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Perfönlichkett -ur Geltung kommen lassen wollten. Daher rühre auch die Unzufriedenheit Weiler Volksschichten mit unseren politischen Verhält­nissen. Wir müssen zwischen Demokratie und Aristokratie einen Ausgleich schassen. Hur so wird Deutschland zur Blüte gelangen. Der Red­ner schloß mit einem Hoch auf das deutsche Vaterland.

Schöffengericht Wetzlar.

1. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit wurde ein Walzer von Wetzlar wegen schwerer Kuppelei zul Jahr Gefängnis und 5 Iah - ren Ehrverlust verurteilt.

2. Ein Arbeiter auS Wetzlar sowie dessen 25jährige Tochter stehen wegen Blutschande unter Anklage. Die Verhandlung, die ebenfalls unter Ausschluß der Oc,fentlichleit stattfand, endigte mit der Verurteilung des Vaters wegen Dlut- schanbe in Tateinheit mit Verbrechen gegen § 176 StGB, -u 3 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust, während die Toch­ter 3 TR onotc Gefängnis erhielt.

3. De- weiteren hatte sich ein Schuhmacher auS Münchh olzhau sen zu verantworten, der an einem Mädchen von noch nicht 12 Jahren sich vergangen hat. Auch gegen diesen übrigens schon wiederholt wegen ähnlicher Delikte vorbestraften Angeklagten wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. DaS Urteil lautete auf 2 Jahre Zuchth auS und Aberkennung der bür­gerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren.

4. Wegen Vergehens gegen das Umsatzsteuer­gesetz hatte sich ein Gastwirt und Bäcker aus ^ermann ft ein zu verantworten. Die Ver­handlung ergab folgendes: Der Angeklagte hatte den Umsatz in seinem Geschäft für das 1. und 3. Vierteljahr 1925 mit einem bestimmten Be­trag angegeben. Rach seinen Auszeichnungen be­trug dieser jedoch erheblich mehr. Das Finanzamt stellte fest, daß der Angeklagte in dieser Zeit Mehl bezogen hatte, dessen Kaufpreis nach Ab­zug des am Schluß des 3. Vierteljahres noch vorhandenen Bestandes immer noch höher war als der in den Aufzeichnungen angegebene Um­satz. Runmehr schätzte daS Ftnanzamt den Umsatz des Angeklagten und erkannte ferner auf eine Geldstrafe von 200 Rm. gegen ihn, wogegen dieser gerichtliche Entscheidung beantragte. In der heutigen Verhandlung lagen Belege der Lieferanten vor. Das Gericht erkannte wegen fahrlässiger Steuerverkürzuna auf 15 0 R m. Geldstrafe hilfsweise 30 Tage Gefängnis

nehmen, außerdem eine Vertretung des Kantons Basel-Stadt unb andere schweizerische Behörden. Auch Holland wird beteiligt fein.

WSR. Frankfurt a. W., 10. Aug. Wie vom Magistrat mitgeteilt wird, ist die Durch­führung deS diesjährigen Wohnungsbau­programms derart befchleunigt worden, daß ein erheblicher Teil der Wohnungen bereits im Herbst bezugsfähig wird. Immerhin bleibt noch ein Teil von Wohnungen, der infolge von Schwierigkeiten bei der Geländebeschaffung erst später in Angriff genommen werden konnte und dementsprechend erst im Frühjahr fertiggestellt werden kann. Um dies für die Zukunft aus­zuschließen, und um gleichzeitig der in diesem Jahr besonders großen Erwerbslosigkeit im Bau­gewerbe zu begegnen, beschloß der Magistrat, bereits Im Herbst 1500 Wohnungen aus dem Wohnungsbauprogramm 1927 in Angriff zu nehmen und die Mittel hierfür, soweit sie nicht aus dem Hauszinssteueraufkommen fliehen, auf dem Anleiheweg zu beschaffen. Unter un­gewöhnlich starker Beteiligung wurden auf dem Hauptsriedhof die Opfer der Bluttat in der Dahlmann st raße beigeseht. Schon lanie vor Beginn des Traueraktes hatten sich Tausende von Menschen, darunter viele Reu- gierige, eingefunden. Die beiden Särge der Opfer waren überaus reich mit Blumenspenden ge­schmückt. Die Grabrede hielt Kirchenrat Trom- mershausen.

(tzrost - Wiesbaden.

WSR. Wiesbaden, 11. Aug. Die Ver­fassungsfeier wurde am Vorabend durch einen Fackelzug eingeleitet. Am Mittag sand die eigentliche Feier im großen Saale des Kur­hauses statt, in dem sich etwa 1OOO Zuhörer ver­sammelt hatten. Universitätsprofessor Dr. Hör­ne f f e r - Gießen hielt die Festrede. Gr betonte, daß es auch für die Anhänger der früheren Ord­nung notwendig sei. Abschied zu nehmen von dem, was nicht wirderkehre. Es gelte jetzt, alle Kräfte zusammenzufassen, um hierdurch große Leistungen zu vollbringen, wie es in Griechenland nach dem Uebergang von der Monarchie in die Demokratie geschehen sei. Wie monarchistische Staaten nur bestanden hätten, wenn sie demo- krattsch regiert wurden, so könnten demokratische Staaten nur bestehen, wenn die Persönlichkeit zur Geltung gelangt. DaS Ideal sei der Staat Wil­helms I., der seine Souveränitätsrechte der be­deutendsten Persönlichkeit seiner Zeit, D i s - marck, übertragen hat. Unsere heutigen Par­teien verfielen in die Fehler Wilhelms II., in­dem sie alles selbst tun und keine bedeutende

