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lag nach der lat bei iing in Friedberg die le, behauptete heute, er en wollen. Aus seinem Aeußerungen vor und > Gegenteil hervor. Er Frau abrechnen, hatte und'unmittelbar nach- aus, daß ihm fein Bor- : werde es aber noch ihm nicht losgeganaen. k angefrunfen und sehr n Gutachten des Ke eisiger ein erblich be-
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* ® i e ß e n . 24. Sept. Ein Schupounterwacht- in eist er war des schweren Diebstahls angeklagt. Cr soll einen Geldbetrag von 40 Mark aus Dem Spind eines Kameraden weggenommen haben, und zwar mittels falschen Schlüssels. Das zuständige Amtsgericht war trotz schwerer Verdachtsmomente zur Freisprechung des Angeklagten gekommen. Gegen dieses llrteit legte Die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die heutige Berufungsverhandlung gestaltete sich für den Angeklagten derart ungünstig, das; das erste Urteil aufgehoben und auf vier Monate Gefängnis erkannt wurde. Das Gericht nahm auch an, daß der Diebstahl entweder mit einem Dietrich oder mit einem falschen Schlüssel ausgeführt wurde. ,
Gleichfalls wegen Diebstahls hatte sich ein mehrfach wegen des gleichen Delikts vorbestrafter Arbeiter zu verantworten. Er soll einem Kaufmann aus der Ladenkasie 25 Mar! entwendet haben. Er wurde in erster Instanz zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen dieses Urteil verfolgte er Berufung mit dem Antrag auf Freisprechung. Seine Berufung wurde jedoch lostenfällig zurückgewiesen. Die Beweisaufnahme ergab, daß nur er Der Dieb sein konnte. Aebrigens hatte er auch die fehlende Summe dem Kaufmann aus Der eigenen Tasche ersetzt. ,
Wegen Steuerhinterziehung waren mehrere Landwirte vom Amtsgericht zu teilweise namhaften Geldstrafen verurteilt worden. Sie werden beschuldigt, bei einem Grundstückverkauf vor Dem amtierenden Rotar als Verkäufer Die Kaufpreise um Die Hälfte zu niedrig angegeben zu haben, und zwar in Der Absicht, Dem gemeinsamen Käufer Grunderwerbssteuer zu sparen und Den Fiskus um diese zu schädigen. Auf Berufung der Angeklagten kam Die Strafkammer nach aus- geDehnter Verhandlung und nachdem der Staatsanwalt Den Fall für durchaus zweifelhaft erklärt hatte, zur Freisprechung sämtlicher Angeklagten.
In zwei weiteren Fallen wurde nach längeren Verhandlungen Die Sache ausgesetzt und die Staatsanwaltschaft um Anstellung weiterer Ermittelungen ersucht.
Sprechstunden der Redaktion.
12 bis 1 Uhr mittags, 5 bis 7 Uhr nachmittags. Samstag nachmittag geschlossen.
Für unverlangt clngesandte Ulanuskripte ohne beigefügtes Rückporto wird feine Gewähr übernommen.
Anzeigenausträge sind lediglich an die Geschästsstelle zu richten.
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geklagten wegen T o t s ch l a g s v e r su ch s zu zwei Jahren sechs Monaten Gesang- n i s, auf die ein Monat der Untersuchungshaft angerechnet wurde. Die Waffe wurde eingezogen.
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Fort mit btt Staubplage auf ben Schulwegen!
