Einzelbild herunterladen

W

SEIFEHFLOCKEM

»

Uh^ch

;! »IE ^«ät 'j-mroet n- °">L Me. §in, M mit x»

^°ut der «notten Lor.

unb

1 > Die tzlgx.

dem

e Wann« M für IW sine 25 3a^re ift, noch feine ,QJ u°b zudem tH. Ul hier.

ttt dem In. L ru «teilen, wagt alj un.

ab.

d« Jvhonno ttgetottbe* ' tai für tal Sie legte hkv 9. den Bescheid ilage wurde o!4 zurückge«

r Vemeinbe Oemeinbt» >au, vertreten Semeinbebtam* auS|chu'fe4 bei tember 1926 in Gemeinde Hain- ! Beanstandung das ilttil wie des Teineinde-

nläfp.g, die De- nbau als unbe- e Kosten der De- -eHam-Dründau en Auslagen des g des Vemeinbe- öftere Hal ®e*

fand bereits am nderat zu Hain- ig M Toran« gen bet 9t« Wfd)t: fit ,t, Haft b.chn itt auf M HL, ZeldfMen auf für den Polizei' 1618 M Aach- seS Düdingen bei egen diele Aeu- hob. kam es zum mach einigten sich Semcinberat 3n 'reisauslchuh bei

Beanstandungen t Besoldung M Yen für begründet g des Semeinde- ii helfen Halt seht wurde. W die für den n, verfolgte lM chnsturteil mit dem Po' zeidieMs den

t Der Teineinde- Berufung ein un»

s ch öora< ein Lnftellunx wonach er u Ai-Mien für

Ä T«.

A«

SSs.

saS»5 ne.

S'W SK'L?

Spiele-,-«

gro

eine leine Der-

hem Umfai) war von einem Finanzamt ein Straf­bescheid zugcgangen, worin er einer absichtlichen Umsahhouerhinterziehung sür schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 1 000 Mark ver­urteilt worden war. Der Mann soll absichtlich in seinem Gin- und Verkaufsbuch, da« der Steuerbehörde bei der Steuerberechnung al« Un-

Packung asPfg

Gcfchusilichcs.

P. K. Xaubonbon« deutsche« Fa­brikat! Entgegen vielfach vertretener Ansicht, dah diese Dvnbon« ausländische« Fabrikat leien, macht die Wrigley A. G. ausdrücklich darauf auf­merksam, dah eS sich um ein rein deutsche« Fabrikat handelt, hergestellt von deutschen ArbeitSkrästen und au« deutschen Rohmaterialien, in der Muster- sabrik in Frankfurt a. M. Der Gebrauch der Kaubonbons wird als den Zähnen zuträglich von ärztlichen unb zahnärztlichen Autoritäten sehr günstig beurteilt.

strafe von 40 M k.. die Händlerin solche von 1 5 M k. ersterer um deswillen höhere, weil der Fürsorgezögling eine nahe wandte von ihm war.

Einem auswärtigen Viehhändler mit

Rundfunk-Programm

deS ftranffnrter Sender-.

(2Ui« der .Radio-Umschdu".)

Dvnuerstag, 3. März.

1.30 bis 2.30: M Übertragung von Kassel: Schallplattenkonzert 3.30 bi« 4: Die Stunde der Jugend. 4 30 bi« 5.45 Konzert de« HauS- orchcsters: F. Smetana. 5.45 bi« 6.05: Die Lese­stunde. 6.15 bi« 6.45: llcbertragung von Kassel: Dortrag: Postrat Schiffer spricht über .Die Um­stellung der Deutschen Reichspost nach dem ReichS- Post-Finanzgefeh". 7.30 bi« 8: Italienischer Sprachunterricht. 8.30: .Gegensätze". Dierter Abend. Anschließend bi« 12.30: Tanzmusik.

Amtsgericht (Sieben.

