rvy. Vena StaitB) 21V«P.: MaiHltta NP.. Bad-Rauheim 20V< P-, Friedberg 201/» P - Mar- bürg 20 P., Gefellschaft Dießen (Emnn Schüler. H. Baumann. Fr. Möller. Gretel Becker, Hch. 3 oedt) 19 P.. Schotten 15^/,P., Wehlar 131/* P- und Drehen Verein 8161 121/* Punkte.
— Dachgebühren für unzureichend 'reigemachte Briefsendungen. Die Bestimmungen über Nachgebühren für nicht oder unzureichend freigemachte Briefsendungen des innerdeutschen Verkehrs werden mit Wirkung vom 1. Oktober ab dahin geändert, dah von diesem Tage ab im innerdeutschen Verkehr für nicht oder unzureichend freigemachte Postkarten. Briefe, Drucksachen usw. nicht mehr ein Betrag von mnrdestens 10 Pf. nacherhoben wird, sondern lediglich eine Rusrundung des Eineinhalbfachen des Fehlbetrages auf volle 5 Pf. stattfinbet.
' 266 Tage dauert der nächst« Winterfahrplan. Er beginnt am 2. Oktober, endet am 14. Mai und bringt eine Fülle wichtiger Veränderungen. Züge, die nur für den Sommerreiseverkehr bestimmt sind, fallen aus. Winter- sporlzüge werden eingeschoben, Anschlüsse ändern sich, Flugverkehr und SchifsahrtLdienst werden ganz umgestellt. Was hier nur angedeutet werden tann, ist auf einigen tausend Fahrplanseiten in den Storm-Kursbüchern bis ins kleinste und übersichtlichste zuverlässig festgelegt. Alle Storm-Ausgaben werden vor Beginn des neuen Fahrplans da sein. Die Ausgabe Storm-Reich, die den gesamten 2knlandverlehr und die wichtigsten Reisewege nach dem Ausland enthält, kostet 4 Mark. Außer der großen Ausgabe für das Reich gibt es für unser Berkehrsgebiet die Storm-Teilausgabe für West- und Süddeutschland, die 2 Mark kostet und die Fahrpläne des Rhein-, Ruhr- und Saargebiets, der Pfalz, Hessen-Rassau, Bayern, Baden, Württemberg und die große Eisenbahnkarte enthalt. Für Reisen nach dem Ausland benutzt man das übersichtliche und zuverlässige Lloyd-Kursbuch des internationalen Eisenbahn-. Luft- und Lleberseeverkehrs. daö zu Beginn des neuen Wintersahrplanes fertig vorliegen wird und 5 Mark kostet. Die Storm-Ausgaben und das Lloyd-Kursbuch sind überall — vor allem bei den DahnhofSbuchhandlungen — noch vor Beginn deS neuen Fahrplanes zu kaufen.
"Der Wasserspvrtverein „Hellas" 1920 beging am Sonntag sein Stiftungsfest, verbunden mit Abrudern und Taufe zweier Renngigvierer. Am Rachmittag versammelte sich eine große Anzahl Mitglieder und Freunde des Vereins im Bootshaus, wo der erste Vorsitzende des Vereins die Taufe der Boote vollzog. Das «erste Boot erhielt den Romen „ Lahn. das
zweite die Bezeichmmg ,AuS eigener Straft* 3n seiner Ansprache gab der Vorsitzende einen interessanten Lieberblick über den Werdegang der „Hellas". Beim Abrudern, das einen spannenden Verlauf nahm, wurden zweimal zwei Vierer, sowie die Vereinsmeisterschaft im Siner ausgefahren: letztere errang das Mitglied Albert Schöndorf. Am Abend vereinigte man sich im Saale des Restaurants Sieck, wo man das 7. Stiftungsfest in frohgestimmter Geselligkeit beging.
