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llr. 160 Erster Blaff

178. Jahrgang

Dienstag, 10. Juli 1928

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SietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Chefredakteur

Dr. Friede. Wilh. Gange. Derantwortlich für Politiä Dr. Fr. Wilh Gange für Feuilleton Dr H.THyriot, für den übrigen Teil Ernst Blumschein; für den An­zeigenteil Äurt tzillmann, sämtlich in Bietzen

Weltfrieden und Abrüstung. Don Aristide Bnand, Minister der auswärtigen Angelegenheiten der französischen Republik.

Der französische Außenminister hatte die Freundlichfeit, unserem Pariser Korrespon­denten gegenüber die nachstehenden Aus­führungen zu machen, zu denen wir heute mir in einem Punkte Stellung nehmen wol­len. Denn Driand für die europäischen Staaten Sicherheiten zum Schutz vor der bolschewistischen Ge­fahr verlangen zu müssen glaubt, so be- tairf doch daS entwaffnete und in fast un­mittelbarer Nachbarschaft deS russischen Kolosses gelegene Deutschland dieser Sicherheiten viel mehr alS das stark ge­rüstete und fern vom Schuh befindliche Frankreich. D. Red.

Ist ein dauernder Deltsrieden ohne Abrüstung möglich? Bevor ich diese heute alle Welt be­wegende Frage zu beantworten versuche, möchte ich darauf Hinweisen, dah daS Wort .Ab- rüstung", welches wir heute dauernd in der Presse lesen können, eigentlich nicht der rich­tige Ausdruck für das Ziel unserer heutigen Friedenspolitik ist. GS handelt sich nicht um Ab­rüstung, sondern um eine Rüstungsbe­schränkung. Diese Rüstungsbeschränkung ist auch nicht das Ziel, sondern nur ein Mit- 1 e l zur Herbeiführung des Friedens. Der Frie- denstoille aber muh bei den einzelnen Regie­rungen vorhanden sein, die Aufrechterhaltung des Friedens muh daS Ziel ihrer Politik bilden.

WaS mich persönlich betrifft, so suche ich meine gaiuc Straft in den Dienst der Weltfriedensidee zu stellen. All mein Bestreben geht dahin, Mit­tel und Wege zu finden, um die Rationen enger miteinander zu verknüpfen. Wenn man ein Ziet- mit ganzem Herzen zu erreichen trachtet, dann soll man auch den Mut haben, das offen zu be­kennen. Brstreben wir den Frieden wirklich, so dürfen wir nicht davor zurückschrecken, das Wort . Frieden" auszusprechen. Wir müssen eS möglichst oft in die Welt rufen, in seine tiefere Bedeutung elndringen, eS auslegen. und alle lleberredungs- kunst gebrauchen, seinen wahren Inhalt in8 rechte Licht zu setzen. Ie mehr die volle Be­deutung deS Wortes .Frieden" in den Geist der Menschheit eindringt, je mehr wir mit die­sem Worte die Dorstellung einer fortschreitenden Annäherung der Völker und einer Einschränkung unserer Rüstungen verbinden, um so eher wer­den wir jene Friedensatmosphäre schäften, deren die Welt heute so dringend be­darf. Wenn man den Frieden wünscht, so muh man daS Wort . Frieden" lauter hinaus- rufen alS das WortÄrieg".

Die Friedenssehnsucht ist aber durchaus mit dem Streben nach Sicherheit vereinbar, womit ich sagen will, daß keine Nation etwa das Opfer ihrer eigenen Großmut werden darf. Vor dem Kriege wurde das SprichwortSi vis pacem, para bellum viel angewendet. Hatte man mit dieser Einstellung recht? Ich durchblättere die Seiten der Weltgeschichte. Wenn ich mir all das Blutvergießen vergegcnwär. tige, das ich auf jeder Seite verzeichnet finde, komme ich zu der Ueberzeugung, daß man mit der Befolgung dieser Mahnung doch nicht aus dem richtigen Wege gewesen sein kann. Es scheint mir daher unausweichlich zu sein, daß wir unsere ge­samte Einstellung zur Frage der Herbeifüh­rung des Friedens ändern müssen, wenn wir Fortschritte in der Friedenssichernng machen wollen.

