Im übrigen deuten die neuen Richtlinien eine bedeute n d c Vereinfachung des L i - zen Z s yst e m s für In, - und Export an und gewähren Konsumenten wie Lieferanten eine Reihe weiterer Erleichterungen, deren Wert sich erst nach erfolgter Auswirkung in der geschäftlichen Praris abschließend beurteilen läßt. Die Gesamtheit dieser Reformen des russischen staatlichen Handelsapparates, die von den verschiedensten Seiten bereits
seit geraumer Zeit gefordert wurden, lassen deutlich die Tendenz einer versuchten Milderung der sich aus dem staatlichen Handelsmonopol ergebenden Schwierigkeiten erkennen und bieten in ihrer Gesamtheit die Möglichkeit einer gesteigerten Geschäftsverbindung mit Rußland, die besonders unserer so überaus notleidenden Wirtschaft zum Vorteil gereichen kann.
Die Verbrauchsbesteuerung nach dem neuen Einkommensteuergesetz.
Von Regierungsrat Dr. P l o ch, Schotten.
Eine Neuerung gegenüber dein Eintommen- steuergesetz vom 29. März 1920 bildet die sog. Verbrauchsbesteuerung. Sik ist allerdings schon reichsrechtlich eingeführl vor dem Inkrafttreten des Einkommensteuergesetzes vom 10. August 1925 durch die Zweite Steuernotverordnung vom 19. Dezember 1923. Hier war in § 11 vorgesehen, daß die Besteuerung nach dem Verbrauch dann erfolgen sollte, wenn der Vorauszahlungsbetrag auf die Einkorn menfteuer in allen Fällen der Steuerpflicht geringer war und außer Verhältnis $u der im Verbrauch sich offenbarenden Leistungsfähigkeit des Steuerpflich
tigen stand.
Das neue Einkommensteuergesetz glaubt ebenfalls an der Besteuerung nach dem Verbrauch nicht vorübergehen zu können. Die Steuerlasten, die zur .Zeit'von allen Berufskreisen getragen werden müssen, insbesondere von Gewerbe, Industrie, von freien Berufen und vor allem von den Lohnsteuer
pflichtigen, werden nur dann ohne Murren ober doch wenigstens leichter empfunden, wenn das Gefühl besteht, daß bei Verteilung der Steuern eine gewisse Gerechtigkeit obwaltet. Wenn aber die große Masse der Steuerpflichtigen sieht, wie von einzelnen Personen eine Lebenshaltung geführt wird, die keinesfalls mit ihren deklarierten Einkommen im Einklang steht, dann muß dies Unzufriedenheit erwecken. Es kommt noch hinzu, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse zur Zeit noch schwankend sind, und daß die handelsrechtlichen Bilanzen nicht immer lediglich nach dem Gesichtspunkt des erzielten Erfolges aufgestellt werden, sondern auch von anderen allgemeinen wirtschaftspolitischen Erwägungen beeinflußt sind.
Die Besteuerung nach dem Verbrauch hat natürlich auch unter Umständen ihre Bedenken. Man nehme den Fall, daß ein Kaufmann folgendes Einkommen besitzt:
a) im Jahre 1924 20 000 Mark
b) im Jahre 1925 25 000 Marl
c) im Jahre 1926 2 000 Mark.
Er hat verbraucht:
ai int Jahre 1924
b) im Jahre 1925
c) im Jahre 1926
12 000 Mark
15 000 Mark
10 000 Mark
Die Jahre 1924 und 1925 haben einen Em« kommenüberschuß von zusammen 18 000 Mark ergeben. Im Jahre 1926, das durch verschiedene wirb fchafllichc Zufälle einen sehr ungünstigen Abschluß auiwies, har der Staufmann einen Verbrauch von lo 000 Mark gehabt, der im auffallenden Mißverhältnis zu seinem Einkommen von 2000 Mark stand. Die Ausgaben der Haushaltung ujw. konnten nur bestritten werden dadurch, daß aus den Bor- jähren Ersparnisse vorhanden waren. Es würde wohl als eine Ungerechtigkeit empfunden, wollte inan hier eine Verbrauchsbesteuerung eintreten , lassen, wo es sich bloß um das Verzehren von Be- ~ trägen handelt, die in früheren Jahren erspart und 7 auch bereits versteuert waren.
