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den 25. August 1926.

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In unser Handelsregister Abt. wurde i*

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grün und rot, ovaler

eingetragen: Am 14. Juli 1926 bei der

Hofe Neustadt 19.

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Frau Frosch, Tel. 1051

25 Rm.

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Der Aufsichtsrat und Vorstand der Mitteldeutschem Creditbank

durch den Tod entrissen. Wir beklagen den Verlust eines wert­vollen Beraters und zuverlässigen Freundes. In Dankbarkeit werden wir sein Andenken stets hochhalten.

Am gestrigen Tage wurde uns das Mitglied unseres Auf­sichtsrats

Ausgabe gelangt bei allen Loseverkau-

Hinblick aus die Gefährlichkeit seines Luns und seine geringe Wahrhaftigkeit erhielt er unter Strafaussetzung eine W oche Gefängnis.

Der Knecht O. D. aus W. hat sich innerhalb weniger Lage zu einem gefährlichen Fahrrad- marder entwickelt. Am 4. Juli I. Is. entwendet« er in Lollar ein Aad, das er am gleichen Lage unter Zurücklassung des zuerst gestohlenen Rades in Wicseck gegen ein besseres Aad ^vertauschte". Gr wurde als Täter ermittelt, der Staatsanwalt­schaft vorgeführt, jedoch mangels besonderer Haft- gründe wieder entlassen. In einer mit Dummheit geparten Frechheit führte er denselben Streich sch on am folgenden Tage zum zweiten Male in Giessen aus. Das Urteil lautete unter Berück­sichtigung seiner besonderen häuslichen Verhält­nisse auf drei Monate Gefängnis unter Ausrechnung von sechs Wochen erlittener Unter« suchungshasl. Auch hier wurden Erziehungsmass­regeln für zulässig erklärt. Bei fünfjähriger ein* wandfreier Wirkung wird der Rest der Strafe erlassen werden.

Eine weitere Sache, die unerlaubtes Fuss­ballspielen auf der Strasse und einem gegen einen Strafbefehl eingelegten Einspruch betrifft, musste vertagt werben, da ein Zeuge nicht erschenen ist.

mit Wohnsitz in Mücke, Grünberg ober

Nähe gesucht. M

Schriftliche Bewerbung mit Angaben über Alter, Wohnsitz, seitherige Tätigkeit und Votmforberuno unter 6902V an den Giessener Anzeiger erbeten.

Aufsichtsrat und Vorstand der ILSE, Bergbau-Actiengesellschaft.

Großer 8chöffengericht Gießen.

An den Markttagen im letzten Winter war bei einer großen Anzahl von Viehhändlern, die

Herr Bergrat

Dr. ing. e. h. Alfred Qroebler

Generaldirektor der Buderusschen Eisenwerke

lern in Stadt u. Land zu haben. General. Vertrieb: Buchacker Neuen Baue 11; da­selbst 11 Lose iiir 10 Rm, 28 Lose für

Achtung!

(Liumach-, Salat und Senfgurken, Tomaten, Trauben, Pfirsiche, Zweticben.Mirabcllen, Aevsel, Birnen, Pretielbeercn, Einmachzwicbcln.

Grosse Sendung eingetroffen.

Verkauf Freitag früh von 8 Uhr an im

Am 24. ds. Mts. verstarb unerwartet das Mitglied unseres Aufsichtsrates Bst lerpl fr. lüg. ghr. I Mr, Heu Seit 1920 Mitglied des Aufsichtsrates unserer Gesellschaft, hat der Ver­blichene die Entwicklung unseres Unternehmens stets mit warmem Interesse gefördert und nicht erst seit dieser Zeit uns durch seinen sachkundigen Rat höchst wertvolle Dienste geleistet.

Wir verlieren in dem Heimgegangenen einen zuverlässigen Freund. Sein Andenken wird in hohen Ehren gehalten werden.

volzverschluss, bei 50'IQ, lOupunt 1000 g;.

18.- IS.50 207

Samenhaus Klais,

Hanau, Vorstadt.

Telepb. 2433. fl852D

Bulle

Montag, den 30. August 1926 vor­mittags 8 Uhr, wird auf hiesiger Bürger- meisterei ein abgängiger Gemeindebulle, im Submissionswege verkauft.

Angebote mit pro Zentner Lebend­gewicht, sind bis zum Termin, verschlossen mit Ausschrift versehen bei hies. Bürger­meisterei einzureichen.

