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Ir. 150 Erstes Blatt

176. Jahrgang

Mittwoch, 50. Juni 1926

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Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friede. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange: für Feuilleton Dr. H.THyriot: für den übrigen Teil Ernst Blumschein: für den An­zeigenteil Hans Füstel, sämtlich in Gießen.

von der Abrüstungskonferenz.

Der Sieg des französische» Standpunktes.

Genf, 30. Juni. (TU.) Der Marineaus- schuß der vorbereitenden Abrüstungs- f o m m i ff i q n hat gestern im wesentlichen seine Arbeiten beendet. Der Ausschuß wird nur noch am Mittwoch zusammentreten, um seinem a b schließenden Bericht die letzte Redaktion zu geben. Als Grundlage für die Beurteilung wurde hie Gesamttonnage ohne Unterschied her Schiffst! assen angenomn^n im Gegen- satz zu den Washingtoner Beschlüssen, hie die Schiffsklassen als Vergleichsbasis heranzogen. Der Militärausschuß hat gleichfalls seine Ar­beiten beendet. Er beschloß mit 15 gegen d i e Stimmen Amerikas, Deutschlands und Hollands, als einziges Kriterium für die Stärke einer Armee den ausgebil­deten Friedenszustand ohne. Berück­sichtigung der Waffen anzunehmen, wobei die Ausbildungszeit nicht festgelegt werden soll, so daß es jedem Staat überlassen bleibt, welchen Teil seiner Truppen er als Rekruten betrachten will. Die Folge hier­von wäre, daß Frankreich bei 450 000 Mann weißer Truppen nach Abzug von 7 0 000 Offizieren einen Bestand von 380 0 0 0 Mann hätte. Die Dienstzeit in Frank­reich beträgt 18 Monate. Falls nun die französische Regierung die ersten zwölf Monate als Ausbil­dungszeit bezeichnen sollte, was sie vermutlich auch lun wird, so hätte die französische Armee einen ausgebildeten Friedens st and von nur 125 000 Mann, zuzüglich der Polizeitruppen. Deutschland dagegen, dessen Reichswehr eine zwölf­jährige Dienstzeit hat, würde bei Hinzuzählung der Aolizei einen weit höheren ausgebildeten Friedens- stand als Frankreich besitzen.

Die französische Regierungserklärung.

Briand vor der Kammer.

Paris, 29. 3unL (TU.) Die Regie­rungserklärung wurde von Briand heute nachmittag in der Kammer verlesen. Die Erklärung ist in der Hauptsache mit Betrach­tungen über das F i n a n z p r o g r a m m ausgefüllt. Betont wird, daß die neue Re­gierung in allen anderen Punkten die Politikdes vergangenenKabinettes I o r t s e tz e n werde. Die Regierungserklärung vurde ohne Begeisterung ausgenommen. Rur von einzelnen Bänken des Zentrums und der Rechten ertönten Beifallsrufe. Herriot gab alsdann die eingegangenen Interpellationen bekannt. Briand erklärte, daß Eaillaux nm kommenden Dienstag eine umfassende Darstellung der Finanzlage gelegent­lich der Behandlung seines neuen Projektes geben werde. Die Regierung wünsche, daß die Futerpellationsdebatte auf Dienstag vertagt wird. Die meisten Interpellanten erklärten sich damit einverstanden, nur der Kommunist C a ch i n protestierte und bestand auf einer sofortigen Debatte. Cs kam zu einer unerwarteten Intervention Tardieus, der von der Regierung die Zusicherung verlangte, daß bi8 zum kommenden Dienstag durch V e r m i t t - lung der Banque de France keinerlei Verhandlungen wegen Eröffnung auswärtiger (auch amerikanischer) -Kredite eingeleitet werden. Briand er­oberte, die Regierung könne unmöglich eine solche Verpflichtung eingehen, da sie sich nicht in ihrer Handlungsfreiheit gelähmt wissen wolle.

bestand darauf, daß die Debatte auf Diens­tag nächster Woche vertagt wird. Die Ab- timm u n g der Vertrauensfrage er­gab 29 1 gegen 130 Stimmen. D i e Stimmenthaltung war außerordent- i l.ch groß. Sie durfte ungefähr 14 0 Stimmen ausmachen. In der Regie­rungserklärung heißt es u. a.:

