Aus der Provinzialhauptstadt.
©tcfjen, den 28. September 1927.
Kartoffelernte - Allerweltsernte
Die Kartoffelernte ist eine Allerweltsernte: Denn Kartoffeln werden von viel mehr Leuten angebaut als Getreide. Sie baut der größte Grundbesitzer an, der große und kleine Bauersmann: aber auch viele Bewohner der mittleren und lleineren Städte haben noch ihr Kartoffelland, und andere pachten sich ein Stück. Kartoffeln pflanzt dec Handwerksmeister an, der Tagelöhner, der Eisenbahner, der kleine Krämer im Dorfe, und selbst um die großen Städte sieht man in den Schrebergärten überall Kartoffel- beete. Wie sich draußen Kartoffelfelder manchmal kilometerlang hinziehen. Hunderte von langen Furchen in Reih und Glied, so gibt es andere, die nur wie ein schmales Handtuch oder wie ein Teppich in der Flur liegen. Bucklige Derg- und Hügelkuppen sind mit Kartoffeln bestanden, in schmalen Furchen, mir ein paar Fuß breit, ziehen sich Kartoffelstauden an Waldesrändern oder an Felsvorsprüngen hin, und in kurzen verbogenen oder auSgeeaten Beeten stehen Kartoffeln auch gleich neben dem Ei'enbahndamm. Daher hat auch di« Kartoffelernte ein so verschiede Aussehen. Aus den großen Besitzungen riesige Kastenwagen, in die von Tagelöhnern Korb auf Korb entleert wird, bei den „kleinen Leuten" an den Rändern der Kartoffelfelder nur Handwagen, Schubkarren und ähnliche Gefährte. Ist das Kartofselherausnehmen auf größeren Besitzungen eine landwirtschaftlich« Arbeit wie jede andere, so ist es bei denen, die nur über ein Stückchen Kartoffelland verfügen, etwas Besonderes, eine Abweichung vom gewöhnlichen Tageslauf, urrd für die Kinder, die auch dabei sein müssen, werden die Tage der Kartoffelernte oft zum Fest, zu einer abwechslungsreichen Zeit. Zwar müssen recht häufig auch die Kinder bei der Arbeit helfen, aber es kommt doch recht bald eine Gelegenheit, sich zu drücken. Dann wird Kar- toffelrraut zusammengesucht und bald lodert das Feuer empor. Auch über andere Felder ziehen die grauen Schwaden der Kartoffelfeuer, so daß oft ein paar Dutzend solcher Feuer in kurzen Entfernungen nebeneinander brennen, prasseln, schwelen und rauchen. Wie Schildwachen stehen ringsum aus den Feldern die prall gefüllten Kartofselsäcke, manche sind erst halb gefüllt und sehen aus wie Zwerge. Dann setzt eine Pause ein. Kaffeekannen wandern zum Wärmen in dos Feuer, cS werden Sitzplätze hergerichtct, die Butterbrote hervocgeholt. AaS KarwffelbcrauS- nehmen ist eine recht harte Arbeit. Das merkt besonders der. der gewöhnlich ander«, weniger anstrengende Arbeiten verrichtet. Aber auch diese Last muß auf sich genommen werden. Rach De- errdigung der Grnte ist eS auch ein sehr schönes Gefühl, im Winter mit Kartoffeln versorgt zu sein, Va'ür feine Ausgaben machen zu müssen Lieber die .Kartoffel gibt es auch manche Sinn- sprüch« und Lieder. Rur ein Kartoffellied soll hierher gesetzt werden, eins von dem alten deutschen Bolksschriftsteller Matthias Claudius. Darin heißt es:
Schön rötlich die Kartoffeln sind
Lind weiß wie Alabaster!
Sie däun sich lieblich un6 geschwind
Lind sind für Mann und Weib und Kind
Ein rechtes Magenpflaster. A. M.
Die Miete in Hessen.
