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29. Juli 1926.
Jubiläum.
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mit der Slektrizitätsbedarf von Frankfurt a. M und Hessen auf längere Zeit sichergestellt wäre. Die Abfallstoffe geben di» Möglichkeit einer weiteren Ferngasversorgung. Die Entscheidung über die Durchführung dieses großzügigen, für Frankfurt und Hessen höchst wichtigen und aussichtsreichen Projektes dürfte innerhalb der nächsten 4 Monate fallen. Es wird daran gedacht. das Unternehmen als rein öffentlich- rechtliches zu errichten.
Erzeugung von elektrischer Energie möglich ist. Durch Verschwelung kann der gemahlene Schwelkoks in den Kesseln des Kraftwerks verfeuert werden, und bei technischer Verarbeitung von 1000 bis 1500 Tonnen Rohbraunkohle können im Kraftwerk jährlich 90 bis 130 Millionen Kilowattstunden erzeugt werden, wo-
L.U. Don Gießen. Der
•) Vgl. „Gießener Anzeiger" Rr. 169 vom 22. Juli, 2. Blatt.
zur Verschwelung. Die Versuche daß die Verwertung der schen Braunkohlen zur g u n g durchgeführt werden kann,
Sprechstunden der Redaktion.
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Die Verwertung der oberhessischen Braunkohle.
MSR. Ueber die Verwertung der oberhessischen Draunkohlenfelder in der Rahe von Hungen gibt ein Fachmann in der Frankfurter Presse interessante Mitteilungen. Die von dem hessischen Staat und der Frankfurter Gasgesellschaft als Eigentümer der Draunkohlengruben vor 2 Jahren gegründete Studiengesellschaft, welche den Zweck hatte, durch bohrtechnische und brennstofstechnische Versuchsarbeiten die Möglichkeiten zur bestmöglichen industriellen Verwertung der oberhessischen Braunkohlen eingehend zu prüfen, hat man ihre Arbeiten abgeschlossen. Das Ergebnis ihrer Forschung ist, daß die gewinnbare Kohlenmenge mindestens 30 bis 35 Millionen Tonnen beträgt, so daß bei einer Tagesförderung von 1000 bis 1500 Tonnen die Kohlenvorräte 90 bzw. 60 Jahre reichen würden. Die Kohle ist von guter Beschaffenheit, hat einen hohen Teergehalt und eignet sich ausgezeichnet
Grohfeuer in den Höchster Farbwerken.
Frankfurt a. M., 29. Juli. Wie Wagners Südwestdeutscher Rachrichtendienst erfährt, brach heute nacht gegen 2 Uhr in dcu Hoch- st er Farbwerken wahrscheinlich infolge einer Explosion — es wurde nämlich ein schwerer Knall gehört — ein Feuer aus, das sich bald über einen Komplex von ca. 3000 Qua-
Form annahm. Dah das „Reff" wohl nicht immer diese Form gehabt haben mag, zeigen uns die polnischen Landarbeiter, die, aus einem kulturell noch nicht auf unserer Höhe stehenden Lande kommend, eine viel einfachere Auffange- vvrrichtung an ihrer Sense angebracht haben, als sie dos Reff aufweist. Die Senfe wird bei uns noch von kleineren Landwirten oder da gebraucht, wo kleine Parzellen oder unebener Boden den Gebrauch der Maschine nicht zuläßt. Größere Landwirte und besonders die großen Besitzer verkünden schon lange die Maschine, die ein schnelles und sauberes Arbeiten gewährleistet. Das Getreide ist dann nicht mehr so lange wie früher den Unbilden der Witterung ausgesetzt.
