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Aus der Provinzialhauptstadt.

©tcfjen, den 28. September 1927.

Kartoffelernte - Allerweltsernte

Die Kartoffelernte ist eine Allerweltsernte: Denn Kartoffeln werden von viel mehr Leuten angebaut als Getreide. Sie baut der größte Grundbesitzer an, der große und kleine Bauers­mann: aber auch viele Bewohner der mittleren und lleineren Städte haben noch ihr Kartoffel­land, und andere pachten sich ein Stück. Kar­toffeln pflanzt dec Handwerksmeister an, der Tagelöhner, der Eisenbahner, der kleine Krämer im Dorfe, und selbst um die großen Städte sieht man in den Schrebergärten überall Kartoffel- beete. Wie sich draußen Kartoffelfelder manchmal kilometerlang hinziehen. Hunderte von langen Furchen in Reih und Glied, so gibt es andere, die nur wie ein schmales Handtuch oder wie ein Teppich in der Flur liegen. Bucklige Derg- und Hügelkuppen sind mit Kartoffeln bestanden, in schmalen Furchen, mir ein paar Fuß breit, ziehen sich Kartoffelstauden an Waldesrändern oder an Felsvorsprüngen hin, und in kurzen ver­bogenen oder auSgeeaten Beeten stehen Kartof­feln auch gleich neben dem Ei'enbahndamm. Da­her hat auch di« Kartoffelernte ein so verschie­de Aussehen. Aus den großen Besitzungen riesige Kastenwagen, in die von Tagelöhnern Korb auf Korb entleert wird, bei denkleinen Leuten" an den Rändern der Kartoffelfelder nur Handwagen, Schubkarren und ähnliche Ge­fährte. Ist das Kartofselherausnehmen auf grö­ßeren Besitzungen eine landwirtschaftlich« Arbeit wie jede andere, so ist es bei denen, die nur über ein Stückchen Kartoffelland verfügen, etwas Besonderes, eine Abweichung vom gewöhnlichen Tageslauf, urrd für die Kinder, die auch dabei sein müssen, werden die Tage der Kartoffelernte oft zum Fest, zu einer abwechslungsreichen Zeit. Zwar müssen recht häufig auch die Kinder bei der Arbeit helfen, aber es kommt doch recht bald eine Gelegenheit, sich zu drücken. Dann wird Kar- toffelrraut zusammengesucht und bald lodert das Feuer empor. Auch über andere Felder ziehen die grauen Schwaden der Kartoffelfeuer, so daß oft ein paar Dutzend solcher Feuer in kurzen Entfernungen nebeneinander brennen, prasseln, schwelen und rauchen. Wie Schildwachen stehen ringsum aus den Feldern die prall gefüllten Kartofselsäcke, manche sind erst halb gefüllt und sehen aus wie Zwerge. Dann setzt eine Pause ein. Kaffeekannen wandern zum Wärmen in dos Feuer, cS werden Sitzplätze hergerichtct, die Butterbrote hervocgeholt. AaS KarwffelbcrauS- nehmen ist eine recht harte Arbeit. Das merkt besonders der. der gewöhnlich ander«, weniger anstrengende Arbeiten verrichtet. Aber auch diese Last muß auf sich genommen werden. Rach De- errdigung der Grnte ist eS auch ein sehr schönes Gefühl, im Winter mit Kartoffeln versorgt zu sein, Va'ür feine Ausgaben machen zu müssen Lieber die .Kartoffel gibt es auch manche Sinn- sprüch« und Lieder. Rur ein Kartoffellied soll hierher gesetzt werden, eins von dem alten deut­schen Bolksschriftsteller Matthias Claudius. Darin heißt es:

Schön rötlich die Kartoffeln sind

Lind weiß wie Alabaster!

Sie däun sich lieblich un6 geschwind

Lind sind für Mann und Weib und Kind

Ein rechtes Magenpflaster. A. M.

Die Miete in Hessen.