Ich wies bereits einaangs darauf hin, daß im all­gemeinen, wenn von Abrüstung gesprochen wird, ein unrichtiger Ausdruck Anwendung findet, daß wir heute nicht nach Abrüstung, sondern vielmehr nach Rüstungsbeschränkung streben. Dem möchte ich noch hinzufügen, daß diese Politik ganz im Ein­klang mit den großen internationalen Ver­trägen steht. Artikel VIII des Völkerbundsoertrags sogt z. D., die Mitglieder des Völkerbundes erkennen an, ,chaß es unmöglich ist, den Wellfrieden aufrecht­zuerhalten, ohne daß eine Einschränkung der Rü­stungen auf das für ihre nationale Sicherheit und für die sich aus internationalen Abkommen ergeben­den Verpflichtungen notwendige Maß erfolgt". Wenn wir demzufolge das Maß unserer Rüstungen in Einklang mit den Erfordernissen un- lerer nationalen Sicherheit hringen, so handeln wir damit durchaus im Sinne des Artikels VIII des Dölkerbundsvertrages.

Frankreich hat keine Gelegenheit versäumt, feine Lüstvngen herabzusehen. Es hat be­reits. ohne brcrui durch besondere Abkommen verpflichtet zu sein, und obwohl das gaiue Problem noch nicht international geregelt ist. freiwillig und zu verschiedenen Malen das Maß ferner militärischen Rüstungen herabgesetzt und fv den Eftektivbestand feiner Flotte um 50 Pro­zent und denjenigen feiner Armee um 45 Pro­zent vermindert. Frankreichs heutiges Militär­budget ist in Goldfranken umgerechnet um etwa 200 Millionen Franken geringer als das Dorkriegsbudget. Wenn wir bedenken, dah die Ausgaben für die Aufrechterhaltung von Armee wnb Flotte, für die Ergänzung von Rüstungsmaterial und insbesondere von Flug- zeugmateritzl heute bedeutend höher sind als vor dem Weltkriege, so wird man die Be­deutung der Einschränkungen, die Frankreich sich selbst auferlegt hat, anerkennen müssen. Dis zu welchem Grade die militärische Dienstzeit be­reits abgebaut wurde, ist genügend bekannt.

Wenn heute die Rationen, die Mitglieder des Döllerbundes lind, sich nicht zu einer schär­feren Beschränkung ihrer Rüstungen entschlie­ßen können, so liegt es sicherlich 3um Teil daran, dah östlich von Polen ein großes

Reich liegt, das das Wort .Aufrüstung" nur zu gern im Munde führt und das stolz von der ungeheuren Effektivstärke seines HcereS spricht. Die Machthaber dieses Landes lassen auch feine Gelegenheit vorübergehen, um der Welt mit- zuteilen, daß diese Stärke, falls notwendig, leicht auf 2 Millionen Mann erhöht werden kann. Es bestehen also für Westeuropa immer noch begründete Gefahrenmomente, die wirtlich durchgreifende Maßnahmen im Sinne einer weiteren Rüstungseinschränkung verhindern.

