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Unser Rat für Korpulente ist folgender: 9icbmcn Tie morgen» nüchtern, nach dem Mittagessen und vor dem Lwlaienaehcu jeweils 2 bis 3 Zoltibn-Sictne Diese Sterne wirken fett- zehrend und anfnuoerbindernd und find für» Herz unschädlich. Sie erhalten Zohtba-Qcrne mir genauer Beschreibarm über 9yirtiina,8iifummenfebiing, be»al mit ärztlichen Urteilen en A"obekeu «*^1

Gietzener Air^iger (General-Anzeiger für Gberhefsen)

Itt. 230 «fünftes Blatt

Hacyröchde rüdl ec wehr unb mehr in den Doll».

Die Jagd im Oktober

und

ben.

Der Rechtsspieael

Schußzctt do in diesem 3i

Al

Stellrmgnahme Anlatz

Atoar unter

3uni 1926. baß

vor

schlecht, da die

Kommt man mit

gungssrist fcstzustcllcn mu genannten Rlchtsbehelse a un

h der Erbe die oben- 5 b geltend machen.

den. Richt als ob damit gesagt sein sollte, daß wir wieder so weit seien, daß wir Wagerr voll

dem SnhraftfTricn der dritten Steuernotverord- inmfl bzw. des A»fwer1ungSgesetzes, gelöscht wor­den ist. Es widerspräche dies der flirtn und unzweideutigen Destimm-.mg des § 15 QI fw.-Des., totmad) im Fall? der Annahme der Leistung in der Zeit vom 15. 3uni 1922 bis 14. Februar 1924 und nur in diesem Falle eine Oluf teert1 mg der Hypothek und der persönlichen Forderung auch bann stattsindet. wenn der Gläubiger sich bei der Annahme der Leistung seine Rechte nicht Vorbehalten hat. Hieraus ergibt sich unzweideutig, dah bei Annahme der Leistung vor dun 15. 3uni 1922 und ohne Vorbehalt der Rechte die Aufwertung sowohl der Hypothek als auch der persönlichen Forderung ausgeschlossen ist. Die Bestimmung des § 15

sehr weit.

Der Zug der Waldschnepfe ist in vol­lem Gang. Abends streicht sie. Daneben kann fetzt auch die Suchjagd. die im Frühjahr mit Rücksicht auf Brutschncpsen vermieden werden soll, ausgeübt werden. Rotwrndig ist ein kurz und sicher arbeitender Hund. Bei gutem Wetter liegt die Schnepfe gern in niederem Laubholz, bei schlecht: n Wetter sucht sie Radelholz auf.

Qluch der Fasan hat Schuhzeit. Können wir auch bei uns noch nirgends von guten Fasanenoeständen redens so ttnrö dank der-

dss Rcichsgcri , _

Hei vorbehaltloser Annahme der Hypotheken-

Es heißt zunächst in dem bc.r. Artikel, und ' eine Gnischeidung

QUf dem Feld liegt er gern auf ©turjädem, an Rainen, in altem Gras oder in Sieden

ttgkeit vieler QLevieruthaber der jagbledfr inter­essante und wirtschastsich nicht unwichtige Doge! fetzt wieder häufiger angetrossen. 2Jidnb<ilt<;; im Abschuß, vor allem grundsätzliches Schonen der Hennen, werden bei entsprechender sonstiger Hege den 5dfan wieder zu c.nem so häufigen Wild werden lassen, wie er eS in der Borlriegs- -eit bei uns war.

Reben der 3agdausübung. zu der sich also im Oktober viel Möglichkeiten bieten, darf die Vorsorge für den Winter nicht vergessen wer­den. Kastanien und Eicheln find zu sammeln oder aufzukausen. Sic stellen äußerst wertvolle Futter­mittel dar, die sorgsam aufzubewahren und vor dem Derderben zu schützen sind. Solange die Dreschmaschine noch im Dorfe brummt, ift es leicht, einige Säcke Kaff zu belonnnen. das unter Sträuchern und Hecken im Felde aurgebreitet und gegen Schnee abgedeckt wird, um später dem Huhn wie dem Fasan Futterplay und Schuh zu werden. Die Fasanenschüttungen sind von nun an schon regelmäßig zu versehen, um das Wild ans Revier zu fesseln. HubertuS.