** Briefe an die Redaktion, Um unliebsame Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir. alle für die Redaktton bestimmten Briefe nicht mit namentlicher Anschrift eines der Redakteure zu versehen, sondern allgemein „an die Redaktton" zu richten. Rur dann kann eine schnelle Erledigung gewährleistet werden.
Schöffengericht Gießen.
" Gießen, 28. Sept'. Freigesprochen von der Anklage des Fahrraddiebstahls wurde trotz hohem Verdacht ein vielfach vorbestrafter Arbeiter aus Heidelberg. Er bestritt die Beschuldigung, und von den Zeugen, die den Täter beim Diebstahl beobachtet haben, konnte ihn keiner mit Sicherheit wiedererkennen.
Ein wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung und Beleidigung vielfach vorbestrafter Erwerbsloser von hier, der drei Tage Pflichtarbeit zu leisten hatte, aber nur einige Stunden gearbeitet hat, verfälschte eine Arbeitsbescheinigung, um auf diese Weise in den Besitz der Unter- stühung zu gelangen. Ferner hat er, zum gleichen Zweck, von seinen ArbeitSgeiwssen gehauene Steine als sein eignes Arbeitsprodukt auszugeben versucht uni) die städtischen Beamten mit unflätigen Ausdrücken beleidigt. Er erhielt eine Gesamtgefängnis st rase von drei Monaten und drei Wochen.
<3fn Landwirt von Rieder-Mockstadt hat zwei Raummeter Buchenscheitholz gestöhlen und, als die Sache herauskam, bei seiner verantwortlichen Vernehmung beim Amtsgericht einen gefälschten Abfuhrschein vorgelegt. um den Richter zu täuschen und sich im
Hindenburg-Marken kauft man beim Städtischen Wohlfahrtsamt!
Besitz des gestohlenen Guts zu erhalten. Wegen Urkundenfälschung und Diebstahls erhielt er eine Gesamtgefängnisstrafe von einem Monat.
Vermischtes.
Heber hundert Fälle von Fleischvergiftung.
Seit Sonntag sind in Hohenmölsen bei Halle und einigen Rachbarorten über hundert Personen an Fleischvergiftung erkrankt. Eine eingehende Untersuchung ist eingeleitet. 3n Hohenmölsen ist ein Todesfall zu verzeichnen.
Die Kinderlähmung in Sachsen.
Auch in der Kreishauptmannschast Leipzig ist ein Fortschreiten der spinalen Kinderlähmung zu verzeichnen, ohne daß indessen irgendwelche Herde festgestellt sind, wie in der Stadt Leipzig. Cs sind 54 Fälle gemeldet. Hierzu kommen 129 Fälle in der Stadt Leipzig, so daß insgesamt 183 Fälle gemeldet waren, von denen indessen ein Drittel bereits wieder außer Behandlung sein dürfte. Die Zahl der Todes- I fälle beläuft sich auf etwa 20. 3m Bezirk der
Straßensperrungen
Die Straßensperre auf der Provinzialsttatzc Butzbach - Niederweisel - Niedermörlen ist aufgehoben.
mitgeteilt vorn Oberhessischen Automobil-Club C.D., Gießen.
Welche Strecke wird gesperrt ?
3n welchem Straßenzug liegt die Strecke?
Für welche Fahrz. erfolgt die Sperrung?
Voraussichtliche Dauer der Sperre
Umleitung
Wetzlar—Garbenheim
Wetzlar - Heuchelheim - Gießen
für alle Fahrzeuge
27. 9. bis auf weiteres
Waldgirmes und Schöne Aussicht - Gießener Sttaße
Rockenberg - Griedel
Butzbach - Münzenberg
für Lastkraft, wagen
verlängert bis
1. November
Münzenberg-Oberhörgern
Kreishcruptmannschaft hat man mit Ausnahme der näheren Umgebung Leipzigs sich auf die Schließung der Schulklassen beschränkt, in denen Krankheitsfälle zu verzeichnen waren. Die überwiegende Zahl der Erkrankungen betrifft kleines Kinder. Allerdings sind auch Erwachsene bis zum Alter von 38 Jahren von der Krankheit ergriffen worden. Auch in Zittau i. d. Lausitz sind zwei Fälle spinaler Kinderlähmung leichterer Art auf getreten. Die Schulen, Kinderheime und Kindergärten sind geschlossen worden.
