wann. gebrüH. Zum Zwecke weiterer Prüfung schlossen sich hieran die Sitzungen des Landes- a b st i m m u n g s a u s s ch u s s c s. die zur Zeit noch keineswegs beendet sind.
Die Gefahr lag nahe, das) bei diesem Prozeß die allein maßgeblichen rechtlichen Gesichts» punkte, von mancherlei Erwägungen varteipoli» tischer Opportunität in den Hintergrund gedrückt werden würden. Der Landesabstimmungsaus' schuß, dessen Sitzungen öffentlid) sind, hatte von Anfang an den engsten Kontakt mit der Oefscnt- lichkeit gefunden: die jeweilige Stellungnahme der einzelnen Beisitzer wurde von der Presse, je nach der Parteirichtung, zumeist eingehend iom- inentiert. Der Ausschuß, in dem die grundsätzlichen Gegner des Volksbegehrens die absolute Mehrheit besitzen, war zudem darauf angewiesen, allzu häufig den Weg mit Hilfe der oft trügerischen Richtschnur des Gefühls zu suchen. Ein Vorwurf darf den Besitzern, rein objektives, uiworeingenommenes Streben vorausgesetzt, daraus nicht gemacht werden. Es ist der geradezu unbegreifliche Mangel an einschlägigen gesetzliche n Vorschriften. der auf diesem Gebiete zu dem unhaltbaren -Zustande bedenklich st er Rechtsunsicherheit geführt hat.
Diese Dinge gehen nicht mir den hessischen Staatsbürger etwas an. In der letzten Sitzung des Landesabstimmungsousschusses berichtete nämlich Ministerialrat Bornemann, daß ihm M i - nisterialrat Dr. Kaifenberg vom Reichsministerium des Innern, der Verfasser eines Kommentars über das Reichsgesetz betr. Volksbegehren und Volksabstimmung, mitgeteilt habe, man beabsichtige beim Reichsministerium des Innern einen neuen Gesetzentwurf betr. Volksbegehren auszuarbeiten und wolle sich dabei an das hessische Vorbild hallen.
Im wesentlichsten unterscheiden sich gegenwärtig die diesbezüglichen Reichs- und hessischen Bestimmungen darin: bei einem Reichs-Volksbegehren müssen die Anterzeichnungslisten bei den Bürger m ei st ereien offengelegt werden, und nur dort kann man sich dann eintragen: in Hessen ist dagegen die Sammlung der erforderlichen Unterschriften eine private Angelegenheit dcrDer- anstalter des Volksbegehrens.
Offenbar hat man es anläßlich der Durchführung des letzten Volksbegehrens im Reich ibetr. Fürstenenteignung) beim Reichsministerium des Innern peinlich empfunden, bei dieser, nach Auffassung der Reichsregiernng dem Recht und der Verfassung zuwiderlaufenden Aktion, bereits für die Sammlung der Unterschriften, die Mitwirkung der kommunalen Behörden zur Verfügung stellen zu müssen.
Da sich die Einzeichnung beim Reichs-Volksbegehren gewissermaßen unter Kontrolle der Behörden vollzog, so war damit auch eine starke Gewähr in der Hinsicht geboten, daß alle for- inellen Bestimmungen hinsichtlich des Cintra- gungsaktes selbst Beachtung finden und sonst spätere Reklamationen von vornherein ausgeschaltet würden. In Hessen dagegen, wo bei dem privaten Einsammlungsverfahren naturgemäß mehr oder minder geringfügige Formfehler viel leichter möglich waren, hätten klare und einwandfreie gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Gültigkeit oder Richtgültigieit einer Unterschrift festen Halt geben müssen. Trotz vielfacher Anregungen durch die Parteien des „Wirtschaftsund Ordnungsblocks" sind in Hessen niemals entsprechende Ausführungsbestiimnungen erlassen worden.
