Einzelbild herunterladen

Oke Aufwertung -er alten Gießener Gta-tanleihen.

Anträge der Stadtverwaltung an das Gtadtparlament.

Die Stadtverordneten Versamm­lung hat in ihrer jüngsten Sitzung vom 30. Sep­tember bekanntlich einen Beschluß gefotzt, demzu» folg« die Stadtverwaltung noch dis Ende Oktober der Stadtverordnetenversammlung Dor« jchläg « über d i e Auswertung der alten Aietzener Stodtanleihen machen solle. Diesem Beschluß entsprechend Hot di« Stadtoerwol- lung gestern folgende Vorlage betr. di«Aus- Wertung der Anleihen alten Besitze» der Stadt Gießen an die Stadtverordneten- Versammlung erlangen lassens

Anträge.

Der Finanzausschuß too(fe beschließen und bei dar Stodtvervrdneten-D«r- sammluna beantragen

1. Der Teil der AblösungSanlcihe. der im Umtausch gegen Markante: hen alten Besitzes au-gegeben wird, ist in 30 gleichen Jahresraten mittels Auslosung zu tilgen.

2. Di« au Ägeloftcn Stücke der Ablösuirgs- anlclhe mit Auslosung-rechten sind mit f«m fünffachen Betrag d«S Aennwertes zurückzu- zahlen

3. Di« Stadt Dießen beteiligt sich an der Sammel an le iHv deS Deutschen Sparkassen- und DiroverdandeS.

4. Den im Inland wohnenden retchSange- hörigen Altbesihern, deren Anleihescheine oesamt einen Goldwert von weniger alS 500 Doldmark darstellen, ist auf Antrag eine Bar- abstndung in Höhe von 12 * Prozent des Gold­wertes ihrer Anleihen zu gewähren, ohne weiter« Prüfung der Bedürftigkeit.

5. Für infolge Abrundung nach unten auf volle 500 ausfallende Beträge ist die gleiche Ab- flnTninq wie zu 4 yu bewilligen.

6. Den bcöürltigen Altbesitzern, deren An- leihesä-eine der Stadt Gießen insgesamt einen Goldwert von nicht mehr als 1000 Goldmark darstellen und deren 3 a hre Se inkommen 1500 Reichsmark nicht Übersteigt, ist auf Antrag eine Barablösung von 12', Prozent deS Goldwerte- ihrer Anleihen zu gewähren.

7. Die StadNxrrwaltung wird ermächtigt, An­trägen von Alibestzern auf Ablösung von An­leihen noch nach Aolauf der Antragsfrist (1. Ok­tober 192?) zu entsprechen.

Begründung.

Aach dem ReichSgetetz über hi« Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. 3ult 1925 erfolgt die Ablösung der Markanleihen deS Reiche- und der Lander mit 1Z5 Prozent und die Xilgung in 30 3ahren. öine Erhöhung diese- Auslosung-betrog«- kann bei den Anleihen deS Reich- und der Länder nicht stattfinden. Die OMani|<T*men der Städte stehen mm mit Recht auf dem Standpunkt, daß auch bcn Städten eine höhere Ablösung, al- si« Kn Gesetz als Regel vorgesehen ist, nämlich 12,5 Prozent, nickt au- genrufvt werden kann. Denn, wie allgemein De­fa mit, ist di« finanzielle Lage der Städte seh« viel ungünstiger wie die de- Rei-H- und der Länder, die beide alS di« politisch stärkeren Gebilde mit der Ällnfe der Gesetzgebung vorweg für sich selbst sorgen und sich offenbar wenig darum kümmern, ob den Städten ihr DaseinS-

recht gewährleistet 'st So ist eS im Lauf« der letzten Jahre geschehen, daß Reich und Länder den Städten einerseits di« Steuereinnahmen we­sentlich beschränkt und andererseits immer neue, erhebliche Rosten verursachende Ausgaben auf­gebürdet haben.

llad) tj 43 Absatz 2 d«S Gesetze- sind für ein« erhöht« Aufwertung lediglich zwei Umftibtfc maßgebend bi« finanziell« Leistungs­fähigkeit deS SchellkmerS und seine Be­lastung mit öffentlichen Aufgaben

