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Im übrigen deuten die neuen Richtlinien eine bedeute n d c Vereinfachung des L i - zen Z s yst e m s für In, - und Export an und gewähren Konsumenten wie Lieferanten eine Reihe weiterer Erleichterungen, deren Wert sich erst nach erfolgter Auswirkung in der geschäftlichen Praris abschließend beurteilen läßt. Die Gesamtheit dieser Reformen des russischen staatlichen Handelsappa­rates, die von den verschiedensten Seiten bereits

seit geraumer Zeit gefordert wurden, lassen deut­lich die Tendenz einer versuchten Milderung der sich aus dem staatlichen Handelsmonopol ergeben­den Schwierigkeiten erkennen und bieten in ihrer Gesamtheit die Möglichkeit einer gesteigerten Ge­schäftsverbindung mit Rußland, die besonders un­serer so überaus notleidenden Wirtschaft zum Vor­teil gereichen kann.

Die Verbrauchsbesteuerung nach dem neuen Einkommensteuergesetz.

Von Regierungsrat Dr. P l o ch, Schotten.

Eine Neuerung gegenüber dein Eintommen- steuergesetz vom 29. März 1920 bildet die sog. Ver­brauchsbesteuerung. Sik ist allerdings schon reichs­rechtlich eingeführl vor dem Inkrafttreten des Ein­kommensteuergesetzes vom 10. August 1925 durch die Zweite Steuernotverordnung vom 19. Dezember 1923. Hier war in § 11 vorgesehen, daß die Be­steuerung nach dem Verbrauch dann erfolgen sollte, wenn der Vorauszahlungsbetrag auf die Einkorn menfteuer in allen Fällen der Steuerpflicht geringer war und außer Verhältnis $u der im Verbrauch sich offenbarenden Leistungsfähigkeit des Steuerpflich­

tigen stand.

Das neue Einkommensteuergesetz glaubt eben­falls an der Besteuerung nach dem Verbrauch nicht vorübergehen zu können. Die Steuerlasten, die zur .Zeit'von allen Berufskreisen getragen werden müs­sen, insbesondere von Gewerbe, Industrie, von freien Berufen und vor allem von den Lohnsteuer­

pflichtigen, werden nur dann ohne Murren ober doch wenigstens leichter empfunden, wenn das Ge­fühl besteht, daß bei Verteilung der Steuern eine gewisse Gerechtigkeit obwaltet. Wenn aber die große Masse der Steuerpflichtigen sieht, wie von einzelnen Personen eine Lebenshaltung geführt wird, die kei­nesfalls mit ihren deklarierten Einkommen im Ein­klang steht, dann muß dies Unzufriedenheit er­wecken. Es kommt noch hinzu, daß die wirtschaft­lichen Verhältnisse zur Zeit noch schwankend sind, und daß die handelsrechtlichen Bilanzen nicht immer lediglich nach dem Gesichtspunkt des erzielten Er­folges aufgestellt werden, sondern auch von anderen allgemeinen wirtschaftspolitischen Erwägungen be­einflußt sind.

Die Besteuerung nach dem Verbrauch hat natür­lich auch unter Umständen ihre Bedenken. Man nehme den Fall, daß ein Kaufmann folgendes Ein­kommen besitzt:

a) im Jahre 1924 20 000 Mark

b) im Jahre 1925 25 000 Marl

c) im Jahre 1926 2 000 Mark.

Er hat verbraucht:

ai int Jahre 1924

b) im Jahre 1925

c) im Jahre 1926

12 000 Mark

15 000 Mark

10 000 Mark

Die Jahre 1924 und 1925 haben einen Em« kommenüberschuß von zusammen 18 000 Mark er­geben. Im Jahre 1926, das durch verschiedene wirb fchafllichc Zufälle einen sehr ungünstigen Abschluß auiwies, har der Staufmann einen Verbrauch von lo 000 Mark gehabt, der im auffallenden Mißver­hältnis zu seinem Einkommen von 2000 Mark stand. Die Ausgaben der Haushaltung ujw. konnten nur bestritten werden dadurch, daß aus den Bor- jähren Ersparnisse vorhanden waren. Es würde wohl als eine Ungerechtigkeit empfunden, wollte inan hier eine Verbrauchsbesteuerung eintreten , lassen, wo es sich bloß um das Verzehren von Be- ~ trägen handelt, die in früheren Jahren erspart und 7 auch bereits versteuert waren.

