Rheknprojekt politische Bedenken verschiedenster: Art aufgetaucht. Man fürchtet, das Reichsehren- mal am Rhein könne provokatorisch wirken und die deutsche Politik der endgültigen Aussöhnung mit Frankreich stören. Ich vermag diesen Gedanken nicht zu folgen. Es handelt sich nicht um ein Siegesdenkmal, sondern um ein Totemnal, und wenn auch in Dersammlungsreden vaterländische Empfindungen und Hoffnungen zum Ausdruck kommen, so wird dies in der Rähe eines Lotenmals nur in ernster, würdiger Form geschehen, frei von allem Chauvinismus. Die Rheinländer beanspruchen das Ehrenmal für sich obgleich gerade sie, wenn jene Befürchtungen sich bewahrheiten würden, am meisten darunter zu leiden hätten. In Frankreich wird man die Wahl des Rheines als eine Selbstverständlichkeit empfinden, und wenn wirklich einmal eine Verständigung zwischen Frankreich und Deutschland zustande kommen, sollte, dann wird man sich am ehesten über die Ehrung der 'Loten hinaus die
Hand zu reichen vermögen. — Man sagt ferner, der Rhein sei ein internationaler Strom, befahren von allen Rationen und beherrscht von der internationalen Rhein-Schiffahrtskommission. Ein böses Wort, das Wort vom internationalen Strom, das dazu angetan ist, die Gefühle der Rheinländer zu verletzen. Die Zentralkommissivn besteht bereits seit Anfang des 19. Jahrhunderts, bis 1870 gehörte ihr Frarckreich an. Die Tatsache der Befahrung burch fremde Schiffe beeinträchtigt nicht den territorialen Besitzstand am Rhein. Der Rhein ist Deutschlands Strom, und wenn die fremden Rheinfahrer das Reichsehrenmal schauen, so werden sie cs zu würdigen wissen, wie Deutschland seine Toten ehrt.
In Vorstehendem habe ich versucht, eine möglichst objektive Darstellung des ganzen Problems zu geben, in der Hoffnung, damit zur endgültigen Verständigung aller Deutschen bei- äutragen, einer Verständigung, die ich in vater- wandlschem Interesse von ganzem Herzen ersehne.
Gießener Verfaffungsseier.
Gestern abend fand im Stadttheater unter Mitwirkung der Kapelle des 1. Ball. I.-R. 15 und der Gesangvereine „Eintracht" und „Heiterkeit" eine Verfassungsfeier statt. Der Festakt wurde nach dem Meistersingervorspiel durch eine kurze Ansprache des Provinzialdirektors Graes eingeleitet, der die Versammlung im Ramen des vorbereitenden Ausschusses herzlich willkommen hiest und, an Sinn und Charakter der Feier erinnernd, seine Worte gipfeln lieh in einem Appell 'an Staatsbewußtsein und die Staatspflichten eines jeden, und einer eindringlichen Mahnung zur opferwilligen Hingabe an das arme und darum doppelt geliebte Vaterland. Im Mittelpunkt der Feier stand eine Fe st rede über Staatsgeiinnung, gehalten von Priv.-Doz. Dr. Friedrich R a a b - Gießen. Der Vortragende führte folgendes aus:
Der Kampf um die praktische Gestaltung des Staatsleberis und das Ringen um die gedankliche Klärung staatlichen Wesens sind während der letzten Menschenalter in steigendem Mähe durch den Gegensatz von Macht und Recht beherrscht worden. Die Verfechter des Machtgedankens erblicken das Wesen des Staates in der Erhaltung und Steigerung, gegebenenfalls Wiedergewinnung der staatlichen Macht, der Fähigkeit, den Willen des Staates gegen jeden anders gerichteten Willen auswärtiger Mächte oder innerstaatlicher Kräfte einzelner Parteien und Gruppen möglichst durchzusehen, und $toar mit jedem zu solcher Sicherung der staatlichen Souveränität geeigneten Mittel, notfalls auch körperlichen Gewalt, militärischer oder polizeilicher Art. Für sie ist der Kampf der Vater aller Dinge, sie haben dem imperialistischen Zeitalter sein Gepräge gegeben, sie sehen im politischen Leben nichts anderes, als die bewuht gewordene Fortsetzung des natürlichen Lebenskampfes.