Infolge dieser Rechtsunsicherheit ist der Hess. Landesabstimmungsausschuh bei mehreren Kategorien von Unterzeichnungen, die zehntausende Rinnen umfassen, noch nicht dazu gekommen, zweifelsfrei die Gültigkeit oder Richtgültigkeit auszusprechen. Seine Unsicherheit hat der Ausschuh in einer Reihe von sich widersprechenden Beschlüssen zum Ausdruck gebracht. Im Mittelpunkt dieser oft recht unliebsamen Erörterungen stand die gewichtige Frage der „Mängel". Es wird nicht bestritten, daß Unterschriften, die heute noch „unvollständig" vorliegen, auch wenn an und für sich die Identität der Betreffenden feststeht. die Ungültigteitserllärung zur Folge haben müssen. In der Hauptsache aber handelt es sich um folgende Frage: Führen unvollständig gewesene Unterzeichnungen, also „Mängel", die in der gesetzlichen Prüfungszeit vom zuständigen Landesabstimmungsleiter als solche angesprochen und sodann von ihm den Einreichern mit dem ausdrücklichen Hinweis zurückgegeben wurden, diese „Mängel" alsbald abstellen zu lassen, auch dann zu einer Ungültigkeitserklärung, wenn tatsächlich die Unvollständigkeit der Unterschriften innerhalb der gesetzlichen Frist ordnungsgemäß behoben und die betreffenden giften vom Landesabstimmungsleiter dann wieder in Empfang genommen wurden? Selbst der genannte Ab- stimmungsausschuh war in seiner Mehrheit zunächst geneigt, voranstehende Frage ausdrücklich zu verneinen und sich für Gültigkeit zu entscheiden. Ein mündliches Gutachten des hessischen Ministeriol-Direktvrs Dr. Schwarz sprach sich aber späterhin unvermutet für die gegenseitige Auffassung aus. Es war klar, daß die zu treffende Entscheidung von gröhter prinzipieller Bedeutung für Dutzende analoge Fälle, auch außerhalb Hessens, werden muhte. Reichsgesetz und auch Hessisches Gesetz über Volksbegehren und Volksabstimmung vom 17. März 1921, blieben auf alle entsprechende Fragen die klare Antwort schuldig.
Der Verfasser dieser -Zeilen hielt es unter diesen Voraussetzungen für geboten, als Mitglied des Landesabstimmungsausschusses zu beantragen, über die angeschnittene Frage der „Mängel" ein ausführliches, schriftliches Gutachten anerkannter Staatsrechtler- einzuholen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Um ein Gutachten wurden sodann gebeten: die Universitätsprofessoren: Dr. G m e l i n - G i e - hen, Dr. Giese-Frankfurt a. M., Dr. Anschütz-Heidelberg, ferner Ministerial- direktor Dr. Schwarz-Darmstadt und Ministerialrat Kais en berg -Verl in. Es ist zu erwarten, daß die Gutachten dieser Persönlichkeiten, in der allernächsten Zeit einlaufen. Auf das Ergebnis kann die Oesfentlichkeit mit Recht gespannt sein.
E- darf die Hoffnung ausgesprochen werden, bah damit nicht zuletzt auch ein wertvoller Beitrag zum Recht des Volksbegehrens überhaupt geliefert werden wird. Dieser dürfte um so wichtiger sein, als die labile Gleichgewichtslage der innerpolitischen Verhältnisse nicht nur in Hessen, uns der Volksbegehren und Volksabstimmungen wohl noch für längere Zeit nicht cnfraten lassen wird.
Die Reichsbahn und Oberheffen.
3um neuen Fahrplan-Entwurf.
Am 3. Oktober tritt derneueCisenbahn- Fahrplan in Kraft. Er liegt jetzt in dem endgültigen Entwurf vom 15. August vor. Eine frühere Bekanntgabe ihrer Absichten hat die Reichsbahnverwaltung unterlassen, der Orffent- lichkeit war also keine Gelegenheit gegeben, zu der Reuordnung des Fahrplans vor der „endgültigen" Festlegung Stellung zu nehmen. Wie die Dinge liegen, muß leider damit gerechnet werden, dah die Reichsbabnverwaltung jetzt nicht mehr gewillt ist, die Verkehrswünsche, die vom Standpunkt des öffentlichen Interesses aus geltend zu machen sind, zu erfüllen. Unter diesen Umständen kann die öffentliche Kritik nur noch das Ergebnis haben, der Bevölkerung zu zeigen, wie gering ihre Belange bei dem neuen Fahrplan berücksichtigt sind.