Die Fälle, in welchen eine Verbrauchsbesteue- v rung nach dem Volksempfinden einfetzen muß, sind in verschiedener Hinsicht dankbar.
1. Ein Steuerpflichtiger legt sein Einkommen oder Vermögen in solchen Werten an, die keinen ober nur sehr geringen Ertrag liefern. Man denke an die Fälle, wo ein Großindustrieller einen großen Park oder ein Luxusgut erwirbt, das weniger den Zweck verfolgt, einen rationellen Betrieb einzurichten oder zu erhalten, d. h. ein gewisses Einkom- men daraus zu erzielen, sondern das nur der Absicht bient, eine Liebhaberei zu befriedigen, einen Erholungsort zu schaffen ober das Vermöyeit so anzulegen, daß ein Ertrag und damit ein einkommensteuerpflichtiger Vorgang nicht in Erscheinung tritt ober es werden Aktien, G. m. b. H.-Anteile usw. erworben, die einen Ertrag nicht abwerfen, aber auf die Dauer als gute Kapitalanlage anzusehen sind.
2. Vielen Steuerpflichtigen ist auch mit den besten Veranlagungsmitteln nicht beizukommen, bas Finanzamt hat oft technisch nicht die Möglichkeit, das wirkliche Einkommen festzustellen. Es ist hierbei auch an die Fälle zu denken, wo es den Steuerpflichtigen gelungen ist, erhebliche Kapitalbeträge im Ausland anzulegen, die der inländischen Besteuerung vollständig entzogen werden. Es wird aber ein Lebensaufwand geführt, welcher außer allem Verhältnis zu dem versteuerten Einkommen steht.
Hier entspricht es dem Volksempfinden und ist auch eine Forderung der allgemeinen Gerechtig
keit, wenn der Steuerpflichtige zu angemessenen Zahlungen entsprechend seinem Verbrauch herangezogen wird.
Das Einkommensteuergesetz, das auf die Steuer- moral Rücksicht nehmen muß, kann an der 23er» brauchsbesteuerung, die eine Ergänzungsmaßnahme darstellt, nicht vorübergehen, wenn es Anspruch daraus erheben will, ein vollständiges Gesetz zu fein.
Gegenüber der Zweiten Steuernotverordnung führt das Einkommensteuergesetz in § 49 wesentliche Milderungen ein.
Zunächst ist auch hier der Grundsatz ausgestellt, baß diese Besteuerungsart nur dann Platz greift, wenn das festgestellte Einkommen unter Berücksichtigung des gesamten Lebensverhältnisses in einem offenbaren Mißverhältnis zu seinem Verbrauch steht. Was versteht man nun unter Verbrauch, und wann liegt ein offenbares Mißverhältnis vor? Das Gesetz gibt uns selbst eine Auslegung dieser Begriffe.
Ein offenbares Mißverhältnis sott nach dieser Interpretation dann gegeben fein, wenn der Verbrauch mindestens um die Hälfte höher ist als das Einkommen. Man schließt durch diese Bestimmung die subjektive Beurteilung aus.
Der Begriff des Verbrauchs. Jrn Absatz 2 ist angeführt, welche Ausgaben stets unter den Begriff des Verbrauches fallen. Es handelt sich hier um Aufwendungen, welche betreffen
a) die Bestreitung des Haushalts und der Lebensführung des Steuerpflichtigen, einschl der zu seinem und seiner Familie Unterhalt aufgewendeten Beträge;
b) den Erwerb von Gegenständen, die beim Steuerpflichtigen nicht der Vermögenssteuer unterliegen. Wenn also Gegenstände von dem steuerpflichtigen angeschafft werden, bann soll diese Anschaffung nicht als Verbrauch angesehen werden. Dieser Fall würde z. B. dann gegeben fein, wenn der Steuerpflichtige Grundstücke, Aktien, Edelsteine oder ber- aleichen erwirbt. Wohl aber gehören zum Verbrauch die Ausgaben für Hausrat, Möbel usw.
