Nr. 148 Erstes Blatt
176. Jahrgang
Montag, 28. Juni 1926
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Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle.
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Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
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Die Lage im englischen Bergbau.
Berlin. 27.3uni. (Xil.) Wie ine Morgenblätter aus London melden, erwartet man in Kreisen der Arbeiterpartei im Verlaufe der nächsten Woche eine bedeutsame Cntwick- lung der Kohlenkrise. Es hat den Anschein, als ob die gesamte englische Gewerk- schafts« und Arbeiterbewegung sich wieder zu- fammenfinben wird, um die Bergarbeiter zu unterstützen. Die Bergarbeiterführer haben sich mit den Vertretern der Trade Union ausgesöhnt und mit ihnen gemeinsam einen A k t i o n s - plan gegen das Regierungsgeseh über den Achtstundentag im Bergbau ausgearbeitet. Es besteht weniger die Absicht, Teilst r e i k s zu inszenieren als vielmehr durch freiwillige Beiträge den Bergarbeitern Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.
Die Morgenblatter weisen darauf hin, dost Eook gestern einen „Waffenstillstand" empfahl, während dessen die Arbeit in den Kohlengruben unter den alten Bedingungen wieder ausgenommen und in der so geschaffenen günstigen Atmosphäre Verhandlungen über eine befriedigende Vereinbarung ausgenommen werden sollen.
Der Korrespondent für Arbeitssragen der „Times" sieht in Cooks Aeußcrung einen Friedensfühler und hofft, daß sich die Führer der Bergarbeiter von der Notwendigkeit einer Aenderung ihrer Haltung überzeugt hätten, um so mehr, da sie fürchten müßten, daß nach Bekanntgabe des Lohnvorschlags der Grubenbesitzer eine große Zahl feiernder Bergleute zur Arbeit zurückkehren würden.
Minrsterrat in Paris.
Paris, 26. Juni. (TU.) Heute vormittag ist um 10 Uhr unter dein Vorsitz des Präsidenten der Republik im E l y s 6 e ein TI i n i ft errat zusammengetreten. Nach dem gegen Mittag veröffentlichten Kommunique hat B r i a n b seine Kollegen über die Richtlinien der Regierungserklärung unterrichtet, die am Dienstag in der Kammer und im S e n a t zur Verlesung gelangen wird. Gleichzeitig hat der Ministerpräsident eine umfassende Darstellung der internationalen auswärtigen politischen Lage gegeben. Der Finanzminister C a i 11 a u x hat das bereits in dem gestrigen Kabinettsrat begonnene Expose über d i e Finanzlage fortgesetzt. Schließlich wurde das Problem der Brotpreisverteuerung erörtert und beschlossen, im nächsten Ministerrat zur Verhinderung einer weiteren Preissteigerung Maßnahmen zu treffen. Am Montagabend tritt ein Kadi n c 1 t s r a t zusammen, und am Dienstag früh erneut ein Ministerrat. Bei Ausgang der Sitzung hat B r i a n d die von der Morgenpresse gebrachten Meldungen von einem bevorstehenden Rücktritt des Gouverneurs der Bank von Frankreich, Robineau, dementiert. Auf die Frage, ob die Regierung an der Ratifizierung des französisch- amerikanischen Schuldenabkommens trotz der Widerstände im Parlament festhalten wolle, gab der Ministerpräsident zur Antwort, daß ein Gesetzentwurf im Sinne der Ratifizierung bereits aus der Kammer eingebracht worden sei. Der allgemeine Eindruck geht jedoch dahin, daß die Regierung die Ratifizierung nicht vor Schluß dieser Session beantragen wird.
Die Abendblätter heben als außerordentlich bedeutsam hervor, daß B r i a n d bei Ausgang des heutigen Ministerrates, die Nachricht von dem bevorstehenden Rücktritt des Gouverneurs der Bank von Frankreich, Robineau, nicht formell dementtert hat. Driand hat lediglich gesagt, daß das Gerücht weiter keine Beachtung verdiene und es überdies Sache des Finanzministers sei, mitzuteilen, was daran wahr fei. Die gewundene Ausdrucksweife Driands lasse den Verdacht aufkommen, daß der Rücktritt Ro- bineaus bevorsteht. Ein Abendblatt, das sich um eine Auskunft an den Gouverneur der Dank von Frankreich wandte, erhielt die Antwort, Herr Robineau denke persönlich nicht daran, fein Am t niederzulegen, doch kenne er nicht die Absichten der Regierung. Nach dem „T e m p s" steht die Abberufung Robineaus unmittelbar bevor. Man könne sagen, daß die ebenso unerwartete wie selbständige Maßnahme, die Caillaux vorbereite, weite Kreise mit tin- ruhe über die weiteren Absichten des Finanzministers erfülle. Cs liegt die Vermutung nahe, daß Caillaux die Dank von Frankreich den Wünschen der Regierung gefügig machen wolle. Robineau habe bekanntlich die Selbständigkeit der 'Bank mit größter Energie verteidigt und die wiederholten Aufforderungen nach Einsatz der Goldreserve abgeschlagen, was schließlich seinen Rücktritt zur Folge habe. Die „Libertö" kündigt die Demission des Gesamivorstandes der Bank von Frankreich an, für den Fall, daß Caillaux auf teilweise Verwendung des Goldvorrates drängen wolle.