Demgegenüber ist der Rechtsgedanke des Staates aus der Erkenntnis des Unterschieds von Aatur und Geist geboren. Er bestreitet dem natürlich gewachsenen Eigeninteresse des einzelnen Staates, einer einzelnen Gruppe, Partei, Klasse oder gar einer einzelnen Person, daß die Macht zur Durchsetzung solchen Interesses auch gegen den Willen der anderen bereits die Berechtigung hierzu verleihe und fordert Schranken für die Willkür aus solchem Willen zum billigen Ausgleich widerstreitender Interessen. Zum Schuhe des Schwächeren vor der Willkür des Stärkeren erwächst die innerstaatliche Rechtsordnung, allmählich auch die Sicherung des ein- • seinen vor der Willkür staatlicher Organe durch Entwicklung zum Rechtsstaat mittels Verfas- l sungsschuh und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Änd schliehlich entkeinem demselben Boden die Ver- z' suche zwischen staatlicher Rechtsbildung auf dem , Wege völkerrechtlicher Regelungen, internatio- r naler Schiedsgerichtsbarkeit und Schaffung eines Völkerbundes.
Machtgedanke und Rechtsgedanke irren beide, wenn sie glauben, daß einer von ihnen den anderen entbehren könne. Riemals ist staatliche Macht Selbstzweck gewesen und kann es nicht sein, denn sie bedeutet ihrem Wesen nach immer ■nur Mittel zu dem Zweck, bestimmte Lebensbedürfnisse der staatlich verbundenen Menschen zu schützen, sei es die Stillung ihres Hungers, sei es die Pflege der Wissenschaft, sei es die Ausbreitung eines Glaubens,' oder was immer
dem Menschen schutzbedürftiger Selbstzweck dünkt. Die Ausübung der Macht erhält so ihre Würde vom Rang des Willensziels, dessen Verwirklichung sie dient. Ebensowenig aber, wie Macht Selbstzweck sein kann, auch da nicht, wo sie dafür gehalten wird, vermag das Leben der Menschen, vor allem der in Gemeinschaft «verbundenen, des Machtwillens zu entbehren, so lange die Menschen sich für den Lauf der Dinge verantwortlich fühlen und einer eigenen Aufgabe bewuht bleiben. Wer darauf verzichtete, seinen Willen auch gegen den anderer durchzusetzen, also nach Kräften sich seiner Macht zu bedienen, hörte auf, im irdischen Sinne des Wortes zu leben.
Genau so wie die Macht des Staates nicht Selbstzweck seines Daseins sein kann, vermag das Recht dies zu tun, so vielfach das heute auch geglaubt wird. Denn der Sinn des Rechts besteht darin, eine bestimmte Abgrenzung der Machtbereiche der Menschen und Menschengruppen gegeneinander zu sichern, mag die Ausübung der Macht des einzelnen mit geistigen, seelischen und wirtschaftlichen Mitteln oder mit roher Gewalt geschehen, und jede Aenderung bestehenden Rechts bedeutet eine Erweiterung des Machtbereichs der einen, indem sie den Machtbereich anderer verengt. Dies kann beispielsweise durch eine Einschränkung des privaten Erbrechts, also der Wirkungsmöglichkeiten der Rachkommen reicher Erblasser geschehen, zugunsten derer, welchen die nunmehr dem Staat anheimgefallenen Erbschaften zugutekommen, oder durch eine Aenderung des Wahlrechts, welche die Stimmenzahl und damit wiederum die Macht bestimmter Parteien und Gruppen zugunsten anderer verschiebt. Aber immer erhält das Recht erst seine Würde von der Art des Machtgebrauchs, den es sichert oder erweitert. Llnd Recht wird Tlnsinn, Wohltat Plage, wenn im Laufe der Geschichte die Nutznießer eines Rechts aufhören, die ihnen rechtlich gesicherte Macht würdig zu gebrauchen, und alsdann die Schale des äußeren Rechts den Kern des inneren Anrechts verbirgt. Solches gilt gleichermaßen für Rechte des Einzelnen, wie ganzer Gruppen und Stände, wie der Völker und Staaten. Riemals ist die Aufrechterhaltung eines Rechtszustandes um seiner felbftwillen wertvoll, immer nur um der Freiheit oder Hemmung willen, die er den von ihm geregelten guten oder bösen Kräften angedeihen läßt.
