Einzelbild herunterladen

den RrLeitskampf der rheinischrn Cisen^

auf

Das ftarfe Ansteigen der Arbeitslosigkeit

November

. 180 828,19

im öu-

Kunstgewerbliche Berufe Theater, Musik

Gast- und Schankwirtschaf Verkehrsgewerbe

Häusliche Dienste Lohnarbeit wechselnder

Art

Maschinisten und Heizer Kaufmännische Ang.,. Ute Bureauangestellte Techniker aller Art Freie Berufe

werbe eine größere Arbeitslosigkeit hervor. Infolge der Entlassung der Zeitarbeiter durch die Reichsbahn verschlechterte sich die Lage des Verkehrsgewerbes bedeutend. Die -Zahl der Arbeitslosen an an- und ungelernten Arbei­tern nahm infolge der Entlassungen int Bauge­werbe und In der Metallindustrie stärker zu.

Die steigende Tendenz der Arbeits^ losigkeit im Bezuck des Arbeitsamts Gießen wird durch vorstehendes Schaubild veranschau­licht. Zu bemerken ist hier noch, daß in der Woche vom 29. November bis 5. Dezember eine weitere Zunahme von 255 männlichen und 158 weiblichen Arbeitslosen zu verzeichnen ist. (Segenfiber dem Vormonat hat die Arbeits­losigkeit im November insgesamt um 133 Pro­zent zugenommen.

Die Gesamtausgaben des Arbeitsamts Gießen belaufen sich:

im Monat Oktober 1928 auf . 92 569,67 Mk.

Baugewerbe ist auf den Saisonschluh rückzuführen, ebenso rief die Beendigung der Kursaison der Bäder auch int Gastwirtsge»

- lag theatev; -hessischer 6 -profelfor Waal 44 iinigung: $ tet Stabili Der letzte Jabel vom ; Stab chaterbureo ,iz. findet -durch das ' Htführle D| Mittwoch a holt Freitc letlentiieatf Schwalben' 'DiorlchM -von ocson Dpereltenl -gastiert, c holung t -abends fl Preisen!

Im Bereich des Arbeitsamtsbezirks Gießen hat sich die Lage des allge­meinen Arbeitsmarktes mit zunehmen­dem Tempo verschlechtert. 3nt einzelnen ist folgendes zu verzeichnen:

3n der Landwirtschaft war im Berichts­monat das Steigen der Zahl der Arbeitsuchenden auf die durch die Jahreszeit bedingte Beendi­gung der Feldarbeiten zurückzuführen. Die Forst­ämter führ, en durch Einstellung von Holzhauern eine Anzahl Arbeitsuchende dem Arbeitsmarkt wieder zu. Die Aussperrung int Ruhr­gebiet wirkte vorläufig nicht bemer'enswert ver­schlechternd auf die Marktlage ein. Ein Rückgang der 'Beschäftigung in der Industrie der Steine und Erde war in unserem Bezirk weniger

Steigende Arbeitslosigkeit in Oberhessen

Der November-Berichi des Arbeitsamtes Gießen.

Die Ausgaben im Monat Novem­ber sind im Verhältnis zum Monat Oktober auf rund 96 Prozent gestiegen. Die Ursache hierfür ist durch das Anwachsen der Arbeitslosenziffer bedingt.

Der Arbeitsnachweis des Arbeits­amtsbezirks Gießen wurde im Berichtsmonat er­freulicherweise rege in Anspruch genommen. An Vermittlungen wurden getätigt: Land- und Forstwirtschaft 341, Industrie der Steine und Er­den 7, Metallverarbeitung 25, Holz- und Schnitz­stoffgewerbe 6, Nahrungsmittelgewerbe 2, Be­kleidungsgewerbe 10, Rei.ngungsgewerbe 4, Bau­gewerbe 6. Gast- und Schankwirtschaft 22, Ver­kehrsgewerbe 1, häusliche Dienste 73, Lohnarbeit wechselnder Art 125, kaufmännische Angestellte 9, Dureauangestellte 3, insgesamt 634 Vermittlungen.