Im Lause der letzten Monate sind die Landtagsabgeordnete Frl. Birnbaum, die Industrie- und Handelskammern Gießen und Friedberg und auch wir wiederholt bemüht gewesen, bei der Reichsbahndirektion Frankfurt a. M. Fahrplanverbesserungen für unsere Provinz zu erreichen. Einige Zugeständnisse (günstigere Zuglegung an Sonntagen auf einigen Strecken im Voge^berg) wurden zwar gemacht, in der Hauptsache blieben aber die Vorstellimgen bei der Frankfurter Direktion ohne Erfolg. Auch der neue Fahrplan bleibt alles schuldig, was man in Oberhessen an Verbesserungen etwa erwartet hatte: nicht genug damit, er bringt gegenüber dem bisherigen Plane sogar noch weitere recht empfindliche Verschlechterungen. Zunächst sind auf den Vogelsbergstrecken die günstigeren Sonntagsverbindungen ab 3. Oktober gestrichen. Auf dcr Strecke Gießen—Fulda werden die Pz. 557 (ab Gießen 3,36 Uhr nachm.) und 562 (ab Fulda 120 Uhr mittags, an Gießen 4,27 Uhr) nur noch werktags verkehren, eine Reise «n den Sonntagnachmittagen von bzw. nach Gießen müssen sich die Interessenten an dieser Strecke also verkneifen. Ebenfalls in Fortfall kommen auf der Strecke Gießen —Gelnhausen die Sonntagsverbindungen von Ridda nach Gießen Pz. 505 ab Ridda 2.07 Uhr, an Gießen 3,10 Uhr, und Pz. 513 ab Ridda 8,51 Uhr abends, an Gießen 9,53 Uhr abends. Auf der Strecke Schotten —Ridda wird der jetzige Sonntagabrndzug 7.00 Uhr ab Schotten vom 3. Oktober ab bereits um 5.44 Uhr nachm. Gefahren. Die beiden lehgenannten Veränderungen sind vom Gießener Standpunkt aus besonders bedauerlich, denn sie zwingen die Gießener Wintersportler, ihre sportliche Betätigung droben im Vogelsberg immer schon zeitig am Sonntagnachmittag abzubrechen. Von Ridda nach Schotten wird, nach dem neuen Fahrplan, der bisherige Sonntagabendzug 10,23 Uhr ab Ridda auf 9,48 Uhr vorverlegl. Auf der Strecke Mücke - L a u b a ch wird der Sonntagszug 4276 ab Mücke 8,55 Uhr abends, an Laubach 9,23 Uhr abends vom 3. Oktober ab fortfallen. Der Strecke Hungen — Dillingen — Ruppertsburg sollen die Pz. 8961 (ab Hungen 328 Uhr, an Ruppertsburg 3,55 Uhr> und 8962 (ab Ruppertsburg 4,56 Uhr. an Hungen 5,24 Uhr) entzogen werden. Die einzige Verbesserung im Eisen- 11Oberhessens tritt auf der Strecke Vilbel - Stockheim — Lauterbach zutage: auf der Strecke Stockheim—Gedern ist ein neuer Frühzug vorgesehen, und zwar Pz. 4137 <ab Stockheim 7,01 Uhr, an Gedern 7,47 Uhr norm.; im übrigen ist auch hier alles so verbesserungsbedürftig wie je geblieben. Auf der Strecke Salzschlirf — Schlitz gibt es gleichfalls nichts Reues, ebenso unverändert sind die Verhältnisse auf den Strecken Hungen - Friedberg und Ridda— Friedberg. Die Reichsbahn spart eben, was kümmert sie da dos Verkehrsinteresse der Zeitgenossen in den kleinen Städten und auf dem Lande!
