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ort guter Pflastersteine beformt, tmb so glaubt die Gemeinde, auch hieraus Nutzen ziehen zu sollen. Ob allerdings bei dem allgemeinen Dar­niederliegen der Steinbruchte r ebe und den ge­rade an der fraglichen Stelle besonder- schwie­rigen Abroumverhälknissen die Reuanlage eme« Bruches rentabel sein wird, muh die Zukunft lehren. Die Beteiligung an der ge­planten OmnibuSverbindung Nidda Hirzenhain wurde nunmehr vom Gemeinde­rat mindestens im gegenwärtigen Zeitpunkte o b- gelehnt.

Kreis Alsfeld.

t. Ober-Ohmen. 16. April. Hier wurde durch Gendarmerie-Oberwachtmeifter R d d e r - Bieder-Ohmen ein Reit- und Fahrverein gegründet. Vorher sprach Herr Adder in in­teressanten Ausführungen über Zweck und Welen der Aeitervereine und deren Bedeutung für die Landwirtschaft. Sine stattliche Anzahl junger Leute trat dem Verein bei.

Preußen.

Kreis Wetzlar.

I Wetzlar, 16. April. Es ist wohl selten ein« Stadt in dem Ausbau ihres Straßen- netze» so radikal vorgegange.i. wie Wetzlar. Das so sehr .berühmte alte Katzenkopfpflaster der Wetzlarer ©traben ist bi- auf kleine Reste ganz verschwunden, neue Straßeruüge und Bür­gersteige sind angelegt, und die Stadt repräsen­tiert sich nach dieser Richtung hin auf da» vor­teilhafteste gegen die Jahre vor dem Kriege. Aber all diese schönen Sachen kosten Geld, unö der Straßenbau insbesondere al- nichtverzins­liche Anlage ganz besonder» viel. Soweit nun nicht Provinz und Kreis al- Unterhaltungs- Pflichtige die Kosten deS Straßenbaues über­nommen haben, mußte die Stadt für die in ihrer eigenen Unterhaltung-Pflicht stehenden Straßen die Kosten selbst aufbringen. Man schätzt die Summe, die die Stadt hierfür allein seit der Markstabilisierung Im Anleiheweg-ge- nommen hat, auf mehr als zwei Millio­nen Mark. Die Freude der Anwohner über die schönen Straßenverhältnisse vor ihren Häu­sern wurde in den letzten Wochen schwer ver­wässert, al- die Stadt nunmehr daran ging, die Kosten des Straßenau-baueS auf die ein­zelnen Anlieger umzulegen. 3e nach der Länge der ©trabenfront und der Art des Aus­baues kamen da Anforderungen von ost mehreren tausend Mark für den einzelnen heraus. Proteste auf Proteste ergingen, und auch in der letzten Stadtverordnetensitzung kam man schon auf die Sache zu sprechen. Wie der Streit, bei dem mehrere Hundert .Leidtragende" wohl beteiligt sein dürsten, au-geht, ist noch nicht zu sagen, doch hofft man. durch ein Entgegenkommen der Stadt bei einigen besonders teuren Straßen- bauten zu einer Herabsetzung der bisher errech­neten Umlagct offen zu gelangen.

Dillkrcis.

* Herborn, 16. April. Aus dem heute ab- gehaltenen Markt waren aufgelrieben 70 Stück Rindvieh und 200 Schweine. Es wurden bezahlt für Kühe und Rinder 2. Qualität 45 bi- 50 Mk. per 50 Kijo Schlachtgewicht. Aus dem Schweinc- markte kosteten Ferkel 30 bis 40 Mk., Läufer 60 bi« 70 Mk. da« Paar.

Oie Opelsche Lustrakete.

WTN. Rüffelsheim, 16. April. Die Opel- werke setzen in Verbindung mit dem Ingenieur Sander die Versuche mit der Rakete nach dem Snstem Dalier fort. Die Versuche werden ftrcnq Pe­heim gehalten. Ingenieur Sander stellte eine eine Lustrakete her, die bei ihrem Probeflug eine Lufthöhe von 10 Kilometer erreicht hat. Augenblicklich baut er an einer stärkeren Rakete, die eine Stundengeschwindigkeit von mehreren 100 Kilo­meter und eine Lufthähe von über 150 Kilometer erreichen soll.

