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Nr.275 Erstes Blatt

178. Jahrgang

Montag, 19. November 1928

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Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhessen

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Chefredakteur

Dr. Friedr Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr Wilh Lange für Feuilleton Dr H.THyriot, für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den An­zeigenteil Kurt Hillrnann. sämtlich in Gießen.

Zur Revision der Reparationspolitik.

Don Dr. 3. W. Reichert, M. d. R., Berlin, aeschästsführendem Haupivorsiandsmitglied des Vereins deutscher (Sifen- und Stahlindustrieller.

Der Verfasser der folgenden Ausführun­gen, ist wohl als einer der besten wirtschaft­lichen Sachverständigen auf dem Gebiete der Reparationspolitik zu bezeichnen. Die Ausführungen bilden den Riederschlag seiner langjährigen Studien auf diesem Gebiet. In den nächsten Tagen finden laut Beschluß des Ältestenrats di« Verhand­lungen über die Reparationsfrage im Reichstage statt, bei denen daS von Dr. Reichert ausgestellte Programm «ine wich­tige Rolle spielen wird. Wir sind in der Lage, heute schon die wichtigsten Gesichts» puÄte, di« man wohl auch als das Programm der deutschen Wirt­schaft bezeichnen kann, zu veröffentlichen.

Die erste Voraussetzung für die endgültige Re­gelung der Reparationen ist der Aufbau der Reparationen auf der Grundlage des Rechtes, der Gerechtigkeit und der Vertragstreue. Daher ist erstes Erfordernis für eine Dauerregelung die Beseitigung der Kriegsschuld- lüge nebst allen Forderungen, di« aus ihr un Versailler Vertrag gezogen worden sind. Zweites Erfordernis ist Rückkehr zu den Abmachungen des i« ierlich abgeschloi senen V o r f r i «de n s - Vertrages. Im einzelnen sollte sich die deutsche Reparationspolitik von folgenden Ge­sichtspunkten leiten lassen:

Für die Endregelung der Reparationen wird ein internationaler Ausschuß aus Wirtschafts- und finanz fach verstän­digen Männern eingesetzt, die im Geschäfts- leben stehen und die von einer Anzahl von Sa<f£ leuten beraten werden. In diesem Ausschuß muh Deutschland die volle Gleichberechti­gung gewährleistet sein. Die deutsche Repara­tionspflicht ist entsprechend dem Vorfriedens­vertrag auf den Ersah der Schäden, welche d i e Zivilbevölkerung in den Kriegsge­bieten erlitten hat (Wiederherstellung der zer­störten Gebiete) zu beschränken. Der bisher noch strittige Wert der früheren deutschen Leistungen, die zwischen dem Waffenstill­stand und der Annahme der DaweSgesehe aus­geführt worden sind, ist festzustellen und zusammen mit den unter ben Dawesplan vollzogenen Re­parationsleistungen auf die deutsche Reparations- schuld voll anzurechnen. Falls sich ergeben sollte, daß die deutsche Reparationsschuld größer ist, als die bisherigen deutschen Gesamtleistungen, dann ist die deutsche Leistungsfähigkeit von neuem festzustellen, namentlich hinsichtlich der Frage, ob für die deutsche Wirtschaft und Arbeit «ine normale Eniwicklung bei ständiger Kapital­entziehung möglich ist.

Eine Verknüpfung der Reparationsregelung mit einer Reurcgelung der interalliier­ten Schulden ist abzulehnen. Ebensowenig darf die Rheinlandräumung mit irgend­einer wirtschaftlichen Sonderleistung oder anderen zusätzlichen Bindungen belastet werden.

Die Iahresleistungen sind auf alle Fälle erheblich herab zusetzem Die Er­mäßigung soll in erster Linie der Befreiung der deutschen Reichsbahn vom deutschen Reparationsdienst zugute kommen, in zweiter Linie der Beseitigung der in den Industrieobli­gationen steckenden Sonderbelastung der deut­schen Industrie und ihrer Arbeiterschaft, in dritter Linie soll der deutsche Reichshaushalt ent­lastet werden. Der im Dawesplan gewährleistete deutsche Währungsschutz ist anfrechtzuer- halten. Deutschlands Verpflichtung wird mit der Einzahlung feiner Beträge auf das Reichsbank­ton ko des Reparationsagenten erfüllt.