" Der der letzt« bar, orad starken D bahn wai stärker ali bei Serfel Mem Ä und am sti bisher no zielen. D stellte dai eine yroh

bte Beforderungspreisc und rede Aenderung der Beförderungspreise. Diese Bestimmungen über Fahrplan und Befördermrgsfr reise sind jedoch mir insoweit vonuschreiben, als es im Jntewsse des öffentlichen Verkehrs geboten ist.

Wenn nicht das Reich, ein Land, eine andere öffentliche Körperschaft oder eine Gesellschaft, an der öffentliche Körperschaften überwiegend beteiligt sind. Unternehmer ist, so muh die Ge­nehmigung diesem vorschreiben, daß er sich für alle Detriebsschädcn an Personen oder Sachen bei einer leistungsfähigen H a f t Pflicht ver- sicherungsanstalt versichert.

Als Krof.fahrlinien im Sinne des Gesetzes g:Letr nicht die sog. Rundfahrten, d. h. Fahrten zu Besichtigungen oder Vergnügungszwecken, die ohne Wagenwechsel und unter Ausschluß der llnterwegsbedicnung zu dem Ausgangsort zurück­führen.

Erforderlich ist die behördliche Genehmigung nicht nur für den Betrieb einer Kraftfahrlinie, sondern auch für die Liebertragung der aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten des Unternehmers auf andere Personen.

Wer den Betrieb einer Kraftfahrlinie ohne die erforderliche Genehmigung unternimmt; o\t ihn fvrtsetzt, nachdem die Genehmigung zurück- genommen ist, wird mit Geldstrafe odcr mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.

Zunahme -i- bzw. Berufsgruppe Arbeitsuchende am Abnahme

Vorschlages noch zurückbleibt. (5s ist das Pro­gramm, das man nicht gerade schön mitdiffe­renzierter Gesamtlösung" bezeichnet. Auch der Luthersche Erneuerungsbund hat sich, da er mit seinem Plane überall auf Widerspruch stieß, neuerdings zu ihm bekehrt. Die Anhänger des neuen Programms betreiben nur die Zusammen­fassung von Reichs- und Landesbehörden und die Einfügung der kleineren Länder in das Gefüge der größeren unter möglichster Schonung der bewnde- ren Bedürfnisse des einzelnen Landes. Jreilicy sind auch bei so maßvollen Vorsätzen Uebertreibungen nicht ausgeschlossen. Namentlich ist Hessen be­droht, von dem nach den Worten des preußischen Ministerialdirekwrs Brecht auf der Tagung des republikanischen Reichsbundes (25. November) er« wartet wird, daß es seine Staatseinrich­tungen aufgibt, und sich mit einem besonde­ren Schutz seiner Kultureinrichtungen begnügt.

Industrie zurückzuführen, als auf die Witterungs­lage der jetzigen Jahreszeit. In der Metall­industrie und in ter Industrie der Ma­schinen, Instrumente und Apparate ist ein weiteres Sinken des Beschäftigungsgrades durch ein steigendes Angebot von Arbeitskräften, dem ein Zurückgehen der Nachfrage gegenübersteht, zu verzeichnen. Die Marktlage der Ledern industrie zeigte rückläufige Bewegung, ebenso war ein Abflauen der 'Beschäftigung in der Bau- und Möbelschreinerei zu ver­zeichnen. Durch den schlechten Absatz im Nah - rungs-undGenußmittelgewerbe war hauptsächlich die Zahl der arbeit.uchenden T a - bakarbeiterinnen weiter im Steigen be­griffen. Der Arbeitsmarkt der Bekleidungs- industrie brachte weiterhin einen Rückgang der Beschäftigung.

U e b e r s i ch t über die Zu- bzw. Abnahme der Arbeitsuchenden im Monat November 1928.

Zunahme + bzw.