Gin komplizierteiBetrugSprozeß.

WSA. Wetzlar, 16. April. Wet)lar hatte am Freitag und SamStag einen örtlichen Sen- sation-prozeß. Bekanntlich waren unter der Ge- schäft-sührung des Kasfierers Drescher der Volk-bank G.m.b.H Wetzlar im verflos­senen 2ahr rund 1 03000 Mk. Verluste ent­standen. Die Duchsachverständigen deckten zahl» rciche Fälle von Untreue, Unterschlag Fung. Urkundenfälschung und auch D i - anzverschleierung auf. Drescher hat große Entnahmen für seine persönlichen Zwecke aus den Beständen der Volksbank getätigt, De­pot« widerrechtlich verpfänd t. fingierte Buchun­gen vorgenommen, Reichsbankguittungen ge­fälscht u. a. Auch sonst stellte der Derbands- rcvisor der hessen-nassauischen Genossenschaften erhebliche Mißstände in der Geschäftsführung fest. In zweitägiger Verhandlung suchte daS Er­weiterte Schöffengericht über die sehr kompli­zierte Materie Herr zu werden. Die- gelang nicht. Der Vertreter des Angeklagten. Rechts­anwalt Dr. Katz (Vic',en), lehnte den DerbandS- revisor Schneider (Darmstadt), der als Sach­verständiger beftellt war. als befangen ab. Da­durch wurde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die weitere Verhandlung unmöglich gemacht. Sie beantragte zunächst Abtrennung der Fälle wegen Untreue, daS Gericht sah aber eine Trennung des Kompleres als nicht angebracht an und trat zunächst in die Beweisaufnahme ein. Drescher belastete die Mitglieder des Dankvorstantes und AufsichtSrates schwer, indem er stets betonte, alle seine Manipulationen seien mit Wissen und Willen der anderen Vorstandsmitglieder erfolgt, so namentlich die fingierten Buchungen, die eine höhere Liquidität der Genossenschaft vortäuschen sollten. Seine Angaben führten dazu, daß der Vorsitzende des Vorstandes, der in

Wetzlarer DeseMchast-kre'/en kehr bekannte Rechtskonsulent u d Kommissionär Karl R o m p s. toegc.1 Verdachts der Teilna-nc nicht ver­eidigt wurde. Das Gericht sah jedoch nach zweitägiger Verhandlung ein, daß die Lache nicht genügend geklärt fei. Es vertagte dar­aus die Angelegenheit auf unbestimmt - 3eit und beauftragte zwei Sachverständige darunter den bekannten Buch'achverständigen uifj Professor an der Unioerlität Köln. Harzmann, mit der Erstattung eine- neuen eingehenden Gutachten». Drescher, der seit Mitte vorigen Jahre» in Untersuchungshaft sitzt wurde mit Rücksicht auf die Höhe der zu erwartende t Strafen weiterhin in Untersuchungshaft behalten, ob­

wohl sein Verteidiger einen dringlichen Haft- enttassung-antrag stellte.

Kleine Strafkammer Gießen.

Gießen. 13 April. Ein Gießener Raturbeilkundiger erhielt vom hieligen Amtsgericht eine Geldstrafe von 25 Mk. da er sich einen arztähnlichen Xitel zugelegt haben soll Das Berufungsgericht kam jedoch in feiner heu­tigen Sitzung zu der Uederzeugung, daß durch die Beifügung .Raturheilkundiger . der sich der An­geklagte bediente, eine Täuschung des Publikums vermieden werde, so daß Freisprechung erfolgen mußte.

Der Entwurf eines hessischen Gewerbesienergeseyes. Don ^egierung»raf Or. ploch, Schotten.