Kitze der Kugel zum Opfer fallen. Das erfor­dert natürlich alles mehr Zeit und Mühe, gibt aicr auch andere Weidmannsfreude und mehr Befriedigung, als wenn der starse Bock, der schon abwars, die brave Altricke, der hoffnungs­volle junge Dock auf Treibjagdstvecke nebenein­ander liegen, während zwei arme Kitze die Mutter tuchen und vielleicht dem Winter oder t>cm Raubzeug zum Opfer fallen, oder der Fuchs der Fährte der zutchanden geschossenen Ricke frtgt. Unter Rehwild ist zu schade und zu wertvoll. alS dah es solchen Raubbau gestattete imb nichts weiter sei als eine lebende Zielscheibe für Schützen höchst unterschiedlicher Qualität, wie wir dies bei Tvribsagden beobachten können.

Der Dachs ist feist und kann gegvaben teerten. Der Fuchs wechselt sein Haar und trägt gegen Ende des Monats bereits einen guten Balg. Er bildet dann eine besondere Zierde der Strecke der Waldtreiben. Qluch der Fang im Eisen setzt ein.

Am 1. Oktober beginnt auch die Schuhzeit des Hasen. Dieser Termin ist reichlich früh. 3n tnefem Jahr, das wohl ein gutes Hafenfahr werden dürfte, sieht man Ende Septemler noch fd)c viel schwa Häschen. Zu früher Hasen- abschuß ift durchaus unwirtschaftlich. besonders jetzt, wo der Verlauf durchweg nach dem Ge­wicht erfolgt. So sollte es zunächst beim ein­zelnen Küchenhafen bleiben. 3n der zweiten Hakstt deS Monats beginnt dann gewöhnlich mit den Waldtreiben Lampes Seidenszeit Durch die Unruhe auf den Feldern bei der Ernte der

Don der Auswertung.

Aufwertung der pcrfänlichen Forderung bei vor­behaltloser Annahme der Zahlung hyoolhekarlsch gesicherter ftaufgelbfotbcrungcn vor dem

15. Juni 1922?

Bon

Rechtsanwalt und Olo^ar Schneider- Gießen.

Mehrere in den letzten Tagen an mich er­gangene Anfragen, die sämtlich auf einen die oben gestellte Frage bejahmden Arsikel in der Zeitschrift .Feld und Wald" vom 23. Septbr. zurückzuführcn sind, geben mir zu nachstehender

3m bunten Herbstschmuck prangt der Wald.

Die (Blätter de.^nnen zu fallen. Die Ze-.r der Waldtreiben naht heran. Die Hellen Fel.er vn igen, dah bt« meisten Wrld-

ehlen beginnt.

Hund auch bei schönem Sonnenschein noch einmal nahe genug heran, so streichen sie, beschossen, dann meist

Inwieweit kann der (Erbe seine Haftung beschränken?

Auf den Nachlaß, d. h , er muß bann nur den Nachlaß zur Erfüllung ter Nachlatzocrbindlichkciten hernusgeben und braucht, insoweit die Nachlaßver- dindlichkcitcn größer find c : der Wert des Nach­lasses, diese nicht ans seinem eigenen Vermögen be­zahlen.

In allen Fällen al jo, in denen der Erbe nicht sicher weiß, daß nach Bezahlung der Schulden des Erblassers und der oben genannten zahlreichen Nach- laßoerbindlichkeiten noch Werte für ihn übrig blei­ben und das ift schwer, innerhalb der Aueschla-

Gestrüpp.