Der Rücktritt Robineaus.
Moreau Gouverneur der Bank von Frankreich.
Paris, 27. 3uni. (WTD.) Die Gerüchte voai Rücktritt Robineaus haben sich bestätigt. Das „Journal Officiel" meldet, daß der Generaldirektor der Dank von Algerien in Paris, Moreau, zum Gouverneur der Dank von Frankreich, der zweite Dizegouverneur der Dank von Frankreich, Leclerc, zum ersten Vize- .'gouverneur an Stelle des zurückgetretenen bis- Herigerr ersten Dizegouverneurs, Picard, und
vieWrstenberattmg imRechirausschutz geschloffen
Sämtliche Paragraphen und die Präambel angenommen.
D e r l i n, 26. 3uni. 3m Rechtsausschuh des Reichstages gab vor Eintritt in die Tagesordnung Reichskanzler Dr. Marx eine Erklärung ab zu den gestrigen Ausführungen des deutfchnationalen Redners, die darauf hinzielten, daß durch die Aufwertungsbesttmmungen des Entwurfs die Fürsten ungünstiger behandelt würden als andere Staatsbürger, obwohl der Reichskanzler in seinem Wolff-interview die gleichmäßige Dehandlung der Fürsten mit den übrigen Staatsbürgern in der Aufwertungsfrage zugesichert hätte. Reichskanzler Dr. Marx erklärte dazu: „3ch habe bei meinen damaligen Ausführungen die Grundsätze der Regelung der ganzen Frage im Auge gehabt. 3m einzelnen besteht allerdings ein tinterschied zwischen den Angehörigen der Fürstenhäuser und den sonstigen Staatsbürgern in der Behandlung gewisser Leistungen, die sonst der freien Aufwertung unterliegen. Bei dieser Ausnahme handelt es sich aber um eine Einzelheit, auf die hinzuweisen ich um so weniger Anlaß hatte, als ich mich bei der Unterredung ohnehin auf die Besttmmungen des Entwurfes bezog."
Auf eine Anfrage des Abg. Rosenfeld (Soz.) antwortete Staatssekretär 3oel, es bestehe freilich keine genügende Vorschrift, aber die Tendenz der Rechtsprechung gehe dahin, daß bei der Aufwertung immer der Goldwert des geschuldeten Betrages zur Zeit der Schuld zugrunde gelegt wird. Die Rechtsprechung werde die Angehörigen der Fürstenhäuser nicht anders behandeln als andere Staatsbürger.
Ohne Aussprache wurden die Paragraphen 19 und 20 angenommen. § 19 sagt, daß ein jetzt zwischen den Parteien beim 3n« krafttreten des Gesetzes bestehender Schiedsver- trag die Anrufung des Reichssondergerichts nicht hindert. § 20 bestimmt, welche Mitglieder des Fürstenhauses beim Verfahren zugezogen werden können.
Die Paragraphen 21 bis 24 regeln die Verfahrens-Vorschriften.
Abg. Dr. Rosenfeld (S.) beantragte folgenden Zusatz: „Die Parteien haben nicht das Recht, einen Richter abzulehnen." Er begründete feine Forderung mit der Befürchtung, daß sonst die Fürstenhäuser diejenigen sachkundigen Richter ablehnen können, die sich einmal öffentlich gegen übertriebene Fürstenansprüche ausgesprochen haben.
Abg. Dr. Wunderlich (D. Dp.) beantragte eine Einschränkung nur in der Form, daß die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei und seine politische Betätigung nicht für sich allein die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt.
Der Antrag Wunderlichs wurde mit den Stimmen der Mittelparteien und der Deutschnationalen bei Stimmenthaltung der übrigen Parteien angenommen. Der sozialdemokratische Antrag wurde abgelehnt. Nach §21 sollen die Verhandlungen des Sondergerichts nach Maßgabe des Gerichtsverfassungsgesehes öffentlich fein.
