Einzelbild herunterladen

gen. Er wurde durch das Sanltütsauto der Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz in Gießen in die Augenklinir nach Gießen ver» bracht. Besonders schwer wurde aber der ältere, Hermann Bögler, verletzt. Reben einer schwe­ren Derlehung der linken Hand trug er solche Ge'sichtsverwundungen davon, daß das Sehvermögen gefährdet ist. Auch der Unterkiefer war derart zerschmettert, dah die Zähne losgelöst wurden. Der rasch her­beigerufene Arzt, Dr. S ch a a d aus Lich, legte die ersten Verbände an und ordnete auch hlex die Lieberführung in die Klinik an, die ebenfalls von der Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz in Gießen besorgt wurde. Dort wurde Bögler, der schwer zugerichtet ist, zuerst in der Chirurgischen Klinik overiert und dann sofort in die Augenklinik überführt. Lieber die mutmaß­lichen Folgen läßt sich noch nichts mit Sicherheit sagen.

* Lich, 14. März. Die auf heute abend an- beraumte Stichwahl um den hiesigen Bür- germeisterposten konnte nicht stattsinden, da seitens des Kreisamtes Gießen gegen die am vorigen Samstagabend stattgehabte Wahlhand­lung wegen Formfehlers Einspruch erhoben worden war, mithin dos Ergebnis vom Sams­tag in Frage gestellt wurde. Die Angelegenheit ist zur Zeit dem Ministerium zur Entscheidung unterbreitet worden. Wann ein neuer Wahlgang erfolgen wird, steht zur Stunde noch nicht fest.

l. M ü n st e r b. L i ch , 14. März. Am Sonn­tag begingen DavidDörr und Ehefrau Marie das Fest der goldenen Hochzeit. Dörr ist 84, seine Ehefrau 73 Jahre alt. Beide sind körperlich und geistig noch recht rüstig und gelten als sehr tüchtige, strebsame Leute. Reben der Landwirtschaft betrieb Dörr mit seiner Frau seit Jahrzehnten ein Geschäft als Backstein­brenner und lieferte für viele Gebäude Feld­brandsteine. Roch im letzten Jahre hat er sich, trotz seines hohen Alters, in dem von seinem Sohne übernommenen Geschäft rege betätigt.

A Aus der nördlichen Welterau, 14. März. Die schönen Sonnentage zu Anfang dieses Monats veranlaßten die Bienen zu erneuten Reinigungsflügen. Don den blühenden Laiweiden holten sie schon eine Menge Blüten­staub für die bereits in der Entwicklung be­griffene Brut. Die Völker haben durchschnitt­lich sehr gut überwintert. Der Loten- anfall ist gering, und über Auftreten von Weisel- losigkeit hört man keine Klagen. Allgemein hat jedoch, bedingt durch dje Fehlernten der beiden letzten Jahre, die Zahl der Stöcke abgenommen. Auch das geringe Entgegenkommen der Reichs­steuerverwaltung hat zur Völkervermin­derung stark beigetragen. Da die Bienen ei.en großen Teil der Bestäubung der Obstblüten be­sorgen. ist der Rückgang der Bienenzucht gerade vom Standpunkt des Land- und Obstwirts be­sonders zu bedauern. Die Preise für F e t t s ch w e i n e scheinen den tiefsten Stand überwunden zu haben, den sie mit 52 Pfennig je Pfund Lebendgewicht zu Anfang dieses Mo­nats erreicht hatten. Gegenwärtig werden von den Händlern und Metzgern wieder 58 bis 60 Pfennig geboten. Auch die Ferkelpreise sind in langsamem, aber stetigen Steigen begriffen. Während das Paar 7 Wochen alter Jungtiere um Weihnachten 18 bis 20 Mark kostete, wird heute pro Kopf derselbe Preis bezahlt. Es ist damit zu rechnen, dah die Preise noch weiter anziehen, da ein großer Prozentsatz der Mutter­schweine wegen nicht lohnender Zucht abgeschasft bzw. abgeschlachtet wurde.

