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Aus -er Prooinzialhauptstadt.

Gießen, den 24. Februar 1926.

Dolkstrauertag.

Zu der Gedenkfeier zu Ehren unserer ge­fallenen ftrieqer, die am nächsten Sonntag, vor­mittags 11.30 Uhr pünktlich beginnend, in der Neuen Aula stattfindet, wird in unserem heutigen Anzeigenteil eingeladen. Die Gedenkrede wird Stu­dienrat Lic. Dr. Adolph halten.

Zur Deckung der Unkosten werden am Ausgang freiwillige Beiträge erhoben, die wesentlich dazu dienen sollen, die Schmückung der etwa 400 Krieger­gräber auf den beiden hiesigen Friedhöfen am Volkstrauertag vorzunehmen und die Kosten der Feier zu bestreiten: ein etwaiger Ueberschuß dient dem Allgemeinzweck des Volksbundes. Dieser Zweck besteht in der Unterhaltung der Kriegerfriedhöfe ini Ausland und der Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen den Hinterbliebenen und dem Grabe ihres Angehörigen. Weitere Angaben im heutigen An­zeigenteil

Äom Provinzialausschuh,

Der Pvovinzialausschuh der Provinz Ober­hessen beschäftigte sich in seiner süngsten Sitzung u. a. mit folgenden Angelegenheiten:

^.Besoldung des Bürger m ei st ers und der Gemeindebeamten in Her - g ers darf (Kreis Alsfelds. Der Gemeinderat zu Hergersdvrf beschloß, vom 1. April 1924 an dem Bürgermeister und den Gemeindebeamten nur die Friedensgehalter zu gewähren, während die Genannten Besoldung nach den ministeriellen Richtlinien begehrten. Auf Vorlage des Kreis- direktors zu Alsfeld, die Besoldungen im Ver­waltungsstreitverfahren festzusetzen, lehnte der Kreisausschuß ebenfalls ab. die Richtlinien anzu­wenden und setzte jährliche Pauschbeträge wie folgt fest: Für den Bürgermeister 400 Mk., für den Gemeinderechner 275 Mk., für den Polizei- diener 170 Mk.. für den Feldschützen 100 Mk. Hiergegen verfolgte der Kreisdirektor im vfsent- lichen Änteresse Berufung an den Provinzialaus- fchuß. Der Provinziolausschuh gab der Berufung statt und erkannte dahin, daß die Besoldungen des Bürgermeisters und der Gemcindebeamten nach den ministeriellen Richtlinien zu regeln sind, entsprechend den von dem Kreisdirettvr vor- geschlagenen Deschaftigungszeiten. Mit den Kosten des Verfahrens wurde die Gemeinde belastet.

Turbinenanlage des Freiherrn Georg Riedesel zu Eisenbach in Altenburg (Kreis Alsfeld). Freiherr Georg Riedesel zu Eisenbach hatte, ohne zuvor eine Genehmigung des Kreisamts Alsfeld einzuholen, seine Wasser­triebwerksanlage verändert, indem er an Stelle des bestandenen Wasserrades eine Turbine ein­baute und den Damm des Mühlgrabens derart erhöhte, daß der Mühlgraben zu einem Stau­becken hergerichtet war. Hiergegen erhoben acht unterhalb des Triebwerkes gelegene Mühlen- und Triebwerksbesiher der Schwalm Einspruch. Der Kreisausschuß zu Alsfeld hat, nachdem Frei­herr von Riedesel nachträglich um Genehmigung zur Umänderung der Triebwerksanlage einge- fomtncn war, die nachgesuchte Konzession imter Bedingungen erteilt. Der Gesuchsteller erachtete die ihm gestellten Bedingungen für zu weitgehend

und verfolgte Berufung. Die 8 Sriebtoerti- besiher verfolgten ebenfalls Berufung, well sie sich gegen wirtschaftliche Schädigung ihrer Trieb­werke nicht genügend gesichert glaubten. Sn der Verhandlung vor dem Provinziolausschuh am 17. Oktober 1925 wurde Beweisbeschluß dahin erlassen, daß ein Obergutachten des Ministerial­rats H e y l 'in Darmstadt, Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, einzuholen ist. Dieses Obergut­achten war in der Verhandlung Gegenstand ein­gehender Aussprache. Der Provinzialausschuh er­kannte wie folgt zu Recht:

Unter teilweiser Stattgabe der Berufung des Antragstellers Frhr. Georg Riedesel und unter Zurückweisung der Berufung der Reklamanten Richard Krüger und Genossen wird in Abände­rung des Urteils des Kreisausschusses des Kreises Alsfeld vom 12. Januar 1925 die nachgesuchte Konzession unter folgenden Bedingungen erteilt:

1. Die vorgelegten Pläne sind in genauer Uebereinstimmung mit der Anlage in dem gegen­wärtigen Zustand zu bringen.

2. An dem Wehr ist eine Eichmarke anzu­bringen.

3. Sn dem Mühlgraben ist bei Station 280 eine nicht herausnehmbare, aus haltbarem Ma­terial hergestellte Grundschwelle einzubauen, deren Oberkante auf + 268.75 liegen muß.

4. Die Oberkante der vorhandenen Leerlauf- schütze im geschlossenen Zustande darf nicht über -I- 268,97 liegen.

5. Die Auserlegung weiterer Bedingungen und die Befreiung von den vorstehend auf­erlegten Bedingungen bleibt für den Fall Vorbe­halten, daß der Betrieb des Antragstellers die Aufnahme weiterer Bedingungen oder den Ver­zicht auf die gestellten Bedingungen rechtfertigt.

Die Kosten der Derufungsiirstanz sind von dem Antragsteller und von den Reklamanten je zur Hälfte zu tragen.

Bornotizen.

Tageskalender für Mittwoch: Stadttheater: 7} UhrDas Dorf ohne Glocke" (Ende gegen 9$ Uhr). Krieger-Verein: 84 UhrPost­keller", Jahres-Hauptversammlung. Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Freies Volk".

Aus dem Stadttheater bureau wird uns geschrieben: Es fei besonders darauf hingewiesen, daß die heutige Aufführung des vD orfes ohne Glocke" mit der wertvollen und eigenartigen Musik Eduard Künuekes die letzte des Werkes ist.

Oberhessischer Geschichtsver- e in. Man schreibt uns: Rächsten Donnerstag, 25. Februar, dem letzten Vortrags-Abend des Vereins in diesem Winter, wird der Historiker an unserer Universität, Prof. Dr. Aubin, über denUebergang vom Altertum zum Mittelalter in rheinischen Städten" sprechen. Es dreht sich dabei um das in den letzten Sahren vielerörterte Problem des Zusammenhangs der antiken und mittelalterlichen Kultur kraft örtlicher Ueber- lieferung. An Hand von Beispielen aus dem rheinischen Städtekreis wie Tanten, Köln, Bonn, Trier, Saarbrücken, Kreuznach und Mainz wird dieses Problem geprüft, und der Versuch gemacht werden, das Maß der Kulturkonstanz oder der Veränderung genau zu bestimmen. Eine Anzahl von Lichtbildern wird geeignet fein, die Anschau­lichkeit des vorgetragenen Stoffes zu erhöhen.

Es wird auf die Anzeige in unserer Dienstag- Rummer hingewiesen.

** Das Ausklopfen von Betten, Teppichen ufw. Das Polizeiamt weift darauf hin, daß das Ausklopfen, Ausschütteln, Abkehrcn von Betten, Teppichen, Kleidungsstücken, Staub­tüchern und ähnlichen Gegenständen nach Straßen und öffentlichen Plätzen hin unstatthaft und mit Strafe bedroht ist. Das Klopfen von Teppichen, Betten, Möbeln u. dgl., sowie ähnliche mit Geräusch und Staubentwicklung verbundene Verrichtungen sollten regelmäßig nur werktags in den Vormittags­stunden zwischen 8 und 12 Uhr vorgenommen werden.