Daß aber dennoch der Staat das Recht ebensowenig zu entbehren vermag wie die Macht, bedarf kaum eines Beweises. Besteht doch seine vornehmste Aufgabe darin, die Machtbereiche der Menschen und Menschengruppen zu regeln und ihrer Aenderung durch Willkür von innen oder außen zu wehren.
Also scheint es, als ob zwar Recht und Macht nicht die höchsten Ziele des Staates seien, wohl aber seine wesentlichen, wechselseitig aufeinander bezogenen und niemals entbehrlichen Mittel, die beiden Formen seines eigentlichen Wirkens. Aber sind es die einzigen?
Es ist eine verhängnisvolle Einseitigkeit und Veräußerlichung staatspolitischen Denkens, das Leben des Staates auf Recht und Macht allein gegründet zu glauben. Denn der Staat, seine Macht- und Rechtsordnung tönnen überhaupt nur bestehen, wenn die Menschen, die an der
29. Fortsetzung.
Nachdruck verboten.
Dec oer-
Die Krummhölzer
Roman aus den bayerischen Bergen. Von Michael Wagner.
neue Besitzer wird demnächst schon einziehen, stehst, Freunder!, und dös is — rat amal!"
Zeno sah den Förster lächelnd an und zuckte die
Achseln. „Mein Gott!" meinte er.
blitzten grimmig, als er Zeno nun fragend ansah. Der schien aber noch nicht recht zu begreifen.
„Ja — i versteh schon — aber —" „Laß dir nur Zeit! Und lus, was kommt!
Hatte chm das harte Geschick die Augen darüber geöffnet, wie es eigentlich um Toni stand und all seine Hoffnungen zu Lug und Trug gemacht — es sollte ihm auch sürderyin nichts erspart bleiben. Und der Uracher nahm das ihm zugedachte schwere Sorgenbündel auf seine alten Schultern, bitz die Zähne zusammen und ging seinen steinigen Weg weiter . . .
Eines Tages stürmte der Herr Förster Dominikus Sanktjohanser ins Schnitzerhaus am Marktplatz. Er nahm sich kaum Zeit, zu allen richtig „Grüß Gott" zu sagen und war ganz außer Atem. Vielleicht mehr noch: außer Rand und Band. Er schnaubte förmlich. Die grauen Borsten seines Schnurrbarts sträubten sich widerspenstig und die rste Nase vibrierte vor Erregung.
Nachdem er suchend durch einige Räume gerast, in denen sich Zeno sonst niemals aufhielt, fand er ihn schließlich draußen im Garten.
Verwundert schaute Zeno dem alten Freund ins aufgeregte Gesicht, das ihm in seiner komischen Zer- wühltheit unwillkürlich ein Lächeln abnötigte.
„Ja, grüß dich Gott, Annodomini! — Was —"
Der Förster ließ die Luft durch die Zähne pseifen.
„Red' und frag' net soviel! Da hock dich her, Zeno! So! Und jetzt halt dich gut ein, damit's dich net umreißt!"
Erwartungsvolles Schweigen seitens Zenos. Nachdem der Förster wieder etwas Luft geschöpft, packie er seine aufregende Post aus, in knappen, heftigen Worten:
„Also, denk dir: I will net lang um den Bei 'rumgeh'n, aber heut' früh bringt mir unser Urschi brühwarm die neueste Neuigkeit, von der noch gar niemand was woaß — mein Nachbarhaus, 's Landhaus von der Geheimrätin, is vertäust worden, verstehst?"
Der Förster stocherte mit seinem knorrigen Hackelstock im Kiesboden herum, seine kleinen Augen
„Rat' nur! Wirst seh'n — 's macht dir hintennach selber G'spaß!" drängte der Förster mit ingrimmigem Gesichte.
Langsam erstarb das Lächeln um Zenos Mund. Eine Ahnung stieg in ihm auf. Er wußte nicht warum, aber plötzlich sagte er laut:
„Etwa — der Toni?!"