Berufsgruppe Arbeitsuchende am Abnahme

fönen oder von öffentlichen Körperschaften ein­gerichtet werden. Dagegen ist die Reichspost für ihre Linien, die sie zur Personen-' oder Post­sachenbeförderung einrichtet, nicht verpflichtet, diese Genehmigung einzuholen, sondern nur ver­pflichtet, vier Wochen vorher der obersten Lan­desbehörde Anzeige zu erstatten, die gegen die beabsichtigte Einrichtung einer solchen Kraft fahr- linke der Reichspost Einspruch erheben kann. Wird Einspruch erhoben, weil nach Ansicht der obersten Landesbeh-örde den öffentlichen Interessen durch Einrichtung der Linie nicht genügend Rechnung getragen sei, und kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet ein Schiedsgericht, zu dein das Reichsgericht den Vorsitzenden, die Reichspost und die oberste Landesbehörde je einen Beisitzer stellen.

Die Genehmigung zur Einrichtung einer Kraft­fahrlinie darf dem Unternehmer nur dann erteilt werden, wenn Gewähr für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes geboten ist uni> das Unternehmen den öffentlichen Interessen nicht zuwiderläuft. Die Geirehmigung wird dem Unter* uehmer nur für feine Person erteilt. Das Unter­nehmen läuft dein öffentlichen Interesse zuwider, wenn es auf Wegen durchgeführt werden soll, die sich wegen i$re£ baulichen Zustandes für diesen Kraftwagenverkehr nicht eignen, oder wenn die Einrichtung einem bereits vorhandenen Der- kehrsunternehmen einen unbilligen Wettbewerb bereite!, oder ihrer dem öffentlichen Bedürfnis mehr entsprechenden 'Ausgestaltung vorgreist, ohne jedoch das öffentliche Verkehrsbedürfnis zweckmäßiger oder nach halliger zu befriedigen, oder die vorhandenen öffentlichen Verkehrsmittel vorteilhaft zu ergänzen

Dor der Genehmigung des Antrages muß die Behörde die hn Derkehrsgebiete vorhandenen öffentlichen Verkehrsunternehmen und dieW e g e- unterhaltungspflichtigen hören Die Genehmigung wird auf Zeit erteilt; sie kann auch widerruflich erteilt werden, wenn es das öffentliche Interesse erfordert. Der Fahrplan und jede Aenderung desselben unterliegen der Genehmigung der zuständigen Behörde, ebenso

"ulten Li Nnntbuil man wer dem hei . fachen, i 'st. Die' damit ße .Aerlehrsl gute Wirt

" Der erreichte bondemlig W Mi .gn tzch

furter diesem < der neber Schönheit reine Ve ,Wuing 'n den 2

gleich sh Me, bah Astensreie ^Nen qe Mg der ie vpvvte Mte fid 4,Men

ettoa^

J» verga k^'nfochi Urrodka ndere

^ngwa ' u s und i^S.der %

>us uni

Ajrroi

5$

Aus der Provinzialhauptstadi.

Gießen, den 17. Dezember 1928.

Der industrialisierte Weihnachtsmann.

Es laßt sich nicht ändern, daß sich auch der 'Weihnachtsmann industrialisierte. Wenn alles d_rauf bedacht ist, Zeit und Kraft zu (froren, sich zu org .nisiereir und den Arbeitsverbrauch zu vationali,irren, kann auch brr Weihnach smann nicht zurückstehen. Er läßt sich i.t diesvp Hinsicht, auch keine Gelegenheit mehr entgegen, ilnb er versteht dabei, seine Anerbieten recht schnlackhaft zu machen. Richt nur daß er alles recht bequem zubereitet, auch seine Auswahl ist sehr groß ge­worden. Da gibt es eine Fülle von Wonach s- gaben, an die eine frühere Genera ion gar nicht, denken konnte. Er schickt eine Auswahl grüner Waldbäume in die Stadt, Tannen und Fichen, ganz nach Wunsch, große und Heine, für jedes Bedürfnis und für jeden Geldbeutel berechnet. Rur ein paar Schritte über die Straße braucht man zu gehen, und schon hat man den Weih­nachtsbaum, den man sich früher ost mit viel Mühe von weither holen nui&te, nachdem man dem Besitzer des Waldes gute Worte gegeben Halle. Gar nicht zu reden von den vielen Dingen, die in den Schaufenstern beivi liegen und in den Geschäften vor gelegt werden, wenn man danach fragt. Dom ein,achten Spielzeug bis zum kompli­zierten technischen Wunder, von der kllinen Hand- tasche bis zum reprasen'ablen Pelzmantel, vom geschmackvollen Selbstbinder bis zur s.i)engefüb- terten Hausjacke, alles steht zur Verfügung, alles ist ohne Mühe zu erreichen.