Die Gießener Schulen haben jetzt Ferien. Mit Dem Schulanfang, am 11. Oktober, beginnt Die Unterrichtszeit wieder später. Wieder werden die Scharen der Schülerinnen und Schüler bei dem Gang nach der Schule, wie feit langer Zeit, durch Die Reihe Der Straßenkehrer gehen und Den Durch sie verursachten Staub einatmen müssen. Scheinbar achtet niemand Darauf, daß Den KinDern Diese Plage erspart toerDe. Man sollte annehmen, Daß es geraDe genug wäre, wenn Die Kehrleute in ihrem Beruf Den Staub usw. auszuhalten gezwungen sind. Außerdem kann nicht ordentlich gereinigt werden, wenn fortwährend durch Vorübergehende gestört wird. Sollte es nicht mögllch sein, daß die Hauptverkehrsstraßen vom Staub durch Die Kehrleute verschont blieben, wenn Die Kinder vorübergehen müssen. Könnten bis gegen 8.30 Uhr — Dann sind Die KinDer alle in Der Schule — nicht Rebenstraßen, Die nicht so verkehrsreich sinD, wie z.B. Reuen Bäue, Schulstrahe, Kirchenplatz usw., gereinigt werden? Die Atmungsorgane unserer Kinder würden geschont, es wäre Dies ein Vor- beugemiltel zur Verhütung von Krankheiten. Krankheiten zu verhüten ist ebenso wichtig als sie zu heilen, unD was kann alles Durch Den aufgewirbelten Staub, Der auch trotz zeitweiligem Sprengen vor dem Kehren aufgewirbelt wird, in Die Lungen kommen. Ich hoffe, Daß es nur Dieses Hinweises bedarf, wenn gefordert wird, auch die Straßenreinigung mehr nach hygienischen Grundiätzen auszu'ühren. Außerdem könnten Die Straßen reiner gekehrt werden, wenn Die Schuljugend vorüber ist. Reine Straßen liegen im Interesse aller und kommen dem Aussehen der Stadt zugute. Abhilfe ist Dringend notl Daß sie erfolge, ist Der Zweck Dieser Zeilen.
B. L.
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Die neuengeichen der Verkehrspolizisten.
Rach einer DerorDnung über Den Kraftfahr- zeugverkehr haben Führer von Kraftfahrzeugen Den Weisungen unD Zeichen Der Polizeiheamten Folge zu leisten. Insbesondere hat Der Führer auf Den Haltruf oDer Das Haltzeichen eines als solchen kenntlichen Polizeibeamten sofort an^u- halten. Zur Kenntlichmachung eines Polizei- beamten ist Das Tragen einer Dienstmütze auä- reichenD. Den zur Regelung des Verkehrs aufgestellten Polizeibeamten hat Der Führer aus- zuweichen. Die von diesem Beamten gegebenen Zeichen bedeuten: 1. Winken in der Fahrtrichtung „Freie Fahrt"; 2. Hochheben eines Armes .Achtung, Halten"; 3. Seitliches Ausstreckei? eines oder beider Arme „Halt". Werden Lichtzeichen verwendet, so bedeutet grünes Licht: »Freie Fahrt", gelbes Licht: „Achtung, Halten", roteS Licht: „Halt", Dlinllicht: „Langsam fahren". Hierzu ist zu bemerken, daß das zweite Signal (Achtung, Halten!) ein AnlündigungSzeichen ist. Der herannahende Fahrzeugsührer soll Darauf aufmerksam gemacht werden, daß Die Fahrt zu verlangsamen ist, da er unter Umständen zu halten hat. Wenn Der VerlehrZschuhmann den gesamten Verkehr anhalten will, Dann gibt er das Dritte Zeichen „Halt!".
Eingesandt.
(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum qeq'-" *'' ev T'"1 ‘‘^orti-ng?
Nochmals: „Wirtschaftlichkeit von Gas und Elektrizität".
Zu dem Eingesandt ..Wirtschaftlichkeit von Gas und Elektrizität" in Nr. 220 des „Gießener Anzeigers" möchte ich kurz Stellung nehmen.
Zunächst wundert es mich, daß der Einsender feine Entgegnung auf einen mit Namen unterzeichneten Artikel glaubt anonym fchreiben zu müssen. Außerdem hätte es nicht seiner fachmännischen Belehrung bedurft, mich über die Temperatur von Leitungswasser aufzuklären. Wenn ich die Berechnung von 0 Grad auf 85 Grad Celsius angestellt
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Die Bedingungen können während der Dienststunden hier etngesehen werden.
Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift .Lartoffellieferung unter Anerkennung der Bedingungen dis zum
Freitag, dem 1. Oktober d. 3., vormittags 10 Uhr,
hier einzureichen. 7792V
Die Lieferung kann geteilt werden.
Zufchlagsfrist 3 Tage.
Gießen, den 23. September 1926.
Direktion
der Landes-Heil- u. Pflegeanstalt Gießen.
Bekanntmachung.
Das restliche Holzgeld aus Den Waldungen Der Stadt Lich ist bei Meldung von Kosten bis zum 1. Oktober ds. Is. an Die Stadtkaffe Lich zu bezahlen.