Allendorf a. d. Lda , den 24 Aug. 1926.

die hiesigen Diehmärlte besuchten, die Unsitte eingerissen, in der Bahnhofstrasse, nahe der Wiefeckbrücke, nach Schluss des Marktes, ihre Handelsgeschäfte fortzusehen bzw. zum Abschluss zu bringen, wobei sie die Fahrbahn und den Bürgersteig ohne jegliche Rücksichtnahme aus den Verkehr versperrten. Den Polizeibeamten, die zur Aufrechterhaltung des Verkehrs dorthin be­ordert werden mussten, gelang cs oftmals nur unter grossen Schwierigkeiten der Ansammlungen Herr zu werden. Ein AachsPiel hierzu bot die Verhandlung gegen einen Viehhändler, der einen im Dienst befindlichen Polizeibeamten tätlich an­gegriffen hatte und deshalb wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt war, und gegen einen Polizeibeamten, der der Körperverletzung im Amte beschuldigt wurde. Das Gericht billigte beiden Angeklagten mildernde Umstände zu, in­dem es ihnen die grosse Erregung, in der sie sich befanden, zugute hielt. Der Viehhändler wurde öu 200 Mk. Geldstrafe, die im Uneinbring- lichkeitssall mit 20 Tagen Gefängnis zu ver­büßen sind, und der Polizeibeamte zu 60 Mk. Geldstrafe, evtl. 6 Tage Gefängnis verurteilt.

2m Auftrag von zwei Tierärzten trug in ihrem Wohnort die Ehefrau eines früheren früheren Polizcidieners die Rechnungen aus und war auch gleichzeitig berechtigt, bie Geldbeträge in Empfang zu nehmen und den Empfang zu bescheinigen. Dieses Vertrauen missbrauchte sie in gröblicher Weise, indem sic bei einigen Rech- nungen die Beträge abänderte und die emp­fangenen Mehrbeträge für sich verbrauchte. Heute gab sie die Tat reumütig zu und gab zu ihrer Entschuldigung an, dass ihr Mann schon lange krank sei, und grosse Rot in ihrer Familie ge­herrscht habe, wodurch sie sich zu der unüberleg­ten Handlung habe hinreißen lassen. Das Ge­richt schenkte diesen Angaben Glauben, billigte ihr mildernde Umstände zu und verurteilte sie wegen schwerer Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug zu 3 Wochen Gesängnis.

Eine wegen Diebstahls wiederholt vor­bestrafte Kontoristin, die sich zur Zeit in Lübeck aufhält und auf ihren Antrag vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden war, wurde wegen Rücksalldiebstahls unter Zubilligung mil­dernder Umstände zu 5 Monaten Gefäng - n i s verurteilt.

Ein junger Mann aus dem Vogelsberg, der wegen Eigentums- und anderer Delikte schon erheblich vorbestraft ist, muhte sich wegen Dieb­stahls von zwei Hühnern verantworten. Der An­geklagte, der anfangs hartnäckig leugnete und sich dann immer mehr in Widersprüche verwickelte, gab schließlich unter der Fülle des erdrückenden Deweismaterials die Tat zu. In Anbetracht des verhältnismäßig geringen Wertes des Diebes­gutes wurden ihm nochmals mildernde Umstände zugebilligt. Das Urteil lautete auf 6 Monate Gefängnis.

Gegen einen Taglöhner aus einem benach­barten Ort, der wegen eines Einbruchdiebstahls angeklagt war, aber zum Termin trotz ordnungs­mäßig zugestellter Ladung nicht erschienen war, wurde Haftbefehl erlassen.

Gießener Jugendgericht.

In der letzten Sitzung des Jugendgerichts wirkten als Jugendschöffen mit Verkäufer Hein­rich Günther von Giessen und Grubenarbeiter Peter Reh von Leihgestern.

Ein jugendlicher Arbeiter hat in einem Aach- bardorf aus einer Ladenkasse einen grösserem Geldbetrag entwendet. Aach dem Eindruck, den der Angeklagte in der Hauptverhandlung machte und noch den Bekundungen, die sein früherer Lehrer machte, war er zur Zeit der Tat nicht fähig, seinen Willen der verbrecherischen Reck gung wirksam entgegenzusehen. Er wurde des­halb zwar von der Strafe freigesprochen, jedoch unter Erziehungsmassnahmen gestellt.

