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rvy. Vena StaitB) 21V«P.: MaiHltta NP.. Bad-Rauheim 20V< P-, Friedberg 201/» P - Mar- bürg 20 P., Gefellschaft Dießen (Emnn Schü­ler. H. Baumann. Fr. Möller. Gretel Becker, Hch. 3 oedt) 19 P.. Schotten 15^/,P., Wehlar 131/* P- und Drehen Verein 8161 121/* Punkte.

Dachgebühren für unzureichend 'reigemachte Briefsendungen. Die Be­stimmungen über Nachgebühren für nicht oder un­zureichend freigemachte Briefsendungen des inner­deutschen Verkehrs werden mit Wirkung vom 1. Oktober ab dahin geändert, dah von diesem Tage ab im innerdeutschen Verkehr für nicht oder unzureichend freigemachte Postkarten. Briefe, Drucksachen usw. nicht mehr ein Betrag von mnrdestens 10 Pf. nacherhoben wird, sondern lediglich eine Rusrundung des Eineinhalbfachen des Fehlbetrages auf volle 5 Pf. stattfinbet.

' 266 Tage dauert der nächst« Winterfahrplan. Er beginnt am 2. Oktober, endet am 14. Mai und bringt eine Fülle wichtiger Veränderungen. Züge, die nur für den Sommer­reiseverkehr bestimmt sind, fallen aus. Winter- sporlzüge werden eingeschoben, Anschlüsse ändern sich, Flugverkehr und SchifsahrtLdienst werden ganz umgestellt. Was hier nur angedeutet werden tann, ist auf einigen tausend Fahrplanseiten in den Storm-Kursbüchern bis ins kleinste und über­sichtlichste zuverlässig festgelegt. Alle Storm-Aus­gaben werden vor Beginn des neuen Fahrplans da sein. Die Ausgabe Storm-Reich, die den ge­samten 2knlandverlehr und die wichtigsten Reise­wege nach dem Ausland enthält, kostet 4 Mark. Außer der großen Ausgabe für das Reich gibt es für unser Berkehrsgebiet die Storm-Teilaus­gabe für West- und Süddeutschland, die 2 Mark kostet und die Fahrpläne des Rhein-, Ruhr- und Saargebiets, der Pfalz, Hessen-Rassau, Bayern, Baden, Württemberg und die große Eisenbahn­karte enthalt. Für Reisen nach dem Ausland be­nutzt man das übersichtliche und zuverlässige Lloyd-Kursbuch des internationalen Eisenbahn-. Luft- und Lleberseeverkehrs. daö zu Beginn des neuen Wintersahrplanes fertig vorliegen wird und 5 Mark kostet. Die Storm-Ausgaben und das Lloyd-Kursbuch sind überall vor allem bei den DahnhofSbuchhandlungen noch vor Beginn deS neuen Fahrplanes zu kaufen.

"Der WasserspvrtvereinHellas" 1920 beging am Sonntag sein Stiftungsfest, verbunden mit Abrudern und Taufe zweier Renngigvierer. Am Rachmittag versammelte sich eine große Anzahl Mitglieder und Freunde des Vereins im Bootshaus, wo der erste Vorsitzende des Vereins die Taufe der Boote vollzog. Das «erste Boot erhielt den Romen Lahn. das

zweite die Bezeichmmg ,AuS eigener Straft* 3n seiner Ansprache gab der Vorsitzende einen interessanten Lieberblick über den Werdegang der Hellas". Beim Abrudern, das einen spannen­den Verlauf nahm, wurden zweimal zwei Vierer, sowie die Vereinsmeisterschaft im Siner ausge­fahren: letztere errang das Mitglied Albert Schöndorf. Am Abend vereinigte man sich im Saale des Restaurants Sieck, wo man das 7. Stiftungsfest in frohgestimmter Geselligkeit beging.

** Briefe an die Redaktion, Um unliebsame Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir. alle für die Redaktton bestimmten Briefe nicht mit namentlicher Anschrift eines der Re­dakteure zu versehen, sondern allgemeinan die Redaktton" zu richten. Rur dann kann eine schnelle Erledigung gewährleistet werden.