Enten liegen auf Teichen, Tümpeln und Gräben und werden vor dem Hund und auf dem Strich gejagt.

Die Rebhühner halten meist schon recht

für die Auswertung gegeben find.

Unrichtig ist die Ä''Wendung dieses Rechts- satzes auf einstmals hypothekarisch gesicherte For­derungen, auch Denn die Hypothek vor dem 14. Februar 1924 oder 15. 3ult 1925, also

Erbenhastung.

Don Rechtsanwalt Friedrich Schauer- Freiburg i. D.

(Rachdruck verboten!)

Schon früher war der Erbe nicht immerder lachende Erbe", wie das geflügelte Wort sagt. Häufig kam das bittere Ende nach, wenn sich her- ausstellte, daß der Erblasser überschuldet war, und der Erbe anstatt zuerben" Opfer bringen muhte, um Schulden zu bezahlen.

3n der Jetztzeit, in der in Deutschland sehr viele OScrmtgcn verloren gegangen (Mittelstand) und viele Geschäftsleute geschä tlich zusaminenge- brcchcn sind, hat sich die Möglichleit, durch Erd- schast ins Unglück zu kommen, bedeutend ver­größert. Denn der verarmte Mittelstand war gezwungen, auf seine wenig m Wertsachen, wie z. B. Möbel, Schmuck, Darlehen zur Erlangung einer Unterhaltsrente au^zun:hmen, die mit der Zeit den Werl der von ihm verpfändeten Sachen übersteigt, so daß beim Ableben deS Darlehens- nehmers noch Schulden an den Darlehen-Sacher übrigbleiben, die von den Erben zu tragen sind. Das gleiche tritt leicht für die Erben von ®c- fchäftÄeuten ein. die verschuldet sind.

Wer aber wäre in der heutigen, wirsichaft- lich so schweren Zeit noch im Stande, nun viel­leicht bedeutende unvorhergesehene Verbindlich­keiten aus einer ihm cm gefallenen Erbschaft ein* zulöfen. Es wird daher von allgemeinem Interesse sein, sich darüber klar zu werden, wie man sol­chen Gefahren entgehen kann. d. h. wann die Erbenhaftung für die Rachlahverbrndttchkeiten eintritt und. wie man sich derselben entziehen kann.

Dann hastet der Erbe für die Rachlatzverbindlich- Iriten?

Wenn er nicht unterhalb sechs Wochen sechs Monaten, wenn er sich im Ausland auf- bäh, nachdem er von dem Erbau'all und dem ®nmhe der Berufung (ob durch gesetzliches Erb­recht oder durch Testament) Kenntnis erlangt hat, dem Rachlaßgericht gegenüber die Erbschaft crusgeschlagen hat.

Weiß aber in den meisten Fällen der Erbe, ob nach Erfüllung der Verpflichtungen aus der l^bschaft noch etwas für ihn übrig bleibt, oder aber, ob er die Erbschaft ausfchlagcn muß. um nicht gar Verluste zu erleiden? Keineswegs! Des­halb hat das Gesetz ihm Mittel gegeben, die Haftung mit seinem eigenen Vermögen auszu- schließen.

wofür haftet der (Erbe?

Für die Nachlatzverbindlichkcitcn. Zu diesen ge­hören anher den von dem Erblasser herrührenden schulden, die den Erben als solchen treffenden Ver­bindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechtcn, Dermächtnisten und Auflagen, und die Kosten der Beerdigung des Erblasters; für Unterhalt und Wohnung der Familienzugehörigen, welche dies zur Zeit des Todes des Erblassers von diesem bezogen hoben, für drektzig Tage noch dem Tode.

wie kann der Erbe feine Haftung beschräuken?

