Allemal: Rah m s ■ buttecgleich!
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Lietzener Anzeiger (General-Anzeiger für Gderhesien)
Dienstag. U. Mai 1926
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^'SkLgbri!
„»um Belut:
tragbar wäre ft».
15 Fortsetzung.
Nachdruck verboten.
Jur 400*3a^r»Steter her UniverfttSt Marburg. JT Marburg. 9 Ttot fHe rie$f8i>*w Hauptversammlung beS^flnlbetf ItÄ L^ßhlt- P * * Marburg mit her zugleich ha- fftwf. jährige Bestehen des Marburger <3tubenten5einr# und vor allen Dingen hie Grundsteinlegung zmn Bau des groben Kunstinstituts nerbtmben tinr kann als ein würdiger OTuffoft zur nächstjährig^ 400«3ohrfeier her 57- ri'"' Marburg ■ygltcn.
den Abschluß einer wirklich ausreichenden Lebensversicherung für die Bevölkerung des Mittelstandes, deren Vermögen größtenteils zerstört worden sind, zu gewährleisten. Hier muh eine Erhöhung angestrebt werden, daß bei Einkommen bis zu 15 000 Mark und Vermögen unter 50 000 Mk. der tot- sächliche nachgewiesene Aufwand des Steuerpflichtigen als abzugsfähige Sonderleiftuno anzu- sehen ist und oollstänoig — nicht in b e • grenzter Höhe — fteuerfrei bleibt Der Ausfall an Steuereinnahmen verschwände gegenüber dem Segen, den die Abschlußmöglichkeit wirklich ausreichender Lebensoersicherungsverträge der produktiven Bevölkerung des Mittelstandes bringen würde. Die Begünstigungen, die dos EStG, den Lebensversicheru^igsprämien gewährt, müssen also erweitert und weiter ausgebaut werden, immerhin sind sie auch jetzt schon beachtlich und verdienen im Publikum mehr bekannt zu werden.
Die Vergünstigungen des EStG, beschränken sich aber nicht nur auf die Lebensversicheningsprämien, sondern umfassen auch die Kapitalempfänge, die der Steuerpflichtige auf Grund von Lebens-, Unfall - und sonstigen Kapitaloersicherungen nach Eintritt des Versilherungssalles aiisgemhst bekommt. Auch diese Kapitalempfänge haben bemerkenswerte steuerliche Vorteile: Nach § 6 Abs. 3 EStG, unterließen sie der Desteuerung nicht, sind also als fteuerfreie» Einkommen anzu sehen. Es sind wohl in erster Linie sozialwirtschaftliche Momente, die die Gesetz, gebung zur Schäftung dieser steuerlichen vergün- stigimgen veranlaßten: Diejenigen, die sich auf den Lebens- oder Todesfall versichern, gehören meistens nicht den begüte'rten Kreisen an. Sie versuchen bei nicht hohem Einkommen und trotz der Dezimienina ihres Vermögens durch Kriegs- und Nachkriegszei' auf dem Wege einer Versicherung entweder sict selbst für den Fall des Alters. oder im Falle ihren Todes der Frau und den Kindern als besorgtet Hausvater nach Möglichkeit eine Sicherung zu schaffen.
Daß der Gesetzgeber dieser volkswirftchostlich so bedeutsamen und für den zukünftigen Wiederaufbau unentbehrlichen Vevölkerungsschicht bei ihren Siche- rungsmaßregeln für Tod und Alter steuerlich entgegenkommen muß, ist selbstverständlich. Daß weitere Vergünstigungen anzustreben sind und auch Aussicht auf Erfolg haben dürften, muß m immer weitere Denälkerungskreise einbringen. Je mehr das Piiblikiim sich über die jetzigen fteuerlidien Vorteile der Lebensversicherungsprämien klar ist, um so mehr wird e? daraus seine Kanseguenzen ziehen, die steuerlichen Vorteile und Begünstigungen aus- nützen und in Zukunft für deren Erweiterung rin- treten.
Das Publikum muß folgendes wissen: 1. haß auch nach dem neuen Recht die nach Eintritt des Versicherungsfalls dem Steuerpflichtigen zusallr-nden Kapitalempfänge steuerfreies Tin- ko m m e n sind, und 2. daß jährliche Ledens- Versicherungsprämien in der ehr gonge erwähnten Höhe abzugsfähige Sonderletstungen MI- den und steuerfrei sind. Ob die begrststenowerte Erhöhung der abzugsföhfgen Sondertrist^ngsn fQr Lebensversicherungsprämien In ciÄfflbbarw strit efn- tritt tft imwmfb Erstrebensmeri m* stomustch
Das lachende Haus
Roman von Sophie K l o e r ß.