DaS hessische Gesamtministerium gibt bekannt: Auf Grund der Reichsverordnung vom 11. März 1927 über die Festsetzung einer Mindesthöhe der gesetzlichen Miete wird gemäß Ar» titel 9 der hessischen Ausführungsverordnung zum Reichsmietengesetz nach Anhörung von Interessenvertretungen und Sachverständigen folgendes bestimmt: Die gesetzliche Miete wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 a b bis auf weiteres auf 120 Prozent («in- hundertzwanzig Proz.) der Friedensmiete festgesetzt. Hierin befindet sich ein Zus hlag für laufend« Instandsetzungskosten von 17 Prozent der Friedensmiete. Gleichzeitig Word dec gewerbliche Zuschlag für Räume mit einer Friedensmiete von 601 bis 1800 Mk. einschließlich auf geh oben und derjenige für Räume mit einer Friedensmiete von 1800 Mk. von 10 auf 5 Prozent herabgesetzt. Die bisherige Regelung, daß daS W a s s e r g e l d nur bis 2l/j v. H. der Friedensmiete in der gesetzlichen Miete enthalten ist und daß der übersteigende Betrag aus die
Karten im Vorverkauf bei den vorf ähr enden
Firmen und an der Tageskaffe
Mieter umAelegt werden kann, fällt weg. Die geltende Sonderbestimmung für Abortgruben- Entleerung bleibt bestehen.
Bornotizen.
— Deutsche Dolkspartei. Anläßlich des 80. Geburtstages des Reichspräsidenten veranstaltet die hiesige Ortsgruppe der Deutschen Vollspartei am Freitag, 30. d. M.. abends 8Vr im »Hindenburg" einen Familienabend. Die Ansprache, die Prof. Dr. R o l o f f übernommen hat, wird von musikalischen und deklamatorischen Darbietungen umrahmt werden. Mitglieder und Freunde der Partei werden gebeten, sich an dieser Veranstaltung zahlreich zu beteiligen. (Siehe heutige Anzeige.)
— Tageskalender für Mittwoch. Palast-Lichtspiele: „Mein Heidelberg, ich kann dich nie vergessen".— 10.45 Uhr: Nachtvorstellung: „Die Geschlechtskrankheiten". — Astoria-Lichtspiele: „Der Zusammenbruch".
Daß ein Ehepaar in die erfreuliche Lag« kommt, einmal eine Wohnung mieten zu können, ist selbst in der Zeit unserer heutigen Wohnungsnot dec Fall. Kommen sie dann zu dem Hauswirt, so legt dieser meist den größten Wert darauf, daß oer Mietvertrag nicht nur vom Ehemann. sondern auch von der Ehefrau unterschrieben wird. Das tut der Hauswirt zu seiner ganz berechtigten eigenen Sicherheit, um vor allen Dingen sein gesetzliches Pfandrecht für seine Forderungen an den eingebrachten Möbeln der Eheleute notfalls ausüben zu können. Hat nur der Ehemann den Mietvertrag unterzeichnet, so ist es oft schon vvrgelommen, daß bei Zahlungs- schwierigkri'en deZ v emanns. wenn der Hauswirt zur Pfändung der eingebrachten Möbel schreiten wollte, sich herausstellte, daß diese der Ehefrau gehörten, und ihm somit die Möglichkeit genommen wurde, seine Rechtsansprüche zu verwirklichen.
