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Nr. 243 Drittes Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)

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Samstag, 16. Moder 1926

Städtische Vcmprobleme m Gießen.

Wer Die bauliche Entwickelung unserer Stadt in den letzten Jahren überblickt, wird seststellen muffen, daß wir trotz der Abte und Hemmungen Dieser Zeit recht beachtenswert varangekommen sind. Die Wohnungsbautätigteit wurde von der Stadt tatkräftig gefördert: in den letzten drei Jahren (1921 bis 1923) sind insgesamt 194 Wohnungen von der Stadr gebaut b;w. unter maßgeblicher städtischer Mitwirkung als Vauge- nofienfchafts- oder Privatoau finanziert und er­stellt wcrien. Wenn dadurch die Wohnungsnot auch nicht behoben wurde, so steht doch fest, das) dieses Liebel durch die Aktivität der Stadt eine Linderung erfahren hat. Als größere Aufgaben wurden im vorigen Jahre der Dau der Dolks- Halle und in diesem Sommer der Lim- und Anbau der Bezirksschule an der W e st - anlage bewältigt. Ein reiches Maß von Ar­beit brachten weiter die Daulanderschlie- ß u n g bei der Schönen Aussicht, die Straßen­neubauten im Schiffenbergertal und die Straßenerneuerungen in den verschie­densten Stadtteilen, über die wir heute im lokalen Teil im einzelnen berichten. In all diesen Werken treten Arbeitsleistungen unseres Stadtbauamtes zutage, die nur Der richtig einzuschätzen vermag, der die Verhältnisse des Bauamtes, nament­lich hinsichtlich seiner Personalstärke kennt, und der ferner berücksichtigt, daß neben den hier als Stichprobeü aufgezählten Schöpfungen noch eine gewaltige Fülle anderer, rein verwaltungs­mäßiger Arbeiten einhergeht.

So anerkennenswert diese Leistungen unserer Stadtverwaltung und des Stadtbauamtes sind, so verfehlt wäre es aber, wenn man sie als Groß­taten ansehen würde. Abgesehen von dem Volks­hallebau und vielleicht noch von dem Dezirks- schulbau bewegen sich alle Werke auf selbstver­ständlichem Durchschnittsniveau. Diese Feststel­lung soll gegen niemand ein Vorwurf sein. Die bisherigen Verhältnisse der ^Nachkriegszeit gestatteten eben nicht, baulich Großes zu voll­bringen, oder auch nur soweit vorzuöereiten, daß man mit Der Lösung Der überragendsten Hauptpunkte in naher Zeit rechnen könnte. Rur die im Prinzip beschlossenen Schulhausbauten (das neue Volksschulhaus in den Eichgärten und das Fortbildungsschulgebäude in der Credner- ftraße) bilden hier neben der Volkshalle und der Dezirksschule eine Ausnahme, Deren besondere Dringlichkeit allerdings durch einen zum Teil jahrzehntelangen Mangel unverkennbar unter­strichen wurde.