Kreis Alsfeld.

er. Homberg a. d. O h m, 14. März. Die neue R a t h a u s g l o ck e ist am Montag hier eingetrofien und unter ihrem eigenen Geläute vom Bahnhof nach der Stadt gefahren worden. Rach der Weihe wird die Glocke ihrer Bestim­mung übergeben. Der hiesige Derschöne- rungs- und Verkehrsverein bereitete feinen Mitgliedern und Freunden am Sonntag abend im Saale desFrankfurter Hofes" eine genußreiche Familienfeier. Der Vorsitzende, Lehrer Allendörfer, wies in seiner Be­grüßungsansprache darauf hin, daß diese Ver­anstaltungen im Winter als Ersatz für Wan­derungen den Zweck hätten, das Gefühl der Zu­sammengehörigkeit bei den Vercinsmitgliederp wachzuholten. 2m Verlaufe der reichhaltigen Vortragsfolge wurden u. a. eine Anzahl schöner Bilder aus dem Ohmtal vorgcführt, ferner zahl- reicHc gesangliche und instrumentale Darbietun­gen von Vereinsmitgliedern in vortrefflicher Weise zu Gehör gebracht und Gedichte in heimat­licher Mundart wirkungsvoll vorgetragen. Der schöne Verlauf des Abends wird allen Teilneh­mern in bester Erinnerung bleiben.

Krcrs Lauterbach.

Ä Lauterbach, 14. März. Dieser Tage fand der erste Führerkursus für die Feuer­wehren des Kreises statt. Kreisdirektor Dr. Michel hielt einen Vortrag über die gesetz­lichen Bestimmungen über das Feuerlöschwesen. Geheimerat v. Hahn machte Mitteilungen über den Zweck der Führerkurse und berichtete über die Landesseuerloschkasfe. Den nächsten Vortrag hielt Regierungs-Baurat Steinbach- Gießen über Wasserveriorgung, Wa^ferleitunaen und Hy­drantenanlagen. Krcisfeuerwehrinspektor Bech­told sprach über die Dienstobliegenheiten der Kommandanten und Führer. Eine Llebung der Kursteilnehmer nach dem Feuerwehrhandbuch unter Kommando des Hauptmanns der Lauter­bacher Freiw. Feuerwehr wurde günstig beurteilt. Krcisfeuerwehrinspektor Bechtold hielt dann einen weiteren Vortrag über Gerätekunde, worauf Baurat Pfeiffer die Kursteilnehmer mit dem Wichtigsten aus der Baukonstruktionslehre und den feuerbeständigen Materialien bekannt machte.

.0 Schlitz, 1.. März. Am Sonntagabend fand hier auf Veranlassung der hiesigen Ortsgruppe des F c e u n d i nn e n v e r e i n s junger M ä v ch e n , die unter Lei.ung der Gräfin Eli- saoech von Schlitz genannt von Görtz steht, ein V o r t r a g von Frau Dr. Wahrlich- Kassel stakt über das Thema:Die große Rot unserer .eit." zi: Veranstaltung war sehr gut besucht, u. a. bemerke man unter den Anwesenden Occr.ir: enrat Wagner, den wuperinlcn- von Obrrhessen. In eindringlichen Wor-

> Fcau Dr. Wahrlich zu den

.....urn u..y Mädchen von den furchtbaren Schä- i ..i o..d Eesayren unserer Tage und rief si? auf, . i re! '..der und bewahrender Tat bereit zu

-i .ärau die schließlich die ganze Zu- . . ,t i.l. ü .1 Halle, müsse nieder ganz mutter- ... :,t. Ock>rpfar..r Bocckner hatte die .......\ ßcjtfüpt. Sladipfarrer Schmidt Sn S.i.sußwort. Der Abend hinterließ . . ^ul .n t i.rdruck.