Iedoch die Provinzialhauptstadt Gießen und die an der Strecke Frankfurt- Gießen gelegenen Städte sollen vor den übrigen Teilen der Provinz nichts voraus haben. Die Reichsbahn zeigt auch auf der Hauptstrecke, daß sie spart. In einer Mitteilung an die Presse sagte sie: „Durch den anhaltenden Verkehrsrückgang infolge der allgemeinen Wirtschaftsnöte ist die Reichsbahn gezwungen, den Zugverkehr, insbesondere den Schnellzugverkehr. in den Winter- nwnaten wesentlich einzuschränken " Wi e sie das nun macht, ist ungeheuerlich; sie schrankt so ein, daß vom Schnellzugverkehr auf der Strecke Gießen—Frankfurt s a st nichts mehr übrig bleibt. Aus der M a i n--W e s e r - Da h n und auf der von Gießen abzweigenden Hauptstrecke nach dem westfälischen Industriegebiet werden ab 3. Oktober folgende Schnellzüge fort- fallen: ab Frankfurt: D 81 ab Frankfurt 7.20 Uhr, an Gießen 8.23 Uhr vorm. (Zug nach Hagen. Esseni; 1)27 ab Frankfurt 11-53 Uhr, ab Gießen 1.25 Uhr mittags (Zug nach Berlin, der erst vom 1. April n. Is. ab wieder verkehren soll); D275 ab Frankfurt 5.12 Uhr, ab Gießen 6.50 illjr nachm. (Zug nach Hagen); D75 ab Frankfurt 9 Uhr. ab Gießen 10.18 Uhr abends (Zug nach Hamburg); D 77 uird D179 ab Frankfurt 10.23 Uhr bzw. 10.36 Uhr abeirds, ab Gießen 11.44 Uhr bzw. 11.58 Uhr nachts (Züge nach Hamburg bzw. Berlin) werden ab 3. Oktober vereinigt .wobei der D179, der jetzt um 10.36 Uhr in Frankfurt abfährt, aufgehoben wird. Der weiter verkehrende D 77 wird 10.23 Uhr abends in Frankfurt abfahren und um 11.47 Uhr nachts Gießen verlassen. Dieser Zug (20 Minuten nach 10 Uhr!) stellt zugleich die letzte Zugverbindung von Frankfurt nach Gießen dar! Die Besucher der Frankfurter Theater mögen das besonders beachten. Ab Gießen nach Frankfurt fallen folgenbc Schnellzüge fort; D 78 ab Gießen 5.42 Uhr früh (Zug von Hamburg); D180 ab Gießen 7.31 Uhr vorm. (Zug von Berlin); D276 ab Gießen 1.06 Uhr mittags (Zug von Dortmund, Hagen; dieser Zug war u. W. immer sehr gut beseht, auch von Gießen aus): 028 ab Gießen 5.37 Uhr nachm.
(Zug von Berlin, der ab 1. April n. IS. wieder verkehren soll); 0 32 ab Gießen 9.58 Uhr abends (Zug von Hagen. Essen); ferner wird noch gestrichen der 0123 G i e ß e n —K o bl e nz. ab Gießen 5.44 Uhr nachm. Der tägliche Schnellzugverkehr zwischen Gießen und Frankfurt wird hiernach auf zwei Züge in jeder Richtung beschränkt; und zwar von Frankfurt nach Gießen 073 ab Frankfurt 7.06 Uhr. an Gießen 3.20 Uhr morgens, 0 77 ab Frankfurt 1L.23 Uhr. an Gießen 11.37 Uhr abends, von Gießen nach Frankfurt 0 76 ab Gießen 7.53 Uhr, an Frankfurt 9.10 Uhr norm., D 74 ab Gießen 10,05 Uhr, an Frankfurt 11,17 Uhr abends. Ie ein beschleunigter Personenzug am Vormittag und am Rach, mittag und die paar Personenzüge sind das übrige, womit, die Reichsbahn die Verkehrsbedürfnisse auf der Main-Weser-Dahn zwischen Gießen und Frankfurt abspeist.
Wir erkennen an. daß die Reichsbahn heutzutage nicht mehr so freigiebig wie vor dem Kriege sein kann, daß sie unter dem Drucke der Daweslasten sehr sparsam Wirtschaften m u h. Uns dünkt aber doch, die Reichsbahnverwaltung gehe in ihrem Ersparnisbestreben nun z u weit. Jetzt schon sind die Verhältnisse so. baß viele Geschäfte und leistungsfähige Privatpersonen zu ihren Reisen das Automobil benutzen, weil das Fahren mit der Bahn zu teuer, zu zeitraubend und auch sehr ost zu unbequem ist. Wenn die Reichsbahnverwaltung nun auch den Schnellzug- verkehr so scharf unter den Scherkamm nimmt, wie im neuen Fahrplan vorgesehen ist. so darf sie sich nicht wundern, wenn die Flucht aus der Eisenbahn hin zum Automobil immer größer wird. Bei der heutigen bequemen Ausstattung der Autos siird Reisen Don einigen hundert Kilometern täglich keine besondere Anstrengung mehr, obendrein sind sie landschaftlich genußreicher als das Fahren mit der Bahn, und der Kostenpunkt dürfte auch so tragbar sein, daß er den Vergleich mit der Bahnfahrkarte aushält. Die Reichsbahnverwaltung hat in den letzten paar Iahren in ständig steigendem Maße die Bahn zu einem Instrument gegen das Ver- kehrsinteresse der Bevölkerung gemacht; auf dem Gebiete der Frachttarife seht sie sich über alle berechtigten Wünsche der Interessenten hinweg, die gleichen Methoden sollen nun offensichtlich auch auf den Personenverkehr Anwendung finden. Wenn die Reichsbahnverwaltung den jetzt ein- geschlagenen Weg beibehält, wird sie sich nur noch mehr als bisher in Gegensatz zu dem Empfinden breiter Voltskreise, ihrer Kundschaft. bringen und dabei auch sich selber sehr empfindlich schädigen. So arbeitet aber ein wirklich kaufmännisches -Unternehmen nicht!