Die Fälle, in welchen eine Verbrauchsbesteue- v rung nach dem Volksempfinden einfetzen muß, sind in verschiedener Hinsicht dankbar.

1. Ein Steuerpflichtiger legt sein Einkommen oder Vermögen in solchen Werten an, die keinen ober nur sehr geringen Ertrag liefern. Man denke an die Fälle, wo ein Großindustrieller einen großen Park oder ein Luxusgut erwirbt, das weniger den Zweck verfolgt, einen rationellen Betrieb einzu­richten oder zu erhalten, d. h. ein gewisses Einkom- men daraus zu erzielen, sondern das nur der Ab­sicht bient, eine Liebhaberei zu befriedigen, einen Erholungsort zu schaffen ober das Vermöyeit so anzulegen, daß ein Ertrag und damit ein einkom­mensteuerpflichtiger Vorgang nicht in Erscheinung tritt ober es werden Aktien, G. m. b. H.-Anteile usw. erworben, die einen Ertrag nicht abwerfen, aber auf die Dauer als gute Kapitalanlage anzusehen sind.

2. Vielen Steuerpflichtigen ist auch mit den besten Veranlagungsmitteln nicht beizukommen, bas Finanzamt hat oft technisch nicht die Möglichkeit, das wirkliche Einkommen festzustellen. Es ist hier­bei auch an die Fälle zu denken, wo es den Steuer­pflichtigen gelungen ist, erhebliche Kapitalbeträge im Ausland anzulegen, die der inländischen Besteue­rung vollständig entzogen werden. Es wird aber ein Lebensaufwand geführt, welcher außer allem Verhältnis zu dem versteuerten Einkommen steht.

Hier entspricht es dem Volksempfinden und ist auch eine Forderung der allgemeinen Gerechtig­

keit, wenn der Steuerpflichtige zu angemessenen Zahlungen entsprechend seinem Verbrauch heran­gezogen wird.

Das Einkommensteuergesetz, das auf die Steuer- moral Rücksicht nehmen muß, kann an der 23er» brauchsbesteuerung, die eine Ergänzungsmaßnahme darstellt, nicht vorübergehen, wenn es Anspruch dar­aus erheben will, ein vollständiges Gesetz zu fein.

Gegenüber der Zweiten Steuernotverordnung führt das Einkommensteuergesetz in § 49 wesent­liche Milderungen ein.

Zunächst ist auch hier der Grundsatz ausgestellt, baß diese Besteuerungsart nur dann Platz greift, wenn das festgestellte Einkommen unter Berücksichti­gung des gesamten Lebensverhältnisses in einem offenbaren Mißverhältnis zu seinem Verbrauch steht. Was versteht man nun unter Verbrauch, und wann liegt ein offenbares Mißverhältnis vor? Das Gesetz gibt uns selbst eine Auslegung dieser Be­griffe.

Ein offenbares Mißverhältnis sott nach dieser Interpretation dann gegeben fein, wenn der Verbrauch mindestens um die Hälfte höher ist als das Einkommen. Man schließt durch diese Be­stimmung die subjektive Beurteilung aus.

Der Begriff des Verbrauchs. Jrn Ab­satz 2 ist angeführt, welche Ausgaben stets unter den Begriff des Verbrauches fallen. Es handelt sich hier um Aufwendungen, welche betreffen

a) die Bestreitung des Haushalts und der Le­bensführung des Steuerpflichtigen, einschl der zu seinem und seiner Familie Unterhalt aufgewendeten Beträge;

b) den Erwerb von Gegenständen, die beim Steuerpflichtigen nicht der Vermögenssteuer unterliegen. Wenn also Gegenstände von dem steuerpflichtigen angeschafft werden, bann soll diese Anschaffung nicht als Verbrauch angesehen werden. Dieser Fall würde z. B. dann gegeben fein, wenn der Steuerpflichtige Grundstücke, Aktien, Edelsteine oder ber- aleichen erwirbt. Wohl aber gehören zum Verbrauch die Ausgaben für Hausrat, Mö­bel usw.

