llr. 160 Erster Blaff
178. Jahrgang
Dienstag, 10. Juli 1928
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General-Anzeiger für Oberhessen
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Dr. Friede. Wilh. Gange. Derantwortlich für Politiä Dr. Fr. Wilh Gange für Feuilleton Dr H.THyriot, für den übrigen Teil Ernst Blumschein; für den Anzeigenteil Äurt tzillmann, sämtlich in Bietzen
Weltfrieden und Abrüstung. Don Aristide Bnand, Minister der auswärtigen Angelegenheiten der französischen Republik.
Der französische Außenminister hatte die Freundlichfeit, unserem Pariser Korrespondenten gegenüber die nachstehenden Ausführungen zu machen, zu denen wir heute mir in einem Punkte Stellung nehmen wollen. Denn Driand für die europäischen Staaten Sicherheiten zum Schutz vor der bolschewistischen Gefahr verlangen zu müssen glaubt, so be- tairf doch daS entwaffnete und in fast unmittelbarer Nachbarschaft deS russischen Kolosses gelegene Deutschland dieser Sicherheiten viel mehr alS das stark gerüstete und fern vom Schuh befindliche Frankreich. D. Red.
Ist ein dauernder Deltsrieden ohne Abrüstung möglich? Bevor ich diese heute alle Welt bewegende Frage zu beantworten versuche, möchte ich darauf Hinweisen, dah daS Wort .Ab- rüstung", welches wir heute dauernd in der Presse lesen können, eigentlich nicht der richtige Ausdruck für das Ziel unserer heutigen Friedenspolitik ist. GS handelt sich nicht um Abrüstung, sondern um eine Rüstungsbeschränkung. Diese Rüstungsbeschränkung ist auch nicht das Ziel, sondern nur ein Mit- 1 e l zur Herbeiführung des Friedens. Der Frie- denstoille aber muh bei den einzelnen Regierungen vorhanden sein, die Aufrechterhaltung des Friedens muh daS Ziel ihrer Politik bilden.
WaS mich persönlich betrifft, so suche ich meine gaiuc Straft in den Dienst der Weltfriedensidee zu stellen. All mein Bestreben geht dahin, Mittel und Wege zu finden, um die Rationen enger miteinander zu verknüpfen. Wenn man ein Ziet- mit ganzem Herzen zu erreichen trachtet, dann soll man auch den Mut haben, das offen zu bekennen. Brstreben wir den Frieden wirklich, so dürfen wir nicht davor zurückschrecken, das Wort . Frieden" auszusprechen. Wir müssen eS möglichst oft in die Welt rufen, in seine tiefere Bedeutung elndringen, eS auslegen. und alle lleberredungs- kunst gebrauchen, seinen wahren Inhalt in8 rechte Licht zu setzen. Ie mehr die volle Bedeutung deS Wortes .Frieden" in den Geist der Menschheit eindringt, je mehr wir mit diesem Worte die Dorstellung einer fortschreitenden Annäherung der Völker und einer Einschränkung unserer Rüstungen verbinden, um so eher werden wir jene Friedensatmosphäre schäften, deren die Welt heute so dringend bedarf. Wenn man den Frieden wünscht, so muh man daS Wort . Frieden" lauter hinaus- rufen alS das Wort „Ärieg".
Die Friedenssehnsucht ist aber durchaus mit dem Streben nach Sicherheit vereinbar, womit ich sagen will, daß keine Nation etwa das Opfer ihrer eigenen Großmut werden darf. Vor dem Kriege wurde das Sprichwort „Si vis pacem, para bellum“ viel angewendet. Hatte man mit dieser Einstellung recht? Ich durchblättere die Seiten der Weltgeschichte. Wenn ich mir all das Blutvergießen vergegcnwär. tige, das ich auf jeder Seite verzeichnet finde, komme ich zu der Ueberzeugung, daß man mit der Befolgung dieser Mahnung doch nicht aus dem richtigen Wege gewesen sein kann. Es scheint mir daher unausweichlich zu sein, daß wir unsere gesamte Einstellung zur Frage der Herbeiführung des Friedens ändern müssen, wenn wir Fortschritte in der Friedenssichernng machen wollen.