Betrachten wir uns die großen bau­lichen Fragen unserer Stadt, so richtet sich unser Dlick zuerst auf Den G ene r al - Bebau­ungsplan. Schon seit einer Reihe von Jahren gewünscht, Dann gefordert, schließlich dringlich gefordert, gehört er noch heute und wer weiß wie lange noch! zu den großen Fehlposten in unserer kommunalen Rüstkammer. Das ist sehr be­dauerlich, beim von seiner Gestaltung hängt na­türlich die dringend notwendige gesamte Reuord­nung unserer Grundstückspolit k. die städtebauliche Zuk'instsbestimmung im weitesten Ausmaß und in vielseitigster Form, Die Einordnung Der Dienst- barmachung unserer Wasserkräfte in die moderne städtebauliche Planung usw. ab. Eine weitere sehr große Angelegenheit in unserem Stadtbau­programm Der Zukunft sind Die Lahnkanali­sierung und die Schaffung eines Lahn- kraftwerkes für die Elektrizitätsversorgung unserer Stadt und des wirtschaftlichen Hinter­landes. In Verbindung mit diesen beiden Auf­gaben stehen zwei bedeutsame (21 ebenfragen mit zur Entscheidung an: die Frage, ob wir einen Lahnhafen schaffen sollen, oder ob das dem Labnkanalverein zu überlassen wäre und welcher Geländeteil unserer Lahngemarkung dafür zu be­stimmen ist, ferner die Frage, welcher Geländeblock . ob das Heuchelheimer Feld oder Die Ge­markung nach Krofdorf zu als I n d u st r i e - land in die Kalkulation einzustellen ist. Das große Arbeitsbcschaffungsprogramm Der Reichs­regierung bietet Die Möglichkeit, diesen ganzen Lahnfragenkomplex unter Llmständen schneller aufzurollen, als mancher Mit­bürger heute denkt, zumal doch ohne weiteres anzunehmen ist, Daß auch Der Lahnkanalverein angesichts Der jetzigen Gunst der Verhältnisse Schritte zur restlosen Verwirklichung seines Lahn- kanalisierungsprogramms unternommen hat. Im übrigen werden diese Vermutung und ferner unsere Ansicht. daß die Lahnprojekte, Die heute noch etwas in Der Ferne zu stehen s ch e i n en , sehr rasch wichtigste Gegenwartsfragen wer­den können, durch die gestrige Rachricht aus dem Preußischen Landtag bestätigt. W r glauben uns nicht zu täuschen in der Annahme, daß die Reichs­regierung und der Freistaat Hessen der Schiffbarmachung der Lahn bis Gießen wohl­wollend gegenüberstehen werden, beim dadurch würde ein Gebiet mit recht bedeutsamen wirt­schaftlichen Gütern in aussichtsreichster Weise zum Ruhen Der deutschen Ges amtwirt schäft und zum Vorteil Der engeren Heimat an Die großen Wasserstraßen angeschlossen werden. Im Zu­sammenhang mit Der Lahnkanalisation wäre wohl auch an der Frage Der Wieseck-Regulie- rung nicht vorbeizukommen, und damit würde die Aufgabe zu lösen sein, das Gelände im Wiesecktal zwischen der Ostanlage/Moltkestraße und dem Philosophenwald in neuer Zweckbestim­mung zu bearbeiten. Von außerordentlicher, ja in hohem Maße zukunftsbestimmender Wichtigkeit ist ferner die Eisenbahnfrage. Diese ist eines der heikelsten Kapitel unserer Kommunalpolitik. Es wird niemand bestreiten, daß Die gegen­wärtige Streckenführung Der oberhessischen Bah­nen für Die bauliche und verkehrstechnische Ent­wickelung unseres südlichen Stadtbezirks immer unerträglicher w.rd. Die Wohnungsbautätigkeit un südlichen Stadtviertel schreitet kräftig vor­wärts, aber das städtische Hauptverkehrsmittel, die Straßenbahn, kann der Ausschließung dieses Gebietes nicht in Der erforderlichen Weise dien­lich gemacht werden, weil die Bahnkörper der vberhessischen Strecken im Wege sind. Vielleicht könnte der Bahnkörper Da. wo er noch öe Gleise beider Strecken trägt (Ludwigstraße) gehoben oder aber eine geeignete Straße an der Kreuzung mit der Bahn gesenkt werden, um der Straßenbahn Durchlaß nach Süden zu verschaffen. Jedoch wären alle diese Maßnahmen nur Rotbehelfe und keine Dauerlösung. Eine endgültige Lösung Der schlimmen Zustände kann nur durch die weite