Eine ganze Reihe von Aufwendungen sott ander­seits beim Begriff des steuerpflichtigen Verbrauches ausscheiden. Rach § 49 Abs. 3 sind hierunter zu ver­stehen Ausgaben:

1. für Aussteuern und Ausstattungen.

2. für Schuldzinsen;

3. für Steuern von Einkommen, Vermögen, Grundbesitz und Gewerbebetrieb;

1. für Sonderleistungen und gewisse Beiträge;

5. für Arzeneien und andere Gegenstände zu Heilzwecken oder zum Ausgleich körperlicher Gebrechen.

Schließlich gibt cs noch eine Reihe von Aus­gaben, die nur bann bei der Verbrauchsbesteuerung außer Berücksichtigung bleiben, wenn ein daraus ge­richteter Antrag des Pflichtigen vorliegt:

a) Ausgaben, die durch Krankheiten ober Un­glücksfälle verursacht worben sind;

b) außergewöhnliche Aufwendungen, die durch die Geburt, den Unterhalt ober die Erziehung eines Kindes notwendig geworden find;

c) Aufwendungen für Angestellte ober frühere Angestellte, sofern diese Ausgaben aus so­zialen Gründen erforderlich erscheinen.

Diese Vorschrift soll dem Gedanken Rechnung tragen, der im §56 zum Ausdruck gekommen ist, wonach bei der Veranlagung besondere wirtschaft­liche Verhältnisse, die die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen, durch Ermäßigung oder Erlaß der Einkommensteuer be­rücksichtigt werben können. Hierunter sind, wie die Begründung zum Entwurf des Einkommensteuer­gesetzes ausführt, auch Ausgaben zu rechnen, die dadurch entstehen, daß ein Kind auswärts zur Schule gehen und hierzu an einem anderen Ort untergebracht werben muß.

Selbstverständlich steht dem Steuerpflichtigen stets der Nachweis offen, daß er feinen Verbrauch aus Bezügen bestritten hat, die überhaupt nicht ein­kommensteuerpflichtig waren, die also bei seiner Einkommensteuer ganz außer Betracht geblieben sind. Es handelt sich hier vor allem um die Be­träge unter §8 des Gesetzes, wie z. B: Einkünfte aus Versorgungsgebührnissen, Verstümmelungszu- lagen, Krankenversicherung, Entschädigung auf Grund des Betriebsrätegesetzes, Bezüge aus öffent­lichen Mitteln, die als Unterstützung wegen Hilfs- bebürftigfeit erforderlichen Beträge aus ber Er-

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Löns-Abend.

3m Vvrtragsfaale der Buchhandlung Keih- ner gab Hanna Fueß aus Celle einen Vor­tragsabend, der dem Werk des Dichters Her­mann Löns gewidmet war. Cs sind nun bald zwölf Jahre her, daß wir Löns verloren haben. Als Freiwilliger zog er im August 1914 den grauen Rock an, schon in den ersten Septembertagen durfte er an die Front, drei Wochen später war er bei Reims gefallen. Gefallen in dem Kriege, den er imZweiten Gesicht", seinem letzten großen Vermächtnis, für sich selber gewünscht und für fein Volk erwartet hat, in der Hoffnung auf eine deutsche Wiedergeburt und im Glauben daran, daß der deutsche Wappenvogel sich aus dem eisernen Wetter schöner und reiner auf­schwingen werde, al« Auvor. Er hat die schmerz­lichste Enttäuschung nicht mehr zu erleben brau­chen und ist vor dem Feinde geblieben, wie fo viele, viele, die zu den Besten unter uns ge­hört haben. Wer fein Werk kennt, der weiß, daß er nicht umsonst gelebt hat, und weiß auch daß er den Männertod fand, den er sich immer gewünscht hat. Der Strohtod war ihm verhaßt, und der Kriegsgott hat ihm gegönnt, was er er­sehnte. Wenn er zurückgekommen wäre die 3ahre nachher hätten den tielften Traum seines Herzens nicht erfüllt, das müde und überdrüssig einer leergelausenen, ..halbseidenen" Zeit zurück -ur Einfachheit, Herbheit und Klarheit wollte rn ein urweltliches Reich, wo die starke Faust und der männliche Herzschlag die Dinge re­

