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Erbschein in seinen Angaben unvollständig oder un­richtig ist. Dann hat das Gericht ihn einzuziehen, mit der Einziehung wird der Schein ungültig, auch ist seine Kraftloserklärung durch Gerichtsbeschluß und öffentliche Bekanntmachung desselben angängig. Gibt der Inhaber des Erbscheins diesen nicht frei­willig dem Gericht heraus, so kann er durch Strafen dazu gezwungen, ebenso kann ihm der Schein auf gerichtliche Anordnung gewaltsam fortgenommen werden.

Ehrung

von Handwerksmeistern.

Der Ortsgewerbeverein und die ihm angeschlvssenen Innungen der Schlosser, Bäcker und Schneider hatten ihre Mitglieder gestern abend zu einer seltenen Frier zusammen- gerufen. Es galt vier Gießener Hand- werksmeister zu ehren, die ihr 50jähri- ges Meisterjubiläum feiern können. 50 Jahre sind verflossen, seitdem die Schlosser- meister Wiegand uni) Flett, Schneider­meister Schäfer und Bäckermeister Kronen­berg als Handwerksmeister ihr Gewerbe be­treiben.

Mitglieder des GesangvereinsHei­terkeit" leiteten die Feier ein durch den stim­mungsvollen Dortrag des LiedesDas ist der Tag des Herrn". Hierauf ergriff der Vorsitzende des Gießener Ortsgewerbeveveins, Oberstudieir- rat Prof. Dr. Krausmüller, das W,rt. Er begrüßte die Erschienenen, insbesondere die Jubi­lars, und ging mit wenigen Worten aus die Bedeutung der Feier ein. Bach ihm sprach der Vertreter der Hessischen Handwerkskammer, Syn­dikus Röhr, der besonder? darauf hinwies, daß es eine Seltenheit sei, vier noch so rüstige Kämpen des Handwerks zu gleicher Zeit zu ihrem 50jährigen Meister,ubiläum ehre zu kön­nen. Im Ramen der Hessischen Han lslam- mer und der Handwerkskammer-Rebe ?llc in Gießen beglückwünschte der Redner dir Iubilarr zu ihrem Ehrentage herzlich. In arideren Kreisen des Hessenlandes werde man mit einem gewissen Reid auf Oberhessen blicken, dem es vergönnt sei, vier Handwerksmeister zu gleicher Zeit ein so seltenes Jubiläum feiern zu sehen. Anschlie­ßend überreichte der Redner den Iubilaren die von der Handwerkskammer gestifteten künstlerisch ausgeführten Ehren-Meisterbrrese.

Rachdem die Gesangsab'.eilung derHei­terkeit" in sehr ansprechender Weise die Lieder Die Sonn erwacht" undDer du von dem Himmel bist" vorgetragen hatte, nahm Pros. Dr. Krausmüller das Wort, der den Iubi­laren die herzlichen Glückwünsche des Orts- gewcrbevereins übermittelte. Auch in dieser An­sprache wurde auf die besondere Art dieser Jubiläumsfeier hingewiesen, die weit über die Bedeutung zahlreicher Jubiläen hinausrage, die heutzutage gefeiert würden. Der Redner wünschte den verdienten Handwerksmeistern einen geseg­neten Lebensabend und überreichte ihnen die vom Ortsgewerbeverein gestifteten, geschmackvoll aus- gefertigten Ehrendiplome.

Die Obermeister Krailing, Gärtner und L ö b e r beglückwünschten hierauf im Ramen der von ihnen vertretenen Innungen die Iübi- lare. Schlossermeister Wiegand dankte in be­wegten Worten auch im Auftrag seiner Kollegen für die zahlreichen Ehrungen.

Die Mitglieder derHeiterkeit" sangen dar­auf die LiederSteig ich empor auf deine Höhen" undIm Feld des Morgens früh", die mit sehr staickem Beifall ausgenommen wurden. Prof. Dr. Krausmüller dankte noch in herzlicher Weise dem GesangvereinHeiterkeit" für seine Mithilfe und schloß damit den offiziellen Teil der Feier. Der gemütliche Teil hielt die Fest­teilnehmer noch lange beisammen. Gemeinschaft­liche Lieder und Solovorträge wechselten ab mit Ansprachen und gesanglichen Darbietungen des GesangvereinsHeiterkeit".

Gie^cnc.' Wcchennrarktpreise.