Da schlug sich der Förster klatschend aufs Knie. „Senaten! Direkt ins Schwarze!"
„Also wirklich — der Toni?!"
„Kreuzbirnbaumundhollerstauden! Nix anders wie Toni! — Jawohl — ausgerechnet dein Herr Bruader setzt sich mir vor d' Nasen hin! Kannst da noch redend Bloß, daß er mich ärgern kann — der —" gab dec Förster jetzt seiner so lang zurück- gedrängten Empörung lauten Ausdruck.
„A so a bodenlose Gemeinheit!" schimpfte er weiter. „Dös is doch direkt a öffentliches Aergernis — oder Aufreizung zum Klassenhaß!"
„Reg' dich doch net auf, Annodomini! Es is ja gar net wert! Schau — und deiner G'sundheit rönnt's schaden — vielleicht kommt's a ganz anders!"
„Anders!" höhnte der Förster. „Anders! Schneid' ab! I sag' dir bloß — mir werd schon ganz zweierlei, wenn i dran denk! I sag' ja — gar nimmer schön is auf der Welt! . .
Und nun kam eine Zeit, während welcher der Herr Förster Sanktjohanser ständig in Gefahr schwebte, vor lauter Aerger und Verdruß vom Schlage getroffen zu werden.
Schon die Vorbereitungen zur lleberfieblung, die unter dem Beisein Tonis getroffen wurden, gingen ihm stark auf die Nerven. Handwerker aller Art erschienen, reparierten, malten und putzten das Landhaus schmuck und fein heraus. Der Förster aber hatte währenddem gallige Tage.
„Er muafV natürlich noch nobler haben als die Geheimrätin! Noch nobler! Der — Schieber!"
Bildung und Ausführung des staatlichen Willsns beteiligt sind, das Leben des Staates unabhängig von den Vorteilen bejahen, die ihnen persönlich aus irgendwelchem Verhältnis zum Staate erwachsen. Ja, ein Staat hat überhaupt nur soviel Macht, als in ihm Menschen leben, die ihn nicht nur um ihres eigenen Vorteils willen bejahen. Denn, wenn die Bildner und Vollstrecker des staatlichen Willens nicht aus innerem Antrieb, aus echter Staatsgesinnung alle Zeit das Ganze des Volles im Auge haben und höher stellen, als der Interesse einer einzelnen Gruppe, Partei oder Klasse, und vor allem höher als ihr eigenes, persönliches Interesse, dann wird sie hierzu auch keine Macht und kein Recht zwingen können, wenigstens nicht in den entscheidenden Augenblicken staatlichen Lebens. Jeder Zwang, den staatliche Macht auf sie ausüben könnte, bedürfte ja doch immer wieder der Menschen, die ihn anwenden, ilnb wenn diese aus Beschränktheit, Angst oder Eigennutz versagen, weil es eben auch ihnen an der echten <5taatggef Innung gebricht, dann hilft dem Staat keine Macht, mag er zu alltäglichen Zeiten auch noch so mächtig erscheinen. Änd auch jedes Recht, das Bildnern und Vollstreckern staatlichen Wlllens gebietet, das Wohl des ganzen Volkes über alles zu stellen, bleibt ohnmächtig, leidet, wenn die Menschen, die dies Recht anwenden und durchsetzen sollen, selber der echten Staatsgesinnung entbehren. Mit einem Wort, Macht und Recht sind nur die äußeren Erscheinungsformen des Staates. Sein inneres Leben gründet ganz und gar auf der seelischen Bereitschaft der Menschen, das Ganze höher zu schätzen als den Teil.