gierten, wo alles älnechte, Unreine und Halbe, alles Kern- und Wesenlose verbannt war, in eine Welt, die ihm auffteigen konnte, wenn er sich in die Feldeinsamkeit seiner Heide geflüchtet hatte, in Busch und Porst, und mit Tieren und Bäumen und Wolken und Winden allein war ... Was er mit sich ins Grab genommen hat an ungestillter Sehnsucht und unerfülltem Werk wer will das fagen? Die herrliche Liebes­geschichte, der bekennectsche Künstlerroman vom »Zweiten Gesicht", der ein deutsches Volksbuch geworden ist, wie seinRosengarten" ein Lieder­buch neudeutscher Jugend, dieses Werk voll schmerzlicher Reife allzufrüher Vollendung, läßt manche Ffrage. Was auf uns gekommen ist, in edler und herber Schönheit, wird ein lebendiges Erbe bleiben und dauern.

Niemand ist eher berufen, Mittler des Dich, ters zu fein, als diese Frau, die gestern aus seinen Büchern las, die Swaantje desZweiten Gesichts". Eindringlicher und wirklicher, als aus dem toten Buch spricht diese Stimme, die um die tiefsten Geheimnisse und die letzten Dinge des Dichters weiß, der uns so aus wachem Erlebnis und einer glücklichen Gabe nachfchafsender, aus. weckender Gestaltung seltsam nahe gerückt wird, näher noch und vertrauter, als zuvor. Die Vor­tragende hat eine klare, schone, gelassene Stimme, dre beweglich and wandelbar, bald mädchenhaft cniD herb, bald fraulich dunkel und weich g'-färbt ist. Hanna Fueß versteht die seltene Kunst, etwas zu erzählen, ein Ding, ein Ge° Kböpf, em Erlebnis da fein zu lassen, und ihr

werbslosenfürsorge. Es ist ohne weiteres klar, daß nach der ganzen Natur der Sache ein solcher Nach­weis wohl kaum geführt werden kann, weil das Einkommen aus diesen Bezügen niemals eine Höhe erreichen wird, welche eine Verbrauchsbesteuerung auch nur in die Höhe rücken kann.

Wesentlicher ist die Bestimmung des Absatz 5 Satz 2. Dieser will die wirklich arbeitenden Steuer­pflichtigen und Gewerbetreibenden schützen, die vor­übergehend in' einem Jahre mit Verlust gearbeitet haben. Der Verbrauch soll dann nicht besteuert wer­den, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß er ihn aus Vermögen bestritten hat, das bei seinem Entstehen in den letzten drei Jahren der Besteue­rung nach dem Einkommensteuergesetz unterlegen hat. Also in dem eingangs meiner Abhandlung an­geführten Beispiel würde eine Besteuerung nicht ein­treten, weil der Kaufmann den Verbrauch des Jah­res 1926 im wesentlichen aus Vermögen bestritten hat, das er in den Jahren 1924 und 1925 erspart hat und das in diesen Jahren bereits von der Ein­kommensteuer erfaßt worden ist.

Aber allo diese Einschränkungen find nicht von solcher eingreifenden Bedeutung wie die Schluß­vorschrift des 8 49. Während im Regierungsenlwurf zum Einkommensteuergesetz vorgesehen war, daß die Verbrauchsbesteuerung nur dann Platz greifen solle, wenn der Verbrauch im Jahre den Betrag von 8000 Mark übersteigt, wurde diese Summe durch die Aus­schußberatungen im Reichstag aus den Betrag von 15 000 Mark,erhöht. Jeder Steuerpflichtige also, der bei seiner Lebenshaltung, bei seinem Verbrauch im Jahre unter der Grenze von 15 000 Mark bleibt und das ist nach heutigen Verhältnissen die über­wältigende Mehrheit aller Steckerzahler, wird niemals befürchten müssen, eine Besteuerung nach dem Verbrauch über sich ergehen lassen zu müsse».

Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß nicht vorgesehen ist, eine allgemeine Steuererklärung von jedem Steuerpflichtigen über seinen Verbrauch einzufordern; denn dies wäre in mindestens 99 Pro­zent aller Fülle verlorene Liebesmühe. Nur wenn ein offenbares Mißverhältnis zwischen Einkommen und Verbrauch vorliegt, soll die Abgabe einer dies­bezüglichen Steuererklärung von dem Finanzamt gefordert werden.