Hinausverlegung der oberhessischen Bahnstrecken aus dem Weichbild der Stadt erreicht werden. Die Lösung dieses ungemein bedeutsamen Problems wird natür­lich schon in der Vorbereitung eine Fülle von Arbeit bringen, außerdem wird sie nicht ohne beträchtliche Opfer der Bürgerschaft zu erzielen sein. Jedoch wäre Dabei zu beachten, Daß Lebens- notwendigkeiten unter Llmständen auch mit fühl­baren Opfern erkauft werden müssen. Sehr ernste Beachtung erfordert auch die Fried­hof f r a g e. In etlichen Jahren wird der Reue Friedhof belegt fein. Die rechtzeitige Erfahbefchaf- ung dürfte den verantwortlichen Kreisen wohl noch manches Kopfzerbrechen machen, denn man kann für diesen Zweck nicht ein xbeücbig:sTerrain bestimmen. Mangel an Grundbesitz hat die Stadt ja nicht, Die Frage ist aber, welcher Teil davon auf Jahrzehnte hinaus für Friedhofszwecke fest- gelegt werden kann, ohne andere dringende Auf­gaben und zukunftsreiche Pläne zu beeinträch­tigen. Eine weitere große Aufgabe der kommu­nalen Zukunftsarbeit ist die gedeihliche Lösung der Gaswerkfrage. Cs besteht wohl nirgends ein Zweifel darüber. Daß Die Verlegung dieses tädtischen Betriebs auch nicht mehr allzulange hinausgeschoben werden kann. Die Klärung der Vorfragen und Die Ausführung des Planes wer­den Anstrengungen von recht beachtlichem Aus­maß notwendig machen. Endlich sei noch kurz Darauf hingewiesen, Daß wir in absehbarer Zeit wohl auch mit einer Rathausbau- Frage zu rechnen haben werden. Daß die gegenwärtige Unterbringung Der Olcmter in verschiedenen Stadtvierteln den Gang der Verwaltungsarbeit erschweren muß und vom wirtschaftlichen Ge­sichtspunkt auch nicht besonders erfreulich ist, steht außer jeder Frage. Zusammenfassung der Aemter an einem Platze, damit die wirtschaft­lichste Ruhbarmachuna des gesamten Apparats ermöglicht wird, jede Verzettelung von Kraft und Geldeswert auf hört, das wird eine besonders wichtige Angelegenheit der berufenen Stellen sein, um Deren Inangriffnahme man nicht mehr lange herumkommen kann.

Wir sehen aus diesem kurzen Lieberblick. Daß unsere Stadtbauverwaltung neben all ihrer lau­fenden Arbeit innerhalb weniger Jahre noch eine

lange Reihe sehr bedeutsamer Ausgaben zu be­arbeiten und in bestmöglichster Weise zu lösen haben wird. Ratürlich kann nicht alles von heute aus morgen geschehen, aber gar manche Sache ist doch dabei, an Der nicht mehr allzu viel hinauszuschieben ist. Reben Der Frage, wie unsere Stadt Diesem Sack voll Ausgaben in finanzieller Hinsicht gerecht werden dürfte, erhebt sich nach unserer Ansicht die nicht unbeDeutenDe Vorfrage, ob der A-parat unserer Stadtbauverwaltung mit Kräften so ausgestattet ist, Daß er die Vorberei­tung zur Lösung all dieser Probleme in sach­dienlichster, fefgrdfenDer Art bewältigen kann. Wir fürchten, Daß in dieser Hinsicht nicht alles so ist, wie Die Größe der Aufgaben es erfordert. Soweit wir unterrichtet sind, ist Die Zahl Der etatmäßigen Beamten Der Stadtbauverwaltung heute nicht größer und Die Der A tgestellten nur wenig größer als vor Dem Kriege, Dagegen ist Die Fülle Der zur Lösung Drängenden Probleme gewaltig angeschwollen. Wir stimmen dem Stand­punkt bei, daß möglichste Sparsamkeit in allen Zweigen Der Verwaltung geübt werden muß, es wäre u. E. aber nicht richtig, eine allzu große Sparsamkeit auch an den Stellen zu üben, wo Die bedeutsamsten Probleme für Die Zukunft Der Stadt zu bearbeiten und zu lösen sind. Wenn hier Versäumnisse oder Llnterlassungen eintreten die bei allzu knapper Bemessung der Kräfte un­ausbleiblich sind Dann können der Gesamtheit Der Bürgerschaft Rachteile in verschiedenartigster und allerschwerster Gestalt entstehn. Wir fordern ' nicht etwa neue Beamtenstellen für Die Bearbei­tung Der großen Zukunftsaufgaben, in erster Linie Des grundlegenden General-Bebauungsplanes, aber wir möchten wünschen. Daß für Die Arbeit an Den zahlreichen großen Projekten die Kräfte verfügbar gemacht werden evtl, durch Einstel­lung geeigneter Männer auf Zeit, D. h. auf Kündigung, Die notwendig sind zur zuver- läfsigsten und doch raschesten Durchführung Der grundlegenden Dorbereitemgs- und Oluf bau arbei­ten. Mit einigen tausend Mark jährlichen Auf­wendungen für sorgfältigste Sachvorbereitung und «bcarbeitung können unter Llmständen HunDert- taufenDe gespart werden, Die etwa später auf» tretende Mängel an ausgeführten Projekten kosten würden.

Der Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden- Don Bürgermeister Dr. D ö l f i n g, Alsfeld.