Eine ganze Reihe von Aufwendungen sott anderseits beim Begriff des steuerpflichtigen Verbrauches ausscheiden. Rach § 49 Abs. 3 sind hierunter zu verstehen Ausgaben:
1. für Aussteuern und Ausstattungen.
2. für Schuldzinsen;
3. für Steuern von Einkommen, Vermögen, Grundbesitz und Gewerbebetrieb;
1. für Sonderleistungen und gewisse Beiträge;
5. für Arzeneien und andere Gegenstände zu Heilzwecken oder zum Ausgleich körperlicher Gebrechen.
Schließlich gibt cs noch eine Reihe von Ausgaben, die nur bann bei der Verbrauchsbesteuerung außer Berücksichtigung bleiben, wenn ein daraus gerichteter Antrag des Pflichtigen vorliegt:
a) Ausgaben, die durch Krankheiten ober Unglücksfälle verursacht worben sind;
b) außergewöhnliche Aufwendungen, die durch die Geburt, den Unterhalt ober die Erziehung eines Kindes notwendig geworden find;
c) Aufwendungen für Angestellte ober frühere Angestellte, sofern diese Ausgaben aus sozialen Gründen erforderlich erscheinen.
Diese Vorschrift soll dem Gedanken Rechnung tragen, der im §56 zum Ausdruck gekommen ist, wonach bei der Veranlagung besondere wirtschaftliche Verhältnisse, die die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen, durch Ermäßigung oder Erlaß der Einkommensteuer berücksichtigt werben können. Hierunter sind, wie die Begründung zum Entwurf des Einkommensteuergesetzes ausführt, auch Ausgaben zu rechnen, die dadurch entstehen, daß ein Kind auswärts zur Schule gehen und hierzu an einem anderen Ort untergebracht werben muß.
Selbstverständlich steht dem Steuerpflichtigen stets der Nachweis offen, daß er feinen Verbrauch aus Bezügen bestritten hat, die überhaupt nicht einkommensteuerpflichtig waren, die also bei seiner Einkommensteuer ganz außer Betracht geblieben sind. Es handelt sich hier vor allem um die Beträge unter §8 des Gesetzes, wie z. B: Einkünfte aus Versorgungsgebührnissen, Verstümmelungszu- lagen, Krankenversicherung, Entschädigung auf Grund des Betriebsrätegesetzes, Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die als Unterstützung wegen Hilfs- bebürftigfeit erforderlichen Beträge aus ber Er-
--x-------------------
Löns-Abend.
3m Vvrtragsfaale der Buchhandlung Keih- ner gab Hanna Fueß aus Celle einen Vortragsabend, der dem Werk des Dichters Hermann Löns gewidmet war. Cs sind nun bald zwölf Jahre her, daß wir Löns verloren haben. Als Freiwilliger zog er im August 1914 den grauen Rock an, schon in den ersten Septembertagen durfte er an die Front, drei Wochen später war er bei Reims gefallen. Gefallen in dem Kriege, den er im „Zweiten Gesicht", seinem letzten großen Vermächtnis, für sich selber gewünscht und für fein Volk erwartet hat, in der Hoffnung auf eine deutsche Wiedergeburt und im Glauben daran, daß der deutsche Wappenvogel sich aus dem eisernen Wetter schöner und reiner aufschwingen werde, al« Auvor. Er hat die schmerzlichste Enttäuschung nicht mehr zu erleben brauchen und ist vor dem Feinde geblieben, wie fo viele, viele, die zu den Besten unter uns gehört haben. Wer fein Werk kennt, der weiß, daß er nicht umsonst gelebt hat, und weiß auch daß er den Männertod fand, den er sich immer gewünscht hat. Der Strohtod war ihm verhaßt, und der Kriegsgott hat ihm gegönnt, was er ersehnte. Wenn er zurückgekommen wäre — die 3ahre nachher hätten den tielften Traum seines Herzens nicht erfüllt, das müde und überdrüssig einer leergelausenen, ..halbseidenen" Zeit zurück -ur Einfachheit, Herbheit und Klarheit wollte rn ein urweltliches Reich, wo die starke Faust und der männliche Herzschlag die Dinge re
gierten, wo alles älnechte, Unreine und Halbe, alles Kern- und Wesenlose verbannt war, in eine Welt, die ihm auffteigen konnte, wenn er sich in die Feldeinsamkeit seiner Heide geflüchtet hatte, in Busch und Porst, und mit Tieren und Bäumen und Wolken und Winden allein war ... Was er mit sich ins Grab genommen hat an ungestillter Sehnsucht und unerfülltem Werk — wer will das fagen? Die herrliche Liebesgeschichte, der bekennectsche Künstlerroman vom »Zweiten Gesicht", der ein deutsches Volksbuch geworden ist, wie sein „Rosengarten" ein Liederbuch neudeutscher Jugend, dieses Werk voll schmerzlicher Reife allzufrüher Vollendung, läßt manche Ffrage. Was auf uns gekommen ist, in edler und herber Schönheit, wird ein lebendiges Erbe bleiben und dauern.