DaS hessische Gesamtministerium gibt be­kannt: Auf Grund der Reichsverordnung vom 11. März 1927 über die Festsetzung einer Min­desthöhe der gesetzlichen Miete wird gemäß Ar» titel 9 der hessischen Ausführungsverordnung zum Reichsmietengesetz nach Anhörung von In­teressenvertretungen und Sachverständigen fol­gendes bestimmt: Die gesetzliche Miete wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 a b bis auf weiteres auf 120 Prozent («in- hundertzwanzig Proz.) der Friedensmiete festgesetzt. Hierin befindet sich ein Zus hlag für laufend« Instandsetzungskosten von 17 Prozent der Friedensmiete. Gleichzeitig Word dec ge­werbliche Zuschlag für Räume mit einer Friedensmiete von 601 bis 1800 Mk. einschließ­lich auf geh oben und derjenige für Räume mit einer Friedensmiete von 1800 Mk. von 10 auf 5 Prozent herabgesetzt. Die bisherige Regelung, daß daS W a s s e r g e l d nur bis 2l/j v. H. der Friedensmiete in der gesetzlichen Miete enthalten ist und daß der übersteigende Betrag aus die

Karten im Vorverkauf bei den vorf ähr enden

Firmen und an der Tageskaffe

Mieter umAelegt werden kann, fällt weg. Die geltende Sonderbestimmung für Abortgruben- Entleerung bleibt bestehen.

Bornotizen.

Deutsche Dolkspartei. Anläßlich des 80. Geburtstages des Reichspräsidenten ver­anstaltet die hiesige Ortsgruppe der Deutschen Vollspartei am Freitag, 30. d. M.. abends 8Vr im »Hindenburg" einen Familienabend. Die Ansprache, die Prof. Dr. R o l o f f über­nommen hat, wird von musikalischen und de­klamatorischen Darbietungen umrahmt werden. Mitglieder und Freunde der Partei werden ge­beten, sich an dieser Veranstaltung zahlreich zu beteiligen. (Siehe heutige Anzeige.)

Tageskalender für Mittwoch. Palast-Lichtspiele:Mein Heidelberg, ich kann dich nie vergessen". 10.45 Uhr: Nachtvorstellung:Die Ge­schlechtskrankheiten". Astoria-Lichtspiele:Der Zu­sammenbruch".

Daß ein Ehepaar in die erfreuliche Lag« kommt, einmal eine Wohnung mieten zu können, ist selbst in der Zeit unserer heutigen Wohnungs­not dec Fall. Kommen sie dann zu dem Haus­wirt, so legt dieser meist den größten Wert dar­auf, daß oer Mietvertrag nicht nur vom Ehe­mann. sondern auch von der Ehefrau unter­schrieben wird. Das tut der Hauswirt zu seiner ganz berechtigten eigenen Sicherheit, um vor allen Dingen sein gesetzliches Pfandrecht für seine For­derungen an den eingebrachten Möbeln der Ehe­leute notfalls ausüben zu können. Hat nur der Ehemann den Mietvertrag unterzeichnet, so ist es oft schon vvrgelommen, daß bei Zahlungs- schwierigkri'en deZ v emanns. wenn der Haus­wirt zur Pfändung der eingebrachten Möbel schreiten wollte, sich herausstellte, daß diese der Ehefrau gehörten, und ihm somit die Möglich­keit genommen wurde, seine Rechtsansprüche zu verwirklichen.

AuS der Tatsache, daß bei einem Ehepaar beide Teile den Mie.v.rtrag unte.-schrieben haben, Wird aber nun weiter vielfach der Schluß ge­zogen, daß nunmehr auch jede Erklärung, die dem Hauswirt gegenüber abgegeben wird, von beiden Ehegatten gemeinschaftlich abgegeben wer­den muß. das vor allem für den Fall einer evtl. Kündigung. Es könnte in der Folge davon da m dazu kommen, daß der Ehemann ficy zur Räumung der Wohnung verpflichtet, die Ehe­frau sich aber weigert, dasselbe zu tun, und der Hauswirt in eine schwierige Lage geräl. Diese Ansicht, daß Erklärungen gegenüber dem Haus­wirt von beiden, den Mietvertrag unterschrieben i Ehezarten , abgegeben werden müssen, ist aber irri - Rach der Rechtsprechung des K.G. (17. 3.6.17. ü. 11002,23) (Jur. Wochen­schrift 32/1627) ist es dabei gleichgültig, ob die Ehefrau den Mietvertrag als selbständige Miete­rin neben ihrem Gatten abgeschlossen, oder ob sie diesen Vertrag nur zum Zwecke der Mit­haftung für den Mietzins mit unterschrieben tat. In diesem Falle hätte die Ehefrau selbständige Rechte aus dem Mietvertrag überhaubt nicht erlangt. Aber auch für den Fall, daß die Ehe­frau als selbständige Mieterin neben ihrem Ehe­mann Gesamtgläubigerin der Rechte aus dem Mietvertrag geworden ist, kann sie aus dem Mietvertrag kein Recht auf Lleberlassung der Wohnung geltend machen, wenn der Ehemann sich zur Räumung der Wohnung, was ja auch durch eine Kündigung geschieht, verpflichtet. In solchem Falle spricht bei der zwischen den Ehe­leuten bestehenden ungeteilten ehelichen Genrein­schaft ohne weiteres eine Vermutung für die Vollmacht des Ehemannes zum Handeln für die Ehesrau. Es kann nach allgemeiner Lebenserfah­rung nicht angenommen werden, daß bei einer bestehenden Ehe ein Ehegatte allein in der Woh­nung zurückblriben will und soll. Es kann viel­mehr mit rechtlicher Wirksamkeit angenommen werden, daß. wenn Eheleute Räume als gemein­schaftliche Wohnung mieten, nach dem überein­stimmenden Willen der Vertragsparteien hinsicht­lich der gemeinschaftlichen Rechte der Eheleute während der Dauer der Ehe auch Erklärungen d«S Ehemannes allein dem Vermieter gegenüber maßgebend sein sollen. Der hier vom Kammer­gericht eingenommene Rechtsstandpunkt entspricht auch der Stellung, die das Gesetz allgemein dem