*
Don der Bahnstrecke Gieße n— Gelnhausen schreibt uns unser bs.-Mitarbeiter:
Vor dem Inkrafttreten des Sommerfahrplans konnte berichtet werden, dah der Eisenbahn- Verwaltung Dank unö Anerkennung gebühre für die Derkehrsverbes'erungen auf unserer Strecke. Leider war es nur eine Freude von kurzer Dauer, denn der Entwurf zum Winterfahrplan, der gegenwärtig auf den Stationen aufliegt, wirft die Verkehrsverhältnisse wieder auf die Zeit vor einem Jahre zurück. Es muß dies um so mehr bedauert werden, als die neu eingelegten Personenzüge sich einer guten Besetzung erfreuten und soweit für die Dahnverwaltung die Frage der Rentabilität gelöst war. Wenn man bedenkt, daß in der Vorkriegszeit allein auf der Teilstrecke Ridda -Hungen zwei Zugpaare mehr verkehrten und die ganze Strecke von einem Cilzug nach jeder Richtung durchlaufen wurde, so muß man tagen, daß der nun geplante Zugverkehr dem Verkehrsbedürfnis in keiner Weise entspricht. Rach dem neuen Plan ist es den Orten weiter ab von Hungen unmöglich, an einem Sonntag nach der Verkehrszentrale Gießen zu kommen, oder gar einer Veranstaltung, wie Konzert, Vortrag, Theater am Rachmittag oder Abend beizuwohnen, da in der Zeit von 8.32 vorm. bis 2.07 nachm. keine Fahrgelegenheit nach Gießen besteht. Schon mehrfach ist die Bahnverwaltung in Eingaben gebeten worden, T 511, Hungen ab 12.35 mittags, doch schon in Büdingen oder Ridda beginnen zu lassen; immer erfolgt Ablehnung „aus verkehrs- technischen Gründen". Der Zug T 516, Gießen ab 10.43 abends, der im Sommer wenigstens Sonntags bis Ridda verkehrte, Ridda an 11.46. fährt jetzt tätlich nur bis Hungen. Auch dieser Zug hatte sich beim Publikum gut eingeführt und wies gerade in den letzten Sommertagen eine leidlich gute Besetzung aus. Mit am meisten bedauert wird der sonntägliche Ausfall von P 513, Gelnhausen ab 7.49, Gießen an 9.53 abends, für den auch in der Winterlichmr Jahreszeit ein Bedürfnis vorlag; man denke nur an den immer zunehmenden Wintersport im Vogelsberg. Dem Schüler verkehr ist im Winterhalbjahr aus unterer Strecke in keiner Welle Rechnung getragen. Wahrend man auf der Strecke Stockheim- Lauterbach durch Spaterlegung des ersten Zuges den Schulen entgegengekommen ist, auf anderen Strecken, wie Gießen—Frankfurt und Gießen— Kassel, die Schüler einen spätfahrenden Zug benutzen können, müssen die zu den höheren Schulen Gießens fahrenden Schüler unserer Gegend auch im Winter teilweise schon um 5 älhr aitf- stehen, um dann später in Gießen am Bahnhof eine Stunde herumzulungern. Eine Eingabe von 122 Eltern, die diesen Mißstand beseitigen wollte, wurde abschlägig belieben, obwohl in der Vorkriegszeit die Eisenbahnverwaltung ohne weiteres im Winterfahrplan die Frühzüge 30 Minuten später verkehren ließ. Es ist nun einmal lo und es muß bet aller kaufmännischen Einstellung der Cisenbahnverwaltung gegenüber betont werden - wenn die Derkehrsverhältnisle gebessert werden, so findet sich bald das reitende Publikum ein.