Steuerliche Begünstigung von Lebensversicherungsverträgen
Von Gg. Lind, Rechtsanwalt in Grünberg (Hess.).
3n Preußen 38 Prozent bet Soeben*- miete.
3n Bayern (sozialistensreie Regierung) 36 Prozent ber FriedenSmiete. wovon Wieberum 11 Prozent für den Wohnungsbau Verwendung ftnben, in Hessen nur 8 Prozent.
3n Württemberg 19 Prozent be?r Friedensmiete (mit ber Finanzpolitik ber wüstem bergischen svzialistensre>en Negierung sucht sech ber hessische Finanzminister ja mit Vorliebe zw verteidigen).
2n Oldenburg (sozialistenfreie Regierung) 18 Prozent der Friedensmieie. Eine Regierungsvorlage. durch Gesetz den Steuersatz auf 30 Prozent der FriebenSmieie zu erhöhen, ist vom Landtag noch nicht genehmigt.
In Hessen 40 Prozent der FriedenSmiet».
Das ist das wahre Gesicht der Steuerpolitik des hessischen Finanzministers. Man laste sich durch die langatmigen Veröffentlichungen des Staatspresseamtes nicht täuschen. Das ‘ he'fifjye Dolk hat ein Recht darauf, die wahren $a*t- fachen kennen zu lernen. .Kennt es sie aber, so wird es unserem Rufe folgen: Auslösung des Hessischen Landtags und b art- big ft e Neuwahl!
ben Dervrdnungsweg wählt. DaS hessische Volk läßt sich aber herüber nicht täuschen, bah bie Regterungsmänner der heutigen hessischen Re- nur die 'Beauftrag.en ihrer Parteien sind, baß also bie Koalitionsparteien bie volle Verantwortung für diese Steuerverordnung müzu- lragen haben.
Die im Hessischen Wirtschaft-- und O r dnungsblock zusammengeschlossenen Par- teten der Opposition haben im Landtag Front gemacht gegen ben Versuch, dem hessischen Volke auf dem Verordnungswege derartige ungeheuerliche Lasten aufzuerlegen. Sie haben zur zweiten Lesung des Staatsvoranschlags den Antrag gestellt, die Verordnung der hessischen Regierung alsbald aufzuhe- b e n. Dieser Antrag ist mit den Stimmen ber Regierungsparteien niederge stimmt worden.
Gänzlich unwahr aber ist es. wenn der hes- sifche Finanzminister sich zur Verteidigung feiner Verordnung auf die Gesetzgebung der anderen Länder beruft. Deshalb sei im folgenden kurz zusammengestellt, wie die Belastung des Grund- besetzes durch die Sondersteuer in den verschiedenen Ländern geregelt ist. Die Zusammenstellung stutzt sich auf amtliches Material.
Das neue Einkommensteuergesetz vom 15. August 1925 (EStG.) begünstigt den Abschluß von Lebensversicherungsvertragen in mehrfacher Hinsicht. Wenn trotz der Geldknappheit der Abschluß von Lebensversicherungen bei den großen Versicherungsgesellschaften zugenommen hat, so ist die günstige Behandlung, die das Einkommensteuergesetz den Lebensversicherungsoerträgen zugesteht, sicherlich nicht ohne Einfluß dabei gewesen.