* Sammeltag der BahnhofSmis- s i on. Am Samstag und Sonntag, 1. und 2. Ok­tober, hält die hiesige Dahnhofsmission den durch die Behörden genehmigten Sammeltag ab. In den dem Publikum zugänglichen Räumen des Bahn­hofs lDorhalle, Wartesäle) und auf dem Bahn­hofsplatz werden die Sammlerinnen und Samm­ler von den Passanten Gaben für die gute Sache erbitten. Die Dahnhofsmission. hinter der auf evangelischer Seite die Innere Mission, auf katholischer Seite die Caritas steht, leistet be- sonders durchreisenden Mädchen, die des Schutzes und der Beratung bedürfen, ihre Hllfe. Im Interesse des segensreichen utü) dringend not­wendigen Werkes fei das Publikum auf die Veranstaltung besonders aufmerksam gemacht.

** Die Schmückung deutscher Krie­gergräber auf den Friedhöfen im Auslande betrifft eine Bekanntmachung der Gießener Orts­gruppe des Volksbundes deutsche Kciegsgräber- fürsorge im Anzeigenteil unseres Blatter. Auf die Veröffentlichung sei besonders hingewiesen. Sehr

Ehemann innerhalb der ehelichen Gemeinschaft gibt. Dem Ehemann steht die Entscheidung über alle das gemeinschaftliche ehelich« Leben betreffen­den Angelegenheiten zu. Als Ausfluß dieser Ent­scheidungsgewalt bestimmt er Wohnort und Woh­nung der Ehefrau. Sollte im Einzelfall von Eheleuten ein anderer Standpunkt eingenommen werden, so kann der Vermieter dem Anspruch der Ehefrau die Einrede der Arglist entgegen» setzen. Will der Ehemann, daß seine Kündigung oder Einwilligung zur Räumung nut für ihn gellen soll, dagegen nicht für seine Frau, so muh er das dem Vermieter mitteilen, oder er handelt, den Grundsätzen von Treu und Glauben zuwider, arglistig. Diesen Einwand der Arglist ihres Mannes muß aber auch die Ehefrau gegen sich gellen lassen.

Besonders liegt der Fall nun, toenn die Ehegatten nicht mehr zusammenleben, sondern wenn die Ehe geschieden ist. In diesem Falle hat der Ehemann nicht mehr die Vertretungs­befugnis der Frau in häuslichen Angelegen- heile t, da eine eheliche häusliche Gemeinschaft ja nicht mehr vorhanden ist. Auch der Hauswirt kann dann, wenn ihm nur von einem der Ehe­gatten gekündigt wird, die stillschweigende Ver- tretungsveft:gnis für den anderen Ehegatten durch dielet nicht mehr annehmen. Soll also ihm gegenüber die Kündigung rechtliche Wirksamkeit erlangen, so muh sie von den beiden geschiede­nen Ehegatten gemeinschaftlich ausgesprochen wer­den. Will einer der geschiedenen Ehegatten allein kündigen und verweigert der andere dazu seine Zustimmung, so bleibt nichts weiter übrig, als den'clbcn aus Erteil', ng der Zustimmung zur gemeinschaftlichen Kündigung gegenüber dem Ver- mieier zu verklagen. Die Klage ist von dem kün­digenden Ehegatten einzureichen. Das gilt auch, wenn der eine der geschiedenen Ehegatten par nicht mehr in der Wohnung wohnt, vielletcht dies« während des Verlaufs des Ehescheidungs- prozesies oder auch schon vorher verlassen hat. Aus solchem Verhalten des einen der Ehegatten ist nicht etwa der Schluß zu ziehen, daß dieser auf seine Rechte an der Wohnung verzichtet.