Natürlich gehört das nötige Geld dazu. Aber auch da hat schon immer der Weihnachtsmann Rat gewußt. Zwar wird vorher immer gejam­mert, daß man gar nicht daran denken rann, mit Geschenken zu erfreuen. Aber am Weihnacht L" tage sieht die Sache dann doch meist ganz anders aus. Freilich: Heberall ist es nicht leicht, Weih­nachten zu feiern, und mandjer muß auch in dieser Hinsicht der ungünstigen Zeit seinen Tribut zahlen. Doch selbst dort wird meist noch Rat geschafft, so daß kaum jemand mit völlig leeren Händen unter dem Weihnachtsbaum zu stehen braucht. Gerade der industrialisierte Wechnachts- mann bietet ja für wenig Geld schon recht Er­freuliches an.

Wenn man natürlich an die Genüitswerte denlt, die der noch nicht industrialisierte Weihnachts- martn bot, wenn man sich vergegenwärtigt, Ule man meist mit ganz geringen Mitteln durch eigene Kunstfertigkeit und Bastelei allerhand Erfreu­liches schuf und in dieser Bastelei ein gut Teil der Weihnachtsfreude vorweg nahm, dann merkt man erst die Veränderungen, die in den letzten Jahrzehnten vor sich gegangen sind. Aber Lwse Veränderungen sind unaufhaltbar. Cs komnll nur darauf an, daß man trotzdem versucht, dem Feste ein wenig von jener heimlichen Vorfreude zu geben, die auch das frühere Fest besaß. Es läßt sich unschwer erreichen, toiytu man nur will. Ganz ausgestorben ist auch die frühere Gepflo­genheit iroch nicht.Ich habe in den nächsten Wochen iroch viel zu tun," sagte mir letzthin einer, der gar nicht danach aus sah, als ob er viel für Bastelei üb ig hatte.Meinem Jungen will ich eine Krippe schnitzen, und sein vorjähriges Spiel ist wieder in Ordnung zu bringen. Ich stelle mir den Mann vor, wie er in diesen Tagen seine freien Stunden dazu verwendet, unermüdlich bis gegen Mitternacht zu basteln, zu schnitzen, zu ordnen, stlnd wie er, werden es wohl noch Siele Väter tun. Die Frauenwelt aber wird erst recht dabei fein, aus ei ügen unbedeutenden Klei­nigkeiten kleine KunstweÄe zu formen, die viel Freude bereiten können, weil man in der Gabe auch die Mühe achtet, die sich die Spender ge­geben. Für den industrialisierten Weihnachts- mann bleibt trotzdem noch zu tun übrig. S.