Wie «ehr die finanziell« LeiftungS- säbigkeit der hessischen Städte hinter der­jenigen deS Reich- und dsS Staates zurückbleibt, erhellt aus t/vr Tatsache, daß Reich und Staat .hre Haushaltspläne au-zugleichen vermögen, toäbrenö die Doranfchläg« allein der fünf größten hessischen Städte Fehlbeträge von mehr alS 12 Millionen Reichsmark auhoeilen. Die Stadt Dieken hat im nächsten 3ahr bestimmt mit einem Fehlbetrag von mindesten- 1,2 Millionen Reichs­mark zu rechnen, der im Laufe der nächsten Jahve aus laufenden Mitteln der Betriebs­rechnung unbedingt abgedeckt werden muß. Würde den hessischen Städten trotz dieser Sachlage eine höhere Aufwertung zu gemutet werden, tote die­jenige, die dem Reich und dem Lande gesetzlich obliegt, so würde dies einen Widersp-uch in sich selbst und eine grobe Ungereimtheit be­deuten.

Die Belastung der Städte mit öffentlichen Aufgaben ist eine stetig wachsende. Dabei sind eS gerade Reich uni> Land, die den Städten diese Aufgaben aufbürden, überdies, ohne ihnen die Einnahmen zu ge­währen, die xur Deckung dieser Ausgaben er­forderlich sind. Aach den Berechnungen deS Deutschen StädietagS sind 85 Prozent aller kom­munalen Ausgaben zwangsläufig. Unter den öffentlichen Aufgaben steht in der finanziellen Auswirkung heute die Wohlfahrtspflege weitaus an erster Stelle. Die hier erscheinenden Zahlen zeigen deutlich, wie ungeheuer groß die Lasten sind, die alS Kriegsfolgen von ber Städten >u tragen find. 3n Gieren betrugen die Kosten der Wohlfahrtspflege im 3afyre 1914 83 000 Mark unö 7 Prozent der Steuereinnahmen, im Jahre 1927 dagegen - 999 900 Mk. und 60 Pro­zent der Steuereinnahmen. Die Ausgaben stiegen also um 1103 Prozent

Schon die durch das Vorhandensein eines beträchtlichen Fehlbetrags geminderte finanzielle Leistungsfähigkeit, sowie die besonders in den erheblichen Kosten ter Wohlfahrtspflege sich aus­wirkende Belastung der Stadt Gießen mit öffent­lichen Ausgaben haben die Stadtverwaltung zu der Erkenntnis geführt, daß eine andere Auf­wertung, als die vom Gesetz als Regel angenom­mene, nicht vertreten werden kann. Das Gesetz bestimmt für die Ablösung der Gemeindeanleihen als Regsl die Rückzahlung mit dem fün- fachen Betrag deS Rennwerte- (12,5 Prozent) und die Tilgung in 30 glei­chen Jahresraten.

Die Stadtverwaltung hat selbstverständlich die Frage einer höheren Auswertung eingehend ge­prüft und Berechnungen darüber angestellt. Der Aennwcrt der Ablösungsanleihe betragt rund 600 000 Mk. Gr ergibt sich auS folgender Be­rechnung^

1. Anleihen gegen Ausgabe von Inhaberschuldverfchrei- düngen bis 1. Januar 1919

2. Anleihen gegen Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber von 1919-1923

3. Darlehen gegen Schuldschein usto. biS 1. Januar 1919

4. Darlehen gegen Schuldschein usto. vom l. Januar 19tt) ab

zusammen

Aomtnalwert tPapiermark)

Umgerechnet auf Goldmark nach reich-gesetzlicher Vorschein

20 400 200,-

270 500000,-

600 000,-

575 431 218.50

20 400 200.-

2392 167,79

489 600,-

753 613.31

| 866 931 418.50

24 035 581,10

lllmmt man nun für die Goldrnarkschuld von 24 035 581,10 AN an, daß nur Auswertung nach dem Gesetz über die Ablösung öffentlicher An­leihen und nut Altbesitz oder Behandlung al» Altbesitz in Frage kommt und läßt man un­berücksichtigt, daß AblösungSanlcihestücke nur bei einem Besitz von 500 Goldmark auSgehändigt zu werden brauchen, so ergibt sich folgende Berech- nung: Für 24 035 581.10 Mk. Schulten ist eine Ablösungsanleihe von 2 5 v. 55. auSzugeben. Die» ergibt einen Aennwert der AblösungSanleibe von 600 8 89.5 2 Mk. oder rund 600 000 Mk.