Das hessische Kirchensteuergesetz.

Von Dr. Karl Völsing, Bürgermeister der Stadt Alsfeld.

Die Hessische Regierung hat einen Referenten­entwurf ausgearbeitet, der das Besteue­rungsrecht der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften (Kirchen- steuergesetz) behandelt, den sie den maß­gebenden Stellen zur Begutachtung unterbreitet hat. Der Entwurf bezweckt, die Hauptgrund­sätze für die Erhebung kirchlicher Steuern auf­zustellen, die in jedem Falle vor Erhebung dieser Steuern erfüllt sein müssen. Er läßt aver da­neben für die Kirchen und übrigen Religions­gemeinschaften die Möglichkeit zu, durch Steuer- sahungen im Rahmen des Entwurfs noch weitere, nähere Vorschriften über die Besteue­rung ihrer Mitglieder zu erlassen.

Das Besteuerungsrecht der Kirchen und öffent­lich-rechtlichen Religionsgesellschaften war in Hessen seither geregelt durch das Gesetz, oas Besteuerungsrecht der Kirchen und Rc igions- gemeinschaften betreffend vom 23. April 18"(5 und das Abänderungsgesetz vom 30. März 1901. Dar­nach hatten die einzelnen Kirchen und Religions­gemeinden, ebenso tri' die Gesamtheit einer Kirche (Landeskirche) nach Erfüllung gewisser, im Gesetz festgelegter Voraussetzungen das Recht, eine Kirchensteuer (Ortslirchensteuer und Landes­kirchensteuer) zu erheben, und zwar war die Landeskirchensteuer in Form von Zuschlägen zu den direkten Staatssteuern, und di: Ortskirchen­steuer nach Maßgabe der für die Kommunal­steuern der politischen Gemeinde geltenden Grundsätze, auf die Mitglieder der betreffenden Kirchen- oder Religionsgemeinde auszuschlagen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß das Gesetz von 1875 auch nach der Devolution und der Reuregeluno, die das Verhältnis zwischen Staat und Kirche durch Artikel 137 der Deichsverfassung erfahren hat, weiter gilt. Auch durch Artikel 65 Abs. 2 der Hessischen Ver­fassung war die Wcitergeltung des Gesetzes von 1875 gewährleistet. Da aber die einzelnen Be­stimmungen dieses Gesetzes mit den Aenderun- gen. welche 'die Steuergesetzgebung des Reiches und der Länder feit dem Jahre 1919 erfahren hatte, in vielen Punkten abänderungsbedürftig waren, so entschloß sich die Regierung, wie in der Begründung zu dem Entwurf gesagt ist, eine Reuregelung des Kirchensteuerrechtes vor- zunehmen.

Der neue Entwurf behält bas System der Landeskirchensteuer und der Orts­kirchensteuer bci sieht dabei aber einige Abänderungen hi? i /llich der B e st e u e r u n g s- grundlagen vor, die eine kritische Betrach­tung im kommunalen und staatlichen Interesse erforderlich machen. Es wird beabsichtigt, die Landeskirchensteuer als Zuschlag zur Deichseinrommensteuer zu erheben. Da­neben ist die Erhebung eines Zuschlages zur Deichsvermögenssteuer und eine Steuer nach den Besteuerungsgrundlagen der staat­lichen Grund- und Gewerbesteuer zu­lässig. Auch kann die Kirche eine Einheits- st e u e r von ihren volljährigen Mitgliedern er­heben. Hierzu sei bemerkt, daß auch in der Zukunft, solange die grotesken Auswirkungen des neuen Deichsbewertungsgesehes nicht besei­tigt sind, ein Zuschlag zur Einkommensteuer wohl nur einen sehr fraglichen Wert hat. Mit der Absicht, das Vermögen des Steuerpflichtigen in Form eines Zuschlages zur Deichsvermögen­steuer heranzuziehen, kann man sich vom kom­munalen Standpunkt aus einverstanden erklären, anders aber verhält es sich ir.it dem Plan, einen Zuschlag zur staatlichen Grund- und Gewerbe st euer zu erheben. Solange die Dealstcuern die einzige Steuermöglichkeit dieser Art für die Hessischen Gemeinden bilden, muß im Interesse des ganzen Volkes vermieden werden, daß auch hier noch eine weitere unerträgliche Einschränkung der vor­handenen Steuer-'uellen der Gemeinden hervor- gerufen wird. Hiergegen muh entschieden Ein­spruch erhoben werden. Der Hessische Städte- und der Landgemeindetag haben daher auch gegen diese Heranziehung der Realsteuern bei i)rer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf Einspruch erhoben.