Auch die Dreschmaschine ist erst einige Jahrzehnte in Verwendung. Früher wurde den ganzen Winter mit dem Flegel gedroschen, der nun fast ganz verschwunden ist. In einigen Gegenden wirb nur 7wch das Korn mit dem Flegel gedroschen, weil die Strohhalme zu Strohseilen gebunden werden, die wieder zum Binden des Getreides benutzt werden. Aber auch dieser Brauch schwindet allmählich immer mehr. In den meisten Fällen werden Erntestricke gebraucht oder einige Halme der Frucht zum Binden genommen. Dadurch werden die Garben kleiner und leichter, was sehr viel zur Erleichterung der Arbeiten beim Aus- und Abladen beiträgt. Die Erklärung, warum früher so schwere Garben gebunden wurden, hängt wohl mit der Abgabe des Zehnten zusammen. Man wollte auf einer kleinen Parzelle möglichst die gesamte Frucht in neun Garben, binden, denn die zehnte mußte abgegeben werden. Da später an der Dreschmaschine das Fuder gezählt und bezahlt wurde, hatte derjenige weniger Drescherlohn zu zahlen, der dicke gebunden hatte. Seitdem mehr nach Zeit gedroschen wird, steht auch von dieser Seile der Bequemlichkeit nichts mehr im Wege.
Auch die alte Sitte, das Getreide lange auf Haufen im Felde stehen zu lassen, wird heute nicht mehr geübt. Sobald das Getreide einigermaßen lufttrocken ist. wird es eingefahren. Cs schabet ihm auch nichts, weil es ja nicht mehr wie früher bis zum Winter in der Scheune sitzen muß, sondern bald gedroschen wird. Die Fälle sind nicht mehr selten, in denen sofort nach dem Schnitt eingefahren und „maschint" wird. H.
Gießener Wochenmarktpreise.
Es kostete auf dem heutigen Wochenmarkt dos Pfund: Butter 180 bis 190 Pfennig, Matte 30 bis 35, Käse (10 Stück) 60 bis 80, Wirsing 10 bis 20, Weißkraut 10 bis 20, Rotkraut 25 bis 30, gelbe Rüben 10, rote Rüben 10 bis 15, Spinat 30, Römischkohl 8 bis 10, Bohnen (grün) 20 bis 25, Bohnen (gelb) 30, Erbsen 10 bis 12, Mischgemüse -10, Tomaten 25 bis 70, Zwiebeln 20, Kartoffeln 5 bis 6, Pilze 30 bis 35, Rhabarber 10, Falläpfel 8, Frühäpfel 20 bis 40, Birnen 15 bis 40, Heidelbeeren 35, Johannisbeeren 28 bis 30, Himbeeren 80, Stachelbeeren 20 bis 25, Pflaumen 20 bis 30, Walderdbeeren 130, Pfirsiche 70 bis 80, Aprikosen 80, Mirabellen 50 bis 60, junge Hahnen 90 bis 100, Suppenhühner 100 bis 120, Tauben 90; das Stück: Gier 12 bis 13, Blumenkohl 10 bis 80, Salat 5 bis 10, Salatgurken 25 bis 80, Einmachgurken 3 bis 5, Oberkohlrabi 5 bis 15, Rettich 10 bis 20 Pfennig.
Bornotizen.
— Tageskalender für Donnerstag. Philosophenwald: 8*4 Uhr, Abonnementskonzert der Reichswehrkapelle. — Adler-Menradh- Truppe: 8'/, Uhr, Oswaldsgarten, Vorstellung. — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Gräfin Mariza". — Astoria-Lichtspiele. „Marccos erste Liebe."
— AuS dem Stabttheaterbureau wird uns geschrieben: Am Dienstag, 3. August, findet eine Erstaufführung von „Rur kein Skandal!", eine ganz unglaubliche Geschichte in drei Fortsetzungen von Müller-Ruzila, statt. Mit dem Kurtheater Baden-Baden sind wir eine der ersten Bühnen, die das interessante Werk bringen. Das Thema der Handlung dreht sich um die Schicksale eines Gentleman-Einbrechers, die in köstlicher Weise abgehandelt werden. In Baden-Baden hat sich die Reuheit als der Schlager der Saison erwiesen und zieht stets ein außerordentlich beifallsfreudiges Publikum an. Wir dürfen annehmen, daß der Erfolg bei uns
Bönstadt am 17. Februar 1926. — Berufung der Gemeinde Rieder-Weisel gegen das Urteil des Kreisausschusses des Kreises Friedberg vom 17. April 1926 betr.: Faselvieh in Rieder-Weisel.