Oberhessen.

Landkreis Gießen.

L Wieseck, 21. 3an. 3m Alter von 68 3ahren verstarb gestern abend der Land­wirt Heinrich Becker. Der Tod dieses sel­tenen Mannes wird in der ganzen Gemeinde als Lücke empfunden werden, und nicht oft ruft ein Sterbefall eine solche allseitige Anteilnahme hervor. 3n unzähligen Fällen stellte sich der Verstorbene mit Rat und Tat der Allgemeinheit und den Einzelnen mit feiner ganzen Persönlich­keit zur Verfügung. Dort, wo geholfen werden tonnte, half Heinrich Becker in seiner selbstlosen Weise ganz bestimmt Der Verstorbene war feit einer langen Reihe von 3ahren der Rechner des Spar- und Vorschußoereins Wieseck. 3n diesem Amt hatte er so recht Gelegenheit. Proben seiner hervorragenden Herzensgüte abzulegen. Daneben verwaltete er die Kasse der Feldbereini- gung Wieseck. Dem Gemeinderat gehörte der Verstorbene 27 3ahre an. 3n dieser langen Zeit hat er feine dortige Tätigkeit in seltener Unparteilichkeit ausgeübt, fo daß fein Ausschei­den vor drei 3ahren allgemein bedauert wurde. Während zweier Kriegsjahrc verwaltete er die Geschäfte der Gemeindekaffe in mustergültiger Weife. Außerdem gehörte er feit längerer Zeit dem Aufsichtsrat des landwirtschastlichenKonsum- vereins an. Der Verstorbene leistete aber nicht nur in feinen öffentlichen Aemtern Hervorragen­des und beteiligte sich in den, verschiedensten Vereinen, bei ihm hatte auch die Musik eine Pslegestättc gesunden. Gemeinsam mit dem Kammervirtuosen Kümmel, Darmstadt, unternahm er in den 3ahren 1883/84 mit der Marburger 3/.dkapelle eine äußerst erfolgreiche Konzert­reise durch Nordamerika. Als Dirigent bei dem Gesangverein3ugendgrund" wirkte er lange 3abre. 3n dieser Zeit versuchte er sich auch erfolgreich als Komponist. Schnell und uner­wartet hat nun fein arbeitsreiches Leben ein Ende gefunden, nachdem er noch vor acht Tagen seinen Sohn auf dessen letzter Fahrt nach dem Friedhof begleitete.

Watzenborn-Steinberg 21. 3an. 3n dem Bericht über die hiesige Jagdver­pachtung ist der Rame eines Pächters un­richtig angegeben. Es muh statt Friedrich Haas von Gießen richtig Heinrich Raas von Gie­ßen heißen.

t Treis a .d. Lda., 21. 3an. Hier hielt dieser Tage die hiesige Ortsgruppe der Liga zum Schuhe der deutschen Kultur eine gut besuchte Versammlung in Lemps Wirtschaft ab. Der Redner, Herr Heine, sprach über Ruß­land. Er warnte die deutschen Arbeiter vor dem russischen Kommunismus, der nur Elend bringe. Anschließend trug der Redner russische und deutsche Volksweisen auf der Balalaika vor.

z. Allendorf a.d.Lda., 21. 3an. Die Holzmacherarbeiten in den hiesigen Ge - m e i n d e w a l düngen werden diese Woche b e-

endet. Einige Rotten haben die Arbeit be­reits eingestellt. 3m ganzen wurden etwa 4000 Festmeter Holz geschlagen. Die Zahl der Holz­macher betrug in diesem 3ahre etwa 100 Mann. Ein großer Teil dieser Leute fällt? nach Abschluß der Arbeiten der Fürsorge anheim. Rach Mög­lichkeit wird die Gemeinde die Arbeitslosen mit Steinebrechen und Rodarbeiten beschäftigen. Ain Dienstag feierte unser Mitbürger Philipp Krieger seinen 8 7. Geburtstag in gei­stiger und körperlicher Frische. Am Abend brachte der Gesangverein feinem langjährigen Mitglieds ein Ständchen.

