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Wirtschaft.

Die Reichsbansbilanz.

Die Deutsche Reichsbank wurde in dem Rüg endlich wo sie aus einem rein nationalen. Institut in eine Form übergeführt wurde, die eine gewisse Mitwirkung und einen scheinbar beträchtlichen Einfluß der ausländischen Roten- bankinsiitute einleitete, vielfach verdächtigt, daß sie künftighin nicht mehr der deutschen Wirtschaft, sondern den Gewinninteressen der Aktionäre, also zum Teil des Auslandes dienen müsse. Diese Unter ftelhmg, wenn sie nicht durch die Vertei­lung des Kapitals, die absolute deutsche Majori­tät, und durch die Person des Reichsbankpräsi­denten im voraus widerlegt gewesen wäre, wird durch den jetzt vorliegenden Geschäftsabschluß sehr eindringlich ad absurdum geführt.

In einem Geschäftsjahr, dos für die Ge­samtheit der deutschen Privatbanken ein Gewinn­jahr von selbst in Friedenszeiten selten erreichtem Ausmaße gewesen ist, zeigt die Bilanz derReichs- bank einen außerordentlich starken Gewinnrück­gang. Gegenüber 181 Millionen Mark Rohgewinn im Jahre 1925 beträgt dieser für 1926 nur 112,9 Millionen. Die Unkosten sind von 85,9 auf 83,3 Millionen, also keineswegs im gleichen Verhält­nis zurückgegangen. Da man Reservestellungen im voraus, wie das in den beiden letzten Iahren geschehen war, nicht vornahm, und nur für Reu- bauten 6,8 (gegen 13) Millionen zurückstellt, er­gibt sich ein Reingewinn von 72,8 Millionen gegenüber 42,7 im Vorjahre, 122 5 in dem aller­dings ganz anormalen Iahre 1924 mit seinen Ai^eneinnahmen aus Edelmetallen und anderen Geschäften und 50,6 Millionen im letzten Zrie- densjahre. Die Dividende bleibt mit 10 Pro­zent = 12,3 Millionen unverändert, das Reich erhält 4,2 gegen 12,2 Millionen im Vorjahre. 55,6 im Iahre 1924 und 31 Millionen im letzten Friedensjahre (unter allerdings veränderter Reichsbeteiligungsquote). Dieses stark herabge- minderte Ergebnis hängt zum großen Teil da­mit zusammen, daß die Reichsbank den Bank­diskont von 9 auf 6 Prozent gesenkt hat und daß sie gleichzeitig ihr Wechselportefeuille, das zu Anfang des Vorjahres stark angeschwollen war, nach Kräften reduziert hat. Der Hauptausfall beruht also auf einem Vorgang, der eine Ge­sundung und Besserung des Geldmarktes teils zur Voraussetzung, teils zur Folge hatte.

Ist somit das Bild der Bank als eines pri­vaten Erwerbsunternehmens ein vergleichsweise ungünstiges, so wird es um so günstiger, sobald man die Reichsbank unter dem Gesichtswinkel ihrer nationalen Ausgaben betrachtet. Denn im Berichtsjahr ist der Goldbestand von 1208 auf 1831 Millionen Mark gestiegen, d. h. etwa ' , über den letzten Vorkriegsstand. Die deckungs- fähigen Devisen sind gleichfalls von 403 auf 519 Millionen angewachsen, während sonstige Devisen von 620 auf 444 Millionen zurückgingen. Wechselportefeuille und Giroguthaben zeigen ein wenig verändertes Bild, während Lombards von 10 auf 84 Millionen stiegen. Stark gestiegen ist auch der Rotenumlauf von 2960 auf 3736 Millionen, jedoch nicht in einem der Golddecke entsprechenden Umfang. Der gesamte Umlauf an Zahlungsmitteln ist um 12 Prozent von 5203 auf 5830 Millionen, die Deckung um fast 40 Prozent gestiegen.