AuS der Tatsache, daß bei einem Ehepaar beide Teile den Mie.v.rtrag unte.-schrieben haben, Wird aber nun weiter vielfach der Schluß gezogen, daß nunmehr auch jede Erklärung, die dem Hauswirt gegenüber abgegeben wird, von beiden Ehegatten gemeinschaftlich abgegeben werden muß. das vor allem für den Fall einer evtl. Kündigung. Es könnte in der Folge davon da m dazu kommen, daß der Ehemann ficy zur Räumung der Wohnung verpflichtet, die Ehefrau sich aber weigert, dasselbe zu tun, und der Hauswirt in eine schwierige Lage geräl. Diese Ansicht, daß Erklärungen gegenüber dem Hauswirt von beiden, den Mietvertrag unterschrieben i Ehezarten , abgegeben werden müssen, ist aber irri - Rach der Rechtsprechung des K.G. (17. 3.6.17. ü. 11002,23) (Jur. Wochenschrift 32/1627) ist es dabei gleichgültig, ob die Ehefrau den Mietvertrag als selbständige Mieterin neben ihrem Gatten abgeschlossen, oder ob sie diesen Vertrag nur zum Zwecke der Mithaftung für den Mietzins mit unterschrieben tat. In diesem Falle hätte die Ehefrau selbständige Rechte aus dem Mietvertrag überhaubt nicht erlangt. Aber auch für den Fall, daß die Ehefrau als selbständige Mieterin neben ihrem Ehemann Gesamtgläubigerin der Rechte aus dem Mietvertrag geworden ist, kann sie aus dem Mietvertrag kein Recht auf Lleberlassung der Wohnung geltend machen, wenn der Ehemann sich zur Räumung der Wohnung, was ja auch durch eine Kündigung geschieht, verpflichtet. In solchem Falle spricht bei der zwischen den Eheleuten bestehenden ungeteilten ehelichen Genreinschaft ohne weiteres eine Vermutung für die Vollmacht des Ehemannes zum Handeln für die Ehesrau. Es kann nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht angenommen werden, daß bei einer bestehenden Ehe ein Ehegatte allein in der Wohnung zurückblriben will und soll. Es kann vielmehr mit rechtlicher Wirksamkeit angenommen werden, daß. wenn Eheleute Räume als gemeinschaftliche Wohnung mieten, nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien hinsichtlich der gemeinschaftlichen Rechte der Eheleute während der Dauer der Ehe auch Erklärungen d«S Ehemannes allein dem Vermieter gegenüber maßgebend sein sollen. Der hier vom Kammergericht eingenommene Rechtsstandpunkt entspricht auch der Stellung, die das Gesetz allgemein dem
•* Sammeltag der BahnhofSmis- s i on. Am Samstag und Sonntag, 1. und 2. Oktober, hält die hiesige Dahnhofsmission den durch die Behörden genehmigten Sammeltag ab. In den dem Publikum zugänglichen Räumen des Bahnhofs lDorhalle, Wartesäle) und auf dem Bahnhofsplatz werden die Sammlerinnen und Sammler von den Passanten Gaben für die gute Sache erbitten. Die Dahnhofsmission. hinter der auf evangelischer Seite die Innere Mission, auf katholischer Seite die Caritas steht, leistet be- sonders durchreisenden Mädchen, die des Schutzes und der Beratung bedürfen, ihre Hllfe. Im Interesse des segensreichen utü) dringend notwendigen Werkes fei das Publikum auf die Veranstaltung besonders aufmerksam gemacht.
** Die Schmückung deutscher Kriegergräber auf den Friedhöfen im Auslande betrifft eine Bekanntmachung der Gießener Ortsgruppe des Volksbundes deutsche Kciegsgräber- fürsorge im Anzeigenteil unseres Blatter. Auf die Veröffentlichung sei besonders hingewiesen. Sehr
Ehemann innerhalb der ehelichen Gemeinschaft gibt. Dem Ehemann steht die Entscheidung über alle das gemeinschaftliche ehelich« Leben betreffenden Angelegenheiten zu. Als Ausfluß dieser Entscheidungsgewalt bestimmt er Wohnort und Wohnung der Ehefrau. Sollte im Einzelfall von Eheleuten ein anderer Standpunkt eingenommen werden, so kann der Vermieter dem Anspruch der Ehefrau die Einrede der Arglist entgegen» setzen. Will der Ehemann, daß seine Kündigung oder Einwilligung zur Räumung nut für ihn gellen soll, dagegen nicht für seine Frau, so muh er das dem Vermieter mitteilen, oder er handelt, den Grundsätzen von Treu und Glauben zuwider, arglistig. Diesen Einwand der Arglist ihres Mannes muß aber auch die Ehefrau gegen sich gellen lassen.