Cs kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter 200 bis 210, Matte 30 bis 35, Wirsing 15 bis 20, Weißkraut 10 bis 20, Rotkraut 20 bis 25, gelbe Rüben 10 bis 15, rote Rüben 10 bis 15, Spinat 25 bis 30, Römischkohl 10, Bohnen (grüne) 15 bis 20, Bohnen (gelbe) 20 bis 25, ^Inter-Kohlrabi 8 bis 10, Erbsen 30, Tomaten 35 bis 40, Zwiebeln 10 bis 15, Meerrettich 50 bis 100, Kartoffeln 5 bis 6, Frühäpfel 10 bis 25, Falläpfel 4 bis 6, Dirnen 10 bis 20, Zwei schon 15 bis 25, Mirabellen 30 bis 35, junge Hahnen

100 bis 110, Suppenhühner 100 bis 120 Pf. das Pfund; Käse (10 Stück) 60 bis 130 Pf.; Eier 15 biS 16, Blumenkohl 20 bis 130, Salat 10, Salatgurken 10 bis 40, Einmachauri en 5 biS 6, Endivien 10 bis 20, Ober-Kohlrabi 5 bis 10, Rettich 10 bis 15 Pf. das Stück; Radieschen 10 Pf. das Bund.

Bornotizen.

Tageskalender für Donners- t a g. Palast-Lichtspiele:Louise von Coburg." Astorra-Lichtspiele:Der Schrecken von Texas."

Aus dem Stadttheaterbureau wird uns geschrieben: Am Dienstag, 13. Sep­tember, geht zum zweiten Male der übermütige und lustige ScywankHurra ein Junge!" von Franz Arnold und Ernst Bach in Szene, der bei der Erstaufführung in Gießen einen stürmischen Heiterkeilserfolg hatte. Da diese Vorstellung die letzte im diesjährigen Sommer ist, werden die Abonnenten aufgefordert, etwa noch ausstehende Abonnementkarten einzulösen und die Vorstellung zu besuchen.

** E i n o i e l b e g e h r t e r P o st e n ist die Intendantenftelle an unserem Stadttheater. Bis jetzt haben sich schon über 100 Bewerber aus allen Teilen des Reichs für diese Stelle gemeldet. Da die Meldefrist aber erst am 20. d. M. abläuft, ist damit zu rechnen, daß der Berg der Bewerbungsbriefe sich noch wesentlich vergrößern wird. Die zur Sicy- tung und Prüfung der Angebote berufenen Stellen braucht man um diese Arbeit nicht zu beneiden.

** Zur Sau berhaltung der Straßen und Anlagen hat auch unsere Polizeiverwaltung einen begrüßenswerten Schritt unternommen. Sie hat sich an die Schulleitungen gewandt mit der Bitte, auf die Kinder dahin einzuwirken, daß diese künftighin das Fortwerfen von Obstschalen, Papier­fetzen usw. in den Straßen und Anlagen unter­lassen, um dadurch mit beizutrogen zur Sauber- Haltung der öffentlichen Wege und Plätze und zur Ausschaltung von Gefahrenmomenten für den Per­sonenverkehr. Die Schulleitungen haben dem Schritt des Polizeiamtes in bereitwilligster Weise entspro­chen. Man kann nur hoffen und wünschen, daß die lobenswerten Ermahnungen der Schulen und der Polizei von den Kindern beachtet werden, darüber hinaus aber auch die Erwachsenen die entsprechenden Schlußfolgerungen für sich und ihr Handeln ziehen.

** Die Kohlraupen plage. Ein Bei­spiel der ungeheuren Freßgier dieses Schädlings konnte man während der ersten Tage dieser Woche auf einem etwa anderthalb Hektar großen Kohl­gemüsefeld am Wiesecker Weg beobachten Roch am letzten Samstag stand das Feld in vielver­sprechender LIeppigksit. Innerhalb von drei Tagen war es so vollkommen kahl gefressen, daß nur noch die Blattrippen übrig waren. Als infolge­dessen am Dienstag Rahrungsmangel für die Schädlinge eintrat, setzte eine Massenabwanderung der feisten Tiere quer über die belebte Land­straße ein. Hunderte kamen dabei unter die Füße und Räder des Verkehrs, tausende rückten nach, um über Gräben, Stein- und Sandhaufen hin­weg einen im Bau begriffenen Rohbau bis unter das Dach zu bevölkern, um darin einen Ruhe­platz zum Verpuppen zu finden. Was auf den be­reits geschlossenen, von jedem Grün entblößten dicken Weihkrautköpfen als wimmelnde Masse von Ungeziefer zurückblieb, ist jüngere Rach- kommenschast. Diese ist nun bemüht, tiefe Löcher in das Innere der Krautköpfe zu fressen und die letzten Reste durch Fraß und Verschmutzen unbrauchbar zu machen. Bei dieser katastrophalen Verheerung, wie sie in so kurzer Zeit und in solchem Ausmaß zum Glück nicht alltäglich ist. fann man die bereits bekannte Beobachtung er­neut machen, daß der Kohlraupenfraß mit der Entfernung von Gebäuden und Bäumen abnimmt. Auf freiem Felde, weitab von Ortschaften und Baumwuchs, gibt es zwar auch Raupen, die Plage gewinnt jedoch nie eine solche Ausdehnung, weil es dem Ungeziefer an Gelegenheit zum Ver­puppen fehlt, die immer nur an Wänden oder Baumstämmen vor sich geht.