Das Recht, örtliche Kirchensteuer u. a. auch nach den Merkmalen der Gemeinde-, Grund- und Gewerbe st euer zu erheben, soll auch für die Zukunft beibehalten werden. Auch für die Ortslirchensteuer will man die Erhebung eines Zuschlages zur Rcichscinkommen- steuer und zur Deichsvermögenssteuer zulassen. Reu ist dir Bestimmung in dem Entwurf, daß auch juristische Personen des bürgerlichen Rechts in Form einer 'Bauft euer zur Orts- kirchensteuer herangezogen werden können, nach Maßgabe eines besonders zu erkasfenden Ge­setzes, soweit in dem Voranschlag einer Orts- lirchengemci.'.de Ausgaben für Aufwendungen auf Herstellung oder Llnterhaltung von Pfarr­häusern vorgesehen sind. Begründet wird diese Vorschrift damit, dah unter Umständen durch das Vorhandensein eines gewerblichen Unter- nehmens in einem Orte und durch die öairi1 im Zusammenhang stehende Riederlassung von Angestellten und Arbeitern dieses Unternehmens den Kirchengemeinden erhöhte, möglicherweise unerträgliche Aufwendungen entstehen können. Dom kommunalen Standpunkt aus kann man auch bei der örtlichen Kirchensteuer mit der Gewährung eines Zuschlagsrechts zur Reichs­einkommensteuer einverstanäen fein, ebenso mit dem Zuschlagsrecht zur Deichsvermögenssteuer. Einspruch muh aber auch hiev dagegen er­hoben werden, daß auch die Neuregelung von der Möglichkeit dex Heranziehung der Real» st e u e r g r u n d l a g e n zugunsten der Orts- k i r ch e n st e u e r au 'geht. Eine grundsätzlich dem Staate und der politischen Gemeinde heute zu- stehende Besteuerung der Realsteuerwerte steht in keiner Beziehung zu dem Wesen und der Aufgabe der Kirche. Den Versuchen, die Grund- und Gewerbesteuer, welche an sich überhaupt allein den Gemeinden verbleiben müßte, immer weiter zu anderen Besteuerungen heranzuziehen, muß entschiedener Widersprach entgegengesetzt werden, solange nicht der endgültige Finanzaus­gleich geschaffen ich

Wie oben schon angedeutet, sieht der Entwurf auch die Möglichkeit der Erhebung einer Ein - h e i t s st e u e r für die Kirchen vor (Art. 12), und »war von den volljährigen Mitgliedern einer Kirchs. Wie die Regierung in den Motiven be- merfi, ist die Erhebung einer derartigen Steuer nach der Reichsverfassung nicht ausdrücklich ge­währleistet, aber auch nicht ausgeschlossen. Sie I soll deshalb, und zwar mit Rücksicht auf ihre