Besonders liegt der Fall nun, toenn die Ehegatten nicht mehr zusammenleben, sondern wenn die Ehe geschieden ist. In diesem Falle hat der Ehemann nicht mehr die Vertretungsbefugnis der Frau in häuslichen Angelegen- heile t, da eine eheliche häusliche Gemeinschaft ja nicht mehr vorhanden ist. Auch der Hauswirt kann dann, wenn ihm nur von einem der Ehegatten gekündigt wird, die stillschweigende Ver- tretungsveft:gnis für den anderen Ehegatten durch dielet nicht mehr annehmen. Soll also ihm gegenüber die Kündigung rechtliche Wirksamkeit erlangen, so muh sie von den beiden geschiedenen Ehegatten gemeinschaftlich ausgesprochen werden. Will einer der geschiedenen Ehegatten allein kündigen und verweigert der andere dazu seine Zustimmung, so bleibt nichts weiter übrig, als den'clbcn aus Erteil', ng der Zustimmung zur gemeinschaftlichen Kündigung gegenüber dem Ver- mieier zu verklagen. Die Klage ist von dem kündigenden Ehegatten einzureichen. Das gilt auch, wenn der eine der geschiedenen Ehegatten par nicht mehr in der Wohnung wohnt, vielletcht dies« während des Verlaufs des Ehescheidungs- prozesies oder auch schon vorher verlassen hat. Aus solchem Verhalten des einen der Ehegatten ist nicht etwa der Schluß zu ziehen, daß dieser auf seine Rechte an der Wohnung verzichtet.
In der Praxis kommt es nun vielfach vor. daß ein Verzicht auf die Wohnung von dem einen der geschiedenen Ehegatten dem anderen gege. über ausgesprochen wtrd, und daß beide darin Übereinkommen, daß nur einem von ihnen die Wohnung allein verbleiben soll. Ist der Hauswirt damit einverstanden, so ist gegen eine solche vergleichsweise Regelung nichts einzuwen- ben. Erzwungen kann ober die Einverständniserklärung des Hauswirts nicht werden. Rach der Rechtsprechung Les Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Jur. Wochenschr. 32/1927) ist der Vermieter. der an beide Eheleute gemeinschaftlich vermietet hat, nicht verpflichtet, nach Scheidung dec Ehe einen der beiden als Alleinmieter zu behalten. Zu Lasten der geschiedenen Eheleute geht dann die unerwünschte Folge, daß die Wohnung, falls der Vermieter nicht bereit ist, sie einem von beiden zu überlassen, beiden verloren geht. So bedauerlich vielfach im Interesse der Geschiedenen diese Folge ist. so läßt sie sich vom Standpunkt des geltenden Rechts aus nicht vermeiden, da unser Wohnungsnotrecht diese in der Praxis nicht unwichtig« Frage keiner be- sonde.en Regelung unterzogen hat.
wichtig ist es, bte Bestellungen för die Grab- schmückung am Allerseelen tage umgehend vorzu- nehmen. Näheres in der heutigen Bekanntmachung.
"GegendieDerwendungvonSchuI kindcrn bei Sammlungen (wohltätiger und gemeinnütziger Straßen- und Haussammlungen) wendet sich eine Bekanntmachung des Wohlfahrts amtes (Abteilung Jugendamt) im gestrigen Anzeigenteil, auf die auch an dieser Stelle hingewiesen sei.
** Stadttheaterabonnement. Die be stellten Abonnements sind am Freitag und Samstag an der Kasse in der Vorhalle des Stadtthcatcrs ab zuholen. Näheres in der heutigen Bekanntmachung
** Ernennungen. Durch Entschließung des LandeScunts für das Dildungswesen tmirben ernannt: die Studienreferendare: Armin Dender aus Stangenrod. Kreis Gießen. Dr. Karl Faber aus Leihgestern, Kreis Gießen. Dr. Elisabeth Ritz aus Darmstadt zu Studienassessoren.