Solche Staatsgesinnung kann nicht gelehrt und befohlen werden. Wie aber ist sie denwrch zu pflegen? Diese Frage ist nach allem bereits Gesagten von entscheidender Wichtigkeit für das Leben des Staates, und sie ist für unser Volk und für unseren Staat aus zwei Gründen von ganz besonderer Bedeutung geworden. An der Bindung des staatlichen Willens des Deutschen Reichs wie der einzelnen deutschen Länder ist nach dem ersten Artikel der heute vor sieben Jahren geschaffenen Reichsverfassung jeder über 20 Jahre alte Deutsche, männlichen oder weiblichen Geschlechts, beteiligt, denn „die Staatsgewalt geht vom Volle aus". Das Schicksal des deutschen Volkes hängt also davon ab, wie weit die Gesamtheit seiner erwachsenen Bürger von solcher echten Staatsgesinnung erfüllt ist oder nicht. Sodann sind die staatlichen Machtmittel des Reiches nach außen und innen weit schwächer als sie feit langem zuvor gewesen. Uni so mehr ist das Leben des Staates und der Schutz seines Rechts auf die Staatsgefinnung feiner Bürger angewiesen. Freilich nicht nur, sofern sie als Wähler und Abgeordnete an der Bildung des staatlichen Willens beteiligt find, sondern ebenso auch, sofern sie als Beamte, Richter, Soldaten oder auch als ehrenamtlich Tätige diesen staatlichen Willen auszuführen haben.
Worin aber besteht nun im einzelnen die Bewährung solcher echten Staatsgesinnung? Echte Staatsgesinnung ist einsichtige Liebe zum Volke. Sie ist einsichtige und nicht schwärmerische Liebe. Denn sie ist sich jederzeit der vielfachen Anvollkommenheiten der Menschen bewußt, die ohne staatlich geschützte rechtliche Regelung ihrer Machtbereiche den Lebensraum der anderen willkürlich verletzten, weswegen es eben des Staates, seiner Macht und seines Rechts bedars. Alnb echte Staatsgesinnung ist auch darum einsichtig und nicht schwärmerisch, weil sie sich der Verantwortung für das Schicksal des eigenen Volles und seines Staates bewußt bleibt und darum die Sorge für das Wohl des Volles nicht anderen, nicht fremden, nicht höheren Mächten überläßt, sondern selber nach Kräften dafür wirkt, voll Vertrauen darauf, daß solche Wirkung möglich, aber auch notwendig ist. Zn alledem fordert echte Staatsgesinnung jederzeit die tätige Anteilnahme an der Entwicklung des Staatslebens. Sie kennt keine Wahlmüdigkeit und kennt keine Staatsverdrossenheit.
Vor allem aber ist sie Liebe zum Volke. Liebe ist etwas ganz anderes als noch so hohe Wertschätzung. Jede Wertschätzung so veränderlicher Gebilde wie es Menschen sind, bleibt der steten Gefahr unterworfen, durch irgendwelche Handlung, Gedanken oder Gefühle eines bislang geschätzten Menschen, die seinen bisher geglaubten Wert zu verringern scheinen, selber vermindert zu werden. Jede Wertschätzung ist abhängig von knurrte er bissig in den Bart, wenn drüben fest geschafft wurde. Sobald es ihm aber zu dumm wurde, pfiff er seinem Dackel und verkroch sich irgendwo im Bergwald, wo er „nix mehr Horen und sehen brauchte — von der Bagaschi übereinand!"
So begab es sich also, daß der Förster Sanktjohanser an seinem beginnenden Lebensabend, den er sich immer von Ruhe und Gemütlichkeit erfüllt geträumt, voller Groll und Verdruß Herumstrich. Er trug sich wahrhaftig ernstlich mit dem Gedanken, um seine Pensionierung nachzusuchen. Nur Zenos Zureden hielt ihn noch davon ab.
Eines Tages hielt Toni Uracher feinen Einzug in das neue Besitztum. Dabei ging es hoch yer. Denn Toni feierte den Tag im Kreise seiner Kumpane mit großem Gelage — beinahe wäre es ein öffentliches Aergernis geworden.
Selbstverständlich bildete im Orte Tonis „Großtuerei" das Tagesgespräch. Ein gar heftiges Ge- tufchel und Gezischel aber Hub an, als Toni einige Tage vor der „öffentlichen Einweihung" mit feinem neuen Hauspersonal erschien: Ein Mädchen für alles und als Haushälterin und Dame des Hauses eine ehemalige Münchener Weinkellnerin. Zenta, so hieß letztere, stand Toni auch sonst sehr nahe.
Davon sprach man natürlich.