unsoziale Wirkung, nur in geringer Höhe und nur insolange zugelassen werden, als sich die Kirchen in einer betonteren Rotlage befinden. Sofern keine Einheitssteuer erhoben wird, will man in dem Entwurf die Möglichleit schaffen, eine Pauschsteuer zu erheben, zu welcher auch solche Personen herangezogen werden können, deren Einkommen die einkommensteuerpilichtige Grenze nicht erreicht. Dadurch, daß das ein» kommensteuer freie Existenzminimum gemäß § 50 des Cinkommensteuergefetzes gegen früher wesent­lich erhöht worden ist und demnächst noch Weller erhöht werden soll, sind den Kirchen zum Seil gerade aus Kreisen, die an die Kirche gerne eine geringe Abgabe entrichten würden, sehr wesentliche Steuerausfälle entstanden, die auf die Dauer nicht entbehrt werden können. Die Regie­rung glaubt daher mit der vorgesehenen Pausch­steuer, die nur auf niedrige Beträge festgesetzt werden soll, die richtige Form der Heranziehung dieser Kreise zur Kirchensteuer gefunden zu ha­ben. Um eine zu starke kirchensteuerliche Be­lastung dieser Kreise zu vermeiden, sieht der Ent­wurf vor, daß die Kirchen nur dann berechtigt sind, diese S.euer zu erheben, wenn sie auf die Einheitssteuer verzichten. Dasselbe gilt für die Kirchen gemeinden. Hierzu eine Bemerkung: Wenn die Regierung die Absicht hat, die neue Kirchensteuer auf möglichst breiter Grundlage aufzubauen, so ist hiergegen nichts einzuwenden. Man vermag aber nicht einzusehen, warum man bei den in den Entwurf vorgesehenen Zuschlägen zur Reichseinkommenste: er und Reichsvermögen­steuer nicht eine vernünftige Staffelung einführen will, zumal sie christlichen Grund­sätzen, daß ein jeder nach seinen Ktäf- t e n leisten soll, durchaus nicht widersprechen dürfte.

Don Bedeutung ist ferner im Entwurf die int Art. 12 Abs. 4 vorgesehene sog. Klassen- steuer. Darnach kann bei besonderen Verhält­nissen das zuständige Kceisamt zulassen, daß die Ortskirchensteuer für alle Steuerpflichtigen eines Bekenntnisses, oder für einen Dell derselben, nach Klassen festgesetzt wird, in welche die Ge­meindeglieder nach ihren Einkommens- und Der- mögensverhältniffen cingereiht werden. Diese De-

Leider war das Wetter gestern rauh und kalt, und doch herrschte auf dem Pferdemarktplytz an der Rodhcimer Straße ein sehr starker Zudrang der Landwirte und Pferdezüchter aus der ganzen Pro- vinz und den angrenzenden preußischen Gebieten. Der Auftrieb an Pferden und Fohlen überbot beträchtlich den Herbstpfevdemarkt; damals waren 244 Pferde und 14 Fohlen zur Stelle, heute betrugen diese Zahlen 369 bzw. 18. Allgemein wurde das erstklassige Pferdematerial lobend her­vorgehoben, namhafte Züchter stellten fest, daß gerade die Gießener Pferdemärkte zur Hebung der Pferdezucht in Oberhessen und im Lahntal bedeu­tend beigetragen Haden. Besonders sind es die bei­den Rassen Belgier und Oldenburger, welche die erste Stelle einnehmen. Der Handel ging im all­gemeinen langsam, nur zögernd boten die Land­wirte, die Geldknappheit macht sich allenthalben be­merkbar. Es wurden meist nur Käufe in mittlerer und geringer Ware abgeschlossen. Erstklassige Pferde standen hoch im Preise, 1200 Mark und mehr wur­den gefordert, mittlere Tiere kosteten 603 bis 800 Mark, geringere Tiere 300 bis 500 Mark.

Auch vor dem Pferdemarkt ging es lebhaft zu; hier waren landwirtschaftliche Maschinen, Wagen und Geräte ausgestellt und mehrere Wahre Jakobs und andere Händler bemühten sich teils mit gro­ßem Erfolg die Schau- und Kauflustigen um sich zu sammeln. Der Verkauf der Pserdemarkt-Lose ließ gutem Vernehmen nach zu wünschen übrig.