** 2>ie Enthüllung de s hessischen Dragonerdenkmals in Darmstadt findet am nächsten Sonntag, 11.15 Uhr vormittags, statt. Am Samstagabend geht ein Begrüßungs- abend voraus, für Sonntagnachmittag ist ein Festzug durch die alte Garnisonstadt vorgesehen. Zu der Veranstaltung sind bereits außerordentlich zahlreich« Anmeldungen erfolgt.
** Neuerungen bei der Reichspost. Gegenwärtig ist die Post dabei, eine ihr vorgelegte Grfininmg eines Frankier aut omaten zu prüfen, den sie in der nächsten Zeit in Dienst stellen will. Es handelt sich bei diesem Fran- kierapparat um eine Konstruktion, die durch eine einfache Einordnung geeigneter Farbstücke und Prägewalzen nach Einwurf der Frankierung entsprechenden Munzwerte die Driefe imh Postkarten in den Kasten bringt und zugleich entsprechend frankiert. Diese Einrichtung wird für den Briefpostverkehr einen großen Vorteil mit sich bringen.
** Hindenburafpiele veranstaltet der hiesige Mönnerturnverem am nächsten Sontagnach- mittag. Oer Reinertrag soll der Hindcnburgspende zngeführt werden. Man beachte die heutige Anzeige.
** Zur Modeschau d e r Firma Nowack ist in Ergänzung unseres Berichtes auf Wunsch noch nachzutragen, daß auch die Firmen Emil Koch, Scltersweg 75, und Taub er t an dieser Veranstaltung mitbeteiligt waren. Auf der Vortragsfolge, die den Besuchern der Veranstaltung überreicht wurde, waren diese beiden Firmen nicht genannt.
" Briese an die Redaktion. Mm unliebsame Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir. alle für die Redaktion bestimmten Briese nicht mit namentlicher Anschrift eines der Redakteure zu versehen, sondern allgemein „an die Redaktion" zu richten. Rur dann kann eine schnelle Erledigung gewährleistet Werdern
Berliner Börse.
Berlin, 28. Sept. (W.T.D.-Funkspruch.) Im heutigen Vormittagsverkehr herrschte Geschäftsstelle weiter vor. Di« aus der Wirtschaft vorliegenden Rachrichten, wie Gehaltserhöhungen in der Metallindustrie und unveränderte Quoten in der internationalen Rohstahlgemeinschaft, Hal« ten sich die Waage, jedoch scheint die Stimmung im allgemeinen nicht unfreundlich zu fein. Man nannte Farben mit zirka 290. Am Devisenmarkt horte man London-Paris 124,02, London-Kabel 4,8660. Mailand-London 89,20 und Brüssel-Lc n- don 34,935.
Büchertisch.
— Der Verfasser des erfolgreichen Werkes „ Engländer", Rudolf Kircher, dec selbst von der führenden englischen Presse als einer dec besten Kenner und objektivsten Kritiker Englands und der englischen Volkspsyche bezeichnet wurde, hat ein neues Buch über England g^chrieöen. Linier dem Titel „Fair Pia y. Spiel. Sport und Geist in England" zeigt Kircher in seinem neuen Buch neben einer Mebersicht über alle Sportgebiete als weitere Aeußerungen des englischen Spieltriebes die wichtigen bei uns noch ganz unbekannten Bewegungen auf dem Gebiete des Thea ers und der Musik. Da England uns Deutschen, die im Begriff stehen, ein Sportvolk zu werden, als großes Land des Sports immer ein Vorbild war, wird Kirchers neues Buch in den weiten Kreisen deutscher Sportfreund«, Spiell-eöha er, Volklecziehec usw. große Beachtu.'g finden. Das illustrierte Buch erscheint im Verlag der Frankfurter Societäts-Dcuckerei G. m. b.H., Frankfurt a M.