Nur indem er a) ein Verzeichnis des Nachlaßes (Inventar) unter Zuziehung eines zuständigen De^ amten oder Notars oufnimmt und es dem Nachlaß- gericht einrcicht, und b) eine Nachlaßvcrwaltung ober (im Falle der Uebcrschuldung des Nachlasses) den Nachlatzlonkurs beim Nachlohgericht (Amts­gericht des Wohnsitzes des Erblassers) beantragt. Be­nutzt der Erbe diese Rechtsbeihilfe nicht, b. h. läßt er nur sechs Wochen verstreichen, ohne bas Inventar iu errichten und die Nachlahoerwaltung bzw. den Nachlohkonkurs hcrbeizuführen, fo muß er mit fei­nem ganzen Vermögen für die der Nochlatzverbind- lichkeiten eintreten.

Valuta vor dem 15. 3uni 1922 und bei dem­nächst erfolgter Löschung der Hypothek vor dem 14. Februar 1924 oder 15. 3uli 1925 die der Hypothek zugrunde liegende per'önliche 5 rbenmg zukünftig ate ung.ckichcrte Forderung zu gelten habe. Daran anknüpfeTid ist barm weiter gesagt, daß nach der neueren Rechtsprechung des Reichs» gerich's u n g e s i ch er t c Forderungen auch ohne Vorbehalt bis in die 3ahre 1921 und 1920 hinein aufAutocrtcn seien, unb daß dies auch für einst­mals gesickerte KaufgeDforberirng-.m und sonstige über 25 Proz. aufzuteertende Forderungen des § 10 Z. 14 deS Aufte-Ges. zu gelten habe, teenn nämlich die Hypothek vor dem 14. Februar 1924 ober 15. 3uli 1925 gelöscht teorden sei.

Richtig hieran ist, bah die Rechtsprechung sich insofern geändert hat. als heute bei nicht gesicherten Forderungen, insoweit es sich nicht um solche des täglichen Lebens handelt, nicht mehr der 15. 3uni oder gar der 15. August 1922 als Stichtag au gelten hat, daß vielmehr bei cruhergewöhnllck-en" Geschäften, wie dem Verlauf eines Grundstücks, mit der Aufwertung bis in die Jahre 1921 unb 1920 auch bei vorbehalt­loser Annahme der Leistung zurückgegrisfen wer­den fcrrni. wenn die sonstigen Voraussetzungen

unseres lieblichsten Wildes auf Treibjagden zu­sammen knallen könnten. Sondern die Maßnahme wurde getroffen, um den zahlreichen Jägern, die sich von dieser Art Qtemagb bewußt abge- wendet haben, die Möglichkeit zu geben, den richtigen Olbschuß mit der 5kugel, der sich nicht in zu kurzer Zeit erledigen läßt, durchführen zu können. DaS bezieht sich vor allem auch auf die Staar. agnen, die Anweisung bekommen haben, den Qlbschuß nur mit dcr Kugel im Rahmen des Abschrchplcrnes durchzuführen, und denen nut unter ganz besonderen Verhältnissen aus- nahm -'.vcsie ganz kleine D.ückiagden mit we­nigen s cheren Schützen zugestanben wurden. Der

Ibschuß auf großen Treibjagden wurde aus- diÜMich oertöten. Weite Kreise der hessischen Jägerei die im Rahmen der Heaeringe für ihre Pachtiagben und öiqcnjogben bereits so ver­fuhr en. werben der hessischen Forstabteilung für ihre HnterstÜtzung Dank wissen. Hoffentlich kommt die Zeit, wo man auch bei uns. wie in Rvrd- deutschland. die Rehtreibjagden cckS etwas Hn« weidmännisches betrachtet und sie toeber ver­anstaltet, noch an ihnen teCtommt. Sin Ab­schuß von weiblichem Rehwild muh im normalen Rctner genau so erfolgen wie der der Böcke, aber er soll nicht dem Zufall überlassen fein, und irüdiyt jeder Tröger einer Schrot spritze ist geeignet, ihn auSzufüyren. Der Weidmann, der Irin Revier kennt, wird nach einem bestimmten Plan eine bestimmt« Zahl abschietzen. wobei schv>iche Stücke, nicht aber die starke alte Ricke, die jedes 3ahr zwei Kitze führt, auszuwählen sind Wenn, tote in Heften. Kttzabschuh erlaubt ist sollten vornehmlich bliche unb schwach«

Äagdwaf enpaß zei arten Schuhzeit ha .