Damit die von dem Iugendwohlsahrtsamt gegen Fürsorgezöglinge angeordneten Mahnah- men. nameirllich die Unterbringung in Anstalten und geeignete Familien, wirksam durchgesührt werden können, stellt § 76 des JugendwohlfahrtS- gesetzes denjenigen unter Strafe, der einen sol­chen Zögling der Fürsorgeerziehung entzieht oder zu entziehen versucht. (Siner solchen Strafe ver­fielen ein hiesiger Händler und eine Händlerin. Beide bereiteten der Polizei, al« sie einen Für­sorgezögling, dessen anderweitige Unterbringung ungeordnet war, abholen wollten, erhebliche Schüvierigkeiten. Der Händler erhielt eine G e I 6-

Aus dem Stadttheaterbureau wird un« geschrieben Al« 20. Freitag-Abonne- mentvorstellung geht am 4. Mär, Leo Fi:I« Ope­rette .Die geschieben« 5 r a u** in S -ene. Do« liebenswürdige Werk mit feiner graziösen Tluli! ist von trüberen Gastspielen von Bad-Rauheim unb Em« her hier schon bekannt. In Hauptpartien wirken mit: Frl. Elisabeth Friedrich vom Frankfurter Opemhau« und d e Herren Stein­brecher. Hampe. Sauer. Heyfe. sowie Frl. Simon.

Ein Fememordprozeh vor dem Schwurgericht in Gießen.

Am 22. ds. Mts. wird vor dem oberheffi- 'chen Schwurgericht In Gießen unter dem Bobitz bei Landgerichtsdirektor« Cramer der Prozeß gegen den Chauffeur Schwing aus Frankfun a. 2H.. den früheren Leutnant von Salomon und den früheren Schriftleiter de« .Stahlhelm" Friedrich Wilhelm Heinz beginnen. Die Leiben ersteren sind angeklagt des Mordversuch« an dem Oberleutnant a. D. TD a g n t r au« Bad- Rauheim begangen in der Rächt vom 4. zum 5. März! 922 am Teich in Bad-Rauheim. Heinz 'st der Anstiftung hierzu beschuldigt. Die Anklage vertritt Staatsanwalt Iusti.zra! Weidemann, der etwa 70 Zeugen und zwei Sachverständige geladen hat. Verteidiger sind die Rechtsanwälte L u l e y. Gießen, für Schw ng: Ebenau, Frank­furt a. M. für von Salomon und Sch link. Gießen, für Heinz, die gleichfalls noch eine An­zahl Beweismittel in Anspruch nehmen dürsten. Der Prozeß wird voraus'icvilich etwa eine Woche dauern. Bekanntlich wurde von Salomon vom Staatsgerichtshof in Leipzig wegen Beihilfe zur Ermordung Rathenau« zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt, die er gegen­wärtig verbüßt.

Kleine Strafkammer Gießen.

(Verspätet eingegangen.f

' Gießen, 25. Febr. Ein Landwirt und trüberer langjähriger Bürger meister aus Ober­hessen wird des Hvlzdiebstahls. den er gemeinsam mit seinem Sohn begangen haben soll, beschuldigt. Der Sohn wurde vom Amtsgericht beftraft und nahm die Strafe an. Der Dater beantragte ge­richtliche Entscheidung und wurde in 1. Instanz sreigesprvchen. Gegen diese- Urteil legte die Staatsanwaltschaft auf Deranlasfung des zustän­digen Forstamt« Berufung ein. Die Beweisauf­nahme in der Berufungsinstanz gestaltete sich aber zugunsten deS Angeklagten, so daß der Staats­anwalt selbst die Entscheidung ins Ermessen des Gerichts stellte. Das Berufungsgericht erkennt ebenfalls auf Freisprechung.

Verglichen wird ein P r e ß P r o z e h. in dem in erster Instanz ein Buchdruckerei besitz er wegen Beleidigung eines Bürgermeisters e« war ihm .Klikenwirtfchaft" und Derschwendung von ®e- mcinbegelbem vorgeworfen worden zu 100 Mk. Geldstrafe verurteilt worden war.