- Lich 22. 3an. Wie aus einer Anzeige in der gestrigen Rümmer desGießener An­zeigers ersichtlich ist, findet am morgigen Sams­tag unter dem MottoDeutsches Turnen Deutsches Lied" in der hiesigen Turn­halle ein äänterhaltungsabend statt. Veranstalter sind der Turnverein 1 8 6 0 Bad-Rau­he i m und das B a d-> R a u h e i m e r Doppelquartett. Eine sehr reichhaltige Vortragsfolge, in der auch theatralische Dar­bietungen nicht fehlen, liegt vor. -Dg^alle Ab­teilungen des Turnvereins Bad-Rauheim unter Leitung des Turn- und Sportlehrers Leh­mann mitwirken werden und auch das von Lehrer W. Diehl geleitete Doppelguartett auf einer beachtenswerten Höhe künstlerischen Kön­nens steht, darf man einen genußreichen Abend erwarten. Das Dom Turnverein Lich mit Rück­sicht auf die Zeitverhältnisse sehr niedrig be­messene Eintrittsgeld wird es hoffentlich allen Turn- und Gesangsfreunden der Stadt und auch der Umgebung ermöglichen, die Veranstaltung zu besuchen, zumal es sich um eine Gastveranstal- tung handelt, die der befreundete Bad-Rauheimer Turnverein zugunsten des Turnhallener­weiterungsbaues gibt.

Kreis Friedberg.

*** Gambach, 20. 3an. Gestern abend hielt der Kriegerverein unter dem Vorsitz des Beigeordneten Doller in der Gastwirtschaft 3at Will). Mohr seine diesjährige Haupt­versammlung ab. Die Mitgliederzahl hat während des verflossenen 3ahres feine große» Veränderungen erfahren. Ausgetreten ist ein Kamerad, gestorben sind 2: es sind die Kame­raden Hch Dem I und der Ehrenpräsident Andr. Grieb. Der Kassenabschluß zeigt ein er­freuliches Bild. Das Geschäftsjahr 1925 konnte trotz des geringen Beitrages mit einem ganz an­sehnlichen Reinerträge abgeschlossen werden. Der alte Vorstand wurde einstimmig wiedergewählt und nech ergänzt durch die Kameraden Konr. Alles 3 und Lehrer Ole motz. Eine ausgie­bige Debatte brachte die Festsetzung des Bei­trages für 1926. Der in einer der letzten Ver­sammlungen gefaßte Deschluh auf Ablehnung des Pslichtbezugs der Zeitung und Erhöhung des Beitrags wurde jetzt wegen der Konsequenzen, die der Verein daraus ziehen mußte, dahin revidiert, daß der vom Vorstand vorgeschlagene Beitrag von 2,50 Mari zahlbar in 3 Raten - - einstimmig genehmigt wurde. DerHess. Ka­merad" wird dafür jedem Mitglied frei ins Haus geliefert. Sollten irgendwelche Härten durch diese Festsetzung entstehen, so soll der Vorstand ermächtigt fein, Erleichterungen ein» treten zu lassen. Das Sterbegeld ist in der der­zeitigen Höhe von 15 Mark beinhalten worden. An die Versammlung schloß sich ein gemütliches Beisammensein an.

B. Rodheim v. d. H., 20. 3an. Bei der Holzversteigerung im hiesigen Gemeinde- wald, zu der gewöhnlich eine große Zahl auswärtiger Steigerer erscheint, hielten sich die Preise in den üblichen Grenzen. Es wurden für den Festmeter Rutzholz sFichte) durchschnitt­lich 20 Mark gelöst. Bei dem Brennholz stellte sich der Raummeter Krieferntnüppel auf rund 8 Mark und Kiefeimscheit. sowie Eichenknüppel auf 10 Mark.

Kreis Büdingen.

0 Orten berg, 20. 3an. Zu einem schön verlaufenen Vortragsabend versammelten sich gestern die Mitglieder des Frauenve r- eins so zahlreich, daß der Kinderschulsaal bis zum letzten Plätzchen besetzt war. Pfarrer H o ch - Selters sprach in äußerst interessanter Weise über Die Mission in Japan". Mit der Aufforderung an die Christenheit, den Völkern Ostasiens nicht nur die europäische Kultur, sondern auch das Christentum zu bringen, schloß der Redner seinen anderthalbslündigen Vortrag, dem die Zuhörer bis zum lebten Augenblick mit größter Aufmerk­samkeit gefolgt waren. Gruß und Dank sprach der Ortsgeistliche aus, Missionslieder umrahmten den Vortrag. Eine Sammlung von 14,42 Mark wurde für die Mission bestimmt.