Ich wies bereits einaangs darauf hin, daß im allgemeinen, wenn von Abrüstung gesprochen wird, ein unrichtiger Ausdruck Anwendung findet, daß wir heute nicht nach Abrüstung, sondern vielmehr nach Rüstungsbeschränkung streben. Dem möchte ich noch hinzufügen, daß diese Politik ganz im Einklang mit den großen internationalen Verträgen steht. Artikel VIII des Völkerbundsoertrags sogt z. D., die Mitglieder des Völkerbundes erkennen an, ,chaß es unmöglich ist, den Wellfrieden aufrechtzuerhalten, ohne daß eine Einschränkung der Rüstungen auf das für ihre nationale Sicherheit und für die sich aus internationalen Abkommen ergebenden Verpflichtungen notwendige Maß erfolgt". Wenn wir demzufolge das Maß unserer Rüstungen in Einklang mit den Erfordernissen un- lerer nationalen Sicherheit hringen, so handeln wir damit durchaus im Sinne des Artikels VIII des Dölkerbundsvertrages.
Frankreich hat keine Gelegenheit versäumt, feine Lüstvngen herabzusehen. Es hat bereits. ohne brcrui durch besondere Abkommen verpflichtet zu sein, und obwohl das gaiue Problem noch nicht international geregelt ist. freiwillig und zu verschiedenen Malen das Maß ferner militärischen Rüstungen herabgesetzt und fv den Eftektivbestand feiner Flotte um 50 Prozent und denjenigen feiner Armee um 45 Prozent vermindert. Frankreichs heutiges Militärbudget ist — in Goldfranken umgerechnet — um etwa 200 Millionen Franken geringer als das Dorkriegsbudget. Wenn wir bedenken, dah die Ausgaben für die Aufrechterhaltung von Armee wnb Flotte, für die Ergänzung von Rüstungsmaterial und insbesondere von Flug- zeugmateritzl heute bedeutend höher sind als vor dem Weltkriege, so wird man die Bedeutung der Einschränkungen, die Frankreich sich selbst auferlegt hat, anerkennen müssen. Dis zu welchem Grade die militärische Dienstzeit bereits abgebaut wurde, ist genügend bekannt.
Wenn heute die Rationen, die Mitglieder des Döllerbundes lind, sich nicht zu einer schärferen Beschränkung ihrer Rüstungen entschließen können, so liegt es sicherlich 3um Teil daran, dah östlich von Polen ein großes
Reich liegt, das das Wort .Aufrüstung" nur zu gern im Munde führt und das stolz von der ungeheuren Effektivstärke seines HcereS spricht. Die Machthaber dieses Landes lassen auch feine Gelegenheit vorübergehen, um der Welt mit- zuteilen, daß diese Stärke, falls notwendig, leicht auf 2 Millionen Mann erhöht werden kann. Es bestehen also für Westeuropa immer noch begründete Gefahrenmomente, die wirtlich durchgreifende Maßnahmen im Sinne einer weiteren Rüstungseinschränkung verhindern.
