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Hessischer Landgemeindeiag.

Der Vorstand des Hessischen Land- gemetndetages befaßte sich in seiner in Frankfurt a. M. vieler Tage stattgehabten 6it- »ung u a. auch mit der von dem Reichsarbeits- minister zum 1. April 1.3. in Aussicht genom­menen Aufhebung der Bestimmungen über die Gewährung einer Krisen­fürsorge Es wandten sich die kommunalen Vertreter mit Entschiedenheit gegen die Durch­führung eines derart radikalen Abbaues der ge­nannten Vorschriften, einer Maßnahme, die mit der dadurch für die Gemeinden erwachsenden neuen Belastungen auf dem Gebiete der allge­meinen Wohlfahrtspflege im gegenwärtigen Zeit­punkte durchzuführen eine Unmöglichkeit darstellt. Wenn man berücksichtigt, daß den 3ndustrie- und Vorortgemeinden je nach ihrer Lage und Gröhe plötzlich eine in die Hunderte gehende Zahl von Fürsorgeempfängern zur alleinigen Betreuung zufallen würde, so dürfte allein schon hieraus die große Tragweite eines so schnellen Abbaues der Krisenfürsorge für die r cmeinöcn erkenntlich werden. Gleich dem Hes­sischen Städtetag hat deshalb auch der Hessische L a n d g e m e i n d e t a g neben dem Hess. Minister für Arbeit und Wirt­schaft seine Berliner Vertretung an^erufen^ mit dem dringenden Ersuchen, einer ali^u frühen und schnellen Außerkraftsetzung der Krifenfür- sorgevorschriften mit allen Mitteln entgegen- zuwirlen.

Weiter bildete die von der hessischenRe­gierung angekündigte erhebliche Be­schränkung der für das Jahr 1928 zur Ver­

keilung gelangenden staatlichen Woh­nungsbaudarlehen Gegenstand eingehen­der Beratung, als deren Ergebnis die nach­stehende Entschließung gefaßt wurde, die der 'Regierung in Vorlage gebracht werden soll:

Der Vorstand des Hessischen Landgemeinde­tags nimmt mit Befremden davon Kenntnis, daß amtlichen Mitteilungen zufolge die Zahl der staatlichen Wohnungsbi 'dariehen für das Rechnungsjahr 1928 im Durchschnitt nur ein Drittel der im Vorjahr bewilligten Zahl von Baudarlehen betragen soll. Der Vorstand des Hessischen Landgemeindetags weist als berufene Vertretung von nahezu 1000 Landgemeinden darauf hin, daß eine solche Beschränkung des Wohnungsbauprogramms im Rechnungsjahr 1928 zu einer katastrophalen Auswirkung so­wohl hinsichtlich der auf Unterbindung der Wohnungsnot gerichteten Maßnahmen als auch der Lage auf dem Arbeitsmarkte führen müßte. Wenn auch die kommunalen Vertreter zuge­stehen müssen, daß die Lage auf dem Kapital­markt ein starker Hinderungsgrund für die Durchführung eines großzügigen Baupro­gramms ist, so müssen sie doch von der hessi­schen Regierung fordern, daß für das 3ahr 928 mindestens dieselbe Zahl staatlicher Bau­darlehen und in derselben Höhe wie im Vor­jahre zur Verfügung gestellt werden. Die kom­munalen Vertreter sind nicht in der Lage, die Verantwortung für eine so stark beschränkte Bautätigkeit im kommenden Jahr zu über­nehmen und bezeichnen es als eine dringende Pflicht der Regierung, kein Mittel unversucht zu lassen, um den Wohnungsneubau im Interesse der Beseitigung des Wohnungs-

elendes und der Hebung unserer wirtschaft­lichen Lage entschieden zu fördern." Hinsichtlich der Durchführung der Besol­dungsreform für die Beamten der Landgemeinden vertritt der Vorstand den Standpunkt, daß es nach wie vor die Forderung der Landgemeinden sein muß, die Gemeinde­beamten in bezug aus ihre Desoldungsverhält- nisse den Staatsbeamten gleichzustel- l e n, auf welches Ziel die Bestrebungen des Landgemeindetags bei den kommenden Verhand­lungen mit der Regierung gerichtet sein werden.

Oerstatistische" Mensch.

Statistiken sind im allgemeinen nicht beliebt, die Anhäufung von Zahlenmaterial wirkt vielfach lang­weilig. Und doch sind sie wichtig und zu Vergleichs­zwecken sehr interessant. Z. B. die Frage: Wie­viel ißt und trinkt derstatistische" Mensch? Natürlich kann man für eine Unter­suchung nur einen Durchschnittsmenschen nehmen.

Betrachtet man zunächst unser tägliches Brot, das neben Fleisch und Gemüse die Grund­lage unserer Nahrungswirtschaft bildet, jo finden wir, daß der Roggenoerbrauch in Deutschland rotz der Konkurrenz des Weizens immer noch überwiegt. Interessant ist die Entwicklung des F f e i s ch o e r - b r a u ch s , der sich im Jahre 1926 aus 48 kg pro Kopf bezifferte, wovon, wie vor dem Krieae, mehr als die Hälste aus Schweinefleisch entfällt. Der Fleischverbrauch bleibt, (ebenso das Brot) immer noch hinter dem Ergebnis der Vorkriegszeit zurück, zeigt aber seit den Inflationsjahren immerhin einen bemerkenswerten Aufschwung.

Während der Verbrauch der Hauptnahrungsmiitcl einen Rückgang erfahren hat. hat der anderer Nahrungsmittel erheblich zugenommen. In erster Linie ist hier der Zucker zu nennen, dessen Verbrauch sich von 18,99 kg im Jahre 1913 auf 21,9 kg im Jahre 1926 27 hob. Eine Verhältnis mäßig große Zunahme hat der Verbrauch von Südfrüchten erfahren,, der mit 6,8 kg pro Kopf der Bevölkerung im Jahre 1927 um mehr als die Hälfte größer war, als 1913. Das ist wenig erfreu­lich für unsere Handelsbilanz.

Recht interessant sind auch die Daten über den Verbrauch flüssiger Genußmittel. Hier können wir seststellen, daß trotz der Fortschritte der letzten Jahre immer noch weniger gezecht wird, als in der Vorkriegszeit. An Bier wurde 1913 die be­achtliche Menge von 100 Liter pro Kopf konsumiert, 1926 aber nur 76 Liter, 1927 ist eine Steigerung eingetreten, doch bleibt der Verbrauch, wie schon ge­sagt, hinter bem früheren zurück. Der Weinkon - s u m beziffert sich heute auf etwa fünf Liter pro Kopf, und beim Branntwein steht ein Ver­brauch von 1,2 Liter im Jahre 1927 einem Ver­brauch von 2,8 Liter im Jahre 1913 gegenüber. Während der T e e - und K a k a o verbrauch im letz­ten Jahr größer war als 1913, bleibt der Kaffee- verbrauch trotz der in den letzten Jahren zu beob­achtenden Konsumsteigerung immer noch hinter dem Ergebnis der Vorkriegsjahre zurück. Da man im allgemeinen nicht annehmen kann, daß der Durst der Deutschen heute geringer ist als in den Vor- kriegsjahren, so muß man aus dem Rückgang des Verbrauches mancher Genußmittel den Schluß ziehen, daß heute mehr die bescheidenen heimischen Ersatzgetränke, wie Malz- und Getreidekaffee ge­nossen werden.

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