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragt, die Verhandlungen ohne Ausnahme öffentlich zu führen.
Reichskanzler Dr. Marx: „3ch bitte, diesen Antrag abzulehnen. Wenn die Staatssicherheit dadurch gefährdet wird, kann doch nicht öffentlich verhandelt werden!"
Abg. Landsberg (Soz.): „3ch könnte mir vorstellen, daß bei öffentlicher Verhandlung einmal die Sicherheit gefährdet wird, beispielsweise bei der Erörterung der Mecklenburger Ereignisse." (Heiterkeit.) „Die Staatssicherheit kann aber bei diesen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen nur gefördert werden."
Abg. Dr. Rosenberg (Äomm.): .,Auch diese Möglichkeit ist vorhanden, wenn sich bei-
Professor R i st von der juristischen Fakultät der tiniversität Paris zum zweiten Vizegouverneur der Dank von Frankreich ernannt werden.
3n einer halbamtlichen Auslassung des Finanzministeriums werden die Gründe erläutert, die für den Personalwechsel in der Leitung der Dank von Frankreich maßgebend gewesen sind. Zunächst wird festgestellt, daß die Linabhän g i g keit der Dank nicht an- getastet werden soll, um so weniger, als sie ?esetzlich geregelt ist. Der Dank von Frankreich onnc man indessen nicht den Vorwurf ersparen, daß sie auf ihre Privileg ien zu eifersüchtig bedacht sei und den 3nter° essen des Staates nicht genügend Rechnung trage. Die Dank fei befonders in den Fehler verfallen, daß sie vor aller Welt verkündete, daß an dem Goldbestand von 5 Milliarden nicht gerührt werden folle. Das habe zur Folge gehabt. daß sowohl im 3nnem wie auch nach außen hin die Spekulatton ungestörter habe zu Werke gehen können.
Zum Wechsel in der Leitung der Dank von Frankreich schreibt das „Echo de Paris", C a i l l a u x habe von der Rolle der Dank von Frankreich nicht dieselbe Auffassung wie Robineau. Caillaux verlange von der Dank, daß sie aus ihrer ein wenig zurückhaltenden Rolle heraustrete, um ähnlich wie die Dank von England an die Spitze der französischen Finanzwelt zu treten. Die Dank von Frankreich müsse nach der Auffassung von Caillaux eine erste Rolle
spielsweise herausstellt, daß der Herzog von Koburg einen großen Teil seines Vermögens in Waffen für den Wiking-Dund angelegt hat!" (Heiterkeit.)
Der sozialdemokratische Antrag wurde gegen die Antragsteller a b g e I e l; n t, ebenso ein sozialdemokratischer Eventualantrag, der den Ausschluß der Oeffentlichkeit nur bei Gefährdung der Sittlichkeit zulassen soll.
Ein sozialdemokrattscher Qlntrag, der verlangt, daß die Entscheidungen des Sondergerichts eine gedrängte Darstellung des Sach- und Strcitgegen- standes sowie die Entscheidungsgründe enthalten müssen, wurde mit den Stimmen der Mitlelpar- teien angenommen. Die §§21 b i s 24 wurden dann mit den Stimmen der Mittelparteien bei Stimmenthaltung der übrigen Parteien angenommen. § 25 bestimmt, daß die jetzt vor ordentlichen Gerichten anhängigen Prozesse über die Auseinandersetzung oder damit zusammenhängende Fragen vom Reichssondergericht in eins bei dem Verfahren einbezogen werden können. Die Deutschnationalen beantragten Streichung dieses Paragraphen.
Nach längerer Aussprache, die sich auf juristische Zuständigkeitsfragen bezog, wurde die Abstimmung z u r ü ck g e st e 11 t. weil die Regierung eine neue Formulierung vorlegen will. §26 regelt die Erledigung von Ansprüchen deposse- bierter Fürsten in der Weise, daß das Reichssondergericht darüber nach beliebigem Ermessen entscheiden solle. Die Staatsrenten oder sonstigen wiederkehrenden Leistungen sollen auf Verlangen des Landes in eine Kapitalabfindung umge- wandelt oder durch allmähliche Tilgung abgelöft werden. Die Rente oder eine ähnliche Staats- leiftung kann ganz oder zum Teil für erloschen erklärt werden, wenn im Hinblick auf ihren Ent- stehungsgrund und die seitherige geschichtliche Entwicklung der Fortbestand nicht gerechtfertigt erscheint. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichtzahlung der Renten oder auf Aufwertung für eine Zeit vor dem 1. 3anuar 1925 gelten als erloschen.