Nichtsdestoweniger ist Frankreichs Außenpolitik in ihrer Grundeinstellung durchaus friedlich. Bei allen sich uns bietenden Gelegenheiten suchen wir unsere Kräfte für die Organisierung des Friedens einzusetzcn. Wichtige Schritte sind in dieser Richtung bereits getan worden. Die Gefahr eines Konfliktes ist heute lange nicht so drohend wie früher. Die durch den Weltkrieg hervorgerufcne und ihn lange überdauernde Spannung unter den Völkern ist gewichen. Die Nationen haben Berührungspunkte gefunden; man spricht sich auf Konferenzen aus, arbeitet gemeinsam an der Idee des Weltfriedens und schließt Handelsverträge. Ich behaupte keineswegs, daß wir hn Völkerbünde ein Instrument gefunden haben, daß die Möglichkeit eines Krieges für immer aus der Welt schafft. Das sei ferne von mir. Ich behaupte aber, daß wir voran gekommen find. Wenn wir die heutig« weltpolitische Lage mit derjenigen von vor fünf Jahren vergleichen, so erkennen wir sofort, welch wichtige Fortschritte wir gemacht haben. Der meiner Meinung nach wichtigste Schritt für die Organisierung des Weltfriedens war das Pro t 0 - koll vom Jahre 19 2 4, obwohl es noch nicht von allen daran interessierten Nationen angenommen wurde. Ich bin einer der Väter dieses Protokolls und bin stolz darauf, es vorbehaltlos unterschrieben zu haben. Es bezeichnet den Krieg als ein Verbrechen und den, der den Krieg mutwillig auslöst, als einen Verbrecher. Es klagt den Angreifer an und verfolgt ihn. Der Sinn des Protokolls ist, mit allen zur Verfügung stehenden Kräften den Ausbruch von Kriegen zu verhindern. Selbstverständlich sieht es aber für jede Nation, di« von an-
Sie
Oie Entscheidung des Staatsgerichtshofs im Streit zwischen der Stadt Potsdam und der preußischen Regierung.
Leipzig, 9. 3ull (WTB.) Der OtaatS- gerichtshos für das Deutsche Reich verhandelte am Montag die Anträge des Magistrats der Stadt Potsdam und der deutfch- nationalen Fraktion des preußischen Landtages auf DerfafsungSwidrigkeit und R«htSungültigkeit der preußischen Rot- Verordnung vom 8. August 1927 betreffend die Beflagg ung der Dienst - undSchul- g e b ä u b e. Die Verhandlung war bereits schon einmal auf den 22.3uni angefetzt, wurde damals jedoch wegen nicht fristgemäßer Terminsetzung vertagt. 3n der heutigen Verhandlung führten die Antragsteller zur Begründung der Anträge auS, die Reichsfarben feien daS H 0- hei tSzeichen des Reiches. Die L ä n de r seien aber nur befugt, Bestimmungen über ihre eigenen Hoheitszeichen und deren Verwendung au treffen. Selbst wenn man annehmen wollte, daß ein Flaggenzwang ausgeübt werden könnte, WaS auf Grund der Reichs- und preußischen Dersaftung zweifelhaft erscheine, so könnte ein solcher Zwang nur vom Reich auSgeübt werden. Rach Artikel 70 der preußischen Verfassung stehe den Gemeinden die Beflaggung als ein Recht der Selbstverwaltung au, das ihnen nicht durch ein einfache« Gesetz, geschweige denn durch eine Rotverordnung entzogen werden könnte. Die Rotverordnung bedeute zudem einen Eingriff in das städ tische Eigentumsrecht, ebenso in die Unabhängigkeit der Rechtspflege. Weiter seien die im § 58 der preußischen Verfassung aufgestellten sachlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Rotverordnung in keiner Richtung erfüllt gewesen. Weder sei die öffentliche Sicherheit gefährdet gewesen — in dieser Hinsicht handele eS sich um bloße beweispflichtige Vermutungen der preußischen Regierung —, noch habe ein Rvtstand der Dringlichkeit Vorgelegen. Die Verordnung habe lediglich parteipolitischen Zwecken gebient. Weiter sei die Zustimmung des ftänoigen Ausschusses deS Preußischen Landtages nicht ordnungsmäßig erfolgt und daher rechtsunwirksam, da einige abwesende Zentrumsmitglieder des Ausschusses ihren Sitz sozialistischen Abgeordne- ncten übertragen hätten, was unzulässig sei. Für den Beflaggungszwang der Schulen habe die preußische Regierung überhaupt keine Begründung gegeben.