Die Zusammensetzung des Kabi­ne t t e s ist der beste Beweis dafür, daß es alle politischen Erwägungen in den Hintergrund gestellt habe und von dem leiste größter nationaler Versöhn­lichkeit erfüllt sei. Das Kabinett zweifle nicht daran, daß das Parlament seinerseits in dem­selben Geiste entschlossen sei, durch eine aktive Unterstützung ihm die für die Durch - siihrung feiner schwierigen Aufgabe unerläßlich« Stabilität zu vermitteln. Alle Par­teien feien in gleicher Weise an der schnellst­möglichen Regelung des Finanzpro- blems interessiert. Die Zusammenarbeit der Regierung und des Parlamentes sei unerläßlich. Lie werde erfolgreich sein oder scheitern, je nach­dem, welches Vertrauen und welche Dauer das Parlament ihm gab. Es folgt ein Hinweis auf bei Ausgleich des Budgets und die Zusicherung, daß die allgemeine Einkommensteuer und tv Besteuerung der Mobilienwerte herabgesetzt würden. Im übrigen fehlen genaue Angaben über die Finanzprojekte. Inter- cslant ist die Feststellung, daß die Regierung be- Mossen hat, die Stabilisierung des Franken so schnell wie möglich in An­griffs zu nehmen. Die Regierung^ so sagt die Erklärung, verkenne nicht die Schwierigkeiten dieses Problems, hoffe sie aber mit der ver­trauensvollen Unterstützung der Emissionsbank zu beseitigen.

Die Unabhängigkeit der Banque de France wird weiterhin aufrechterhalten und ihr Kredit

Dos Mrstenabfindungsgesetz vor dem Reichstag.

Die zweite Lesung. - Paragraph 2 abgelehnt. - Die übrigen Paragraphen bis 7 angenommen.

Berlin, 29. Juni. (2 Uhr nachmittags.) Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des deutsch - österreichischen Abkommens über die Durchführung der Sozialversicherung im zwischenstaatlichen Verkehr. Das Uebereinkommen wurde in zweiter und dritter Beratung ange­nommen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetz­entwurfs über die vermögensrechtliche Ausein­andersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regieren­den Fürstenhäusern.

Abg. Dr. P f l eg e r (Bayer. Vp.) erstattet den Bericht über die Verhandlungen des Rechtsaus­schusses. Präsident L ö b e macht den Vorschlag bei der jetzigen zweiten Beratung von einer General­debatte Abstand zu nehmen und gleich in die E i n- zelberatung der Paragraphengrup­pen einzutreten. Die Redezeit dafür soll 15 Mi­nuten betragen.

Die Abg. v. Gräfe (Völk.) und Neubauer (Komm.) wenden sich gegen diesen Vorschlag.

Abg. Neubauer ersucht um eine Redezeit von wenigstens einer halben Stunde. Der Vorschlag des Präsidenten wird gegen die Vorschläge der Völki­schen und Kommunisten angenommen.

Beim § 1 wird die Zusammensetzung und Ein­setzung des Reichssondergerichts bestimmt.

Abg. Barth (Dntl.) erklärt: Die Deutschnatio­nalen hätten deutlich den Willen bewiesen, im Aus­schuß an der Beseitigung des Konfliktes mitzuarbei- ten. Aber, so fährt der Redner fort, man hat uns nicht gewollt, man hat alle unsere Anträge nieder- geftimmt, weil man die Vorlage mit den Sozial­demokraten zusammen machen wollte. Unter dem Druck der Straße wurde die Vorlage radikalisiert. Der vorliegende Entwurf verletzt wesent­liche Grundsätze eines Rechts st aates, die Achtung vordem Eigentum und die Rechtsgleichheit aller Staatsbürger. Er macht die Mitglieder der Fürstenhäuser zu Bür­gern niederen Rechts und enteignet auch entschä­digungslos zweifelsfrei fe ft ge ft elf­tes Privateigentum, wie Kunstschätze und die Kronfideikommißrente. (Laute Ruf bei den Kom­munisten. Abg. H ö l l e i n (Komm.) erhält einen Ordnungsruf.) Der Redner begründet einen Aende- rungsantrag. wonach die vier Laienmitglieder des Sondergerichtes nicht Mitglieder von Parlamenten des Reiches und der Länder fein oder gewesen sein dürfen.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) wendet sich gegen hie allgemeinen Ausführungen des deutschnationalen Redners. Bei dem Gesetz handele es sich nicht um eine Enteignung der Fürstenoermögen, sondern dar­um, Volkseigentum, das geraubt ist, an das deutsche Volk zurückzugeben. Zum § 1 beantragt der Redner, daß die Mitglieder des Sondergerichts und ihre Stellvertreter vom Reich gewählt werden. Das Richtermonopol habe bei dem Sondergericht keine Berechtigung, denn im allgemeinen könne das Volk zu der republikanischen Zuverlässigkeit der Richter kein Vertrauen haben.