Lich, Den 27. September 1926.
Stadtkaffe Lich.
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habe, so hat das seinen Grund darin, daß dies allgemein bei derartigen Dergleichsrechnungen üblich ist, da das Leitungswasser keine konstante Temperatur hat. Aber ganz abgesehen davon hat die Ansangstemoeratur auf den Vergleich keinen Einfluß, sofern sie bei beiden Apparaten gleich an» genommen wird. Das war ja wohl bei meiner Rechnung der Fall. Der Einsender schreibt weiter von Heißwasserspeichern mit Gasheizung, meint aber dabei wohl Warmwasserapparate, da die Gas- apparate keine Speicher, sondern Durchlauferhitzer sind. Unter einem Heißwasserspeicher versteht man doch wohl einen Apparat, der das Wasser nach der Heizung heiß erhält, es also speichert, ohne daß von außen Wärme zugeführt wird.
Zur Dergleichsrechnung selbst möchte ich bemerken, daß der Wirkungsgrad für Gasapparate mit 80 Prozent für den Dauerbetrieb reichlich hoch angenommen ist. Außerdem hätte der Einsender bei seiner Nachrechnung bemerken müssen, daß meine Berechnung nicht auf Gießener Verhältnisse beschränkt mar, sondern sich auf das Normalgas von 4200 WE/cbm stützte. Der Wirkungsgrad von Gasapparaten ist, wie die in Frage kommenden Firmen selbst angeben, von dem an der Derbrauchsstelle herrschenden Gasdruck abhängig, d. h. er sinkt stark mit fallendem Druck. Bet den bekannten Druckvechältnlssen des Gießener Gasrohrnetzes dürfte ein Wirkungsgrad von 60 bis 70 Prozent noch reichlich bemessen fein. Weiterhin kann ich nicht gerade behaupten, mit dem günstigsten Strompreis gerechnet zu haben. Wir haben hier jetzt für eine Kilowattstunde Nachtheizung den 8-Pf.»Tarif, und dieser kommt für Heißwasserspeicher ausschließlich in Betracht. Also hätte der Verbraucher, um 90 Liter Wasser von 10 auf 85 Grad zu erhitzen, 65,5 Pf., und bei einem Rabatt von 10 Prozent 59 Pf. zu zahlen. Letzterer Rabattsatz entspricht einem jährlichen Verbrauch von 2000 Kilowattstunden, der bei derartigen Speichern für Badezwecke und Küchenwasser gut erreicht wird. Bei dem Höchstrabatt von 20 Prozent ist sogar für obige Heizleistung nur 52,5 Vf. zu bezahlen, lieber die Gasrabatte hat sich der Einsender wohlweislich nicht näher ausgelassen; denn beim Gasverbrauch tritt eine Rabattgewährung erst bei einem jährlichen Verbrauch von 1800 Kubikmeter ein, wogegen bei einem Stromverbrauch, der in seinen Wärmeeinheiten der vorgenannten Gasmenge entspricht, der Höchstrabatt von 20 Prozent bereits längst erreicht ist.
Der Einsender glaubt zum Schluß ausführen zu müssen, daß Der Gasapparat in Bezug auf die Annehmlichkeiten mit dem elektrischen Heißwasser- peicher konkurrieren könne, vergißt aber dabei chon die schwierigere Montage und das Vorhandenem eines Kamins. Oft wird sogar ein besonderer Kamin empfohlen zur Erzielung stets gleicher Zugverhältnisse, die selbst bei Anwendung von Zug- reglern nicht immer erzielt werden können. Von der Gefahr, die eine undichte Gasleitung oder die unsachgemäße Bedienung des Gasapparates verursachen kann, sei hier nicht gesprochen. Schließlich sei noch erwähnt, daß die Landbevölkerung meist kein Gas, wohl aber elektrischen Strom zur Verfügung hat, so daß sich die elektrischen Apparate gerade auf dem Lande wohl sehr zahlreich ein- führen werden.
Dipl.-Jng. M a l k o m e s i u s.
Anmerkung der Redaktion: Nachdem beide Teile in der Aussprache zu Worte gekommen sind, schließen wir hiermit Die Erörterung an dieser Stelle. D!Red.
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