Gegenüber dem seitherigen Recht, das die Lebensversicherung als abzugsfähige Werbungskosten behandelte, ist durch das neue Recht insofern eine Aenderung eingetreten, als die Lebensoerfiche- rungsprämien nunmehr unter die sog. „Sonder- leiftungen" eingereiht worden sind, die steuerlich bis zu einer gewissen Grenze des tatsächlichen Aufwandes abgezogen werden dürfen. Sie sind also insoweit st e u e r f r e i. Der § 17 Abs. 3 des EStG, erklärt ausdrücklich als „abzugsfähige Sonderleistun- gen": Lebensoerficherungsprämien, die für Versicherungen des Steuerpflichtigen oder eines feiner nicht steuerlich selbständig veranlagten Hausangehörigen auf den Todes- oder LebensfaU gezahlt werden. Unter Lebensversicherungen versteht das Gesetz alle gebräuchlichen Formen-, neben der einfachen Versicherung auf den Todes- f a 11 (d. h. Zahlung eines bestimmten Kavitals nc dem Todesfall), genießen die gleichen steuerlichen Vorteile und Begünstigungen, auch alle die mannig- fachen Aborten der Versicherungen auf dem lieber- leben** und Erlebensfall, forme bfe |m. ..kurzen Versicherungen" und die übrigen D«ficherungs. kombmasionen: Abgekürzte Versicherung (Zahlung bei Versicherungskapitals nach Eintritt des Todes ober auch bei Erreichung eines gewißen Lebensalters), Versicherung auf ben Erlebensfall (Zahlung des Kapitals nnr bei E» reichung eines bestimmten Lebensalters, — Ans- steuerversicherungen — znm Zwecke der Studiums, erleichterung —) u. ä.
Die Lebensversicherungsprämien sind als abziehbare Sonderleistungen anerkannt nicht nur, wenn es sich um eigene Lebensversicheningsprämien des Steuerpflichtigen selbst handelt, vielmehr dehnt
sich die^ Abzugsfähigkeit auch aus auf Prämien »für feine Frau und feine minderjährigen 8 in ber, ioroeit sie steuerlich nicht selbständig zu veranlagen sind.
Die Abzüge für die Lebensoersicherungsprämien dürfen aber nicht in der vollen Höhe des wirklichen 'Aufwandes in Abzug gebracht werden, sondern nur in einer gewissen Jahreshöhe (§ 17 Abs 2 ESsiG.». Diese beträgt für den Steiierpflichtiaen jährlich -480 Mark, für seine Frau jährlich 100 Mk., für das erste siind jährlich 100 Mk., für jedes weitere Kind jäbr- l'ch je 100 Mk.
Ts ist klar, daß diese Beträge nicht ausreichen, wenn jemand einen Lebensoersicherungsverträge abschließen will, der für sich und seine Angehörigen einen wirklichen Rückhalt für den Todesfall ober* "für sein Alter gewähren soll. Die Abzüge sind insbesondere dann viel zu gering, wenn Steuerpflichtige in verhältnismäßig höherem Alter sich versichern wol- len. Dieser Tatsache hat das neue Gesetz insofern Rechnung getragen, als der § 112 EStG, eine -E r • Höhung der Abzüge für solche Lebengver- sicherungsverpflichtungen oorsieht, zu denen sich der Steuerpflichtige in den Jahren 1923 bis 1926 verpflichtet hat. Voraussetzung für die Abzugserhäsiung ist ober, daß der Steuerpflichtige mindestens 50 Jahre alt ist, fein jährliches Einkommen den Betrag von 15 000 Mk. und fern Vermögen ben Betrag von 50 000 Mk. nicht übersteigt. Es tft bann fotzende Staffelung ber Abzüge je nach bem Akter norge* sehen:
Mter: fährt, abzugsfähiger Beitrag:
über 50—55 960 Mk.
« 55—60 1200 „
~ 60 1400 „
Di» Erhöhung ber jährlichen Abzüge ist, aber nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige eine» Anspruch ober eine Anwartschaft auf Ruhegehalt, ober andere wfederkehrende Leistungen von mehr alsj 2000 Mark jährlich hat: bann darf er höchstens tfojtz ber Altersvorausfetzungen den Normalbetrag vo« 480 Mark jährlich abziehen.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß ein derartig geringer Jahresbetrag nicht genügst, um darin erlaubt man sich im gegenseitigen Interesse mal ein offenes Wort. Wollen Sie wirklich Pole- rnatz wieder den Hof verpachten?"
„Will? Ich werde müssen. Obgleich es mir schwer wird. Denn er ist — Sie kennen ihn ja aud^ Frau von Brockdorf — kein guter Landwirt, und es gab da allerlei Schwierigkeiten."
Die alte Dame lächelte. Man wußte in der ganzen Gegend, wie oft Frau Margrit auf die Zahlung der Pacht warten mußte.
„Ja, wenn Christian an seiner Stelle stände! Der kann etwas. Und wenn er auch viel bei Grim im .Fidelen Seifensieder' sitzt, das gibt sich. Absr der Alte denkt nicht an ein Abgeben seines Hofes und Christian wird sich etwas anderes suchen müssen. Er sprach neulich davon, zu Ostern eine Adminqtrator- stelle anzunehmen."