WSN. Das Ende der Hellen Nächte. Mit Ablauf des Monats Juli geht die Zeil der Hellen Nackte au Ende. Die Sonne sinkt nachts wieder mehr als 18 Dogengrade unter den Horizont und kann infolgedessen nicht mehr die oberen Atmosphärenschichten beleuchten, die in der Periode der Nachchelligkeit den sog. Nordschein bilden. Die Nächte werden von jetzt an wieder völlig dunkel.
** Wiener Hoch- und Deutschmeister-Konzert. Es war wohl etwas gewagt. Veranstaltungen, wie diese an einem Sonntag in der mehrere tausend Personen fassenden Dolkshalle abzuhalten. Heule kann der Versuch des Volkshalle-Dereins, die Halle auch für derartige Zwecke nutzbar zu machen, als gelungen bezeichnet werden. Allerdings waren es in der Hauptsache die „Wiener", die einederartige Anziehungskraft auf die Besucher der Konzerte am Rachmittag und Abend ausübten. Schon am Bahnhof wurden die am Sonntagnachmittag gegen 3 Uhr hier ankommenden Wiener Gäste von dem zahlreich erschienenen Publikum herzlich begrüßt. Vom Bahnhof aus bewegte sich unter Vorantritt der Wiener Kapelle, der sich das Publikum an- schloß, ein stattlicher Zug durch die Stadt nach der Volkshalle. Auch innerhalb der Stadt hatten sich überall Ansammlungen zur Begrüßung der Gäste gebildet, die sichtlich erfreut waren über den herzlichen Empfang. Rach der Ankunft in der Volkshalle begann das Rachmittags- tonzerl, das weit über 1000 Besucher aufzuweisen hatte. Es wurde mit einem schneidigen Marsch eröffnet, hierauf folgte ein Wiener Walzer „Der letzte Tropfen" (Kratzl) unb die Ouvertüre „Robuuodonoser" (Verdi). Den Abschluß des 1. Teils bildeten zwei Wiener Lieder „Ich muß wieder einmal in Grinzing sein" (Benatzky) und „3m Prater blühn wieder die Bäume" (Stoltz). Der 2. Teil wurde eröffnet mit der Fantasie aus der Oper „Carmen" (Bizet) »daran schloß sich rein Walzer des Wiener Walzerkönig Joh. Strauß „An der schönen blauen Donau", hierauf folgte das bekannte Hannemannsche Potpourri „Rheinklänge". Den Abschluß desRachmittagskon- zerts bildete der Deutschmeister-Regimentsmarsch (Jurek). Schon bei den erstenDarbietungen gelang es dem Orchester unter der Leitung seines Dirigenten Kapellmeister K. V ch i f f le i t n e r, die Sympathien des Publikums zu gewinnen, das nach jedem Musikstück stürmischen Beifall spendete, so dah sich die Kapelle wiederholt zu Zugaben bewegen lieh. Das Abendkonzert hatte gegen nachmittags mehr als die doppelte Besucherzahl aufzuweisen; weit über 2000 Personen lauschten den Klängen der Wiener Musik. Eröffnet wurden die Darbietungen wieder durch den Deutschmeister-Regimentsmarsch, dem sich der Walzer „Alt Wien" (Kremser), sowie die Ouvertüre zur Oper „Straoella" (Flotow) anschlossen. Es folgten dann 2 Lieder: „Unter dem Fliederbaum (Schubert-Berte) und das Wiener „Fiakerlied" (Fischer). Den Abschluß des ersten Teils bildete das 2. Finale aus der Oper „Aida" (Verdi). Der zweite Teil brachte den Strautz- schen Walzer „Geschichten aus dem Wiener Wald", des weiteren zwei Lieder: „Wien, du Stadt meiner Träume" (Cyecinskh) und „Ja, ja, der Wein ist gut“ (Strecker). Hierauf folgte das bekannte Potpourri „Wiener Volksmusik" (Kom- zak) und als Abschluh ein Wiener Marsch. Das Publikum folgte auch am Abend mit sichtlichem Interesse und in der besten Stimmung den Darbietungen und spendete reichen Beifall!, der die Kapelle auch hier wieder zu verschiedenen Zugaben veranlaßte. k.
