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Dieben, den 30. Januar 1926.

Der Arbeitsmarkt

im nördlichen Oberhessen.

Die Lage des Arbeitsmarktes im Bereich des Arbeitsamtes für das nördliche Oberhessen (Stadt und Kreis Giehen und die Kreise Alsfeld, Lauterbach und Schotten) hat sich im Monat Januar weiter verschlech­tert. Es wurden gezählt: Gießen-Stad t: 1. San. Hauptunterstützungsempfänger 314, Zu- schlagsempfänger 646, am 22. San. 384 bzw. 606; Giehen-Land: 1. San. 940 bzw. 774; am 22. San. 1047 bzw. 1630; Kreis Alsfeld: 1. San. 350 bzw. 631, am 22. San. 420 bzw. 774; Kreis Lauterbach: 1. San. 216 bzw. 240, am 22. San. 338 bzw. 448; Kreis Schotten: 1. San. 181 bzw. 226, am 22. San. 278 bzw. 564. Insgesamt am 1. Sanuar 2001 Hauptunter- stutzungsempfänger, 3304 Zuschlagscmpfänger, am 22. San. 2467 bzw. 4022. Die Ziffern werden sich am Monatsschluh aber noch erhöhen, da lich die Arbeitsmarktlage auch in der ver­flossenen Woche noch verschlechtert hat. Ziffern- mähige Angaben hierüber liegen bis jetzt nicht vor. Sm 'übrigen sei bemerkt, das) vom Arbeits­amt beim Ministerium für Arbeit und Wirtschaft Die Genehmigung von Rotstandsarbeiten beantragt wurde.

Die Cisenbahnsahrkarle, eine öffentliche Urbunde.

Eine Rechtsfrage, die nicht nur für den Juristen von großer Bedeutung fein dürfte, sondern auch für den Laien äußerst bemerkenswert erscheint, ist die Fraae, ob nach der heutigen Rechtsstellung unserer deutschen Eisenbahnbehörden die Eisenbahn- fahrt arte noch die Eigenschaft einer öffent­lichen Urkunde besitzt.

Bekanntlid) wurde in Ausführung der mit dem Dawesgutachten zusammenhängenden internatio­nalen Vereinbarungen dieDeutsche Reichsbahn- gesellschast" errichtet, mit dem Zwecke, auf diesem Wege die Erträgnisse der Reichsbahnen der Er­füllung unserer Reparationsverpflichtungen dienst- bar zu machen. Mit der Entstehung dieser Gesell­schaft mußten Zweifel auftauchen und es ist tat­sächlich auch bereits darüber zu entscheiden ge­wesen, ob dieses neue Unternehmen die gleiche öffentlich-rechtliche Stellung einnimmt, wie seither dieDeutsche Reichsbahn". Von der Entscheidung dieser letztgenannten Frage hängt dis Lösung der anfangs gestellten Frage nach der heutigen Rechts­natur der Eisenbahnfahrkarte ab.

Das Reichsgericht hat in allerjüngstek Zeit gerade in der angegebenen Richtung zu entscheiden gehabt (Urteil 1 D 415/25 vom 27. Okt. 1925. Ein Schöffengericht hatte in seinem Urteil den Stand­punkt vertreten, daß die von der Reichsbahngesell­schaft ausgegebenen Wochenfahrkarten nur pri­vate ung keine öffentlichen Urkunden seien. Dieser Auffassung hat das Reichsgericht in dem genannten Urteil dem eine hohe Bedeu­tung beizumeffen ist widersprochen.

