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schönen Gaben konnte die Station auch im verflossenen Jahr den Gemeinden erhalten werden.
Schöffengericht Bietzen.
• Gießen, 11. Ian. Der Arbeiter Gustav R. von G. hat sich wieder wegen Fahrraddteb- stahls im wiederholten Rückfall zu verantworten. Er ist wegen der verschiedensten Delikte über 40 Mal vorbestraft. Er hat ein Geständnis abgelegt und beruft sich darauf, daß er den Diebstahl aus Rot begangen habe: er habe sich sofort nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis mehrfach um Arbeit umgesehen, aber immer vergeblich. Da er auch Bescheinigungen hierüber vor- legen kann, erscheint diese Angabe glaubhaft. Das Gericht billigt ihm deshalb auf Antrag des Staatsanwalts nochmals mildernde Umstände zu, sieht von einer Zuchthausstrafe ab und verurteilt ihn zu neun Monaten Gefängnis.
Der vielfach vorbestrafte Bersicherungsagent Ernst R. aus Darmstadt hat sich der Beleidigung des Amtsgerichtsdirektors F. schuldig gemacht, indem er diesem bewußte Rechtsbeugung zum Borwurf gemacht hat. Die eingehende Beweis- aufnahme, durch welche die Borgänge, welche früher zur Verurteilung des Angeklagten geführt Ha6en, restlos klargestellt werden, ergibt in zweifelsfreier Weise die Haltlosigkeit der Vorwürfe. Wegen deren Schwere und da der R. auch schon mehrfach wegen Beleidigung und falscher Anschuldigung vorbestraft ist, lautet das Urteil auf neun Monate Gefängnis.
Kleine Strafkammer Wetzlar.
Wetzlar, 13. Jan. Wegen Vergehens gegen das Umfotzsteuergesetz hate der Landwirt und Händler Wilhelm W. aus Groß-Rechtenbach durch Strafbefehl des Finanzamts Wetzlar 100 Mk. Geldstrafe erhalten. Hiergegen beantragte er gerichtliche Entscheidung. Er wurde dann vom Amtsgericht Wetzlar zu 200 Mk. Geldstrafe verurteilt. Auch gegen diese Entscheidung hatte der AngeNagte Be- rufung eingelegt und um Herabsetzung der Strafe gebeten. Rach kurzer Beweisaufnahme ermäßigte das Gericht in Anbetracht der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten die Strafe auf 100 Mk. und billigte dem Angeklagten monatliche Ratenzahlungen von 25 Mk. zu.
Gegen den P.R. aus Wetzlar wurde wegen Hehlerei verhandelt. Der Angeklagte war ursprüng-
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Die Großstädte Europas.
Rach dem soeben erschienenen englischen Werk „Population of the Chief Cities" erhält man zum erstenmal einen genauen Einblick in die Entwicklung der europäischen Städte nach dem Kriege. Bemerkenswert ist die Tatsache, daß die Städte immer mehr an Bevölkerung zunehmen und das Land immer mehr entvölkert wird. Gartz Europa hat insgesamt 213 Großstädte, d. h. Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern. An der Spitze aller Länder marschiert England mit 50 Großstädten. Deutschland steht an zweiter Stelle mit 46, Rußland hat 23. Frankreich 17, Italien 14 usw. lieber» raschend ist die Angabe, daß ganx Europa 32 Städte mit mehr als 500 000 Einwohnern hat. In Deutschland gehören dazu Berlin mit mehr als 4 Millionen, Hamburg mit mehr als 1 Million, Köln mit 650 000, München mit 630 000, Leipzig mit mehr als 600 000, Dresden und Breslau mit mehr als 525 000. Die größte Stadt Europas ist London mit 7 500 000 Einwohnern. Paris dagegen zählt nur knapp 3 Millionen. Die Einwohncrahl von Moskau ist auf 2 Millionen angewachsen, dagegen die von Petersburg auf 650 000 gesunken. Moskau hat seit dem Kriege einen Zuwachs an Bevölkerung von 500 000 Menschen erfahren. Wien hat nicht ganz 2 Millionen Einwohner. Die anderen Großstädte haben unter 1 Million. Man erkennt aus diesen Angaben sehr gut die Verteilung der Bevölkerung auf Stadt und Land. Die schlechteste Verteilung