** Auftrieb auf dem heutigen Frankfurter Schl ach tv ieh m a rk t: Drei Kühe, 1005 Kälber, 182 Schafe, 979 Schweine.
Die Aenderung des Reichsmietengefetzes.
Don einem juristischen Mitarbeiter.
Zugleich mit der vorn Reichstag vor kurzem beschlossenen Abänderung des Mieterschutzge- setzcs') wurde auch das Reichsmietenge- s e h einer Revision unterzogen durch das Gesetz vorn 10. Juli 1926 zur Aenderung des Reichsmietengesehes, veröffentlicht im „Reichs- gesehblatt" Rr. 47 vom 15. Juli 1926. Das neue Gesetz ändert die seitherigen Bestimmungen des ReichSmietengesehes in einigen Punkten nicht unwesentlich, deren Kenntnis sowohl für den Vermieter, wie für den Mieter von gleichem Interesse sein dürfte.
Zunächst ist der 8 1 des Reichsmietengesehes abgeändert worden durch einen Zusah im § 1 Absah 1, dahin lautend, dah, wenn der Vermieter oder Mieter trotz eines für längere Jähre abgeschlossenen Mietvertrages sich auf die gesetzliche Miete beruft, diese Erklärung die Wirkung hat, wenn sie nach dem 15. Juli 1926 abgegeben wird, daß alsdann der abgeschlossene Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt, d.h. es kommt die Vereinbarung über die Dertragsdauer in Fortfall. Der Mieterschutz bleibt dagegen unberührt hinsichtlich der Möglichkeit der Aufhebung des Mietverhältnisses.
Die seitherige Bestimmung im §2, wonach eine Aenderung der Friedensmiete zulässig war, wenn sie aus besonderen, in der damaligen Beschaffenheit des Raumes oder den damaligen Verhältnissen der Dertragsteile liegenden Gründen, in außergewöhnlichem Umfang von dem am 1. Juli 1914 ortsüblichen Mietzins abwich, ist erweitert worden. Eine Aenderung der Friedensmiete kann künftig auch erfolgen, wenn die Friedensmiete aus besonderen Gründen in außergewöhnlichem Umfange von dem am 1. Juli 1914 ortsüblichen Mietpreis abweicht. Die früher erforderliche Voraussetzung, daß die besonderen Gründe in der damaligen Beschaffenheit der Wohnung oder den damaligen Verhältnissen der Dertragsteile liegen mußten, ist gestrichen worden.
Don Wichttgkeit ist schließlich noch der neu eingefügte § 13 a des Reichsmietengesehes. Sind an einem Gebäude oder Gebäudeteile nach dem 1. Juli 1926 mit Zustimmung des Mieters oder der Mehrbeit der beteiligten Mieter bauliche Veränderungen vorgenommen worden, die den Gebrauchswert erhöhen und nicht als In st andsehungs arbeiten anzu- sehen sind, auch nicht aus der gesetzlichen Miete oh'e Beeinträchtigung der ordnungsmäßigen Bewirtschaftung bezahlt werden können, und ist die Friedensmiete noch nicht erhöht worden, so kann der Vermieter die zur angemessenen Verzinsung und Tilgung des aufgewandten Kapitals ersorderlichen Beträge auf diejenigen Mieter umlegen, für welche der G e » brauchs wert der gemieteten Räume erhöht wird. Dieser Umlagebetrag wird als „Zusahmiete" bezeichnet. Bei Streitigkeiten entscheidet das Mieteinigungsamt. Es handelt sich hier hauptsächlich um die Fälle, in denen der Vermieter größere kostspielige bauliche Veränderungen in dem Hause durchführen läßt, z. B. Anlage einer Zentralheizung, elektrische Beleuchtung usw.
Die Dauer des Reichsmietengesehes ist in Übereinstimmung mit dem Mieterschutzgeseh gleichfalls bis zum 1. Juli 1927 verlängert worden.
versität Dr. Friedrich Raab hat einen Ruf als vrdentl. Professor für Vvlkswirtschaftspolitik an die Forstliche Hochschule Tharandt erhalten. — Sie venia legendi wurde erteilt: Dem Pfarrer in Walldorf t H. Lic. theol. Adolf Allwohn bei der Theologischen Fakultät für das Fach der Prakttschen Theologie; dem Assistenten am Chemischen Caboratorium Dr. Otto Behaghel bei der Philosophischen Fakultät, II. Abtlg. für das Fach der Chemie. — Die Philosophische Fakultät hat Herrn Arthur Klohbach in Essen, „Geschichtsschreiber des deutschen Roheisenverbandes", in Anerkennung seiner Verdienste um Wissenschaft und Wirtschaft, ehrenhalber zum Doftor der Staatswifsenschaften ernannt.
