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linsen bestehen, so Unterhalts zu berücksichtigen. Eine erweitert^ itxTtroe vereinbart | Unterhaltspflicht besteht für di« Ettern gegen*

Adoption lebenden Abkömmlin,

| muh dieses im Aboptrons

Oberhesfen.

Landkreis Gießen.

umgewechselt.

die dem in Anspruch Genommenen nach den ihn» zuzumutende Erwerbsfähigkeit (nicht nur seine ständen, d. h. insbesondere auch standestzemäh Vermögenslage» ist nach Reichsgericht bei der Frage des Äußerstandescins zur Gewährung deS

Abkömmlinge unterhaltspflichtig gegenüt... -----

Adoptierenden. Soll dasselbe Verhältnis zwi- scheu dem Adoptierenden und den zur Zeit der

______ ___o____daß die Absicht fehlt, von dein Empfänger Ersah zu verlangen. Will also der, welcher über seine Verpflichtung hinaus Unterhalt gewährte, Ersatz dafür verlangen, so hat er zunächst zu beweisen, daß er di« Absicht hatte, Ersatz zu verlangen

bau b. _ -------------o.-o- -----

beendet und fonsttge Wege und 'Jtmnonbouten im G esamtkosteno nfwa-nde von rund 11 000 Mark mit

lehen gewahr! wurden. Die Borarbeiteu für einen neuen Bulienstall wurden in Angriff genommen, nachdem vom Aiinifterium für Landwirtschaft ein Zuschuß von 8000 Mark bewilligt wurde. Das in Eisen gebaute Ortsnetz wurde teilweise in Kupfer ~ Hörnsheim: Der Aus- xs nach L-cmggöns wurde

# Lang-Göns, 26. Ang. Infolge Wahl des seitherigen Beigeordneten Wilhelm Vvmpf zum Bürgermeister unserer Ge­meinde findet in nächster Zeit die W a h l e i n e s neuen Beigeordneten statt. Wie man hört, kommen s«hs Kandidaten zur Aufsteilung, so daß wohl «irre Stichwahl erforderlich werden

bringt.

Die Annahme an Kindes statt (Adoption). Der Adoptierende ist unterhalts­pflichtig gegenüber dem Adoptierten und teffen später geborenen Abkömmlingen, uiü> umgekehrt sind der Adoptierte und dessen später geborene Abkömmlinae unterbaltsvflichlia gegenüber dem

werden Der Annehmeude ist dem Kinde und den­jenigen Abkömmlingen desselben, denen gegenüber er unterhaltspflichtig ist, vor den leiblichen Ver­wandten des Kindes unterhaltspflichtig.

A. Untcrhaltungsbecechtigung.

Unterhaltungsberechttgt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Zu divser Hilfsbedürf­tig koit gehört aber, daß der den Untechaltsanfpruch Erhebende 1. kein Vermögen besitzt, aus dessen Stamm er sich unterhalten kann. Gewähren El­tern oder Voreltern ihren Abkömmlingen oder

Die gesetzliche Unterhaltungrpflicht

Verwandte untereinander und Ehegatten untereinander.

Von Rechtsanwalt Friedrich Schauer, Freiburg L Br.