Abg. Rosenfeld (Soz.) begründete einen sozialdemokratischen Antrag, der den entschädigungslosen Fortfall solcher Renten und Staatsleistungen verlangt.
Abg. Dr. E v e r l i n g (Dn.) beantragte dagegen die Streichung derjenigen Absätze, die den entschädigungslosen Fortfall der Renten zulassen.
Abg. W e g m a n n (Ztr.) beantragte im Namen der Regierungsparteien eine Ergänzung dahin, daß der Fortfall der Abfindungen, Staatsrenten und sonstigen Leistungen nur eintreten kann, soweit die Lei tung für die Uebertragung von Hoheits- oder son tigen öffentlichen Rechten oder für Gegenstände geschuldet wird, die nach dem vorliegenden Gesetz als Staatseigentum zu gelten haben. Die von den Deutschnationalen beantragten Streichungen wurden abgelehnt. Ebenso der sozialdemokratische Antrag. Der Abänderungsantraa der Mittelparteien wurde angenommen, ebenso mit diesem die Aenderung des § 26, bei Stimmenthaltung der übrigen Parteien. Nunmehr wurde von den Mittel- parteien folgende Fassung des § 25 vorgelegt, die in dem obigen Stimmenverhältnis angenommen wurde: Rechtsstreitigkeiten, die bei deutschen Gerichten über die Auseinandersetzung oder damit zusammenhängende Fragen schweben, können vom Reichssondergericht in eins der Anhängigkeitsoerfahren einbezogen werden. Aus Antrag einer Partei muß dies geschehen. Das Reichssondergericht entscheidet über die in dem oorausgegangenen Verfahren den Parteien erwachsenen Kosten nach freiem Ermessen. Für erledigte Rechtsftreitigkeiten, die vom Reichssondergericht an sich gezogen sind, gelten die Kosten des Verfahrens nach den Vereinbarungen der Parteien als gegeneinander aufgehoben. Die folgenden § 27 und 28, die nur Gebühren- und Verwaltungsfragen des Gerichts betrefefn, wurden ohne
Aussprache mit den Stimmen der Mittelparteien angenommen.
Für die deutschnationale Fraktion gibt Abg. Darth (Dn.) folgende Erklärung ab: Durch unsere auf das Mindestmaß beschränkten Abänderungsanträge haben wir wenigstens den Grundsätzen der Sicherheit und der Rechtspflege, der tijiantaftbarfeit rechtskräftiger Urteile und Verträge und der Unverletzbarkeit des Privateigentums Geltung zu verschaffen versucht gegenüber einem Entwurf, durch den, nach wiederholter Feststellung gerade von sozialdemokratischer Seite „Darrieren" des Rechtsstaates niedergelegt werden. Der Ausschuß ist über unsere Anträge hinweggegangen und hat den 'Begebungen der Linken weitestgehend nachgegeben. Wir begnügen uns, in diesem Augenblick diese Tatsachen besonders ausdrücklich festzustellen, um keinen Zweifel zu lassen, daß unsere grundsätzliche Stimmenthaltung lediglich den Sinn hatte, die Ausschußverhandlungen nicht unmöglich zu machen.
Abg. Frick (Völk.) erklärt, die einzelnen Bestimmungen des Entwurfes mit seinen Angriffen in das Eigentum und in die Rechtsgleichheit müßten die Völkischen veranlassen, gegen das Gesetz zu stimmen.
Reichskanzler Dr. Marx: 3ch würde eine Verletzung meiner Pflichten darin sehen, wenn ich mich von parteipolitischen Rücksichten leiten ließe. Bei ruhiger Betrachtung wird man zu dem Schluß geradezu gedrängt, daß es gegen daS 3ntereffe des ganzen Staates verstoßen und die Ruhe des ganzen Volkes stören würde, wenn nicht alles daran gesetzt würde, um dieses Gesetz möglichst bald zur Verabschiedung zu bringen. Es ist deshalb eine Pflicht der Regierung darauf zu bestehen, daß noch vor der großen Pause diese Regelung gesetzliche Form erhält.
Abg. Dr. Rosenberg (Komm.) erklärt, die Abstimmung seiner Freunde gründe sich darauf, daß die Kommunisten sich verpflichtet fühlten, gemäß dem Willen der 15 Millionen aufzutreten, die für die Enteignung gestimmt haben.