Ende Februar l. Is. gab ein junger Mensch aus L. auf dem Hofgut Aeuhof aus einem Ter- zerol zwei Schüsse in der Richtung der Be­hausung des Oberschweizers ab und beschädigte hierdurch ein Ladenfenster, das von einer Kugel durchschlagen wurde. Der Angeklagte, der ein teilweises Geständnis machte, wurde durch die Zeugenvernehmung vollkommen überführt. Im

Ein Dereinsrvetturnen in Lich.

Der Licher Turnverein beging am Sonntag sein Stiftungsfest durch ein Vrredrs- wetturnen, das eine sehr gute Beteiligung aus­wies. Vormittags wurden die Wettkämpfe aus- getragen, und zwar für die aktiven Turner ein Gcräte-Aeunkampf und ausserdem ein volks­tümlicher Vierkamps, für die Zöglinge ein volkstümlicher Fünfkampf und für die Schüler ein Dierkamps, bestehend aus zwei Geräte- und zwei volkstümlichen Uebungen. Der Aachmittag brachte einen schönen Festzug unter Vorantritt der Feuerwehrkapelle, und anschließend ein Schau­turnen der Damenriege und d.rr aktiven Turner, wobei die sehr guten Leistungen lebhaften Beifall fanden. Besonders der Turner Christian Volz zeigte wieder ein reiches, ausgeglichenes Können an den verschiedenen Geräten. Abends nahm im Anschluss an eine markige Ansprache des Vor­sitzenden R. Zimmer der Turnwart Heinrich Volz die Preisverteilung vor. Die vom Licher Klub in Aeuyork einst gestiftete goldene Radel erhielt für die beste Leistung der Turner Hans Müller.

AktiveTurner, Aeunkampf: 1. H. M ü I- ler, 65 Punkte: 2. F. Hermann, 158; 3. R. Schmidt, 151. Aktive Turner, Dierlanrps: 1. H. Radehki, 54 Punkte; 2. Gg. Koch, 52; 3. O. Dieruff, 50. Zöglinge: 1. Georg Schmieder, 81 Punkte; 2. K. Steuernagel, 77; 3. H. Kempf, 74. Schüler: 1. H. S chä - f e r I., 93 Punkte; 2. W. Lechner. 86; 3. W. Find!, 85

Kreislagssitzung des Kreises Büdingen.

Steuererhebung zu vermeiden Mitglied Peb­ler- Büdingen und Mitglied Dillemuth- Hainchen beantragen, an dem in der Sitzung vom 10. Juli gefassten Beschluss, der eine Aende- rung der Ausschlagsfähe für die Gemeinden zu Gunsten der Sondersteuer vom bebauten Grund­besitz vorsah, sestzuhalten. Kreisausschußmitglied Hildner - Büdingen unterstützte diesen Antrag, Mitglied Mas er- Wols sprach sich gegen ihn aus, da die Landwirtschaft eine höhere Belastung nicht ertragen könnte. Bei der nunmehr folgenden Abstimmung stimmten 10 Mitglieder gegen und JO Mitglieder sür den Antrag des Kreisaus- fichusses vom 19. Juli. Der Vorsitzende gab den Ausschlag, indem er sich für den Antrag des Kreisausschusses erklärte. Es sind somit folgende Ausschlagssätze für die Gemeinden festgesetzt: 1. Grund st euer: a) Gebäude und Bauplätze: 4,86 Rps. auf 100 Mk. Steuerwert, b) Land- und soostwirtsch östlicher Grundbesitz: 8,88 Pf. auf 100 Mark Steuerwert. 2. Gewerbesteuer: a) ge­werbliches Anlage- und Betriebskapital und land- und forstwirtschaftliches Anlage- und Be­triebskapital 11 Pf. auf 100 Mk. Steuerwert, b) Gewerbeertrag: 20 Pf. auf je 1 Mk. des Ge- werbaertragsteuersolls. 3. Sonder st euer v o m bebauten Grundbesitz: 17,1 Pf. auf 100 MarL Steuerwerk. 4. Grunderwerbsteuer: Der Zuschlag soll betragen: a) in den Gemein­den. die feine Zuschläge erheben, 3 Prozent, b) in den Gemeinden, die den Höchstzuschlag nicht erhebern, den fehlenden Zuschlag. 5. Hunde- steuer: Es soll in den Gemeinden, die von dem Desteuerungsrecht keinen Gebrauch machen, die Huiadesteuer in Höhe des staatlichen Satzes erhoben werden.