Der Vertreter der preußischen Siaats- regierung,MinisteriatdirektorOr.Badt, machte gellend, daß, soweit das Reich von seinen Befugnissen im Sinne des § 12 der Reichsverfassung nicht Gebrauch mache, die Länder das Recht der Gesetzgebung hätten. Noch den gellenden Verfassungsbestimmungen sei es zulässig. Angelegen- Hellen der Selbstoerwallung den Gemeinden und Ge- meindeverbänden zu entziehen und zu allgemeinen Landesangelegenheiten zu machen. Der Artikel 70 der preußischen Verfassung werde durch den § 71 Abs. 2 eingeschränkt, wonach die Selbstverwaltung nur innerhalb der Schranken des
jeweils bestehenden Gesetzes besteht. Inhalt einer Notverordnung könne also sein, was durch ein San- desgesctz geregelt werden könne. Die sachlichen Voraussetzungen des Artikels 55 seien gegeben. Die öffentliche Sicherheit habe die Verordnung erfordernd) gemacht. Die Beflaggung am 11. August fei e i n c dringliche politische Frage gewesen. Die öffentliche Sicherheit in den verschiedensten Gegenden Preußens sei aufs Höch ft e gefährdet gewesen, namentlich bei der besonderen Sachlage zum Verfassungstage und dem demonstrativen Verhalten der Leiter verschiedener Gemeinden. Die Dringlichkeit erlebe sich aus der Kürze der Zeit bis zum Der- assungstage. Die Verordnung verfolge keine partei- »olllischen Zwecke. Es handle sich nicht um Partei- arben, sondern um die verfassungsmäßigen Farben des Reiches. Die Zuständigkeit de ständigen Ausschusses sei ordnungsmäßig erfolgt. Die Möglichkeit der Abtretung von Sitzen sei durchaus gegeben.
Der Slaatsgerichkshof fällte darauf die Entscheidung: Die preußische Verordnung vom 8. August 1927 über das Beflaggen der gemeindlichen Dienst- und Schulgebäude ist mit der preußischen Verfassung unvereinbar.
Der Staatsgerichtshof hat ben Umstand, daß unmittelbar vor der Mstimmung über die Rotverordnung im Hauptausschuh des Preußischen Landtages alS Ersatz für die fehlenden Mitglieder des Zentrums Angehörige einer anderen Partei mitgestimmt Hachen, nicht als ungesetzlich ansehen können, da nach Wortlaut und Sinn des Paragraphen 92 der Geschäftsordnung für den Preußischen Landtag eine solche Ausfüllung statthaft ist. Dagegen erscheint die Begründung des für den Erlaß der Rotverordnung von der preuhifchen StaatSregie- nmg behaupteten Rotstand sehr zweifelhaft. Die preußische Regierung hat den Erlaß der Rotverordnung mit der Gef ährdung der öffentlichen Sicherheit begrüntet. Angeblich ist unmittelbar nad) dem AuSrin- andergehen des Landtages und vor der Feier des 11. August infolge des Urteils des Ober» Verwaltungsgerichtshofs, baß den Landesregierungen daS Recht absprach auf die Kommunen dahin zu wirken, daß sie die Flaggen des Reiches hißten, die Befürchtung berechtigt gewesen, daß viele Gemeinden sich weigern würden, die Reichsfarben zu zeigen. Ferner sollte die Möglichkeit zu Zwischenfällen gegeben gewesen sein Diese Annahme ist aber keine verfassungsmäßige Grundlage für den Erlaß einer Rotvcrord- nung. Der Vertreter Preußens bat zwar darauf hingewiefen, daß zur Aufrechterhaltung der Autorität der preußischen (EtaatSregie- nmg der Erlaß einer solchen Rotverordnung unerläßlich gewesen fei, aber der Artikel 55 der preußischen Verfassung ist dafür durchaus nicht die richtige Grundlage gewesen. Auch die von der preußischen Regierung behauptete Unsicherheit ist nicht vorhanden gewesen. Es ist auch nicht einzusehen, baf) die Richtbeflaggung öffentlicher Gebäude mit den