*

Basalt-Union, E. V., Bonn. Ueber den in den letzten Ta-gen erfolgten Zuscnmnen- schluh in der Basaltindustrie des Westerwaldes und des rheinischen Basaltgeoistes berichtet die Deutsche Bergwerkszeitung" noch folgende Ein­zelheiten: Die Dereini-gung umfaßt nur die Pro­duktion der Mitglieder in Dcvsaltschotter. nicht aber di« anderen Erzeugnisse der BasaLtbrüche iunb der einzelnen Firmen gehörenden Betriebe in anderen Gesteinsarten. D e Gründung ist er- kfolgt im Einverständnis und mit der Billigung der Abnehmer. Die Quotenstärke stellt sich wie sogt: ''Basalt-A.-G., Linz 22.75 Proz., A.°G. Eiser- felder Steinborgwerie 13 Proz.. Dolorit-Basalt- A.-G. 12.5 Proz.. Westcrwaldbrüche-A.-G. zu­sammen mit Bereinigte Grauwacken- und Dasalt- 01.-®. Bonn 11.9 Proz., 2. Rech, QI.»®., Dillen­burg 5.6 Proz. und elf weitere Firmen mit zu­sammen etwa 27 Pcoz. Ueber die Beteiligung hinausgehender Mehrversand ist abgabepflichtig, während die weniger versendenden Oöcrte im gleichen Maße entschädigungsberechtigt sind. Im übrigen find die Mitglieder der Union in ihrer Verkaufs- und ProduktionLtätizkeit in keiner Weise behindert und sind auch nicht an die ver­einbarten Richtpreise unbedingt gebunden.

Frankfurter Börse.

Frankfurt, 30. März. Tendenz: Fest. Kurz vor den Prämienerlläi ungen giucj die Spe­kulation zur letzten Eindeckung ijrer Leer­verkäufe über und engagierte sich teilweise stärker nach oben. Auch lagen bei einigen Banken zahl­reiche Publikums-Kaufaufträge vor, 1 * * angeregt durch günstige Rachrichten aus dem Wirt­schaftsleben, so der Generalversammlung des Stahltrustes und die Betrachtungen über die Bankenabschlüsse von 1925. Besonders angeregt lagen Montanwerte, in denen die großen rheinischen Käufe anhalten. Hier gewannen: Mannesmann 3 Prozent. Harpener 2,5 Prozent, Rhein-Elbe-Gruppe 2.5 Prozent. Braunkohlen- werte angeregt. Rheinische Braunkohlen plus 3.5 Prozent. Bekanntlich schweben Gerüchte, die diese Gesellschaft in Verbindung mit I. G Farben bringen. I. G. Farben selbst zogen um 2,25 Prozent an, Rheinstahl plus 2.5 Prozent. Dank» a 11 i e n lagen uneinheitlich Deutsche auf den enttäuschenden Abschluß und die wenig optimisti­schen Ausführungen minus 1,5 Prozent, auch Commerzbam minus 1,5 Prozent, dagegen Darm­städter Bank plus 425 Prozent. Discontobank plus 1,5 Prozent, Dresdner Bank plus 5.75 Pro­zent. Mitteldeutsche Ereditbank erzielten einen neuen Rekordgewinn von 7,5 Prozent 6 cb i f i- fahrtsaktien befestigt. Hapag und Rordllohd wurden abzüglich Dividende notiert und zogen um 2,13 bzw. 1.65 Prozent an. Elektro- a f t i e n durch die erneute Hausse in Siemens gut befestigt. Siemens plus 5,5 Proz.. Schuckert plus 3 Prozent. Bergmann plus 2.5 Prozent, AEG. plus 5 Prozent. Petroleumwerte fest.

Der Gießener Fememordprozetz.

Das Plaidoyer des Staatsanwalts. Die Strafanträge.

Gießen, 30. März.

Gegen 8.45 Uhr betritt der Gerichtshof den Saal. Der Zuhörerraum ist stark besetzt. Es be­ginnt nach einer kurzen Rechtsbelehrung der An­geklagten durch ben Vorsitzenden nunmehr das Plaidoyer des Staatsanwalts

Iustizrat Weidemann.