Schöffengericht Gießen.

" Gießen, 28. Sept'. Freigesprochen von der Anklage des Fahrraddiebstahls wurde trotz hohem Verdacht ein vielfach vorbe­strafter Arbeiter aus Heidelberg. Er bestritt die Beschuldigung, und von den Zeugen, die den Täter beim Diebstahl beobachtet haben, konnte ihn keiner mit Sicherheit wiedererkennen.

Ein wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung und Beleidigung vielfach vorbestrafter Erwerbs­loser von hier, der drei Tage Pflichtarbeit zu leisten hatte, aber nur einige Stunden gearbeitet hat, verfälschte eine Arbeitsbescheinigung, um auf diese Weise in den Besitz der Unter- stühung zu gelangen. Ferner hat er, zum gleichen Zweck, von seinen ArbeitSgeiwssen gehauene Steine als sein eignes Arbeitsprodukt auszu­geben versucht uni) die städtischen Beamten mit unflätigen Ausdrücken beleidigt. Er erhielt eine Gesamtgefängnis st rase von drei Monaten und drei Wochen.

<3fn Landwirt von Rieder-Mockstadt hat zwei Raummeter Buchenscheitholz gestöhlen und, als die Sache herauskam, bei seiner ver­antwortlichen Vernehmung beim Amtsgericht einen gefälschten Abfuhrschein vorge­legt. um den Richter zu täuschen und sich im

Hindenburg-Marken kauft man beim Städtischen Wohlfahrtsamt!

Besitz des gestohlenen Guts zu erhalten. Wegen Urkundenfälschung und Diebstahls erhielt er eine Gesamtgefängnisstrafe von einem Monat.

Vermischtes.

Heber hundert Fälle von Fleischvergiftung.

Seit Sonntag sind in Hohenmölsen bei Halle und einigen Rachbarorten über hundert Per­sonen an Fleischvergiftung erkrankt. Eine ein­gehende Untersuchung ist eingeleitet. 3n Hohen­mölsen ist ein Todesfall zu verzeichnen.

Die Kinderlähmung in Sachsen.

Auch in der Kreishauptmannschast Leipzig ist ein Fortschreiten der spinalen Kinderläh­mung zu verzeichnen, ohne daß indessen irgend­welche Herde festgestellt sind, wie in der Stadt Leipzig. Cs sind 54 Fälle gemeldet. Hierzu kom­men 129 Fälle in der Stadt Leipzig, so daß insgesamt 183 Fälle gemeldet waren, von denen indessen ein Drittel bereits wieder außer Be­handlung sein dürfte. Die Zahl der Todes- I fälle beläuft sich auf etwa 20. 3m Bezirk der

Straßensperrungen

Die Straßensperre auf der Provinzialsttatzc Butzbach - Niederweisel - Niedermörlen ist aufgehoben.

mitgeteilt vorn Oberhessischen Automobil-Club C.D., Gießen.

Welche Strecke wird gesperrt ?

3n welchem Straßenzug liegt die Strecke?

Für welche Fahrz. erfolgt die Sperrung?

Voraussicht­liche Dauer der Sperre

Umleitung

WetzlarGarbenheim

Wetzlar - Heuchelheim - Gießen

für alle Fahrzeuge

27. 9. bis auf weiteres

Waldgirmes und Schöne Aussicht - Gießener Sttaße

Rockenberg - Griedel

Butzbach - Münzenberg

für Lastkraft, wagen

verlängert bis

1. November

Münzenberg-Oberhörgern

Kreishcruptmannschaft hat man mit Ausnahme der näheren Umgebung Leipzigs sich auf die Schließung der Schulklassen beschränkt, in denen Krankheitsfälle zu verzeichnen waren. Die über­wiegende Zahl der Erkrankungen betrifft kleines Kinder. Allerdings sind auch Erwachsene bis zum Alter von 38 Jahren von der Krank­heit ergriffen worden. Auch in Zittau i. d. Lausitz sind zwei Fälle spinaler Kinderlähmung leichterer Art auf getreten. Die Schulen, Kinder­heime und Kindergärten sind geschlossen worden.