Nichtsdestoweniger ist Frankreichs Außenpolitik in ihrer Grundeinstellung durchaus friedlich. Bei allen sich uns bietenden Gelegenheiten suchen wir unsere Kräfte für die Organisierung des Friedens einzusetzcn. Wichtige Schritte sind in dieser Rich­tung bereits getan worden. Die Gefahr eines Kon­fliktes ist heute lange nicht so drohend wie früher. Die durch den Weltkrieg hervorgerufcne und ihn lange überdauernde Spannung unter den Völkern ist gewichen. Die Nationen haben Berührungs­punkte gefunden; man spricht sich auf Konfe­renzen aus, arbeitet gemeinsam an der Idee des Weltfriedens und schließt Handelsverträge. Ich be­haupte keineswegs, daß wir hn Völkerbünde ein Instrument gefunden haben, daß die Möglichkeit eines Krieges für immer aus der Welt schafft. Das sei ferne von mir. Ich behaupte aber, daß wir voran gekommen find. Wenn wir die heutig« weltpolitische Lage mit derjenigen von vor fünf Jahren vergleichen, so erkennen wir sofort, welch wichtige Fortschritte wir gemacht haben. Der meiner Meinung nach wichtigste Schritt für die Organisierung des Weltfriedens war das Pro t 0 - koll vom Jahre 19 2 4, obwohl es noch nicht von allen daran interessierten Nationen angenom­men wurde. Ich bin einer der Väter dieses Proto­kolls und bin stolz darauf, es vorbehaltlos unter­schrieben zu haben. Es bezeichnet den Krieg als ein Verbrechen und den, der den Krieg mutwillig auslöst, als einen Verbrecher. Es klagt den Angrei­fer an und verfolgt ihn. Der Sinn des Protokolls ist, mit allen zur Verfügung stehenden Kräften den Ausbruch von Kriegen zu verhindern. Selbstver­ständlich sieht es aber für jede Nation, di« von an-

Sie

Oie Entscheidung des Staatsgerichtshofs im Streit zwischen der Stadt Potsdam und der preußischen Regierung.

Leipzig, 9. 3ull (WTB.) Der OtaatS- gerichtshos für das Deutsche Reich verhandelte am Montag die Anträge des Magistrats der Stadt Potsdam und der deutfch- nationalen Fraktion des preußischen Landtages auf DerfafsungSwidrigkeit und R«htSungültigkeit der preußischen Rot- Verordnung vom 8. August 1927 betreffend die Beflagg ung der Dienst - undSchul- g e b ä u b e. Die Verhandlung war bereits schon einmal auf den 22.3uni angefetzt, wurde da­mals jedoch wegen nicht fristgemäßer Termin­setzung vertagt. 3n der heutigen Verhandlung führten die Antragsteller zur Begründung der Anträge auS, die Reichsfarben feien daS H 0- hei tSzeichen des Reiches. Die L ä n de r seien aber nur befugt, Bestimmungen über ihre eigenen Hoheitszeichen und deren Verwendung au treffen. Selbst wenn man annehmen wollte, daß ein Flaggenzwang ausgeübt werden könnte, WaS auf Grund der Reichs- und preußischen Dersaftung zweifelhaft erscheine, so könnte ein solcher Zwang nur vom Reich auSgeübt werden. Rach Artikel 70 der preußischen Ver­fassung stehe den Gemeinden die Beflaggung als ein Recht der Selbstverwaltung au, das ihnen nicht durch ein einfache« Gesetz, ge­schweige denn durch eine Rotverordnung entzogen werden könnte. Die Rotverordnung bedeute zu­dem einen Eingriff in das städ tische Eigentumsrecht, ebenso in die Unab­hängigkeit der Rechtspflege. Weiter seien die im § 58 der preußischen Verfassung aufgestellten sachlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Rotverordnung in keiner Richtung erfüllt gewesen. Weder sei die öffentliche Sicherheit gefährdet gewesen in dieser Hinsicht handele eS sich um bloße beweispflich­tige Vermutungen der preußischen Regierung, noch habe ein Rvtstand der Dringlichkeit Vorgelegen. Die Verordnung habe lediglich par­teipolitischen Zwecken gebient. Weiter sei die Zustimmung des ftänoigen Aus­schusses deS Preußischen Landtages nicht ord­nungsmäßig erfolgt und daher rechtsunwirksam, da einige abwesende Zentrumsmitglieder des Ausschusses ihren Sitz sozialistischen Abgeordne- ncten übertragen hätten, was unzulässig sei. Für den Beflaggungszwang der Schulen habe die preußische Regierung überhaupt keine Begründung gegeben.