Ein jüngerer Mann war wegen Erregung öffentlichen Aergernisses durch Dornahme un­züchtiger Handlungen und tätlicher Beleidigung zu 6 Wochen Gefäng'iis verurteilt worden, zumal er in erster Instanz ein Geständnis abgelegt" hatte.

Hornhaut, b«9»ingl schnei1 sicher u schmerzlos

Dou de r Krastpov Gieße» Krofdorf- Fellingshausen. Da« Post­amt lchreibi un« Einem Wunsche mehrerer Be­wohner de« 6tabiteiK recht» der Lahn Rechnung tragend, werden die 'Lastkraftwagen der Linie Gießen Krofdori-Fellingshau'en in der Krol- Dörfer Straße an der Abzweigung des DerbindungSwege« zur Schützen- strafte nach Bedarf zum Sin- und Aus- steigen von Fahrgästen halten. Reifende, die an der bezeichneten Wegeabzweigung au«fingen wollen, muffen von ihrer Absicht dem Wagen­führer vor der Abfahrt Mitteilung machen. Wollen Personen an Der bezeichneten Haltestelle in Die Kraftpest einsteigen, fo muffen sie durch rechtzeitig au' Der Straße abgegebene Winke Den Wagenführer zum Halten des Wagen« ver- anlaffen.

" öin Fußbodenbrand entstand gestern abend nach 8 Uhr in Dem Haufe Der Darmband- lung von Theifebach in Der Wetzsteingasle. Dort war auf Dem Podest eine« unbenutzten Treppenganges neben dem Bureau Der Fuß­boden in Brand geraten, wahrscheinlich infolge Entzündung durch glühende A'che die nicht feuer­sicher aufbewahrt wurde. Die Feuerwehr erhielt um 8.20 U^r Den Alarmruf und war rasch zur Stelle. Sie hatte bi« kurz vor 9 Uhr mit den Lösch- und 2tulra jmung»arbcilen zu tun und konnte um 9 11 br im Depot wieder einrüden. Der Brandschaden ist nicht erheblich.

Racheichung der Maße und Ge­wichte. Die in zweijähriger Wiederkehr gesetz­lich vorgeschriebenr Racheichung der im eich­pflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (Längen- und Flüssigkritsmahe. Meßwertzeuge für Flüssigkeiten. Hohlmaße Gewichte und trans­portable Handelswagen bis einschk. 3000 Kilo­gramms findet in der Stadt Gießen im Monat März wie folgt statt Vom 3. b S 12. März: Walltorstraße, Wetzfteingalle. Wetzstemstraße. Lindengasle. Brandgas e. Landgras-Ph lipp Platz, ÄanAleiberg, Hundsgasse. Zozelsgasfe. Asterweg. Schillerstrahe. Braugasse. Steinstraße. Wefer- straße. Dammstraße. Dderstraße. Schottstrahe, Marburger Straße, Wiesecker Weg. Oftanlage und alle anderen noch nicht aufgeführten Straßen. In gleicher Reihenfolge und angemessenem Ad- stande wird Die polizeiliche Mast- und GewichtS- revision ftaltfinDcn. C« fei noch Darauf auf­merksam gemacht, dast Die ReigungSwagen am Standort der Wage geeicht werden. Diese Eichung ist besonder« zu beantragen.

** D i e Maul- und Klauenseuche ist in Gießen, Lich. Alten-Buseck und Groß- Karben erloschen.

tetlage Dient. Euuragc uuierlafkn und dadurch zu leiner, fünften eine unrichtige Steuerfestsetzung veranlaßt haben. Dem V.edhändler, Der die 11 n- terlaffunger al« aus einem Versehen beruhend zugab, war Die Strafe zu hoch, und er verlangt* gerichtliche Entscheidung. Durch Die Beweisauß» «ahme konnte Dem Angellagren. Der übrigen« nach Der Vekundung De« Finanzamts in steuer­licher Hinsicht auch schon andere Unreaelmäßia- leiten heb zu schulden hat kommen lallen, kein Dori atz. wohl aber eine Fahrlässigkeit nachge­wiesen werden, die aber Die ReichSabgabeordnung ebenfalls in § 36Z unter Strafe stellt O« wurde auf eine solche von 15 0 Mark erkannt und strasmildernd Dabei berücksichtigt, daß der hinter­zogene Steuerbetrag nur ca. 5 Mark betrug.