Wie schon die Begründung zum Reichsbahn­gesetz (Verhandlungen des Reichstags 1921 Bd. 383, Drucks. Nr. 452) besagt, worauf auch das Reichs­gericht in einer anderen Entscheidung (Bd. 109, S. 91) ebenfalls hingewiesen hat, wird die Reichsbahn­gesellschaft alsGesellschaft eigenen Rechts mit pri- vatwirtschaftlichem Einschlag" bezeichnet. Demgemäß sagt das Reichsgericht in Begründung zu feinem jüngsten Urteil:Durch das Reichsbahn-Gesetz vom 30. August 1924 wurde eine neue Reichsbahngesell- schaft geschaffen, die unter keine der bisher be­kannten Beariffskategorien zu bringen ist. Wenn auch gemäß § 3 des genannten Gesetzes das Grund­kapital der Gesellschaft in Vorzugsaktien und Stammaktien eingestellt ist, so ist diese dennoch keine Aktiengesellschaft, auch nicht eine Gesellschaft in han­delsrechtlichem ober bürgerlich-rechtlichem Sinne, weil sie eben mit einer Menge von Rechten und Pflichten öffentlich-rechtlicher Natur ausgestattet ist, die keiner anderen Gesellschaft des Privat- oder Handelsrechts zustehen. Die Reichsbahngesellschaft stellt vielmehr wie das Reichsgericht weiter aus­führt eine Mischf 0 rm zwischen einer juristischen Person des Privatrechts und des öffentlichen Rechts dar, einen eigenartigen GeseUfchaftsty p." Be­stimmt § 17 Reichsbahngesetz in Absatz 1, daß die Stellen der Deutschen Reichsbahngesellschaft keine amtlichen Stellen des Reiches sind, so sagt Absatz 2,

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daß sie jedoch die öffentlich-rechtlichen Befugnisse in gleichem Umfange behalten, wie fie bisher den Stellen des UnternehmensDeutsche Reichsbahn" zustanden, also mit anderen Worten, die Stellen der Reichsbahngesellschaft find zwar nicht mehr Behör- den des Reiches, wohl aber find fie öffentliche Be­hörden geblieben. Dayer kommt das Reichsgericht zu dem Ergebnis: Dieöffentlich-rechtlichen Befugnisse der früheren Reichsbahnbehörden sind auf die neuen Reichsbahnbehörden übergegantzen". Da zu diesen Rechten neben der Bahnpolizei, Dienststrafrecht, Steuerfreiheit in gewissem Umfang u.a. auch die Ausstellung und Aushändigung öffentlicher Urkun­den in der Form von Eisenbahnfahrkarten gehört (Entsch. des Reichsgerichts in Strafs. Bd. 8, S. 409), fo müssen auch die von derneuen Reichs­bahngesellschaft ausgegebenen Fahr- karten auch jetzt noch als öffentlich- rechtliche Urtunbcn angesehen wer­ben".

Unter Hjnweis auf diese Entscheidung hat das Reichsgericht kürzlich auch ein Urteil des hiesigen Schöffengerichts, bas sich ebenfalls auf ben Stand­punkt gestellt hatte, die Eisenbahnfahrkarte sei heute nach der Umwandlung der Reichsbahn in eine Ge­sellschaft eine Urkunde, aufgehoben. D. He.

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Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter 160 bis 180, Matte 35 bis 40. Köse 60 bis 70, Wirsing 25 bis 40. Weißkraut 15 bis 25, Rot­kraut 25 bis 30, gelbe Rüben 20 bis 25. rote Rüben 20, Spinat 40 bis 50, Sinter-Kohlrabi 10 bis 15, Grünkohl 30 bis 35, Rosenkohl 60 bis 70, Feldsalat 100 bis 120, Zwiebeln 15 bis 20, Meerrettich 40 bis 100, Schwarzwurzeln 50 bis 70, Kartoffeln 4 bis 5, Aepfel 15 bis 25, Birnen 25 bis 40, Endivien 100 bis 120, Rüsse 40 bis 80. junge Hahnen 120 bis 130, Suppenhühner 120 bis 130 Pf. das Pfund. Eier 19 bis 20. Blumen­kohl 60 bis 180. Lauch 15 bis 40, Sellerie 20 bis 60 Pf. das Stück.

Bornotizen

Lageskalender für Samstag: Lichtbildervortrag der Rerother Wandervögel: 8 älhr, Großer Hörscml der Universität. Ver­ein ehernal. Leibgardisten: 8 älhr, KatHvl. Der- einshaus, Abendunterhaltung. Gesang-Verein Heiterkeit: 8 Ahr. Vereinslokal, Generalversamm­lung. Radfahrer-Verein ,. Fortuna": 8'/, Ahr. Vereinslokal. Monatsversammlung. Lichtspiel­haus Bahnhofstr.:Bismarck". - Palast-Licht­spiele (Kirchenplah):Quer durch die Wüste Sahara". Astoria-Lichtspiele:Abenteuer einer HvchzeitSnacht".

