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Vor der Katastrophe?

Das Staatsdefizit.

Was der hessische Finanzminister über den

gegenwärtigen Stand der Staatsfinanzen mitteilt, übertrifft alle Gerüchte und Vorstellungen von dem bevorstehenden Defizit des hessischen Staatshaushaltes. Aus den amtlichen Erklärungen des hessischen Finanzministers ergibt sich folgendes:

Das Rechnungsergebnis des Jahres 1925 schloß mit einem Defizit von 1,5 Millionen Mark ab. Rein voran­schlagsmäßig wurde durch die Beschlüsse der Koalitionsparteien das Defizit für das Jahr 1926 von 9,1 Millionen Mark auf 8,5 Millionen Mark herabgedrückt. Aus den Vorjahren 1923 und 1924 stehen noch 10,5 Millionen Mark Rücklagen aus den zuviel erhobenen Steuern zur Verfügung. Verwendet man diese 10,5 Millionen Mark zur Deckung des sachlichen und rechnungsmäßigen Fehlbetrages von 1925 und 1926, und den Rest von 1,2 Millionen Mark auf die Deckung der Erhö­hung des Wohnungsgeldzuschusses der hessischen Beamten­schaft auf dke Höhe des Zuschusses für die Reichsbeamten (eine Maßnahme, die die hessische Regierung inzwischen durchgeführt hat), so ist die aus den Steuern erzielte Rücklage inzwischen restlos verbraucht.

Wir gehen also dem

Rechnungsjahr 1927 ohne jede Mcklage entgegen.

Nach den bisherigen Feststellungen also haben wir für 1927 mit einem ungedeckten Defizit, dem keinerlei Rücklagen mehr gegenüberstehen, von mindestens rund 31 Millionen Mark zu rechnen. Bei der bisherigen Tendenz der Vermehrung der inneren Ausgaben des Staatshaushaltes in den letzten Jahren ist aber leider anzunehmen, daß nicht ein­mal diese ungeheuerliche Summe das volle Ausmaß des Fehl­betrages im künftigen Staatshaushalt ausdrückt. Es ist wohl nicht übertrieben, wenn man diese Entwicklung der hessischen Staats­finanzen als katastrophal bezeichnet.

Berufsbeamie!

Latz Euch nicht irre machen!

Die Linksparteien wollen den Wirtschafts- und Ordnungsblock als beamtenfeindlich verschreien.

Berufsbeamte, Ihr wißt selbst am besten, wo Eure Freunde, wo Eure Feinde sitzen!

Wer will Eure Beamtenrechte antasten?

Antwort: Die Sozialdemokratie!

Wer will die unkündbaren Beamtenrechte umwan­deln in ein kündbares Angestelltenverhältnis?

Antwort: Die Sozialdemokratie!

Wer will die so geknebelten Beamten politisch terrorisieren?

Antwort: Die Sozialdemokratie!

Berufsbeamte, denkt Ihr daran, daß der Führer der hessischen Sozialdemokratie, der Abgeordnete Kaul, Euch im Landtag diese Zukunft ange­kündigt hat? Erinnert Ihr Euch daran, daß er Euch zu Privatangestellten ohne Pensions­rechte machen will?

Denkt daran, daß es ein sozialdemokratischer Ab­geordneter war, der die Herabsetzung der Be­amtengehälter in Hessen vorgeschlagen hat!

Glaubt also nicht den Sirenengesängen der Linken; die Rechtsparteien und der Wirtschafts- und Ordnungsblock haben im Landtag immer wieder erklärt, daß sie die verfassungsmäßigen Rechte derBeamten unangetastet lassenwerden.

Links stehen die Feinde der Berufsbeamten!

Rechts die Hüter ihrer verfassungsmäßigen Rechte! Darum, Berufsbeamte, stimmt am 5. Dezember für die Auflösung des Landtags!

Schicki diesen Landtag heim!

Der Hessenfreund

STEUERZAHLER

Zentrumswähler!

Warum stimmt Ihr

am 5. Dezember für die Auflösung des Landtages, also mitZa"?

1. Weil dieZentrumswähler auch Steuerzahler sind und das Recht haben, sich gegen den Ruin ihrer Wirtschaft durch eine falsche Finanzpolitik des Staates zu schützen!

2. Weil die Zentrumswähler keine Lust haben, länger als notwendig die Opfer einer von der Sozialdemokratie abhängigen unwirtschaftlichen Finanzpolitik des Staates zu werden!

3. Weil die Zentrumswähler als Landwirte, als Gewerbetreibende, als Hausbesitzer, als Er­werbstätige wissen und jeden Tag von neuem fühlen müssen, daß die Finanzpolitik des Staates sie steuerlich mehr belastet, als in irgendeinem anderen deutschen Land!

4. Weil die Zentrumswähler sich erinnern, daß die Zentrumspartei im Landtag versucht hat, wenn auch ohne genügenden Erfolg, die Linksparteien zu einer vernünftigeren und sparsamen Finanz­politik zu bewegen!

5. Weil die Zentrumswähler, wenn der Landtag einmal aufgelöst ist, bei der Landtagswahl ruhig wieder ihre Zentrumsabgeordneten wählen können!

6. Weil die Zentrumswähler durch die Auflösung des Landtags dafür sorgen können, daß in der Zentrumspartei nichtmehr Abgeordnete, dieeinen Berliner Gesandtenposten haben wollen, oder Ab­geordnete, die auf Grund der Landtagsdiäten- und der Bestellung eines vom Staat bezahlten Vertreters für ihre Beamtenstellung ein bequemes Dasein führen können, eine führende Rolle spielen!