Mordversuch am eigenen Kinde.
Wegen Mordversuchs an seiner Tochter wurde ein 39sähriger Tagelöhner aus Reustadt a. d. H. vom Schwurgericht zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte im 3uni d. 3. sein siebenjähriges Töchterchen, das bei seiner geschiedenen Frau lebte, in einen Wald gelockt und dort in einen Steinbruch hin- untergestvhen, wobei das Kind schwere Verletzungen erlitt.
Der Zünder im Nahkorb.
Gin in Leipzig wohnender 50jähriger Fahr- «rer wollte sich einen Knopf annähen. Er n Rähkorb, als plötzlich ein starker Knall ertönte. Der Mann stürzte blutüberströmt zu Boden. Er hatte im Rähkorb den oberen Teil eines Zünders gefunden, der explodierte und ihm sämtliche Finger der rechten Hand so stark verletzte, daß sie amputiert werden mußten. Auch ein Auge verlor er. Seine Frau erlitt ebenfalls erhebliche Verletzungen.
Das große Los der Lrsahziehung.
Der Hauptgewinn von 100 000 Mark, in der durch die Betrügereien der beiden Lotteriebeamten Böhm und Schleinstein notwendig gewordenen Grsatzziehung, fiel auf die Rümmer 149 288, die in der erften Abteilung in Berlin in Dier- telabschnitten und in der zweiten Abteilung in Bresl au in Achtelabschnitten gespielt wurde. Die Berliner Gewinner sind durchweg bedürftige Arbeiterfamilien. Den zweiten Gewinn von 25 000 Mark erhielt die Losnummer 273 234, die in Koblenz und Reuköln in Achtelabschnitten gespielt wurde.
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gemeldet ist. Auch nur bei dieser kann Wahlrecht auvgeübt werden.
Gießen, den 27. September 1927.
Allgemeine Oriskrankenkasse
reichen.
Leihgestern, den 24. September 1927. Bürgermeisterei.
Obstversteigernng.
Montag, den 3. Oktober L 3., vormittags 10 Uhr beginnend, soll das Gemeindcobst an Ort und Stelle versteigert werden. Der Anfang ist bei der Oberst. 87860
Wellerfeld, den 27. September 1927.
Hessische Bürgermeisterei Wetterfeld.
Krauß.
Bekanntmachung,
In unser Handelsregister Abteilung B wurde am 24. September 1927 bei der Firma Schade & Füllgrade, Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Gießen, eingetragen: Der Kaufmann Ernst Weill in Frankfurt am Main ist zum weiteren Borstandsmitglied mit der Maßgabe bestellt, daß er zur Vertretung der Gesellschaft entweder zusammen mit einem anderen Dor standsmitglied oder gemeinschaftlich mit einem Prokuristen berechtigt ist. 8807C
Gießen, den 26. September 1927.
Hessisches Amtsgericht.
Aepfelversteigerung.
Dienstag, den 4. Oktober L 3.» sollen die
Aepfel der Gemeinde Lauter versteigert werden. 87850
Anfang vormittags 10 Uhr an der Straße Wetterfcld—Lauter.
Lauter, den 29. September 1927.
Hessische Bürgermeisterei Lauter.
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Für die Mitglieder des Ausschusses der Allgemeinen Ortskrankenkasse für die Landgemeinden des Kreises Gießen ist Ersatzwahl anberaumt auf:
Sonntag, den 20. November 1927.
Die Stunde, die Wahllokale und die Wahlbezirke werden noch bekanntgcgeben
Es sind zu wählen: 8781V
10 Vertreter von den beteiligten Arbeitgebern und
20 Vertreter von den volljährigen Versicherten.
Gleichzeitig ist an Crsatzmitgliedern bis zur doppelten Zahl der Vertreter zu wählen.