Der Vertreter der preußischen Siaats- regierung,MinisteriatdirektorOr.Badt, machte gellend, daß, soweit das Reich von seinen Befugnissen im Sinne des § 12 der Reichsverfassung nicht Gebrauch mache, die Länder das Recht der Gesetzgebung hätten. Noch den gellenden Verfassungsbestimmungen sei es zulässig. Angelegen- Hellen der Selbstoerwallung den Gemeinden und Ge- meindeverbänden zu entziehen und zu allge­meinen Landesangelegenheiten zu machen. Der Artikel 70 der preußischen Verfassung werde durch den § 71 Abs. 2 eingeschränkt, wonach die Selbstverwaltung nur innerhalb der Schranken des

jeweils bestehenden Gesetzes besteht. Inhalt einer Notverordnung könne also sein, was durch ein San- desgesctz geregelt werden könne. Die sachlichen Vor­aussetzungen des Artikels 55 seien gegeben. Die öffentliche Sicherheit habe die Verordnung erforder­nd) gemacht. Die Beflaggung am 11. August fei e i n c dringliche politische Frage gewesen. Die öffentliche Sicherheit in den verschiedensten Gegenden Preußens sei aufs Höch ft e gefährdet gewesen, namentlich bei der besonderen Sachlage zum Ver­fassungstage und dem demonstrativen Verhalten der Leiter verschiedener Gemeinden. Die Dringlichkeit er­lebe sich aus der Kürze der Zeit bis zum Der- assungstage. Die Verordnung verfolge keine partei- »olllischen Zwecke. Es handle sich nicht um Partei- arben, sondern um die verfassungsmäßigen Farben des Reiches. Die Zuständigkeit de ständigen Aus­schusses sei ordnungsmäßig erfolgt. Die Möglichkeit der Abtretung von Sitzen sei durchaus ge­geben.

Der Slaatsgerichkshof fällte darauf die Ent­scheidung: Die preußische Verordnung vom 8. August 1927 über das Beflaggen der gemeind­lichen Dienst- und Schulgebäude ist mit der preußischen Verfassung unvereinbar.

Der Staatsgerichtshof hat ben Umstand, daß unmittelbar vor der Mstimmung über die Rot­verordnung im Hauptausschuh des Preußischen Landtages alS Ersatz für die fehlenden Mit­glieder des Zentrums Angehörige einer an­deren Partei mitgestimmt Hachen, nicht als un­gesetzlich ansehen können, da nach Wortlaut und Sinn des Paragraphen 92 der Geschäftsordnung für den Preußischen Landtag eine solche Aus­füllung statthaft ist. Dagegen erscheint die Begründung des für den Erlaß der Rot­verordnung von der preuhifchen StaatSregie- nmg behaupteten Rotstand sehr zweifel­haft. Die preußische Regierung hat den Erlaß der Rotverordnung mit der Gef ährdung der öffentlichen Sicherheit begrüntet. Angeblich ist unmittelbar nad) dem AuSrin- andergehen des Landtages und vor der Feier des 11. August infolge des Urteils des Ober» Verwaltungsgerichtshofs, baß den Landesregie­rungen daS Recht absprach auf die Kommunen dahin zu wirken, daß sie die Flaggen des Reiches hißten, die Befürchtung berechtigt ge­wesen, daß viele Gemeinden sich wei­gern würden, die Reichsfarben zu zeigen. Ferner sollte die Möglichkeit zu Zwischen­fällen gegeben gewesen sein Diese Annahme ist aber keine verfassungsmäßige Grundlage für den Erlaß einer Rotvcrord- nung. Der Vertreter Preußens bat zwar darauf hingewiefen, daß zur Aufrechterhaltung der Autorität der preußischen (EtaatSregie- nmg der Erlaß einer solchen Rotverordnung unerläßlich gewesen fei, aber der Artikel 55 der preußischen Verfassung ist dafür durchaus nicht die richtige Grundlage gewesen. Auch die von der preußischen Regierung behauptete Un­sicherheit ist nicht vorhanden gewesen. Es ist auch nicht einzusehen, baf) die Richtbeflaggung öffentlicher Gebäude mit den