hat Eng and, wo jeder zweite Bewohner In einer Stadt lebt. England hat auch die meisten Städte mit mehr als 500 000 Einwohnern, wie z. B. Bitmingham, Glasgow, Liverpool, Manchester. In Oesterreich ist bereits jeder Dritte ein Bewohner der Städte. DaS kommt daher, daß Oesterreich bei einer Gesamteinwvhnerzahl von nur 6 Millionen Menschen nur 2 Großstädte besitzt, Wien und Graz, in denen allein über 2 Millionen Menschen wohnen. In Deutschland. Belgien und Holland ist jeder vierte Mensch ein Städter, in der Schweiz kommen auf fünf Landbewohner ein Stadtbewohner. In Frankreich ist jeder Siebente ein Stadtbewohner und in Italien jeder Rennte. Diejenigen Länder Europas, die am wenigsten Großstädte haben, sind der Staat Danzig, Bulgarien, Dänemark, die Türkei, Litauen, Finnland, Estland und Norwegen. Alle diese Länder haben nur je eine Großstadt, von denen die größte Konstantinopel ist, die Hauptstadt der Türkei, mit 1 125000 Einwohnern.
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machung ihrer Rechte ausschließlich an eine Vermittlungsstelle, d. h. eine Bank, Sparkaffe, Kredit- genosse^chast oder sonstige Geldanstalt zu wenden - haben. Direkte Einsendung an den ^Z^ornrniffar ist zwecklos, es können sich sogar durch Verzögerung infolge Fristablaufs Rechtsnachtelle ergeben. Die Anmeldefrist läuft am 28. Februar 1926 ab. Bis dahin müssen alle Anträge bet der Anlechealtbesitz- stelle eingegangen sein.
»* Wann ist ein Eid rechtsungültig? - Eine wichtige N e ' ch s g e r i ch t s e n t ° fcheidung. Das Reichsgericht hat m einer bie hcHifche Justizvflege betreffenden Sache eine Entscheidung geällt, die von weittragender Bedeutung ist. Das hessische Justizministerium ha mehrfach zu Staatsanwälten ernannte Assefforen nut der Versetzung von Amtsrichte r st ell en betraut In einer Mainzer Reoisionssache beim Reichsgericht hat dieses entschieden, daß der vor einem ab Richter fungierenden Staatsanwalt geleistete Eid rechtsungültig ist.
- Er ist d a! Zwar ganz unzeitgemäß und aller Theorien der Raturkunde zum Trotz. Ihn störte nicht die ziemlich starke Kälte, noch der scharfe Rordost. Im Gegenteil: Mit einer ganz selbstverständlichen Regelmäßigkeit und doch wieder «ganz kalenderwidrig stellte „er“ sich in unserer Redaktionsstube ein. In seinem braunen Oberkleid, seiner weih verbrämten schwarzen Samtweste versuchte er uns vorzutäuschen, wir befänden uns im Mai. Zur Bekräftigung dessen führte er sofort einige seiner ungeschickten Kletterkunststücke vor. „Er" wurde durch einen in Wieseck wohnhaften Freund des „Gießener Anzeigers" bei uns einge ührt, munter und vergnügt wie seine unzähligen Kameradm im Wonnemonat Mai: der jedes Iahr faltige Red akti onSmaikäf eil
6* Reue Bestimmungen über Die Deteranenbeihilfe. Rachdem die J^te» ranenbeihilse auf 20 Reichsmark monatlich er- höht worden ist, hat sich, wie der preußische Minister des Innern in einem Runderlah aus- führt der Reichsfinanzminister damit einver- standen erklärt, daß mit rückwirkender Kraft vom 1. Oktober v. I. ab der Unterschiedsbetrag zwischen den Militärversorgungsbe-iügen und der Veteranenbeihilfe allgemein dann gezahlt werden kann, wenn der Monatsbetrag Der Militärversorgungsbezüge den Betrag Der De.eranenbeihilfe von 20 Reichsmark nicht erreicht. Hiernach wird z.B. nach dem Amtlichen Preußischen Pressedienst ein Veteran. Dem eine Militärrente von 12,70 Rin. gezahlt wird, frühestens seit Dem 1. Oktober v. I. ab noch eine Deteranenbeihilfe non 7.30 Rrn. beziehen. Ferner wird beabsichtigt, eine sogenannte einmalige Teuerungszulage von 7,50 Rm. monatlich Den Empfängern Der Kriegsteilnehmerbeihilfe auch im Rechnungsjahr 1926 zahlen tu lassen.