Wir machen hierbei auf §79 unserer Satzung aufmerksam. Hiernach sind beteiligt solche Arbeitgeber, die für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten Beiträge an die Kasse zu zahlen haben. Arbeitgeber. die selbst versichert sind, zählen zu den Arbeitgebern, wenn Sie regelmäßig mehr als zwei Dersicherungspflichtige beschäftigen, andernfalls zu den Versicherten. Für die Wählbarkeit stehen den Arbeitgebern bevollmächtigte Betriebsleiter, Geschäftsführer und Bettiebsdeamte der beteiligten Arbeitgeber gleich. Nicht wählbar find Mitglieder einer Behörde, welche Aufsichtsbefugnisse über die Kasse hat.
Die Arbeitgeber führen für je einen versicherungspstichtig Beschäftigten eine Stimme. Arbeitgeber, die mehrere 93er- sicherungspflichtige beschäftigen, führen bis zu 100 versicherungspflichtig Beschäftigten für je angefangene 20 und wegen der über 100 hinausgehenden Zahl für je angefangene 40 Beschäftigte eine Stimme. Mehr als zehn Stimmen kann fein Arbeitgeber führen.
Wählbar als Vertreter der Versicherten ist nur, wer bei der Kasse versichert ist. Weder wählbar noch wahlberechtigt sind die Arbeitgeber unständig Beschäftigter als solche und Arbeitgeber, die mit der Zahlung der Beiträge länger als zwei Monate im Rückstand sind und Versicherungspflichtige, die Mitglieder einer Ersatzkasse sind und deren eigene Rechte und Pflichten auf ihren Antrag ruhen.
Wählbar sind nur volljährige Deutsche. Richt wählbar ist:
1. wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffenllicher Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist;
2. wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Wer als Arbeitgeber wählbar ist, kann die Wahl nur ablehnen, wenn er
1. das sechzigste Lebenjahr vollendet hat;
2. mehr als vier minderjährige eheliche Kinder hat; Kinder, die ein anderer an Kindesstatt angenommen hat, werden dabei nicht gerechnet;
3. durch Krankheit ober Gebrechen verhindert ist, das Amt ordnungsmäßig zu führen;
4. mehr als eine Vormundschaft oder Pflegschaft führt. Die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister gilt nur als eine; zwei Gegenvormundschaften stehen einer Vormundschaft, ein Ehrenamt der Reichsversicherung einer Gcgenvor- mundschaft gleich;
5. während der unmittelbar vorhergehenden Wahlzeit das Amt minde- bestens zwei Jahre geführt hat.
Ein Arbeitgeber, der die Wahl ohne zulässigen Grund ablehnt, kann vom ßorfifeenben des Vorstandes mit Geld- trafen bis zu eintausend Mark beftraft werden.
Die Wahlen sind geheim; gewählt wird auf Grund von Vorschlagslisten wirt- chaftlicher Bereinigungen von Arbeitgebern ober von Arbeitnehmern ober von Verbänden solcher Vereinigungen nach den Grundsätzen der Derhällnis- wahl. Diesen Vorschlagslisten stehen gleich auch solche Vorschlagslisten von Arbeitgebern oder von Versicherten, die mindestens von 60 der beteiligten wahlberechtigten Versicherten oder von Arbeitgebern mit mindestens 30 Stimmen unterzeichnet sind. Diese Vorschlagslisten können bis zum Samstag, dem 15. Oktober 1927, mittags 1 Uhr, auf unserem Geschäftszimmer zu Gießen, kaiseralle 3, abgegeben werden.
Die Stimmabgabe ist an die eingereichten Wahllisten gebunden. Die Vorschlagslisten sind getrennt für die beteiligten Arbeitgeber und Versicherten aufzustellen.