Tageskalender für Sonntag: Stadttheater: 7 AhrSugendfrennde" (Cnde 9Vj Ahr). Kundgebung gegen die Fürstenab­findung: 2 Ahr nadjm.Liebigshöhe". Licht­spielhäuser wie Samstag.

Aus dem Stadttheaterbureau wird uns geschrieben: Es sei auch an dieser Stelle auf das morgen in Szene gehende, lie­benswürdige Lustspiel von FuldaSugend- freunde" hingewiesen, das bei den vorhergehen­den Aufführungen fo reichen Beifall gefunden hat.

Wartburg. Verein. Sonntag abend veranstaltet der Wartburg-Verein einen Licht­bildervortrag im Markussaal. wobei Pfarrer Becker eine große Anzahl Lichtbilder zeigen wird, die einen Mnblick geben in das Leben unserer deutschen Kameraden im Felde, wie auch in das Leben der dortigen einheimischen Be­völkerung. (Näheres siehe heutige Anzeige.)

Gegen bie Fürstenabfindung. Die hiesigen republikanischen Parteien und Ver­bände, Kriegsbeschädigten usw. veranstalten am morgigen Sonntag. 31. Sanuar, nachm. 2 Ahr, auf derLiebigshöhe" eine Protestkundge­bung gegen die Fürstenabfindung. (Siehe Snferat in der heutigen Rümmer.)

Die Vortrags-Vereinigung hat für ihren letzten dieswinterlichen Vortrags-Abend den bekannten heiteren Vortragskünstler Emil Kühne aus Berlin gewonnen. Hierzu schreibt man uns: Dieser Künstler, der durch seine frühe­ren, mit dem größten Beifall aufgenommenen Vortrags -- Abende noch in bester Erinnerung sein dürfte, steht mit feinen Leistungen auf einer hohen Stufe. Auf besonderen Wunsch wird er seine luftigen Volks- und Schelmenlieder zur Laute wiederum zum Vortrag bringen. Es ist nur zu wünschen, daß dem Vortragsabend all­seitige Beachtung geschenkt wird. (Siehe heutige Anzeige.)

den Riederlanden. Zwischen der deutschen und der niederländischen Regierung ist die ge­genseitige Aufhebung des Sichtvermerlszwanges mit Wirkung vom 1. Februar 1926 verein­bart worden. Von diesem Zeitpunkt an können Reichsangehörige die Riederlande und nieder­ländische Staatsangehörige daS Reichsgebiet über die amtlich zugelassenen Grenzübergangsstellen jederzeit lediglich auf Grund eines gültigen Heimatpasses ohne Sichtvermerk betreten und verlassen. Für Kinder unter 15 Jahren genügt an Stelle eines Passes ein amtlicher Ausweis über Rainen, Alter, Staatsangehörigkeit, Wohn­sitz ober dauernden Aufenthalt; der Kinderaus­weis muh bei Kindern über 10 Sah re mit einem Lichtbild versehen fein. Sm kleinen Grenzverlehr mit den Riederlanden sind weitere Paherleichte- rungen vorgesehen; diese treten am 1. März 1926 in Kraft.