** Mahnzettel mit Zahl karten. Das Reichsfinanzministerium hat angeordnet, daß in Zukunft die zur Verwendung kommenden Mahnzettel mit einer anhängenden Zahlkarte versehen und so eingerichtet werden, daß sie zusammenge- faltet ohne Briefumschlag versandt werden können.
** Kein Visum mehr mit der Schweiz ab 2 0. Januarl Amtlich wird gemeldet: Zwi- scheu der deutschen und der schweizerischen Regie- rung ist die gegenseitige Aufhebung des Sichtver- merkzmanges mit Wirkung vom 20. Januar 1926 vereinbart worden. Reichsangehörige können von diesem Zeitpunkt ab die Schweiz, und Schweizer Staatsangehörige das Reichsgebiet über die amtlich zugelassenen Grenzübergangsstellen jederzeit ledig- lich auf Grund eines gültigen Heimatpasses ohne Sichtvermerk betreten und verlaffen. Für Kinder unter 15 Jahren genügt an Stelle eines Paffes ein amtlicher Ausweis über Name, Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder dauerr.den Aufent- halt', der Kinderausweis muß bei Kindern über zehn Jahre mit einem Lichtbild versehen sein. Mit Rücksicht auf die gegenwärtige, stark gespannte Lage des Arbeitsmarktes der beiden Länder ist vyrge- sehen, daß Angehörige des einen Staates, die im Gebiete des anderen Staates eine Stellung antreten wollen, mit einer vor der Einreise bei der zuständigen Auslandverttetung des Ziellandes zu heichaffenben Bewilligung zum Stellenantritt aus- pestattet fein muffen. Die Vereinbarung über die gegenseitige Aufhebung des Sichtvermsrkzwanges Im deutsch-schweizerischen Verkehr gilt auch im Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und dem Fürstentum Lichtenstein. Damit ist setzt das Visum im Verkehr mit Oesterreich, Holland und der Schweiz gefallen.
timmungen hinwegsetzt, gefallen lassen. Auch darf ie erwarten, daß auf Antrag in den zahlreichen Zöllen besonderer wirtschaftlicher oder persönlicher Verhältnisse von den Finanzämtern in weitherziger Weise von dem Härte Paragraphen (§ 56 des Einkommensteuergesetzes) Gebrauch gemacht wird. 3m ehemaligen Notgebiet ist grundsätzlich eine Einkommensteuernachforderung abzulehnen. In den Fallen, in denen im ehemaligen Notgebiet aus Veranlassung der untergeordneten Stellen der Finanzbehörden die gestundet gewesenen Rentenbankzinsen noch bezahlt worden sind, ist der entsprechende Betrag aus die nächsten Rentenbankzinsen anzurechnen. Ganz allgemein sind bei wirtschaftlicher Notlage auf Antrag alle in Frage kommenden Steuern aus Billigkeitsgründen zu ermäßigen."