** Grippe-Epidemie in Gießen. Nach Mitteilung des Kreisgesundheitsamtes werden Mr Zeit in Gießen Grippe-Erkrankungen in gehäufter Zahl beobachtet. Häufig ist hohes Fieber und manch­mal auch Neigung zu Erkrankungen der Lunge da­mit verbunden. Wenn auch der Verlauf der Krank­heit bisher ein gutartiger war und Grund zu Be­sorgnissen nicht vorhanden ist, so ist es doch ratsam, im Beginn solcher Erkrankungen sofort Bettruhe einzuhalten und ärztliche Hilfe zuzuziehen.

** Eine Kundgebung fÜr Oberschle- s i e n veranstalten Nektar und Studentenschaft unserer Landesuniversität am Freitagabend in der Neuen Aula. Näheres im heutigen Anzeigenteil.

vo. DieWicderaufnahme des deut­schen Luftverkehrs ist im Hinblick auf die Karwoche und das Osterfest vom 1. April auf den 6. April verschoben worden.

Einlösung der Dollarschatzan- weisungen. Am 15. April werden die Schatz­anweisungen des Deutschen Reiches von 1923 (Dr llarschahanWeisungen) fällig. Die Rückzah­lung erfolgt von diesem Tage ab mit dem auf den Stücken angegebenen Rückzahlungsbetrage ohne Abzug in Scheck auf Reuyork, auf Wunsch auch tn Reichsmark zum amtlichen Ber­liner Mittellurse für telegraphische Aus­zahlung Reuyork. Da die Reichsbank die Rück­zahlung der Dollarschahanweisungen übernommen hat, findet die Einlösung nicht, wie im Text der Stücke vorgesehen, bei der Staatsschulden-Til- gungskasse, sondern bei der Reichshauptbank Berlin statt.- Die Stücke können schon vom 15. März ab bei der Zeichnungsabteilring der Reichs­bank in Berlin und den Reichsbankanstalten mit einem nach Abschnitten und Rummern geordneten Verzeichnis eingereicht werden.

Keine Aufwertung der alten Reichsbanknoten. WTD. meldet: Sn ver­schiedenen Zeitungen sind in den letzten Tagen Berichte über Versammlungen des sog. Reichs­bankgläubigerverbandes erschienen. Einer der Verbandsredner hat in diesen Versammlungen verschiedene Behauptungen aufgestellt, die den Tatsachen nicht entsprechen. Sirsbesondere hat er behauptet, die Reichsbank habe nunmehr ihre Bereitwilligkeit zum Abschluß eines Vergleichs über die Aufwertung der Reichsbanknoten erklärt. Das Reichsbantdirettorium teilt hierzu mit, daß diese Behauptung unwahr ist. Es ist niemals von der Reichsbank oder auf ihre Veranlassung von irgendeiner anberen Seite die Aufwertung der alten Reichsbanknoteir ertragen, oder gar eine Aufwertung vergleichsweise zugestanden worden. Vielmehr finJ> derartige Vorschläge ausnahmslos abgelehnt worden.

Keine Fahrpreisermäßigung für Schüler- und Gesellfchaftsreisen zu Ostern und Pfingsten. Sm letzten Sabre sind während des starken Reiseverkehrs zu Ostern, Pfingsten und zum Sornmerferien- begimr in der Beförderung der Reifenden Un- zuträglichkeitcn und betriebliche Schwierigkeiten dadurch entstanden, daß zahlreiche Schüler- und Kindertransporte unter Snanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung ausgeführt wurden. Ob­wohl in vielen Fällen die Anträge der Schulen und sonstigen Körperschaften auf Bestellung von Sonderwagen und Freihaltung von Plätzen ab­gelebt werden muhten, führte die Abbeförderung der unangemeldet ausgetretenen Transporte zu erheblichen Schwierigkeiten, wie Platzmangel, Zügeverspätungen ufw. Sm Interesse einer mög­lichst reibungslosen und glatten Abwicklung des Ferienreisevertehrs sieht sich die Eifenbahnver- toaltung veranlaßt.' in diesem Sahr die Fahr­preisermäßigung für die vorbezeichireten Trans­porte und für sonstige Gesellschaftsreisen in der Zeit vom 1. bis 6. April, 21. bis 26. Mai und 27. bis 31. Suli nicht zu gewähren.