Als im Jahre 1919 durch Die Erzbergersche Finanzreform das Deutsche Reich auf Grund des Einheitsgedankens die einheitliche Bewirtschaftung Der Steuerkraft des gesamten Volkes für sich in Anspruch nahm. Die Den Ländern und Ge­meinden ihre seitherige Steuerhoheit raubte, wurde dadurch ein Problem geschaffen, das bis auf den heutigen Tag noch nicht als gelöst zu betrachten ist. Die Entwicklungsstufen des not­wendig gewordenen Ausgleichs zwischen dem Reich und den bisherigen Steuergläubigern, den Ländern und Gemeinden, Die dieser bis­her Durchlaufen hat, waren eine ununterbrochene Reihe von schweren parlamentarischen Kämpfen, von langwierigen Verhandlungen zwischen Den Vertretern des Reiches und Der Länder. Llni- torische und föderalistische Gedanken, finanzwirt­schaftliche und politische Interessen stießen hart aufeinander, und nur durch gegenseitige Konzes­sionen war überhaupt eine Regelung möglich, Der man freilich ihren Charakter als Kompromiß mit allen seinen Mängeln überall ansieht.

Der zähe Kampf insbesondere Der deutschen Gemeinden gegen das Dotationsshstem, das die Länder und Gemeinden zu Kostgängern des Reiches gemacht hat, war insofern von Erfolg gekrönt, als durch das Gesetz über QtenDerungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden vom 10. August 1925 im § 8 Die Länder und Gemeinden nach Maßgabe eines besonderen Reichsgesetzes die Befugnis erhalten haben, vom 1. April! 927 ab selbständig Anteile an der Einkommen- und Kör- Perschafts st euer zu erheben, eine Forde­rung, Die Der Deutsche Stäkstetag und der Land- gemeinöetag immer wieder im Laufe Der Ent­wickelung des Finanzausgleichs mit allem Rach- druck vertreten haben. So sehr auch Der auf dieser Grundlage zu erwartende endgültige Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Ge­meinden von allen Ländern und Gemeinden be­grüßt werden wird, der diesen wieder ihre Steuer­hoheit und ihre Selbstverwaltung bringen und ins­besondere eine gerechtere Verteilung der Llm- lagebedürsnisse der Gemeinden bringen soll, so wird doch kein einsichtiger Kommunalpolitiker die großen Schwierigkeiten und Gefahren über­sehen dürfen, die das Zuschlagsrecht in sich birgt.

Vor allem Darf man sich Darüber nicht im un­klaren sein, Daß bas Reich auf alle Fälle Dabei Die Tarifh 0 heit beibehalten wirb, Damit nicht eine vom reichsgesetzlichen Einkommensteuertarif ab­weichende Progression oder ungleichmäßige Be­lastung Der Steuerpflichtigen in Den ßänbern unD GemeinDen erfolgt. Dies wird in Der praktischen Durchführung schon von vornherein eine gewisse, vielleicht starke BinDung Der Länder- und Gemeinde Zuschläge zur Folge haben, Die wohl zu Enttäuschungen führen kann. Aber größer ist noch eine anbere Gefahr. Bei Der Derzeitigen Gestaltung Des Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuer­tarifs ist wohl Der größte Teil Der Lohnempfänger steuerfrei. Wenn aber kein steuerpflichtiges Ein­kommen vorhanDen ist, können auch keine Zuschläge erhoben werben. Die Folge wirb bann sein, baß in vielen Gemeinden die Erhebung selbständiger Anteile an der Einkommen- und Körperschaftssteuer einen ungenügenden finanziellen Effekt haben wird. Diese Befürchtung wird in erster Linie gelten müssen für die reinen Jnbustrie- gemeinben, hauptsächlich bie größeren ßanbgemein- ben, beren Bevölkerung sich überroiegenb aus Lohn­empfängern zusammensetzt. In solchen Gemeinben wirb jebenfaUs bas finanzielle Ergebnis ber Ein- kommensteuerzuschläge in keiner Weise ausreichen, um bie seitherigen Uederweisungen aus ben Reichs­steuern nach bem Dotationssnstem zu ersetzen. Die Folge wird ein in feinen Auswirkungen nicht zu überblickender Einnahmeausfall für alle diese Gemeinden sein. Zur lleberminbung dieser Schwierigkeiten und Gefahren gibt es nur zwei Wege, entweder eine andere Gestaltung der Freigrenze für ben Steuerabzug vom Arbeits­lohn (zur Zeit RM. 1200 jährlich nebst ben Fa­