Ein neutraler Ueberweisungsaus- schuh tritt an die Stelle des jetzt von den Al­liierten besetzten Transferkomitees. Seine Auf­gabe soll es sein, die auf das Reparationskonto bei der deutschen Reichsbank eingezahlten Be­träge, soweit möglich, in fremde Währung zu übertragen bzw. die deutschen Rcparationssach- lieferungen zu bezahlen. Falls und insoweit die Umwandlung von Markbeträgen in fremde Wahrungen bzw. die Lieferung von Sachleistun­gen eine Gefährdung der deutschen Währung mit sich bringen sollten, sind sie zu unterlassen.

Das Gleichgewicht des deutschen Reichshaushalts ist zu sichern und der deutsch« Steuerzahler vor einer weiteren äleber- lastung durch Reparationen und Steuern zu schützen. Die Mißstände im Sachliefe­rungsverkehr sind zu beseitigen. Der ehr­bare Handel und die ehrbare Arbeit ist zu schützen. Auslandwaren, die etwa zu den deut­schen Erzeugnissen im Sachlieferungsverkehr in Wettbewerb treten wollten, sind zurückzuweisen. Die Reichsmarkbeträge, die weder in Devisen noch in Sachlieferungen übertragen werden, dürfen nur bis zum Höchstbetrag von 2 Milliarden Reichs­mark angesammelt werden. Dieser Betrag kann in inländischen Anleihen oder inländischen Obli­gationen angelegt werden. Falls und insoweit diese Ansammlung den Betrag von 2 Milliarden überschreitet, sind die Iahreszahlungen, der Höhe und der Zeit nach weiter zu senken. Die deutsche Reparationsverpflichtung ist an einen Zeit­raum von 30 Iahren gebunden. Diese Frist hat mit dem Iahre 1921 zu laufen be­sonnen und endet spätestens mit dem Iahre 1950.

Noihilfe für die Gemeinden des Ausfperrungsgebiets.

Oer Reichstag beschlicht, die Gemeinden in ihrer Fürsorgepflicht für die Ausgesperrten zu unterstützen.

Berlin, 17. Nov. Der Sozialpolitische Aus­schuß beantragt die Annahme folgender Ent­schließung: Zur Abstellung der Notstände, die im rheinisch-westfälischen Industriegebiet durch die Aussperrungen entstanden sind, soll die Reichs» regierung nach näherer Vereinbarung mit Preußen Mittel zur Verfügung stellen, um den in dem genannnten Gebiet gelegenen G e - m e i n d e n (Gemeindeverbänden) in Gemeinschaft mit Preußen eine ausreichende Erfüllung der ihnen obliegenden Fürsorgepf l i cht zu ermöglichen. Weiter beantragt der Ausschuß unverzügliche Feststellung der Schädigungen, die dem Handwerk und Einzelhandel und der für den Lebensmittelmarkt tätigen Land­wirtschaft durch die Aussperrung entstanden sind.

Abg. Graßmann (S.) erklärt, die sozialdemo­kratische Fraktion bedauere, daß ihre Anträge im Ausschuß nicht die notwendige schnelle Erlediung gefunden hätten. Angesichts der druckenden Notlage der Ausgesperrten und der Notwendigkeit schleu- Niger HUfe werde die Fraktion der Ausschußent- schließung zustimmen in der Erwartung, daß die preußische Regierung durch Richllinien die einheit­liche gerechte und soziale Durchführung der Hilfs­aktion gewährleiste.

Abg. Dr. Brüning (Z.) gibt eine ähnliche Er­klärung für das Zentrum ab und spricht die Er­wartung aus, daß nunmehr Gesetzesänderungen im Sinne der Zentrumsanträge vorbereitet werden.

Abg. v. Lindeiner-Wildau (Dn.) erklärt, der Ausschuß erteile mit seiner Entschließung der Regierung eine Vollmacht, deren zeitliche, fi­nanzielle und rechtliche Auswirkungen noch nicht zu übersehen seien. Die Deutschnationalen könnten eitler solchen Vollmacht nicht zustim- m e n, zumal die Entschließung den Eindruck er­wecke, als ob mit öffentlichen Mitteln in einen schwebenden Lohnkampf ein­gegriffen werde. (Unruhe links und im Zen­trum.) Die Deutschnationalen würden sich der Stimme enthalten.

Reichsarbeitsminister Wissell er­klärt: Schnelle Hllfe könne den Ausgesperrten nur auf dem in der Ausschuhenkschliehung be­schrittenen Weg gebracht werden. Die Reichs­regierung werde von der ihr in der Entschlie­ßung erteilten Ermächtigung schnell und wirksam Gebrauch machen.