Zuschüssen aus der produktiven Erwerbstosensür- iorge ausgeführt. Der Erweiterung des Friedhofes diente der Ankauf von zwei Grundstücken. Ge­meinde Hochelheim: Der Weg zwischen dem Moorweg" und der Kleebachstroße wurde unter Gewährung von Zuschüssen aus der produktiven Er- werbslosenfürsorge ausgebaut; ferner wurden größere Arbeiten an Wegen, Gräben und Drai­nagen ausgeführt und die Erweiterung der Klee- bachsttaße nach Dornholzhausen in Angriff genom­men. Zwecks Erschürfung von Quellen für den ge­planten Wasserleitungsbau wurden im Gemeinde­walde mehrere Versuchsschächte gegraben. Die Boh- nmgen führten zu keinem Erfolge. Verhandlungen, in Ameinschaf t mit Hörnsheim eine Pmnpanlage zu errichten, scheiterten. Die Gemeinde Hochelheim har infolgedessen die Bohrversuche in den Takböten in der Nähe des Dorfes fortgesetzt, die oorausstchtlich von Erfolg begleitet sein werden. Eine Gemeinde­wiese mürbe, um sie yn Ertrage wirtschaftlicher zu gestatten, umgebaut. Zu den hierdurch entstandenen Kosten von rund 4000 Mark wurde der Gemeinde aus dem Westfonds der Rheinprooinz eine Beihilfe do 1400 Mark bewilligt. Das Pfarrhaus wurde gemeinsam mit der Filialgemeinde Dornholzhausen instand gesetzt. Für die Autolime GießenKleebach­tal wurde in der Gemeinde eine Autohalle errichtet. Zu den sich auf 6000 Mark belaufenden _ Bau­kosten zahlt die Stadt Gießen einen Zuschuß von 1500 Mark. Zu der Verzinsung der Baukosten trägt die Gemeinde Hörnsheim mit jährlich 50 Mark bei. ©«meinte Dornholzhausen: Der Verbin­dungsweg noch Langgöns wurde ausgebaui, wo­durch der nächste Weg nach der Bahnstation nicht mehr, wie bisher über Hochelheim, sieben Kilo­meter, sondern nur noch vier Kilonieter betragt. In Gemeinschaft mit der Gesamtheit der Beteiligten in der Umlegungssache wurden außerdem je eine neue Brücke über den Meebach und über den Schäfer- chen Mühlgraben gebaut. Die Gescuntkosten be= liefcn sich auf rund 26 000 Mark. Zur Aufbringung derselben wurden der Gemeinde Zuschüsse und ein Darlchn aus Mitteln der pcodltttiven Erwerbs- losensürsorge gemährt. Die Schule erhiett einen neuen Verputz. Gemeinte Niederkleen: Der Wasserleitungsbau mit teilweiser Ortsentwässerung wurde zu Ende geführt. Die Kosten der Ausfüh­rung beliefen sich auf rund 75 000 Mark. Zu ihrer Aufbringung wurden ter Gemeinde Zuschüsse sowie ein Darlehn aus ter produktiven Erwerbslosenfür­sorge und eine Beihilfe aus dem Westfonds ter Rheinprooinz gegeben. Der Verbindungsweg nach Oberkleen wurde unter Aufwendung einer Kosten- sumsne von rund 10 000 Mark fettig ausgebaut. Hierzu wurden der Gemeinde ebenfalls Zuschüsse aus ter produktiven Erwerbslosenfürsorge, sowie eine Beihilfe vom Kreis und von ter Provinz ge­währt. Gemeinde Oberkleen: Das Dach des Schulhauses wurde umgedeckt: in der Schule wurde ein zweiter Schukfaal eingerichtet. Wegen erneuter

lich in Frankfurt a. M. ansässigen Unternehmer die behördliche Genehmigung zum Betriebe der Linie erteilt wird, konnte noch nicht mitgcto.lt werden. Vor der Erteilung der Genehmigung erlegt das Mi­nisterium neuerdings den Privatunternehmern die Verpflichtung auf, daß auch die Fahrgaste der Pn- vatlinien wahrend des Aufenthalts in den Kraft­wagen gegen Tod, Invalidität und Krankheit in gleichem Umfange versichert werden, wie dies bei Reisen mit den Postautos der Fall ist. Die durch die e pflichtmäßigeUnfallversicherung fällig werdenden Prämien können natürlich auf die Gestattung der Fahrpreise nicht ohne Ein­fluß bleiben.

Mit Rücksicht darauf, daß die Deutsche Re i ch s p o st für eine sichere und pünktliche Durch- sührung von Personen- und Sachenbeförderungen größere Sicherheit bietet, haben die Gemeinden- und Behördenoertreter die Vertreter der Postoerwal- tung gebeten, nochmals zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Uevernahme der Linie durch die Post in Frage kommen könne. Entscheidend für die Uebernahme des Betriebes durch die Post ist nach den Angaben des Vertreters der Oberpostdirektion, daß von den beteiligten G e - m e i n d e n eine Mindesteinnahme garan­tiert wird. Auf welchen Betrag die Garantie­summe festgesetzt wird, soll dem hiesigen Kreisamt, der Stadt Gießen und der Gemeinde Wißmar nach Fertigstellung ter Berechnung aller entstehenden Ausgaben durch die Postverwaltung mitgeteilt werden.