Er sagt u. a. zu den Geschworenen: Zu den drei Angeklagten auf der Anklagebank müssen Sie sich noch einen vierten Angeklagten hinzu­denken, den Rathenaurnörder Kern. Die jetzige Tat ist aus demselben Geiste geboren wie der Rathenaumord: aus dem Geiste der O. C Der­selbe Geist war auch im Verband national gesinn­ter Soldaten herrschend. Ich bin der Ansicht, daß Kern extra aus Berlin gekommen war, um Wagner durch Ermordung zu beteiligen. Hinter Kern müssen Hintermänner gestanden haben: denn woher hatte er das Geld, das er zur Bestreitung feines Unter­halts und seiner vielen Reisen zur Verfügung hatte? Rach meiner Ansicht gehen die Fäden von diesen Personen sogar bis zur Schwarzen Reichswehr''. Der vorliegende Fall ist in einen Komplex von Vorgängen hineinzu­stellen. die wir nicht alle aufklären konnten, die wir allerdings auch nicht in allen Einzelheiten aufzuklären hatten. Ich halte es für vorliegend, daß die Tat in Verbindung mit dem Verband nationalgesinnter Soldaten steht. Das kann aller­dings nur gesagt werden, wenn Sie zu dem Er­gebnis kommen, daß Hei nz schuldig ist. Wenn Sie aber zri dem Resultat kommen, daß Heinz nicht schuldig ist, dann kann natürlich eine Ver­bindung zum Verband nationalgefinnter Soldaten auch nicht in Betracht kommen: für den letzteren Fall hätte Kern dann eben nur zwei Angehörige des V. n. S. für seine Tat gewonnen. Die vor­liegende T a t ist natürlich zweifellos ein politischer Fall. Kern, der so als Held dargestellt wurde, ist der Mörder Rathenaus, der QKörber des Mannes, der im Kriege unsere Rohstoffversorgung auf- rechterhalten und zum erstenmal die Beziehungen zu unseren Kriegsgegnern aus der Atmosphäre des Kriegshasses herausgehoben hat. Kern hat mit Verleumdungen gegen Rathenau gearbeitet; das war der Held der Streife der Angeklagten. Zu diesem Manne des Fanatismus stand Heinz in engen Beziehungen, und so darf dieser sich nicht wundern, daß ich auch ihn als Fanatiker ansehe. Der Staatsanwalt geht nun näher auf den vorlie­genden Fall ein. dabei die Einzelheiten in großer Breite würdigend. Hierbei bemerft er u. a.: Kern suchte Gehilfen zur Beseitigung Wag­ners. und dabei nahm er in erster Linie seinen intimen Freund v. Salomon in Anspruch. Es liegt nahe, daß Heinz als Vertreter von Til­le s s e n um die Sache gewußt hat. Schwing wurde dann von Salomon und auch von Kern bearbeitet; auf Schwing, der ein schwerer Psychopath ist, haben also drei Männer einge» wirkt: Kern, Heinz und Salomon. Die drei Schüsse am Rauheimer Teich auf Wagner hat Salo­mon abgefeuert, nicht Kern. Ich frage Sie, war diese Tat kein Mordversuch? Ich behaupte: das war ein ganz heimtückischer, feiger Meuchelmord, eine ganz niedrige, elende Tat. Wer hierüber anderer Ansicht ist. der hat ein ganz falsch ein­gestelltes Moralgefühl. Durch den Marsch nach Homburg im Anschluß an die Tat wollten sich Kern und Salomon ein Alibi verschaffen, um sich in Sicherheit zu bringen. Der arme Schwing aber brach mit seinen Rerven zusammen Ich glaube, daß Schwing und Salomon auf Kern mäßig ?nd eingewirkt haben, ich glaube aber nicht, daß sie Kern die Distole abnahmen.

Rothilfe, auch Putativnothilfe von Salo­mons für Kern ist nicht gegeben, diese ist ab­zulehnen. Schwing muh durch Heinz so weit gebracht worden fein, daß er sogar bereit war, selbst aktiv mitzuwirken. Das muß zugrunde gelegt werden, wenn Heinz verurteilt werden soll. Ich bin nach alledem der Ansicht, daß eine Mord- absicht vorlag und daß man hier einen Mann umbringen wollte, der es nicht verdient hatte. Das Verhalten der Angeklagten steht noch unter dem Verhalten von Wild-West. Es war eine Mordgencssenschaft, die sich da zusammen gefunden hatte. Salomon war allerdings ein ,unger Mensch, der von Siern hineingerissen worden ist.

Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die Ab- siclst Vorgelegen hat, Wagner zu töten; der Ent­schluß dazu ist schon in Frankfurt gefaßt worden. Bei Schwing hat jedoch keine Ueberlegung be­standen, deshalb kann er nur wegen Tolfchlags- versuchs bestraft werden. Bei Salomon liegt dagegen zweifellos Ueberlegung vor, und er ist

daher wegen Mordversuchs zu verurteilen.

Rach dem Gutachten der Sachverständigen kann von der Anwendung des §51 beiSchwing feine Rede fein. Die GlaubwürdigkeitS chwin gs halte ich subjektiv für außer Zweifel.

Run komme ich zu dem Angell. Heinz. Dieser soll im Hintergrund gearbeitet haben. Ich war bestrebt, die Zusammenhänge völlig aus- zuklären. Die Grundlage der ganzen Sache ist. daß man die Aussagen Schwings für glaubhaft hält. Heinz hat in der Voruntersuchung in ver­schiedenen Punkten nicht die Wahrheit gesagt. Vor allem wlll er von der Dittmar-Sache nichts gewußt haben, er. der Vertreter Tillessens; das glaubt ihm kein Mensch. Außerdem hat er sich noch verschiedentlich in Widersprüche verwickelt und hat birefte Unwahrheiten gefügt Wenn Heinz jagt, er kenne Schwing nutzt näher, so ist das völlig ausgeschlossen. Das alles und noch manches andere mehr sind Punkte, die stutzig machen und den Angell. Heinz belasten müssen. Vor dem Eifer, mit dem Heinz sich an seine Sache hingibl und sich sogar Verhaftungen aus- setzt, muffen wir einen gewissen Respekt emp- jinben. Aus der andern Seite müssen wir jedoch auch den Fanatismus beachten, mit dem Heinz gegen die Verfassung kämpft und die Republik stürzen will. Wie stark die Wirkung Heinz' war, geht auch aus den vielen Zeugnisverweigerungen hervor, die doch nur zugunsten Heinz' erfolgten. Schmidt - ,Halbschuh' ist kein Verräter in dem Sinne, daß er seine Kameraden preisgibt, sondern er wlll nur verhüten, daß die Führer ungestraft davonkommen, während Die Mann­schaften bestraft werden. Die Aussage Schmidts ist von Der Verteidigung von vornherein ver­kannt und in ihrer Tragweite überschätzt worden. Die Wahrheit Der Aussage wird außer Zweifel gestellt, sie ist subjektiv glaubhaft. Was gegen Schmidt-Halbschuh" hier vorgebracht worden ist, fällt in sich zusammen. Richts weiter ist an Schmidt hängen geblieben als das: bei der Fülle des Materials, das er besitzt, kommt von selber die Kombination. Zum Schluß bleibt m der Sache Heinz nur das Zeugnis Schwings übrig, der jedoch Psychopath ist. Ich bin der Ansicht, daß Schwings Aussage nicht tragfähig ist. Die Verantwortung gegenüber Heinz habe ich von Anfang an als außerordentlich schwere Belastung empfunden. Wenn ich mir das alles überlege, mutz ich sagen, daß es mir mit der Anstiftung nichts zu sein scheint. Aui Grund eingehender Erwägungen komme ich zu der Auffassung, daß ich

gegen Hein; keinen Strafantrag stellen kann. Ich muß die Sache also Der Ent­scheidung des Gerichts überlassen.

Die Strafanträge.