OeffentlicheAoiflandsarbeiteninHeffen

Wie in früheren Jahren, so sollen auch im Winterhalbjahr 1928/29 wieder öffentli che Rotstandsarbeiten in größerem Um­fange ausge.ührt werden. Zur verstärken För­derung von Rotstandsarbei en stehen im ORed}- nungsjahr 1928/29 an Reichs- und Landesmitteln je 1,2, zusammen 2,4 Mill. Mark zur Verfügung. Die Mrckel sind im Einvernehmen mit dem Lan­desarbeitsamt Hessen zu F.ankfurt a. M. ernt zum Teil bereits i n Gange befindliche Roll standsarbeiten verteilt worden, ti> einen Gesamt­kostenaufwand von über 7 Mill. Mark er ordern und die Ableistung von rund 224000 QIrbci i>- losentagewerken ermöglichen. Bei der 'Ber citung der Reichs- und Landesmittel, über die bis zum Ende des laufenden Rechnungsjahres, also bis zum 31. März 1929, verfügt werden kann, sind Anträge aus Bezirken und Gemeinden, die unter besonders großer und langdauernder Arbeits­losigkeit leiden, bevorzugt berücksick.igt worden. In der Zell hont 1. April 1926 bis Witte Ro^ vember 1928 wurden insgesamt für öffentliche Rotstandsarbeiten, bei denen rund 1 200 000 Er­werbslos entagetoerfe geleistet wurden, 10600 000 Mark verstärkte Förderung aus Reichs- und ßan* desmitteln bewilligt. Dazu kamen noch die hn wesen lichen als Zuschuß gegebenen De rage für die Grundförderung von insgesamt etwa 3V» Misl. Mark. Don den Darlehen in der verstärkten För­derung entfallen auf die fünf Städte Darmstadt, Offenbach, Gießen, Mainz and Worms nmü

-3 M- geendet

Oi'

Das 9

ujen un? *A'

- sichtlich «^eirntn^ die na« ^Fe.ate etlichen

- pas *Ny W btI- oW> DDh

porige i 'eine M- paffanten iijnfl 6W

Tast

1136: i Cremona Varia co 1926); - fytbtt m (1829: btt ae^rbtii (i

KraMahrliniengesetz und Krafifahr.inlen-Verordnung.

Das Kraftfahrliniengeseh, ein Reichsgeseh vom 26. August 1925, erlangt für die Gemeinden eine immer steigende Bedeutung, je mehr sich das Bedürfnis zur Einrichtung von besonderen Kraftwagenlinien, vielfach unter Zusam­menschluß mehrerer Gemeinden zu Zweckverbän- den, herausstellt.

Rach dem genannten Gesetz bedarf jeder, der über die Grenzen eines Gemeindebezirks hinaus die Beförderung von Personen oder Sachen mit Kraftfahrzeugen auf bestimmten Strecken gegen Entgelt betreiben will, d. h. Unternehmer von Krastfohrlinien, der Gerrehmigung der von der obersten Landesbehör7e bestimmten Behörde.

Genehmigungspflichtig sind auf Grund der von der Reichsregierung zur Durch­führung des Kraftfa^rliniencesetzes erinneren Ver­ordnung vom 20. Oktober 1928 sämtliche Kraf tfahrlinien * Unternehmungen, mögen sie von natürlichen ober juristischen Per»

bei der bloß repräsentativen Stellung des Staats- baupts wertlos. Dagegen wäre eine Berknüpfung beider Regierungen möglich. Gegen diese Vereini­gung ist btefier immer geltend gemocht worden, daß sich dann der Fehler der Bismorckschen Venfossung, die hoppelte Berontwortlichkeit der vereinigten Re­gierung gegenüber zwei Volksvertretungen (Reichs­tag und Landtag) wieder einstelle. Aber dieser Vor­wurf wird dadurch gegenstandslos, daß nach mei­nem Vorschlag die parlamentarische Regierung In den Ländern aufgegeben werden soll. Somit läge die Staatsleitung in Preußen in den Händen eines nom Landtag auf eine Anzahl von Jahren gewähl­ten Kollegiums. Um die Verbindung mit der Reichsregierung zu gewinnen, könnten Reichs- Minister vorn preußischen Landtag zur Leitung des entsprechenden Ressorts in das preußische Regie­rungskollegium gewählt werden. Sie blieben im Sinn der parlamentarischen Regierung nur dem Reichstag verantwortlich. Immerhin müßte eine ge­wisse Rücksicht auf eine Regierungskrise im Reich geübt werden: wenn ein Reichsminister, der kraft Wahl des Landtags dem preußischen Regierungs­kollegium angehört, nach Rücktritt der Reichsregie­rung in das neue Reichskabinett nicht ausgenom­men würde, so müßte dem preußischen Landtag Gelegenheit gegeben werden, darüber zu beschließen, ob der bisherige Reichsminister gleichwohl den preu­ßischen Derwaltunaszweig weiterhin leiten soll. Denn unter Umständen durchaus nicht immer könnte das Zusammenwirken von Reich und Preu­ßen beeinträchtigt werden, wenn ein bisheriger Reichsminister in leitender Stelle in der preußische« Verwaltung bliebe. Auch an den umgekehrten Fall märe zu denken: daß ein Reichsminister und Mit­glied des preußischen Regierungskollegiums nach Ablauf der Amtszeit des preußischen Regierungs­kollegiums vom Landtag nicht wiedergewählt würde; bann müßte der Reichstag in Erwägung ziehen, ob sich ein Wechsel in der Person des Reichs­ministers empfiehlt.