ReichSfarben am Derfassungstag z u Zwischen­fällen notwendig hätte führen müssen. Selbst der Wunsch, diese Zwischenfälle zu verhüten, rechtfertigt keinesfalls einen fo wellgehenden Ein­griff in daS Flaggenrecht der Kommunen. Er- wrderlich gewesen wäre nur eine Verhin­derung von Zwischenfällen am 11. August. DaS wäre gesetzgeberisch zu regeln ge­wesen. Die preußische Regierung hat die Ge­legenheit ergriffen, um die gesamten Flag­genfragen zwischen Staat und Gemeinden zu regeln. Das war ein Fehlgreifen In der Rechtslage. Infolgedessen schon kann die Rotverordnung nicht alS verfassungs­mäßig angesehen werden

Die Berliner presse zum Llrteil im Ktaggenstreit. Berlin, 10.Juli. (Prio.-Tel.) Zu der Entschei­dung des Staatsgerichtshoscs in dem Flaggenstreit zwischen der preußischen Regierung und Potsdam oemerkt dasB. T.", diese Entscheidung wird prak­tische Bedeutung nicht gewinnen, da voraussichtlich schon in den nächsten Tagen Reichstag und Landtag entsprechende Gesetze verabschieden werden, durch die sichergestellt wird, daß am Ver- fassungstagc auch widerspenstige Kommunen wie Potsdam und andere alle öftentlichen Gebäude in den Farben des Reiches Schwarzrotgold zu beflag­gen haben. Die® e r m a n i a" erklärt, der Staatsgerichtshof gibt zu, daß jjene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes eine Lücke i m Gesetz erkennen ließ, die die preußische Regierung in nach seiner Meinung unzulässiger Weise auszufüllen bestrebt war. Aufgabe der ordentlichen Gesetzgebung wird es nun sein, diese Lücke aus­zufüllen. Sie ist von der Notwendigkeit diktiert, der Reichsflagge bei allen Selbstverwallungskörpern die ihm gebührend« Achtung und Geltung zu ver­schaffen. DerVorwärts" erklärt. Das Ur­teil bezeichnet nicht die Notverordnung an sich als verfassungswidrig, sondern ihre generelle Fassung, die den Anschein erwecken konnte, als ob die preußische Regierung durch die Notverord- nung die Flaggenfrage nicht nur einmalig für den 11. August, sondern überhaupt regeln wollt«. Inzwischen ist dem Reichstag ein Gesetz zuge- gangen, das die Frage des Verfassungstages im Sinne der preußischen Notverordnung für das ganze Reich regeln will. Wird Der Entwurf Gesetz, so könnte sich die preußische Regierung mit Ausführungsbest im in ungen begnügen. Wird er nicht Gesetz, so stcht es Preußen nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes frei, für Preu­ßen ein eigenes G e >e tz« einzubringen. Daß ein derartiger Entwurf in Preußen eine Mehrheit finden würde, ist nach der Zusammenletzung des Landtages nicht zu bezweifeln. DieDeutsche Tageszeitung" bemerkt, das Urteil dürfte nicht gerade geeignet sein, das Ansehen der preußischen Regierung zu er- h ö ben. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes dürfte bei der neuen Erörterung der Flaggensrage im Landtage eine wesentliche Roll« spielen.

derer Seite angegriffen wird, das Recht vor, sich mit allen Mitteln zu verteidigen. Also selbst dieses Protokoll, das den bisher radikalsten Schritt zur Organisierung des Friedens darstellt, verlangt nicht eine absolute Abrüstung, sondern nur eine Rüstungsbeschränkung, denn ohne jede Rüstung ist auch eine Verteidigung unmöglich.