Die Gesarntaufwenbungen an 3 1 n - s«n und Tilgung betragen bei Tilgung in 30 3ahr«n unh bei Rückzahlung de- fünffachen Renn- werte- (Aufwertung 12,5 Prozent) - 5 325 000 Mark

Id Rückzahlung des 7.Aachen Aennwert» lAu>.rertung 18 Prozent), wie fie die Be^irkS- sparlafse Gießen vorniinmt. würden die Gesamt-

' c c-^003 T.lt. betragen Ein« Auswertung von 18 Prozent würbe somit die Stabt Gießen verpflichten. 2 3 4 3 00 0 Mk. mehr aufzuwenben. Die Stadtverwaltung mtobte diese Mehraufwenhung von 2.3 Millionen Reichsmark der Bevölkerung nicht zumuten. Sin geringer Bruchteil NM Be­trage», zum Bau eine» RentnerheimeS für alte, ruhebedürfttge Gießener Kleinrentner verwendet, würde eine zweckdienlicher« G«!daufwen düng frar- ffellen.

Wer eine höhere Aufwertung vornehmen Will, muß sich mit größtem Srnste die Frage stellen, und sie auch beantworten, auf welcye Weife die durch eine höher« Aufwertung ent­stehenden Mehrausgaben gedeckt werden können. Diefe Deckung kann felbstversiändlich nur inner­halb der Betrieb-rechnung erfolgen da eine Deckung au» BermögenSrnttteln unzulässig ist. Die Stadtverwaltung, der e» nicht leicht ge­fallen ist. nur die regelmäßig« Aufwertung vor- zuschlagen. bat genau erwogen, ob eine Deckung er Mehrausgaben für erhöhte Auswertung im °aufe der kommenden Jahre möglich i>l; fte ist dabei zu eitern verneinenden Ergebnis gelangt. Die Deckung könnte nur erfolgen

1 durch Steiaerung der Einnahmen ober

2 . durch Beschränkung der Ausgaben.

Zu 1. (Bin«

Steigerung der innah mm in nennenswertem und vertretbarem Unsang ist nicht möglich. Eine wesentliche Erhöhung der Betriebsüberfchü'se der städtischen Be­

triebe erscheint ausgeschlossen, wenn nicht eine unhaltbar« Finanzwirtschast bei den Betrieben etntreten soll. Sn den Krieg-- und AachkrieaS- jähren konnte eine Erneuerung der Betriebs­anlagen. Maschinen, Gerate usw nicht vor­genommen werden. Aunmehr sind diese Anlagen derartig verbraucht, daß größere Erneuerungen unaufschiebbar sind, wenn nicht die BetrieoS- sicheeheit gefährdet werden soll. Diese Erneue­rungen sind nach gesunden kaufmännischen Grund­sätzen vorzunehmen durch Abschreibungen, d. h. durch Rücklagen, die auS Betriebsmitteln in einem SrneuerungSstock gesammelt werden. Wer- den diese Rücklagen zwecks Erzielung größerer Betriebsüberschüsse beschrankt, so fehlen eben die Mittel für di« erforderlichen Erneuerungen und Ergänzungen, und e- tritt, abgesehen von dem Mangel an Betriebssicherheit, der Fall eine- unwirtschaftlichen Arbeiten- der Betriebe ein. Del dem raschen Fortschreiten der Technik, dos Umstellungen und Aeueinrichtungen technischer Betriebe jeden Tag erforderlich machen kann, dür'en die Betrieb« k«ine.'fa!lS ohne ErnenerungS- fttoke gela'fen werben. Ein« Beschaffung der für Erneuerungen und Ergänzungen nötigen Mittel durch Kapttalausnahme würde bei den heutigen hohen Zinssätzen die Wirtschaftlichkeit erheblich gefährden, Höhere Betrieb-überfchü'se durch Sr- vöhung der Preise der Erzeugnisse (Gas. Wasser, Elektrizität zu erzielen, wird sich keineSfall- empsehlen. Da die Zurstcksührung dieser Preise auf den FnedenSstand wesentlich zur Belebung des DirtschastSlebenS unserer Stabt beigetragen bat. n-dtv eine Unterbrechung dieser Emwicklung nut bedauerlich.