Reichsminister Dr. Külz: Die Regierung steht geschlossen hinter dem Gesetzentwurf in der vorlie­genden Fassung. Der Entwurf ist nicht zustandege- kommen unter Konzessionen an den Druck der Straße. Diese Entstellungsweise weise ich entschieden zurück. Berücksichtigt worden ist allerdings der mil­lionenfach geäußerte Volkswillen zur Bereinigung der Auseinandersetzungsfrage. Konzessionen müssen dabei von beiden Seiten gemacht werden. Die Par­teien, die das Zustandekommen des Gesetzes ver- eiteln, nehmen vor dem deutschen Volk eine außer- ordentliche schwere Verantwortung auf sich. Die Regierung würde aus dem Nichtzustandekommen die Konsequenzen ziehen: es handelt sich nicht um eine Rechtsfrage oder politische Frage, sondern um beides zusammen. Das kommt auch in her Zusammensetzung des Son­dergerichts zur Hälfte aus Berufsrichtern, zur Hälfte aus Laien zum Ausdruck. Der § 1 bestimmt den in dem Gesetz gesuchten Ausgleich zwischen poli­tischer und Rechtsfrage. Durch die Staatsumwäl- zung von 1918 find selbstverständlich die früheren rechtlichen Beziehungen zwischen Fürsten und Volk vernichtet worden. Wir müssen deshalb diese Rechts-

beziehungen neu regeln und dafür auch ein neues Gericht schaffen.

Abg. Schulte (Ztr.) tritt für den Para­graphen in der vorliegenden Fassung ein. Hier sei die richtige Mittellinie gefunden. Zu dem al£ Vorsitzenden des Gerichts bestimmten Reichs- gerichtspräfidenren habe das ganze deutsche Volk Vertrauen. (Widerspruch bei den Kommunisten.) Die Regierung habe int Ausschuß zugesagt, daß die vier Mitglieder des Sondergerichtes, die nach dem Gesetz nicht Richter zu sein brauchen, auch nicht Derufsrichter sein dürfen.

Abg. v. Gräfe (Völk.) erklärt, seine Freunde hielten die Vorlage für ein derartiges monströses Gebilde, daß alle Derbesserungsversuche aus­sichtslos seien, sie würden sich deshalb an der weiteren Beratung nicht beteiligen.

Abg. Reubauer (Komm.) meint gleich­falls, daß die Vorlage nicht verbesserungsfähig sei, sondern abgelehnt werden müsse. Der Volks» entscheid sei ein Entscheid gegen den Reichstag gewesen. Das Volk verlange die Enteignung. Wenn die Sozialdemokraten der Vorlage zu«, stimmten, mühten sie auch zu den Fürstenknechten gezählt werden.

Abg. Alpers (Wirtsch. Dgg.) betont, seine Fraktion habe die entschädigungslose Enteignung entschieden bekämpft, aber sie sähen in dem vor­liegenden Entwurf eine annehmbare Lösung.

Abg. v. Lindeiner-Wildau (Dn.) er­widert dem Minister Külz: Seine Freunde wären unter Zurückstellung grund'ätzlicher Bedenken bereit gewesen, den Gedanken der Regelung der noch schwebenden Auseinandersehlingen durch ein Sondergericht nicht von vornherein von der Hand zu weisen. Der vorliegende Gesetzentwurf biete aber keine annehmbare Lösung. In § 1 seien nicht bloß politische, sondern auch parteipolitische Ge- sichtsvunkte berücksichtigt. Dem könnten die Dn .' ^nationalen nicht zustimmen.

Der sozialdemolratische Aen'oerungsantrag wird hierauf gegen die Antragsteller, der deutsch- nationale Antrag gegen die Stimmen der Völ­kischen abgeleynt. In einfacher Abstimmung wird e

§ 1 gegen die Kommunisten und Völkischen bet Stimmenthaltung der Sozialdemokraten und Deuts^ nationalen angenommen.

Rach § 2 ist der Reichsgerichtspräsident Vorsitzender des Sondergerichts. Der Reichs­präsident ernennt den Stellvertreter des Prä­sidenten, die acht Mitglieder und ihre Stell­vertreter. Vier Mitglieder und ihre Stell­vertreter müssen Mitglieder von ordentlichen Ge­richten oder Verwaltungsgerichten sein. Die Pa­ragraphen 24 bestimmen die Bedingungen, unter denen das Sondergericht tätig sein wird. Rach § 3 kann das Sondergericht eine nach der Umwälzung von 1918 vorgenommenen Ausein­andersetzung nur auf übereinstimmenden Antrag beider Parteien des Landes und des Fürsten­hauses neu aufrollen.