Mordversuch am eigenen Kinde.

Wegen Mordversuchs an seiner Tochter wurde ein 39sähriger Tagelöhner aus Reustadt a. d. H. vom Schwurgericht zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte im 3uni d. 3. sein siebenjähriges Töchterchen, das bei seiner geschiedenen Frau lebte, in einen Wald gelockt und dort in einen Steinbruch hin- untergestvhen, wobei das Kind schwere Verletzungen erlitt.

Der Zünder im Nahkorb.

Gin in Leipzig wohnender 50jähriger Fahr- «rer wollte sich einen Knopf annähen. Er n Rähkorb, als plötzlich ein starker Knall ertönte. Der Mann stürzte blutüberströmt zu Boden. Er hatte im Rähkorb den oberen Teil eines Zünders gefunden, der explo­dierte und ihm sämtliche Finger der rechten Hand so stark verletzte, daß sie amputiert wer­den mußten. Auch ein Auge verlor er. Seine Frau erlitt ebenfalls erhebliche Ver­letzungen.

Das große Los der Lrsahziehung.

Der Hauptgewinn von 100 000 Mark, in der durch die Betrügereien der beiden Lotteriebe­amten Böhm und Schleinstein notwendig gewor­denen Grsatzziehung, fiel auf die Rümmer 149 288, die in der erften Abteilung in Berlin in Dier- telabschnitten und in der zweiten Abteilung in Bresl au in Achtelabschnitten gespielt wurde. Die Berliner Gewinner sind durchweg bedürf­tige Arbeiterfamilien. Den zweiten Gewinn von 25 000 Mark erhielt die Losnummer 273 234, die in Koblenz und Reuköln in Achtelabschnitten gespielt wurde.

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gemeldet ist. Auch nur bei dieser kann Wahlrecht auvgeübt werden.

Gießen, den 27. September 1927.

Allgemeine Oriskrankenkasse

reichen.

Leihgestern, den 24. September 1927. Bürgermeisterei.

Obstversteigernng.

Montag, den 3. Oktober L 3., vormittags 10 Uhr beginnend, soll das Gemeindcobst an Ort und Stelle versteigert werden. Der Anfang ist bei der Oberst. 87860

Wellerfeld, den 27. September 1927.

Hessische Bürgermeisterei Wetterfeld.

Krauß.

Bekanntmachung,

In unser Handelsregister Abteilung B wurde am 24. September 1927 bei der Firma Schade & Füllgrade, Aktiengesell­schaft, Zweigniederlassung Gießen, einge­tragen: Der Kaufmann Ernst Weill in Frankfurt am Main ist zum weiteren Bor­standsmitglied mit der Maßgabe bestellt, daß er zur Vertretung der Gesellschaft ent­weder zusammen mit einem anderen Dor standsmitglied oder gemeinschaftlich mit einem Prokuristen berechtigt ist. 8807C

Gießen, den 26. September 1927.

Hessisches Amtsgericht.

Aepfelversteigerung.

Dienstag, den 4. Oktober L 3.» sollen die

Aepfel der Gemeinde Lauter versteigert werden. 87850

Anfang vormittags 10 Uhr an der Straße WetterfcldLauter.

Lauter, den 29. September 1927.

Hessische Bürgermeisterei Lauter.

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Für die Mitglieder des Ausschusses der Allgemeinen Ortskrankenkasse für die Landgemeinden des Kreises Gießen ist Ersatzwahl anberaumt auf:

Sonntag, den 20. November 1927.

Die Stunde, die Wahllokale und die Wahlbezirke werden noch bekanntgcgeben

Es sind zu wählen: 8781V

10 Vertreter von den beteiligten Arbeitgebern und

20 Vertreter von den volljährigen Versicherten.

Gleichzeitig ist an Crsatzmitgliedern bis zur doppelten Zahl der Vertreter zu wählen.

