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sämtlicher Mitglieder und diesem Abend wegen äußerst Besprechung unbedingt er- 4419V

Der Dorstand.

Eintrittskarten zu Mk. 1.00 und 1.50 bei E. Challier, Neuenweg 9, Fr. Busch, Lindenplatz 12, und Lang & Wiederstein, Marktstr. 4, sowie in anderen durch Plakate kenntlich gemachten Verkaufsstellen

Lebensfreude

5. Hugo Kaun: Lebenslied

6. Ludw. Thuille: Landsknechtlied

7. Rich. Wagner: Matrosenlied aus Der fliegende Holländer

Gerichtsvollzieher in Giehen, Steinstrabe 13.

Sicher Pfingftmarkt

Am Dienstag, 25. Mai (3. Pfingstfeier- taa) findet in Lich

Schweine-, Ziegen- und Lämmermarkt statt unter Mitwirkung des Kreisziegen­zuchtoereins Gießen, der mit diesem Markt eine Ziegenschau und eine Prämi­ierung verbindet.

Auftriebszeit ist morgens von 9 bis

Zusammenkunft bei der Feldscheuer am Wiesecker Weg. Versteigerung bestimmt. Kessel, Pfandmeister.

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Menschenleid

1. Joh. Brahms: In stiller Nacht

2. Erwin Lendvai: Glockenlied

3. Hugo Kaun: Weine leise

4. Ant. Bruckner: Trösterin Musik

Es werden deshalb alle diejenigen, welche noch nicht Mitglied der Deutschen Rentnerbundes sind, also auch die Personen aus freien Berufen, hiermit aufgefordert, unserem Bunde beizutreten, weil nur hierdurch ihre Interessen am besten vertreten werden. Anmeldungen werden entgegen- genommen jeden vienstagnachmittag von 2-4p/2 Uhr im verkausslsfal der Ortsgruppe, Oberrealfchule, vismarckstrahe.

Nicht ungesagt soll bleiben, daß das Wohlfahrtsamt Gießen alles tut, um das bestehende Fürsorgegesetz so weitherzig wie möglich auszulegen und zu befolgen; über den Rahmen der ihm vom Gesetz vorgeschriebenen Befug­nisse kann es jedoch nicht hinaus! Das Reich trägt die Schuld! Sch.

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Die Reichsbank bleibt am Samstag, dem 22. ds. Mts. von 12 Uhr ab ge- ------------ schlossen =====

10 Minuten Pause _

Heimatliebe

8. Hugo Kaun: Morgenlied

9. Herrn. Suter: Der Wächter

10. Rich. Neuberger: Der Tiroler Nachtwache

11. Felix Mendelsohn: Rheinweinlied

12. Heinrich Zöllner: Die Freiheit

Versteigerung.

Freitag, den 21. d. Mts. nachmittag 3 Ahr, werden zwangsweise gegen Bar­zahlung versteigert:

1 Vollgatter mit 22 Sägen u. 2 Wagen, 1 Leiter, 1 Halle mit Anbau, 1 Zimmer-

Nutzholzverkaus.

Zum Verkauf werden ausgeschrieben:

Fichtenstämme: 1. Kl. 9,37 fm, 2. Kl. 1,40 fm, 3. Kl. 10,21 fm, 4. Kl. 29,50 fm, 5a-Kl. 38,78 fm, 5b-Kl. 31,54 fm.

kiefernslämme: 4. Kl. 0,85 fm, 5. Kl. 0,49 fm.

Fichlenstämme: 3. Kl. 1,61 fm, 4. Kl.

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Akademischer Gesangverein

Donnerstag, den 20. Mai, abends

8 Uhr, im groben Hörsaal der Universität.

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MännergesangvereinLiederkranz

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Zugelassen sind nur Tiere aus seuchen­freien Orten Oberhessens. Aus Sperr- und Beobachtungsgebiet dürfen keine Tiere aufgetrieben werden.

Händleroieh kann nur aufgetrieben werden, wenn es nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht hat und die Seuchenfreiheit durd) den beamteten Tierarzt beschei­nigt ist.

L i ch , 18. Mai 1926.

Hess. Bürgermeisterei Lich.

Völker.

Das Holz ist mit Rinde gemessen, Fich­ten- und Kiefernstämme sind bereits ent­rindet. Die Verkaufsbedingungen können bei uns eingefehen werden. Bei genügen­der Sicherheitsleistung wird zinsloser Zahlungsaufschub bis 1. Oktober d. I. gewährt. Bei sofortiger Barzahlung fünf Prozent Nachlaß. Angebote, mit der Auf­schriftNutzholzverkauf" versehen, sind bis zum Mittwoch, 26. Mai d. I., vormittags 11 Uhr, bei uns einzureichen.

