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Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

k. S. 25. Melden Sie die Ersinderidee zu- nächst beim Patentamt in Berlin an. Sodann erst ist es ratsam, direkt an Interessenten heranzutreten.

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Eingesandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

wieder eine Klage vom Schiffenberger Weg.

Wie lange soll der Schiffenberger Weg in dem trostlosen Zustand, in dem er sich seit Mo­naten befindet, noch bleiben? Hatten die An­wohner dieser Straße im Frühjahr wiederholt den zweifelhaften Genuß großer Ueberschwem- mungen (infolge ungenügenden Abflusses des Hochwassers), so wurden sie bald danach durch die Anfuhr großer Berge Strahenschutt beglückt I Länger als ein halbes Fahr liegt der Straßen­schutt unberührt da, und noch sind keine An­zeichen dafür zu erkennen, daß 'die Straße end­lich ordnungsgemäß fertiggestellt wird. Woran liegt das? Sollte die Stadt Gießen bei Vollen­dung des Straßenbaues anderen behördlichen Widerstand zu überwinden haben, so möge sie doch an maßgebender Stelle den energischen Ton, den sie anerkanntermaßen anderwärts mit Er­folg anzuschlagen versteht, endlich einmal "reden, damit geordnete Zustände am Schiffenberger Weg einkehren. Bei dem gegenwärtigen Zustand die­ser Straße ist es ein Wunder, daß Fuhrwerke beim Begegnen oder Ueberhvlen nicht schon zu Schaden gekommen sind. Es soll doch auch allent­halben zur Verschönerung des Stadtbildes bei­getragen werden, aber die hier angewendete Methode erscheint den Anwohnern des Schiffen­berger Weges verfehlt! Also vorwärts, damit diese Straße der Stadt Gießen Ehre macht und nicht an Wegedurchs dunkelste Afrika" weiter­hin lebhaft erinnert. (O. G.)

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bvacht werden konnte, schneller. Er stieß daS Kind auf die Seite, wodurch eS vor dem sonst sicheren Tode bewahrt blieb. Wunderbarer­weise war nur eine leichte Kopfverletzung die Folge. In Herschbach ereignete sich ebenfalls gestern an der Bahn ein Unfall, der noch glimpflich ablief. Während ein Lanz- Dulldogg das Geleise überquerte, brauste ein Zug heran. Die Lokomotive erfaßte den A n - hängewagen und zertrümmerte ihn. Der Führer, der mit der Zugmaschine das Ge­leise gerade verlassen hatte, kam mit dem Schrecken davon.

Kreis Ziegenhain.

4 Willingshausen, 24.Sept. Seinen Ruf als Maler ko lonie und Sommerfrische hat unser Dorf auch in diesem Sommer zu be­haupten vermocht. Außer den älteren Malern, die alljährlich wiederkehren und denen Willings­hausen sozusagen zur zweiten Heimat geworden ist (Geheimrat Professor Danher, Giebel, Metz, Frl. Schmidt) sah man auch jüngere Künstler und Künstlerinnen, denen der reizend gelegene Ort mit seiner idyllischen Umgebung Anregung zum künstlerischen Schaffen gab. So­wohl die Vllla Frau Professor Thielmann, wie auch das Pensionshaus Hücker konnten sich eines recht regen Zuspruchs erfreuen, und der Großstädter, der einmal die Ruhe unserer Land­schaft genossen hat, kehrt gern wieder hierher zurück. Zu bedauern ist nur, daß der S ch w ä l - m e r Cha ra kter des Dorfes immer mehr schwindet. Während hier, wie allgemein, nicht nur die Herren der Schöpfung allmählich ihre Schwälmer Tracht ablegen, beobachtet maN, daß auch junge Mädchen bei festlichen Anlässen gern in moderner Aufmachung auf der Bildfläche erscheinen. Möchte unser Dors, das seinen Ruf als Malerkolonie schon fast 100 Jahre genießt, auch ferner ein gern gesuchter Aufenthaltsort fein.

Schöffengericht Wetzlar.

Q Betrug und Urkundenfälschung wurde einem in Untersuchungshaft befindlichen Arbeiter »ur Last gelegt. Der Angeklagte erschien eines Tages im April 1926 bei einer Kaufmannsfrau inSinn und gab sich dort unter Beilegung eines falschen Ramens als der Sohn einer Bekannten aus. Er erzählte, er müsse unbedingt nach Gießen, habe aber seine Brieftasche zu Hause liegen lassen. Auf seine Ditte erhielt er bann 10 Rm. Darlehen -und eine Schachtel Zigaretten, wofür er mit einem ihm nicht zukommenden Äamen quittierte. Dis heute wartet die Geschädigte noch auf Rück­erstattung des Geldes. Der Angeklagte, der ge­ständig war, erhielt 3 Monats Gefängnis.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung stand eine Krankenpflegerin aus Bellersdorf unter Anklage. Die Angeklagte, die längere Zeit in der Landes-Hell- und Pflegeanstalt in Herborn an- gestellt war, hatte am 5. Juli Badedienst. Gegen Abend füllte sie drei mit Kranken belegte Wan­nen. Kurze Zeit nachher kam eine anbere noch neue Pflegerin, um die Angeklagte zum Abend­brot abzulösen, worauf diese auch ging. Bald dar­nach gewahrte eine neu hinzukommende Pflege­rin. daß in einer Wanne der Hahn für das heiße Wasser offen und der für kaltes Wasser! zu war, außerdem war der Ablauf der Wanne offen, so daß das Wasser ablief, während heißes Wasser zulief. Die in der Wanne sitzende