Wir machen hierbei auf §79 unserer Satzung aufmerksam. Hiernach sind be­teiligt solche Arbeitgeber, die für ihre ver­sicherungspflichtig Beschäftigten Beiträge an die Kasse zu zahlen haben. Arbeit­geber. die selbst versichert sind, zählen zu den Arbeitgebern, wenn Sie regelmäßig mehr als zwei Dersicherungspflichtige be­schäftigen, andernfalls zu den Versicherten. Für die Wählbarkeit stehen den Arbeit­gebern bevollmächtigte Betriebsleiter, Ge­schäftsführer und Bettiebsdeamte der be­teiligten Arbeitgeber gleich. Nicht wählbar find Mitglieder einer Behörde, welche Aufsichtsbefugnisse über die Kasse hat.

Die Arbeitgeber führen für je einen versicherungspstichtig Beschäftigten eine Stimme. Arbeitgeber, die mehrere 93er- sicherungspflichtige beschäftigen, führen bis zu 100 versicherungspflichtig Beschäf­tigten für je angefangene 20 und wegen der über 100 hinausgehenden Zahl für je angefangene 40 Beschäftigte eine Stimme. Mehr als zehn Stimmen kann fein Arbeitgeber führen.

Wählbar als Vertreter der Versicherten ist nur, wer bei der Kasse versichert ist. Weder wählbar noch wahlberechtigt sind die Arbeitgeber unständig Beschäftigter als solche und Arbeitgeber, die mit der Zahlung der Beiträge länger als zwei Monate im Rückstand sind und Versiche­rungspflichtige, die Mitglieder einer Er­satzkasse sind und deren eigene Rechte und Pflichten auf ihren Antrag ruhen.

Wählbar sind nur volljährige Deutsche. Richt wählbar ist:

1. wer infolge strafgerichtlicher Ver­urteilung die Fähigkeit zur Beklei­dung öffenllicher Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist;

2. wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Ver­mögen beschränkt ist.

Wer als Arbeitgeber wählbar ist, kann die Wahl nur ablehnen, wenn er

1. das sechzigste Lebenjahr vollendet hat;

2. mehr als vier minderjährige eheliche Kinder hat; Kinder, die ein anderer an Kindesstatt angenommen hat, werden dabei nicht gerechnet;

3. durch Krankheit ober Gebrechen ver­hindert ist, das Amt ordnungsmäßig zu führen;

4. mehr als eine Vormundschaft oder Pflegschaft führt. Die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Ge­schwister gilt nur als eine; zwei Gegenvormundschaften stehen einer Vormundschaft, ein Ehrenamt der Reichsversicherung einer Gcgenvor- mundschaft gleich;

5. während der unmittelbar vorher­gehenden Wahlzeit das Amt minde- bestens zwei Jahre geführt hat.

Ein Arbeitgeber, der die Wahl ohne zulässigen Grund ablehnt, kann vom ßorfifeenben des Vorstandes mit Geld- trafen bis zu eintausend Mark beftraft werden.

Die Wahlen sind geheim; gewählt wird auf Grund von Vorschlagslisten wirt- chaftlicher Bereinigungen von Arbeit­gebern ober von Arbeitnehmern ober von Verbänden solcher Vereinigungen nach den Grundsätzen der Derhällnis- wahl. Diesen Vorschlagslisten stehen gleich auch solche Vorschlagslisten von Arbeitgebern oder von Versicherten, die mindestens von 60 der beteiligten wahl­berechtigten Versicherten oder von Arbeit­gebern mit mindestens 30 Stimmen un­terzeichnet sind. Diese Vorschlagslisten können bis zum Samstag, dem 15. Ok­tober 1927, mittags 1 Uhr, auf unserem Geschäftszimmer zu Gießen, kaiseralle 3, abgegeben werden.

Die Stimmabgabe ist an die einge­reichten Wahllisten gebunden. Die Vor­schlagslisten sind getrennt für die beteilig­ten Arbeitgeber und Versicherten aufzu­stellen.