ReichSfarben am Derfassungstag z u Zwischenfällen notwendig hätte führen müssen. Selbst der Wunsch, diese Zwischenfälle zu verhüten, rechtfertigt keinesfalls einen fo wellgehenden Eingriff in daS Flaggenrecht der Kommunen. Er- wrderlich gewesen wäre nur eine Verhinderung von Zwischenfällen am 11. August. DaS wäre gesetzgeberisch zu regeln gewesen. Die preußische Regierung hat die Gelegenheit ergriffen, um die gesamten Flaggenfragen zwischen Staat und Gemeinden zu regeln. Das war ein Fehlgreifen In der Rechtslage. Infolgedessen schon kann die Rotverordnung nicht alS verfassungsmäßig angesehen werden
Die Berliner presse zum Llrteil im Ktaggenstreit. Berlin, 10.Juli. (Prio.-Tel.) Zu der Entscheidung des Staatsgerichtshoscs in dem Flaggenstreit zwischen der preußischen Regierung und Potsdam oemerkt das „B. T.", diese Entscheidung wird praktische Bedeutung nicht gewinnen, da voraussichtlich schon in den nächsten Tagen Reichstag und Landtag entsprechende Gesetze verabschieden werden, durch die sichergestellt wird, daß am Ver- fassungstagc auch widerspenstige Kommunen wie Potsdam und andere alle öftentlichen Gebäude in den Farben des Reiches Schwarzrotgold zu beflaggen haben. — Die „® e r m a n i a" erklärt, der Staatsgerichtshof gibt zu, daß jjene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes eine Lücke i m Gesetz erkennen ließ, die die preußische Regierung in nach seiner Meinung unzulässiger Weise auszufüllen bestrebt war. Aufgabe der ordentlichen Gesetzgebung wird es nun sein, diese Lücke auszufüllen. Sie ist von der Notwendigkeit diktiert, der Reichsflagge bei allen Selbstverwallungskörpern die ihm gebührend« Achtung und Geltung zu verschaffen. — Der „Vorwärts" erklärt. Das Urteil bezeichnet nicht die Notverordnung an sich als verfassungswidrig, sondern ihre generelle Fassung, die den Anschein erwecken konnte, als ob die preußische Regierung durch die Notverord- nung die Flaggenfrage nicht nur einmalig für den 11. August, sondern überhaupt regeln wollt«. Inzwischen ist dem Reichstag ein Gesetz zuge- gangen, das die Frage des Verfassungstages im Sinne der preußischen Notverordnung für das ganze Reich regeln will. Wird Der Entwurf Gesetz, so könnte sich die preußische Regierung mit Ausführungsbest im in ungen begnügen. Wird er nicht Gesetz, so stcht es Preußen nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes frei, für Preußen ein eigenes G e >e tz« einzubringen. Daß ein derartiger Entwurf in Preußen eine Mehrheit finden würde, ist nach der Zusammenletzung des Landtages nicht zu bezweifeln. — Die „Deutsche Tageszeitung" bemerkt, das Urteil dürfte nicht gerade geeignet sein, das Ansehen der preußischen Regierung zu er- h ö ben. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes dürfte bei der neuen Erörterung der Flaggensrage im Landtage eine wesentliche Roll« spielen.
derer Seite angegriffen wird, das Recht vor, sich mit allen Mitteln zu verteidigen. Also selbst dieses Protokoll, das den bisher radikalsten Schritt zur Organisierung des Friedens darstellt, verlangt nicht eine absolute Abrüstung, sondern nur eine Rüstungsbeschränkung, denn ohne jede Rüstung ist auch eine Verteidigung unmöglich.