Gin Mann und eine Frau eine« benachbarten Dor'e«. die aus dem Felde nebeneinanter ar- veiteten. la men wegen einet geringfügigen GrenAstrc t gleit in Sirrt. Sie bedachte ihn mit aiiue.nen Schimpswortcn. er geriet Darob In r..t e m Peitschenstiel au' sie ein; sie fluchtete, er lief ihr nach, indem er ihr weitere Schläge ca. 18 bi« 20 au«tcitte. Die aber, abgelegen von Schrammen unb Beu­len. keine nachteiligen Folgen hatten. Durch einen gegen den Mann ergangenen Strafrefehl sollte die Sache ihre Erledigung finden. Er legte aber Einspruch ein. der jedoch keinen Er­folg hatte. Er wurde unter Annahme mildernder Umstände \u einer Geldstrafe von 4 0 RM verurteilt, da die HandlungSweife de- Ange­klagten jedenfalls eine Art großer Brutalität darstellt mag dieser auch noch so sehr erregt gewesen fein

Ein auswärtiger Student fuhr mit feinem Auto durch die für Den Autoverkehr gesperrte Mau «bürg und erhielt deshalb einen Straf­befehl. Infolge Einspruch« kam es zur Haupt- verhandlung, in der der Student nicht crfchien, da er von dem Erscheinen in der Haupt Verhand­lung entbunden worden war. Eine Geld- strafe von 8 M a r k erschien Dem Gericht an­gemessen. BedeutenD strafmildernd wirkte Die Örkssremdhe t deS Angellagten.

Gegen diese» Urteil legte er Berufung ein. wider- rief lern Geständnis und behauptete nun in Der BerufungsverHandlung. Der Vorfall f« ihm gänz­lich unbekannt, er fei zur fraglichen Zeit bereit« zewe'en ?<r c:a.iteanmalt hält Die« für eine Ausrede Da Der Angeklagte aber einen Alibibemeis antritt wird Die Sache ausgesetzt und die Ladung weiterer Zeugen angeordnet.

Der Schneidermeister F. Göbel aus Gie­ßen hat sich au' Dem hiesigen Arbeitsamt de« Hausfriedensbruche. sowie der for­malen Beleidigung ,<hult-ig gemacht in­dem er Den dort tätigen Inspektor mit Den ge­rne u. ft en Schimpfworten beleg.<. Auch hat er be- IciDigcnhe Behauptungen ausgestellt, indem er Dem Beamten Pllichtverktzungen in einzelnen Fällen vorwarf. Das Amtsgericht Gießen hat ihn zu einer Geldstrafe von 15 Mk. wegen Haus­friedensbruch« und wegen Der beleidigenden Aeuherungen zu einer Gesamtstrafe von einem Monat 14 Tagen Gefängnis verurteilt. In Der Berufungsinstanz wurden der Hausfrie­densbruch und Die Schii.'pswsrre glatt erwiesen. Im übrigen hat der Angeklagte D< i Wahrheitsbe­weis angetPten, er beruft sich auch auf £ 193 StGB iWahrung berechtigter Interessen'. Die eingehende Dewe>^aufnadme ergibt aber die völlige Haltlosigkeit der vom Ange- klagten ausgestellten Behauptungen. Ein Zeuge aus Gießen beschwert sich deshalb über das Ar­beitsamt. weil ibm ein auswärtiger Arbeitsuchen­der in der Arveitszuteilung vorgezogen worden sei. Ss zeigt sich aber, daß letzterer au« dem Ge­fängnis kam und daß bei ihm die Aot größer al« bei dem Beschwerdeführer war: eine unberech­tigte Bevorzugung hatte also nicht statt gefunden. In zwei weiteren Fällen war die Erwerl>Slofen- unterstühung deshalb versagt worden, weil es sich um selbständige Gewerbetreibende handelte. Denen nach dem Gesetz gar keine Unterstützung zustand. Auch Die übrigen Fälle wurden zu­gunsten des Arbeitsamts aufgeklärt. Der Staats­anwalt legte in längeren Ausführungen Dar, daß der von dem Angeklagten angetretene Wahr­heitsbeweis zusammen gebrochen sei. In allen Fällen seien die Maßnahmen deS angegriffenen Beamten berechtigt gewesen: in einigen wurden sie sogar von seinen Vorgesetzten und durch die Beschlüsse des zu­ständigen Ausschüsse« ausdrücklich gebilligt. Das Arbeitsamt und Der beleidigte Beamte gingen völlig rein und gerechtfertigt au 8 der Verhandlung heraus. Mit Rücksicht auf die Vor­strafen darunter auch einige wegen Beleidigung und die schwereit Beschimpfungen müsse daS trübere Urteil aufrecht erhalten werden.