Der Entscheidung, ob und durch wen die Lime künftig betrieben wird, wird mit Interesse entgegen- gesehen.

2. gehört zur Hilfsbedürftigkeit, bah der den Il-nterhaltsanspruch Erhebende auch außerstande ist, sich feinen Unterhalt zu erwerben, und zwar nicht nur seinen notdürftigen, sondern seinen standesgemäßen, d. h. den seiner Lebensstellung entsprechenden Unterhalt. Die Hilfsbedürftigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dah der Be- dürfttge das zum Unterhalt erforderliche durch die öffentliche Armenpflege oder durch Privat­wohltätigkeit erlangt. Der Arinenverband kann jedoch den älnterhaltsanspruch gegenüber den Verwandten geltend machen, um hierdurch Er­satz der von ihm aufgewandten Kosten zu er­langen. , _ r , ,

Daß die Bedürftigkeit verschuldet ist, befes­tigt nicht den älnterhaltsanspruch. Wer jedoch durch fein sittliches Verschulden bedürftig ist, kann nur den notdürftigen, nicht aber den standesgemäßen Unterhalt beanspruchen. Als sitt­liches Verschulden werden angesehen z.B. Träg­heit, Trunksucht usw.

Der gleichen Beschränkung unterliegt der Ilnterhaltsanspruch der Abkömmling«, der El­tern und des Ehegatten, wenn sie sich einer Verfehlung schuldig machen, die den LlnterhattS- pflichtigen berechtigt, ihnen das Pflichtteil zu­entziehen, sowie der Anterhaltsanspruch der Groß­eltern und der weiteren Voreltern, wenn ihnen gegenüber die Voraussetzungen vorliegen, unter denen Kinder berechtigt sind, ihren Eltern daS Pflichtteil zu entziehen.

Der gleichen Beschränkung unterliegt der älnterhaltsanspruch des an Kindes statt An­nehmenden gegenüber dem Angenommenen. Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Er­trag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht aus- reichen.

B. Unlerhaltsoerpflichtung.

Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berück­sichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außer­stande ist, ohne Gefährdung seines standes­gemäßen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. (Unterhaltsfähigleit.)

Zu den zu berücksichtigenden sonstigen Ver­pflichtungen gehört nicht die Verpflichtung aus einem schenkweise erteilten Versprechen. Auch

diese jenen über ihre Verpflichtung hinaus Unter­halt, obwohl dem Empfänger z. B. ein Der- mögensstamm zur Verfügung _ftely Zweifel crnzunehnn - - -

Kreis Friedberg.

LPD. Butzbach, 27. August. Das 5jährige Söhnchen des Landwirts P i t f ch l e r in Hochweifel war in den Besitz von Streichhölzern ge­kommen un-b wollte mm in dem Holzschuppen ein

(Vachdruck verboten.)

infolge bet äußerst gedrückten Lage der deutschen Wirtschaft gibt es viele Hundert- tausende von Arbeitslosen, von Kleinrentnern, von Sozialrentnern, von abgebauten Angestellten, von abgebauten Beamten mit nur ganz geringem Ruhegehalt. Dies« alle sind mehr oder weniger darauf angewiesen, sich von ihren Verwandten unterstützen zu lassen.

Heute haben daher noch weit größere Teile der Bevölkerung ein Interesse daran, über die rechtlichen Vorschriften aufgeklärt zu sein, welche für die Unterhaltungspflicht der Verwandten untereinander bestehen, als früher. Es seien daher die hauptsächlichsten gesetzlichen Bestimmungen darüber nachstehend übersichtlich dargestellt.

Die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten besteht nur unter Ver­wandten in gerader Linie, d. h. nur unter Personen, von denen eine von der anderen ab­stammt, also zwischen Vater, Mutter, Großvater, Großmutter, Urgwhvater, Urgroßmutter usw., Sohn, Tochter, Enkel, Enkelin, Urenkel, Ur­enkelin usw.