Kreis Schotten.

! Schotten, 21.3an. Am Samstag, 23. d. M. vormittags 10.30 Ahr, findet im Rat- hause zu Schotten die Wahl der Kreis- ausschuß Mitglied er durch den Kreistag statt. Anschließend daran wird dann der neue Kreistag seine erste Sitzung halten.

Ifl. Gedern, 21. Jan. AinGelmer Berg" wurde durch die Firma Gebrüder Traiser ein

gelingt jede Färbung, Bewegung und Stimmung Sie gibt, jedem Wort den Älang unb die Schwere, Die es haben muß. Richts geht vom Unbeftimm- roreu:. von Trauer und Schicksal und Menschenleid, und nichts vom großen, stillen Leuchten der Landschaft. Ünb zwischen Rot und Tod em leises, gütiges Lächeln.

^ir hörten aus der niedersächsischen Bauern- chronik, demWehrwolf", das schöne und merk- Würdig stille Kapitel (in allem Kriegslärm und dieser wuchtigen Holzschnittfolge) von dem Sommertag, wo der Bauer Haiin Wulf über i-anb reitet, gegen die Tatern und Marodeure, Pfarrerstochter heimkommt, die er halbtot jn der blühenden Heide gefunden hat. mAhörten denGrasgarten", die düstere Geschichte,die keinön Schluß hat und nie zu @nöe gebt; im Grasgarten steht aber die Doris Am horst, oje Frau ohne Mann, Mutter ohne Kind und auch ohne ein Grab, wo sie weinen könnte. Von dieser ernsten, schweren, bedächtig schildernden Prosa kamen die stärksten Eindrücke. Auftakt, Ausklang unb Zwischenspiel waren hell und heiter: das humorige Bild einer kleinen Welt, wic sie sich in der Schäferphilosophie des Heidehirten 3ürn auftut. Das köstliche Hasen­abenteuer des dreibeinigen Mümmelmann und seiner 'Freunde 3ochen Pielsteert und Gesche Wittblaume Lind der ergötzliche, mit ausmalender Liebe geschilderte Werdegang des Foxterriers Fisi, der sich vom urbanen Snobismus eines ge­bildeten Damenhundes (aesthetisch" fast wie Mor­gensterns Wiesel- zum echten Hundeton und zum ruppigen, rauhbeinigen 3agdköter herausmausert.

Das letzte Stück endlich,Auf der Brockenbahn", schien uns mit seinem scharfen, satirischen Ton und breiten Witz, der fein Blatt vor den Mund nimmt, ein wenig aus dem Rahmen zu fallen; man hätte sich jedenfalls einen glücklicheren Ab­gesang denken können. - - Der Saal war überfüllt; die große Gemeinde des Dichters drängte sich, Kopf an Kopf, dankbar und andächtig. ~y'

Goldene, silberne und grüne Hochzeit an einem Tag.

Aus dem Oldenbur gisch en wird uns geschrieben. Man soll bie Feste feiern, wie sie fallen, sagt dps Sprichwort. Daß man aber bei einiget Lebenskunst den Ablauf festlichen Ge­schehens sogar durch mehrere Generationen hin­durch in di? Bahn einer reizvollen Regelmäßig- leü zu zwingen vermag, zeigt ein seltenes Er- oignis in der Familie eines Lehrers G. in Varel. Vor 50 3abren feierte G. seine grüne ^od^eit ®em Ehebande entsproß eine Tochter, die sich 25 3ahre später am Tage der silbernen Hochzeit ihrer Eltern vermählte. Auch aus dieser Ehe ging wieder eine Tochter hervor, die, nach- dem inzwischen em weiteres Dierteljahrhundert gegangen ist, kürzlich dem Beispiel nacheiferte und ebenfalls an deren Silbeihochzeitstage in den Stand der Ehe trat. v.0 er ebte man den gewiß einzigartigen Fall. Hcch^il der Großeltern, die Eltern und die grüne des Kindes auf einen Tag fielen.