•
Niemand ist eher berufen, Mittler des Dich, ters zu fein, als diese Frau, die gestern aus seinen Büchern las, die Swaantje des „Zweiten Gesichts". Eindringlicher und wirklicher, als aus dem toten Buch spricht diese Stimme, die um die tiefsten Geheimnisse und die letzten Dinge des Dichters weiß, der uns so aus wachem Erlebnis und einer glücklichen Gabe nachfchafsender, aus. weckender Gestaltung seltsam nahe gerückt wird, näher noch und vertrauter, als zuvor. Die Vortragende hat eine klare, schone, gelassene Stimme, dre beweglich and wandelbar, bald mädchenhaft cniD herb, bald fraulich dunkel und weich g'-färbt ist. Hanna Fueß versteht die seltene Kunst, etwas zu erzählen, ein Ding, ein Ge° Kböpf, em Erlebnis da fein zu lassen, und ihr
werbslosenfürsorge. Es ist ohne weiteres klar, daß nach der ganzen Natur der Sache ein solcher Nachweis wohl kaum geführt werden kann, weil das Einkommen aus diesen Bezügen niemals eine Höhe erreichen wird, welche eine Verbrauchsbesteuerung auch nur in die Höhe rücken kann.
Wesentlicher ist die Bestimmung des Absatz 5 Satz 2. Dieser will die wirklich arbeitenden Steuerpflichtigen und Gewerbetreibenden schützen, die vorübergehend in' einem Jahre mit Verlust gearbeitet haben. Der Verbrauch soll dann nicht besteuert werden, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß er ihn aus Vermögen bestritten hat, das bei seinem Entstehen in den letzten drei Jahren der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz unterlegen hat. Also in dem eingangs meiner Abhandlung angeführten Beispiel würde eine Besteuerung nicht eintreten, weil der Kaufmann den Verbrauch des Jahres 1926 im wesentlichen aus Vermögen bestritten hat, das er in den Jahren 1924 und 1925 erspart hat und das in diesen Jahren bereits von der Einkommensteuer erfaßt worden ist.
Aber allo diese Einschränkungen find nicht von solcher eingreifenden Bedeutung wie die Schlußvorschrift des 8 49. Während im Regierungsenlwurf zum Einkommensteuergesetz vorgesehen war, daß die Verbrauchsbesteuerung nur dann Platz greifen solle, wenn der Verbrauch im Jahre den Betrag von 8000 Mark übersteigt, wurde diese Summe durch die Ausschußberatungen im Reichstag aus den Betrag von 15 000 Mark,erhöht. Jeder Steuerpflichtige also, der bei seiner Lebenshaltung, bei seinem Verbrauch im Jahre unter der Grenze von 15 000 Mark bleibt — und das ist nach heutigen Verhältnissen die überwältigende Mehrheit aller Steckerzahler —, wird niemals befürchten müssen, eine Besteuerung nach dem Verbrauch über sich ergehen lassen zu müsse».
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß nicht vorgesehen ist, eine allgemeine Steuererklärung von jedem Steuerpflichtigen über seinen Verbrauch einzufordern; denn dies wäre in mindestens 99 Prozent aller Fülle verlorene Liebesmühe. Nur wenn ein offenbares Mißverhältnis zwischen Einkommen und Verbrauch vorliegt, soll die Abgabe einer diesbezüglichen Steuererklärung von dem Finanzamt gefordert werden.