Hier handelt es sich unzweifelhaft um eine Femesache. Da stehen wichtige staatliche und gesell­schaftliche Interessen auf dem Spiele. Von Kern war es verantwortungslos, einen jungen, irre­geleiteten Menschen wie Salomon zu mißbrauchen, aber aus Der anderen Seite steht auch die Schwere des Ereignisses. Für Schwing sind wohl mildernde UmftänDe in Del rächt zu ziehen, aber nicht allzu­weit. Wegen Totschlagsversuchs beantrage ich gegen Schwing eine Zuchthausstrafe von 2/j Iahren. Gegen Den Angeklagten von Salomon, Der sich im Zuchthaus gut geführt unD eine harte Zeit hinter sich hat, heute ein bc fieret und ruhigerer Mensch ist als früher und außerdem auch vor feiner Eheschließung steht, halte ich für die Tat an sich eine Zuchthausstrafe von 5*/r Iahren für ausreichend; jedoch im Hin­blick auf Die eben erwähnten günstigen Momente beantrage ich gegen v. Salomon wegen Mord- versuchs eine Gesamt-Zuchthaus st rase von 8 Iahren, d. h. einschl. Der wegen des Rathenau-Mordes über ihn verhängten Zucht­hausstrafe, die er zur Zeit verbüßt. Ferner bitte ich, beiden Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte nicht abzuerkennen, Da wir heute Doch in anderen Zeiten leben und die Gefahr für Den Staat auch nicht mehr Da ist. Mit der Bitte an die Geschworenen, seinem Anträge entsprechend zu erkennen, schließt der Staats­anwalt um 12,20 Lkhr sein Plaidoyer.

Aus Wunsch der Verteidigung wird diese erst heute nachmittag sprechen. Es folgt nun die Mittagspause.

Deutsche Erdöl plus 1.25 Prozent. Don Zell­stoffaktien zogen Waldhof auf Die bekannten Ka­pitalerhöhungsabsichten um 1 Proz. an, Aschaf­fenburg knapp behauptet. Bauaktien durchweg 0,5 bis 1 Proz. höher. Ausfallend schwach lagen weiterhin Holzdestillationswerte. Holzverkohlung minus 0,5 Proz.. Verein für chem.sche Industrie minus 1 Proz. In Verbindung Damit bröckelten Scheideanstalt um 2,5 Proz. ab. Auto-. Ma­schinen- und Metallaktien sehr ruhig und nur mäßig behauptet. Der Börsenverlauf wurde etwas ruhiger, doch blieb die feste Grundstim­mung erhallen. Der heimische Anleihe­markt zeigte feste Haltung. Anleiheablösung 23,70; Schutzgebiet 13,13. Fremde Renten fast geschästslos. Im Devisenverkehr no­tierten: Paris gegen London 124,03; Mailand 106,13; Madrid 26.95. London-Kabel 4,8570. Die Reichsmark stellte sich gegen Kabel auf 4,2185; gegen London auf 20,4875. Am Geldmarkt hielt die Rachfrage an. Tagesgeld 5,25 bis 6 Prozent; Monatsgeld 5,88 bis 8 Prozent je Adresse. Warenwechsel 5 Prozent, Privatdis­konten 4,25 bis 4,75 Prozent.

Berliner Börse.

Berlin, 30. März. Die Anfangsten­denz war heute recht freundlich, wobei toieDemm Montanwerte und Elektro-

a f t i e n im Mittelpunkte des Interesses stan­den. Man rechnet bei Gelsenkirchen nach wie vor auf eine Dividendenerklärung, die über die des Stahlvereins hinausgeht. Außerdem regte

Die heutige Hauptversammlung der Vereinigten Stahlwerke und Die nicht ungünstigen Aeuße-

rungen des Generaldirektors Voegler an. Das Rheinland war weiter als Käufer für Eisen- und Kohlenwerte am Markte. Don Elektro- a 11 i e n standen Siemens, in denen man An­schaffungen einer bestimmten Interessenseite fest- gestellt haben will und (Sleftr. Lieferungen im Vordergründe. Die Kurse dieser Werte zogen um 4 bis 5 Prozent an und gaben Der Gesamttendenz eine kräftige Anregung. Stimulierend wirkte auch die günstige Entwickelung des Geldmarktes, wo anscheinend eine ileberDifpofition der Groß­banken zum Quartalsultimo stattsindet, so daß die bereitgcttcllten Barmittel nicht gänzlich Un- terfunft finden konnten und in Devisen angelegt wurden. Man hörte unverändert für Tagesgeld

4 bis 6 Prozent, Geld über Den Ultimo 7 bis 8iProzent, Monatsgeld 7 bis 8 Prozent, Re- portgeld 7i! bis 7\ x Prozent, Warenwechsel mit Grohoankgirv 44/# Prozent. Am Devisen­markt trat stärkere Nachfrage nach dem Dollar hervor, so daß sich der Kurs Kabel-Berlin auf 4,2185 befestigt Mailand, Madrid und Der rumä­nisch Lei erlitten eine kleine Abschwächung.