5. Aehnlich lag der Fall bei einem anderen Angeklagten, einem Kaufmann au8 Wetzlar, der feinen Umsatz erheblich niedriger angab, während die Lieferantenrechnungen eine bedeu­tend höhere Summe ergaben. Gegen ihn hatte daS Finanzamt 100 Rm. Geldstrafe festgesetzt, wo­gegen er ebenfalls gerichtliche Entscheidung be­antragt hatte. Der Angeklagte bestritt eine vor­sätzliche Handlung, was ihm nicht zu widerlege« war. Er wurde freigesprochen

6. Ein Arbetter aus Wetzlar, der sich an einem noch schulpflichtigen Mädchen vergangen batte, muhte sein Tun mit sieben Mona ten Gefängnis hüben. Die Oesfentlichkeit war während der Verhandlung ausgeschlossen.

Aus dem Amtsverkündigungsblatt.

" Das AmtSverkündigungSblatt Rr. 64 vom 10. August enthält: Anschluß des Kreisamts Gießen an das Fernsprechnetz. Maul» und Klauenseuche in Inheiden. Sicher­heit bei Lichtfpielvorführungen. Aufwertung von Stiftungskapitalien. Dienstanweisung für die Schulleiter, Lehrer und (Siternbeiräte. Be­darf an Lehrplänen für die Fortbildungsschulen. Belehrung der Schüler über PostversendungS- vorschristen. Muttersprache. Zeitschrift deS Deutschen Sprachvereins. Schulstatistik. Feldbereinigung Holzheim. Gefunden, ver­loren. Straßensperren. Konzession als Dienstmann. Dienstnachrichten.

Eingesandt.

(Für Form unb Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.) Schristleitung.)

Städtische Anleihen.

Rach einer Bekanntmachung imG. A." findet die Stadt Gießen die Ansprüche auf ihre Anleihen von 1922 und 1923 in bar ab. Huflar ist gelassen, ob das eine Kündigung ist, oder ein Anerbieten. Letzteres soll der Fall sein, doch be­dürfte es einer ausdrücklichen Erklärung der Stad' Gießen, da selbst eine befragte Bank es für zweifelhaft erklärte. Unbegreiflich ist die Gering- fügigfeit der Ablösung. Aus der löproz. An­leihe von 1923 über 200 Millionen hat die Stadt nach einer von maßgebender Seite nicht be­strittenen Angabe die Gnauthstrahe gebaut. Die Stadt wolle angeben, was sie hieraus für Ein­nahmen an Mieten usw. hat. Cs Ware billig, wenn sie dementsprechend ihre Anleihegläubiger abfinden würde. Zur Zeit will sie für die 200 Millionen nur 3000 Mk. geben. Eine Straße für

3000 Mk.! Gebaut auf Kosten von Gläubigern, meist wohl Gießener Bürgern, die tm Vertrauen auf den großen städtischen Grundbesitz und die aus allgemeinen Wahlen hervorgegangene Stadt­verwaltung die Anleihe zeichneten. Daß andere Städte auch nur den gesetzlichen Minimalbetrag zahlen wollen, so Wetzlar. daS auS einer der- maligen Anlage eine große Kirchhofanlage ge­schaffen haben soll, ist nicht maßgebend. Das Gesetz hat eine höhere Ablösung ausdrücklich an­geregt Dieser Anregung kommen biS jetzt bereits Stuttgart. Köln. Hamburg, Lübeck usw. nadv Sicherlich werden rwch viele Städte folgen. Diese Städte werden dann auch, wenn eine neue An­leihe aufgelegt werden muh, leichter Geld, und zu einem billigeren Zinsfuß, finden. Betreffs der Anleihen von Oberhessen ist noch nichts betarmt. doch ist wohl anzunehmen, da es sich bei Oberhessen auch nur um werbende Anlagen han­delt. daß die Abfindung deren jetzigem Wert entsprechend erfolgt. Es ist zu wünschen, daß sich die Stadtverordnetenversammlung eingehend mit der Angelegenheit beschäftigt. Bisher ist nach dem Sitzungsbericht diese noch gar nicht gefragt worden. KI.

Rundfunk-Programm

des Frankfurter LcndcrS.

(Aus derRadio-Umschau".)

Freitag, 13. August.

3.30 biS 4 älhr: Stunde der Jugend. 4.30 bis 5.45 Uhr: HauSfrauennachmittag. 5.45 bis 6.05 Ufer: Die Lesestunde. 6.30 bis 6.45 Ubr Stunde der Frankfurter Vereinigung für Heimat­kunde. 6.45 bis 7.15 Uhr: ..Die Erseh ließungs- aeschichte der Alpen". 7.15 bis 7.45 il^r: Funk- Hochschule Frankfurt a. M.:Rormales und vor­zeitiges Aitern", Vortrag von Frau Dr. Riese 7.45 bis 8.05 Ufjr: 20 Minuten älmschau über die Fortschritte in Wissenschaft und Technik. 8.05 biS 8.15 älhr: Filmwvchenschau. 8.15 bis 10.15 ll&r: Bunter Abend.

Sprechstunden der Nedaktion.

12 bis 1 Uhr mittags, 5 bis 7 Uhr nachmittags Samstag nachmittag geschlossen.

Für unverlangt cingefanbte Manuskripte ohne beigefügtes Rückporto wird keine Gewähr übernommen.

Jtnjeigenaufträge find lediglich an die Geschäfts ft eile zu richten.

Verantwortlich für den lokalen Teil i.D.:

Dr. Hans T h y r i 0 t.

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