Oberhessen.
Landkreis Gießen.
L Wieseck, 21. 3an. 3m Alter von 68 3ahren verstarb gestern abend der Landwirt Heinrich Becker. Der Tod dieses seltenen Mannes wird in der ganzen Gemeinde als Lücke empfunden werden, und nicht oft ruft ein Sterbefall eine solche allseitige Anteilnahme hervor. 3n unzähligen Fällen stellte sich der Verstorbene mit Rat und Tat der Allgemeinheit und den Einzelnen mit feiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung. Dort, wo geholfen werden tonnte, half Heinrich Becker in seiner selbstlosen Weise ganz bestimmt Der Verstorbene war feit einer langen Reihe von 3ahren der Rechner des Spar- und Vorschußoereins Wieseck. 3n diesem Amt hatte er so recht Gelegenheit. Proben seiner hervorragenden Herzensgüte abzulegen. Daneben verwaltete er die Kasse der Feldbereini- gung Wieseck. Dem Gemeinderat gehörte der Verstorbene 27 3ahre an. 3n dieser langen Zeit hat er feine dortige Tätigkeit in seltener Unparteilichkeit ausgeübt, fo daß fein Ausscheiden vor drei 3ahren allgemein bedauert wurde. Während zweier Kriegsjahrc verwaltete er die Geschäfte der Gemeindekaffe in mustergültiger Weife. Außerdem gehörte er feit längerer Zeit dem Aufsichtsrat des landwirtschastlichenKonsum- vereins an. Der Verstorbene leistete aber nicht nur in feinen öffentlichen Aemtern Hervorragendes und beteiligte sich in den, verschiedensten Vereinen, bei ihm hatte auch die Musik eine Pslegestättc gesunden. Gemeinsam mit dem Kammervirtuosen Kümmel, Darmstadt, unternahm er in den 3ahren 1883/84 mit der Marburger 3/.dkapelle eine äußerst erfolgreiche Konzertreise durch Nordamerika. Als Dirigent bei dem Gesangverein „3ugendgrund" wirkte er lange 3abre. 3n dieser Zeit versuchte er sich auch erfolgreich als Komponist. Schnell und unerwartet hat nun fein arbeitsreiches Leben ein Ende gefunden, nachdem er noch vor acht Tagen seinen Sohn auf dessen letzter Fahrt nach dem Friedhof begleitete.
• Watzenborn-Steinberg 21. 3an. 3n dem Bericht über die hiesige Jagdverpachtung ist der Rame eines Pächters unrichtig angegeben. Es muh statt Friedrich Haas von Gießen richtig Heinrich Raas von Gießen heißen.
t Treis a .d. Lda., 21. 3an. Hier hielt dieser Tage die hiesige Ortsgruppe der Liga zum Schuhe der deutschen Kultur eine gut besuchte Versammlung in Lemps Wirtschaft ab. Der Redner, Herr Heine, sprach über Rußland. Er warnte die deutschen Arbeiter vor dem russischen Kommunismus, der nur Elend bringe. Anschließend trug der Redner russische und deutsche Volksweisen auf der Balalaika vor.
z. Allendorf a.d.Lda., 21. 3an. Die Holzmacherarbeiten in den hiesigen Ge - m e i n d e w a l düngen werden diese Woche b e-
endet. Einige Rotten haben die Arbeit bereits eingestellt. 3m ganzen wurden etwa 4000 Festmeter Holz geschlagen. Die Zahl der Holzmacher betrug in diesem 3ahre etwa 100 Mann. Ein großer Teil dieser Leute fällt? nach Abschluß der Arbeiten der Fürsorge anheim. Rach Möglichkeit wird die Gemeinde die Arbeitslosen mit Steinebrechen und Rodarbeiten beschäftigen. — Ain Dienstag feierte unser Mitbürger Philipp Krieger seinen 8 7. Geburtstag in geistiger und körperlicher Frische. Am Abend brachte der Gesangverein feinem langjährigen Mitglieds ein Ständchen.