Das Zombenattenlal in Moskau.

Bericht eines Augenzeugen.

Berlin, 10. 3ult (£11.) Eine Berliner Korre­spondenz veröffentlicht den Bericht eines Augen­zeugen über den Bombenanschlag auf das GPU- Gebäute in Moskau. Der Augenzeuge ist ein Ausländer, der soeben in Berlin ringe troffen ist. Er ging am Freitagabend über den ßubli anla- Platz in Moskau, als von dem Gebäude derGPU. eine furchtbareDetonation ertönte, in die sich im nächsten Augenblick das Klirren Hunderter von zertrümmerten Fenster­scheiben mischt«.

Bald darauf wurde der Lublianka-Plah von Soldaten abgesperrt Man konnte nur noch sehen, wie mehrere Krankenautos an­kamen und nach einiger Zeit von dem GPll.-Ge- bäude aus den Weg zu den Krankenhäusern nah­men. Aus dem Eintreffen einer Lastkraftwagen­kolonne mit Absteifungsmaterial ist zu schließen, dah in den Hintergebäuden ein Ein stürz von Gebäudeteilen ftattgefunten haben muß, und dah man bemüht war. das Rachstürzen wei­terer Teile zu verhindern.

Den ausländischen Journalisten wurde jede Auskunft verweigert und gleichzeitig alle Vorkehrungen getroffen, um die telegraphische oder telephonische Verbreitung von Rachrichten- über das Attentat nach dem Auslände zu ver­hindern. Da sowohl das Amtsgebäude tote das Gefängnis voll besetzt waren, muh das Attentat eine ganze Reihe von Opfern unter der Beamtenschaft oder den Gefangenen gefordert haben. Rach einem in Moskau umgehenden un­kontrollierbaren Gerücht soll das Attentat von

der G. P. H. selb st ausgeführt worden sein, um auf diese Weise die Hinrichtung allcrelf im Schachthprozeh zumTode Verurteilten durchzusetzen.

Rach weiteren Meldungen aus Moskau wird der Bombenanschlag auf das Hauptgebäude der G. P. 11. in Moskau von der GPU. amt­lich bestätigt. Rach der Mitteilung der G. P. 11. erschienen am letzten Freitag um 1911 hr mehrere Personen, die den Leiter der G. P. 11. sprechen wollten, im Hauptgebäude der G. P. 11. Die Leute wurden in ein Zimmer gebracht, in dem sich zwei Rotarmisten be­fanden. 3m Augenblick des Eintritts warf eine der Pers onen eine Bombe, durch die rin Rotarmist getötet wurde. Sogleich wurde die Wache des Gebäudes alarmiert. Die Atten­täter, bis auf einen, der erschossen tourte, flüch­teten. Der Harne des Erschossenen ist Radae- toisch. Dieser war nach Mitteilung der G. P. 11. früher Page am kaiserlichen Hof und tourte vom rumänischen Generalstab nach Rußland entsandt, um terroristische Akte zu verüben. Später wurde noch ein Atten­täter, rin Russe, in der Rähe von Moskau verhaftet. Weitere Einzelheiten werden gmt* lich noch nicht gemeldet.

Die südslawische Krisis.

Machtprobe zwischen Radilsch und dcrKronc Eigene Drahtmeldung desGießener Anzeigers".

Berlin, 10. Äuli. Die innerpolllische Situ­ation 3ugvslawiens wird von Woche zu Woche gespannter. Alle Versuche des Königs, die kroa­tischen Bauern zu bewegen, sich an der Regie­rung au beteiligen, sind fehlgeschlagen, weil Ste­fan R a d i t s ch von seinem Krankenlager au- kategorisch die vorherrge Auflösung des Parlaments und die Ausschreibung von Reuwahlen forderte. Auf diesen Wunschein- zugehen hat ter König bisher leine Reigung ge­zeigt. Er hat vielmehr weiterhin mit dem kroati­schen Demokraten Pribitschejew derhan-