Die Ausschuhentschließung wird in namentlicher Abstimmung mit 267 gegen 59 Stimmen der Kom­munisten und Rationalsozialisten bei 55 Stimm­enthaltungen der Deutschnationalen angenom­men. Angenommen wird ferner ein Ausschuh­antrag auf unverzügliche Feststellung d e r Schädigungen, die dem Handwerk und Ein-

zelhandel und der für den Lebensmittelmarkt tä­tigen Landwirtschaft entstanden sind.

Zur ersten Beratung kommt dann der Gesetz­entwurf über die Prüfung der Verfas- sungsmähigkect von Vorschriften des Reiches. Rach der Vorlage soll bei Mei- nungsverschiedeTchetten über die Rechtsgültigkeit von reichsrechtlichen Vorschriften auf Antrag der Reichsregierung oder von mehr als einem Drittel der Mitglieder des Reichstages oder des Reichs­rates der Staatsgerichtshof zur Ent­scheidung angerufen werden.

Abg. Dr. Alexander (K.) wendet sich gegen die Vorlage. Die Kapitulation des Parla­mentes vor den Gerichten würde durch dieses Gesetz m>ch vervollständigt werden. Die Rechts­unsicherheit würde sich dadurch nod> steigern.

Die Vorlage geht an den Rechtsausschuh. Ebenso der Entwurf eines deutschen Ausliefe­rungsgesetzes. Hm 15,15 Uhr vertagt sich das Haus auf Montag, 15 Uhr. Auf der Tagesord­nung steht die große außenpolitischeAus- spräche.

Die Einigungsverhandlungen in Düsseldorf.

Gute Aussichten für eine Verständigung.

Düsseldorf, 17. Rov. (WTD.) Die gemein­samen Verhandlungen beider Parteien im Eisen­konflikt beim Regierungspräsidenten Berge­mann zogen sich bis gegen 11 Uhr abends hin. führten aber zu keinem endgültigen Ergebnis. Beide Parteien glauben jedoch, mit dem Ergebnis der Verhandlungen d i e Grundlage gefunden zu haben, die zu einer Verständigung führen wird. Während noch vor dem Beginn der Verhandlung in Gewertschaftskreisen allgemein mit einem er­gebnislosen Abbruch der Derrnitllungsaktion des Regierungspräsidenten gerechnet wurde, ist es nunmehr gelungen, eine gewiße Annäherung der Parteien zu erzielen. Es wurde eine kleine Kommission gebildet, die umgehend in die Vorberatungen, die den gesamten Fragen­komplex zum Gegenstand haben, ein treten wird.

Rach derRheinisch-Westfälischen Zeitung" sind die gewerkschaftlichen Stellen zu der Er­kenntnis gekommen, von dem Rechtsmittel der Sprungrevision keinen Gebrauch zu machen, sondern Berufung an das Landes­arbeitsgericht Duisburg zu stellen. Der I Entschluß, Berufung einzulegen, ermöglicht es den Gewerfichaften, in zweiter Instanz den gesamten Sachverhalt noch einmal vorzutragen.

Die Bestimmung des Dawes-Planes über den Wohlstandsindex ist aufzuheben.

Die gesamte deutsche Reparationszahlung ist auf den deutschen R e i ch s h a u s h a l t zu übernehmen. Die verpfändeten Reichsbahn- und Industrieobligationen sind zurückzufordern: diese beiden Sonderbelastungen sind zu beseitigen. Sache der deutschen Gesetzgebung ist es, einen gerechten Maßstab für die innere Aufbringung der Reparationen anzuwenden.

Die Auslandkvntrollen über Reichs­bahn, Reichsbank, Steuereingänge und Industrie- belaftung sind aufzuheben. Die englische und französische 26prozenttge Einfuhrabgabe auf deutsche Erzeugnisse ist zu beseitigen. Die Verpfändung der Reichseinnahmen an Verbrauchsabgaben und Zöllen gugunften des Reparationsagenten ist aufzuheben. Das deutsche Eigentum ist in sämtlichen ehe­mals alliierten und assoziierten Ländern und in deren überseeischen Besitzungen vollständig frei- zugeben, und es sind für den Schuh des deut­schen Eigentums gegen etwaige künftige Zugriffe ausreichende Garantien zu schaffen. Die deutschen Reichsangehörigen und Firmen, die deutschen Er­zeugnisse und Verkehrsmittel sind in den ehemals alliierten und assoziierten Ländern und in deren überseeischen Besitzungen meistbegünstigt zu behandeln. Die deutschen Kolonien sind zu­rückzugeben. Die deutschen Hoheitsrechte sind im ganzen deutschen Reichsgebiet, einschließ­lich des Saargebiets, wieder vollständig herzu st eilen.