Oberhessen.
Landkreis Gießen
h Lollar, 27. Aug. Hier ereignete sich heute ein schwerer Unglücks fall. Der Geselle des Schornsteinfeaermeisters Kramer aus Gießen stürzte von dem Dache des Hauses des Ingenieurs Rühl ab und fiel so unglücklich auf einen Wagen, daß er sehr schwere Verletzungen davontrug. Aerztliche Hilfe war sofort zur Stelle. Der Verletzte wurde in
die Chirurgische Klinik nach Gießen übergeführt. Rach dem ärztlichen Befund ist der Zustand des Mannes sehr ernst.
4 Aus dem mittleren Lumdatal. 27. August. Wer zur Zeit dttrch die Wälder und an den Hecken oorbeischreitet, wird ohne weiteres auf den ungeheuer zahlreichen Behang der Hasel- nuß st räucher aufmerksam. Sind doch an ein- zelnen Sträuchern Hunderte von Haselnüssen gezählt worden. Während in der verflossenen Kriegszeit : gerade diese Nüsse zur Herstellung von Del sehr gesucht waren, ist man heute nicht mehr auf das
Haselnußöl angewiesen, die Früchte des Hafer» strauches werden auf dem Lande nur noch von den Kindern gern gesammelt. — Aus den verschiedenen Dörfern unseres Tales kommen vielfach Klagen darüber, daß man eine ungewöhnlich große Zahl von A ck e r s ch n e ck e n auf den Feldern antrifft. Sie sind nur häufig nicht fo beachtet worden, da die noch stehenden Feldfrüchte dem Befall der Schädlinge größtenteils entwachsen sind. Die durchweg feuchte Witterung des Jahres hat zur starken Vermehrung sehr viel beigetragen. Als gutes Be-- kämpfungsmittel hat sich der feingemahlene Kainit sehr bewährt. Die Bekämpfung ist fo voczunehmen. daß man frühmorgens, wenn die Schnecken noch beim Fräße sind, etwa 2 Zentner feingemahlenen Kainits auf den Morgen ausftreut. Eine Viertcl-- ftunbe später ist nochmals die gleiche Menge zu streuen.
Kreis Lricdlrcrg.
■4 Vadenrod, 27. August. Nachdem erst vor wenigen Sfagen Diebe dem Griedelbacher Jagdhaus einen Besuch abgeftattet haben, wurde jetzt wieder ein Jagdhauseinbruch hier verübt. Es handelt sich um die Bodenröhrr Jagdhütte, die m den Taunnswaldiingen an der Grenze der Jagden vonBodenrod,Michelbach und Eschbach steht. Außer Lebensrnitteln nahmen die Einbrecher — es handelt fid) anscheinend um zwei junge Burschen, die in den Wäldern Hausen — ein Schrotgewehr mit Patronen mit.
Kreis Büdingen.
-j- ibda, 27. Aug. Dieser Tage fand hier eine Konferenz der Geistlichen des Dekanats Ridda statt in Anwesenheit des Superintendenten für Oberhessen, Oberkirchenrat Wagner. Rach Eröffnung der Tagung mit Schrifklefung und Gebet durch Pfarrer A n t h c s (Geiß-Ridda) begannen unter dem Vorsitz von Dekan Scribcr die Verhandlungen, die zunächst' der Besprechung wichtiger amtlicher Angelegenheiten gewidmet waren. In der Aussprache gab Oberkirchenrat Wagner u. <t. die Gründe an, die zu dem Ausschreiben des Landeskirchenamtes, den Konfirmandenunterricht betreffend. Veranlassung gegeben haben. Es soll vornehmlich eine einheitliche Ordnung im Konfi rmandeiumterricht in sämtlichen evangelischen Landeskirchen erstrebt werden. Von allgemeinem Interesse war auch die Mitteilung des Dekans, dah die Gemeinden, die immer noch keine Ersahglocken haben, beim Rachwcis der schlechten finanziellen Lage der Gemeinden vom Reich einen Zuschuß zu neuen Glocken erhalten. — Da infolge der sehr regen Aussprache die Zeit weit vorgeschritten war, mußte das noch auf der Tagesordnung stehende Referat von Pfarrer Anthes über Bibelnot auf die nächste Zusammenkunft verschoben Werdern
th. L e i d h e ck e n , 27. August. Bei der (9 r u m= metgras-Persteigerung in unserer Gemeinde wurden folgende Preise erzielt: für geringere Qualität pro Morgen 5, 8 und 10 Mark, mittlere Qualität 12 bis 17 Mark und gute Qualität 20 und 24 bis 27 Ml. Nichteinheimische waren zur Verweigerung nicht zugelassen.