Da» Rotwilb steht noch in der Brunft, di« gegen End« des MonatS allmählich abflaut. Dn starke H-.rsch steht beim Rudel in der Rahe de, Brunftplätze. Er kommt im Qktlauf der Brunft sehr rasch ab. fo daß er nach ihrem Ab- (auf zunächst kaum die Kugel lohnt. Der Qlb- schuß sollte daher mehr schlecht veranlagten Stücken und Kümmerern gelten. Kahl wild hat in Hessen bereits Schußzeir. 3n Pre.chen be­ginnt sie mit dem 16. Oktober. Ebenso wie beim männlichen W ld soll auch der Qlbschuß des KahlwilkeS unter dem D-esichtSpunkt der Aus­lese erfolgen, wobei starke Tiere und Kälber n find. Das Wild beginnt zu yersärbcn. Salzlecken und Futterplätze sind in Ordnung zu bringen.

DaS Damwild tritt in die Brunft. Heber feine Schußzett gilt dasselbe wie beim Rotwild.

Schwarzwild tritt noch auf die Kar- toffciselder au^ Sind diese abgeerntet, fo bietet ber Wald mit Vacheckcm- und Eichelmast Aesung in Hülle und Fülle. D e Sck)warzkjtt«l sind seist.

E'-anz besondere Beachtung verdient für un- fti< hcirna > chen Verhältnisse das Rehwild und seine 3agb. 3n Hessen beginnt mit dem 16 Cllober die 3agdzeit für weibliches Reh­wild. Hatte die hessisch« Regierung in den letzten 3ahren. um die Bestrebungen der weidgerechsen 3ägem zu unterstützen, die auf eine Erhaltung und Helmng der Rehbcstände hinzielten, die Schußzeit von 3 auf 4 Wochen verkürzt. so ist in diesem Fahre bewußt davon abgesehen wor­den. Richt alS ob damit gesagt fein sollte, daß

Samstag, Oktober 192t

Aufw.-Ges. bedeutet eben nichts anderes als ein Vcrbvt ber Aufwenung einsrrnals htzp>thriar.tch gesicherter Forderungen, unb zwar auch ber pe. - sönkichci, Forderung, teenn bte Leistung ohne Vorbehalt ber Rech c vor dem 15. 3uni 1922 angenommen ist. Hieran läßt sich auch mit ber von dem Artikelschrriber gebrach! en Ikgrünbuug im Weg« ber Rechifprechung nichts ändern.

Amtsgericht Gietzen.

e Gießen. 28. Sept. Wieder wur.< ein. i der zahlreichen QI u l o u n f ä 11 c ixrhaach^it. w.v sie vorige» und dieses Jahr mehrfach zu ver­zeichnen waren. 3m Dezember 192 > bog bu- Angellagte D. mit seinem Auto auS der Quoll\ straße nach links v.\ bte Äoiferahee ein ck wurde er von einem amxrcn Auto angcsahr daS in der Kaiserallee. vo.i b^ r Ludn g st raß lommenb, in tie Qsivlt lest ratze e nfuhr. Es Jen lebiglich Materialsckxiden an dem Auto des Au genagten. Die Verhandlung endete mit her Ber urteil ung beS Qknaellagteu. Der ?<Lbter er achtete für feftyflcm, batz ber Angellagt: nid?" in weitern Bogen nach l nks in die Ma.fetal.- ringcfahren ift, sondern baü er die linke bcke g schnitten hat, Jo batz bas vvrschriftSmütz 1 i weitem Dogen fahrende Gegenauta r.i d-m Au. des Qkngellagten zusammenprallte. D:r Führ des anderen AutoS hätte durch .-e ^ick... siahren den Zusammenstoß nullet ,t i'crme; können. Aus jeden Fall bleibt ber OJerfi des Angcllagten gegen eine verkehrspcli.'isiü Vorschrift bestehen. Die Strafe lautete aus 2 vT Dcr Angeklagte bestritt eine Schuld. Da.. Hrte ist für ihn in erster Linie von Bebeuttung einen ZivUprozetz, in öcm er SchadenScrs-ii) 'i spriiche gegen ben Eigentümer den mxbeten Aut geltend macht.