Bereit« am Anfang de» Jahre« 1927 hatte die hessische Regierung zwei Vorlagen einge­bracht. laut welcher sowohl die Grund» und Gewerbesteuer, al« auch die Gemelndeumlagen neu geregelt werden sollten Diese Vorlagen wurden jedoch im Landtag nicht angenommen, und so blieb es bei dem Stzstem der vorläufigen Zahlungen, welche erst jetzt durch da» Ctcuer- vorau»zahlungsgeseh vom 28. März 1928 end­gültig abgewickelt werden sollen. Während aber die Sondersteuer und die Grundsteuer auch weiterhin noch für 1928 Vorauszahlungen ken­nen. ist bei der Gewerbesteuer eine weitere Zwischenregelung materiell-rechtlicher Art nicht mehr länger zu entbehren. Die De- ftcucrunq«grunblagen, auf welche sich die seit­herigen Vorauszahlungen stützten, sind derartig veraltet, daß auf sie nicht weiter gebaut werden kann. Geht doch die Gewerbesteuer vom An­lage- und Betriebskapital noch auf das Ver­mögen vom 31. Dezember 1923 zurück, während die Gewerbesteuer vorn Ertrag die Umsätze au» dem Jahre 1923 immer noch als Grundlage hat. Es wird deshalb demnächst Im Landtag zu be­raten fein über den Entwurf eines Ge­werbe st euergesehes. welches der Veran­lagung für 1923 zu Grunde gelegt werden soll.

Dieser Entwurf will eine Zwifchenrege- lung schaffen, die zunächst nur für 1928 Gültigkeit tben soll, aber im Bedarfsfall auf weitere 3aytc erstreckt werden kann. Die Zwi- schenregelung wird solange anbauem, bis das Stcuervcrcinhcitlichungsgcfch im Reich Gesetzes­kraft erlangt haben wird.

Der Entwurf geht zurück auf das Gemeinde» Umlagengesetz. Die Gew.'rbslteuervflicht bleibt die gleiche mii der wichtigen Einschränkung, daß die einem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaft­lichen Betrieb einschließlich der Viehzucht, de» Wein», Obst- und Gartenbau- dauernd gewid­meten oder dienenden ©egenftänte jetzt steuer­frei sind. Damit ist ein Zustand gesetzlich sank­tioniert, wie er in Form von Zwischenregelungen schon längere Zeit bestanden hat.

Die Steuerbefreiungen find etwas er­weitert. 3n Anpassung an die Verhältnisse in anderen Ländern hat man nach dem Vorschläge beß Entwurfs ferner befreit die Molkereigenossenschaften, Winzervereine und an­dere Vereinigungen zur Bearbeitung und Ver­wertung der selbstgcwonnenen landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Erzeugnisse der Mitglieder unter gewissen Voraussetzungen. Die Degrün- dung führt hierzu auS, daß die Steuerfreiheit dieser Personenvereinigungen sich auS ihren be­sonderen Verhältnissen ergebe, da sie für die in ihnen vereinigten Personen keine andere Auf­gabe als der wirtschaftlich stärkere selbst au erfüllen in der Lage sei, nämlich bestmöglichste Verwertung der Produkte. Reben den Aerzten, Zahnärzten ufto. hat men ferner noch die Den­tisten für gewerbssteuersrei erklärt.

Vesteuerungsgrundlage bilden einer­seits das Anlage- und Detriebskapi- t a l. anderseits der Ertrag, Unb zwar lehnt man sich hierbei an das inzwischen ergangene ReichSbewerlungSgeletz und das Reichseinkom- mensteuerg.'setz an, indem man in Art 3 erklärt:

1. Gewerbekapital ist das nach den Vorschriften des Reichsbewerttingsgesehes zu bewertende Anlage» und Betriebskapital.

2. Ertrag ist der nach den Vorschriften des Reichseinkommensteuergesehes und Körper- schaftssteuergeseye« zu ermittelnde Ertrag des Unternehmend.