Lich, 12. Mai 1926.

Hess. Bürgermeisterei Lich. Völker.

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Der Zusammenschluß aller Rentner sowie aller nach dem bestehenden Fürsorgegesetz diesen gleichgestellten Personen (männlichen und weiblichen Geschlechts) aus freien Berufen, als wie: Aerzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Ingenieure, Rünstler usw. ist unbedingt erforderlich, um der Bundesleirung des Deutschen Rentnerbundes durch die Masse der Mitglieder in ihren fort­gesetzten unermüdlichen und zielbewutzten Bestrebungen der Reichsregierung gegenüber den Rücken zu stärken. Während alle auf Grund des Ermäch­tigungsgesetzes erlassenen Verordnungen durch Gesetze abgelöst worden find, ist die Rentnerversorgung bis heute nicht geregelt. Der große Kampf, der schon seit Fahren zwischen der Bundesleitung des Deutschen Rentnerbundes und der Reichsregierung geführt wird, besteht darin, daß sich letztere nicht für verpflichtet hält, in dem Maße das Los der Rentner, also eines großen Teiles des ehemaligen durch die Schuld des Reiches verarmten Mittelstandes, gesetzlich so zu regeln, wie sie dazu verpflichtet ist, und wie es das ganze Rentnertum verlangen kann und muß. Wir verlangen deshalb eine unserem verlorengegangenen vermögen entsprechende relchsgesetzlich gereaelte Rente und nicht nur eine Rlmosenabfindung, wie fie uns durch das bestehende ganz unzulängliche Zürsorgegesetz hingeworfen wird. Wir wollen als staatspenfionäre betrachtet und behandelt sein, so gut wie jeder Beamte i. R., denn wir, der verarmte Mittelstand, sind es gewesen, der den Staat zu dem gemacht hat, was er war, indem wir die Steuern aufgebracht und Kriegsanleihen gezeichnet haben. Wir haben alles dem Staat hingegeben im Vertrauen auf seine Kreditwürdigkeit und verlangen jetzt nur, dah er uns ein menschenwürdiges Alter gewährleistet. Unwürdig aber ist es, wenn ein Kulturstaat sich seine Schulden dadurch leicht zu machen sucht, indem er zur Abtragung diejenigen heranzieht, deren Schuldner er selbst ist. Es sei nur hier auf die einzelnen Bestimmungen des herrschenden Fürsorge­gesetzes hingewiesen, als wie: Heranziehung unterhaltungsverpflichteter Angehörigen, Verpfändung von Inventargegenständen und Zimmereinrich­tungen, Zimmervermietungen usw. Wer die Schuld an einem Unglück trägt, ist auch verpflichtet, dasselbe nach Möglichkeit wieder gutzumachen. Unab- lässig arbeitet die Bundesleitung des Deutschen Rentnerbundes in Berlin in diesem Sinne zu unserem Vesten. Sie ist Mitkämpferin für ein verbessertes durchführbares Aufwertungsgesetz; sie hat einen Gesetzentwurf zur Rentner­versorgung ausgearbeitet, der dem Reichstag bereits vorliegt; sie hat das

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bestimmt gemäß § 1234 BGB., Ort wird im Versteigernngslokal bestimmt: 1 Motorrad.

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Pfingst-Sonntag, 23. Mai 1926, nachmittags um 4 Uhr, in derVolksha.1 le« zu Gießen

KONZERT

Chorleitung: Musikoberlehrer Ph. Stilz

Vortragsfolge:

nutz' und MWWmkms.

Die Oberförsterei Neustadt, Kr. Kirch­hain, verkauft am Donnerstag, 27. Mai 1926, von vormittags 49 Uhr ab, in der Gastwirtschaft Ludwig vom Schloß in Neustadt aus den Förstereien Neustadt und Allendorf folgendes Holz: 4413D

Einige Eichen-, Kiefern-, Fichtenstämme und Fichtenstangen in kleinen Losen. 1 rm Eichen-, 2 rm Buchennutzscheiter. Brenn­holz: 170 rm Eichenscheiter, 140 rm Eichenknüppel, 1000 rm Eichenreiser 3. Kl., 70 rm Buchenscheiter, 100 rm Buchenreiser 3. Kl., 40 rm Kiefernscheiter, 70 rm Kiefernknüppel, 50 rm Fichten­scheiter, 20 rm Birkenscheiter, 12 rm As­penscheiter und -knüppel.

Das Nutzholz wird zuerst verkauft. Zahlungen können im Termin geleistet werden.______________________________

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