" Keine unberufenen Vermittler für landwirtschaftliche Hypothekar frebitc! Die Deutsche Rentenbankkreditanstalt teilt mit: 3cber Landwirt, ber an ben von der Deutschen Rentenbankkrebitanstalt zu uergebenben Hypotyekarkrebiten beteiligt sein möchte, braucht sich, um bieö zu erreichen, keinesfalls einer gewerbsmäßigen ober Gelegenheits­vermittlung zu bebienen. Er kann seinen An­trag unmittelbar bei einem derjenigen Realkrebit- institute einreichen, durch die die Deutsche Renten­kreditanstalt die Gelder der Landwirtschaft zusühren wird. Das sind: bie Lanbschaften, bie öisentlich-recht- lichen Rcalkreditinstitute (wie Lanbesbanken, Lan- beskrebitkassen), die Hypothekenbanken und bie Sparkassen. Soweit bie Institute Zweigniederlassun­gen unb Agenturen unterhalten, können Anträge natürlich auch bei tiefen eingereicht werben. Die genossenschaftlichen Strebitorganifationcn werben in ber Lage sein, ben mit ihnen in Verkehr stehenben Lanbwirten biejenige Stelle zu bezeichnen, bei wel­cher sie ihren Antrag auf Hypothekarkrebit am besten einreichen werben, so baß Vermittlungsgebühren zu Lasten bes Lcmbwirtes öermieben werben.

** Kraftposten im Dberpoftbiref-- ti 0 nsbezirk Darm ft ab t. Gegenwärtig wer den von ber Oberpostbirektion Darmstabt 24 Kraft- posten mit einer Streckenlänge von 562 Kilometer unb 2160 Fahrtkilometer täglich betrieben. In Oberbessen finb bavon elf Linien im Betrieb. Obwohl bie meisten Linien erst im Herbst eröffnet würben, finb im Jahre 1925 bereits runb 531800 Kilometer gefahren unb 357 400 Personen mit ben Kraftposten befördert worben. Die Fahrten ermög­lichten außerbem eine schnellere Besorgung bes Brief-, Zeitungs- unb Paketverkehrs nach bem plat­ten Laube. Außer ben regelmäßigen Kursfahrten werben auf Bestellung auch Sonbersahrten aus­geführt, soweit für biesen Zweck Wagen verfügbar gemacht werben können.

** Handwerkerversammlung. Vor einigen Tagen sand hier im Saalbau Sauer eine von Hunderten von Handwerkern aus Stadt und Land besuchte, vom Gewerbe-Verein und den Handwerker - Vereinigungen einberufene Handwerker-Versammlung .statt, um gegen das beabsichtigte Preisabbau-Gesetz Stellung zu neh­men. Handwerkskammer - Direktor Schüttler erläuterte in sachlicher Weise die dem Handwerk drohenden Bestimmungen. Landtagsabgeordneter Lautenbacher rief das Handwerk zum engsten Zusammenschluß auf. Eine eingehende Aussprache lieh keine Anklarheit darüber, daß das Handwerk geschlossen wie ein Mann gegen jede handwerks­feindliche Gesetzgebung, wie sie die beabsichtigte sei, sich wende, und daß es nicht gewillt sei, den Prügelknaben für andere abzugeben. Sn einer einstimmig angeiwrnmenen Entschließung wurde zum Ausdruck gebracht, daß sich daS Handwerk nicht seiner Pflicht, am Preisabbau mitzuhelfen, entziehn wolle, daß dieser Preisabbau aber von der ganzen Wirtschaft und nicht allein von seinem schwächstem Glied, dem Handwerk, getragen wer­den müsse.

L. A. Aniversitäts-Gottesdienst. 2lm morgigen Sonntag. 31. Sanuar, vorm. IP/4 Ahr, findet in der Reuen Aula ein Aniversitäts- Gottesdienst statt, zu dem die Angehörigen der Aniversität eingeladen sind. Selbstverständlich hat auch jeder andere Zutritt, Die Predigt hält Pro­fessor Dr. Bertram.

"Die Februar-Miete. Das Hess. Ge- santtministeriurn gibt bekannt: Die für den Mo­nat Sanuar getroffene Regelung ber gesetzlichen Miete bleibt auch für den Monat Februar be­stehen. Danach beträgt die Miete für den Mo­nat Februar 88 Proz. der Friedens­miete.