Zur Preisbewertung der über 200 Pferde und Fohlen hatten sich u. a. Land stall meister Her» t e l und die Vertreter des Landwirtschaftskammer- Ausschusses für Oberhessen, Dr. Wagner (Gießen) und Oekonomierat Breidenbach (Dorheim) ein­gefunden. Der Vorsitzende der hessischen Wannbiui- züchter, Erbgraf Alexander zu Erbach- Erbach, übergab den ersten Warmblutzüchtern silberne und bronzene Plaketten. Insgesamt wurden an Prämien und Preisen 2115 Mark ausgegeben.

Das Ergebnis der Preisbewertung in den 18 Abteilungen ist folgendes:

A. Pfaketten des Warmblutzucht­vereins:

a) silberne: Ludwig Konrad Luh, Lang-Göns; b) bronzene: Wilhelm Wächter II., Gambach; Fr. Schott, Griedel; H. K. Strasheim, Griedel; Otto Weisel, Muschenheim: Anton Velten, Lang- Göns; Wi Helm Wächter II.. Ga nbach.

B. Geldpreise und Anerkennungen: Reitpferde unter dem Reiter ge­zeigt: 1. Preis 20 Mk. P. Hofmann, Hof- Gull; 2. Preise je 15 Mi. Herrn. Vissel, Griedel und Fritz Esau, Große r-Buseck.

Wagens ch läge, paarweise zu prä­miieren: 1. Preis 60 M'., 5jähr. brauner Wallach und 6jähr. braune Stute, Julius Kauf­mann, Rieder-Weisel; 2. Preis 43 Mt., 4- und 5jähr. ^uchsstuten, Jul. Kaufmann, Rieder-Wei­sel; ".Preis 30 M., 4- und 5jahr. braune Stuten, August Frensdorf. Gießen.

Arbeitsfchläge(fchwere) paarweise zu prämiieren: 1. Preis 60 Mk., 5jähr. braune Stuten, August Frensdorf, Gießen; 2. Preis 40 Mi., 4jähr. Rotschimmelstuten, Julius Kaufmann, Riede t-Weifel; 3. Preis 30 Mk., 4jähr. Fuchswallach und 5jähr. braune Stute, Salomon Michel, Gießen; 4. Preis 20 Mk., 4- und 5jähr. Stuten, Grbr. Isenberg, Gießen.

Arbeitsschläge (leichte), paarweise zu prämiieren. 1. Preis 60 Mk., 4- und 5jährige braune Stuten, Aug. Frensdorf, Gießen; 2. Preis 40 Mk.. 3- und 4jähr. schwarzbraune Stuten. Jul. Kaufmann, Rieder-Weisel; 3. Preis 30 Mk., 4jähr. Fuchswallache, Gebr. Isenberg, Gießen.

Schwere Arbeitsschläge, einzeln zu prämiieren. 1. Preis 40 Wk., 5jähr. braune Stute, Aug. Frensdorf, Gießen; 2. Preis 30 Mk., 5jähr. Fuchsstute, Aug. Frensdorf, Gie­ßen; 3. Preis 20 Mk., 4jähr. Rotschimmelstute, Jul. Kaufmann, Rieder-Weisel; 4. Preis 15 Mk., 4jähr. braune Stute, S. Roch, Frankfurt.

stimmung ist nachgebildet der Klassensteuer, wie sie seither für die israelitischen Religionsgemein­den vorgesehen waren. Da sich diese Klassen­steuer für kleine und kleinste Gemeinden gut bewährt hat, soll sie auch für andere kleine, be­steuerungsberechtigte Religionsgemeinden einge- sührt werden.