Gelingt erst die Verknüpfung der Staatsleitung, so bereitet die Verschmelzung Nachgeordneter Ver­waltungsstellen keine ^Schwierigkeiten, namentlich, wenn in ausgedehntem Maße die Auftragsvertei­lung eingeführt würde. Und zwar nicht nur Ver­waltung im Auftrag des Reichs durch preu­ßische Behörden, sondern auch umgekehrt Ver­waltung im Auftrage Preußens durch Reichsbehör­den. Am einfachsten gestaltet sich die Zusammen­legung im Bereich unabhängiger Behörden, wie sie beim deutschen Rechnungshof (preußische Oberrech- nungsfammer) bereits gegeben ist. Ebenso könnte auch das preußische Oberverwaltungsgericht im Auftrag des Reichs als Reichsverwaltungsgerichts- hof tätig werden oder umgekehrt nach Umwandlung in ein Reichsverwaltungsgericht neben feiner reichs­rechtlichen Zuständigkeit im Auftrage Preußens auch preußische Fälle entscheiden.

Gleichzeitig müßte der preußische Einfluß im Reichsrat gestärkt werden. Allerdings nicht einfach dadurch, daß die Stimmen der preußischen Provin­zen im Reichsrat nach dem Vorbild des Gesetzent- lyurfs von 1926 dem Staate dienstbar gemacht wer­den. Die den preußischen Provinzen In der Reichs- nerfaffung gemachte Konzession läßt sich nicbt kur- zerband rückgängig machen. Indes ließe sich die Zahl der dem preußischen Staate als solchem zu- stehenden Stimmen bei Gelegenheit der Eingliede­rung kleinerer norddeutscher Staaten in Preußen vermehren. Auch daran konnte man denken, dem Reiche als solchem, weil es seit dem Verschwindeir der Personalunion des Reichskanzlers mit dem preußischen Ministerpräsidenten nicht über die preu­ßischen Stimmen im Reichsrat verfügen kann, einige Stimmen zu verleihen, um das Reich instand zu setzen, den Ausschlag zu geben.

r. D i e Auftragsoerwaltung des Rei­ches. Darunter kann zweierlei verstanden werden:

entweder das Reich überläßt einen Teil feiner eige­nen Verwaltung den Ländern, die sie dann entspre­chend den Weisungen der Reichsregierung zu führen haben. Ober das Reich gliedert Teile der bisherigen Länderverwaltung feiner Verwaltungskompetenz ein, läßt jedoch Die Verwaltung durch die Länder im Auftrage des Reichs führen. Der erste Weg geht in dezentralisierender, der zweite in zentrali­sierender Richtung. Beide Wege mögen je nach der Beschaffenheit des Verwaltungszweiges am Platze sein. Jedenfalls ist die Auftragsverwaltung durch­aus geeignet, die oft mangelhafte, aber sehr wün­schenswerte Verknüpfung von Reichs- uni) Länder­verwaltung herzustellen. Auch hier wieder sollte man jede Schablone vermeiden und daher je nach den Bedingungen des einzelnen Landes die Reichs- QuftragsDermaltung und die Länderverwaltung ver­schieben abgrenzen. Uebrigens ist die Reichsauftrags­verwaltung keineswegs etwas Neues. In gewisser Beziehung vollzieht sich die ganze Verwaltunas- tätigkeit der Länder zur Ausführung von Reichs­gesetzen als Auftragsverwaltung, da die Reichs­regierung nach Artikel 15 der Reichsverfassung be­rechtigt ist, allgemeine Anweisungen für diese aus- führende Tätigkeit aufzustellen; freilich ohne das Recht, Befehle im Einzelsall an die Landesbehörden zu erteilen. Aber auch eigenlliche Auftragsverwal­tung findet sich: so geschieht bie Verwaltung der Wasserstraßen des allgemeinen Verkehrs in Erman­gelung von Reichsbehörden durch die Landesbehör­den im Auftrag des Reiches.