Das Zombenattenlal in Moskau.
Bericht eines Augenzeugen.
Berlin, 10. 3ult (£11.) Eine Berliner Korrespondenz veröffentlicht den Bericht eines Augenzeugen über den Bombenanschlag auf das GPU- Gebäute in Moskau. Der Augenzeuge ist ein Ausländer, der soeben in Berlin ringe troffen ist. Er ging am Freitagabend über den ßubli anla- Platz in Moskau, als von dem Gebäude derGPU. eine furchtbareDetonation ertönte, in die sich im nächsten Augenblick das Klirren Hunderter von zertrümmerten Fensterscheiben mischt«.
Bald darauf wurde der Lublianka-Plah von Soldaten abgesperrt Man konnte nur noch sehen, wie mehrere Krankenautos ankamen und nach einiger Zeit von dem GPll.-Ge- bäude aus den Weg zu den Krankenhäusern nahmen. Aus dem Eintreffen einer Lastkraftwagenkolonne mit Absteifungsmaterial ist zu schließen, dah in den Hintergebäuden ein Ein stürz von Gebäudeteilen ftattgefunten haben muß, und dah man bemüht war. das Rachstürzen weiterer Teile zu verhindern.
Den ausländischen Journalisten wurde jede Auskunft verweigert und gleichzeitig alle Vorkehrungen getroffen, um die telegraphische oder telephonische Verbreitung von Rachrichten- über das Attentat nach dem Auslände zu verhindern. Da sowohl das Amtsgebäude tote das Gefängnis voll besetzt waren, muh das Attentat eine ganze Reihe von Opfern unter der Beamtenschaft oder den Gefangenen gefordert haben. Rach einem in Moskau umgehenden unkontrollierbaren Gerücht soll das Attentat von
der G. P. H. selb st ausgeführt worden sein, um auf diese Weise die Hinrichtung allcrelf im Schachthprozeh zumTode Verurteilten durchzusetzen.
Rach weiteren Meldungen aus Moskau wird der Bombenanschlag auf das Hauptgebäude der G. P. 11. in Moskau von der GPU. amtlich bestätigt. Rach der Mitteilung der G. P. 11. erschienen am letzten Freitag um 1911 hr mehrere Personen, die den Leiter der G. P. 11. sprechen wollten, im Hauptgebäude der G. P. 11. Die Leute wurden in ein Zimmer gebracht, in dem sich zwei Rotarmisten befanden. 3m Augenblick des Eintritts warf eine der Pers onen eine Bombe, durch die rin Rotarmist getötet wurde. Sogleich wurde die Wache des Gebäudes alarmiert. Die Attentäter, bis auf einen, der erschossen tourte, flüchteten. Der Harne des Erschossenen ist Radae- toisch. Dieser war nach Mitteilung der G. P. 11. früher Page am kaiserlichen Hof und tourte vom rumänischen Generalstab nach Rußland entsandt, um terroristische Akte zu verüben. Später wurde noch ein Attentäter, rin Russe, in der Rähe von Moskau verhaftet. Weitere Einzelheiten werden gmt* lich noch nicht gemeldet.
Die südslawische Krisis.
Machtprobe zwischen Radilsch und dcrKronc Eigene Drahtmeldung des „Gießener Anzeigers".
Berlin, 10. Äuli. Die innerpolllische Situation 3ugvslawiens wird von Woche zu Woche gespannter. Alle Versuche des Königs, die kroatischen Bauern zu bewegen, sich an der Regierung au beteiligen, sind fehlgeschlagen, weil Stefan R a d i t s ch von seinem Krankenlager au- kategorisch die vorherrge Auflösung des Parlaments und die Ausschreibung von Reuwahlen forderte. Auf diesen Wunschein- zugehen hat ter König bisher leine Reigung gezeigt. Er hat vielmehr weiterhin mit dem kroatischen Demokraten Pribitschejew derhan-