Auch au- dem umfangreichen städtischen Ge­bäude«. Grundstück- - und Waldbesitz können höhere Erträgnisse in den nächsten 3ahr«n ntd)t «Noartel

Mieten für Aeuwohnungen ist ausgeschlossen. Ob bie Altwohnungen in Zukunft höhere Mieten erbringen werden, vängk von der Regelung ab. die da- Reick trifft; etwaige Mieterhöhungen würden überdies durch die stetig steigenden Unter­haltungskosten für Altwohnungen zum großen Teil wieder aufgetoogen werden. Eine Steigerung der Einnahmen aus dem Grundstucksde'itz er­scheint ausgeschlossen. 3m Gegenteil bei allen Verpachtungen gehen die Angebote zurück, der Erlös auS Grasnutzungen finkt bei der Umstel­lung der Fährbetriebe auf Kraftfahrzeuge immer mehr. Bei den in den letzten 3ahren im 3nter» effe der 6laötertoeiterung notwendig gewordenen ErundstückSanküufen überschreiten fast durchweg

bic Kapitalzinsen für die Geldbeschaffung die Er­trägnise Auch eine Steigerung der Einnahmen au- dem DaUtbefitz ist kaum zu erwarten; es steht fogar sehr dahin, ob die Holzpreise auf ihrer jetzigen Höh« verbleiben werden. Sonder- fällungen für den Schuldendienst find gesetzlich unzulässig.

Auf dem Gebiete der Steuern ist eine Er­höhung der Einnahmen nur sehr bedingt möglich. 3n welcher Höhe die Anteile an der Reick-- dnfommen- und KörverschaftSsteuer den Siäd:en überwiesen werden, hängt ganz von der Gesetz­gebung des Reiche- unb des Lande- ab. Da diese Gesetzgebung sich biS jetzt den Städten wenig geneigt gezeigt hat und ««Ibst die eindring­lichsten Forderungen der Städte um Erhöhung ihrer ©teueranteile nur Abweisung erfahren ha­ben. so ist die Aussicht lehr gering, daß durch erhöhte 3utoetfung von Reichs steuern die Ein­nahmen der Städte gesteigert werden, so not­wendig diese Erhöhung auch er'ch int. Die Re chS- regierung hat vor wenigen Tagen erklärt, daß der gegenwärtige Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden bis an die Grenze gehe, die das Reich noch vertreten könne. E- bleibt daher den Städten nur der Zugriff auf die Realsteuern lGrund- Gebäude-, Gewerbesteuer), obgleich auch auf diesem Steuergebiet« durch das im Entwurf vorliegend« Skeuervereinheitli- chungSgesetz starke Bindungen und durch den Ein­bruch der hesfifchen Lande-gefetzgebung in diese bisher den Kommunen ausschließlich vorbehaltene Steuerquelle große Beschränkungen den hessischen Städten erwachsen. Grund- und Gcbäudebesitz. 3ndustrie. Handel und Gewerbe über die Grenze der Leistungsfähigkeit zu belasten, lehnt die Stadtvcrwalttma ab. Die Realsteuern sind in Gießen in den letzten Jahren so bemefTcn worden, daß sie unter dem Durchschnitt der übrigen größe­ren hessischen Städte geblieben sind. Diese Maß­nahme hat. insbesondere in Berbindung mit der Zurucksührung der Preise für Elektrizität, Gas und Walser, dem Wirtschaftsleben unserer Stadt einen Antrieb gegeben und feine Entwicklung gefördert. Diese Aufwärtsbewegung durch eine notwendig werdende allzu starke Anspannung der Realsteuern zu hemmen, wäre bedauerlich. Immer wieder aber muß betont werden, daß auf dem Gebiete des SteuerwesenS nach Lage der Gesetzgebung die Realsteuern den Städten die Hauptmöglichkeit bieten, Einnahmesteigerungen vorzunehmen.