„Es gäbe da noch eine andere Lösung."
Margrit horchte auf. Die Worte waren so gesagt, daß sie spürte, hmter ihnen stand eine Absicht. „Und die wäre?"
,Lch muß zunächst von uns reden. Mein lieber Mann kann sich, je länger um so weniger, mit bem Gut beschäftigen. Es tmrb ihm schon zu oieh wenn Heiber abends mit ihm über die Arbeit des nächsten Tages reden will: und die Bücher durchzusehen, macht ihn geradezu krank. Es ist ja auch alles bei meinem Neffen in ben besten Händen. Nur daß er — natürlich — die Freude nicht an seiner Arbeit haben kann, die er haben müßte, solange er weiß: Jeden Tag kann das ein Ende nehmen, und ich steh^ auf der Straße.
Seit drei Jahren hat er uns das Opfer gebracht, auf jede sichere Stelle zu verzichten, um Gottesgabe für uns zu verwalten. Wir sind chm großen Dank schuldig.
So kommen mehrere Gründe zusammen, die es meinem Manne wünschenswert erscheinen lasten, ihn ganz, wenigstens auf lange Jahre, an bas Gut zu fesseln. Wir haben hin und her überlegt, auf welche Weise dies am besten geschehen könnte: und nun steht es fest, daß er zum ersten Oktober das Gut als Pachtung übernimmt. Wir bleiten in unserem Heim, er lebt so mit uns wie bisher, bis er einmal ein eigenes Glück gefunden hat — uxr wünschen ihm, daß das in nicht zu ferner Zeit der Fall sein möge —, und es ist für alle die beste Lösung.
Durch das Erzählen wäre es ja auch erst etwas geworden. So war es ja nichts. Gar nichts. Ganz harmlos. — Ein paar gewechselte Worte, ein war- wer Blick — mehr als warm wollte sie ihn nicht nennen —, ein Zusammenschlendem durch die stillen Waldwege, wobei sie ihm die besten Stellen für den Anstand zeigte, sie wußte, wo die Hasen abends in die dörflichen Kohlgärten schlüpften — ja, und dann seine Freude, daß sie nach Hamburg kommen würde.
Was war eigentlich für ihn dabei für eine Freude? In der großen Stadt ist man sich ferner als auf dem einsamen Dorfe.
Aber schtießlich, ob sie nun wollte ober nicht — ftr freute sich auch.
Mitte September fuhr sie mit Koffer und Taschen hinüber nach der großen Stadt. Es hatte sich so gemacht, daß die Mutter nicht, wie sie wollte, mit- fahren konnte, und Rose war ja auch bekannt in Hamburg, konnte sich am Bahnhof ein Auto nehmen unb sich zur Pension bringen lassen. Das war keine Heldentat.
Wie sie durch die Sperre kam, zog jemand den Hut. Glühend rot wurde das junge Ding und ärgerte sich über dies Rotwerden so, daß es immer heißer wurde.
■ „Also endlich, gnädiges Fräulein. Der Zug hat zwölf Minuten Verfpähmg. Wollen Sie mir Ihren Gepäckschein geben? Bitte, ich besorge die Sachen. Der Kofferträger bringt sie an mein Auto. — Nein, bas dürfen Sie nicht abschlagen. Das Wenige, was ich für einen Liebling meiner Tante tun kann, ist, daß ich Ihnen die Ankunft hier erleichtere."
Da wehre sich einer.
Rose saß in dem eleganten Kupee, Blumen im Glashalter, seidene Kissen um sich, kam sich wie eine Prinzessin vor und fragte nur — der Kofferträger ließ warten —: „Woher wußten Sie meinen Zug?"
-Als ich gestern herüberfuhr, äußerte mein Onkel ^fällig, daß Sie heute ebenfalls fahren würden, und da kommt doch nur ber Morgenzug in Frage."
Diel zu schnell fuhren sie durch die Straßen, viel zu schnell waren sie in der Pension, und als Rose an dem verrußten Hause in der lärmenden Straße ausfrteg, sah sie etwas unsicher auf dies künftige Zuhause. Einladend sah es nicht aus.
„Wenn Sie es hier nicht aushalten können, bann kommen Sie hinaus zu mir", lächelte Brockborf. „Meine kleine Villa liegt an ber Rotenbaum- Chaustee. Der Garten ist noch wunberschön, und für mich wäre es ebenso eine Ehre wie eine Freube, wenn Sie sich dort einmal unter der großen Platane von Ihrer Pension erholen wollten. Pensionen sind immer gräßlich."