- Lich 22. 3an. Wie aus einer Anzeige in der gestrigen Rümmer des „Gießener Anzeigers ersichtlich ist, findet am morgigen Samstag unter dem Motto „Deutsches Turnen — Deutsches Lied" in der hiesigen Turnhalle ein äänterhaltungsabend statt. Veranstalter sind der Turnverein 1 8 6 0 Bad-Rauhe i m und das B a d-> R a u h e i m e r Doppelquartett. Eine sehr reichhaltige Vortragsfolge, in der auch theatralische Darbietungen nicht fehlen, liegt vor. -Dg^alle Abteilungen des Turnvereins Bad-Rauheim unter Leitung des Turn- und Sportlehrers Lehmann mitwirken werden und auch das von Lehrer W. Diehl geleitete Doppelguartett auf einer beachtenswerten Höhe künstlerischen Könnens steht, darf man einen genußreichen Abend erwarten. Das Dom Turnverein Lich mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse sehr niedrig bemessene Eintrittsgeld wird es hoffentlich allen Turn- und Gesangsfreunden der Stadt und auch der Umgebung ermöglichen, die Veranstaltung zu besuchen, zumal es sich um eine Gastveranstal- tung handelt, die der befreundete Bad-Rauheimer Turnverein zugunsten des Turnhallenerweiterungsbaues gibt.
Kreis Friedberg.
*** Gambach, 20. 3an. Gestern abend hielt der Kriegerverein unter dem Vorsitz des Beigeordneten Doller in der Gastwirtschaft 3at Will). Mohr seine diesjährige Hauptversammlung ab. Die Mitgliederzahl hat während des verflossenen 3ahres feine große» Veränderungen erfahren. Ausgetreten ist ein Kamerad, gestorben sind 2: es sind die Kameraden Hch Dem I und der Ehrenpräsident Andr. Grieb. Der Kassenabschluß zeigt ein erfreuliches Bild. Das Geschäftsjahr 1925 konnte trotz des geringen Beitrages mit einem ganz ansehnlichen Reinerträge abgeschlossen werden. Der alte Vorstand wurde einstimmig wiedergewählt und nech ergänzt durch die Kameraden Konr. Alles 3 und Lehrer Ole motz. Eine ausgiebige Debatte brachte die Festsetzung des Beitrages für 1926. Der in einer der letzten Versammlungen gefaßte Deschluh auf Ablehnung des Pslichtbezugs der Zeitung und Erhöhung des Beitrags wurde jetzt wegen der Konsequenzen, die der Verein daraus ziehen mußte, dahin revidiert, daß der vom Vorstand vorgeschlagene Beitrag von 2,50 Mari zahlbar in 3 Raten - - einstimmig genehmigt wurde. Der „Hess. Kamerad" wird dafür jedem Mitglied frei ins Haus geliefert. Sollten irgendwelche Härten durch diese Festsetzung entstehen, so soll der Vorstand ermächtigt fein, Erleichterungen ein» treten zu lassen. Das Sterbegeld ist in der derzeitigen Höhe von 15 Mark beinhalten worden. An die Versammlung schloß sich ein gemütliches Beisammensein an.
B. Rodheim v. d. H., 20. 3an. Bei der Holzversteigerung im hiesigen Gemeinde- wald, zu der gewöhnlich eine große Zahl auswärtiger Steigerer erscheint, hielten sich die Preise in den üblichen Grenzen. Es wurden für den Festmeter Rutzholz sFichte) durchschnittlich 20 Mark gelöst. Bei dem Brennholz stellte sich der Raummeter Krieferntnüppel auf rund 8 Mark und Kiefeimscheit. sowie Eichenknüppel auf 10 Mark.
Kreis Büdingen.
0 Orten berg, 20. 3an. Zu einem schön verlaufenen Vortragsabend versammelten sich gestern die Mitglieder des Frauenve r- eins so zahlreich, daß der Kinderschulsaal bis zum letzten Plätzchen besetzt war. Pfarrer H o ch - Selters sprach in äußerst interessanter Weise über „Die Mission in Japan". Mit der Aufforderung an die Christenheit, den Völkern Ostasiens nicht nur die europäische Kultur, sondern auch das Christentum zu bringen, schloß der Redner seinen anderthalbslündigen Vortrag, dem die Zuhörer bis zum lebten Augenblick mit größter Aufmerksamkeit gefolgt waren. Gruß und Dank sprach der Ortsgeistliche aus, Missionslieder umrahmten den Vortrag. Eine Sammlung von 14,42 Mark wurde für die Mission bestimmt.