Bei Untersuchung der in den nächsten Jahren $ur Verfügung stehenden Einnahmen fallt stark ms Gewicht, daß die Sondergebäudesteuer in den nächsten Jahren gesenkt und später ganz abgebaut werden wird. Das vorliegende Gebäude- Entschuldung-steuergesetz sieht bereits vor, daß die Werterhaltungssteuer vom 1. April 1931 ab auf die Hälft« ermäßigt wird und vom 1. April 1934 ganz fortfallen soll. Mit diesem Fortfall müssen di« Kapitalzinsen für Woh- nungdbauten, soweit fte letzt auS der Sonder- fteucr abgedeckt werden können, auS allge­meinen Steuermitteln bestritten werden.

3u 2. Sine

Beschränkung der Ausgaben erscheint kaum möglich. GS sei zunächst wieder­holt daran erinnert, daß nach den Berechnungen des Deutschen StädtetagS 85 Prozent aller städti­schen Ausgaben zwangsläufig« fmd. Di« Stadt­verwaltung ist in den letzten 3ahren bei Aus­stellung der Boranschläge nach dem Grundsatz äußerster Sparsamkeit verfahren, und die Stadt- verordneten-Bersammlung hat dies bei Verab­schiedung der Voranschläge auch stets rückhalt­los anerkannt. Selbst dringende Verbesserungen sind zurückaestellt worden und zahllose Wünsch« aus dem Kreis« der Bevölkerwig unerfüllt ge­blieben. 3m Haushaltsplan der Stadt Gießen stellen die höchsten Ausgabeposten dar die Aus­gaben Wohlfahrtspflege. Schulwesen, allgemeine Verwaltung, Straßenunterhaltung. Straßenreini- gung und -beleuchtung, sowie für den Kapital- und Schuldendienst. ^Bezüglich der Wohl­fahrtspflege beruhen die Äuswendun;cn für Klein- und Sozialrentner, Kriegsbeschädigte, ÄriegerbinterbtiebeiK usw. auf gesetzlich e Ver­pflichtung. Wenn die wirtschaftlichen Derhält- niffe keine rasche und fefyr entschiedene Besserung erfahren, wird mit einer wesentlichen Vermin­derung der Ausgaben für Wohlfahrtspflege kaum gerechnet werden können. Arich die Ausgaben für das Schulwesen muffen fowohl bet den höheren Schulen wie bei den Volks-, Fortbii- dungs- und Fachschulen von der Stadt auf Grund gesetzlicher Verpfllchlung geleistet werden. Wie groß die 3urfkfbaltung in den Ausgaben hier attoefen ist, erhellt au- der Tatsache, daß da- feit vielen 3ahrvn allgemein und dringend emp- sundene BedüriniS nach Verbesserung der Raum- verhältnisfe für Volks- und FortbildungSfchule bis heute noch nicht befriedigt ist. 3n den Aus­gaben für allacmcine Verwaltung tre­ten hauptsächlich die Besoldungen und Vergü­tungen, sowie die Kosteit für Materialbeschaffung in Die Erscheinung. Hinsichtlich der Besoldungen folgt die Stadt dem Borchen von Reich und Staat, und fie wird die- auch fernerhin tun müssen, um sich einen brauchbaren Personal­bestand zu Nchem. Dabei hat auch auf d.efcm Ge­biet die Stadtverwaltung äußerste Sparsamkeit geübt, so daß die PersonalauSaaben in der Stabt Gießen, auf den Kopf der Emwvhnerzahl berechnet, ziemlich erheblich unter den Pcrsonal- auSgaben der übrigen größeren hesfifchen Stäb!« verbleiben. Die Straßenunterhaltung konnte während deS Krieges und in bcn ersten Jahren der RachkriegSzeit nur äußerst mangel- hatt erfolgen Hier>uret) sowie durch di« wesent­lich stärkere Qtonutyung durch di« Lastkraftsahr­zeuge sind di« Straßen in einen Zustand geraten, der dringend der Abhilfe bebar*. Einsparungen auf diefem Gebiete sind daher ht Zukunft schlech- terö ngS unmöalich D^ih die Aufwendungen der Stadt für 6traDenreinigung und -beleuchtung s>ch nur im Rahmen deS Allernotwend'.gsten halten, bedarf keiner weiteren Ausführung. Die fast täg­lich auS dem Kreide der Bevölkerung vorgebrach- ten Wünsche nach vermehrter Tätigkeit der Stadt­verwaltung beweisen, daß Ersparnisse bei diesem Be rtDc I t un gS zweig e nicht verantwortet werden können. Eine B«)ränkrmg der Ausgaben für Kapltalzinsen und Schuldentilgung ist selbstverständlich unmöglich 3m Gegenträ ES werden hierfür in den nächsten 3abrri bedeu­tende MehruufWendungen unumgänglich fein. Für Beschaffung weiterer Schul räum« hat di« Sradt- v«rvrdn«tm-Berlammlung 2 Million« Mark he