Auf zwei Bestimmungen des Entwurfs sei nod> in einem anderen Zusammenhänge hingewiesen. Dies ist einmal die Bestimmung des Art. 26 des Entwurfs, wonach die Kirchen im Rahmen des neuen Gesetzes und der dazu erlassenen Aus- suhrungsoestimmungen mit Genehmigung des Ministers des Innern Steuersatzungen er­lassen können, und die Bestimmung des Qm. 6 des Entwurfs, der die Möglichkeit einer besonderen Dekanats st euer zuläßt dergestalt, daß die Dekanate Umlagen auf die ihnen angehörigen Kirchengemeinden ausschlagen dürfen, soweit ihre Mittel nicht ausreichen. Wenn heute allgemein die Forderung erhoben wird, daß unsere Steuer- gefehgebung, die nach Feststellung Sachverständi­ger 50 verschiedene Steuern umfaßt, frerein- facht werden muß, so muß dieser Grundsatz auch für die Kirchensteuer gelten, und man sollte daher auch auf diesem Gebiete nicht durch Einführung besonderer Steuerarten, z.B. die Dekanatssteuer oder durch Erlaß von be­sonderen Steuersahungen, eine weitere Kom­plizierung herbeiführen. anstatt einer Ver­einfachung.

Zum Schlüsse noch ein Wort Über den Art. 27 des Entwurfs. Dieser bestimmt, daß die Vor­schriften des Gefetzes sinngemäß auch für andere religiöse Körperschallen und Gemeinden gelten, die sich die ge.neinfchaftli<e Pf.ege einer Welt­anschauung zur Aufga e machen, soweit ihnen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gewährt sind. Der BegriffWeltanschau­ung" ist immerhin derartig weit und dehnbar, daß es sich fragt, ob diese Bestimmung vom gesamtkirchlichen Standpunkt nicht doch bedenklich erscheinen muh, da sie unter Llmständen eine unerwünschte Begünstigung und Förderung des Sektenwesens zur Folge haben könnte.

Das neue Gesetz, das bereits für das Rech­nungsjahr 1928 in Kraft treten soll, wird an die Stelle des 1875er Kirchensteuergesehes treten. Mit seinem Jnkrafttre en sollen ferner alle Vor­schriften anderer Ge fetze außer Kraft treten, soweit sie steuerlicher Art sind und mit dem neuen Gefeh in Widerspruch stehen.

Leichte Ar b e i t s s ch l ä g e , einzeln zu prämiieren. 1. Preis 40 Mk., 4jähr. braune Stute, Aug. Frensdorf. Gieße»; 2. Preis 20 Mk.. 5jähr. Fuchsftute, Eeor. Isenberg. Gießen; 3. Pr. 20 Ml., 3jähr. Fuchsstute, 2ul. Kaufmann, Rieder-Weisel; 4. Preis 15 Mk.. 4jähr. braune Stute, S. Roth, Frankfurt; Anerkenn- \g 10 Mk., 4jähr. Rvtfchimmelwallach. Levi Bär, Dohnbach.

Schwere Arbeitsschläge, einzeln zu prämiieren. 1. Preis 40 Mk.. 5jähr. Fuchs­stute, Rich. Becker, Trais-Horlosf; 2. Preis 30 Mark, 9jahr. Schimmel, Brückmann. Reuhof; 3. Preis 20 Mk., 7jähr. Fuchsstute, Hch. Dreut II., Griedel; 4. Preis 15 Mk., 7jähr. Rotschimmel­stute, Peter Haub 1., Rieder-Weisel; Anerken­nungen mit je 10 Mk., 6jähr. dunkelbr. Stute, Schudt, Londorf; 7jähr. braune Stute, Gust. Diehl Ww., Birklar; 5jähr. braune Stute, W. Wagner II., Kirchgöns; <tjähr. Fuchsstute. W. Langsdorf, Albach.