5. Neuregelung b es Finanzaus­gleichs zwischen Reich und Ländern. Auch diesem Punkt sollte Beachtung geschenkt wer­den, wenngleich er im Programm der Reichsregie­rung nicht ausdrücklich erwähnt ist. Daß nad) dem unguicklichen Verlauf des Krieges das Reich auf einen großen Teil der direkten Steuern die Hand fegte, war durchaus notwendig, aber es unterliegt feinem Zweifel, daß die Erzbergersche Reichs­finanzreform in der Verreichlichung der Steuer- quellen über das Ziel hinausgeschossen ist. Sie hat das Eigenleben der Länder, sie hat die Selbstver­waltung der Gemeinden an der Wurzel getroffen. Ebenso wie es früher ein unwürdiger Zustand war, daß das Reich auf Matrikularbeiträge der Einzel- ftaaten angewiesen war, ist es heute untragbar, daß Einzelstaaten und Gemeinden überwiegend von Ueberroetfungen aus Reichsmitteln leben. Rur wenn bie Länder und Gemeinden ihre Ausgaben wieder vorzugsweise aus eigenen Einnahmequellen decken, werden sie ein gesundes, von Verantwor­tungsgefühl getragenes Eigendasein führen können. Die heutige Zuschuhwirtschaft gibt einen Anreiz zur Verschwendung. Daher dürfte eine Vermehrung Der finanziellen Selbständigkeit der Länder den Reichs­finanzen nicht zum Schaden gereichen.

Ausblick: Obwohl schon letzt abzusehen ist, daß iveder der verstärkte Föderalismus, noch der Ein­heitsstaat, noch das Reichsland Preußen bald ver­wirklicht werden wird, schien es mir doch zweck­mäßig, zu diesen Lösungen Stellung zu nehmen, weil vielleicht mancher Leser einem dieser Ziele zu- neigt. Aber keines dieser Ziele wird in nächster Zeit erreicht werben, vielmehr dürfte sich die Reichs­reform in einem engeren Rahmen abspielen, der hinter den Zielpunkten meines gewiß gemäßigten

£

14.

28.

S

MÄNNLICH

3116

WEIBLICH

*26

MANNUCH WEIBUCHl

1890 29*

MÄNNLICH WEIBIKH

1*30 263

MÄNNLICH WEIBLICH

2379 362

31.10.

30.11.

zum Vormonat

2

1

1

11

11

ft 87

109

+ 22

50

58

4- 8

37

96

+ 59

716

848

+ 131

6

24

-r 18

97

104

1- 7

27

43

+ 16

17

12

5

2

2

31.10.

30.11.

zum Vormonat

Land- und Forstwirtschaft

31

69

,+ 38

Bergbau

47

40

7

Industrie der Steine

und Erden

113

182

4- 69

Metallverarbeitung

136

265

+ 129

Chemische Industrie

1

3

.4- 2

Spinnstoffgewerbe

25

23

2

Papierherstellung

6

5

1

Lederindustrie

16

38

4- 22

Holzgewerbe

80

159

4- 79

Nahrungsmittelgewerbe

55

226

4-171

Bekleidungsgewerbe

92

113

4- 21

Reinigungsgewerbe

20

58

4- 38

Baugewerbe

207

1012

4- 805

Vervielfältigungsgewerbe

7

13

+ 0