willigt- Diefe QLuftonbung rst di'kngetiv not- wendig und erfordert allein schon eine M^r> auSgabe an Zinsen von etwa 180 003 Mark. Die unaufschiebbare Erschließung weiteren bau retten Geländes, die Herstellurrg neuer Straßen und deren Versehung tmt Kanälen, GaS-. Watter­und Weftri >:tät*ir.nmgcn erfordern gletchtallS einen erhöhten Aufwand für den Kapitaldienst.

SS wird vielfach zu Llnrecht behauptet, bi« Lage der Städte habe fich gegenüber der Vor­kriegszeit auf Grund des Wegfalls oder der Ermäßigung der für Zinsen und Tilgung von Anleihen auf zutoendenden Beträge wesentlich ver­bessert. Do» Gegenteil ist der Fall. Allein bw von der Stadt zu tragenden Lasten auS dem ver­lorenen Krieg betragen mehr, tote der Ausfall an Kapitalzin'en und X Igung auSmacht. Rach­steher de Zahlen mögen dies beweisen

3n 1914 waren von der BetriebS- rechnung für Zinsen und Tilgung au!<utociib«n netto 600 000 ML

Die Kosten der Wohlfahrt-Pfleg« haben in 1914 betragen 83 003

zusammen SSL 000 ML

3m Voranschlag für 1927 sind für Kapitalzinsen und Tilgung (ohne Zinsen für bVt WohnungSbauten) vorgesehen 263 000 ML

Die Kosten der WohlfahrtSpslvge betragen laut Voranschlag 999 030

zusammen 1 262 900 Mk.

Sine wesentliche 6t«.genmg der Ausgaben verursacht auch der Umstand, daß der im nächsten Rechnungsjahre vorhandene Fehlbetrag von minöeftens 1,2 Millionen Mark aui laufenden Mitteln der Betrieb-rechnung ht den nächsten Jahren unbedingt abgedeckt werden muß. SS wird einer zähen und z elbewußten Fmanz- pvliilk bedürfen, d.« unerfreuliche Erscheinung eines 5tb'.betrüge* im Lauf« der nächsten 3ahr« mit allen Mitteln zu beseitigen. Eint toerffanw MögliÄtil hierfür bittet sich in erster Linie darin, daß bie Stadt freiwillige Leistungen. u>te si« insbesondere auch in einer freiwilligen höhe­ren Aufwertung liegen, fotocit Wit nur irgend möglich zurückstellt.

Die Ausweriung-fvoge kann, wie all« Fi­nanzfragen. niemals vom Standpunkt de- Ge­fühls. sondern nur von dem Standpunkt der ösfentlich-wirüchaftlichen und privatwirttchaft- lichen Mögliä>ke ten au- gelöst werden. E- muß dabei die gegenwärtige und künftige Lage de- öffentlichen Gemeinwesen» ebenso geprüft werden wie die Möglichkeit, ob diejenigen, welche di« Lasten einer erhöhten Aufwertung zu tragen haben, hierzu auch imstande find. Alle Absichten höherer Aufwertung finden ihre Grenz« an dem Wohle der Gesamtwirtschaft, das den 3ntrrt*fcn einzelner Gruppen vovanzugehen hat.

Die obige Darlegung der gegenwärtigen und künftigen F.nanzlage tor S adl, in-befondnee d^r Umstand, daß der vorhairdei« Fehlbetrag unter allen Umständen aus laufenden Rkitteln vor Uebemahme weiterer freiwilliger D rrf ich.ungen demnächst abgedtckt werden muß. führen di« Stadtverwaltung zu der unabtocUbaren Heber- -euguna, daß eine höhere Aufwertung. alS di« vorgeschlageTie, von ihr nicht verantwortet werden kann. Di« Stadtverwaltung richtet daher an die St adl verordnetMi-Versammlung daS dringeud« Ersuchen, wegen der AuSwlrNlng auf die Zu­kunft die gestellten Anträge besonders ehtg herb zu prüfen und ihnen zuzustimmen.