** Die Maul- und Klauenseuche ist neuerdings in Beuern, Ober-Hörgern, Ober-Erlen­bach und Wölfersheim omtlid) feftgefteUt worden. In Avendorf a. d. Lda. ist die Seuche erloschen.

** Niederdeutsche Handwebereien. In der Buchhandlung Keißner befindet sich eine von O. K. P i e l e n g - Eidelstedt veranstaltete Aus­stellung von Erzeugnissen der niederdeutschen Hand weberei. Es handelt sich um eine Anzahl hcmdge webter Gegenstände (Decken, Tücher, Vorhänge, Kleiderstoffe) nach alten Mustern, Erzeugnisse aus Kleinwerkstätten und Heimarbeit, die in ihrer Orna mentik vielfach auf altnordische Motive zurück- greisen.

** Nachnahme- und Postauftrags- verkehr mit dem Gebiete der Freien Stadt Danzig. Sm Verkehr zwischen Deutsch­land und dem Gebiete der Freien Stadt Danzig sind vom 1. März an den Sendungen mft Nach­nahme, bei denen der eingezogene Betrag einem Postscheckkonto im Bestimmungsgebiete der Sen­dungen gutgeschrieben werden soll, die im De- stimmungsgebiete der Sendungen geltenden Zahl­karten beizufügen. Nachnahmesendungen nach der freien Stadt Danzig müssen mithin von Zahl­karten für den inneren Danziger Verkehr, Nach­nahmesendungen aus der Freien Stadt Danzig von Zahlkarten des innerdeutschen Verkehrs be­gleitet sein. Ebenso sind auch von dem genannten Zeitpunkt an bei Postaufträgen, bei denen der eingezogene Betrag einem Postscheckkonto im De- stimmungsgebiete der Sendungen gutgeschrieben werden soll, die im Bestimmungsgebiete der Sen­dungen geltenden Postauftragsvordrucke mit an­hängender Zahlkarte zu benutzen. Auf den Zähl­karten sind die Beträge nicht einzurücken.

Erwerbslosen Unterstützung auch für hoher bezahlte Angestellte. Ent­sprechend dem Wunsche des Reichstags hat der Reichsarbeitsminister nunpiehr auch diejenigen höher bezahlten Angestellten zum Bezüge der Er werbslofenunterstützung zugelassen, die in den letz ten zwei Jahren vor Eintritt ihrer Unterftüfoungs- bedürftigkeit nicht 6, sondern 3 Monate eine ange- ftelltenoersicherungspflichtige Beschäftigung ausge- übt haben.

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Deutscher Volkstrauertag 1926 Gedenkfeier zu Ehren unserer gefallenen Krieger

Sonntag, den 28. Februar 1926, vormittags 11% Uhr pünktlich in der Neuen Aula der Universität.

Gedenkrede: Studienrat Lic. I)r. Adolph. Weiter wirken mit: Karl Bolck, Mitglied des Stadttheaters: Rosemarie Nölkc (Gesang): Organist Simon (Orgel) und die Kapelle desl.(Hess.) Grenadier-Balls., lo.llnf.-Regts., Leitung: Obermusikmeister Löber. Die Einwohnerschaft Gießens wird zur Teilnahme herzlich eingeladen.

Eintritt unentgeltlich. Jur Deckung der Unkosten wird am Ausgang ein fteiwilliger Beittag erhoben.

Fahnenabordnungen können wegen Platzmangels nicht zugelassen werden.

Die Ausgabe der Platznummern, die auf die Programme aufgcdruckt sind, erfolgt am Eingang. 1718V

MMO Bentfflje NiegsglMklWörU, MmiMMen

Dr. Frey, Beigeordneter. Trürnpert, Landgerichtsrat.

