesrod); 1 Stück Birke 2. Kl. = 0,17 fm; 72 Stück Kiefer Id- bis 3d-Kl. -- 72 fm; 65 Stück Fichte la- bis 5. Kl. ---25 fm; 21 Stück Lärche la- bis 3a»JH. =9 fm; Derb- und Reiöstangen: 150 Stück Eiche =5 fm; 4 Stück Lärche und 242 Stück Fichte -- 10 fm; Nutz- fcheller, rm: Eiche 8,1.25 m lang; Buche 4, Fichte 4. NntzlnüPPelholz, rm: Eiche 5, 4 und 5 m lang; Nutzreiferholz, rm: Fichte 49, in ganzer Länge. Ferner Brennholz, rm: Scheitholz: Buche 141, Eiche 24, Kiefer 8, Fichte 10. Knüppel­holz: Buche 28, Eiche 72, Kiefer 70, Lärche ll, Fichte 36. Reiferholz 1.3. Kl.: Laub 372, .Kiefer 90. Stockholz: Buche 29, Eiche 18, Kiefer 33, Lärche 2, Fichte 54.

Die Kiefcrnstammabschnitte im Forstort Grauwinkel sind durchschnittlich von bester Beschaffenheit.

Dienstag, den 27. März, 9 Uhr, bei Gastwirt Krug-Atzenhain, aus Försterei Atzenhain, Forstorte: Finkenwald, Seil­bach, Zaunbach, Timmelberg und ver­schiedene: Stammholz: 13 Stück Eiche 2.-5. Kl. -- 9 fm; 3 Stück Buche 4. und 5. Kl. = 5 fm; 7 Stück Kiefer 2a« bis 5. Kl. 7 fm; 21 Stück Fichte 1b- bis 3b-Kl. 21 fm; 3 Stück Ärche 3a* und 3d-Kl. = 4 fm; 7 Stück Fichten-Derbstangei» 2. und 3. Kl. 0,33 fm; ferner Brennholz,

Bekarnitmachung

Uns wird von verschiedenen Seiten mit­geteilt, daß wieder Hauiierer(-innen) von Haus zu Hans gehen und den Hausfrauen Gassparer, Spardüsen oder gassparende Brenner zum Einbauen in ihre Kochappa­rate empfehlen, wobei sie sich oft auf das Stadt. Gaswerk berufen.

Wir machen im Interesse der Gießener Hausfrauen darauf aufmerksam, daß Hau- sierer(-innen) weder in unserem Ein­verständnis noch Auftrag handeln.

Zuverlässige Auskunft über Sparmög- lichkeiten beim Kochen mit Gas erhält jede Hausfrau am zweckmäßigsten und kostenlos beim Stadt. Gaswerk oder den Privat- installateuren. 3O61D

Gießen, den 20. März 1928.

Stadt. Gaswerk Gießen.

Zusammenarbeiten der Gemeinden des oberen Vogelsberges weiterhin igeregt worden, der Regierung

rm: Scheitholz: Buche 493, Eiche 42, Birke und Wildkirfche 6, Kiefer 8, Fichte 29, Lärche 4. Knüppelholz: Buche 37, Eiche 4, Kiefer 33, Fichte 14. Reiferholz 2. und 3. Kl.: Laub 734, Fichte 18.

Buche 77, Eicke 10, Nadel 8.

Sämtliche Bersteigerungsnummern in den Förstereien Harbach und Atzenhain sind mit dem Revierhammer93g." ge­schlagen. 30490

Der Holzverkauf in der Försterei Rein- hardshain am 16. März ist genehmigt. Alles übrige ist bereits mündlich bekannt- gegeben.

HeffifcheS Forstamt Grünberg.

Bekanntmachung.

Angebote über den Bezug von Lum- pen (einschließlich alter Strümpfe), altem Eisen, Zinkblechabfällen, Meistnghülsen und Küchenabsällen für das Jahr 19 8 sind bis zum _ 30170

Donnerstag, den 29. März 1928, vormittags 10 Hhr

verschloßen und mit der AufschriftAn­gebot über den Bezug von Abfällen' einzureichen.

Butzbach, den 17. März 1928.

Die Direktion

der Hessischen Zellenstrafanstalt.

Bullenverkauf.

Freitag, den 23. b. M., nachmittags 3 Uhr, wird im Hose des Faselstallsein abgängiger fetter Butte meistbietend ver- fteigert. 30480

Queckborn, den 18. März 1928. Hessische Bürgermeisterei.

Albert.