Zu 1:

Während seither terSchuldenabzug ziem­lich beschränkt war, sind jetzt für abzug-fähig erklärt die unmittelbar a.iS dem laufenden Ge­schäftsbetrieb betrübrenben Schulden, jedoch nur in Höhe des Wertes der Vorräte zum Verkauf bestimmter Waren, der dem Gewerbebetrieb die­nenden Rohstoffe aller Art. einschließlich der in Stearbcihmg befindlichen Stoffe, der dem Ge­werbe dienenden Vorräte an Geld pp., Wechseln. Wertpapieren und Aliivausständen. Riemais darf der Schuldenabzug jedoch die Hälfte des Werte- de» gesamten Gewerbekapitals über­steigen.

Die gewerblichen Grundstücke unterliegen nicht ter Gewerbesteuer-, wohl aber der Grundsteuer- Pflicht.

Der Veranlagung der Gewerbesteuer vom Ge- werbekapital sind die für den Beginn des 1. Ja­nuar 1928 festgesetzten Einheit-werte zugrunde zu legen.

Das so ermittelte Gewerbekapital wird aber nicht voll zur Cteuer herangezogen, sondern nur an gesetzt

für die ersten 2000 Wk. mit 50 v. H. für die weiteren an gefangenen

2000 Mk. mit 80 v. H

für den Rest mit 100 v. H.

Dewcrbekapital unter 500 Mk unterliegt nicht ter Steuerpflicht.

Zu 2.

Grundsätzlich wird der Gcwerbeertrag au« der Reichseinkoinmenstcuer bzw Körperschaftssteuer- Dcranlagimg ermittelt. Hat eine solche au» rgend- einem Grunde nicht ftaitgcfunten, so ist der Dewerbeertrag nach den 'Bestimmungen dieser Gesche selbständig sestzuslellen.

Während bei der Reich-einkommensteuer ent­sprechend ihrem Eharalter al» allgemeine Ein­kommensteuer eine Reihe von Abzügen ge­stattet sind, läßt ter Entwurf solche bei der Gewerbesteuer nicht zu. Al» wichtigste Des- fpiele dieser Art seien an geführt:

a) die Svnderleistungen nach § H de» Ein­kommensteuergesetze» und nach den §§ 13 und 14 de» Körperschaftssteuergesetzes.

b) die Zinsen für diL nicht unmittelbar au» dem laufenden Geschäftsbetrieb herrührcnden Schulden.

c) öle Gewerbesteuern, soweit sie au» dem Er­trag bezahlt oder in ter Bilanz zurückgestellt

d) der Miet- und Pachtzins für da- dem Ge­werbebetrieb dienende, gemietete und ge­pachtete bewegliche Betriebsvermögen.

e) die Kosten ter Ausgabe von Aktien und sonstigen Gesellschaftsanteilen. soweit sie nicht auS tem Emissionsagio gedeckt find.

f) die Bezüge der Gesellschafter der offenen Hand lSgescllschaft. der G. m. b. H usw. für die ihrer Gesellschaft geleisteten Dienste.

g) von den Körperschaften entrichtete Körper- fchaftSsteuer sowie die ihren Vorstandsmit­gliedern, Geschäftsführern usw. gewährten Anteile am Zaheesgewinn, ferner die den Mitgliedern des AufsichtSrates usw. gewähr­ten Vergütungen jeder Art.

Dagegen wird anderseits für abzug-fähig erklärt ter Ertrag derjenigen, dem Gewerbe­betrieb dienenden Grundstücke, für die ter Gewerbsteuerpflichtige Grundsteuer zu ent­richten hat.

Der Veranlagung zugrunde gelegt wird der Ertrag des Kalenderjahre- 192Z bzw. des in diesem Kalenderjahr endenden Geschäftsjahres.

Eine Erleichterung wird bezweckt durch die Art. 10 imb 11, welche dem sozialen Gedanken Rechnung tragen und die persönliche Ar­beit 8 re n te berücksichtigen.