„Danke", sagte Rose lakonisch und wußte nicht, sollte sie sich geschmeichelt fühlen, oder war das eine Dreistigkeit? Würde er die jungen Baronessen seiner Bekanntschaft auch so aufgefordert haben?
Sie hätte freilich in diesem Punkt beruhigt sein dürfen. Aribert von Brockdorf, einen so großen Dünkel er selber hatte, sah alle Frauen vom gleichen Gesichtspunkt aus an.
Vielleicht war er gegen die kleine blonde Rose Bunsen noch höflicher und vorsichtiger als gegen manche hochgeborene junge Dame seiner Kreise, denn er spürte zu gut die völlige Unberührtheit, das in tiefster Seele Keuschsein des jungen Geschöpfes.
Und eben diese Unberührtheit bereitete ihm, der immer neue verfeinerte Genüße suchte, eine gerade- zu ästhetisches Entzücken.
Was wußte Rose von solchen Seelenweaen? Alles in ihr war so gerade, so schlicht und absolut ehrlich. Ja war ja, und nein war nein, und wenn jemand ihr sagte, er liebe sie, was konnte das anders fein als das eine große, das ganze Leben ausfüllende Gefühl? Don Liebe hatte Aribert von Brockdorf freilich noch kein Wort gesagt.
Die alte Frau von Brockdorf hatte den Landauer anspannen lasten und war zu Bunsens gefahren. Selten waren solche Besuche, denn die kleine gichtige Frau ging nicht mehr viel aus dem Bereich des Gutes hinaus, und zur Stadt fuhr sie nur, wenn sie Weihnachtseinkäufe machen wollte. Das war dann eine große Sache.
Heute brannte ihr aber etwas auf der Seele.
„Halten Sie mich nicht für indiskret, liebe Frau Bunsen, wenn ich da in Ihre eigensten Angelegen- heiten Hineinrebe. Aber Sie wissen, als gute Nach-
Nr. (09 Drittes Blatt
Die hessische Steuerpolitif.
Dom Hessischen Wirtschafts - und Ord- nunasblock (Landbund, Deutsche Volkspartei und Deutschnationale Dolkspartei) gingen uns am 8. Mai folgende Zeilen mit der Bitte um Aufnahme zu:
Unlängst find im größeren Teile unseres Landes die staatlichen Steuerzettel ausgegeben worden. Grausen, Entrüstung, bitterste Verzweiflung erregten diese Sendboten ber hessischen Regierung in ben weitesten Schichten bes hessischen Volkes. Geradezu vernichtend und oermögenzer- störend wirten insbesondere die Belastungen des Haus- und Grundbesitzes durch die hessische Sonder st euer aus den bebauten Grundbesitz. Aus allen Städten und vom platten Lande laufen täglich zahllose Mitteilungen und Beschwerden üoer die fürchterliche Stimmung bei uns ein, die durch diese Steueroolitik im Volke angerichtet worden ist. Die Belastungen der Steuerzahler durch die Anforderungen gehen in einer Unzahl von Fällen weit über das Zahlungsoermögen der Steuerpflichtigen hinaus. Sie wirken geradezu wie eine Beschlagnahme ober entschädigungsloie Enteignung. Kein Wunder, daß sich bie Angriffe unb Klagen gegen bas hessische Finanzministerium von Tag zu Tag mehren. Der hessische Finanz- minister sieht sich in bie Verteidigung gedrängt und versucht, seine unhaltbare Lage in der Deffentlidj- feit zu beschönigen. Das kann nicht gelingen.
Die erste Behauptung des Finanz- Ministers geht dahin, daß er durch das Reich gezwungen sei, die Steuersätze zu erheben, die in Hessen ausgeschlagen worden sind. Diese Behaup- tuug ist unrichtig. Die Reichsgesetzgebung läßt den Ländern eine Bewegungsfreiheit sowohl innerhalb dieser Sätze, die für ben Staats- unb Gemeinde- haushalt erhoben werden, wie auch namentlich der Beträge, deren Gesamtsumme für den Wohnungs- bau Verwendung finden soll. Während der hessische Finanzminister mit der Inanspruchnahme des Haus- besitze? zugunsten der öffentlichen Verwaltung an bie ober ft c Grenze des nach dem Reichsgesetz Zulässigen herangegangen ist, hat es die Möglich- feiten, bie Mittel ber Sondersteuer für den Woh - n ungtnbau nutzbar zu machen, bei weitem nicht erschöpft, sondern ist weit unter dem geblieben, was in anderen Ländern für diesen Zweck Verwendung findet. Der einzige Trost, den der Steuerzahler haben könnte, daß die hier weggenommene Summe wenigstens für produktive Zwecke für die Linderung ber Wohnungsnot unb Besserung der Wohnungsverhältnisse Verwendung findet, ist damit in Hessen zerstört.