Abg. Lands berg (Soz.) beantragt, daß der Antrag des Landes genügen soll. Im an­deren Falle würde das Sondergericht nur für Preußen und Sachsen-Coburg tätig sein können.

Abg. v. Richthofen (Dem.) wendet sich gegen den sozialdemokratischen Antrag. Bei seiner Annahme würde auch in den Ländern, wo die Auseinandersetzung schon zur Befrie­digung beider Teile abgeschlossen sei, wie in Sachsen, die ganze Frage neu aufgerollt werden, und das könne nicht der Zweck des Gesetzes sein.

Abg. Schneller (Komm.) wirft den So­zialdemokraten vor, sie trügen mit ihren Der- besserungsanträgen zur Fürstenbereicherung bei und sie setzten sich in Widerspruch zu den Mil­lionen, die für die entschädigungslose Enteig­nung gestimmt haben.

Abg. Bredt (Wirtsch. Vgg.) bezeichnet den Grundgedanken der Landsbergischen Anträge als richtig. Eine wirkliche Rechtsgrundlage sei für alle Auseinandersetzungen nicht vorhanden ge­wesen, weil eine klare Entscheidung zwischen Staats- und Privateigentum nicht möglich war. Bei der Schaffung der Weimerer Verfassung sei vergessen worden, eine Rechtsgrundlage für diese

Fälle zu schaffen. Rachdem nun in den meisten Fällen die Auseinandersetzung durch Vergleich erfolgte, könne man unmöglich gegen den Willen des einen Teiles die Fälle wieder aufrollen.

Der sozialdemokratische Antrag wird gegen die Antragsteller abgelehnt.

8 2 der Ausschußvorlage wird gegen die Stim­men der Mittelvarleien unter lauten Zurusen der Kommunisten abgelehnt.

Dagegen stimmen die Sozialdemokraten, Deutschnationalen, Kommunisten und Völkischen. Zum § 3 wird ein sozialdemokratischer Aenderungsantrag abgelehnt. Im Hammelsprung wird dann

§ 3 mit 142 gegen 138 Stimmen der Sozial­demokraten und Kommunisten bei 79 Stimm­enthaltungen der Deutschnationalen und völki­schen unter großer Heiterkeit angenommen. § 4 wird mit dem gleichen Stimmenverhältnis an­genommen.

Abg. Reubauer (Komm.): 8 2 des Ge­setzes, der die Zuständigkeit des Gerichtes be­stimmt, ist abgelehnt worden. Damit sind alle weiteren Paragraphen gegenstandslos geworden und man könnte bm Reichstag jetzt schon auf­lösen. (Gelächter. Präsident Loebe weist: darauf hin, daß ein Gesetz nur erledigt ist, wenn in der zweiten Lesung sämtliche Teile abge­lehnt wurden.) Die Paragraphen 5 b i s 1 regeln die Auseinandersetzung zwi­schen Staats- und Privateigentum. 8 5 stellt Richtlinien für die Unterscheidung von Privat- und Staatseigentum auf. Als Privat­eigentum soll nur gelten, was die Fürsten auf Grund eines Privatrochtstitels erworben haben mit privaten Mitteln unentgeltlich im Erbgang, als Mitgift, auf Grund einer privaten Schenkung, oder aus ähnlichen Gründe:: und auch nicht gegen Leistungen, die sie nur kraft ihrer staats­rechtlichen Stellung erwirken konnten.

Abg. Lohmann (Dn.) beantragt die Strei­chung dieser Richtlinien. Das Sondergericht werde vor eine unlösbare Aufgabe gestellt, wenn es auf die Einzelheiten eines jeden Vermögens- skückes zurückgehen sollte. Im 8 6 wird u a. be­stimmt, daß das Reichssondergericht aus Antrag einer Partei von einem nach der Staatsumwäl» zung 1918 ergangenen rechtskräftigen /Urteil ab­weichen kann, wenn es feststeht, daß das Urteil auf Gründen beruht, die mit den Vorschriften des vorliegenden Gesetzes unvereinbar sind.

Abg. Landsberg (Soz.) bantragt Aus­dehnung dieser Bestimmung auch auf die vor 1918 ergangenen Urteile.

Abg. Rosenberg (Komm.) erklärt, die Sozialdemokraten hätten durch den Verzicht auf einen ernsthaften Kampf gegen § 5 das Feudal­eigentum anerkannt. Er persönlich würde auch der von den Völkischen beantragten Enteignung der Bank- und Dörsenfürsten zustimmen. (Hört! Hört!)