** Schweinemarkt in Gießen. Auf dem gestrigen Schweinemarkt waren 179 Ferkel zum Ver­kauf gestellt. Die Preise erhöhten sich gegenüber dem letzten Markt vor zwei Wochen um eine Kleinigkeit.

** Freiflug nach Frankfurt. Wie uns mitgeteilt wird, hat der Monteur Wilh. Balzer von Rödgen dieser Tage als weiterer 500. Gast das Flugzeugcafä besucht und damit das Anrecht auf einen Freiflug erworben. Gr beabsichtigt in den nächsten Tagen nach Frankfurt zu fliegen.

Vrrefkasten der Redaktion.

§. W. in G. Ihr Junge muh von Ostern nächsten Jahres ab noch zwei Jahre die Fort­bildungsschule besuchen.

3Xt. 210. Die Adresse ist uns unbekannt. Wir mpfehlen Ihnen, sich einmal an die Kreisbauern- schaft in Wetzlar zu wenden, die u. W. in dieser Angelegenheit schon tätig gewesen ist.

C. in G. Der junge Mensch kann mit Bureau- Hilfsarbeiten beschäftigt werden.

Strickmaschinen. Die Adresse ist unbekannt.

Berliner Börse.

Berlin, 8. Sept. (W.T.D. Funkspruch.) Im heutigen Dormittagsverkehr erhält sich die sreunb- liche Stimmung. Das Geschäft ist bis jetzt noch sehr gering, doch scheint das Deckungsbedürfnis anzuhalten. Die Tendenz gut behauptet. Die Frankfurter Abendkurse sind gehalten. I.-G.- Farben hört man mit 230 281. Am Devisenmarkt kommt London-Kabel 4,8608, Mailand 89,45 und Madrid 28,81.

** Hessische gemeinnützige A. -D. für kleine Wohnungen. Wie man uns mitteilt, haben sich nach längeren Derhandlungen mit den maßgebenden Stellen interessierte Kreise der größeren Städte Heftens zu einerhessischen gemeinnützigen QI.-®, für kleine Wohnungen" zusammengeschlossen. Die Organisation hat chren Sih in Darmstadt. Als Hauptaufgabe hat sie sich die Schaffung von Wohnungen für Minder­bemittelte gestellt. Der Kleinwohnungsbau dürste hierdurch wohl eine weitere Förderung erfahren.

WSR. Handtuch und Seife in den Eil- und Persvnenzügen. Die Haupt­verwaltung der Deutschen Reichsbahngesell- schaft bestätigte der Reichsvereinigung der Rei- senden und Vcrtre er im Grworkschaftsbund der Angestellten, daß fie beabsichtigt, Wascheinrich­tungen in den Eil- und Personenzügen mit Automaten für Handtuch und Seife einzurich­ten. Auf die Ditte der Reichsvercinigung, diese Gegenstände, wie in den V-Zügen, kostenlos ab­zugeben, erwiderte die Reichsbahngescllschaft, dah ihr die gleiche Regelung nicht möglich ist, weil sich in den Eil- und Personenzügen die für diesen Zweck unbedingt notwendige Kontrolle, die in den O-Zügen durch die Dienstfrau aus­geübt wird, nicht durchführen läßt.