** Personalien. Sn den Ruhestand ver­setzt wurde am 27. Sanuar der ordentliche Pro­fessor in der medizinischen Fakultät der Landes­universität Gießen Geheimer Medizinalrat Pro­fessor Dr. Eugen B 0 str 0 em zu Gießen auf sein Rachsuchen mit Wirkung vom 1. April ab. Ernannt wurden der Lehrer Hans Orth zu Feldkrücken, Kreis Schotten, zum Lehrer an der Volksschule äu Ober-Deerbach. Kreis Bensheim, der Sustizinspeltor bei dem Amtsgericht Hom­berg Karl Dersch zum Sustizinspektor bei dem Amtsgericht Gießen, der Sustizinfpektor bei dem Amtsgericht Giehen Otto Schröder zum Sustiz­inspektor bei dem Amtsgericht Butzbach, beide mit Wirkung vom 1. Februar.

Pferde markt-Lotterie in Gießen. Die Pferdemarkt-Deputation hat die früher so beliebte Lotterie wieder aufleben lassen, um die Mittel für eine Weiterführung der Pferdemärkte zu erhalten. Cs würde einen nicht wieder gutzumachenden Schaden für unser Ge­meinwesen bedeuten, wenn die Märkte, die im vorigen Sahre auf ein 25jähriges Bestehen zu­rückblicken konnten, aus Mangel an Mitteln ein­geschränkt oder gar eingestellt werden müßten. Bei dem regen Snteresse vieler Kreise, insbeson­dere aber auch der Landbevölkerung für die Pferdezucht bringen die Pferdemärkte jedesmal einen außergewöhnlichen Verkehr nach Gießen, der sich in Einnahmen für die Geschäftswelt auswirkt. Durch den Erwerb von Losen ist nicht mir Gelegenheit geboten zu einem Gewinn, sondern auch zur Anterstühung eines äußerst gemeinnützigen Anternehmens. Stadt, Landwirt- schastskammer-Ausschuß für Oberhessen und Landespferdezuchtverein bezahlen bereits nam­hafte Zuschüsse für die Märkte. Aber auch deren Leistungsfähigkeit ist bei den derzeitigen schwie­rigen wirtschaftlichen Verhältnissen beschränkt. Möchten alle durch den Erwerb von Losen mit­wirken, unserer Stadt die Pserdemärkte mit ihren Veranstaltungen zu erhalten.

** Oberstessischer Kunstverein. Die derzeitige Ausstellung von Werken des Thüringer Ausstellungs - Vereins bildender Künstler in Weimar erfreut sich eines regen Besuchs. Sie bleibt noch bis Sonntag, 7. Februar (ein­schließlich) an den üblichen Besuchszeiten ge­öffnet.

*" Anverantwortliche Schwatzerei auf Grund falscher Deutung unseres Schöffen­gerichtsberichtes vom 11. Sanuar ist gegen einen hiesigen angesehenen Geschäftsmann aufgebracht worden. Der Betroffene erläßt in unserem heuti­gen Anzeigenteil eine Erklärung und zugleich Warnung, die alle leichtfertigen Schwäher sich hinter die Ohren schreiben mögen. Wir möchten hierzu bemerken, daß es sich bei dem Verurteilten um Robert Sch. handelt, der ein Landes- und Sndustrieproduktegeschäft im Schiffenberger Weg betreibt.

Sie Sondern n ter st ützungen für Tabakarbeiter. Der amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Bei der Entscheidung, ob eine Anterstühung für Erwerbslose unb kurz- arbeitende Tabakarbeiter gewährt werden batf, sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Erwerbslosen- und öffentlichen Fürsorge zu beachten. Snsbesondere bleibt auch die Prüfung der Bedürftigkeit unberührt. Sie ist jedoch entsprechend dem Willen des Gesetz­gebers und der besonderen Rotlage der Tabak­arbeiter nicht engherzig vorzunehmen. Klein- besih darf nicht für die Beurteilung der Be­dürftigkeit in Betracht gezogen werden. Zur Berechnung der Anterstüyungssähe für Kurz­arbeiter find die Lohnausfälle im Laufe einer Woche zusammenzuzählen und durch 6 zu teilen. Dem Kurzarbeiter darf nur für jedes volle Sechstel, um das fein Wochenarbeitsverdienst ge­mindert ist, der TageSunterstützungssah einschl. des Familienzuschlags, den er als Erwerbsloser beziehen würde, gewährt werden.

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