Gegen die Ausdehnung der Zwangsversicherung.

Berlin, 18. Nov. (Priv.-Tel.) Der Reichs- a n s f ch u ß der deutschen Mittelschicht, dem neben dem Reichsverband des Deutschen Hand­werks der Reichsschutzverband für Handel und Ge­werbe, die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzel­handels, der Zentralverband Deutscher Haus- und Grundbesitzervereine und das Schutzkartell Deutscher Geistesarbeiter ausgeschlossen sind, wendet sich in einer Erklärung gegen die Ausdehnung der Zwangsversicherungen an die Öffentlich­keit. Es wird dagegen Einspruch erhoben, daß die für die Arbeitnehmer geschaffenen Versicherungen und Schutzmaßnahmen auch auf Beoölkerungskreise

ausgedehnt werden, deren besondere Eigenart und Lebensbedürfnisse dadurch nicht gefördert, sondern 'geschädigt werden. Wenn die Krankenversiche- rung und andere Zwangsversicherungen auf die wirtschaftlich (elbftäubigen Volks- kreise ausgedehnt würden, so entstehe eine ernste Gefahr für den Mittelstand, für die gesamte Wirt­schaft, für das ganze Volksleben. Die Vertreter des deutschen Mittelstandes fordern, daß die verantwort­lichen Stellen die zweckwidrige, besonders auch den Mittelstand bedrohende Ausdehnung der Zwangs- versicherungen entschieden ablehnen.

Das Ersahbauprogramm der Reichsmarine.

Vier Panzerkreuzer und zwei kleine Kreuzer.

Berlin, 19. Nov. (Priv.-Tel.) Wie in par­lamentarischen Kreisen verlautet, ist damit zu rechnen, daß der von den Denrokraten gestellte Antrag auf Vorlegung eines militä­risch begründeten Ersahbaupro- gramms für die ausfallenden Schiffe der Reichsmarine im Haushaltungsausschuh ange­nommen wird. Die Marineleitung werde dem Reichstag ihre Pläne auf lange Sicht mit­teilen, die sich erstrecken auf den Weiterbau des PanzerkreuzersA", auf die In­angriffnahme des Baues von drei weiteren Panzerkreuzern und auf die Fortführung der begonnenen ^Bauten der kleinen Kreu­zerD undE. Im laufenden Marinehaushalt betrug die bewilligte Summe für Schiffsbauten und Armierungen 57 592 000 Mk., während sie im Iahre 1927 sogar 66195100 Mk. betrug. Für die kleinen KreuzerD und E müssen noch 30 317 000 Mk. bewilligt werden. Im einzelnen stellen sich die Baukosten für den kleinen Kreu­zerD auf 36 442000 Mk., während der kleine KreuzerE" mit 41 875 000 Mk. in Ansatz ge­bracht worden ist. Die Höhe der zweiten Rate für den PanzerkreuzerA ist im Augenblick noch nicht endgültig festgesetzt, doch ist damit zu rechnen, daß sie etwas größer ist als die erste Rate, die 9,3 Mlllionen Mk. betrug. Der Bau des PanzerkreuzersA wird vier Iahre dauern. In welchem Haushalt die erste Rate des PanzerkreuzersB" eingesetzt wird, ist ebenfalls noch nicht entschieden.

Phantasie oder Wahrheit?

Russische Enthüllungen über das polnisch­rumänische Militärbündnis.

Moskau, 17.77ov. (IBIB.) Das Mililarblatt Roter Stern" veröffentlicht aus ungenannter Quelle einen Ergänzungsplan zum pol - nlfch-rumänifchenVündnis.der folgende sieben Punkte enthält:

1. 3m Kriegsfälle mit Rußland treten Polen und Rumänien als aktive Verbündete auf.

2. 3m Falle eines Krieges der Sowjetunion mit Rumänien treten drei polnische Divisionen unter rumänischem Oberbefehl in die tu- nischeArmee ein.

3. 3m Falle eines Krieges der Sowjetunion mit Polen formiert Rumänien acht 3nfanterie- und eine Kaoalleriedivision, die mit der gleichen Anzahl polnischer Truppen zu einer Armee vereinigt werden.

4. Die Leitung der polnisch-rumänischen Armee untersteht einem französischen Oberkom- m a n d o.

5. Die sranzösische und die e n g l i sch e F l o t t e, die in der Ostsee operieren, sollen die pol­nisch-rumänische Armee unterstützen.