' Don der Kreishaushaltungs- schule Alzey wird uns geschrieben: Immer mehr bricht sich der Gedanke Bahn, daß es für die Töchter des Mittelstandes, sowohl in der Landwirtschaft, als auch in sonstigen Berufs» kreisen, unbedingt erforderlich ist, sich für den Beruf der Hausfrau theoretisch und praktisch gründlich vorzubereiten. Gewiß kann und soll diese Dorbereitung bis zu einem gewissen Grade zu Hause bei der Mutter erfolgen. Aber hat denn jede Mutter das richtige pädagogische Ge­schick und die Zeit, gaiu diese nicht leichte Qlus- bildungsarbeit zu erfüllen? Haushaltungsschulen sind unentbehrlich; nur sie können auf Grund reicher pädagogischer Erfahrung und mit Hilfe neuzeitlicher technischer Mittel das Werk der Familie krönen. Diese Erkenntnis hat man in unserer Gegend vor nun schon mehr als dreißig Jahren durch Gründung der Kreishaushaltungs­schule zu Alzey Rechnung getragen, und die etwa 1400 Schülerinnen, die seither hier ausgebildet worden sind, wissen nur zu gut, was der Besuch der Schule für ihr Leben bedeutet. Der Leitung der Schule ist es zu verdanken, daß der Betrieb während der schweren Zeit der Inflation, die so manche Schwesterschule zum Schließen zwang, ohne Störung ausrechterhalten werden konnte. So darf man denn hoffen, daß jetzt, unter erträglicheren Verhältnissen, immer mehr Eltern diese günstige Gelegenheit zur gediegenen, hauswirtschastlichen Ausbild.j ihrer Töchter benutzen. Wer dies tun will, erhält auf Anfrage einen neu heraus­gegebenen Prospekt, der nicht nur alles Wissens­werte über Geschichte, Zweck, Derwaltung, Lehr­plan, Hausordnung und Aufnahmebedingungen der Schule mitteilt, sondern auch in einer Reihe von Bildern die freundliche Anstalt, die inmitten eines schönen Gartens liegt, mit ihren behaglichen Wohn- und Schlafzimmern, sowie den zweck­mäßigen Lehrräumen samt den prächtigen Schü- lerimrenarbeiten vor Augen führt. (Siehe ge­strige Anzeige.)

** Auftrieb auf dem heutigen Frankfurter Schlachtviehmarkt: 910 Kälber, 457 Schafe, 602 Schweine.

Kus der yrovinzlalhauptstadt.

Gießen, den 8. September 1927.

Der Erbschein und seine Bedeutung.

Don Dr. jur. Bartsch.

Mit dem Tode des Erblassers geht dessen Nachlaß <mf den Erben über, der ohne weiteres in die Rechte ntw Pflichten des Verstorbenen eintritt. Das erscheint auf den ersten Blick sehr einfach kann der Erbe loch nun wie ein alter Eigentümer der Erbmasse über diese verfügen, als hätte sie ihm schon immer gehört. In der Praxis gestaltet sich die Sache etwas chwieriger: Der Schuldner des Erblassers wie jeder, Xr mit diesem in irgendwelchen oermögensrechtlichen Seziehungen gestanden hatte, kann nicht ohne wei­teres jeden als Rechtsnachfolger des Verstorbenen anerkennen, der einfach behauptet, Erbe zu fein. Er wird vorsichtshalber verlangen, daß der Erbe sein Erbrecht beweist.

Um hier mögliche Schwierigkeiten zu beseitigen, Ist in Deutschland die Einrichtung des sog. Erbscheins getroffen worden, d. h. dem Erben wird auf seinen tcim Rachlaßgericht zu stellenden Antrag von diesem eine Bescheinigung über sein Erbrecht, und falls er nicht Alleinerbe ist auch über die Größe des Erbteils ausgestellt. Nachlaßgericht ist das Amls- aericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen Wohnsitz gehabt hat. Doch nicht dem Erben allein fleht das Antragsrecht auf Ausstellung eines Erb­scheins au: verwaltet ein anderer die Erbschaft, z. B. ein Testamentsvollstrecker, Nachlaßoerwalter, Kon­kursverwalter u. a., so kann dieser ebenfalls den An­trag stellen. Soll das Nachlaßgericht einen Erbschein russtellen, dann muß es sich natürlich über die be­stehenden Rechtsverhältnisse unterrichten. Der Erbe l)at die Zeit des Todes des Erblassers und das Ver­hältnis anzugeben, auf dem sein Erbrecht beruht ^Verwandtschaft, Ehe u.a.). Der Beweis für diese Angaben ist durch Vorlage öffentlicher, z.B. standes­amtlicher Urkunden zu erbringen. Ferner muß der Erde angeben, ob und welche Verfügungen von Todes «egen des Erblassers vorhanden sind, da diese aufs Erbrecht von Einfluß sein können, sowie, ob ein Prozeß über das Erbrecht schwebt. Handelt es sich um die Ausstellung des Erbscheins für einen gesetz­lichen Erben, so bat dieser noch namhaft zu machen, ob und welche Personen vorhanden sind oder vor­handen waren, durch die er von der Erbfolge aus- eschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde nähere ober gleich nahe Verwandte): eine Angabe, die auch durch ösfentliche Urkunden nachzuweifen ist. Bei Wegfall eines vorgehenden ober gleichstehenden Erbberechtigten ist die Angabe der Art des Fortfalls iTod, Erbschaftsausschlagung, Erbverzicht usw.) er= sorderlich. Ist der Erbe auf Grund eines Testaments zur Erbschaft berufen, dann hat er die Verfügung oorzulegen, auf der sein Erbrecht beruht.