Unter Abstammung ist im allgemeinen ehe­liche Abstammung gemeint, insofern als das uneheliche Kind und dessen Vater nicht als verwandt gelten (eine Unterhaltspflicht des un­ehelichen Kindes gegenüber seinem Vater besteht daher nicht, imd der uneheliche Vater ist feinem Kinde gegenüber nur bis zu dessen 16. Lebens­jahr unterhaltspflichtig, es sei denn, daß das Kind bei Vollendung des 16. Jahres infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstand« ist, sich selbst zu unterhalten). Das uneheliche Kind Hot aber im Verhältnis zu der Mutter und zu den Verwandten der Mutter die recht­liche Stellung eines ehelichen Kindes, also ist die uneheliche Mutter und sind ihre Verwandten gegenüber dem Kinde unterhaltspflichtig, und das uneheliche Kind ist unterhclltspflichtig gegenüber seiner Mutter und deren Verwandten. Der un­eheliche Vater ist jedoch vor der Mutter und den mütterlichen Verwandten des Kindes unterhalts­pflichtig. Soweit aber die Mutter oder ein unter­haltspflichtiger mütterlicher Verwandter dein Kind« den Unterhalt gewährt, geht der Unter­haltsanspruch des Kindes gegen den Vater auf die Mutter oder den Verwandten über.

Vach dem Grundsatz, daß nur Verwandte in gerader Linie gegenseitig unterhaltspflichtig sind, sind also insbesondere nicht untereinander unterhaltspflichtig: Geschwister, d. h. es besteht kein klagbarer Anspruch auf Unter­halt, wohl aber eine sittliche Pflicht dazu, und deshalb kann der unter Geschwistern geleistete Unterhalt nicht zurückaefordert werten. Ferner sind z. B. nicht unterhaltspflichtig: Detter und Evusin« untereinander, Onkel und Tante einerseits nnd Veffe und Dichte andererseits untereinander. Ebenso haben keine Unterhaltspflicht unterem- ander Schwiegereltern und SchwieFerkinder. Ein« solche Unterhaltspflicht kann auch nicht dadurch begründet werten, daß der Ehemann bei Forde­rung des Unterhalts gegenüber seinen Eltern das Unterhaltsbedürfnis feiner Frau mit in Anschlag

Rücksicht auf die allgemeine Finanzlage der Stadt eine höhere Aufwertung als 124 Prozent abzu- Ichnen. Weiter wurde beschlossen, die Finanztommis- fion, mit der Prüfung der Frage zu beauftragen, ob lmd unter welchen Voraussetzungen m besonderen Fällen, insbesondere bei Bedürftigkeit, eine vor zeitige Ablösung vorgenommen werden kann. ifcstfetzung der B a u f 1 u ch 11 i n i e z w i f ch e n Ritter- u n d S ch a u j u h g a s s e. Hierzu wurde die vom Ministerium des Innern bzw. von dem Hochbauamt vorgeschlagene Linienführung ange­nommen. Verschiedene nachträglich vorgenom- menen Grund st ücksverpachtungen wurden nach den Vorschläge der Landwirtschaftskommisston genehmigt. Dem derzeitigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, H. Knierim III., wurde durch einstiinmigen Beschluß die Bezeichnung Städtischer Branddirektor" verliehen unter Gewährung der entsprechenden Uniform. Auf Ersuchen der Landwirtschaftskammer für Hef­en wurde beschlossen, für die Landwirt schaft- j ch e Ausstellung in Darmstadt vom 15. bis 20. September einen Ehrenpreis von 60 Mk. zu tiften. Für die am 1. und 2. Oktober in Alsfeld vorgesehene Kreisobstausstellung, welche der Kreisobst- und Gartenbauvssrein veranstaltet, wurde ein Ehrenpreis von 40 Mk. gestiftet. Ferner wurde beschlossen, dem Verein die Städtische Feschalle ; u der geplanten Ausstellung unentgettlich zu über- l assen. Dem Schwimmverein Alsfeld wurde auf sein Gesuch die Abgabe für das Schwimm­est am 14. August d. I. unter Berücksichtigung des ungünstigen, regnerischen Wetters an diesem Tage, von 100 auf 50 Mk. herabgesetzt. Unter Mit­teilungen gab der Vorsitzende am Schlüsse der öffentlichen Sitzung ein Schreiben der Reichsbahn­direktion Frankfurt bekannt, wonach vom 2. Ok­tober d. I. der Personenzug abends von Lauterbach nach Alsfeld im Anschluß an den Triebwagen in Lauterbach wegen schlechter B«- etzung des Zuges wegfällt. Der Vorsitzende prach hierüber fein Bedauern aus. An die Sitzung chloß sich eine nichtöffewliche Sitzung an.