Kreis Schotten.
! Schotten, 21.3an. Am Samstag, 23. d. M. vormittags 10.30 Ahr, findet im Rat- hause zu Schotten die Wahl der Kreis- ausschuß Mitglied er durch den Kreistag statt. Anschließend daran wird dann der neue Kreistag seine erste Sitzung halten.
Ifl. Gedern, 21. Jan. Ain „Gelmer Berg" wurde durch die Firma Gebrüder Traiser ein
gelingt jede Färbung, Bewegung und Stimmung Sie gibt, jedem Wort den Älang unb die Schwere, Die es haben muß. Richts geht vom Unbeftimm- roreu:. von Trauer und Schicksal und Menschenleid, und nichts vom großen, stillen Leuchten der Landschaft. Ünb zwischen Rot und Tod em leises, gütiges Lächeln.
^ir hörten aus der niedersächsischen Bauern- chronik, dem „Wehrwolf", das schöne und merk- Würdig stille Kapitel (in allem Kriegslärm und dieser wuchtigen Holzschnittfolge) von dem Sommertag, wo der Bauer Haiin Wulf über i-anb reitet, gegen die Tatern und Marodeure, Pfarrerstochter heimkommt, die er halbtot jn der blühenden Heide gefunden hat. mAhörten den „Grasgarten", die düstere Geschichte, „die keinön Schluß hat und nie zu @nöe gebt“; im Grasgarten steht aber die Doris Am horst, oje Frau ohne Mann, Mutter ohne Kind und auch ohne ein Grab, wo sie weinen könnte. Von dieser ernsten, schweren, bedächtig schildernden Prosa kamen die stärksten Eindrücke. Auftakt, Ausklang unb Zwischenspiel waren hell und heiter: das humorige Bild einer kleinen Welt, wic sie sich in der Schäferphilosophie des Heidehirten 3ürn auftut. Das köstliche Hasenabenteuer des dreibeinigen Mümmelmann und seiner 'Freunde 3ochen Pielsteert und Gesche Wittblaume Lind der ergötzliche, mit ausmalender Liebe geschilderte Werdegang des Foxterriers Fisi, der sich vom urbanen Snobismus eines gebildeten Damenhundes („aesthetisch" fast wie Morgensterns Wiesel- zum echten Hundeton und zum ruppigen, rauhbeinigen 3agdköter herausmausert.
Das letzte Stück endlich, „Auf der Brockenbahn", schien uns mit seinem scharfen, satirischen Ton und breiten Witz, der fein Blatt vor den Mund nimmt, ein wenig aus dem Rahmen zu fallen; man hätte sich jedenfalls einen glücklicheren Abgesang denken können. - - Der Saal war überfüllt; die große Gemeinde des Dichters drängte sich, Kopf an Kopf, dankbar und andächtig. ~y—'
Goldene, silberne und grüne Hochzeit an einem Tag.
Aus dem Oldenbur gisch en wird uns geschrieben. Man soll bie Feste feiern, wie sie fallen, sagt dps Sprichwort. Daß man aber bei einiget Lebenskunst den Ablauf festlichen Geschehens sogar durch mehrere Generationen hindurch in di? Bahn einer reizvollen Regelmäßig- leü zu zwingen vermag, zeigt ein seltenes Er- oignis in der Familie eines Lehrers G. in Varel. Vor 50 3abren feierte G. seine grüne ^od^eit ®em Ehebande entsproß eine Tochter, die sich 25 3ahre später am Tage der silbernen Hochzeit ihrer Eltern vermählte. Auch aus dieser Ehe ging wieder eine Tochter hervor, die, nach- dem inzwischen em weiteres Dierteljahrhundert gegangen ist, kürzlich dem Beispiel nacheiferte und ebenfalls an deren Silbeihochzeitstage in den Stand der Ehe trat. v.0 er ebte man den gewiß einzigartigen Fall. Hcch^il der Großeltern, die Eltern und die grüne des Kindes auf einen Tag fielen.