Das Gericht billigte diese Darlegungen und wies die Berufung al« unbegründet zurück.

LU. Don Der Landes-Universität Gießen Pros. Dr. S t ö h r wird dem gestern lemelDeldt Rufe nach Bonn Folge leisten. Dem Dr. Artur Sommer wurde die venia legendi bei der Philosophischen Fakultät. 2. Abtlg für Da« Fach Der Wirtschaftswissenschaft erteilt

D ie Fastnacht in Gießen hat in diesem Jahre einen lebhafteren Betrieb al« im Vorjahre gebracht. Richt nur Die Dereine haben ihren Mitgliedern und Freunden närrische Ver­anstaltungen in größerer Zahl und abwechslungs­reicher Ausgestaltung geboten, sondern auch Die Besitzer unserer Cafe« unD Gastwirtschaften waren eifrig bestrebt. Die Karnevalszeit mit allerlei zeitgemäßen Veranstaltungen reichlich au8)ufül- (cn. Reu war in Diesem Jahre da« Wteder- erstcheinen der Gießener Karnevals-Gesellschaft. Die mit Dem Verlauf ihrer närrischen Sitzung vor einigen Taaen so zufrieden ist. daß sie von letzt ab Die Pflege des Karneval« hier wieder aufnehmen will. Den Höhepunkt erreichte Die Hortetet natürlich am Rosenmontag und gestern abend, wo in Den Dergnügungslolalen Der Stadt närrischer Hochbetrieb war. Von einem karne­valistischen Treiben in Den Straßen war infolge , De« behördlichen Verbote« natürlich nicht« zu 1 bemerken, auch die Kinder zeigten sich kostümiert in diesem Jahve weit weniger al« im Vorjahre. Etwa« mehr Zastnachtsleben flackerte nur gestern abend zwischen 8 und 9 Mgr in den Straßen auf. als sich Die verschiedenen Masken zu den Stätten ihre« Wirken- begaben. Dort herrschte bi« in Die heutigen srühen Morgenstunden hinein frohe« Treiben, da« Dann auch beim Heimweg ..früh um fünf nicht gerade geräuschlos gewesen (ein soll. Der Kater Dürfte heute bei vielen wohl n.cht« zu wünschen übrig lassen, vhvfifch sowohl wie im Geldbeutel. Unterem Gastwirts­gewerbe wird man da« bessere Geschäft der letzten Tage allerdings gönnen Dürfen, da es diese Aussrischung wirllich gut gebrauchen kann. Die Aschermittwochstimmung setzte übrigen» be­reit« gestern nachmittag mit dem ..Weinen De« Himmels" kräftig ein. Erfreulicherweise ist Da« Faschingstreiben hier in guten Formen verlaufen, fo daß Die Polizei keinerlei Anlaß zum Ein­greifen hatte.