V Grebenau, 26. Aug. Nachdem im ver­gangenen Jahr das Schulgebäude eine ooll- tändige Renovierung erfahren hat, erhielt in den vergangenen Wochen das dazugehörige Wohnhaus einen vollständigen neuen Anstrich. Damit sind die beiten prächtigen alten Gebäude erbaut um 1300 als Kloster und Gerichtssitz in einen würdigen Zustand gebracht lind kouimen wieder angenehm zur Geltung. Die nächste größere von der Ge­meinde vorgesehene Arbeit ist eine langgewünschte Wegverbesserung. In Gemeinschaft mit ter Forstbehörde wird der von der Udenhäuser Straße nach demRoten Rain"Bahnhof ziehende Weg zu einer festen, fahrbaren Straße umgebaut. Da ter alte Weg schon bei geringstem Regen grundlos wird, begrüßt man die Beseitigung dieses alten Hebels, denn hier führt der Weg in das schönste un­srer Täler, das Schwarzebachtal.

Kreis Lauterbach.

P. Schlitz, 26. Aug. Unter gcrnz außer- ordentlich großer Beteiligung wurde am Mitt­woch der Duchdruckereibesiher und Herausgeber desSchützer Boten" Heinrich ©untrum H. zu Grabe getragen. Der Verstorbene war «ine der bekanntesten Persönlichkeiten im Schliher- land und hat als langjähriger Vorsitzender des Gewerbevereins, Mitbegrünter des Turnvereins und besonders als Verleger des Heimatblattes eine bedeutsame Volle gespielt. 3m Jahve 1876 übernahm er durch Kauf den Verlag des ..Schlitzer Boten", der im Herbst 1866 von dem Gießener Buchdrucker Ruckstuhl begründet worden war, und hat im Verlauf von einem halben Jahrhundert sein Blatt zu einem rechten Heimatblatt auszugestalten gewußt. Zahlreiche Kränze wurden unter ehrenden Ansprachen nie­dergelegt. So von FabriMrektor Falke für den Gewerbeverein Schlitz, von Duchdruckereibesiher Ehrenklau-Alsfeld für den Bezirk Gießen des Deutschen Buchdruckervereins, von Schlosser- meister O 11 e r b e i n - Lauterbach für die Hessi­sche Handwerkskammer und vom 1. Beigeordneten Kaufmann August Hinkel für den Turnverein Schlitz.

Rheinhessen.

WSN. Mainz, 26. Aug. Der etwas schwer­hörige 14jährige Sohn des Gastwirts Eichmann in Nierstein konnte gestern einem Lastauto nicht rechtzeitig ausweichen und wurde überfahren. Der Tod trat auf ter Stelle ein.

Preußen.

Schweres Sprengunglück. gwei Tote- drei Schwerverletzte.

WSN. Bad Schmalbach, 26. Aug. Bei Straßenbauarbeiten an ter Hohen Straße ereig­nete sich 'hier gestern nachmittag ein entsetzliches Unglück. Mehrere Arbeiter waren mit dem W e g- sprengen von Felsen beschäftigt, als plötzlich aus bisher noch unbekannter Ursache ein Spreng- schuß vorzeitig losging, wodurch gewal­tige Felsmassen abstürzten, die fün Arbeiter unter s i ch begruben. Zwei da­von, der 52jährige Johann Hölzer aus Huppert und der 36jährige Wilhelm Stockenhofen aus Mappershain, konnten nur noch als Leichen aus den Felsmassea herausgegraben werden. Der Sprengmeister Georg Schlosser und die beiden Fuhrleute Karl Wagner und Philipp Eckel aus Bad Schmalbach wurden schwer verletzt im Schwalbachcr Krankenhaus eingeliefert. Der Schuß muß die Gelöteten in unmittelbarer Nähe erreicht haben, da die Gesichter und Hände geschwärzt und teilweise zerrissen waren. Die sofort Dorgenommene amtliche Untersuchung hat bis jetzt noch nicht ergeben, ob irgendein Verschulden vorliegt.