In der Praxis kommt es nun vielfach vor. daß ein Verzicht auf die Wohnung von dem einen der geschiedenen Ehegatten dem anderen gege. über ausgesprochen wtrd, und daß beide darin Übereinkommen, daß nur einem von ihnen die Wohnung allein verbleiben soll. Ist der Hauswirt damit einverstanden, so ist gegen eine solche vergleichsweise Regelung nichts einzuwen- ben. Erzwungen kann ober die Einverständnis­erklärung des Hauswirts nicht werden. Rach der Rechtsprechung Les Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Jur. Wochenschr. 32/1927) ist der Ver­mieter. der an beide Eheleute gemeinschaftlich vermietet hat, nicht verpflichtet, nach Scheidung dec Ehe einen der beiden als Alleinmieter zu behalten. Zu Lasten der geschiedenen Eheleute geht dann die unerwünschte Folge, daß die Wohnung, falls der Vermieter nicht bereit ist, sie einem von beiden zu überlassen, beiden ver­loren geht. So bedauerlich vielfach im Interesse der Geschiedenen diese Folge ist. so läßt sie sich vom Standpunkt des geltenden Rechts aus nicht vermeiden, da unser Wohnungsnotrecht diese in der Praxis nicht unwichtig« Frage keiner be- sonde.en Regelung unterzogen hat.

wichtig ist es, bte Bestellungen för die Grab- schmückung am Allerseelen tage umgehend vorzu- nehmen. Näheres in der heutigen Bekanntmachung.

"GegendieDerwendungvonSchuI kindcrn bei Sammlungen (wohltätiger und gemeinnütziger Straßen- und Haussammlungen) wendet sich eine Bekanntmachung des Wohlfahrts amtes (Abteilung Jugendamt) im gestrigen Anzei­genteil, auf die auch an dieser Stelle hingewiesen sei.

** Stadttheaterabonnement. Die be stellten Abonnements sind am Freitag und Samstag an der Kasse in der Vorhalle des Stadtthcatcrs ab zuholen. Näheres in der heutigen Bekanntmachung

** Ernennungen. Durch Entschließung des LandeScunts für das Dildungswesen tmirben ernannt: die Studienreferendare: Armin Den­der aus Stangenrod. Kreis Gießen. Dr. Karl Faber aus Leihgestern, Kreis Gießen. Dr. Elisabeth Ritz aus Darmstadt zu Studien­assessoren.

** 2>ie Enthüllung de s hessischen Dragonerdenkmals in Darmstadt fin­det am nächsten Sonntag, 11.15 Uhr vormittags, statt. Am Samstagabend geht ein Begrüßungs- abend voraus, für Sonntagnachmittag ist ein Fest­zug durch die alte Garnisonstadt vorgesehen. Zu der Veranstaltung sind bereits außerordentlich zahlreich« Anmeldungen erfolgt.

** Neuerungen bei der Reichspost. Gegenwärtig ist die Post dabei, eine ihr vorge­legte Grfininmg eines Frankier aut omaten zu prüfen, den sie in der nächsten Zeit in Dienst stellen will. Es handelt sich bei diesem Fran- kierapparat um eine Konstruktion, die durch eine einfache Einordnung geeigneter Farbstücke und Prägewalzen nach Einwurf der Frankierung ent­sprechenden Munzwerte die Driefe imh Post­karten in den Kasten bringt und zugleich ent­sprechend frankiert. Diese Einrichtung wird für den Briefpostverkehr einen großen Vorteil mit sich bringen.

** Hindenburafpiele veranstaltet der hiesige Mönnerturnverem am nächsten Sontagnach- mittag. Oer Reinertrag soll der Hindcnburgspende zngeführt werden. Man beachte die heutige Anzeige.

** Zur Modeschau d e r Firma Nowack ist in Ergänzung unseres Berichtes auf Wunsch noch nachzutragen, daß auch die Firmen Emil Koch, Scltersweg 75, und Taub er t an dieser Ver­anstaltung mitbeteiligt waren. Auf der Vortrags­folge, die den Besuchern der Veranstaltung über­reicht wurde, waren diese beiden Firmen nicht genannt.

" Briese an die Redaktion. Mm unliebsame Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir. alle für die Redaktion bestimmten Briese nicht mit namentlicher Anschrift eines der Re­dakteure zu versehen, sondern allgemeinan die Redaktion" zu richten. Rur dann kann eine schnelle Erledigung gewährleistet Werdern

Berliner Börse.