_L Eckartsborn, 27. Aug. Hier verstarb nach kurzer Krankheit der frühere Bürgermeister Krempel. Dieser Tage wurde er unter zahlreicher Beteiligung zu Grabe getragen. Am Grabe sprach in Vertretung des erkrankten Ortspfarrers Pfarrer Weidner (Oberlais). Im Ramen des Krieger- und Militärvercins Ortenberg, dem der Verstorbene lange Jahre angehört hat. wurde von Kamerad S t r e u b c r (Ortcnberg) ein Kranz niedergelegt.
Kreis Schotten.
=.= Gedern, 27. August. In einem Rachbarorte erlitt dieser Tage ein Bauer einen empfindlichen Verlust. 'Beim Betreten seines Stalles bemerkte er, daß sich eine Kuh an der Kette aufgehängt hatte, so daß sie sofort abgeschlachtet werden mußte. Cs war noch ein Glück, daß das Fleisch für den Genuß freigegeben werden konnte.
—Oberseemen, 27. Aug. Wie verlautet, sollen die Verhandlungen über den geplanten Bahnbau Büdingen — Oberseemen durch das Seemenbachtal einen guten Fortgang nehmen. Es ist erklärlich, daß die in Frage kommenden Gemeinden für den Bahnbau großes Interesse zeigen und sich zur Tragung der auf sie entfallenden Kosten bereit erklären. Immerhin wird im günstigsten Falle noch eine geraume Zeit vergehen, bis der Verwirklichung des Bahnbaues nähergetreten werden kann.
Kreis Alsfeld.
ck. W e l l s a a s e n , 27. August. Ein L a ft a u t d fuhr inmitten unseres Dorfes das U mfaffungs- mauerwerk des Gemeinde-Dorfbrun- n e n s z u f a m ni c n. Die Pumpe wurde dadurch mit schief gerissen und mußte der Schlosserei Auge- führt werden. Der Besitzer des Autos muß den Brunnen wiederherstellen lassen.
Kreis Lauterbach.
---Lauterbach, 27. Aug. .Unter dem Vorsitze von Bürgermeister Walz tagte hier eine Gemeinderatssitzung. Zwecks Schaffung eines neuen Diehmarktplahes beabsichtigst der Gemeinderat den Ankauf von entsprechendem Gelände. — Zur Fertigstellung des Gefallenendenkmals übernimmt die Stadt eine nochmalige Bürgschaft von 5000 Mark. Die Einweihung des Ehrenmals findet am 12. September statt, wobei die Stadt für ihre Gefallenen einen Kranz niederlegen wird. Die Gesamtkosten der Kriegergedenk- stätte betragen 27 000 Mark. — Der Gemeinderat bewilligte den Fehlbetrag von 2161 Mark, der auf der Autolinie Lauterbach—Freiensteinau entstanden ist. — Zur Beschaffung von Aus- rüstungsgegenständen der Freiwilligen Feuerwehr wurden 350 Mark genehmigt.
Starkenburg.
* Darmstadt, 27. Aug. Bei der Errichtung der HcberlanMcitung am Dorn- Heimer Weg, wo kürzlich ein Mast umstürzte und zwei Monteure getötet und mehrere verletzt wurden, ist gestern ein Dreifuß u m g c - stürzt, wodurch ein Arbeiter an den Deinen schwere Quetschungen erlitt. — Die (Stabt- verordneten-Versammlung bewilligte gestern 144000 Wk. zur Erweiterung des städt. Altersheims durch zwölfmal 1-5 immer- Wohnungen und zwölfmal 2-Zimmerwohnungen. Weiter wurden 60 000 Mk. für Herstellungen im Orangeriegarten bewilligt. — Die Stadt Darmstadt hat, veranlaßt durch die neuen Reichsbestimmungen, die Satzungen für die Dergnü- gungssteuer geändert. Im Einvernehmen mit anderen süddeutschen Städten wurden die höchsten zulässigen Sätze bestimmt, und zwar für Bildstreifen 20 Proz. und für künstlerisch i hochstehende Veranstaltungen 8 Proz. — Das
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