' Eine öffentliche Sitzung des ProvinzialausschufseS findet am kommenden Samstag, vormittags 8.30 Uhr beginnend, im hiesigen Regierungsgebäude statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: Klage des Wilhelm Dedio in Gießen gegen das Kreisamt Gießen auf Aufhebung des Bescheids vom 1. Juni 1926 wegen Versagung des Wandergewerbescheins. — Gesuch des Otto Bender in Gießen um Zulassung zum Führen von Kraftfahrzeugen; hier: Berufung gegen das Urteil des Kreisausschusses des Kreises Gießen vom 15. Mai 1926. — Berufung des Friedrich Waaner 2 in Bönstadt gegen das Urteil des Kreisausschusses des Kreises Friedberg vom 27. Februar 1926 in Sachen: Dürgermeisterwahl
Gerichtssaal.
Betrügereien bei einem Zollamt.
WSR. Pforzheim, 28. Juli. Wegen Veruntreuung, Bestechungen und Betrügereien hatten sich vor dem hiesigen Schöffengericht der Zollinspektor Kabus, der Zollsekretär Rioger, zwei Ztgarrenhändler und ein Kaufmann zu neranttoorten. KabuS veranlaßte Rieger unb den Zigarren Händler Pfeifer, Anträge auf Vernichtung von Tabakwaren und Steuerzeichen an das Hauptzollamt zu stellen. Die angebliche Vernichtung bekundete er, und Steuerzeichen und Ware überlieh er dem Mit- angenagten zur weiteren Verwendung. Fermer hatte er die zuviel bezahlten Steuerbeträge gutgeschrieben und mit ihm geteilt Die Steuerhinterziehungen der anderen Angeklagten hatte er ebenfalls nicht angezeigt und dazu nochDlanko- steuerzetchen ausgegeben. Kabus wurde zu 4* » Jahren Zuchthaus, die übrigen zu 2 b i s 11 Monaten Gefängnis verurteilt.
Große Strafkammer Gießen.
• Gießen, 27. Juli. Ein hiesiger Wirt und seine Ehefrau waren von dem Schöffengericht wegen Kuppelei zu Gefängnisstrafen von V/2 Jahren und Vs 3ahr verurteilt worden; sie verfolgten hiergegen Berufung. Rach umfangreicher Beweisaufnahme, die unter Ausschluß der Oesseittlichkeit stattfand, wurden die Berufungen mit der Maßgabe verworfen, daß die Strafen mit Rücksicht auf die seitherige älnbestrastheit der Angeklagten auf 1 Jahr Gefängnis und 2 Monate Gefängnis ermäßigt wurden.
Sin Händler von Dorheim hatte sich anfangs dieses Jahres von einem Dauer 30 Mk. er- schwindelt und war deshalb von dem Schöffengericht wegen Rückfallbetrugs (der Angeklagte ist bereits 18mal vorbestraftl) zu 1 Jahr Ge- Gefän gnis verurteilt worden. Seine Berufung wurde verworfen.
Ein hiesiger Kaufmann hatte in einem Zivil- Prozeß mit einer früheren Angestellten eine eidesstattliche Versicherung dahin abgegeben, daß er dieser niemals die Herausgabe ihrer Sachen verweigert habe. Das Schöffengericht hatte die iln- richttgkeit dieser eidesstattlichen Versicherung festgestellt und den Kaufmann zu 6 Wochen Gefängnis, umgewandelt in eine Geldstrafe von 2 00 Mark, verurteilt. In der heutigen Hauptverhandlung war der Angeklagte nicht erschienen; seine Berufung wurde daher verworfen.
Buntes Allerlei.
3tn Hafen der Mekkapilger.