milienermäßigungen) bahingehend. Daß Die Frei­stellungsgrenze so herabgesetzt wirb, baß Die Zahl Der einkommensteuerpflichtigen Lohn- unb Gehalts­empfänger wesentlich größer wirb als bisher, ober aber cs bleibt als zweiter Weg nur übrig bie steuerlicheErfasfung des steuerfreien Existenzminimums durch die Gemein­den, d. h. den Gemeinden müßte das Recht ver­liehen werden, von dem Mindesteinkommen, das von der Reichseinkommensteuer befreit ist, nun ihrerseits Einkommensteuer zu erheben. Beide Wege sind jedenfalls sehr dornenvoll und dürsten ber Ausgangspunkt heftiger politischer Kämpfe in allen Parlamenten werben. Die Kommunen werben jeben- falls wenig Luft verspüren, ein Derartig schwieriges unD unglückseliges Experiment, wie es die Besteue­rung des steuerfreien Existenzminimums ist, zum Gegenstand ihrer Finanzpolitik zu machen, da sie hierbei in Den OemeinDcuertretungen auf Die größ­ten Schwierigkeiten stoßen würben. Einen Vor­läufer hat biefe Jbee in ber Praxis bereits gehabt, als man auf Grunb bes § 30 bes Lcmbessteuer- gesetzes vom 30. März 1920 ben Gemeinben bie Be­fugnis verlieh, ihrerseits ben reichssteuerfreien Ein­kommensteuerteil zu besteuern. Durch bie Aenberung bes Einkommensteuergesetzes wurde im Jahre 1921 dieses zweifelhafte Steuererperimcnt wieder besei­tigt, bevor es noch in Wirksamkeit getreten war. Kommt man aber zu der Ueberjeugung, baß bie Be­steuerung bes steuerfreien Existenzminimums burch Länber unb Gemeinben in einer so schwierigen Zeit, wie bie gegenwärtige, mit ihrer Verarmung bes ganzen Dolkskörpers nach ber Inflation unb bem immer noch nicht ausgeglichenen Verhältnis zwischen den Lohnen unb ben Preisen ber allgemeinen Lebensbebürfnisse, praktisch unmöglich sein wirb, so wirb nichts anderes übrig bleiben, als ben ersten Weg zu beschreiten unb die Freigrenze für den Steuerabzug vom Lohn, wie oben ausgeführt, herab­zusetzen, um überhaupt Das Zuschlagsrecht zur Einkommensteuer einigermaßen zur Auswir­kung zu bringen. Auch bei Dieser Losung

werben heftige Auseinandersetzungen zu erwarten ein, da sich die Wirtschaft entschieden gegen eine olche Maßnahme wehren wird. Da weiterhin unter olchen Umständen bie Gefahr erwächst, baß bie Real steuern, bie Grunb- unb Gewerbesteuer, noch mehr angespannt werben, ifin bie fehlenben Einnahmen aus ber Einkommensteuer zu ersetzen, so erscheint es als eine ber wichtigsten Forberungen im fommenben enbgültigen Finanzausgleich, baß bie Realsteuern in eine bestimmte R e - lation zu ben Zuschlägen zur Einkom­mensteuer gebracht werben, unb baß eine größere Beweglichkeit in ber Staffelung ber Zu­schläge zugestanben wirb.

Im Zusammenhang mit biefen Fragen gewinnt eine Aeußerung bes Reichsfinanzministers Dr. Reinh 0 lb Interesse, bie bieser gelegentlich ber Tagung bes Reichsoerdanbes ber Deutschen Indu­striellen in Dresden in seiner programmatischen Rede getan hat, indem er erklärte, daß man sich vor der Einführung der Zuschläge zur Einkommensteuer auch die Einkommensteuer selbst einmal entschieden ansehen müsse. Jedenfalls rechnet man also in maß­gebenden Kreisen damit, daß bas Zuschlags- recht Aenberungen in ber Einkommen- ft e u e r bringen wirb. Wenn trotz ber geschilberten Gefahren unb Bebenken sich bie kommunalen Spit- zenoerbänbe, ber Deutsche Stäbtetag, ber Reichs ftäbtebunb unb ber Deutsche ßanbgemeinbetag, auch letzthin roieber auf ihren Tagungen für bas Zu­schlagsrecht zur Einkommensteuer ausgesprochen haben, so tun sie bies in ber Erwartung, baß auf biefe Weise bie Gemeinben roieber ihre Steuer­hoheit unb ihre Selbstverwaltung erlangen werben, welche Die Grundlagen für jede gedeihliche Entwick­lung aller Gemeinwesen find, und welche unsere deutschen Städte so groß und leistungsfähig gemacht haben.