Leichte Arbeits schlüge, einzeln zu prämiieren. 1. Preis 40 Mk. und bronzene Plakette, 9jähr. braune Stute, Ant. Velten XVI., Lang-Göns; 2. Preis 30 Wk. und silberne Pla­kette, 6jährige dun.elöraune Stute, Konr. Luh. Lang-Göns; 3. Preis 20 Mk., bjähr. braune Stute, H. Fr. Schott, Griedel; 4. Preis 15 Mk. und bronzene Plakette, 5jähr. braune Stute, H. K. Strasheim, Griedel; 5. Preis 15 Mk. und bronzene Plakette. 4jähr. braune Stute, Wilh. Wächter II., Gambach; Anerkennungen mit je 5 Mk.. 6jähr. dunkelbraune Stute, L. Peppier. Hörnsheim; 9jährige Rappstute, Herm. Vissel. Griedel; 4jahr. braune Stute, Fr. Schmidt, Weidenhausen.

Schwere Arbeitsschläge,paarweise zu prämiieren: 1. Preis 40 Mk., 4- und 5jährige Fuchsstuten, Rich. Becker. Trais-Hor­loff; 2. Preis 30 Mk., 5- und 7jährige Fucys- ftuten, Hch. Draut II., Griedel; 3. Preis 20 Mk.. Schimmel, Brückmann, Reuhof; Anerkennungen mit je 10 Mk., 4jährige braune Stuten, Ant. Ten­der, Dornassenheim; 4- und 13jährige Fuchs­stuten W. Langsdorf, Albach; 5jährige braune und 3jährige Fuchsstute Hch. Walwott XII., Garbenteich; 5jährige Fuchs- und 9jährige braune Stute, W. Wagner II., KirchLöns; 3'ährige Rapp­stute und 4jähriger Rapvwallach, Ferd. Schmidt, Birklar.

Leichte A r b e i t s s ch l ä g e , paarweise zu prämiieren: 1. Preis 40 Mt., lljähr'.ge dunkelbraune Stute und 6jähriger Wallach, L. Konr. Luh, Lang-Göns; 2. Preis 30 Mk., 5- und 9jährige braune Stuten, Ant. Velten XVI., Lang-Eöns; 3. Preis 20 Mk. und bronzene Plakette, 4jähriger Rappwallach und 13jährige Rappstute. W. Bingel, Grüningen; Anerkennun­gen mit je 10 Wk., 3- und 9jährige dunkelbraune Stuten, Gg. Hch. Bender, Dorf-Gill; 5- und 11jährige braune Stuten, H. K. Strasheim. Griedel; 4jährige dunkelbraune Stute und 6- jähriger Wallach. L. Peppler, Hörnsheim.

Fohlen.

Dreijährige Fohlen, geboten 1925, Wagenfchläge. 1. Preis 30 Mk., braune Stute, Gg. Hch. Bender. Dorf-Gill; 2. Preis 20 Mk. und bronzene Pla.ette, braune Stute. Otto Weisel, Muschenheim; 3. Preis 15 Mk.. braune Stute, W. Dingel, Grüningen; 4. Preis 10 Mk., braune Stute, Martin Schmidt, Dorf- Gill; Anerkennung, 5 Mk., Rappstute, Herm. Vissel, Griedel.

Dreijährige Fohlen, geboren 1 9 2 5, Arbeitsfchläge. 1. Preis 30 Mk., braune Stute. Ph. S-hudt, Londorf; 2. Preis 20 Mk.. Fuchsstute, Hch. Waltbott XII., Garbcnteich; 3. Preis 15 Mk.. Fuchsstute, Konrad Müller, Griedel; 4. Preis 10 Wk., Fuchshengst, P. Hoff­mann, Hof-Güll; Anerkennung, 5 Mk., Fuchs- flute, Wilh. Wagner, Kirch-Göns.

Zweijährige Fohlen, geboren 192 6. Wagenschläge. 1. Preis 30 Mk., bräunet Wallach. Otto Roth, Steinheim; 2. Preis 20 Wk.. braur.e Stute, Hugo Strasheim, Griedel; 4. Preis 10 Mk., L. Lang IV., Großen-Linden.

Gießener Krühjahrs-pferdemarki.