7. Weil die Zentrumswähler wissen, daß nach einer Auflösung des Landtags der neu gewählte Land­tag nicht schon wieder in einem halben Jahr, sondern erst nach drei Jahren wiedergewählt werden muß!

8. WeildieZentrumswählerwissen,daßdieParteien des Wirtschafts- und Ordnungsblockes für die christliche Grundlage in Schule und Jugend­erziehung und gegen die religions- und kirchen­feindliche Sozialdemokratie kämpfen.

Wann muß wieder gewählt werden?

Es ist eine

üble Wahlmache

wenn behauptet wird, daß der im Januar 1927 auf Grund des Volksentscheides vom 5. Dezember 1926 neu zu wählende Landtag bereits im Herbst 1927 wieder sein Ende finde.

Wahrheit

ist vielmehr, daß die gesetzliche Dauer des im Januar 1927 neu zu wählenden Landtags gemäß Artikel 24 der hessischen Verfassung vom. ersten Sonntag int November des Jahres, in dem die Auflösung erfolgt, rechnet.

Der neue Landtag datiert daher vom 7. No­vember 1926 bis 7. November 1929.

Ar. 1/1926 ____________-

Wie sie es machten!

Aus Michelstadt wird uns geschrieben:

Zum Hess. Volksbegehren.

In der Sitzung des Hessischen Landtags vom 21. Oktober hat gelegentlich der Verhandlungen über die Gültigkeit des Volksbegehrens der Abgeordnete Bürgermeister Ritzel von Michelstadt die Behauptung aufgestellt, mindestens 50 Prozent der Stimmen für das Volksbegehren in seiner Gemeinde seien erschlichen worden, zum Teil, indem man einen Sondersteuer­erlaß vorgespiegelt habe. In den hinter dem Volksbegehren stehenden Kreisen der Michelstädter Bevölkerung hat man mit Entrüstung von dieser unglaublichen Unterstellung Kenntnis genommen. Bei der heutigen trostlosen Lage in Hessen hatte man es wirklich nicht nötig, mit solchen Mitteln zu arbeiten, wie sie die um ihr Mandat besorgten sozialdemokratischen Partei» großen dem Wirtschafts- und Ordnungsblock jetzt gerne an­hängen möchten. Oder sollte dem Herrn Landtagsabgeordneten Ritzel bei seiner Behauptung eine kleine Verwechselung unter­laufen sein, daß er gerade an das unlautere Manöver dachte, welches gelegentlich derVolksabstimmung über dieFürstenenteig- nung seine Parteifreunde in Michelstadt ob wohl ohne sein Wissen? geleistet haben? In der Michelstädter Zeitung Nr 71 vom 19. Juni 1926 befindet sich nämlich neben der von dem Bürgermeister Ritzel unterzeichneten offiziellen BekDin4machung Über den Volksentscheid, welche sich mit den für die Durchfüh­rung des Volksentscheides getroffenen Anordnungen befaßte, fett gedruckt folgende:

Bekanntmachung.

Betreffend: Volksentscheid.

Wer am Sonntag, den 20. Juni nicht an der Abstimmung teilnimmt, und sein Kreuz in den Kreis macht, worin mitJa" für die Enteignung der Fürsten gestimmt wird, läuft Gefahr, daß er besonders zur Steuer herangezogen wird. Darum ver­säume niemand, seine Pflicht zu tun und sich vor Schaden zu bewahren.

Dieses damals von den Anhängern der Fürstenenteignung beliebte Verfahren spricht für sich und zeigt, was von den Be­hauptungen des Herrn Abgeordneten Ritzel zu halten ist. So scheint es denn auch nicht besonders verwunderlich, daß damals bei der Fürstenenteignung in Michelstadt über hundert un­gültige weiße Stimmzettel abgegeben worden sind, die zweifel­los nur auf die von gewissen Parteien geübten Täuschungs­und Vergewaltigungsmethoden zurückzuführen sind.

OieFrankfurter Zeitung" gegen Henrich.

Die demokratischeFrankfurter Zeitung" Nr. 822 üom 4. November 1926 schreibt in einem Artikel:Der Kampf um den Steueranteil",Verfehlter Lastenausgleich", der sich mit' einer Zusammenkunft kleinstaatlicher Finanzminister in Schwe­rin befaßt, u. a. folgende Sätze:

Man verweist auf die durchgreifendeVerwaltungs­reform" und die finanzielle Entlastung, die daraus hervor­gehen soll. Es wird aber nicht einmal gesagt, wo diese Ver­waltungsreform durchgeführt werden soll: zu Hause bei sich oder bei den anderen, damit diese mit weniger auskommen und mehr hergeben können, oder gar beim Reiche? Warum, wenn die Not so groß ist und fremder Zuschuß nicht entbehrt werden kann, beeilt man sich nicht mit der Herstellung der Ordnung im eigenen Hause? Also zunächst einmal Verwaltungsvereinfachung im eigenen Bereich!"

Damit stellt sich dieFrankfurter Zeitung" auf den Stand­punkt der hessischen Opposition, die sich im Wirtschafts- und Ordnungsblock verkörpert. Der Demokrat Henrich sei unseres herzlichen Beileids versichert!

Verlag: Hess. Wirtschafts- und Ordnungsblock, Hauptgeschäftsstelle Darmstadt.

Druck: L. C. Wittich'schc Hofbuchdruckerei, Darmstadt.

STEUERZAHLER

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