Jede Vorschlagsliste darf höchstens drei­mal soviel Bewerber benennen als Ver­treter zu wählen sind. Die einzelnen Be­werber sind unter fortlaufender Nummer aufzuführen, welche die Reihenfolge ihrer Benennung ausbrückt, sowie nach Fami­lien-, Vornamen (Rufnamen unterstrei­chen), Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Bei Versicherten ist auch der Arbeitgeber, bei dem sie beschäftigt sind, anzugeben.

Der Vorschlagsliste der Versicherten ist von jedem Bewerber eine Erklärung her­über beizulegen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist. Bei der Vorschlagsliste der Arbeitgeber ist eine solche Erklärung nur bann erforderlich, soweit ein Arbeit aeber nach § 17 RVO. zur Ablehnung der Wahl berechtigt ist.

In jeder Vorschlagsliste ist ein Ver­treter her Vorschlagsliste und ein Stell­vertreter für ihn aus der Mitte der Un- tcrzeichner zu bezeichnen. Ist dies unter­blieben, so gilt der erste Unterzeichner als Vertreter der Vorschlagsliste und soweit eine Reihenfolge erkennbar ist, der zweite als sein Stellvertreter. Als Vertreter von Vorschlagslisten wirtschaftlicher Vereini­gungen von Arbeitgebern oder von Ar­beitnehmern oder von Verbänden solcher Vereinigungen gilt jeder Unterzeichner der Liste.

Besondere Wählerlisten werden nicht aufgestellt. Zur Prüfung der Wahl- und Stimmberechtigung dient das Arbeit­geber- und Mitgliederverzeichnis (Heb- regifter). Die Hebregister können zu die­sem Zwecke bis zum 22. Oktober 1927 während der üblichen Dienststunden ein« § eschen werden. Etwaige Beschwerden iergegen sind während dieser Frist bei uns vorzubringen.

Bemerkt wird, daß die Ortsslelle zu­ständig ist, in deren Bereich der Ge­schäfts- oder Gewerbebetrieb gelegen und

tüchtiger Fachmann, der an selbstständiges Arbeiten gewöhnt üt, für etnigcTage in der Woche als Aushilfe gesucht. Bei günstiger Entwickelung Aussicht auf dauernde Stellung. Schriftliche Angebote unter 87910 an den Gießener Anzeiger erberen.

Mehveve tüchtige Verputzes per sofort gesucht Gustav Ehr. Schmidt

Löberstrake 40

\ nachmittags 7 Uhr, bei der unterzeichneten ' stelle, woselbst Voranschlag und Bedin­gungen eingesehen werden rf

Verrsedrwg.

Die Lieferung des Bedarfs an gelb- und weißfleischigen guten Speisekartosseln für

die Medizinische Klinik, Frauenklinik und Klinik für Hautkranke in Gießen mit etwa 800 Zentner und für

die Chirurgische Klinik und Ohrenklinik In Gießen mit etwa 600 Zentner

soll auf dem öffentlichen Submifsionswege vergeben werden. 8780C

Die Lieferungsbedingungen können werk­tags, nachmittags zwischen 3 und 6 Uhr, einaesehen werden.

Angebote nebst Proben sind bis zum Montag, dem 3. Oktober 1927, vormittags 11 Uhr, an die in Frage kommenden Kli- niksverwaltungen einzureichen.___________

Kartoffel- Lieferung.

Die Lieferung von 800 Zentner guter ausgelesener Speisekartofseln für die Pro- vinzial-Pslegeanstalt Dberhoffen in Gießen soll vergeben werden. Angebote nebst Proben sind bis zum Samstag, dem 8. Ok­tober 1927, vormittags 11 Uhr, einzu­reichen. Zuschlagsfrist: fünf Tage. 8806V

Gießen, den 28. September 1927.

Provinzial-Pflegeanstalt Oberhessen (Licher Straße 74).____________

4lrbeit6verftebnnq.

Innerhalb des Orts sollen ca. 100 Qua­dratmeter Gossenpflasterung und ca. 250 Quadratmeter Beichaussierung hergestellt werden. 8655V