!! Büdingen, 23. Aug. Da die in Kreistagssihung vom 10. Juli beschlossenen Aus­schlagssähe der Kreisumlagen 1926 die Genehmi­gung des Ministers des Innern nicht gefunden hatten, war der Kreistag des Kreises Bü­dingen zur erneuten Deschlusssassung einberufen worden. Von den 21 Kreistagsmitgliedern waren 20 erschienen. Die Sitzung wurde von dem Vor­sitzenden, Kreisdirektor Dr. Gahne r, eröffnet. Mitglied Hensel- Hirzenhain trat für Geneh­migung des Antrags des Kreisausschusses vom 19. Juni ein, um eine weitere Verzögerung der

Firma Bahnhof-Hotel Hotel Lenz Carl Schucharbt in Gießen: Die Firma ist er­loschen. Am 19. August 1926 bei der Firma Heinrich W. Rinn in Gießen: Die Firma ist erloschen. 6894c

Gießen, den 23. August 1926.

> 'xcj Amtsgericht

2. U. Don der Landesuniversität. Auf Grund des tz 1 des Gesetzes über bie Alters­grenze der Staatsbeamten ist der Institutsgehllfe Deorg Bayer am hygienischen Institut der Landesuniversität unter Anerkennung der dem Staate geleisteten langjährigen treuen Dienste in den Ruhestand verseht worden.

* Pcrsonalie. Frau Gabriele Klüpf el in Giessen wurde durch das Amtsgericht Gießen für den Geschäftsbereich sämtlicher hessischer Mi­nisterien als Heberietjerin und Dolmetscherin für die tschechische und slowakische Sprache eidlich verpflichtet.

Personalausweis für RetJen ins Rheinland mitnehmen! Aus Anfragen geht hervor, dass das reckende -Pub­likum in Deutschland iwch nicht genügend darüber unterrichtet ist, ob für Reifen ms «bemtonb ein Personalausweis noch erforderlich ist- ®ie_5e o l- ncr Zone ist leit dem 1. Februar h. I. frei. In ihr braucht inan seitdem, ebenso Wie rm übri­gen unbesetzten Deutschland, keinen Persona.aus­weis. Für das noch besetzte Gebiet ist aber noch ein deutscher Reisepass oder ein von der H>eunat- behörde ausgestellter Personalausweis mit Licht­bild erforderlich, ebenso zur Einreise in das Saargebiet. Auch bei Dampferfahrten in das besetzte Rheingebiet, rheinaufwärts von R«nagen ab muss man im Besitz eines PersonalauAreises sein. Daher empfiehlt es sich für jeden Rhein- reisenden, sich bei der Heimatbehörde einen Per­sonalausweis mit Lichtbild zu besorgen. Man er­hält diesen Ausweis kostenlos ohne weiteres und kommt dann nicht in Verlegenheit, wenn man sich im unbesetzten rheinischen Gebiet entschliesst, einen Ausflug ins besetzte Gebiet zu machen.

Ser Giessener Wander-Rudsr- preis. Der von der Stadt Giessen gestiftete Wanderpreis für den alljährlich auszufahrenden Städleachter Giessen-Wehlar ist im Schaufenster der Firma Julius Dach im Seltersweg aus­gestellt. Der Wanderpreis,Schiffahrt" genannt, wird zum erstenmal am 5. September ausgefahren.

** Dureaulehrlinac bei den hessi­schen staatlichen Behörden. Durch Er­lass des Hessischen Gesamtministeriums vom 27. Juli 1926 wurde folgendes bestimmt: Bureau - lSchreib.)Lehrlinge dürfen bis auf weiteres Nicht angenommen werden. Eine Annahme von Kanzleigehilfen darf nur nach vorausgegangener ministerieller Genehmigung erfolgen.

* Unterrichtskurse für stellen­lose Kaufmannsgehilfen. Vom Deutsch-" nationalen Handlungsgehilfenverband wird uns geschrieben: Die Unterrichtskurse für stellenlose Kaufmannsgehilfen und Angestellte haben in Der vergangenen Woche ihren Anfang genommen, und fie erfreuen sich einer regen Beteiligung. Der Unterricht wird von den Lehrkräften der hiesigen Kaufmännischen Fortbildungsschule er­teilt. Er ist für die Teilnehmer kostenlos. Die Kosten trägt die Erwerbslosenfürsorge, nachdem das Ministerium sür Arbeit und Wirtschaft Die Genehmigung erteilt hat. Wie uns der Deutsch- nationale Handlungsgehilfenverband weiter mit» teilt, zeigt es sich aber, daß die bewilligten Mittel zu gering bemessen sein dürften. Unter­richt wird erteilt in Betriebslehre, Buchführung. Sprachen, Stenographie und Schreibmaschine.