Denn in diesem oder jenem Hose gab es mehr oder minder hübsche Töchter, welche gern Krumm- holzerin geworden wären. Auch war bekannt, daß Vater Uracher längst eine junge Bäuerin im Hause haben wollte--
Und nun brach der Toni protzig die letzte Brücke ab, die ihn noch mit den heimatlichen Bauern hätte verbinden können. Das war eine unverzeihliche Sünde wider geheiligte Tradition und — mancherlei heimliche Ehespekulation. Sie sollte Toni auch nie mehr vergeßen und vergeben werden, und die Zahl derer, die dem „Schieberprotzen", wie man Toni schon ganz laut nannte, mit feindseligem Gesichte begegnete, wuchs ständig . . .
Ein Auto aus München brachte Tonis Festgäste: Bullinger, Moriggl und Baron v. Scharitz, dazu allerlei Weiblichkeit für die Stimmung.
Die blieb auch nicht aus.
Erst führte Toni die Schor feiner Gäste durch Haus und Garten, seine Zenta am Arm geleitend. Dann setzte man sich zur Tafel, welche, mehr als
dem Verhakten des geschätzten und gewerteten Menschen, sie steigt mit feinem Dohlverhalten, sic fällt mit dessen Gegenteil, so wie es sich im Auge des Wertenden widerspiegelt. Echte Liebe aber ist unabhängig vom Wandel des Geliebten. Wer sein Voll wahrhaft liebt, kann in dieser Liebe' nicht enttäuscht oder erschüttert werden, denn sie ist ebenso unabhängig von dem Verhalten der einzelnen wie des ganzen Volles. Ich liebe mein Volk nur dann im echten Sinne dieses Wortes, wenn ich jeden deutschen Menschen liebe, weil er ein Deutscher ist und zur Kette der Geschlechter gehört, die in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft deutsch sein werden, well sie fühlen, daß sie es sind. Ohne Rest beschreiben läßt sich das Deutschtum sy wenig wie das Wesen eines geliebten Menschen. Denn könnte man es beschreiben, so brauchte sich ja nur dieser oder jener Zug seines Wesens zu verändern, um nicht mehr geliebt zu werden. Selbst die Sprache ist nicht das unbedingt Entscheidende, so wesentlich sie bleibt, und erst recht nicht Abstammung, Bildung oder Rasse, sondern nur die Gemeinsamkeit des Bewußtseins, sich als deutsch zu fühlen, nicht um irgendeines Vorteils willen, sondern einfach, weil es so ist. Solche wahrhafte Liebe zum eigenen Volle tiefsten
gerade dann, wenn große Teile des Volles unbegreifliche Dinge tun. Rur der liebt sein Volk wahrhaft, der in solchen Augenblicken doppelt liebt. 3ur Staatsgesinnung reist solche Liebe aber erst bann, wenn sie nicht in Gefühlen verbleibt, sondern helfend und opfernd zur Tat schreitet.
Freilich verlangt zu echter Staatsgesinnung erweckte Liebe mehr noch als nur die älnter- ordnung des eigenen Interesses unter das Wohl des ganzen Volles. Richt nur die erwählten Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volles, wie der Wortlaut der Reichsverfassung sagt, sondern ihrem Geist nach ist es jeder, der irgendwie an der Bildung des staatlichen Willens beteiligt ist. And das ist jeder, sofern er überhaupt nur irgendwie auf die Willensbildung der Menschen einwirkt, ob als Lehrer, Dichter, Wirtschaftsführer oder Zeitungsschreiber. And wirkliche Liebe zum Volle dient nicht nur dem Ganzen mehr als sich selber, sondern erblickt auch alle Zeit im einzelnen ein Glied des Ganzen. Was nutzt uns alles Reden von Vaterlandsliebe und Volksgemeinschaft, wenn wir diese beiden nicht jederzeit jedem deutschen Menschen gegenüber verwirklichen können. Durch nichts ermangeln wir alle so sehr echter Staatsgefinnung und dadurch eines aus inneren Kräften mächtigen Staates, als darum, weil wir im anderen Menschen nichi das gemeinsame Deutschsein zuerst und zu Hochs! erkennen, sondern zunächst den Anterschied zu uns, den Unterschied des Standes, der Bildung, oft auch des Stammes oder der Rasse, vor allem aber der Partei. Freilich ohne Parteien, ohne Formung der Richtungsunterschiede bei Bildung des staatlichen Willens i>: : Antti.nähme
vieler oder gar des ganzen V^ttes am staatlichen Leben nicht möglich, Parteien müssen darum sein und der Auf nach Aeberwinbung der Parteien ist nichts als unverständige Rederei. Wird aber die Parteiung über den Bereich' der Wahlen und anderer Arten staatlicher WillenL- bildung hinaus ausgedehnt, geht sie so weit, daß es wichtiger als alles andere wird, welcher Partei einer angehört, auch auf allen anderen Gebieten als der politischen Willens- bildung, dann wird die Partei Selbstzweck, statt daß sie Mittel zur einheitlichen staatlichen Willensbildung bleibt und dann hebt sie sich schließlich selbst auf.