Kreis Wetzlar.

| Groß-Rechtenbach, 26. Aug. In ter Bürgermeistereioersammlung, über die in ter gestrigen Nummer desGießener Anz." berichtet wurde, erstattete Bürgermeister Schnei­der ten Verwaltungsbericht für die Bür­germeisterei Rechtenbach für Las Rechnungs­jahr 19 2 6, aus tem hier u. a. folgendes zu er­wähnen ist. Gemeinde L ü tz e l i i n d e n: Es wur­den im abgelaufenen Rechnungsjahr Wegedauten mit einem Gejomttostenaufwande von rund 26 000 Mark ausgeführt, zu denen aus Mitteln ter pro­duktiven Ermerbswsenfürsorge Zuschüsse und Dar-

Verpachtung tes bisher von ter OExrteMch«, Kalk- und Steinindustrie G. rn. b. H. zu Butzbach gepachteten Gemeindekalksleinbruches wurden Der- Handlungen eingeleilet, die noch nicht zu Ente ge- führt sind. Für Wegetemten innerhalb ter Ge­meinde wurden rund 2000 Mark ausgegeben.

Dillkreis.

WSV. Herborn, 26. August. In der Hebe rnthaler Mordaffäre ist heut« nach, mittag ter mutmaßliche Täter verhak- t e t worden. Bereits zu Beginn ter Untersuchung hatte sich ein gewisser Verdacht gegen den 21jäh- rigen Maurer Ernst Peter aus Hebernthal ergeben, der zu seiner zweimaligen vorläufigen Festnahme md)t Verhaftung führte. Vach stundenlangem Verhör mußte aber jedesmal feine Freilassung erfolgen, da di« Verdachtsgründe nicht zu einer Verhafttmg ausveichten. .Wenn der Untersuchungsrichter den Verdächtigen auch jedesmal wieder auf freien Fuß setzte, so führte er doch in aller Stille die Untersuchung in dieser Sache weiter. Schließlich haben sich in den letzten Tagen die Verdachtsmomente auch dunh das Ergebnis ter Untersuchungen des Frankfurter Gericht schein ikers Dr. Pvpd der­art gehäuft, daß der Hntersuchungs richt er heute nachmittag den Verhaftungsbefehl erließ, in dessen Ausführung Peter am Vach- mittag von Landjägereiboarnten festgenommen wurde. Peter wird im Lauf« des Abends oder morgen früh in das Limburger Landgerichtsge- fänffniä cingellefert. Die nunmehr durchgeführte gexichtscheinische Untersuchung einiger Kleider- ftüde des Verhafteten hatten zu dem Ergebnis geführt, daß Schmutzflecken festgestellt werden konnten, die mit ter Erde an der Mordstelle übereinstimmten.

bl. Driedorf. 26. Aug. Di« Talsperre in unserer Gemarkung ist nunmehr vollendet. Sie dient der Elektrizitätsversorgung und wird der äleberlandzentrale Oberscheld angeschlossen.

Kreis Limburg.

WSN. Diez, 26. Aug. Am gestrigen Taae war «in Jahr verflossen, seittem mit den Arbeiten zur Lahnkana lisieruny be­gonnen worden ist. In dieser Zeit sind die Ar­beiten trotz ter vielen Hindernisse stark gefördert worden. Im nächsten Jahre dürfte das Werk voll­endet sein, so daß die Lahn schif fahrt aufgeetommen werten kann.

Kreis Marburg.

][ Marburg. 26. Aug. Ein seltenes Jubiläum begeht am 23. und 24. September die hiesige V ä ck e r i n n u n g. Sind es doch in diesem Jahr« fünf Jahrhundert, dah hier in Marburg die Bäckerzunft gegründet wurde und zugleich 60 Jahr«, daß die Marburger freie Bäckerinnung besteht.

Feuerchen armiachen. Erst als das Feuer bereits au Scheuer und Stallung übergegriffen hatte, bemerkte man den Brand. Der alsbald an- rüdenten Feuerwehr gelang es, wenigstens das Wohnhaus zu retten.

Kreis Büdiugerr.