Berlin, 28. Sept. (W.T.D.-Funkspruch.) Im heutigen Vormittagsverkehr herrschte Ge­schäftsstelle weiter vor. Di« aus der Wirtschaft vorliegenden Rachrichten, wie Gehaltserhöhungen in der Metallindustrie und unveränderte Quoten in der internationalen Rohstahlgemeinschaft, Hal« ten sich die Waage, jedoch scheint die Stimmung im allgemeinen nicht unfreundlich zu fein. Man nannte Farben mit zirka 290. Am Devisenmarkt horte man London-Paris 124,02, London-Kabel 4,8660. Mailand-London 89,20 und Brüssel-Lc n- don 34,935.

Büchertisch.

Der Verfasser des erfolgreichen Werkes Engländer", Rudolf Kircher, dec selbst von der führenden englischen Presse als einer dec besten Kenner und objektivsten Kritiker Englands und der englischen Volkspsyche bezeichnet wurde, hat ein neues Buch über England g^chrieöen. Linier dem TitelFair Pia y. Spiel. Sport und Geist in England" zeigt Kircher in seinem neuen Buch neben einer Mebersicht über alle Sportgebiete als weitere Aeußerungen des englischen Spieltriebes die wichtigen bei uns noch ganz unbekannten Bewegungen auf dem Ge­biete des Thea ers und der Musik. Da England uns Deutschen, die im Begriff stehen, ein Sport­volk zu werden, als großes Land des Sports immer ein Vorbild war, wird Kirchers neues Buch in den weiten Kreisen deutscher Sport­freund«, Spiell-eöha er, Volklecziehec usw. große Beachtu.'g finden. Das illustrierte Buch erscheint im Verlag der Frankfurter Societäts-Dcuckerei G. m. b.H., Frankfurt a M.

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DIE MODENSCHAU

Donnerstag, den L9. September/ verfprsdit ein gefellfdiaftlidies Ereignis zu werden * Es werden nickt mehr Karten abgegeben/ wie Plätze vorhanden

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Eheleute als Wohn ungsmieter.

Von Dr. jur. Bartsch. Berlin.

Kartoffel-Lieferung.

Die Lieferung von 1000 eintausend Zentner SveifekartoffelnIndustrie" jtiU im Wege des unbeschränkten Wett­bewerbs vergeben werden. Die Anliefe­rung hat im Oktober 1927 zu erfolgen.

Die Bedingungen liegen während der Dienftstunden auf der Kanalei zur Ein­sicht offen, sie können auch abschriftlich gegen Erstattung von 80 Pf bezogen werden. 8406D

Für das Angebot ist ein besonderes Sox- mular oorgeschricben, das zum Stückpreis von 10 Pf. auf der Kanzlei erhältlich ist.

Angebote mit der Aufschrift Kartoffel- lieferung" sind verschlossen bis spätestens zum Eröffnungstermin

3. Oktober 1927, vormittags 11 Uhr hier einzureichen. Es können auch Teil­lieferungen, jedoch nicht unter 50 Zentner, erfolgen.

-Zuschlagsfrist: eine Woche.

Marienschloß, den 2. September 1927.

Die Direktion

des Hessischen Landeszuchthauses.

Kartoffel-Lieferung.

Für das hiesige Landgerichtsgefängnis soll die Lieferung von 200 Zentner guter, gesunder, gelbfleijchiger Speisekartoffeln Industrie vergeben werden 8728D

Die Lieferung hat frei Gesängnishos zu erfolgen.

Angebote sind bis Mittwoch, den 5. Ok­tober 1927, vormittags 10 Uhr, auf dem Sekretariat der Staatsanwaltschaft alles Juftizgebäude, Zimmer 9, Erdgeschoß abzugeben

Zuschlagsfrfsll eine Woche

Gießen, den 26. September 1927.

Der Oberstaatsanwalt am Landgericht der Provinz Oberhessen.

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Obstverfteigernng. |

Am nächsten Samstag wird das Obst lWirlschasis- und Tafelobst) der Gemeinde Odenhausen (Kr. Wetz'.ar) öffentlich meist­bietend verkauft. Die Abgabe an auswär­tige Käufer erfolgt nur gegen Barzahlung.

Anfang 9% Uhr vormittags an der Straße nach Ruttershausen. 8734D

Krofdorf, den 27. September 1927 Der Bürgermeister.

Heute frisch von der See S-kIW M W Das Pfund <26 Pfennig. SW?»«

Bahnbofstraße, Ludwiastraßr, Wall- iocstrake, Hriedrirbttraffc, Kaiirrallee.

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Donnerstag, 29. Sept. 1927, nachmittags 2 Uhr

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