Patientin war durch daS heiße Wasser am Rücken, sowie an den Füßen verbrüht worden. Wie der Oberarzt, der die Verletzte untersucht hatte, be­kundete. waren die Wunden nicht derart, daß daS Leben der Pattenttn gefährdet war. Am Abend des 6. Juli starb dann die Patientin Die Sektion ergab, daß der Tod durch fortgeschrittene Darm­tuberkulose erfolgt war. Die Angeklagte, der die Bedienung der Badeeinrichtung oblag, war nun beschuldigt, durch Fahrlässigkeit die Verbrühung der Patientin verursacht zu haben, was die An- geflagte bestritt. Sie behauptete, das Unglück könne nur dadurch entstanden sein, daß ihre Ablösung oder aber eine Patientin an den Ventilen gestellt habe. Die Beweisaufnahme er­gab nicht den vollen Beweis der Schuld der An­geklagten, daher lautete das Urteil auf Frei­sprechung.

Ein Arbeiter aus Roßbach hatte einen Arzte aus Eisenroth mehrere Rezeptformulare gestohlen, diese ausgefüllt, mit der Unterschrift des Arztes versehen und sich dann die selbst ver­ordneten Medikamente aus der Apotheke geholt. Das Rezept mit dem Betrag für die Lieferung es handelte sich um Tee gab er an die Ortskrankenkasse, worauf diese auch Zahlung leistete. Ein andermal verordnete er sich wieder Tee, letzte auf das Rezept die Unterrschrift des Arztes und auf die Rückseite Beträge über 31 und 14 Rm. und versah das Rezept mit Quittung über geleistete Zahlung. Dies schickte er mit einem Schreiben an die Ortskrankenkasse und verlangte Erstattung der verauslagten Beträge. Als die Kasse dem nicht Folge leistete, versuchte er es mit einem Postauftrag. Doch auch hierdurch ließ sich die Kasse nicht zur Zahlung bewegen, Henn man hatte die Fälschung erkannt. Der Angeklagte bestritt jegliche Schuld. Da der Haupt­zeuge nicht erschienen war, gelangte das Gericht zur Vertagung.

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MM, den 27. SkvleuAk 1926, mmillM 10 M Freiwillige

Versteigerung wegen Aufgabe der Landwirtschaft

und des Fuhrparks:

1 Oekonomiewagen mit 2 Kasten und Ernteleitern, 1 Oekonomiewagen, 1 alter Viehtransportwagen, ein schwerer Wagen, 1 Wood-Grasmähmaschine, 1 zwei­teilige eiserne Egge, 1 eiserner Streichpflug mit Häckeler, 1 kompletter eiserner Pflug, 1 Schmierbock, 1 eiserner Vorderpflug, 1 hölzernerStreichpflug, 1 fast neuer Schlitten zum Ein- und gweispännigfahren, 1 fast neues Halb­verdeck zum Lin- und Zweispännigfahren, 2 silber-. plattierte Kummetgeschirre, 1 hölzerne Schuhegge, eine gebrauchte Obstkelter (zweischraubig), 1 hölzerne Treppe, 1 Lrnterechen, 3 eiserne Träger (4 Meter lang).

Zusammenkunft an der Scheune, gegenüber des Friedhofs. 7822V

Ludwig Heller, Lich Metzgerei, Oberstadt 25.

btt Angeklagte teils für sich, teils gab er sie seinen Mr gestellten, während er den Betrag nicht bezahlte. DaS Gericht erkannte auf kostenlose Freisprechung, da der Angeklagte für die an die Angestellten abgegebenen Sachen keinerlei Bezahlung erhalten hatte.

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Opernhaus. Sonntag, 26.Sept.: Eine Rächt in Venedig. 7.30 bis 10.30 Uhr. Mon­tag, 27.: Die Zauberflöte. 7 bis 10.30 Uhr. Dienstag, 28.: Die Bohöme. 7.30 bis 10 Uhr. Mittwoch, 29.: Salome. 8 bis 9.30 Uhr. Don­nerstag, 30.: Fidelio. 7 bis 10 Uhr. Freitag, 1. Oktober: Margarethe. 7 bis 10 Uhr. Sams­tag, 2.: Ariadne auf Ra?os. 7.30 bis 9.45 Uhr. Sonntag, 3.: Don Juan. 7 bis 10 Uhr. Schauspielhaus. Sonntag, 26. September: Orpheus in der Unterwelt. 8 bis 10.30 Uhr. Montag, 27.: Der Revisor. 8 bis 10 Uhr. Diens­tag, 28.: Schluck und 3au. 8 bis 10 Uhr. Mitt­woch, 29.: Aibelungen l.Tell. 7 bis 10.15 Uhr. Donnerstag, 30.: Schluck und Jan. 8 bis 10 Uhr. Freitag, 1. Oktober: Ribeiungen l.Teil. 7 bis 10.15 Uhr. Samstag, 2 Das Kätchen von Heil-

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Kleine Strafkammer Wetzlar.