Die Angaben, die nicht durch öffentliche Urkunden zu beweisen sind, hat der Antragsteller durch eides­stattliche Versicherung, die er vor Gericht ober Notar nbgeben muß, zu erhärten, dabei hat er zu versichern, daß ihm nichts bekannt fei, was der Richttgkeit seiner Angaben entgegenstehe.

An Hand der von dem Antragfteller dem Nach­bericht vorgelegten Urkunden und angegebenen Be­weise stellt das Gericht die ihm vor Ausstellung des Erbscheins etwa noch notwendig erscheinenden Er- mittlungen an. Der Erbschein ist nur zu erteilen, wenn das Nachlaßgericht die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen für sestgestellt er­achtet. Daß das Gericht seine Ermittlungen mit größter Beschleunigung oornimmt, bedarf bei der Bedeutung und Wichtigkeit, die dem Erbschein für den Erben zu kommt, keiner besonderen Betonung.

Der Antrag auf Ausstellung des Erbscheins muß ergeben, in welcher Art diese gewünscht wird. Die Ausstellung kann nämlich derart erfolgen, daß ein­mal nur das Erbrecht des Antragstellers und die Zröß« seines Erbteils genannt werden, zum anderen sind im sog. gemeinschaftlichen Erbschein die Namen aller Erben und ihre Erbteile anzugeben. Sollen alle Miterben genannt werden, dann hat der An­tragsteller seine auf diese sich beziehenden Angaben I» nachzuweisen, wie die auf seine eigene Person bezüglichen, dazu gehörte etwa der Nachweis des Erbrechts der Miterben usw.

Ist der Erbschein dem Erben ausgestellt und Siitergeben worden, so wird dieser damit als solcher legitimiert. Wird die Ausstellung abgclehnt, steht jedem Antragsberechtigten das Recht fristloser Be- llrocrbe zu.

Trotz eingehender, vom Nachlaßgericht ange, stellter Ermittelungen kann es vorkommen, daß der

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QXis des drei

'Weltberühmte Zigarettenmarten verdanken ihren Ruf meist der Eigenschaft/lass ihre als gut er­kannte Geschmacksrichtung von Jahr zu Jahr ohne die geringste Abweichung erhalten bleibtSie haben sich ganz unabhängig ge­macht vom Ausfall der jeweiligen TäbakemtfijSie sind,wie der Fach­mann sagt,nach demPrinzip der drei Ernten" hergestellt Das heisst, es wird niemals die jüngste Ern­te allein verdrbeitet.es wird viel­mehr planmässig ein Lager aus den drei letztenlabak-Jahrgängen

Aas sind so ungeheure Verzüge des Prinzips der drei Ernten, dass wir es uns längst zu eigen gemacht haben.Die Belastung, die mit der Unterhaltung eines dreijährigen Tabaklagers verbunden ist,fallt nicht ins Gewicht gegenüber dem Vorsprung an Qualität

Unsere Zigaretten sind jahrein, jahraus gleichmässig in ihrer MisduingjSiehaben einen ausge­reift edlen Geschmack, der sie be­sonders bekömmlich macht.

Overjtolzg 5Pf. Raven^cui 6 Pf. Löwenbrüdx.8Pf. GütöenringioK

unterhalten Hierdurch allein ist es möglich,die durch den wech­selnden Ausfall der Ernten beding ten Geschmacksunterschiede aus zugleichen,

Das Prinzip der drei Ernten hat aber noch einen anderen Vorzug, der mindestens ebenso wichtig ist Gute Orienttabake brauchen zwei bis drei Jahre, um in das Stadium ihrer höchsten Reife zu gelangen. Es hiesse ihre Qualität vergeuden, wollte man sie verarbeiten,bevor sie den Höhepunkt dieser Entwick­lung erreicht haben

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