Ist Der kommenDe enDgüüige Finanzausgleich nach allen diesen Erörterungen ein schweres Sorgenkind für bie ßänber unb Gemeinden, so bedrückt diese aber noch eine weitere Sorge. Rach

den Ausführungen bes Staatssekretärs Dr. P 0 p i tz, bie dieser vor kurzem auf der Tagung des Zentral- verbandcs des Deutschen Großhandels in Düsseldorf machte, steht außer Zweifel, baß Der endgültige Finanzausgleich, der nach der gegenwärtigen Gesetz­gebung am 1. April 1927 im Zeichen der Zuschläge zur Einkommensteuer kommen soll, an diesem Zeit­punkt nicht kommen wird. Der Grund, weshalb dieser Termin nicht eingehalten werden kann, liegt nach ben Ausführungen von Dr. Popitz vor allem in ber Kürze ber zur Verfügung ftebenben Zeit, unb ferner baran, baß bie für bie Entscheibimg bes Pro­blems notmenbigen Finanzstatistiken über bie ein­zelnen Steuerarten nicht rechtzeitig abgeschlossen und geprüft werben können. Diese letztere Begrün­dung wird jedem ohne weitere- glaubwürdig er- scheinen, der einmal in diese Finanzstatistiken mit ihrer nicht mehr zu überbietenden Detailarbeit, die für alle Gemeinden im Deutschen Reiche mit über 5000 Einwohnern voroeschrieden sind, Einblick ge­nommen hat. Es entsteht nun die Frage, was unter diesen Umständen am 1. April 19 2 7 geschieht. Diese Frage kann nur dahin­gehend beantwortet werden, baß ber gegenwär­tige Finanzausgleich um ein weiteres Jahr verlängert werben muß. ßänber und Gemeinden müssen mit Nachdruck fordern, wie dies auch ber Deutsche ßanbgemeinbetag auf feiner letzten Tagung in Mainz getan hat, baß bie vom Reich bis zum 31. März 1927 ben ßänbern unb Ge­meinben gegenüber übernommenen Garantien, ge­währt nach ben Erträgen an Umsatzsteuer einerseits unb an Einkommen- unb Körperschaftssteuer an- bcrerfeils, um ein Jahr verlängert werden, und daß ferner angesichts der im Gegensatz zu den Gemein- den günstigen Finanzlage des Reiches der Anteil der ßänber unb Gemeinben aus der Einkommen­steuer und Körperschaftsfteuer von 75 Prozent wie­der auf 90 Prozent erhöht wird. Weiter muß ge­fordert werden, daß alle diejenigen steuerlichen Aen« berungen, bie mit ber Einführung ber Einkommen- steuerzufchläge Zusammenhängen, erst bann in Kraft treten, wenn bie Zuschläge in Wirksamkeit getreten finb. Dies gilt vor allem von ber Gemeindegetränke- fleuer, bie nach bem bekannten § 14 a bes Gesetzes vom 10. August 1925 bei dem gegenwärtigen Stand Der Gesetzgebung nur noch bis zum 31. März 1927 erhoben werben barf. Der Abbau bieser Steuer, Der einen Teil bes heutigen Finanzausgleichkompro- misses bilbet, unb beren Enbzeitpunkt erklärt sich aus bem nach Artikel I 8 8 des Äenberungsgesetzes vom 10. August 1925 vorgesehenen Recht der ßan- ber und Gemeinden, traft besonderen Reichsgesetzes selbständig Anteile an ber Einkommen- und Körper­schaftssteuer zu erheben. Aus biefen Teilen hofft man ben Ausfall ber Getränkesteuer zu decken. Tritt aber am 1. April 1927 das Zuschlagsrecht nicht in Kraft, so ist es eine logische Folgerung, daß der Enbzeitpunkt für bie ©eme'inbcge- tränfefteuer so lange hinausgeschoben wirb, bis bie Zuschläge zur Erhebung kommen, also minbeftens bis zum 31. März 1928. Auch biefe For­derung müssen die Gemeinden für bie Uebergangs- zeit zwischen bem 1. April 1927 unb bem enbgul- tigen Finanzausgleich erheben. Jebenfalls muß Damit gerechnet werden, daß die llebergangslöfung bei dem bekannten Standpunkt des Reichs-inanz- ministers eine Quelle neuer Sorgen und Kämpfe für Länder und Gemeinden werden wird.