6. Um die Landung von Sowjettrup- pen am Schwarzen Meerufer zu verhin­dern. soll die Esienbahn DscherbowizeRarasscschti zweigleisig ausgebaut werden.

7. Die Ueberwachung dieses Operationsplanes soll den französischen Generalen Morin und L e - r o n d zugewiesen werden.

Wien feiert Schubert.

Eine Festrede des Bundeskanzlers.

Wien, 19. Rov. (TU.) Im großen Konzert­haussaal fand am Sonntag die offiziell« Schubertfeier der Bundesregierung statt. An der Feier nahmen Bundespräsi­dent Dr. H ainisch, die Ge amtregierung, die Vertreter der Stadt Wien, die in Wien zu Besuch weilenden reichsdeutschen Oberbürgermeister, das diplomatische Korps und eine groß« Zahl von Gästen teil. Die Feier wurde mit dem Vortrag desGloria" aus der Großen Messe von Schubert eröffnet. Es folgte eine Reihe von Ansprachen. Rach einer kur en Begrüßungsrede des iln er- richtsministers Schmitz hielt Bundespräsi­dent Dr. Hainisch eine warmempfundene Rede, die mit großem Beifall ausgenommen wurde. Besonderen Eindruck machte die darauf­folgende Ansprache des Bundeskanzlers Dr. .Seipel. In seinen Ausführungen ging er davon aus, daß die Kunst und besonders die Mullk ein Ausdruck für das Innenleben eines Volkes dar­stellen. Schubert, der Sohn des österreichischen Volkes, habe gezeigt, daß die Oesterreicher durch­aus nicht so schwach seien, wie man es manch­mal glauben möchte. Er habe das österreichische und das deutsche Volk von neuem in der Welt berühmt gemacht und den Deutschen selbst ihre Seele im Liede noch einmal gezeigt. Dr. Seipel begrüßte in seiner Rede alle Deutschen, die an diesem Tage ihres großen Liederkomponisten ge­ben fen, aber auch alle anderen Rationen, denen er wünschte, daß sie im Verständnis des öster­reichischen Schubert, den eigenen Schubert, den Interpreten ihres Innenlebens finden möchten. Hierauf sprach Landeshauptmann Dr. B u r e s ch im (Hamen sämtlicher Landeshauptleute von Oesterreich, dann der Rektor der Hochschule für Musik und der Generaldirektor der österreichischen Bundestheater, Schneiderhahn.

AutmiomiekundßebunßmKolmar

Protest gegen die Mandatsberaubnng der Autonomistenführcr.

Paris, 17. Rov. (W.B.) Dem Mattn wird über eine im Katharinensaal in Kolmar abgehal­tene Protestkundgebung gegen die Ungültigkeitserklärung der Abge­ordnetenmandate von Ricklin und Rosse berichtet, an der vor überfülltem Saal in Anwesenheit von Rosse, Ricklin, Bilger, Stür- mel, Hauh, Heil und Antony und anberer be­kannter Autonomisten die Abgeordneten D r o g l Y und Dahlet das Wort ergriffen. Brogly Nor­berte, man müsse zwei Kandidaten bei der Ersatz­wahl wählen, die sich verpflichten zurückzu- treten, sobald die erwartete Amnestie erlassen sein werde. Dr. Ricklin rief, während man hinter ihm eine rot-weiße Fahne entrollte, die die Aufschrift:Amnestie, Autonomie" trug, aus: W ir wollen die Autonomie und die Amnestie und wir toerben sie erlangen!" Der Abgeordnete Dahlet er Härte, wem es im Elsaß nicht gefalle, der brauche ja nur da' Elsaß zu verlassen. Die Versammlung ging, nachdem auch Rossh gesprochen hatte, unter dem Gesang des LiedesO Straßburg" zu Ende. Rosse versuchte einen Manifestationszug nach dem Ge­fängnis, in dem sich Dr. Roos befindet, zu or­ganisieren. Die Volizei verhinderte jedoch das Zustandekommen dieses Amzuges.

Zorn v. Snlach gründet eine neue Zeitung.

Paris, 17. Nov. (WB.) DemPetit Journal" wird aus Straßburg gemeldet, daß Baron Zorn von Bulach sich anschicke, eine neue ZeitungD i e N a r r« beit" in deutscher Sprache herauszugeben, deren erste Nummer gestern erscheinen sollte, daß das Erscheinen dieser Zeitung aber verboten roor-