£2 Zwei Schneider aus Offdilln waren in erster Instanz vom Amtsgericht Dillenburg wegen Beleidigung zu jelOOMk. Geldstrafe hilssweise 20 Tage Gefängnis ver­urteilt worden und hatten hiergegen Berufung eingelegt. Einer der Angeklagten stellte Ende 1925 die Behauptung auf, der Zeuge Landjäger F. aus Dillbrecht habe in einer Strafsache eine Urkunden­fälschung begangen, indem er ein Protokoll mit der Unterschrift eines Mannes aus Weidelbach aufgenörnmen habe, dieser sei aber gar nicht vom Zeugen vernommen worden. Der andere Ange­klagte hörte dies, verbreitete die Sache weiter und äußerte, er werde die Sache dem Regierungs- Präsidenten berichten und den Landjäger hin­bringen, wo er hingehörte. Beide Angeklagten versuchten, den Wahrheitsbeweis für ihre Be­hauptung zu erbringen, was ihnen aber miß­glückte. Das Gericht gelangte zur Verwerfung der Berufung.

Einem Fabrikanten aus Sechshelden wurde Unterschlagung zur Last gelegt. Dem An­geklagten waren in erster Instanz 70 Mk. Geld­strafe, Hilfsweise 14 Tage Gefängnis auferlegt worden, wogegen er Berufung einlegte. Wie die Verhandlung ergibt, hatte der Angeklagte von einer Firma Strumpf- und Strickwaren im Werte von ca. 65 Mark erhalten, mit der ausdrück­lichen Vereinbarung, daß die Waren in Kom­mission gegeben würden. Die Waren verwendete

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Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Sonntag, den 26. September. 17. n. Trinitatis.

Gießen. Stadlkirche. 8: Pfr. Becker. Zugleich Christenlehre f. d. Reukvnfirmierten a. d. Markusg. 9*/,: Psarrassist. Hertel. 11: Kinderkirche f. d. Mat­thäus gemein de. Pfarrasstst. Hertel. - Johannes- kirche. 8: Pfr. Ausfeld. Zugl. Christenlehre f.d.Reu- konfirmierien a. d. Iohannesgemeinde. 9*/,: Pfar­rasstst. Schultheis. 11: Kinderkirche für die Lukasg. Pfr. Dechtolsheimer. Kirchberg. 10; 11: Chri­stenlehre f. d. toeibl. Jugend. Rachm. 1'/,: Mainzlar. Lich. 9' 9 Stiftsdechant Lenz, Christenlehre f. d. Mädchen (Schluß der Christenlehre). Kindergottes­dienst fällt aus. 2 Stistspfarrer Schorlemmer. - Wieseck. 9 Beichte; 9'/, Predigtgottesdienst, im Anschluß Feier des heil. Abendmahls. Opfer für den Evangel. Bund. - Watzenborn-Garbenteich. Watzenborn - Steinberg: 9 Beichte, anschl. Gottes­dienst und hell. Abendmahl der Alten- (Kollekte.) Garbenteich: 1 (Kollekte.)

Katholische Gemeinden.

Gießen, öamstag, 25. Septbr. 41/, u. 7 Beichte. Sonntag, 26. Septbr. 18. Sonntag nach Pfingsten. 6'/, Beichte, 7 Messe, Kom. d. Frauen, 8 Korn., 9 Hochamt mit Predigt, 11 Messe mit Predigt, 2 Andacht. - Donnerstag nachmittag Deichte, Frei­tag 61/, Segens amt. Freitag und Samstag abends 8 Rose'nkranzandacht mit Segen. Grünberg. 9'/, Meße mit Predigt. Hungen. 91/, Hochamt mit Predigt. Lich. 7'/, Messe mit Predigt.

Aus dem Amtsverknndigun^sblatt.

* Das Amtsverkündigungsblatt N r. 7 7 vom 24. September enthält: Maul- und Klauenseuche in Gießen, Leihgestern, Gkoßen-Lin- den und Lang-Göns. Das Behüten der Mesen. Dienstnachrichten.

Sprechstunden der Redaktion.

12 bis 1 Uhr mittags, 5 bis 7 Uhr nachmittags. Samstag nachmittag geschlossen.

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Anzeigenauftrage sind lediglich an die Geschäfts st elle zu richten.