Djeddah, der kleine Hafen am Roten Meer, der den größten Teil des Jahres tot und verlassen liegt, ist jetzt für wenige kurze Wochen der Mittelpunkt lebhaftesten Verkehrs, denn die großen Züge der Mekkapilger strömen hier zusammen, um die mühselige Reise durch die arabische Wüste nach der Heiligen Stadt anzutreten. Das ist die Jahreszeit, in der die Kaufleute und Gastwirte von Djeddah ihre Ernte halten und die Gläubigen, die fromme Sehnsucht nach diesem gottverlassenen Flecken treibt, gehörig ausbeut en. Djeddah und ebenso Sambo, der Hasen von Medina, wo das Grab des Propheten liegt, befinden sich in einem Lande, das den äußersten Grad der Einöde darstellt. Es ist eine ©egenö von unendlichen Steinflächen, die baumlos und schattenlos sind. Unter einem erbarmungslos klaren Himmel glüht die Erde in einem schmutzigen Gelb, unb selbst die Kastenpflanzen sterben hier vor Durst. Wasser ist das Kostbarste, das man in dieser Wüste kennt. Da gibt es keine Brunnen, sondern nur das spärliche Regenwasser, btto in Zysternen gesammelt wird, und die Besitzer dieser Zysternen halten sie sorgfältig verschlossen unb verkaufen ihren Inhalt zu ungeheuren Preisen in den zwei oder drei Wochen, in denen der Pilgerstrom sich hier staut. Die Muselmänner, die in Djeddah gelandet sinh, können sich nicht gegen diese Aussaugung wehren; sie nehmen sie aß ein „Kismet" hin, das ihnen Allah als eines ihrer Leiden auf erlegt. Jeder Winkel und jedes Loch wird für große Summen vermietet, und die Romaden kommen Tausende von Kilometern aus der ilmgegenb herbei, um den Pilgern, die sich Mekka nähern, Schafe zu verkaufen, die nach dem Brauch deS Islam an der heiligen Stätte geopfert werden müssen. Die frommen Pilger haben alle ihre Kostbarkeiten auf die heilige Reise mitgenommen, um einen großen Teil davon in Djeddah zurückzulassen. Während sich die Bewohner des Hafens bereichern, machen sich die Pilger mittellos auf die Wanderung, in dem erhebenden Bewußtsein, dem Propheten ihr Letztes geopfert zu haben. Denn alle Leiden und Mühen, die man auf der Pilgerfahrt auf sich nimmt, tragen nur dazu bei, diese Tat Gott wohlgefälliger zu machen. Um auch die reichen Pilger an diesen Mühen teilnehmen zu lassen, hat man die Eisenbahnstrecke von Damaskus nicht weiter als bis Medina geführt, damit die Pilger aus Syrien und Kleinasien die letzten 500 Kilometer der Pilgerfahrt zu Fuß zurück- legen müssen. Hunger, Durst und Ermattung erwarten sie auf dieser Reise, und Krankheit lauert in vielen Gestalten der Wüste, so daß gar manche auf dem Wege sterben. Doch der ist gesegnet, der im Angesicht des heiligen Mekka die Augen zum letzten Schlummer schließt. Der Zustrom der Pilger nach Metta ist in diesem Jahre besonders groß, weil die französischen Behörden den Pilgerzug durch das von ihnen verwaltete Land verboten haben. Der Grund für diese Maßnahme sind die Seuchen, die von den rücttehren- ben Pilgern eingeschleppt werden. Deshalb landen alle Mohammedaner aus Tunis, Algier und Marokko in Djeddah, um sich dort der Quarantäne zu unterziehen, bevor sie in ihre Heimat zurv.cttehren dürfen. Diese Vereinigung großer Massen von Mohammedanern haben die Bolschewisten benutzt, um Agitatoren nach dem Hasen zu schicken, die hier das „Rote Evangelium" predigen. Aber sie haben wenig Glück bei den Frommen, die mit ihren Gedanken ganz bei der heiligen Reise sind und von den Dingen der Außenwelt nichts wissen wollen.
bratmetern ausbreitete. Die Feuerwehr konnte sich nur darauf beschränken, die anliegenden Gebäude au schützen. Der Schaden soft beträchtlich fein.
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