Gegen tJ>3d.V.el"6 '^öucoT-'fuSöa2

Germania I rouerie, Frankfurter Str. 3!>; K.uün«- Drogeric, IJndenplatz 5; LudwitfeplaU-Drogerie, Roonetraße 2; Victoria , ro.'crie, Marktriraße 5; Drogerie Gg. Wallenfels, Markt 21: Drogerie Wintcrhoff. Kreuzplatz 9 10. Itöäaa

1122

frümpfe aus Seide ju jedem jMeide !

Seidene Strümpfe gehören zum Alltag der Frau von heute. Sie sind fast unverwüstlich, wenn sie recht oft und ohne Reiben im lauwarmen mil­den Schaum der Lux Seifenflocken gewaschen werden.

Der Ortsvorstand.

3068D

01546

Vermietungen] Sfff Zimmer sofort i verm. 015.30 Bleichstratze 26 1.

Im Namen der tieftrauernden Hinterbliebenen: Frau Marie Lehmann.

Gießen (Hammstr. 15), den 2. März 1927.

Die Beerdigung findet am Freitag, den 4. März 1927, nachmittags 2 Uhr, statt.

________, 0!54u

für die vielen Beweise liebevoller Teilnahme oeirn Heimgange unseres teuren Vaters sagen wi? allen, die unserer gedachten, auf diesem Wege herzlichsten Dank. Insbesondere danken wir Hem Pfarrer Göbel für seine tröst- und kraftvollen Worte beim Hause und am Orabe.

Im Namen der Hinterbliebenen

Schwester Elisabeth Jung.

Klein-Linden, den 27. Februar 1927.

Am 28. Februar, nachmittags 5 Uhr, ent­schlief sanft nach kurzem schweren Leiden im 54 Lebensjahre mein herzensguter, lieber Mann, Schwiegersohn, Schwager und Onkel Herr Emil Lehmann

Eisenbahn-Obersekretär i R.

Todes-Anzeige.

Nach Gottes unerfortchHchem Ratschluß wurde gestern uiurgon nach kurzem schweren Krankenlager meine liebe Freu, unsere treusorgeude, nute MuUer.SchwIcgei mutter.Großmutter, Schwester. Schwlgerin und Tante

Frau ElisabetheWagnergeb.Schmidt

im 58 Lebensjahre in der Klinik tu GieSen um 1t Uhr vor­mittags in die Ewigkeit ab gerufen.

Für die trauern Jen Hinterbliebenen:

Christoph Wagner, Förster.

Großen-Buseck, Gießen, den 2 März 1927.

Die Beerdigung findet statt Donnerstag, den 1 März, nachmittags 2 Uhr.

KMMWM von angesehenem Derlagshauje zum 1. April oder später gesucht. Schriftliche Bewetdung mit genauen Angaben über Leistung, seitherige Tätigkeit, Aller, Gehollswünfche und (Eintritts« zeit unter 20720 an den Gießener Anzeiger erbeten.

Nachruf.

Am Sonntag, dem 27. Februar 1927, starb unerwartet nach kurzem Kranksein unser Orts- und Polizeidiener

Karl Becker II.

im Alter von erst 48 Jahren. Wir verlieren in ihm einen treuen, gewissenhaften Beamten, der seine Dienstobliegen beiten stets in vorbildlicher Weise erfüllte. Sein allezeit hilfsbereites Wesen und sein Bestreben, seine Amtstätigkeit in loyaler und rücksichtsvollster Weise auszuführen, sichern ihm ein bleibendes, ehrendes Gedenken.

Alten-Buseck, den 1. März 1927.

Drucksachen aller AN iXÄWuÄ

M »riihl fche UniverfilLtr dnlckerri. R. Lange, »letzen. Schulstr "

möbliert. Simmet zu vermieten 01569 (Soetbertr. 3C I.

Ha bl. Zimmer

2 Betten, gr, elektr

Licht zu verm. 01539 Bleichstratze 8 1L