Börsenkurse.

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Mitteldeutsche Crcditbank. . CffttrTcidiifctK Lreditamkalt Reicht» dank

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Deunch-2 uremburg......

Gtelfcnfirdicncr Bergwerke. . Hcrvener Berg bau Kaliwerke Aschersleben.... .»nliiotrfc Westeregeln. .... Vauraburtc......... .

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Gießener Jugendgericht.

In der Sitzung deS Iugendgerichts Gießen vom 25. März wirkten als Jugendschöffen mit: Frau Marie Heimes von Gießen und Hein­rich Peter VII. von Reiskirchen. Es gelangten drei Sachen zur Verhandlung.

Ein vierzehnjähriger Junge hat im vergan­genen Herbst im Besitze Der erforderlichen Ver­standes- und Willensreife in der Kaiser-Allee in Der Rähe Der Reuen Kaserne mit einem Stein nach einem vorüberfahrenden Automobil ge­worfen und dessen Lenker am Kopse verletzt. Seine frühere Angabe, daß er nebst anderen (Jungen »nur mit Kastanienschalen geworfen habe, muhte er zurücknehmen. Rur mit Rücksicht auf sein Alter wurde von einer Freiheitsstrafe ab­gesehen und auf eine Geldstrafe erkannt. Solche Roheiten verdienen stets schärfste Ahndung, Da nicht nur Die Autoinsassen, sondern auch Passanten, Die sich zufällig in Der Rähe des ge­fährdeten Autos befinden, durch derartiges Werfen in große Gefahr geraten können.

Ein auswärtiger Junge. Der sich bereits in Fürsorgeerziehung befindet, wird aus einer Er­ziehungsanstalt vorgeführt. Gr wird von Der An­klage, daß er sich in strafbarer Weife an Kindern vergangen habe, f r e i g e s p r o ch e n. Da sich da- Gericht nicht davon überzeugen konnte, daß er zur Zeit Der Tat nach seiner geistigen unD sittlichen Entwicklung fähig war, das Llngesehliche Der Tat einzusehen oder seinen Willen dieser Einsicht ent­sprechend zu bestimmen.

Der letzte Fall betraf eine Anklage wegen fahrlässiger Kindestötung. Anfangs Dezember 1926 fand eine hiesige Dienstherrschaft, deren siebzehnjähriges Dienstmädchen kurz zuvor in Die Frauenklinik gebracht toorDen war, in dessen Kleiderschranl em unter alten Kleidungs­stücken verstecktes Paket, in Dem die herbcigeholte Polizei Die Leiche eines neugeborenen Mädchen» entDedte. Die unnatürliche Mutter .Die bereits früher einmal geboren hatte, hatte sich auf ihre bevorstehende Riederkunft, Die sie streng geheim- gehalten hatte, in feiner Weise vorbereitet. Eine Todesursache konnte an Der Leiche nicht näher feftgeftellt werden. Das ÄinD muß nach dem Gutachten von Medizinalrat Dr. W a I g e r und Amtsarzt Dr. Orth gelebt haben aber an einem Schock gestorben sein. In der Handlungs­weise der Angeklagten, welche sehr nahe an strafbaren Vorsatz grenzt, erblickte daS Gericht in llebereinftimmung mit der Auffassung des Jugendstaatsanwaltes und des bestellten Ver­teidigers lediglich eine fahrlässige Kindestötung nach dem Grundsätze in dubio pro reo unD ver­urteilte sie deshalb unter Berücksichtigung der Schwere der Tat zu einet Gefängnis st ras« von fünf Monaten, unter Anrechnung von acht Wochen der erlittenen Untersuchungshaft. Gleichzeitig wurden Erziehungsmaßregeln gegen daS höchst leichtsinnige Mädchen für erforderlich erachtet, über Deren Anordnung und Durchfüh­rung das Vormundschaftsgericht seines HeimatS- ortes die weitere Entscheidung zu treffen haben wird.

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