Die zweite Behauptung des Finanzministers, daß er infolge der Reichs- aesetzgebung unter Umgehung des hessi- schen Landtags die Sondersteuer in Hessen durch Verordnung habe ausschreiben können, redet gleichfalls an der wahren Sachlage vorbei. Richtig ist. daß das Reichs- gesetz Den Regierungen der Länder ein« solche Ermächtigung gibt. Ebenso richtia tft aber, daß die anderen g,öftere» Länder von dieser Trmächtigmng feinen Gebrauch gemocht haben. Dort haben sich die Finan^minister pfftchtmästig gesagt, bah man die Bevölkerung nicht mit solchen Lasten belegen kann, ohne den gewählten Volksvertretern Gelegenheit gegeben xu habe». Über diese Dinge mittzuentscheiben. 3» Kessen hat man den Landtag an-geschaltet. DaS hatte seinen guten Grund. Die Parteien der Koalition haben sich gescheut, vor ihren Anhängern unb vor dem Lande die Verantwortung zu übernehmen. Sie haben gemeint, sich vor einer solchen Verantwortung dadurch befreien zu formen, daß die Regierung unter Ausschaltung deS Parlamentes
Auch für den künftigen Besitzer. Aribert ist mit keinem Gedanken interessiert für Landwirtschaft, er wird sehr zufrieden sein, daß alles so geordnet ist. Auf zwanzig Jahre bekommt Heider die Pacht: bis dahin wird er wißen, was er dann anfangen will."
Eine kleine Pause.
Margrit las zwischen den Worten. Wir können dem einen das Gut, bas mit uns verwachsen ist, nicht zu freiem Belieben in die Hände geben. So nutzen wir die Macht, die wir noch haben, den anderen sicherzustellen. Und wenn dein Kind —
Aber genannt wurde Thoras Name nicht.
„Nun dachte mein Mann — Sie wissen, er hat immer das wärmste Interesse für Sie und die Ihren —, ob vielleicht Heider auch Ihren Hof hin- zupachten könnte. Die Aecker litten Grenze an Grenze. Eine Unbequemlichkeit wäre nicht für ihn damit verbunden, wohl aber ein Gewinn. Und für Sie wäre er ein sicherer Pächter, denn ich glaube, wir können für ihn bürgen."
Margrit sah überrascht auf. Das kam plötzlich. Und schien mit einem Male so naheliegend und so einfach. Es konnte außer Polematz nur der Pächter von Gottesgabe in Betracht kommen. Wenn das eben verpachtet wurde.
Wenn nur nicht--
Ja, wenn Thora da nicht einen Strich durch die Rechnung machte. Denn Heider immer in nach- fter Nahe — hier auf dem Hof fast jeden Tag, sozusagen dazu gehörig zum lachenden Haus —
„Sie müssen es sich in Ruhe überlegen", sagte die alte Dame. „Ich dachte nur, es wäre netter, mir Frauen besprächen das erst einmal ganz unoer- bindlich miteinander. Wenn Sie geneigt sind zu ber., Sache, geben Sie mir gelegentlich ein bißchen Bescheid. sonst bleibt alles, wie es war. Sicher besprechen Sie die Sache auch gern mit Ihren Töchtern. Haben Sie schon Nachricht von Rose? Fühlt sie sich nicht gar zu einsam ohne die Schwestern?"
So war ganz natürlich ein Uebergang gefunden -u Familiengesprächen, und ehe sie ging, trat sie in die Webstube unb sah auf dem Webstuhl eine Chaise- longuedecke, die für ein Hamburger Geschäft be- stimmt war. Lichtblauer Grund mtt einzelnen schmalen türkischen Streifen, die beiden Enden achtzig Zentimeter brett, ganz in Rot, Gold unb Grün gemustert.
(Fortsetzung folgt.)