Jede Vorschlagsliste darf höchstens dreimal soviel Bewerber benennen als Vertreter zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber sind unter fortlaufender Nummer aufzuführen, welche die Reihenfolge ihrer Benennung ausbrückt, sowie nach Familien-, Vornamen (Rufnamen unterstreichen), Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Bei Versicherten ist auch der Arbeitgeber, bei dem sie beschäftigt sind, anzugeben.
Der Vorschlagsliste der Versicherten ist von jedem Bewerber eine Erklärung herüber beizulegen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist. Bei der Vorschlagsliste der Arbeitgeber ist eine solche Erklärung nur bann erforderlich, soweit ein Arbeit aeber nach § 17 RVO. zur Ablehnung der Wahl berechtigt ist.
In jeder Vorschlagsliste ist ein Vertreter her Vorschlagsliste und ein Stellvertreter für ihn aus der Mitte der Un- tcrzeichner zu bezeichnen. Ist dies unterblieben, so gilt der erste Unterzeichner als Vertreter der Vorschlagsliste und soweit eine Reihenfolge erkennbar ist, der zweite als sein Stellvertreter. Als Vertreter von Vorschlagslisten wirtschaftlicher Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Arbeitnehmern oder von Verbänden solcher Vereinigungen gilt jeder Unterzeichner der Liste.
Besondere Wählerlisten werden nicht aufgestellt. Zur Prüfung der Wahl- und Stimmberechtigung dient das Arbeitgeber- und Mitgliederverzeichnis (Heb- regifter). Die Hebregister können zu diesem Zwecke bis zum 22. Oktober 1927 während der üblichen Dienststunden ein« § eschen werden. Etwaige Beschwerden iergegen sind während dieser Frist bei uns vorzubringen.
Bemerkt wird, daß die Ortsslelle zuständig ist, in deren Bereich der Geschäfts- oder Gewerbebetrieb gelegen und
tüchtiger Fachmann, der an selbstständiges Arbeiten gewöhnt üt, für etnigcTage in der Woche als Aushilfe gesucht. Bei günstiger Entwickelung Aussicht auf dauernde Stellung. Schriftliche Angebote unter 87910 an den Gießener Anzeiger erberen.
Mehveve tüchtige Verputzes per sofort gesucht Gustav Ehr. Schmidt
Löberstrake 40
\ nachmittags 7 Uhr, bei der unterzeichneten ' stelle, woselbst Voranschlag und Bedingungen eingesehen werden rf „
Verrsedrwg.
Die Lieferung des Bedarfs an gelb- und weißfleischigen guten Speisekartosseln für
die Medizinische Klinik, Frauenklinik und Klinik für Hautkranke in Gießen mit etwa 800 Zentner und für
die Chirurgische Klinik und Ohrenklinik In Gießen mit etwa 600 Zentner
soll auf dem öffentlichen Submifsionswege vergeben werden. 8780C
Die Lieferungsbedingungen können werktags, nachmittags zwischen 3 und 6 Uhr, einaesehen werden.
Angebote nebst Proben sind bis zum Montag, dem 3. Oktober 1927, vormittags 11 Uhr, an die in Frage kommenden Kli- niksverwaltungen einzureichen.___________
Kartoffel- Lieferung.
Die Lieferung von 800 Zentner guter ausgelesener Speisekartofseln für die Pro- vinzial-Pslegeanstalt Dberhoffen in Gießen soll vergeben werden. Angebote nebst Proben sind bis zum Samstag, dem 8. Oktober 1927, vormittags 11 Uhr, einzureichen. Zuschlagsfrist: fünf Tage. 8806V
Gießen, den 28. September 1927.
Provinzial-Pflegeanstalt Oberhessen (Licher Straße 74).____________
4lrbeit6verftebnnq.
Innerhalb des Orts sollen ca. 100 Quadratmeter Gossenpflasterung und ca. 250 Quadratmeter Beichaussierung hergestellt werden. 8655V