Es folgte dann ein Vortrag von Professor Dr. K r z y m o w s k i (Breslau) über «Lest- und Streitfragen aus der landwrtschastlichen Betriebslehre". Er behandelte vornehmlich Fragen der intensiven und der extensiven Wirtschaft. Der Redner
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erklärte, daß es dafür keine festen Grenzen gebe; maßgebend für die Wahl der geeigneten Betriebs- form müsse der Reinertrag sein.
Kirche und Schule.
)( Ortenberg, 13. Jan. Aus der kirchlichen Statistik des vorigen Jahres ist zu berichten (die eingeklammerten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 1924): Getraut wurden 6 Paare (7), getauft wurden 19 Kinder (13), zur Konsirma- tion kamen 18 (10), beerdigt wurden 11 Personen (11). Am Heil. Abendmahl nahmen 370 Erwachsene ober 55 Proz. (371) teil, den Gottesdienst besuchten an 63 Sonntagen 3819 Männer und 3450 Frauen ober 17 Proz. ber erwachsenen Bevölkerung, an Gaben für die christliche Liebestätigkeit und sonstige kirchliche Zwecke gingen ein 3447 Mk. oder 5,17 auf den Kopf ber erwachsenen Bevölkerung (2097 Mk. in 1924). Der Frauenverein veranstaltete außer seinen regelmäßigen Leseabenben brei Vortrags- abenbe unb feierte sein lOjähriges Bestehen, ber Evang. Bunb unb der Kirchengesangverein hielten je einen Familienabend ab, die fehlende Glocke unseres Geläutes wurde ersetzt. Eine sehr segensreiche Tätigkeit entfaltete unsere Krankenschwesterstation, deren Schwester in den Gemeinden Ortenberg, Selters, Lißberg unb Wippenbach in 145 Familien 4605 Krankenbesuche machte, 22 Nachtwachen und 9 Tagpflegen hielt. Die Station wurde nur aus freiwilligen Spenden unterhalten, außer Natural- gaben, besonders aus den Gemeinden Selters und Ortenberg steuerten bei: Gemeinde Ortenberg | 100 Mark, Basaltwerk Ohmtal 50 Mark (außer- j dem 50 Mark für die Kinderschule), Eisenwerk ! Hirzenhain 50 Mk., Kreiskaffe 75 Mk. Ferner gin- '■ gen ein an freiwilligen Gaben ber einzelnen Ge- meinbeglieber aus Ortenberg 315 Mk., aus Lißberg 150 Mk., Selters 50 Mk., ber Beitrag ber Gemeinbe steht noch aus, ebenso bie Beiträge ber Krankenkassen Bübingen und Nidda, die ebenfalls in dankenswerter Weife die Schwesternstationen unterstützen, aus der Kollekte im Dekanat für die Stationen des Dekanats wurden 38 Mk. überwiesen. Dank dieser
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Der Mittwoch, der zweite Tag der Landwirtschaftlichen Woche, begann mit einem Vortrag von Dr. Fensch (Berlin) — Mitglied des Deutschen Landwirtschaftsrats — über „Wirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik". Der Redner verlangte Maßnahmen zur Gesundung der Landwirtschaft, u.a. Zoll chutz. Ferner trat er ein für Erhöhung der Roherträge, Wirtschaftsberatung, Ausgestaltung des Unterrichtswejens usw.; er forderte wie Steuerreform und Rücksichtnahme bei eher Festsetzung des Zinsfußes für Kredite.