Abg. Dr. Wunderlich (Dtsch. Vp.) tritt für die Ausschuhfassung ein. Die von den Deutsch- nationalen bekämpften Richtlinien seien unbedingt notwendig, da das normale Recht der Vorkriegs­zeit zur Entscheidung der Auseinandersetzungs- fragen nicht ausreiche. Urteile au3 der Zeit vor 1918 dürften aber nicht aufgehoben werden. Die Aushebung der späteren Urteile habe der deutsch- nationale thüringische Minister v. Klüchhner aus­drücklich gebilligt.

Die deutschnationalen Aendermrgsanträae werden gegen den A^rtragsteller und die Völki­schen, die sozialdemokratischen Anträge gegen die Antragsteller abgelehnt

8 5 wird bei Stimmenthaltung der Sozialdemo­kraten gegen die Stimmen der Deutschnationalen, völkischen und Kommunisten angenommen.

Zum 8 6 wird ein Antrag der Deutfchnatio- nalen mit 301 gegen 108 Stimmen der Deutsch- nationalen und Völkischen abgelehnt, der die weitere Gültigkeit von rechtsgültigen Urteilen! und Schiedssprüchen verlangt.

Die 8 6 und 7 werden bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten angenommen.

Um 7 Uhr wird die Weiterberatung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt.

von dem des Staates unabhängig bleiben. An­dererseits wisse die Regierung sehr wohl, daß zur Verwirklichung des gewünschten Zieles eine internationale Mitwirkung erwünscht sei. Sie könne aber auf keinen Fall zulassen, daß der Souveränität des Landes auch nur der geringste Abbruch getan werde. Die Regierung sei sich ferner bewußt, daß d.e Regelung der interalliierten Schul­den eine weitere Voraussetzung für die Durchführung der Stabilisation bilde. Die Regierung beabsichtige, so schnell wie mög­lich. die Verhandlungen fortzusehen, damit dem Parlament das Problem in feiner Gesamtheit unterbreitet wird und es im gegebenen Augen­blick nicht em Abkommen mit einem der Gläu­bigerstaaten zu ratifizieren habe. Ein großes Land sei es sich schuldig, mit der größten Umsicht ans Werk zu gehen. Wenn es so feierliche Ver­pflichtungen eingeht, muh es darauf bedacht sein, für ihre Erfüllung Sorge zu tragen. Die Ratifi­zierung der gesamten auswärtigen Schulden könne nicht vorgenommen werden, ohne daß die Regie­

rung die Gewißheit erlangt habe, daß sie über die für die Schaffung einer wider­standsfähigen Regierung notwen­digen Mittel berfüge. Die Schlußworte lauten: Das Land hat das Recht, Hoffnun­gen auf die enge Zusammenarbeit seiner Vertreter und der Regierung zur Wiederaufrichtung der Finanzen zu sehen. Die Regierung wird diese Hoff­nungen nie enttäuschen unb ebenso auch nicht das Parlament. Das Leben der Ration steht auf dem Spiel. Die Zeit der doktrinären Gesehe ist vorüber. Es handelt sich nicht mehr darum, zu diskutieren. Worauf es ankommt, ist: zu handeln.

Der Eindruck in Paris.

Paris. 30. Juni. (TU.) Die Regierungs­erklärung hat alles in allem keinen sehr günstigen Eindruck hinterlassen. Man hatte der Verlesung der Erklärung besonders in­folge der Ankündigung, daß sie die Forde­

rung nach Einräumung weitgehender Vollmachten enthalten würde, mit begreif­licher Spannung entgegensehen. In dieser Er­wartung wurde man getäuscht. Beachtung verdient nur der pofttive Hinweis, daß ein Schuldenabkommen mit Amerika nur im Rahmen einer Gesamtregelung der Kriegs­schulden, also auch erst nach Wiederauf­nahme der Verhandlungen mit Eng­land, getroffen werden soll. Die Ankündigung einer baldigen Stabilisierung des Franken ist der zweite positive Punkt der Erklärung. Zu einer großen Debatte wird es erst am kommenden Dienstag kommen. Die große Zahl der gestrigen Enthaltungen beweist, daß ein Teil des Hauses eine abwartende Haltung bis dahin einnimmt.

Die »Liberty" veröffentlicht heute in Fort­setzung ihrer Kampagne gegen die Rati­fizierung des Washingtoner Ab - kommens Erklärungen des Führers der Rechtsradikalen der Kammer, des Abgeordneten Marin. Das Washingtoner Abkommen, sagte Marin, ist vollkommen unannehmbar.