Zu den weiteren Anträgen wird foigentoS bemerkt:

Roch den Bestimmungen des Anleiheablö- sungSgesetzes besteht ein Anspruch auf Umtausch alter Ailleihen tn AblbfungSanleiheftücke nur. soweit der zu gewährende Betrag der Ab­lösung San leihe 12,50 Mk. ober ein VielfackeS di- von auSmacht. Da die Ablösungsanleihen Im 21 ermbetrag von 2.5 v. H. des Goldwerte-, den die umzutaufchenden Markanleihen zur Zeit ihrer Begründrmg hatten, zu getvähren sind, besteht ein Anspruch auf Aushändigung von Anle.he- ablöfuiiddftuden nur beim Besitz von vollen 500 Mk.. 1000 Mb. 1500 Mk.. 2000 2HT usw SS fällt also Besitz unter 500 Mk. aus vt ' 0 sollen au» die Betrüge zwischen 500 W., 1000 Mk.. 1500 Mk. usw.. weil sich die gesetz­liche Anvrdnurtg sv auSwirtt, daß auf voll« 500 Mk. nach unten abzurunden ist. Diese Rege­lung bedeutet für den Kleinbefitz eine aufl- r- gewöhnliche Härte. Die Stadtverwaltung fchläit deshalb, dem Vorgehen vieler Städte folgend, vor. bcn Besitz unter 500 Mk. tn bar ab*u- finden. Ebenso hält eS die Stadtverwaltung hir nicht angebracht, die Zwischenbeträge zuungunsten der Gläubiger von der Auswertung gaiu au-zu- fckließen. Wenn jemand z D. den Besitz von 700 Mk. angemeldet hak. so (arm er nach der gesetzlichen Regelung nur 12,50 Mk Anleihe- ablösungSstücke erholten DieS entspricht etvem Belitz von 500 Mk. alter Anleihen. Der Be­treffende würde alfo mit 200 Mk. Wert aus- sallen. E» wird deshalb vorgeschlagen, auch Mete Zwischen bet räge in bar abzufinden Um weiter hin den bedürftigen Anletbebcsttzcm Geiegenhert zu geben, möglichst bald auS der Aufwertung bares Geld zu erhalten, wird vorgeschlagen, daß auf Antrag beim Belitz von mcht mehr als 1000 ML alter Arlcit>n und einem ZahresZnkommen. dns 1500 Mk. nicht übersteigt. Barabttndung getodbtt werden kann. Diese Barabftndungen können aber nur erfolgen, lvw«'t Altbeiitz In Frage kommt. Die Barablökung foll nach Aufsnttung der Stad'vcrwoltuna höchstens 12.5 Pro«, betra­gen. Biele Städte hoben nur mit 10 Proz tn bar abgdöft. Die foforti-Te ^etzahlung von 12.5 Prvz. in bar bedeut«« ^genüber der gesetz­lichen Regeluna ein wesentliches Entgegenkom­men. Eine Ueverschre>tung dieses Satzes wäre nicht gerechtfertigt.

Dr. Keiler.

Aus bem Amtsvei-kündigungsblatt.

Das AmtSverkündigungsblott Rr 76 vom 25. Oktober enthält Der Gefchätt-- gang bei dem Kreisamt Giel rn. Di« Wahlen zur Honöw«rkskammcr im 3 ab re 1V27 Dienst- nachr chtcm

Rundfunkprogramm.

Donnertlog. 27. Of1ob«r.

13.30 bi» 14 30 Uhr Uebertragung von Rastel: Äitlaiskonzert der Ralteler Housk«peUe. 15.30 bl» 16 Uhr: Die Stunde der Jugend. 16.30 bi» 17.45 Uhr: Konzert de» -ousorchester». Nkdert Lortzina. 17.45 bi» 1RQ5 Uhr: Die -escftunde 18 30 di» 19 Uhr: Uebertragung von leflef:Stondordisierun- non Milch und Molkereiprodusten'', Vortrag oon Vr Sprenger. 19.30 Uhr: Uedertroguna au» dem Staat theaker Darmstadt .Kultus Casar , Oper von Händel. Vnlchlleßend: Schubert und Goethe.