And zum letzten ist echte Staatsgesinnung Liebe zum Volke und nicht zum Staat. Das bedeutet wiederum zweierlei. Es will einmal sagen, daß die zufälligen und veränderlicher Grenzen des Staates nicht bestimmen, wer zr meinem Volke gehört oder nicht, ©taatdgefinnunr aus Liebe zum Volke hält den Staat offen zum Eintritt aller, die in Ausübung ehres echten Selbstbestimmungsrechts deutsche Reichsbürgei fein wollen, weil sie deutsche Volksgenossen sind. Die Reichsverfassung hatte bereits diesem Gedanken in Artikel 61 betreffs der Teilnahme Deutsch-Oesterreichs gebührend Rechnung getragen, bis die Arheber des Vertrages von Versailles die Kraftloserklärung dieses Abschnitts der Verfassung erzwangen. Doch braucht dieser äußere Zwang unsere Liebe zum großen deutschen Volke auch über die Reichsgrenzen hinaus nicht zu kümmern, wenn wir es nicht wollen. AiÄ es war ein Mangel echter Staatsgesinnung der reichlich bestellt, vorderhand die Gesellschaft eifrig beschäftigte.
Der Baron toastete auf den gasffreundlichen Herrn des Hauses, der feinsinnig fein stimmungsvolles neues Heim mit der Blume der Liebe zu schmücken verstünde — und entlebigte sich auch sonst noch einiger süßlichen Phrasen.
Toni fühlte sich natürlich ungemein geschmeichelt und drückte dem Baron hrzlich die Hand.
„3 dank recht schön, Herr Baron," beinahe hätte ein „Vergelt's Gott" gesagt „für Ihnerne wunderbare Ansprach'! Mir werden schon wieder quitt werden!" Und an die übrigen Gäste gewandt: „Und jetzt wollen wir aber zünftig fein, meine Herrschaften!"
Zwei Stunden später mar die Situation schon wesentlich verändert.
Eine Batterie geleerter Wein- und Sektflaschen ließ auf die damit erzeugte Fidelität schließen, des- gleichen die erhitzten roten Köpfe der Herren und Damen. Lautes, wieherndes Gelächter drang durch die offenen Fenster in die warme, reine Bergsammernacht hinaus.
Toni und Bullinger kollerten dicke Lachtränen über die feisten roten Gesichter, und Moriggl schüttete ein Glas Wein nach dem andern hinunter, bis er, ohne weiteres Aufsehen zu erregen, diskret und still von feinem Stuhl auf den weichen Smyrna kugelte und zu schnarchen begann.
Draußen aber war die geheimnisvolle Sttlle der Berqnacht, heiliges Schweigen.
Die ewigen Sterne funkelten vieltausendfach vom klaren nächtlichen Himmel, und der Mond zog in friedlicher Würde feine Bahn.
In dräuender Wucht, mondlichtumsilbert, ragten die Berge zu den Sternen auf. Schatten wandernder Wolken huschten darüber bin und verwoben sich mit dem in Klüften und Schluchten kauernden Dunkel.
Bäche und Wildwafser rauschten ihr nie ersterbendes monotones Lied, und im nachtdunklen schlafenden Hochwald flüsterte der leise hindurchstreichende Bcrgwino seltsame Geheimnisse uralten Tannen in bil schwarzen Kronen . . .
Oben im Krummholzerhof aber ächzte in derselben Nacht der alte Uracher unter dem Alb seiner Sorgen . . .
(Fortsetzung folgt.)