?" Nidda, 26. Aug. Der unter der Leitung tes Finanzrats Sieb erger stehende hiesige Ki r- ch e n ch o r veranstaltete dieser Tage in dem Kriegsblindenheim zu Bad Salzhau. sen einen Liederabend. Die Borträge des trefflich geschulten Chores waren für die Aermsten der Armen eine selten schöne Weihestunde und wur­den dankbar als selbstlose Tat edler Menschlichkeit empfunden. _

tz Echzell, 26. Aug. Das Mttgli«d Gustav Schäfer tes hiesigen Turnvereins hat rn Mörfelden bei den Mei st«rscha f t s kam pfen tes mehrere Gaue umfassenden Düdwe st deut­schen Turnerbundes (AT.) im 200- und 400-Meter-Lauf bei schärfster Konkurrenz die Meisterschaft errungen. Turner Ladner aus dem benachbarten Gettenau war 1. Sieger im 1500-Meter-Lauf. Schäfer und Ladner werden bei den olympischen Spielen Duisburg, die im September stattfinden, den Gau Wetterau ver­treten.

):[ Aus dem B l ei ch e n b a ch ta l, 26. Aug. Seit drei Wochen warten unsere Landwirte ver­gebens auf ten Sonnenschein. Die schöne Frucht, die auf dem Felde stand, ist dem anhaltenden R e g e n w e t t e r verfallen. Nur ein kleiner Teil ist zu Hause. Weizen und Hafer, der noch nicht geschnit­ten ist, keimt auf dem Halm. Die meisten Land­wirte sind gezwungen, neues Saatgut zu kaufen. Auch werden schon Klagen laut über faulende Kartoffeln, und die Dickwurz auf nassen Aeckern bleiben im Wachstum zurück.

Kreis SchotLen.

Laubach, 26. Aug. Unser Feld ist zur Zeit mit Getreidehausten bedeckt. Seit gestern brummt die Dreschmaschine auf der Hülle", Mischen Wetter und Hungener Straße. Die Stunde kostet 10,50 Mk., wobei ter Ma-- schinenbesiher die ganze Bedienung stellt. Der Körnerertrag ist reichlich, ebenso das Stroh. Di« Frucht ist aber feucht und muß fortgesetzt umgeschaufelt werten. Der Versand . wird sich schwierig gestalten. Man hört auch noch in einzelnen Gehöften die Flegel klappern.

Ulfa, 26. Aug. Die hiesige Wasser­leitung, an die die Gemeinden Ober-Schmit- t e n und Rainrod angeschlossen sind, liefert schon seit Wochen, trotz hoher Erdfeuchtigkeit, nicht ge­nügend Wasser. Die von der Kulturinspektion Gießen vorgenommenen Untersuchungen haben nun ergeben, daß die Quelle nach wie vor ausreichend Wasser zusuhrt, innerhalb der einzelnen Ortsnetze aber ein Gesamtwasserverlust von etwa 75 Kubikmeter pro Tag eintritt, der auf Rohr- defekte zurückzuführen ist. Eine gestern hier stattge­habte Versammlung, zu der Vertreter des Kreis­amts, der Kulturinspektion und der beteiligten Ge­meinden erschienen waren, faßte ten Entschluß, au raschestem Wege die einzelnen Ortsnetze einer gründ­lichen Nachprüfung zu unterziehen, um die Schäden an der Rohrleitung zu beseitigen und damit ten Wasseroerlust abzustellen. Dem Anttag der hiesigen Gemeinde, eine Quelle in der eigenen Gemarkung zu fassen und mittels Pumpwerks dein Wasserbassin zuzuführen, konnte von den Vertretern ter beiden anderen Gemeinden schon aus dem Grunde nicht zugestimmt werden, als das hiesige Ortsnetz mit etwa 44 Kubikmeter an dem gesamten Wasseroer­lust beteiligt ist.

Kreis Alsfelb.

te» Alsfeld, 26. Aug. Aus ter letzten Stadtverordnetensitzung ist zu berichten: Als erster Punkt wurde die Einführung einer allgemeinen Wertzuwachs st euer ver hantelt, welche an Stelle der seitherigen Jnsiations- wertzuwachssteuer treten soll. Die Einführung wurde beschlossen auf Grund der vom Minister des Innern erlassenen Mustersatzung, die unoeränbert angenom­men wurde. Bezüglich der A u f w e r t u n g d e r städtischen Anleihen wurde gegenüber dem Antrag des hessischen Treuhänders auf eine höhere 'Aufwertung und gegenüber einem gleichlautendem Anträge des Hypothekengläubiger- und Sparerjchug- oerbantes, Ortsgruppe Alsfeld, beschloßen, mit

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