Amtsgericht Wetzlar.

ü Unter der Anklage des 3aadvergehenS befand sich ein Landwirt aus Raunheim au ber Anklagebank. Der Angeklagte war etwa Ende 3uli gegen abend in der Gemarkung Dor» l a r von dein zuständigen Iagdhüter in verbuch tiger Stellung hinter einem Dusche stehend angetrossen worben. Auf bi« Frage des 3agh Hüters, ob er Waffen bei sich habe, r'tz er an der 3ag^Hüter setzte ihm aber nach und stell ihn in der Gemarkung Gabenheim. Bei dem si nun entspannenden Handgemenge nahm lh Zaadhüter dem Angellagten ein Flobcrt weg h er bis dahin zusamm enge'.egt im H scn^ein v.r'' e l^ttc. Dcr Qing- klagte legte sich kann in n falsch . Qtamcn bei. doch am nächsten Tag getan z es ber 3agdpächter, den rid/tigen Ra men des Angc klagten fcstzustellen. Der Angeklagte war g ständig und bützt feine Tat m.t 100 Mark Geldstrafe, hllfstecise für je 5 Qltarf ein Tag Gefängnis.

Rundfunk-Programm.

6»nntog, 2. Oft ober.

8 bis 9 Hhr: Hebertragung von Äaffel: Morgenfeier, verunstaltet von ber EhristuS- r.emrinbe Kaffel-Wilhelmshöhe. - 11.30 bis 12: Die Elternstunde. 12 bis 13: Hebetttagung aus der AusstellungDie Blume im Heim": MittagS- ständchen. veranstaltet vom Hausorchester des Rundfunks. 13 bis 13.50:Di« hauSwirlschaft- liche Ausbildung ber 3ugendlichen an ben Det- rinigten HauShalttrngsschulen bet Stadt Frank­furt". Vortrag von Frau Dr. Schachzikotefsi. 16 biS 17: Dl« Stunde ber 3ugenb. 17 bis 18: Konzert dec: Zither-SepttttS Hochstabt. 18 biß 19: Stund« beS Rhcin-Mainifchen Verbundes für Volksbildung:Walter Flex, auS feinen Kriegs- briefen und Dichtungen" (zum 10. Todestag des Dichters), Vorlesungen von Gerdt von Hirfchheydt. 20.30: Hebertraaung von ber Funk-Stunde Berlin: Konzert anläßlich des 80. Geburtstages deS Reick)Spräsid«nten v. Hindenburg. Anschließend bi« 0.30 Tanzprogramm.

QHsntag, 3. Oktober.

15.30 bis 16 Hhr: Di« Stund« d«t 3ugend. 16.30 bis 17.45: Konzert des Hausorchestcrs: Die Oper der Woche. 17.45 bis 18.05: Die Lese­stunde. 18.30 bis 19:Der deutsche Anteil an der modernen Erforschung Mittelasiens", Q5ortrag von Dr. Fickeler. 19 biS 19.30: Stunde des Südwestdeutschen Radio-Klub«: E Decker: Deullche Funkausstcllung. 19.30 biß 19.45: Englische Literalurproben, votgetragen von Ober- studienrat Paul Olbrich. 19.45 bi« 20.15: Eng­lischer Sprachunterricht, erteilt von Oberftubienral 'jkiul Olbrich. 20.15: Dunter Qlbend.

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