Es wurde eine Entschließung angenommen, in ber auf bie Notlage der hessischen Landwirtschaft hingewiesen und eine Umwandlungber kurzfristigen Kredite in langfristige mit billigem Zinsfuß verlangt wird. Die entscheidenden Sätze der umfangreichen Entschi'e- jungen lauten wörtlich: „Die Landwirtschaft kann ich keinesfalls eine willkürliche Veranlagung, die ich über die zwischen dem Landesfinanzamt und >er gesetzlichen Berufsvertretung vereinbarten De-
— Lichtspielhaus. Bahnhofstraße. „Tragödie". Man nennt Henny Porten Da« .deutsch? Gretchen" und räumt ihr damit, wenn'auch wider Wollen, eine ganz einzigartige Stellung in der Welt des Films ein. Gewiß, es gibt schönere Frauen, es gibt raffiniertere Schauspielerinnen. aber kerne so durch und durch echte und innerlich wahre Künstler n wie, Henny Porten. Richt als betörendes Web. nicht als hinreißend schone Frau ist sie sich selbst, sondern ccks Mutter, als deutsche Mutter, einfach und schlicht in ihrer öovye, ihrem R ngen um ihr Kind. Da fällt alles Pr^enhafte und Theatralische und nur sie. die echte und wahre Künstlerin, gestaltet aus einem reichen inneren Erleben heraus, ilnb dieser Ausschnitt in dem mit t>:cl Routine und dramatischer Wucht, in dessen doch in Dem herkömmlichen Rahmen des F irns gehaltenen Stück lohnt auch dem nicht passionierten Freund beg Kinos den Besuch. znnal der Fckm von Carl Froelich sehr sorgfältig inszeniert ist und neben Henny Porten Künstler von Rang aufweist, von denen wir mir Robert Garrison nennen wollen, dessen Verleger eine ausgezeichnete Leistung ist.
** D i e deutschen Münzprägungen im Dezember. In den sechs deutschen Münzstätten wurden im Dezember an Silbermünzen geprägt: 11512181 Mark Einmarkstücke, 1 754082 Zweimarkstücke, 630 000 Mark Dreimarkstücke, 2 216 770 Mark Fünfmarkstücke. An Pfennig- münzen wurden für 151 837,25 Mark tfünf= Pfennigstücke unb 354 823,80 Mk. Zehnpfennigstucke geprägt. Unter Berücksichtigung ber eingezogenen Münzen beträgt der Umlauf nunmehr: 239 163 033 Mark Einmarkstücke, 52111 670 Mark Zweimarkstücke, 149 983 626 Mark Dreimarkstücke 3 912 040 Mark Fünfmarkstücke, 26 120 418.65 Mark Füns- pfennigstücke, 55 369 970,50 Mark Zehnpfennigstucke, 109 850 425,50 Mk. Fünfpfennigstücke, 2 795 107,80 Mark Einpfennigstücke, 5 000 303,68 Mark Zweipfennigstücke.
Bornotizer:
— Tageskalender für Freitag. Stadttheater: 7V4 Uhr „Das Dors ohne Glocke" (Ende gegen 10 Uhr). — Verein Rudersport: 9 Uhr Bootshaus, Hauptversammlung.
Hessische LQNdrvrrLschafLttche Woche.
(Von unserer Darmstädter Redaktion.)
lich wegen Anstiftung zum Diebstahl zu 4 Monaten Gefängnis unb drei weitere Mitangeklagte zu Geld- strasen verurteilt worben. Während letztere sich bei blefem Urteil beruhigten, legte R. Berufung ein. Durch die Kleine Strafkammer Wetzlar wurde das erstinstanzlich« Urteil dahin abgeänbert, daß der Angeklagte zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Auf die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil hatte er den Erfolg, daß das Reoi- fionsgericht — Oberlandesgericht Frankfurt a. M. — obwohl es das angefochtene Urteil im Schuldspruch endgültig bestätigte, dieses aus formellen Gründen wegen des Strafmaßes aufhob und die Sache dieser- halb an die kleine Strafkammer zurückoerwies. Die heutige Verhandlung befaßte sich daher auch nur mit dem anzuwendenden Strafmaß. Das Gericht erkannte unter voller Würdigung ber persönlichen Verhältnisse bes Angeklagten sowie ber allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse auf 20 0 M k. (9 c(b- ftrn f e an Stelle einer verwirkten Gefängnisstrafe von zwei Monaten.