* Die Reichswehrkapelle unter Lei­tung von Obermusikmeister Lober gab gestern imPhilosophenwald" ihr drittes Sonderkonzert, das'alsOperetten-Abend" in Streichmusik durch­geführt wurde Das Programm brachte Ouver­türen, Fantasien, Walzer und Melodien aus älteren und neueren Operetten. Die Darbietungen brachten der Kapelle lebhaften Beifall ein.

0 D i e dritten Feiertage. Das Hess. Gesamtministerium hat die unterstellten Behörden durch Rundschreiben darauf hingewiesen, dass die sogenannten Dritten Feiertage an Weihnachten. Ostern und Pfingsten nicht dienstfrei und Die Amtsräume an diesen Tagen offen zu halten sind.

"ErlcdiglcLchrer st eilen. Erledigt sind: Eine Lehrerstelle für einen evangelischen Leh- rcr an der Volksschule zu Rodheim v. d. $)., Kr. Friedberg. Die Dienstwohnung wird demnächst frei, eine Lehrerstelle für einen katholischen Lehrer an der Volksschule in Ilbenstadt. Kreis Friedberg. Eine Wohnung kann beschafft werden. __________

Frankfurt a. M. Berlin

Amtsgericht Wetzlar.

1. Wegen Widerstandes und Erregung öffent­lichen Aergernisses hat sich ein Arbeiter aus Ahbach zu verantworten. Dem Angeklagten ist zur Last gelegt, an einem Tage im Juck in angetrunkenem Zustande auf dem Wetzlarer Bahn­hof Frauen gegenüber unsittliche und beleidigende Redensarten gebraucht zu haben. Als dann Polizeibeamte zu seiner Festnahme schreiten woll­ten, setzte er diesen Widerstand entgegen, wurde aber schließlich doch zur Wache gebracht. Der Angeklagte, der sinnlose Trunkenheit vorschüht. erhält für sein Tun 7 5 Mk. Geldstrafe, hilfs- weise 15 Tage Gefängnis. Zur Zahlung Der Geldstrafe und Kosten werden dem Angeklagten Ratenzahlungen zugebilligt.

2. Ein Arbeiter aus Wetzlar hatte wegen Unterschlagung fremder Gelder in Höhe von 178 Mark durch gerichtlichen Strafbefehl 150 Mk, Geldstrafe. Hilfsweise 1 Monat Gefängnis er­halten, gegen welche Entscheidung er Einspruch einlegtc. Der Angeklagte, Der für einen Wetzlarer Kaufmann Den provisionsweisen Verkauf von Kohlen tätigte, blieb mit der Ablieferung der von den Kunden vereinnahmten Gelder Im Rück­stände. Anfangs behauptete er seinem Auftrag­geber gegenüber, et habe das Geld noch nicht ein­kassiert, doch ergaben die Rachforschungen, dass er wohl kassiert, das Geld aber, da er arbeitslos war, für sich verbraucht hatte. Der Angeklagte versprach dann auf eine Klage hin durch monat­liche Raten von 25 Mk. die Schuld abzntragen, konnte dies aber wegen seiner Arbeitslosigkeit nicht erfüllen. Das Urteil lautet auf 150 M k., Hilfsweise 30 Tage Gefängnis.

3. Drei Kaufleute aus Wetzlar, die unter der Beschuldigung des groben Unfugs von her Polizciverwaltung Wetzlar Strafverfügungen über (je 9 Mk., Hilfsweise 3 Tage Haft, erhalten hatten, hatten hiergegen gerichtliche Entscheidung bean­tragt mit dem Erfolg, dass die Strafen auf je 5 Mk., Hilfsweise je 1 Tag Haft herabgesetzt wurden.

4. Eine Frau aus Wetzlar hatte ebenfalls gegen eine polizeiliche Strafverfügung über 6 Mk. Hilfsweise 2 Tage Haft Antrag auf Gerichtsent­scheidung gestellt. Ihr war zur Last gelegt, groben Unfug verübt zu haben. Die Angeklagte erzielte kostenlosen Freispruch, da die Ver­handlung nicht den einwandfreien Beweis der Täterschaft erbrachte.

Sprechstunden der Redaktion.

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Anzeigenaufträge sind lediglich an die Geschäfts st elle zu richten.

Verantwortlich für den lokalen Teil i. V.: Dr. Hans Thhriot.

Grube Ilse N.-L. ,

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Berlin

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