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DIE MODENSCHAU
Donnerstag, den L9. September/ verfprsdit ein gefellfdiaftlidies Ereignis zu werden * Es werden nickt mehr Karten abgegeben/ wie Plätze vorhanden
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Eheleute als Wohn ungsmieter.
Von Dr. jur. Bartsch. Berlin.
Kartoffel-Lieferung.
Die Lieferung von 1000 — eintausend — Zentner Sveifekartoffeln — „Industrie" — jtiU im Wege des unbeschränkten Wettbewerbs vergeben werden. Die Anlieferung hat im Oktober 1927 zu erfolgen.
Die Bedingungen liegen während der Dienftstunden auf der Kanalei zur Einsicht offen, sie können auch abschriftlich gegen Erstattung von 80 Pf bezogen werden. 8406D
Für das Angebot ist ein besonderes Sox- mular oorgeschricben, das zum Stückpreis von 10 Pf. auf der Kanzlei erhältlich ist.
Angebote mit der Aufschrift Kartoffel- lieferung" sind verschlossen bis spätestens zum Eröffnungstermin
3. Oktober 1927, vormittags 11 Uhr hier einzureichen. Es können auch Teillieferungen, jedoch nicht unter 50 Zentner, erfolgen.
-Zuschlagsfrist: eine Woche.
Marienschloß, den 2. September 1927.
Die Direktion
des Hessischen Landeszuchthauses.
Kartoffel-Lieferung.
Für das hiesige Landgerichtsgefängnis soll die Lieferung von 200 Zentner guter, gesunder, gelbfleijchiger Speisekartoffeln — Industrie — vergeben werden 8728D
Die Lieferung hat frei Gesängnishos zu erfolgen.
Angebote sind bis Mittwoch, den 5. Oktober 1927, vormittags 10 Uhr, auf dem Sekretariat der Staatsanwaltschaft — alles Juftizgebäude, Zimmer 9, Erdgeschoß — abzugeben
Zuschlagsfrfsll eine Woche
Gießen, den 26. September 1927.
Der Oberstaatsanwalt am Landgericht der Provinz Oberhessen.
S) o o 9.
M -Kränze :s“r -Handschuhe -Wäsche m*a
Modehaus Salomon
Obstverfteigernng. |
Am nächsten Samstag wird das Obst lWirlschasis- und Tafelobst) der Gemeinde Odenhausen (Kr. Wetz'.ar) öffentlich meistbietend verkauft. Die Abgabe an auswärtige Käufer erfolgt nur gegen Barzahlung.
Anfang 9% Uhr vormittags an der Straße nach Ruttershausen. 8734D
Krofdorf, den 27. September 1927 Der Bürgermeister.
Heute frisch von der See S-kIW M W Das Pfund <26 Pfennig. SW?»«
Bahnbofstraße, Ludwiastraßr, Wall- iocstrake, Hriedrirbttraffc, Kaiirrallee.
Schellfische
o. K., große, Pfd. 45
Seelachs o.K. Pn>. 35
Tabliauo.K.P,d.40
Hch. Kalbfleisch
Llebigstratze 71 Telephon 1685 8754c
Bau-Kalk
gemahlen, in Sacke, allerbester Graukalk von Altshausen, stets vorrätig
C.Rlibsimen,Men
Fernsprecher 1659. 39c
Donnerstag, 29. Sept. 1927, nachmittags 2 Uhr
versteigere ich im „Löwen" Neuenweg 28, dahler, zwangsweise gegen Barzahlung:
1 Kassenschrank, 1 Aktenschrank, 1 Bücherschrank, 1 Waffenschrank, 2 Sofas, 2 Vertikos, 1 Büfett, 1 Diwan, 1 Flurgar- derobe, 1 Spiegel, 25 Karton Schokolade, 15 Paar Schneeschuhe, 1 Wintermantel. Bestimmt an Ort und Stelle, Ort wird im Löwen bekannt gegeben: 1 vollständiges Bett, 1 Frisiertisch, 1 Kommode. 8758V
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Gerichtsvollzieher in Gießen, Steinstr. 13.
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