Zum Schlüsse kann eine Anklage nicht unwider­sprochen bleiben, bie ber Reichsfinanzminister Dr. Reinhold auf der schon erwähnten Tagung des Reichsverbandes ber Deutschen ßnbuftrie in Dres­den gegen bie ßänber unb Gemeinben erhoben hat, inbem er erklärte, es sei sinnlos, wenn bas Reich Steuern ermäßige, anbererfeits aber mieber Länder unb Gemeinden die Steuern erhöhten. Wenn dieser Fall eingetreten ist, so Haden Länder unb Gemein- ben babei unter bem Druck bes Steueraus­falls unter Dem Druck bes Steuermilbe- rungsprogramms Der Reichsrcgierung ins» befonDere Den GemeinDen gebracht hat. Die Ge­meinDen erheben schärfsten Wibsrspruch Dagegen, Daß an sich wünschenswerte Steuermilberungen seitens bes Reiches 1 ebig 1 ich auf Kosten ber Gemeinben erfolgen. Wenn bie Reichssteuer. Überweisungen bauernd gemildert werden, ohne daß man den Gemeinden bie Ausfälle ersetzt, so sind schließlich bie Kommunen gerabezu gezwungen, ihrerseits ihre eigenen, bie Wirtschaft schwer be- laftenben Realsteuern weiter zu erhöhen. Ein solcher Zustanb ist aber kein Finanzausgleich mehr.

Inzwischen ist ber Entwurf bes Reichsfinanz. Ministeriums über bie Hinausschiebung bes enbgül­tigen Finanzausgleichs bis zum 31. März 1928 fertiggestellt worben. Soweit sein Inhalt bis jetzt bekannt ist, bebeutet er eine schwere Enttäu­schung für bie Gemeinben unb auch für die Län­der, denn eine Hauptforderung, die Erhöhung der Länder- undG etn einbeanteile an Der Einkommen- unD Körperfchaftssteuer auf 90 Prozent ist Darin nicht erfüllt; ebenso will Das Reich auf eine Verlängerung ber gegen­wärtigen Garantie für bie Umsatzsteueraufbrin­gung für 1927 nicht eingehen. Dieser Zwischengesetz, entwurf, ber anstatt ber geforberten Besserstellung ber ßänber unb Gemeinben bie Gefahr einer wei­teren Verringerung ihrer Anteile bringt, ist ein be- zeichnenbes Symptom für bie im enbgültigen Finanzausgleich zwischen Reich, ßänbern unb Ge­meinben von feiten ber Reichsregierung zu erwar- tenben Stellungnahme, welche bie ßänber unb Ge­meinben roieber auf ben Plan rufen wird, um mit allem Nachbruck bafür zu kämpfen, baß bas Pro- blem bes Finanzausgleichs so gelöst roirb, baß Län­der und Gemeinden wieder zu einer gesunden Fi­nanz- unb Steuerpolitik kommen, bei ber sie nicht nur gerabe noch existieren, sonbern auch ihre kultu­rellen Aufgaben an bem allgemeinen Ausbau er- füllen können.

Der (BaDusmarht in Grünberg.

t Grünberg. 15. Oft. Der Beginn des Gallusmarktes war am Dienstagnachmittag recht vielversprechend. In den Straßen und auf dem Marktplatz war allenthalben regste Tätig- keit zu bemerken, in den Geschäften wurde überall die letzte Hand an die Herrichtung der Schau­fenster und der Warenstände gelegt. Der Besuch der Stadt war bereits sehr stark. In der Rächt zum Mittwoch trat leider Regen ein. trotzdem aber brachten die Züge aus Gießen. Alsfeld. Lich und der Rabenau Tausende von M a r k t b e s u ch e r n. die bei dem am Rachmittag einsehenden besseren Wetter auch voll auf ihre Rechnung kamen.

Auif dem Pferdemarkt standen etwa 80 Pferde zum Verkauf. Der Handel ging zunächst flau, erholte sich aber allmählich. Das zum Ver­kauf angebotene Material war zum großen Teil ausgezeichnet. Die Preise hielten sich in mäßigen