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TANZUNTERRECHT

Der für Februar angekündigte

Frühjahrs-Tanzkursus

beginnt Montag, den

01210 1. März

abends 8 Uhr

Gefl. Anmeldungen werden jederzeit entgegen­genommen

Privatunterricht zu jeder Tageszeit

Tanz-Lehr-Bnstitut Bäulke

WolfiÄwße 21 Ecke Lieber Straße Telephon 1055

(/14. April

/Beginn neuer Kurse'

Vogtsche

BandelsschaleGieBen ^Goethestraße 32/ X. 1715a -y

fllllllllllllllllllllllllllllllHID MM. Ab Donnerstag, den 25. 11. 26: "*D

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Gießener Konzertverein

Donnerstag, den 25. Februar 1926, abends 71/- Uhr, in der Stadtkirche:

Neuntes Abonnementskonzert

Bach-Abend

Ausführende:

M. STRUNK (Sopran) und E. BÖHM (Alt) aus Berlin, Hoforganist HOPF aus Eisenach, der AKA­DEMISCHE GESANGVEREIN, SOLO­VIOLINE, SOLOOBOE und das KAMMER­ORCHESTER, verstärkt durch FRANKFURTER und NAUHEIMER Künstler. Leitung: THEODOR KNODT.

Bach-Kantaten mit Soli, Chor, Orchester und Orgel Passaglia, Präludium und Fuge für Orgel.

Eintrittskarten: 5, 4, 3 und 2 Mk. bei Ernst Challier und abends an der Kasse. Studentenkarten 1 Mk. nur im Vorverkauf beim Hausverwalter der Universität.

Die für das 9. Konzert ausgegebene Abonne- mentskarten sind bis Dienstag gegen die Karten für die Kirche umzutauschen. 1664c

Lichtspielhaus

.Bahnhofstraße

Heute letzter Tag:

= Freies Volk =

Der größte deutsche Volkefllm

8 Akte von allerersten deutschen Schauspielern, u. 2. Hans Mierendorf, Eduard von Winter­stein usw., dargestellt.

Ferner: PRISCILLA DEAN* die rassige Film­schönheit in dem prachtvollen Stierkampf-Film Die Sirene von Sevilla 7 Akte mit herrL Orlginalaufnahmen aus Spanien. Freies Volk läuft ab Freitag in den Palast-Lichtspielen weiter.

Ab morgen bis einschließlich Sonntag: Der Weibsteufel kanntenSchau- spiel von Karl Schönherr.

1728c

Schnupfen

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I dern nur aus stark seifen^ haltigen Substanzen besteht.

Hausbesitzer-Verein

(E. D.) Gießen.

Freitag, den 26. Februar 1926, abends 8 Uhr, findet im Katholischen Vereinshaus

Hauptversammlung

statt. Tagesordnung:

1. Jahresbericht

2. Rechnungsablage

3. Ersatzwahl der ausscheidenden Vorstands­mitglieder

4. Realkreditorganisation

5. Stellungnahme gegen die Instandsetzungsstelle. 1720D Der Vorstand.

------ Letzte Quittungskarte (rot) ist vorzuzeigen. ------

Die anteilige

Anfuhr der Unterhaltungs­schotters

für 1926 in den sechs Baubezirken des

Landkreises zu ver­geben.

Leistungsoerzetch- nisse werden gegen Mk. 0.50 in Marken frco. -ugesandi.

Angebote sind ein« zureichen bis 1.3.26, vorm. 11 Uhr, an Mattwerke Gießen. meD Liebigstr. 15.

Arbeitsvergebung.

Die zum Abbruch und der Neuauffüh­rung der baufälligen Kirchshofsmauer tn Rödgen erforderlichen Erd- und Maurer­arbeiten sollen öffentlich vergeben wer­den. 1699C

Angebotsvordrucke find bei uns (Zim­mer Nr. 18) gegen Erstattung der Selbstkosten erhältlich, woselbst auch die Bedingungen eingesehen werden können.

Die Angebote sind verschlossen zu dem am Dienstag, dem 2. Mär; d. 3., vor­mittags 10 Uhr, stattfindenden Eröff nungstcrmm einzureichen.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen. 22. Februar 1926.

Krcisbauverwaltung.