Nachdem auch der letzte Paragraph 29 mit den Stimmen der Regierungspartei!! angenommen war, erklärte der Vorsitzende Dr. Kahl (D. Vp.) unter allgemeiner Zustimmung, eine Aussprache über die Präambel erübrige sich, da wohl der ganze Ausschuß mit der Regierung in der Erkennung des versassungsändern- den Charakters des Entwurfes übereinftimme. Die Präambel wurde ebenfalls mit den Stimmen der Mittelparteien angenommen. Der Vorsitzende knüpfte daran die Mitteilung, daß der Ausschuß von feinen 91 Sitzungen 44 auf die Beratung des nunmehr erledigten Gesetzes verwendet habe. Die von den Mittelparteien angenommene Präambel zum Fürstenabfindungsgeseh stellt ausdrücklich den verfassungsändernden Cha r alter des Entwurfes fest.
Abg. v. Richthofen (Dem.) bat den Reichskanzler um eine Erklärung über die Besetzung der Richterstellen im Sondergericht, die nach dem Gesetz nicht von beamteten Richtern ausgefüllt zu werden brauchen. Bei den Regierungsparteien bestehe der Wunsch, daß diese Stellen mit Laien besetzt würden.
Reichskanzler Dr. Marx antwortete, er könne noch keinen Beschluß der Regierung mitteilen, glaube aber im Sinne der Regierung zu sprechen, wenn er sage, daß die Regierung für diese Stellen jedenfalls nicht Mitglieder von Reichsgerichten oder von Derwaltungsgerichten Vorschlägen werde.
Damit sind die Arbeiten des Rechts- ausschusses über die Fürsten-Ab- sindungsf ragen erledigt.
bei der großen Stabilisierungs- Operation spielen, deren Vorbereitung ihm als sehr dringlich erscheine. Der Finanzminister verhehle nicht, daß der erste Abschnitt der Stabilisierung zur Folge haben könne, daß die Goldbestände verwendet würden. Er wollte, daß die Bank von Frankreich bereit sei, ihre Bestände zu mobilisieren und Goldverkäufe vorzunehmen, wobei im weiteren Verlaufe der Operation das Gold wieder zurückgekauft werden solle. Bezüglich des französisch-amerikanischen Schuldenabkommens erklärt das „Echo de Pari s", daß Caillaux vor allem zu erreichen beabsichtige, daß die amerikanische Regierung zugesteht, daß die Schuldverschreibungen nicht veräußerlich sein sollen, tim dies zu erreichen, spreche man davon, daß ein neuer tinter- händler ernannt werde, und zwar werde in dem Zusammenhang der Name Bokanowski erwähnt.
Um die Ratifizierung des Washingtoner Abkommens.
Paris, 26. 3uni. (Tti.) 3m Mittelpunkt der Beratungen der Regierung und der Parteien steht die Ratifizierung des Washingtoner Schuldenabkommens. Der Kabinettsrat, der sich gestern mit dieser Frage beschäftigte, konnte zu keiner Einigung kommen und wird heute weiter 1
darüber verhandeln. Den größten Eindruck machte während des Rats die Haltung derRadi- k a l s o z i a l i st e n, die sich, wenn auch mit gewissen Vorbehalten, gegen die Ratifizierung des Abkommens aussprachen. Während die Regierung noch schwankend ist, macht der Sachverständigenausschuh in der Oeffentlichkeit Stimmung für eine Ratifizierung des Abkommens, da sie die Grundlage des Sanierungsplanes des Ausschusses ist. Der Ausschuß veröffentlicht jetzt Dokumente, in denen die tinterzeichnung des Abkommens als eine der dringendsten politischen Notwendigkeiten hin- gestellt wird. So sind die Begründungen des Gesetzentwurfs veröffentlicht worden, den das neue Kabinett Driand eingebracht hatte, um die Ratifizierung zu verlangen. Danach wird die Gesamtschuld Frank veichs bei den Vereinigten Staaten für den Fall einer Nichtratifizierung sofort fällig. Cs wird ferner Darauf hingewiesen, daß für die Schulden Frankreichs an Amerika bereits von 3ufferanb im Namen der französischen Regierung unterzeichnete Obligationen bestehen, die bei Sicht zahlbar und feit 1919 mit 5 Proz. verzinslich find, und betont, daß die amerikanische Regierung das Recht habe, diese Obligationen bei den Danken in Zahlung zu geben, die wiederum von Frankreich die fofortige Abzahlung dieser Art von Wechselschuld verlangen könnten.