Rach Art. 10 wird nämlich ter Ertrag für den im eigenen Betrieb tätigen Unternehmer wie folgt in Ansatz gebracht:

für die ersten vollen 1000 Mk. mit 10 v. H für die weiteren an gefangenen 1000

Mark mit 30 v. H

für die weiteren angefangenen 1000

Mark mit 60 v. H

für die weiteren angefangenen 2000

Mark mit 80 d. H.

für den Rest mit 100 v. H.

Für Körperschaftssteuerpflichtige gilt diese ®t- mähigun gsdorschrist nicht.

Ist der Gewerbeertrag weniger al- 1000 All., so wird nach Art. 11 eine Steuer nicht erhoben.

Der R^chtsmittelweg gegen die Dewerbeiteuer- veranlagung ist der gleiche, wie bei den ReichS- fteuern mit der Maßgabe, daß an die Stelle deS ReichSfinanzhofs der Verwaltungsgericht-Hof tritt.

Bei der Gewerbesteuer vom Ertrag wirken die für die Einkommensteuer bestimmten Aus­schüsse mit, während die Veranlagung ter Ge­werbesteuer vom Gewerbekapita l durch die Finanzämter ohne Ausschüsse er folgt.

Da» Rechtsmittelver'ahren leibst ist. da manche Werte bereit» rechtskräftig fest stehen, naturgemäß beschränkt. So können Rewrsmittel gegen die Bewertung des ter Veranlagung zugrunde lie­genden Gewerbe'apitals nur darauf gestützt wer­den. daß ein nicht zutreffender Betrag vom Ein- heitswert abgezogen, oder zum Einheit-wert hin­zugerechnet ist. 3m übrigen findet gegen die Be­wertung des Gcwerbekapitals ein betontere» Rechtsmittelverfahren bei ter Gewerbesteuer nicht statt. Das gleiche gilt sinngemäß für Rechtsmittel gegen die Festsetzung de» gewerblichen Ertrage», sofern er der Reichseinlwmmensteuer unterliegt.

Die Steuersätze selbst für daS 3ahr 1928 werten durch den hessischen Finan^mmistrr mit Zustim­mung de« Finanzausschusses festgesetzt.

Der Gewerbesteuergesetzentwurf tollt, wie di« Begründung ausführt, nicht ettoa eine ©teuer- erhohung bezwecken, sondern er will lediglich eine aercdjtere Der teilung der Steuer­last. Er schließt sich weitgehend an den Ent­wurf de» Steuervereinheitlichungsgefehes mit seinem Gewerbesteuerrahmengefetz an, ohne jedoch dieses ganz zu übernehmen, da nicht feststeht, wie sich diese Gesetzesbestimmungen endgültig ge­halten werden.

Zwei 3agdllebhaber au» Frankfurt hatten die Grenzen ihre« in Oterhcllen gelegenen Jagd­gebietes überschritten und auf fremdem Terrain ein Reh geschaffen. Da» Ge­richt erster Anstan; hatte ihrer Au-fage. sie seien im Irrtum über die Grenze gewesen, geglaubt und fie freigelprochen Aus die Berufung der Staatsanwaltschaft hin wurde da» frcllfrc®ente Urteil ausgehoben und die beiten Jäger mit i c X 0 M k. Geldstrafe, evtl. 10 lagen Ge­fängnis bestraft.

CHn Strafgefangener in ter Strafanstalt Butzbach batte Meldung gemacht, daß )toel Schupobeamte wahrend dr» Nachtdienstes einen Wachthund mißhandelt hätten Die darauf an- fieüeiltcn Ermittlungen ergaben keine Unter« agen für die Anzeige, so daß Strafanzeige wegen Beleidigung der Beamten gegen den Gefangenen gestellt wurde. Das Gericht erster Znstanz verurteilte ihn auch zu einer Ge­fängnisstrafe. Auf feine Berufung hin hob die Strafkammer daS Urteil auf und sprach ihn frei, da die Möglichkeit testand. daß er einen Vorgang, bei tem sich zwei Beamte mit einem Huno neckten, für eine Mißhandlung angesehen haben konnte.

UND ZURÜCK

22.-25. April 1928

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